Informatikunterricht an hessischen Schulen
20. Wahlperiode Drucksache 20/1151 HESSISCHER LANDTAG 13. 03. 2020 Kleine Anfrage Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten) und Moritz Promny (Freie Demokraten) vom 05.09.2020 Informatikunterricht an hessischen Schulen und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Kultusminister: Der umfassende Einsatz der Informations- und Kommunikationstechniken hat in Wirtschaft, Verwal- tung, Technik und Wissenschaft zu tiefgreifenden Veränderungen der gesellschaftlichen Strukturen geführt, weshalb fundierte Kenntnisse über die Funktionsweise und die Vernetzung von Informati- onsquellen sowie der zunehmende Einfluss von digitalen Medien auf die Lebenswirklichkeit von Ju- gendlichen eine übergeordnete Bedeutung für die schulische Medienbildung haben. Aus diesem Grund engagiert sich Hessen in diesem Bereich mit Maßnahmen zur Förderung der digitalen Bildung und im Sinne einer Förderung des Interesses sowie der Begeisterung für die Fächer des naturwissen- schaftlich-informatorisch-technischen Bereichs mit vielfältigen Angeboten für Schülerinnen und Schüler sowohl im Unterricht als auch in Projekten. Dazu zählen beispielsweise die Zertifizierung von Schulen im MINT-Bereich, die Unterstützung von speziellen Projekten, wie Schülerlabore und MINT-Zentren oder Programme für Mädchen, wie die „MINT GIRLS CAMPS Hessen“ in den Sommer- und Herbstferien, das vom Fraunhofer-Institut entwickelte Roberta-Konzept zum Program- mieren oder die Veranstaltung „Frauen und Technik – das passt“. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Schulfach Informatik bei? Fundierte Kenntnisse von Informations- und Kommunikationstechnologien sind für die Bildung von Kindern sowie Jugendlichen von entscheidender Bedeutung. Der Vermittlung von informati- schen Grundkenntnissen und -kompetenzen kommt daher an hessischen Schulen bereits ab der Grundschule ein besonders hoher Stellenwert zu; darüber hinaus wird Schülerinnen und Schülern mit besonderen Interessen und Begabungen in diesem Bereich eine entsprechende Schwerpunkt- setzung sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II ermöglicht. Die besondere Bedeutung des Fachs Informatik zeigt sich darin, dass es alternativ zu einer zweiten Naturwissenschaft oder einer zweiten Fremdsprache in der Qualifikationsphase belegt und in die Berechnung der Gesamtqualifikation eingebracht werden kann. Damit ist das Fach Informatik relevant für die erzielte Abiturnote. Zur Abdeckung der Verpflichtungen für die Abiturprüfung müssen hessische Schülerinnen und Schüler entweder eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik als Prüfungs- fach wählen (vgl. § 24 Abs. 6 OAVO). Informatik ist daher bei der Wahl als Prüfungsfach gleich- wertig. Diese verpflichtenden Prüfungsfächer – und damit unter den entsprechenden Vorausset- zungen auch Informatik – können nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden. Die in der Prüfung erzielten Ergebnisse gehen unmittelbar in die Abiturnote ein. Frage 2. Wie viele Schulen bieten derzeit in Hessen das Unterrichtsfach Informatik an und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt? In der Sekundarstufe I bieten zahlreiche Schulen Informatikunterricht im Wahlunterricht bzw. im Wahlpflichtunterricht an. In Anlage 1 sind die Angebote aufgeführt, welche in der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) mit der Bezeichnung Informatik versehen sind. Es ist davon auszuge- hen, dass es deutlich mehr Angebote unter anderen Titeln gibt, in denen sowohl die informations- Eingegangen am 13. März 2020 · Bearbeitet am 13. März 2020 · Ausgegeben am 19. