Rechtsextremismus in Hessen
20. Wahlperiode Drucksache 20/1071 HESSISCHER LANDTAG 28. 11. 2019 Kleine Anfrage Stefan Müller (Freie Demokraten) vom 22.08.2019 Rechtsextremismus in Hessen und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Das Thema „Rechtsextremismus“ wird in Deutschland und besonders auch in Hessen im Jahr 2019 in der Öf- fentlichkeit verstärkt wahrgenommen, nicht zuletzt wegen der Vorfälle bei der hessischen Polizei (NSU 2.0) und dem Mord an Dr. Walter Lübcke, welcher nach Auskunft des Generalbundesanwalts aller Wahrschein- lichkeit nach mit rechtsextremen Hintergrund begangen wurde. Ebenso gab es im Juli 2019 in Wächtersbach einen Angriff auf einen Flüchtling aus rechtsextremen Motiven. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Die Hessische Landesregierung bekämpft alle Formen des Extremismus in Staat und Gesell- schaft. Dies demonstrieren auch die letzten beiden Koalitionsverträge der die Landesregierung tragenden Parteien unmissverständlich: „Wir sind uns der Verantwortung zur Bekämpfung jeder Form von Extremismus bewusst. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und die Sicherung der Grundrechte unserer Demokratie sind oberstes Gebot. (…) Extremismus, Rassismus und Anti- semitismus dürfen in Hessen keinen Platz finden. (…) Es braucht ein starkes zivilgesellschaftli- ches Bewusstsein, Engagement und staatliches Handeln.“ Hierzu wurden von der Hessischen Landesregierung vielfältige Maßnahmen eingeleitet. Hierzu gehört u.a. das unter der Verantwortung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport eingerichtete Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (kurz: HKE) sowie die Intensivierung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen Rechtsextremismus durch das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV Hessen), u.a. durch die Einrichtung einer ge- sonderten Organisationseinheit (BIAREX) sowie einer Sonderauswertungsgruppe (SAW) beim LfV Hessen zur Bewältigung der besonderen Lage im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt zum Nachteil des Regierungspräsidenten Kassel, Dr. Lübcke. Darüber hinaus wurde eine Be- sondere Aufbauorganisation eingerichtet, sog. BAO Hessen R, die vom Hessischen Landeskri- minalamt (HLKA) geleitet und koordiniert wird. Des Weiteren wurde die hessenweite Task- force „Captur“ eingerichtet, die sich mit der intensiven und gezielten Fahndung/Vollstreckung befasst, um die Vollstreckung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter zu ge- währleisten. Um den Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse und Waffen in den Händen von Ex- tremisten zu unterbinden, hat die Hessische Landesregierung in den vergangenen Jahren zudem mehrfach durch Initiierung eigener Gesetzesanträge sowie die Unterstützung entsprechender Ge- setzesinitiativen anderer Länder darauf hingewirkt, die Hürden für diesen Personenkreis zu er- höhen und die waffenrechtlichen Regelungen zu verschärfen. Im Einzelnen: Maßnahmen im Bereich des HKE: Seit 2013 koordiniert das HKE erfolgreich die landesweiten präventiven Aktivitäten für Demo- kratie und Toleranz und gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen in allen Phänomenbereichen. Über eine Lenkungsgruppe sind alle betroffenen Ressorts in das HKE eingebunden. Neben der Koordination der hessischen Programme und Projekte agiert das HKE als Ansprechpartner für alle relevanten Akteure der Extremismusprävention und -intervention. Aufgabe des HKE ist zudem, die Projektarbeit und Förderlandschaft in Hessen nachhaltig fort- zuentwickeln. So werden über das durch das HKE verantwortete Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ Präventionsmaßnahmen in allen Phänomenberei- chen (Linksextremismus, Islamismus/Salafismus/Jihadismus, Rechtsextremismus, Antisemitis- mus sowie „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“) finanziell mit jährlich 4,9 Mio. € aus Lan- desmitteln gefördert. Für die zweite Förderperiode des Landesprogramms (2020-2024) werden Eingegangen am 28. November 2019 · Bearbeitet am 28. November 2019 · Ausgegeben am 29. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1071 vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages für den Haushalt ab 2020 jährlich 6,9 Mio. € zur Verfügung stehen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in der Regel projektorientiert durch zivilgesellschaftliche und staatliche Träger. Die Maßnahmen richten sich an Einzelpersonen, Schulen, Vereine, Kommunen sowie Hochschulen und Universitäten. Inhaltlich umfassen diese Präventionsangebote allgemeine Projekte zur Stärkung von Toleranz-, Empathie-, Diskurs- und Demokratiefähigkeit, aber auch spezifische Angebote in Form fallbezogener Beratungsgesprä- che für Angehörige, das soziale Umfeld von Radikalisierten sowie für die Arbeit mit Radikali- sierten selbst. Darüber hinaus können ab dem Jahr 2020 in allen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonder- status-Städten bis zu 26 Fachstellen für Demokratieförderung und Extremismusprävention, sog. DEXT-Fachstellen, eingerichtet werden. Sie dienen zur lokalen Vernetzung relevanter Akteure, Koordination von Fort- und Weiterbildungen, sowie zur Etablierung einer Anlaufstelle für Erst- beratung und Förderung „kleinerer“ lokaler Projekte gegen Radikalisierung/Extremismus inkl. Demokratieförderung im Flüchtlingskontext und zum Zusammenleben im multikulturellen Ge- meinwesen. Neben dieser Stärkung der Regelstrukturen steht insbesondere die Bekämpfung des Antisemitismus im Fokus der zweiten Förderperiode des Landesprogramms. In enger Abstim- mung mit dem Antisemitismusbeauftragten der Hessischen Landesregierung soll unter anderem eine Meldestelle für Vorfälle mit antisemitischem Hintergrund sowie eine spezifische psychoso- ziale Beratungsstelle für Betroffene und Opfer eingerichtet werden. Die Prävention und Intervention im Kontext des Rechtsextremismus bildet seit jeher einen Schwerpunkt. Dies spiegelt sich in dem weit gefächerten Angebotsspektrum wider. Hierzu zäh- len diverse Publikationen, wie das Medienpaket und der Kurzfilm „Radikal“, die Broschüren „Freiheit und Demokratie stärken“ und „Reichsbürger und ‚Selbstverwalter‘ in Hessen – Eine Handlungsempfehlung für die behördliche Praxis“. Die Publikationen zeigen Radikalisierungs- verläufe auf und liefern (dem behördlichen Raum) Handlungsempfehlungen im Umgang mit dem Themenfeld Rechtsextremismus. Darüber hinaus werden hessenweit zahlreiche Projekte zi- vilgesellschaftlicher Träger – teils gemeinsam mit Mitteln des Bundes – gefördert. Diese geför- derten Projekte haben sich insbesondere der Prävention des Rechtsextremismus verschrieben und adressieren über passgenaue und vielfältige Formate besonders Jugendliche und junge Er- wachsene. Zentraler Partner des HKE im Kontext der Prävention/Intervention im rechtsextre- mistischen Raum ist das 2007 errichtete „Beratungsnetzwerk Hessen – Gemeinsam für Demo- kratie und gegen Rechtsextremismus“, das kostenlos und vertraulich Schulen, Eltern, Familien- angehörige, Kommunen, Vereinen und anderen Hilfesuchenden in Fällen von Rechtsextremis- mus berät. Weitere „Leuchtturm-Projekte“ sind die Partnerschaften für Demokratie, die in zahlreichen hessischen Kommunen eingerichtet wurden. In diesen Partnerschaften für Demokra- tie kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie. Ein besonderes Augenmerk wird daneben auf professionelle Begleitung von Menschen, die das ex- tremistische Milieu