Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses zur Abhilfe einer "Passivität Deutschlands in Europa"

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20. Wahlperiode                                                                      Drucksache 20/2427 HESSISCHER LANDTAG                                                                              25. 03. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 17.02.2020 Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses zur Abhilfe einer „Passivität Deutschlands in Europa“ und Antwort Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund Vorbemerkung Fragesteller: Die hessische Europaministerin kritisierte in einem Beitrag vom 31.01.2020 in „F.A.Z.-Einspruch“ die „Passivität Deutschlands in Europa“ und forderte als Reaktion auf den BREXIT: „Die Lösung könnte zum Beispiel in einem gemeinsamen Ausschuss beider Kammern liegen, welcher die Fachlichkeit des Bundesra- tes mit der Legitimation des Bundestages vereint“  https://www.faz.net/einspruch/lehren-aus-dem-brexit-keiner-wird-ohne-grund-verlassen-16608397. html?premium&service=printPreview). Vorbemerkung Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund: Mit Ablauf des 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreiche aus der Europäischen Union ausge- treten. Anlässlich dieses einschneidenden Ereignisses hat die Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten in einem Meinungsbeitrag dazu aufgerufen, den Blick auf die künftige Aus- richtung der Europäischen Union sowie der deutschen Europapolitik zu richten. In ihrem Beitrag geht sie auch auf die Fragen ein, wie man nationale Entscheidungsprozesse verbessern kann. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass mit einem gemeinsamen Ausschuss von Bundes- tag und Bundesrat einer „Passivität Deutschlands in Europa“ abgeholfen werden kann? Der Beitrag beschäftigt sich mit Frage einer besseren Organisation der innerstaatlichen parlamen- tarischen Kontrolle in Angelegenheiten der Europäischen Union in Deutschland und nicht mit der Aktivität Deutschlands auf europäischer Ebene. Entsprechend ist an keiner Stelle – wie es die Fragestellung unterstellt - von einer „Passivität Deutschlands in Europa“ die Rede. Frage 2.     Falls 1. zutreffend: hält die Landesregierung die Einrichtung des unter 1. genannten Ausschusses für sinnvoll und wird die Landesregierung die Einrichtung eines solchen Ausschusses anregen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3.     Falls 2. zutreffend: Hält die Landesregierung die Einrichtung eines Ausschusses, an dem auf Län- derebene nur die jeweiligen Landesregierungen, nicht jedoch das Parlament mit sämtlichen Frakti- onen beteiligt sind, im Hinblick auf dessen intendierte Funktion für sinnvoll? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4.     War nach Auffassung der Mangel an „Ausschüssen“ oder ähnlichen Institutionen ein ausschlagge- bender Grund für den BREXIT? Über den Austritt aus der Europäischen Union wurde in Großbritannien entschieden. Wiesbaden, 23. März 2020 Lucia Puttrich Eingegangen am 25. März 2020 · Eilausfertigung am 25. März 2020 · Ausgegeben am 27. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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