Unternehmenspolitik Nassauische Heimstätten

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20. Wahlperiode                                                                        Drucksache 20/1593 HESSISCHER LANDTAG                                                                                08. 01. 2020 Kleine Anfrage Elke Barth (SPD) und Lisa Gnadl (SPD) vom 26.11.2019 Unternehmenspolitik Nassauische Heimstätten und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Die Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft Nassauische Heimstätte verwaltet als größtes Hessisches Woh- nungsunternehmen etwa 60.000 Wohnungen in Hessen. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Hessen. Um dem Mangel bezahlbaren Wohnraums in Hessen zu begegnen, kommt der Nassauischen Heimstätte auch beim Bau neuer Wohnungen, vor allem beim Bau bezahlbarer Mietwohnungen, eine wichtige strategische Rolle zu, da private Projektentwickler an diesem Marktsegment wenig Interesse haben. Angestrebt wird von der Nassauischer Heimstätte in den nächsten Jahren der Bau von 1.000 neuen Wohnungen jährlich. Viele ge- rade kleinerer Kommunen haben keine eigenen Baugesellschaften und sind somit bei der Realisierung von Bauprojekten im bezahlbaren Mietsegment auf Unternehmen wie die Nassauische Heimstätte angewiesen. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Die Nassauische Heimstätte leistet einen wichtigen Beitrag bei der Umsetzung der Wohnungs- politik des Landes Hessen. Dies entspricht auch dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmens, der als Ziel des Unternehmens „eine sichere und sozial verantwortungsbewusste Wohnungsver- sorgung breiter Bevölkerungsschichten“ nennt. Das Land ist bestrebt, die Nassauische Heim- stätte in die Lage zu versetzen, dieser Aufgabe möglichst umfassend nachzukommen. Daher wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode das Eigenkapital der Gesellschaft erhöht. Diese Mittel sollen dazu dienen, die Zahl neu gebauter Wohnungen zu erhöhen und den Woh- nungsbestand der Nassauischen Heimstätte perspektivisch auf 75.000 Wohnungen zu erhöhen. Zudem wurde der Nassauischen Heimstätte von ihrer Gesellschafterversammlung aufgetragen, insbesondere durch geringe Mieterhöhungen, Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbin- dungen sowie abgesenkte Mieterhöhungen nach Modernisierungen eine noch sozialverträgliche- re Mietenpolitik als bisher zu verfolgen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Ist es richtig, dass die Nassauische Heimstätte in ihren Ankaufkriterien für Bauprojekte aus Kapa- zitätsgründen eine Größenordnung von 100 Wohnungen als Untergrenze definiert hat? Frage 2.     Falls ja, hält die Landesregierung es im Sinne einer ausgeglichenen Wohnungspolitik die unter- schiedliche regionale Anforderungen gleichermaßen berücksichtigt, für zielführend, sich nur auf Großprojekte ( > 100 Wohnungen) zu konzentrieren? Frage 3.     Sind aus Sicht der Landesregierung nur Großprojekte ab 100 Wohnungen strategisch sinnvoll und sind nicht auch mittelgroße Bauprojekte im Sinne einer ausgeglichenen Stadtentwicklung unter- stützenswert? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet Vor dem Hintergrund des aktuellen Wohnraumbedarfs insbesondere in den hessischen Ballungs- räumen, hat die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt die Aufgabe, in be- sonderem Maße zu dessen Deckung beizutragen und innerhalb eines absehbaren Zeitraums ihren Wohnungsbestand von knapp 60.000 auf 75.000 Wohnungen zu erhöhen. Dies ist nur mit ent- sprechend großen Projekten zu gewährleisten, da diese sowohl im Bau als auch in der späteren Vermietung wirtschaftlicher sind als kleinere Bauvorhaben. Allerdings ist die Durchführung auch kleinerer Vorhaben nicht ausgeschlossen. Eingegangen am 8. Januar 2020 · Bearbeitet am 8. Januar 2020 · Ausgegeben am 10. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1593 Die Wohnungsknappheit konzentriert sich im Besonderen auf die hessischen Ballungsräume. Deshalb muss schwerpunktmäßig hier angesetzt und Wohnungsbau betrieben werden. Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt wird die von der Landesregierung im Jahr 2016 gestellte Aufgabe, bis 2021 4.900 Wohnungen zu bauen, erfüllen. Dazu entstehen zurzeit Wohnungen in Frankfurt am Main, Rosbach v.d.Höhe, Offenbach am Main, Wiesbaden, Hanau, Marburg, Kassel, Kelsterbach, Darmstadt, Gießen, Babenhausen, Langen und Neu- Isenburg. Wo es sinnvoll ist, entwickelt die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt auch kleinere Projekte. So sind in vorgenannter Aufzählung auch Vorhaben mit weniger als hundert Wohnungen enthalten. Frage 4.   Wie gedenkt die Landesregierung Kommunen bei Bauprojekten zu unterstützen, die keine eigenen Baugesellschaften besitzen und von der Nassauischen Heimstätte abgelehnt werden? Als Investoren für Wohnungsbauprojekte kommen nicht nur landesverbundene oder kommunale Unternehmen in Betracht. Derartige Projekte werden auch z.B. von privaten Unternehmen, Ge- nossenschaften, Privatpersonen oder den Gemeinden selber initiiert. Die Förderprogramme der sozialen Wohnraumförderung stehen daher allen natürlichen und juristischen Personen offen und werden auch von ihnen genutzt. Zudem unterstützt die Bauland-Offensive Hessen, eine Toch- tergesellschaft der Nassauischen Heimstätte, viele oft kleinere Gemeinden bei der Entwicklung von Bauland mit dem Ziel, dort bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Frage 5.   Wie beurteilt die Landesregierung eine mögliche Kapazitätsausweitung bei der Nassauischen Heimstätte, um gerade auch Kommunen bei mittleren und kleinen Projekten im bezahlbaren Miet- segment zu unterstützen? Der Personalbestand in den Bereichen Projektentwicklung und Neubau der Nassauischen Heim- stätte/Wohnstadt wurde im Zeitraum 2015 bis 2019 von rund 30 auf rund 48 Personen (umge- rechnet auf Vollzeitkräfte) erhöht. Wiesbaden, 19. Dezember 2019 Tarek Al-Wazir
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