verlassen möchten, gelegt. In Hessen ist mit dieser anspruchsvollen Arbeit das „Informations- und Kompetenzzentrum Ausstiegshilfen Rechtsextremismus“ (IKARus) betraut. IKARus wurde 2002 im HLKA mit dem Ziel eingerichtet, rechtsextremistische Karrieren zu been- den und ausstiegswillige Personen bis zum Ende des Ausstiegsprozesses zu begleiten. Flankierend zur individuellen Ausstiegsbetreuung wird IKARus im erweiterten Umfeld der betreuten Perso- nen (z.B. Schulen, Jugendhilfe, Vereine) bei Bedarf informierend, aufklärend und beratend tä- tig, stets mit dem Ziel der Sensibilisierung und Kompetenzbildung im Umgang mit dem Phäno- men Rechtsextremismus. Die individuelle Begleitung erfolgt bedarfsorientiert durch eine fach- bezogene Einbindung der Sicherheitsbehörden, der Justiz, der Sozial- und Jugendämter, der Schulen, der Beratungseinrichtungen und weiterer relevanter Stellen. Besonders hervorzuheben ist, dass IKARus inzwischen nicht mehr nur reaktiv, sondern bei in Frage kommenden Szene- personen auch proaktiv – also aus eigener Initiative „aufsuchend“ – tätig wird, um bekannte Rechtsextremisten anzusprechen. Durch die proaktiven Ansprachen können nun deutlich mehr Probanden erreicht und in das Programm aufgenommen werden. Unter dem Dach des an der Marburger Philipps-Universität angesiedelten Demokratiezentrums Hessen wird die Beratungs- und Unterstützungsarbeit weiterer Träger und Projekte koordiniert. Thematische Schwerpunkte sind beispielsweise das Verhindern des Hineingleitens gefährdeter Jugendlicher in den Rechtsextremismus und die Hilfe von Opfern rechtsextremistisch motivier- ter Übergriffe und Gewalttaten. Darüber hinaus wird Beratungs- und Unterstützungsarbeit, die sich der Hass-Rede in den sozialen Netzwerken widmet, die Formate der Prävention an hessi- sche Schulen bringt, die für die Möglichkeiten der Extremismusprävention im Rahmen der (früh-)kindlichen Bildung sensibilisiert und die politische Bildung am Lernort Arbeitswelt um- setzt, koordiniert. Ein Gemeinschaftsprojekt, das das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit dem Hessischen Kultusministerium realisiert, hat sich die Einrichtung von Netzwerk-Lotsen für
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1071 3 Antisemitismus-/Extremismusprävention in der hessischen Schullandschaft zum Ziel gesetzt. Die Lotsinnen und Lotsen sollen an ihrem Schulort dabei besonders bei Fragen und Konfliktfäl- len im Kontext extremistisch motivierten Verhaltens als unmittelbare Ansprechpartner kompe- tent agieren, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Elternbeiräte über bestehende Hilfs- angebote beraten und als Teil eines landesweiten Netzwerks fungieren können. Anknüpfend an eine Informations- und Auftaktveranstaltung im Herbst 2018 haben sich im vergangenen und in diesem Jahr in einem ersten Modul (mit vier Fortbildungsveranstaltungen) rund 70 Lehrkräfte aus ganz Hessen mit der Problematik antisemitisch motivierten Verhaltens im schulischen Kon- text beschäftigt. Infolge der ersten Erfahrungen und den positiven Rückmeldungen aus diesen ersten Modulen, ist das HKE gegenwärtig in Kooperation mit dem Hessischen Kultusministe- rium damit beschäftigt, die weiteren Fortbildungsveranstaltungen – damit auch jene, die sich mit den Erscheinungsformen des Rechtsextremismus im schulischen Umfeld beschäftigen sollen – zu konzipieren. Einrichtung der Besonderen Aufbauorganisation (BAO Hessen R): Anlässlich der im Bereich der PMK -rechts- bereits in der Vergangenheit festgestellten ver- schiedenen Gruppierungen wie beispielsweise die „Freien Kräfte Schwalm-Eder“ (NH), die „Lumdataler Szene“ (MH) sowie anlässlich des getöteten Kasseler Regierungspräsidenten und aktueller Ereignisse hat