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1151 und kommunikationstechnische Grundbildung gefördert als auch Einblick in das Fach Informatik mit Blick auf die gymnasiale Oberstufe gegeben wird. In der Sekundarstufe II wird der Informatikunterricht in allgemein bildenden Schulen als Grund- und/oder Leistungskurs angeboten. Auf Anlage 2 wird verwiesen. Darüber hinaus stehen an den Fachoberschulen und in den beruflichen Gymnasien den Schülerin- nen und Schülern Schwerpunkte im Bereich der Informatik zur Verfügung, die nicht separat in der LUSD erfasst werden. Bei den Schwerpunkten der Informations- und Datenverarbeitungs- technik sind die Fachrichtungen Technik dem Bereich Informatik zugeordnet. In zahlreichen wei- teren beruflichen Schulformen (Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule für Sozialwesen, Fachschule Technik, Wirtschaft, Gestaltung) werden Teilbereiche der Informatik berufs- und ar- beitsbezogen unterrichtet. Frage 3. Wie hat sich die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in den letzten zehn Jahren ent- wickelt? In der Sekundarstufe I nimmt eine große Zahl von Schülerinnen und Schülern am Informatikun- terricht teil, der im Rahmen des Wahl- bzw. Wahlpflichtunterrichts angeboten wird. Hierbei sind analog zur Anzahl der Schulen nur die Schülerinnen und Schüler aufgeführt, die an Angeboten teilnehmen, die in der LUSD mit der Bezeichnung Informatik versehen sind. Es ist davon auszu- gehen, dass deutlich mehr Schülerinnen und Schüler an Unterrichtsangeboten unter anderen Titeln teilnehmen, in denen sowohl informations- und kommunikationstechnische Grundbildung geför- dert als auch ein Einblick in das Fach Informatik mit Blick auf die Oberstufe gegeben wird. In der Sekundarstufe II der allgemein bildenden Schulen nimmt ebenfalls eine große Zahl von Schülerinnen und Schülern am Informatikunterricht teil. In der LUSD werden Grund-, Leistungs- und Pflichtkurse erfasst. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler im Bereich der beruflichen Schulen an Unterrichtsangeboten teilnehmen, die Teilbereiche der Informatik berufs- und arbeitsbezogen vermitteln. Zum Beispiel sind hier die Fachrichtung berufliche Informatik mit den Schwerpunkten technische und praktische Informatik oder die Fach- richtung Wirtschaft mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik zu nennen. Auf Anlage 1 und Anlage 2 wird verwiesen. Dazu ist anzumerken, dass in den vergangenen Jahren die Anzahl der Angebote im Bereich von Wahl- bzw. Wahlpflichtunterricht an Schulen zugenommen hat. Diese erhöhte Auswahlmöglichkeit hat naturgemäß Auswirkungen auf die Zah- len einzelner thematischer Angebote. Darüber hinaus ist im Zeitraum, auf den sich die Frage bezieht, die Zahl an Schülerinnen und Schülern an hessischen Schulen – wenn auch in geringerem Maße – insgesamt gesunken. Frage 4. Ist es korrekt, dass das Kerncurriculum Informatik für die Sekundarstufe I bereits erarbeitet ist und dem Hessischen Kultusministerium vorliegt? Dem Hessischen Kultusministerium liegt ein Entwurf für ein Kerncurriculum Informatik vor. Außerdem wurde ein Praxisleitfaden zur Medienbildung entwickelt, der grundlegende Hinweise für alle Schulformen enthält. Derzeit findet ein Abgleich der dort beschriebenen Inhalte mit den Inhalten des Kerncurriculums Informatik statt. Frage 5. Bis wann ist mit einer Einführung zu rechnen? Nach Abschluss des Abgleichs zwischen dem Entwurf des Kerncurriculums Informatik und dem Praxisleitfaden zur Medienbildung werden die verschiedenen Gremien und Verbände entspre- chend der gesetzlichen Grundlagen die Gelegenheit erhalten, im Beratungs- und Beteiligungsver- fahren inhaltliche Stellungnahmen zum Entwurf des Kerncurriculums Informatik abzugeben, die im Anschluss geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet werden. Die Einführung des Kerncurricu- lums Informatik wird nach Beendigung der oben ausgeführten Prüfung und des im Anschluss stattfindenden Beteiligungsverfahrens erfolgen. Frage 6. Wie viele Absolventen haben das Studiums des Fachs Informatik im Studiengang Lehramt in den letzten zehn Jahren und auch beendet? (bitte aufgelistet nach Hochschule) Auf Anlage 3 wird verwiesen.