Grundwasserschutz im Hessischen Ried

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/502 HESSISCHER LANDTAG                                                                          21. 05. 2019 Kleine Anfrage Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD), Heinz Lotz (SPD), Gernot Grumbach (SPD) und Knut John (SPD) vom 11.04.2019 Grundwasserschutz im Hessischen Ried und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: Das Grundwasser im Hessischen Ried ist mit diversen Schadstoffen belastet. Unter anderem mit dem Pflan- zenschutzmittel „Dikegulac“. Schätzungsweise befinden sich noch viele weitere Schadstoffe im Grundwasser, die aber noch nicht analysiert worden sind. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Was unternimmt die Landesregierung, um neben dem Pflanzenschutzmittel „Dikegulac“ das Vor- kommen anderer Schadstoffe, von denen Überschreitungen von Grenz-, Richt-, oder Vorsorge- werten im Hessischen Ried bekannt sind, wie z.B. Carbamazepim, Sulfomethoxazol, Azitromy- cin, und Diclofenac (Arzneimittel), Bentazon und Mecoprop (Pestizide) sowie der Stoff Benzo- triazol (aus Geschirrspül- und Kühlmitteln), umfassend zu analysieren? Im Hessischen Ried existiert eine Vielzahl von Landesgrundwassermessstellen, deren Grund- wasser regelmäßig im Rahmen des Standarduntersuchungsprogramms des Hessischen Landes- amtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auf eine breite Stoffpalette hin beprobt und deren Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden. Zum Untersuchungsumfang gehö- ren auch Arzneimittel, Haushalts- und Industriechemikalien sowie Biozide und Pflanzenschutz- mittel. Es werden unter anderem die Arzneimittelwirkstoffe Carbamazepin, Sulfamethoxazol, Diclofenac, die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Bentazon und Mecoprop sowie die per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) analysiert. Darüber hinaus hat das Land Hessen im Hessi- schen Ried im Rahmen von Sondermessprogrammen weitere Spurenstoffe, darunter auch die Substanzen Benzotriazol und Azitromycin, untersucht. Einzelheiten hierzu können beispielswei- se dem Projektbericht Spurenstoffe „Kläranlageneinleitungen in oberirdische Gewässer und da- durch bedingte Spurenstoffeinträge in das Grundwasser im Hessischen Ried“ (HLNUG 2016) entnommen werden. Um diese Kenntnisse themenübergreifend auszuwerten, zu ergänzen und den Eintrag von Spu- renstoffen in die Gewässer des Hessischen Ried zu vermeiden bzw. zu minimieren, hat das Hes- sische Umweltministerium im letzten Jahr die Spurenstoffstrategie Hessisches Ried vorgelegt. Zur Herkunft von Dikegulac im Hessischen Ried ist anzumerken, dass der Stoff Diacetonketo- gulonsäure (Dikegulac) als Abfallprodukt der Vitamin C-Produktion der Firma Merck zwischen den 1960er und 1990er Jahren über das Abwasser des Unternehmens in den Landgraben gelang- te. Die im Grundwasser nachweisbaren Rückstände dieser Einleitungen sind daher als Substan- zen aus Industrieemissionen und nicht als Pflanzenbehandlungsmittel einzuordnen. Frage 2.     Wann liegen die Daten der Proben von 50 Brunnen im Hessischen Ried bzgl. „Dikegulac“ vor und zu welchen Ergebnissen ist man aufgrund der Proben gekommen? Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) wurden entlang des Landgrabens Landesgrundwassermessstellen, Vorfeldmessstel- len eines Wasserversorgers sowie Hof- und Beregnungsbrunnen zwischen Februar und März dieses Jahres 48 Proben untersucht. Eingegangen am 21. Mai 2019 · Bearbeitet am 21. Mai 2019 · Ausgegeben am 24. Mai 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/502 Sämtliche validierten Ergebnisse liegen dem Ministerium seit dem 12.04.2019 vor. In keiner der 48 analysierten Proben wurde der Trinkwasserleitwert, der oberhalb von 1.000 Mikro- gramm/l liegt, überschritten. Der Trinkwasserleitwert gibt die Höchstkonzentration im Trink- wasser an, die ein Leben lang ohne Gesundheitsschädigung aufgenommen werden kann. In 16 Grundwasserproben wurde kein Dikegulac gefunden. 