die hessische Polizei eine Besondere Aufbauorganisation (BAO Hessen R) eingerichtet. Unter Leitung und Koordination des HLKA prüft diese das gesamte hessische Personenpotenzial der PMK -rechts-, klärt Treffpunkte der Szene auf und überwacht diese. Die BAO Hessen R führt darüber hinaus Maßnahmen im Rahmen aller fachlichen und rechtlichen Möglichkeiten der Gefahrenabwehr sowie der Strafverfolgung durch. Davon umfasst ist die De- tektion weiterer Straftäter mit rechter Motivation, die Vollstreckung von Haftbefehlen sowie die Früherkennung und Bekämpfung rechter Strukturen in Hessen. Maßnahmen des LfV Hessen im Bereich der Rechtsextremismusbekämpfung: Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Ermittlungskomplex gegen den Nationalsozia- listischen Untergrund (NSU) und dessen Aufarbeitung wurde beim LfV Hessen ein umfangrei- ches Reformpaket auf den Weg gebracht und eine Neujustierung vorgenommen. So wurde in Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission der Hessischen Landesregierung sowie des 2. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode des Hessischen Landtags zunächst die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter des LfV Hessen – auch und gerade im Bereich des Rechtsextremismus – durch interne Dienstvorschriften konkretisiert und weiterentwickelt. Des Weiteren wurde in Folge einer behördlichen Umorganisation für den Bereich Rechtsextremis- mus eine eigene Abteilung beim LfV Hessen geschaffen, deren Personal seit 2015 von 20 auf 50 Stellen angewachsen ist. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Tatsache, dass der dringend Tatverdächtige im Mordfall Lübcke eine rechtsextremistische Vergangenheit hat, wurde in dieser Abteilung zudem eine Sonderauswertungsgruppe (SAW) eingerichtet, die sich mit diesem Sachverhalt und sämtlichen in diesem Zusammenhang stehenden Fragestellungen befasst. Die SAW nimmt dabei u.a. auch Reaktionen der rechtsextremistischen Szene auf den Mordfall und die Inhaftierung des dringend Tatverdächtigen in den Blick. Ziel der Sondereinheit ist es, die laufenden Ermittlungen des Ge- neralbundesanwalts (GBA) bestmöglich zu unterstützen. Angesichts der bisherigen Erkenntnisse bei der Aufarbeitung des Tötungsdeliktes z.N. von Dr. Walter Lübcke wurde am 23.07.2019 außerdem eine gesonderte Organisationseinheit zur fokus- sierten Analyse von Einzelpersonen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, die als „abgekühlt“ gelten, geschaffen: „BIAREX - (B)earbeitung (i)ntegrierter bzw. (a)bgekühlter Rechtsextremis- ten (REX)“. Der Anspruch ist hierbei, durch ein „institutionalisiertes Mehraugenprinzip“ und regelmäßige Befassung über einen längeren Zeitraum, eine individuelle Bewertung zur Gefähr- dungseinschätzung und Prognose zur weiteren Entwicklung abgeben zu können. Neben konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus hat auch beim LfV Hes- sen die Präventionsarbeit einen hohen Stellenwert und bildet einen deutlichen Schwerpunkt. Das Spektrum an Öffentlichkeits- und Präventionsmaßnahmen umfasst die Bereitstellung von Infor- mationsmaterialien, die aktive Teilnahme am öffentlichen Diskurs durch Vorträge und Redebei- träge bei Podiumsdiskussionen sowie Presseauskünfte und zielgruppenorientierte Sensibilisie- rungsveranstaltungen (aufklärende Prävention) sowie Beratungsleistungen in konkreten Fällen (beratende Prävention). Der Präventionseinheit Kompetenzzentrum Rechtsextremismus (KOREX) wurde eine zweite Planstelle zugewiesen. KOREX bereitet das Fachwissen des Lan- desamtes für Verfassungsschutz über den Rechtsextremismus für die Präventionsarbeit gezielt auf und stellt dieses zur Verfügung. Öffentliche oder zielgruppenspezifische Vorträge gehören dabei ebenso zum Aufgabenspektrum des Kompetenzzentrums wie die Erstellung von Themen- broschüren und die intensive Beratung von Verantwortungsträgern. Im Jahr 2018 wurden durch das LfV Hessen insgesamt 264 Präventionstermine durchgeführt (2013 waren es noch 127 Ter- mine). Somit konnte die Anzahl der Termine in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt werden.
