Geschlossene Bildungseinrichtungen aufgrund der Ausbreitung von SARS-CoV-2

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20. Wahlperiode                                                                         Drucksache 20/2612 HESSISCHER LANDTAG                                                                                 23. 06. 2020 Kleine Anfrage Rolf Kahnt (AfD) vom 08.04.2020 Geschlossene Bildungseinrichtungen aufgrund der Ausbreitung von SARS CoV-2 und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Ab 16. März 2020 haben durch einen Beschluss der Landesregierung vom 13. März 2020 alle Bildungseinrich- tungen in Hessen den Unterrichtsbetrieb ausgesetzt. Damit entfielen bis Beginn der Osterferien drei Wochen Präsenzunterricht. Um in dieser Zeit wenigstens einen Teil des Unterrichtsstoffs behandeln zu können, wurden durch die Schulen unterschiedliche Methoden gewählt, um Schülerinnen und Schülern das Lernen zu Hause zu ermöglichen. Abhängig vom jeweiligen Stand der Schulen in Hessen bei der Umsetzung des Digitalpakts sowie des Kennt- nisstands der Lehrkräfte in der Anwendung IT-basierter Lehr- und Lernformen wurden Kommunikationswege, wie telefonischer Kontakt, Übermittlung von Aufgaben per E-Mail, sowie Lernplattformen wie Moodle und das Schulportal Hessen genutzt. (Quelle: Website Lehrkräfteakademie Hessen). Schulen und Lehrkräfte sind aber nur ein Faktor bei der Vermittlung von Lerninhalten außerhalb des Präsen- zunterrichts. Der zweite, nicht minder wichtige Faktor sind Schülerinnen und Schüler selbst, sowie deren Elternhaus und familiäres Umfeld. Viele Eltern haben nicht die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten und so ihre Kinder bei der Bewältigung der Aufgaben zu unterstützen. Hinzu kommen Schülerinnen und Schüler, die aus bildungsfernen Familien kommen, Schülerinnen und Schüler, die zu Hause keinen Zugang zu Laptop oder Tablet haben, sowie Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern mit stark eingeschränkten Deutsch- kenntnissen. Der dritte Faktor betrifft Schulform und Alter der Schülerinnen und Schüler. Eine landes- bzw. bundesweite Schließung der Bildungseinrichtungen über einen längeren Zeitraum hinweg ist zwar eine Situation, die theoretisch in Pandemieplänen oder Katastrophenszenarien durchgespielt werden kann, wenn sie dann tatsächlich einmal eintritt, wird der Unterschied zwischen Theorie und Praxis schnell evident. Obwohl angesichts der Verbreitung des SARS-CoV-2 und dessen Folgen für die Bevölkerung insbesondere in Südeuropa sowie bereits bestehender Maßnahmen in anderen EU-Ländern schon frühzeitig absehbar war, dass es auch in Deutschland und Hessen zu flächendeckenden Schulschließungen kommen würde, wurde der Unter- richtsbetrieb letztendlich ohne zeitlichen Vorlauf ausgesetzt, da dies ein Tag zuvor noch öffentlich durch die Landes- und Bundespolitik ausgeschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund ist das Bemühen der Schulen, ab- hängig von allen Gegebenheiten, Unterricht ohne Präsenz in dieser Lage weiter anzubieten, durchaus anerken- nenswert. Da heute niemand seriös vorhersagen kann wie es nach den Osterferien weitergeht, müssen frühzeitig Überle- gungen stattfinden, wie mit der Wertung des Schuljahres verfahren wird, sollten die Schulen weiterhin, im schlimmsten Fall bis zu den Sommerferien, geschlossen bleiben müssen, bzw. schrittweise und/oder nur regi- onal wieder geöffnet werden können. In einem Interview mit „hr3“ sagte Kultusminister Prof. Lorz: „Wir haben in der Kultusministerkonferenz bereits verabredet, dass dieses Schuljahr auf keinen Fall annulliert wird. Die Kinder fallen nicht ein Jahr zurück oder verlieren ein Jahr. Wir werden eine Möglichkeit finden, das zu bewerten, aber natürlich in der eingeschränkten Form, die möglich ist, wenn das Schuljahr so stark verkürzt werden sollte.“ Im Falle einer fortgesetzten Schließung der Schulen bis zu den Sommerferien hätten im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 nur sechs Wochen Präsenzunterricht stattgefunden. Vorbemerkung Kultusminister: Der seit dem 16. März 2020 pandemiebedingt in Hessen ausgesetzte reguläre Schulbetrieb und die schrittweise Wiederaufnahme ab dem 27. April 2020 stellen für Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte sowie für das gesamte Schulsystem eine nie dagewesene Herausforderung dar. Etablierte Strukturen des schulischen Alltags und gewohnte Unterrichtsabläufe mussten bzw. müs- sen neu überdacht werden. Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts wurde bzw. wird durch eine enge Abstimmung in der Kultusministerkonferenz begleitet und von der Landesregierung sorgfältig vorbereitet. Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes, wie der Ein- haltung der Abstandsgebote, kleinerer Gruppengrößen und weiterer hygienischer Maßnahmen, erfolgt die Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebes in Hessen in verschiedenen Etappen. Eingegangen am 23. Juni 2020 · Bearbeitet am 23. Juni 2020 · Ausgegeben am 27. Juni 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2612 Aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen wechselten zuerst die Abschlussklassen von Haupt-, Real- und Berufsschulen sowie die Q2 der gymnasialen Oberstufe wieder in den Präsen- zunterricht. Alle Schulen erhielten schulformbezogene Informationspakete zu Themenbereichen wie Übergängen und Versetzungsentscheidungen, Notengebung und Zeugnissen sowie weitere Details zur Durchführung der Abschlussprüfungen und der Stundenplangestaltung und ein Muster für einen schulischen Hygieneplan. Außerdem hat das Kultusministerium den Schulen rechtzeitig vor der Wiederaufnahme des Schul- betriebs u. a. eine Handreichung zu schulischen Lerninhalten für die unterrichtsersetzenden Lern- situationen zu Hause, zur Schülerbeförderung (in Abstimmung mit den Schulträgern), zum Per- sonaleinsatz, u.a. zum Umgang mit Risikogruppen unter den Lehrkräften, zur Bedarfsdeckung, zu den Lehramtsprüfungen sowie zum Ganztag und zum Einschulungsverfahren zur Verfügung gestellt. Die genannte Handreichung enthält auch Empfehlungen zum Medieneinsatz zur Unter- stützung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen, zum Beispiel durch Hinweise zur digitalen Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen sowie Schülern. Darüber hinaus umfasst die Handreichung Empfehlungen zu digitalen Materialangeboten. Um die Rahmenbedingungen für das digital gestützte Lernen zügig zu verbessern, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, 100 Mio. € aus dem Digitalpakt Schule für den schnellen Aufbau der Infrastruktur und die Ausweitung des digitalen Unterrichts einzusetzen. Zusätzlich soll ein Soforthilfeprogramm des Bundes dabei unterstützen, die digitale Erreichbarkeit von Schü- lerinnen und Schülern während der Lernphasen zu Hause zu fördern. Mit diesem Soforthilfepro- gramm des Bundes über 500 Mio. € für die digitale Ausstattung und die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote an Schulen ist beabsichtigt, mobile Endgeräte für Schulen zu beschaffen, um diese bedarfsorientiert Schülerinnen und Schülern als Leihgabe zu überlassen. Hessen erhält aus diesem Programm 37,2 Mio. € Bundesmittel. Darüber hinaus erhöht die Hessische Landes- regierung den in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vorgesehenen Lan- desanteil in Höhe von zehn Prozent auf insgesamt 12,8 Mio. €, sodass in Summe 50 Mio. € bereitgestellt werden. Da die Leistungsbewertung aufgrund dieser besonderen Situation in diesem Schulhalbjahr nur eingeschränkt möglich sein wird, soll in der Regel eine Versetzung erfolgen. In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließungen gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt, sollen die Eltern beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.   In welcher Weise werden seit dem 16. März 2020 Schülerinnen und Schüler der Grundschulen außerhalb des Präsenzunterrichts beschult? Bitte differenzieren nach Jahrgängen 1 und 2 sowie 3 und 4. Gemäß § 3 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 in der jeweils geltenden Fassung wurde allgemein angeordnet, dass Schülerinnen und Schü- ler dem Unterricht fernbleiben müssen. Ab dem 18. Mai 2020 gilt für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 4 und höher aller allgemeinbildenden Schulen sowie ab dem 2. Juni 2020 für die Kinder in Vorlaufkursen nach § 58 Abs. 5 des Hessischen Schulgesetzes sowie für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 3 sowie der Vorklassen der Grund- und Förderschulen diese Regelung nicht mehr. Eine Differenzierung der Lernangebote erfolgt durch die Lehrkraft, die ihre Schülerinnen und Schüler aus dem Schulalltag kennt. Eine pauschalisierte Differenzierung dieser Lernangebote nach Jahrgangsstufen findet nicht statt. Frage 2.   