24 Grundwasserproben wiesen Kon- zentrationen größer 1 und kleiner 50 Mikrogramm/l auf und in fünf Grundwasserproben wurden Dikegulac-Konzentrationen detektiert, die oberhalb des Zielwertes für Trinkwasser von 50 Mikrogramm/l liegen. Dieser Wert stellt den Vorsorgewert dar, der in diesem Fall unter Be- achtung des Minimierungsgebotes nach Trinkwasserverordnung tolerierbar ist. Von den unter- suchten Beregnungsbrunnen überschritt nur eine Probe den genannten Zielwert. Bezugnehmend auf die Dikegulac-Untersuchungen im Hessischen Ried aus den 1990er Jahren sind die Konzentrationen insgesamt deutlich zurückgegangen. Die Schwerpunkte erhöhter Dike- gulac-Konzentrationen haben sich am Landgraben entlang mit der Grundwasserfließrichtung zum Rhein hin bewegt. Frage 3.    Was tut die Landesregierung um noch nicht identifizierte Substanzen im Grundwasser nachzuwei- sen? Im Auftrag des HMUKLV hat das HLNUG Ende des Jahres 2018 einen Kooperationsvertrag mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) zur Durchführung von Non-Target- Untersuchungen, die der Identifizierung unbekannter Substanzen im Oberflächengewässer und Grundwasser dienen sollen, abgeschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 15.11.2018 bis 14.11.2021, da es sich bei den Non-Target-Untersuchungen um aufwendige Verfahren handelt. Frage 4.    Wie will die Landesregierung die Konzentration von „Dikegulac“ im Grundwasser senken, damit das Grundwasser wieder zur Beregnung von Feldfrüchten in Bio-Qualität dienen kann? Eine Senkung der Dikegulac-Konzentrationen im Grundwasserkörper ist nach heutigem Stand der Technik unter vertretbarem Aufwand nicht möglich. Bei einer Bewässerung mit Beregnungswasser, welches den Zielwert für Trinkwasser von 50 Mikrogramm/l einhält, ist jedoch von einer allgemeinen Eignung zur Bewässerung auszuge- hen. Im Falle einer Überschreitung des Zielwerts für Trinkwasser wird aus Vorsorgegründen empfohlen, dieses Wasser nicht zur Beregnung von Lebensmittelpflanzen zu verwenden und al- ternative Standorte und Maßnahmen zur Ersatzwasserbeschaffung in Betracht zu ziehen. Frage 5.    Wie will die Landesregierung das Versickern von problematischen Abwasserbestandteilen, da- runter per- und polyfluorierte Chemikalien, die teilweise verdächtigt sind krebserregend zu sein, verhindern? Primärer Ansatz ist es, den Eintrag solcher Substanzen in die Gewässer zu vermeiden bzw. zu minimieren. Hierzu hat die Landesregierung die bereits erwähnte Spurenstoffstrategie Hessi- sches Ried initiiert. Ziel dieser Strategie ist, auch wenn bislang wenig verbindliche Vorgaben zur Begrenzung der großen Zahl an Spurenstoffen EU-weit und auf nationaler Ebene vorliegen, durch geeignete Maßnahmen die stoffliche Belastung der Fließgewässer im Ried zu vermindern und damit im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowohl die vielfältigen Funktionen und Nutzungen der Gewässer zukünftig sicherzustellen, als auch die Grundwasservorkommen im Ried langfristig zu schützen. Im Rahmen der Erarbeitung der Spurenstoffstrategie Hessisches Ried wurden eine Vielzahl von Maßnahmenoptionen betrachtet, die an der Quelle, bei der An- wendung und bei nachgeschalteten Techniken ansetzen, und letztendlich Kernmaßnahmen abge- leitet. Folgende sechs Kernmaßnahmen stellen das Gerüst der Strategie für das Ried dar, da de- ren Umsetzung eine wesentliche Minderung der Umweltbelastungen mit Spurenstoffen erwarten lässt:  Erfassung und soweit erforderlich Reduzierung der Einleitung von Spurenstoffen durch ge- werbliche Direkt- und Indirekteinleiter,  Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen und Bildungsangeboten zum Thema „Spurenstoffe“,  Öffentliche Beschaffung umweltfreundlicher Materialien,  Ausbau ausgewählter kommunaler Kläranlagen zur Spurenstoffelimination (4. Reinigungs- stufe),  Ordnungsgemäße Entsorgung von Rest- und Abfallmengen,  Sanierung undichter Kanäle.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/502               3 Frage 6.    Inwieweit nimmt die Landesregierung die Firma Merck in Verantwortung, die den Stoff „Dike- gulac“ herstellt und von der bis zu 235 weitere Stoffe über das Abwasser ins Grundwasser gelan- gen? Die im Jahr 2015 ca. 235 im Non-Target-Gutachten erfassten Stoffe industriellen Ursprungs aus dem Oberflächengewässer „Landgraben“ und dem Grundwasser werden – wie bereits unter Frage 3 ausgeführt – durch die aufwendigen Non-Target-Untersuchungen chemisch identifiziert, quantitativ analysiert, toxikologisch und ökotoxikologisch bewertet werden. Erst wenn dies er- folgt ist, kann der Sachverhalt rechtlich zutreffend eingeordnet werden. Wiesbaden, 13. Mai 2019 Priska Hinz
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