4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1071 Ferner ist im Jahr 2016 die beim Landesamt für Verfassungsschutz angesiedelte „Phänomenbe- reichsübergreifende wissenschaftliche Analysestelle Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit“ (PAAF) errichtet worden, die sich wissenschaftlich mit Fragen des Antisemitismus und der Fremdenfeindlichkeit befasst. Mit dieser phänomenbereichsübergreifenden wissenschaftlichen Analysestelle ist das LfV Hessen die bundesweit erste Verfassungsschutzbehörde, die sich mit einer eigenen Analysestelle dem Thema Antisemitismus widmet. Zudem ist durch die regelmä- ßige Teilnahme des LfV Hessen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzen- trum Rechtsextremismus (GETZ-R) sichergestellt, dass alle aktuell im Verfassungsschutzver- bund relevanten Themen Einfluss finden. Darüber hinaus fanden in den letzten Jahren anlassbezogene Sensibilisierungen der hessischen Kirchen und der hessischen Städte und Gemeinden durch das LfV Hessen statt. Hintergrund wa- ren Anmietungsversuche von kirchlichen bzw. kommunalen Einrichtungen durch Rechtsextre- misten. Durch eine Zusammenarbeit mit dem Justizseminar Hessen beteiligt sich das LfV Hessen zudem an der Fortbildung von Justizpersonal, insbesondere von Richterinnen und Richtern und Staats- anwältinnen und Staatsanwälten. Zur Bearbeitung und Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität, des Extremismus und Terrorismus in allen Phänomenbereichen – insbesondere auch des Rechtsextremismus und - terrorismus – und daraus folgender Gefährdungs- und Bedrohungslagen wurde schließlich am 11.03.2019, im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes und der Intensivierung der behördenüber- greifenden Zusammenarbeit, ein Hessisches Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (HETAZ) beim LfV Hessen eingerichtet. Das HETAZ ist keine eigenständige Behörde, sondern eine standardisierte Kommunikations- und Kooperationsplattform unter ständiger Beteiligung des HLKA, der Staatsanwaltschaft Frankfurt – Abteilung Staatsschutz –, der Generalstaatsan- waltschaft Frankfurt sowie des LfV Hessen. Anlassbezogen und abhängig von konkreten Ge- fährdungs- und Bedrohungssachverhalten werden Vertreter weiterer Behörden, wie beispiels- weise von Polizeipräsidien, Ausländerbehörden und Jugendämtern, im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs und ihrer Zuständigkeit hinzugezogen. Maßnahmen im Bereich des Waffenrechts zur Rechtsextremismusbekämpfung: Das deutsche Waffenrecht wurde im Jahr 2017 durch den Bundesgesetzgeber in Folge einer hessischen Bundesratsinitiative geändert. War zuvor noch der Nachweis erforderlich, dass Per- sonen verfassungsfeindliche Bestrebungen tatsächlich verfolgen oder unterstützen oder dies in- nerhalb der letzten fünf Jahre getan haben, so genügt es seitdem, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass derartige Bestrebungen verfolgt oder unterstützt werden bzw. wurden (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG). Damit wurde ein Vorschlag des hessischen Gesetzesantrags vom 30.06.2016 (BR-Drs. 357/16) wörtlich umgesetzt. Zudem hat sich die Landesregierung mit dieser Bundesratsinitiative dafür eingesetzt, in § 5 Abs. 5 WaffG ergänzend zur Regelabfrage bei der Polizei eine Regelabfrage beim Verfassungs- schutz im Rahmen der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit einzurichten. Des Weite- ren hat die Landesregierung gefordert, in § 5 WaffG einen zusätzlichen Unzuverlässigkeitstatbe- stand zu schaffen. Eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit soll bereits dann vorliegen, wenn Personen bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder aufgrund tatsächli- cher Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungs- schutzgesetzes bereits gespeichert sind. Die Bundesregierung hat dies bisher abgelehnt. Hessen hat die beiden von der Bundesregierung bisher abgelehnten Forderungen des hessischen Gesetzesantrages von 2016 in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsän- derungsgesetz – 3. WaffRÄndG) erfolgreich eingebracht. In seiner Stellungnahme vom 20.09.2019 fordert der Bundesrat eine Regelung, dass eine Speicherung als Extremist bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder zur Tatbestandserfüllung der Regelver- mutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht sowie die Einführung einer waffen- behördlichen Regelabfrage bei der jeweils zuständigen Verfassungsschutzbehörde mit Nachbe- richtspflicht (BR-Drs. 363/19 [Beschluss]). Maßnahmen der Deradikalisierung und Kriminalprävention: Aufgabe und Herausforderung des Justizvollzuges bei Gefangenen aller Extremismusbereiche ist es einerseits zu verhindern, dass Gefangene sich oder andere im Vollzug radikalisieren oder ra- dikalisiert werden, und andererseits darauf hinzuwirken, dass alle möglichen Maßnahmen für eine Deradikalisierung ergriffen werden, um einen wirksamen Schutz der Allgemeinheit nach einer möglichen Entlassung zu gewährleisten. Bereits 2016 hat die Hessische Ministerin der Jus- tiz ein Programm gestartet, das radikalisierten Strafgefangenen Rechnung trägt, und eine Stabs- stelle Netzwerk zur Deradikalisierung im Strafvollzug (NeDiS) eingerichtet. Das Programm zielt zum einen darauf ab, systematisch mit Hilfe der Vollzugsbediensteten Radikalisierungsten- denzen im Justizvollzug zu identifizieren, zu beobachten und zu analysieren, einschließlich phä-
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1071 5 nomenübergreifender Strukturen, Vernetzungen und Entwicklungen, um sodann gezielt konkrete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zum anderen sieht das Programm eine Reihe von auf die jewei- ligen Extremismusbereiche zugeschnittenen Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen sowie eine umfassende und sorgfältige Entlassungsvorbereitung vor („Zielgruppenorientiertes Übergangsmanagement“). Zu den Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen gehören neben der allgemeinen Behandlung im Vollzug, etwa Behebung von Bildungs- und Ausbil- dungsdefiziten, im Bedarfsfall individuelle Psychotherapie zur Bearbeitung persönlicher Defizite und krimineller Persönlichkeitskonstellationen, Anti-Gewalttrainings sowie Rechtsstaatskunde und Wertevermittlung („Schule des Respekts“), die Zusammenarbeit mit freien Trägern, die in der Deradikalisierung tätig sind und Gruppen und Einzelmaßnahmen sowie Aussteigerprogram- me anbieten, ferner Programme zur Vermittlung politischer und kultureller Bildung, Medien- kompetenz, Medienprojekte sowie die regelmäßige Fortbildung und Sensibilisierung sämtlicher Vollzugsbediensteten. Außerhalb der Justizvollzugsanstalten widmet sich der Landespräventionsrat der Kriminalprä- vention. Der Landespräventionsrat begreift Kriminalitätsverhütung als eine gesellschaftliche Aufgabe, die umso eher gelingen kann, wenn eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit der mit der Verhütung von Straftaten befassten Behörden und der die Arbeits-, Sozial-, Bildungs- und Wohnungspolitik gestaltenden Stellen untereinander sowie ein möglichst viele gesellschaft- liche Kräfte einbeziehender Informationsaustausch gewährleistet sind. In der Arbeitsgruppe „Gewalt und Minderheiten“ beschäftigen sich daher unter anderem Vertreter von Polizei, Lan- desregierung, Religionsgemeinschaften sowie Ausländer- und Migrantenverbänden mit der Ex- tremismusprävention. Die Fragen der Kleinen Anfrage tangieren verschiedene Zuständigkeitsbereiche. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Beantwortung der Fragen 1 bis 5 durch das LfV Hessen betreffend Rechtsextremismus. Die Beantwortung der Fragen 6 bis 10 erfolgt auf Basis justizieller sowie polizeilicher Befassung betreffend die Politisch motivierte Kriminalität -rechts- (PMK-rechts-). Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1. In welche Kategorien werden nach welchen Kriterien Personen mit rechtsradikalem Hintergrund durch die Sicherheitsbehörden eingestuft? Es ist zwischen Extremismus und Radikalismus zu unterscheiden. Vor dem Hintergrund des Be- treffs sowie der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage wird auf die Kategorisierung von Personen mit rechtsextremistischen Hintergrund eingegangen. Das rechtsextremistische Personenpotenzial wird durch die Verfassungsschutzbehörden bundes- weit in drei Kategorien eingestuft. Unter Kategorie 1 –„Parteien“ – werden insbesondere Mit- glieder (auch passive) rechtsextremistischer Parteien erfasst. Unter Kategorie 2 – „parteiunab- hängige bzw. parteiungebundene Strukturen“ – werden Kameradschaften, Vereine, Netzwerke, Nachfolgebestrebungen zu verbotenen Organisationen, Verlage und sonstige organisierte Rechtsextremisten gezählt. In Hessen sind vor allem Neonazis sowie die Identitäre Bewegung unter dieser Kategorie zu fassen. Unter Kategorie 3 – „weitgehend unstrukturiertes rechtsextre- mistisches Personenpotenzial“ – werden diejenigen Rechtsextremisten zusammengefasst, welche nicht unter die Kategorie 1 oder 2 subsumiert werden können. Dies sind insbesondere organisa- tionsungebundene subkulturelle Rechtsextremisten, rechtsextremistische Straf- und Gewalttäter, Besucher rechtsextremistischer Konzert- und Kampfsportveranstaltungen sowie rechtsextremisti- sche Internet-Aktivisten, die keiner Organisation zugeordnet werden können. Ausschlaggebendes Kriterium für die Festlegung der Kategorie stellt allein der reine Organisa- tionsbezug dar. Frage 2. Wie viele Personen werden derzeit in Hessen seitens der Sicherheitsbehörden als „Personen mit rechtsextremen Hintergrund“ eingestuft? (Bitte nach Kategorien aufschlüsseln) Die Einstufung von Rechtsextremisten erfolgt gemäß dem gesetzlichen Auftrag ausschließlich durch das LfV Hessen. Insgesamt 1.475 Personen wurden in Hessen im Jahr 2018 als Rechts- extremisten eingestuft. Davon werden 285 Personen der Kategorie 1, 640 Personen der Katego- rie 2 und 550 Personen der Kategorie 3 zugeordnet. Hinsichtlich der Kategorien wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Frage 3. Wie teilen sich diese Personen in Gruppen auf (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit)? Die Gesamtanzahl der Rechtsextremisten unter 18 Jahren liegt im einstelligen Bereich. Die An- zahl der 18 bis 25-jährigen Rechtsextremisten liegt im unteren dreistelligen Bereich. Mit einer