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1151 3 Frage 7. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung, das Schulfach Informatik gleichberechtigt in den naturwissenschaftlich-technischen Fächerkanon aufzunehmen und als Pflichtfach in der Sekundar- stufe I ggf. zunächst als Modellversuch anzubieten? In § 5 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) werden die „Gegenstandbereiche des Pflichtunter- richts“ aufgelistet, d.h. diejenigen Unterrichtsfächer, die in Hessen an allgemein bildenden Schu- len verpflichtend zu unterrichten sind. Zentrale Aufgabe der Bildungsverwaltung ist neben der fachlichen Prüfung der Blick auf die Ausgewogenheit des gesamten Fächerkanons und nicht zu- letzt auf die Frage der zeitlichen Belastung der Schülerinnen und Schüler, die zunehmend kritisch diskutiert wird. Dies legt nahe, dass die Einführung eines neuen Faches im Pflichtbereich zu Lasten eines oder mehrerer anderer Fächer erfolgen würde. Das Hessische Schulgesetz eröffnet jedoch die Möglichkeit, über die verpflichtenden Unterrichts- fächer hinausgehend im Wahl- oder Wahlpflichtunterricht besondere Schwerpunkte/Themen im Unterricht anzubieten. Daher hat jede Schule die Möglichkeit, sich durch ein entsprechend struk- turiertes Angebot ein eigenes Profil für die Sekundarstufe I zu geben. Diese Möglichkeit wird von zahlreichen Schulen umgesetzt. In der Eingangsphase der gymnasialen Oberstufe bieten zahlreiche hessische Schulen auf freiwil- liger Basis das Fach Informatik nach Beschluss der Schulkonferenz im Rahmen der fünf Kom- pensations-, Orientierungs- und Profilbildungsstunden an, die die Schülerinnen und Schüler ver- bindlich belegen müssen. Darüber hinaus wird an vielen Schulen in der Qualifikationsphase Informatik als Grundkurs und als Leistungskurs unterrichtet. Eine grundlegende Voraussetzung für die Einführung eines Unter- richtsfachs Informatik in der Sekundarstufe I ist ein Kerncurriculum Informatik, dessen Entwurf derzeit geprüft wird. Frage 8. Wie hoch ist nach Einschätzung der Landesregierung der Bedarf an Lehrkräften, wenn das Schul- fach Informatik Pflichtfach in der Sekundarstufe I werden wurde? Der Bedarf an Lehrkräften für ein Schulfach Informatik ist abhängig von den jeweiligen Rahmen- bedingungen, wie z.B. der Anzahl der Wochenstunden oder der Jahrgangsstufe, ab der das Fach verbindlich unterrichtet werden sollte. Erst nach Festlegung dieser Rahmenbedingungen kann ein konkreter Bedarf ermittelt werden. Frage 9. Mit vielen Teilnehmer rechnet die Landesregierung hinsichtlich ihres Weiterbildungskurses zum Erwerb des Unterrichtsfachs Informatik für die Sekundarstufe I und II, die zum 1. August 2019 den Kurs über vier Schulhalbjahre absolvieren werden? Am aktuellen Kurs nehmen 28 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil. Frage 10. In welchem Maße werden die fächerspezifischen Themen bereits heute in anderen Schulfächern verankert und gibt es diesbezüglich Weiterentwicklungsbedarf? Alle allgemein bildenden Schulen sind verpflichtet, die informations- und kommunikationstechni- sche Grundbildung (IKG) sowie die Medienerziehung als besondere Bildungs- und Erziehungs- aufgabe gemäß § 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) zu unterrichten. Im Sinne einer integrierten Medienbildung wird die informations- und kommunikationstechnische Grundbildung (IKG) fach- übergreifend erteilt. Über die inhaltliche und unterrichtsorganisatorische Umsetzung im Rahmen der Stundentafeln und der Curricula entscheidet die Gesamtkonferenz der einzelnen Schule auf der Grundlage einer Konzeption der jeweils zuständigen Konferenz der Lehrkräfte. Die im Rah- men des IKG-Unterrichts vermittelten Kompetenzen finden in allen Fächern Anwendungs- und Vertiefungsmöglichkeiten. So erwerben Schülerinnen und Schüler beispielsweise Kompetenzen der Informationsbeschaffung und Weiterverarbeitung mittels Textverarbeitungs- oder Präsentati- onsprogrammen, die sie in anderen Fächern anwenden und vertiefen. Das Kultusministerium hat einen Praxisleitfaden Medienbildung vorgelegt. Auf dessen Grundlage werden derzeit an hessischen Schulen Medienbildungskonzepte erarbeitet, die die jeweiligen spe- zifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort berücksichtigen. Wiesbaden, 4. März 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz Anlagen