Auf welche Weise wird die gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht außerhalb des Präsenzunter- richts insbesondere für benachteiligte Grundschulkinder (kein IT-Zugang/IT-Geräte zu Hause, man- gelnde Deutschkenntnisse der Kinder und Eltern, bildungsferne Familien etc.) sichergestellt? Das Hessische Kultusministerium hat am 24. April 2020 zu unterrichtsersetzenden Lernangeboten die Handreichung „Rechtliche Klärungen, Empfehlungen und Informationen zu unterrichtserset- zenden Lernsituationen“ herausgegeben, um Schulen bei der Einordnung und Zielsetzung unter- richtsersetzender Lernsituationen zu unterstützen. Von Seiten des Hessischen Kultusministeriums erfolgt keine Vorgabe über die Form der Aufgabenübermittlung, so dass Arbeitsmaterialien nach dieser Handreichung auch in analoger Form an Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften über- geben werden können. Die Art und Weise der Aufgabenübermittlung wird durch die Schulleitung
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2612                3 und die Klassen- sowie Fachlehrkräfte unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort festge- legt. Auch bei vorrangiger digitaler Verteilung des Lernmaterials ist eine analoge Variante für Schülerinnen und Schüler, die keinen Zugriff auf die digitalen Versionen haben, sicherzustellen. Seit der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 27. April 2020 wird der Prä- senzunterricht mit weiteren unterrichtsunterstützenden Lernsituationen für das häusliche Lernen kombiniert. Die Kombination von Präsenzunterricht mit unterrichtsunterstützenden Lernsituatio- nen für das häusliche Lernen zielt darauf ab, den Schülerinnen und Schülern in den Phasen zwi- schen den Präsenzunterrichtstagen einen kontinuierlichen, von der Schule fortwährend begleiteten Lernrhythmus zu ermöglichen. Dazu werden von den Lehrkräften für diese Zwischenphasen di- daktisch ausgearbeitete Materialien und Aufgabenstellungen zur Verfügung gestellt. Darüber hin- aus wird dadurch gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler ein qualifiziertes Feedback zu ihren Ergebnissen sowie zur individuellen Fortführung des Lernprozesses durch ihre Lehrkräfte erhalten. Frage 3.   Welche Kommunikationsformen zwischen Schulen/Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern zur Vermittlung von Lerninhalten sowie zu erledigende Aufgaben werden seit dem 16. März 2020 an weiterführenden Schulen in Hessen genutzt? Bitte nach Schulform und Sekundarstufe aufschlüsseln. Die Kommunikationsformen werden in der Regel durch die Schulleitung und die Klassen- sowie Fachlehrkräfte unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort festgelegt. Die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler werden über die etablierten Kommunikationswege (Internetseite, per E-Mail, Telefon etc.) sowie die Erreichbarkeit der Lehrkräfte (festgelegte Sprechzeiten) in- formiert. Schulen tragen unter Berücksichtigung der familiären Situationen der Schülerinnen und Schüler dafür Sorge, dass bei der Aufgabenübermittlung alle Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Der Austausch von Arbeitsmaterialien kann beispielsweise per E-Mail, durch digitale Lernplatt- formen (zum Beispiel das Schulportal Hessen oder regionale, durch den Schulträger bereitgestellte Angebote), per Post oder durch Klassenbriefkästen an der Schule erfolgen. Genutzt werden auch Videobotschaften der Lehrkräfte, die über die aktuelle Situation informieren, teilweise werden auch Erläuterungen von Arbeitsaufträgen oder Lern-Videos auf diese Weise übermittelt. Ein Aus- tausch von Arbeitsmaterialien wird mitunter persönlich durch Abholung oder Auslieferung orga- nisiert. Rückmeldeformate werden im Rahmen des Austauschs und im Zuge der Aufgabenüber- mittlung abgesprochen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 4.   Auf welche Weise wird die gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht außerhalb des Präsenzunter- richts insbesondere für benachteiligte Schülerinnen und Schüler (kein IT-Zugang/IT-Geräte zu Hause, mangelnde Deutschkenntnisse der Kinder und Eltern, bildungsferne Familien etc.) an wei- terführenden Schulen sichergestellt? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Um den unterschiedlichsten Lernvoraussetzungen einer heterogenen Schülerschaft bei der Gestal- tung unterrichtsersetzender Lernsituationen gerecht zu werden, haben die drei Projektbüros zur individuellen Förderung (Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen/Arbeitsstelle für Diversität) zur Unterstützung der Lehrkräfte im Auftrag des Hessischen Kultusministeriums ein umfassendes Unterstützungspaket aus ihrem Fortbildungs- und Beratungsrepertoire zusammengestellt:  Hinweise zu digitalen Materialien (Links, Apps, Lernverlaufsdiagnostik „quop“),  Empfehlung zum Umgang mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen sowie  Empfehlung zum Umgang mit ADHS/ADS. Alle hessischen Schulleitungen und Lehrkräfte können sich an die regionalen Projektbüros wen- den. Frage 5.   Welche Erkenntnisse, positives und/oder negatives Feedback, hat die Landesregierung hinsichtlich der Nutzung des Schulportal Hessen während der Schulschließungen gewonnen? Seit dem Beginn der unterrichtsersetzenden Lernsituationen hat das Schulportal einen starken Zu- lauf von Schulen erfahren. Viele Schulen nutzen die über das Schulportal bereitgestellten Funkti- onen, wie zum Beispiel zur Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schü- lern, zur Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien sowie zur Rückmeldung von Arbeitsergebnis- sen. Aus diesem Grund wird aktuell daran gearbeitet, allen Schulen, die dies wünschen, die Möglich- keit zur Nutzung des Schulportals bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 zu eröffnen. Dafür wird der für das kommende Jahr geplante Regelbetrieb des Schulportals um ein Jahr vorgezogen. Dabei werden die technischen Kapazitäten derzeit ausgebaut und weiterentwickelt.
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4                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2612 Frage 6.   Welche Überlegungen und Planungen hinsichtlich der Wertung des Schuljahres 2019/2020 bzw. dessen zweiten Halbjahres verfolgt die Landesregierung für den Fall, dass a) Schulen und Bildungseinrichtungen nach den Osterferien nur schrittweise geöffnet werden? b) Schulen und Bildungseinrichtungen nach den Osterferien nur regional geöffnet werden? c) Schulen und Bildungseinrichtungen nach den Osterferien weiterhin für einen längeren Zeitraum geschlossen bleiben müssen? Frage 7.   Auf welche Weise wird sichergestellt, dass im Falle anhaltender Schulschließungen alle, insbeson- dere benachteiligte, Schülerinnen und Schüler bei Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe den gleichen Kenntnisstand vorweisen? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Oberste Prämisse für das Hessische Kultusministerium ist der Grundsatz, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund der derzeitigen besonderen Situation keine Nachteile erfahren sollen. Regelun- gen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs sowie zum Umgang mit Übergängen in höhere Jahrgangsstufen bzw. mit Versetzungen wurden mit Erlass vom 17. April 2020 an alle Schulen übermittelt. Mit Schreiben vom 7. Mai 2020 wurde die weitere Wiederaufnahme des Schulbetriebs in zwei weiteren Etappen zum 18. Mai und zum 2. Juni 2020 bekanntgegeben. Darüber hinaus wurden Informationen zu schulrechtlichen Fragen, die aufgrund der Aussetzung des regulären Unterrichts bzw. durch die schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts im Schuljahr 2019/2020 entstanden sind, mit Erlass vom 30. April 2020 den Schulen übersendet. So sind die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts gehalten, die Lernstände der Schü- lerinnen und Schüler zu ermitteln sowie die Inhalte der Lernangebote aus der Zeit des heimischen Lernens im Unterricht aufzugreifen und zu vertiefen. Die genannten Schreiben sind alle auch auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums veröffentlicht. Frage 8.   Welche Erkenntnisse, positives und/oder negatives Feedback durch Lehrkräfte, Schulleitungen oder Schulämter, hat die Landesregierung über die Teilnahmebereitschaft der Schülerinnen und Schüler am Unterricht außerhalb der Schule seit 16. März 2020? Bitte aufschlüsseln nach Schulform und Alter. Dem Hessischen Kultusministerium liegt keine Erhebung zur Teilnahmebereitschaft der Schüle- rinnen und Schüler am Unterricht außerhalb der Schule vor. Von einer Abfrage an allen hessi- schen Schulen wurde aufgrund der aktuellen organisatorischen Herausforderungen, die die Schu- len während der Pandemie zu meistern haben, abgesehen. Wiesbaden, 9. Juni 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz
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