Anlage 1 zu KA 20/1151 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Informatikunterricht an allgemeinen öffentlichen Schulen schulformüber- Summe Mittelstufen- greifende Schülerinnen Schuljahr Förderstufe Gymnasium Hauptschule schule Realschule Gesamtschule und Schüler Anzahl Schulen 2008/2009 2.543 14.030 4.293 11.401 7.923 40.190 345 2009/2010 1.758 13.236 3.640 10.796 7.169 36.599 313 2010/2011 2.033 9.229 3.403 9.935 6.054 30.654 287 2011/2012 1.762 8.547 3.048 24 8.815 5.941 28.137 266 2012/2013 1.652 7.971 2.539 61 8.871 6.223 27.317 281 2013/2014 1.780 8.552 2.245 343 7.968 6.027 26.915 270 2014/2015 1.799 8.868 1.995 424 6.756 5.083 24.925 258 2015/2016 1.281 9.801 1.958 708 6.359 4.405 24.512 251 2016/2017 998 7.797 1.695 482 5.545 4.342 20.859 224 2017/2018 1.154 8.015 1.993 428 5.326 3.880 20.796 226 2018/2019 1.492 9.060 1.918 636 4.916 3.660 21.682 219 Hinweise: Berücksichtigt werden Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 bis 10 an allgemeinen öffentlichen Schulen im Informatikunterricht in allgemein bildenden Schulformen (ohne Förderschulformen) der Stufen 5 bis 10. Berücksichtigt werden die Kursarten Pflichtkurs, Wahlpflichtkurs und benoteter Wahlunterricht. Privatschulen werden nicht berücksichtigt.
Anlage 2 zu KA 20/1151 Schulen mit Informatikunterricht in der Sekundarstufe II Schuljahr Anzahl Schulen Schülerinnen und Schüler in Informatik 2008/2009 157 5.025 2009/2010 161 6.675 2010/2011 171 9.124 2011/2012 168 9.578 2012/2013 168 8.731 2013/2014 171 8.319 2014/2015 173 8.194 2015/2016 177 8.857 2016/2017 177 8.089 2017/2018 179 8.447 2018/2019 177 7.798 Hinweise Berücksichtigt werden Schulen mit Schülerinnen und Schüler der Schulform Gymnasium in den Stufen 11 bis 13 und Informatik-Unterricht in der Schulform Gymnasium in den Stufen 11 bis 13. Berücksichtigt werden Grund- , Leistungs- und Pflichtkurse. Berufliche Gymnasien werden nicht berücksichtigt.
Anlage 3 zu KA 20/1151 Absolventinnen und Absolventen im ersten und zweiten Studienfach in Informatik im Lehramt (LA) nach Prüfungsjahren Prüfungsjahr Abschluss 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt TU Darmstadt LA Bachelor Berufliche Schulen 0 3 0 1 3 2 2 0 0 1 12 LA Berufliche Schulen 2 0 0 0 1 0 0 0 0 0 3 LA Gymnasien 1 3 1 1 4 10 0 6 5 0 31 LA Master Berufliche Schulen 0 0 1 5 0 1 5 1 0 0 13 TU Darmstadt zusammen 3 6 2 7 8 13 7 7 5 1 59 U Frankfurt a.M. LA Gymnasien 5 3 6 3 6 4 6 3 7 6 49 LA Haupt- und Realschulen / Unterstufe und Mittelstufe Gymnasien 0 0 0 1 0 4 4 6 2 4 21 U Frankfurt a.M. zusammen 5 3 6 4 6 8 10 9 9 10 70 U Gießen LA Bachelor Berufliche Schulen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 LA Bachelor Oberstufe / Sekundarstufe II, berufliche Schulen 0 0 1 0 1 2 0 0 2 0 6 LA Gymnasien 10 5 4 7 6 3 7 5 4 9 60 LA Haupt- und Realschulen / Unterstufe und Mittelstufe Gymnasien 0 0 0 0 2 0 3 10 4 13 32 LA Master Oberstufe / Sekundarstufe II, berufliche Schulen 0 0 1 0 0 0 1 1 0 0 3 U Gießen zusammen 10 5 6 7 9 5 11 16 10 24 103 U Kassel LA Gymnasien 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 U Kassel zusammen 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 U Marburg LA Gymnasien 4 6 1 3 2 5 4 4 3 7 39 U Marburg zusammen 4 6 1 3 2 5 4 4 3 7 39 staatliche hessische Hochschulen insgesamt 23 20 15 21 25 31 32 36 27 42 272