6 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1071 Anzahl im hohen dreistelligen Bereich stellt die Altersgruppe der 25 bis 40-jährigen den größten Anteil der erfassten Rechtsextremisten in Hessen dar. Die Anzahl der Rechtsextremisten in der Altersgruppe der 40 bis 65-jährigen liegt im mittleren dreistelligen Bereich. Rechtsextremisti- sche Personen, die älter als 65 Jahre sind, sind im hohen zweistelligen Bereich vertreten. Der Rechtsextremismus in Hessen wird weiterhin besonders stark von Männern dominiert. Der Anteil der Männer im Rechtsextremismus liegt bei ca. 80 %, der Anteil der Frauen entspre- chend bei ca. 20 %. Fremdenfeindlichkeit stellt ein Merkmal des Rechtsextremismus dar. Das Ideal der Rechtsex- tremisten von einem funktionierenden Gemeinwesen ist die ethnisch homogene Nation. Alle Fremden, d.h. ethnisch Nicht-Deutschen, stellen aus dieser Sicht eine Bedrohung dar und soll- ten nicht innerhalb Deutschlands leben. Daraus folgend besitzen Rechtsextremisten in der Regel ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Nur ein geringer Anteil, im mittleren zweistel- ligen Bereich, verfügt über eine doppelte Staatsbürgerschaft bzw. über keine deutsche Staats- bürgerschaft. Frage 4. Wie verteilt sich die Anzahl der Personen mit rechtsextremen Hintergrund örtlich in Hessen (ins- besondere Nordhessen und Rhein-Main-Gebiet)? Die rechtsextremistische Szene in Hessen ist insgesamt sehr heterogen. Rechtsextremistische Strukturen reichen von einzeln agierenden Rechtsextremisten über lose strukturierte neonazisti- sche Kameradschaften und völkische Gruppierungen bis hin zu fest strukturierten Parteien und Gruppierungen. In Hessen ist eine gleichmäßige Verteilung von Rechtsextremisten auf die ver- schiedenen Regionen festzustellen. Frage 5. Wie viele der Landesregierung bekannte Personen mit rechtsextremen Hintergrund werden in Hessen als gewaltbereit eingestuft? In Hessen werden etwa 670 Rechtsextremisten als gewaltorientiert eingestuft. Der Oberbegriff „gewaltorientiert“ beinhaltet dabei gewalttätige, gewaltbereite, gewaltunterstützende und ge- waltbefürwortende Rechtsextremisten. Unter gewaltorientiert werden also nicht nur Personen erfasst, die bereits mit Gewalttaten in Erscheinung getreten sind, sondern auch solche, die Ge- walt als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele ansehen. Frage 6. Wie viele Haftbefehle gegen Personen mit rechtsextremen Hintergrund können in Hessen nicht vollstreckt werden, da die Beschuldigten nicht aufzufinden sind? Bei der Erhebung der Zahl von offenen Haftbefehlen handelt es sich grundsätzlich um eine Momentaufnahme zu einem bestimmten Stichtag. Für den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) hat das Bundeskriminalamt (BKA) in Zusammenarbeit mit den Bundeslän- dern ab dem Jahr 2012 bundeseinheitliche Kriterien zur Erhebung von offenen Haftbefehlen der Personen mit PMK-Erkenntnissen festgelegt, die im Halbjahresrhythmus durch das BKA erho- ben und durch die Bundesländer bewertet und priorisiert bearbeitet werden. Die hierfür verein- barten Erhebungsstichtage sind der 30. März und der 30. September eines jeden Jahres. Zur Beantwortung der vorliegenden Anfrage werden die für Hessen erhobenen Haftbefehle der PMK -rechts- mit dem aktuellen Erhebungsstand März 2019 zu Grunde gelegt. Die Vollstreckung von offenen Haftbefehlen erfolgt bei der Hessischen Polizei grundsätzlich priorisiert und mit hohem Nachdruck. Mit dem turnusmäßigem Erhebungsstand 30.03.2019 existierten 31 offene Haftbefehle gegen 28 Personen, die dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zuzuordnen sind. Von den 31 offenen Haftbefehlen PMK -rechts- sind zum Stand Oktober 2019 noch 14 Haftbe- fehle gegen elf Personen nicht vollstreckt. Drei der Haftbefehle können nicht vollstreckt wer- den, da sich die drei Personen vermutlich nicht in Hessen aufhalten (Polen, Schweden, Nieder- lande). Im Ergebnis verbleiben elf Haftbefehle gegen acht Personen. Diesen Haftbefehlen liegen über- wiegend nicht politisch motivierte Delikte zugrunde (u.a. Diebstahlsdelikte gem. §§ 242 ff. StGB, Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB, Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG). Nur in einem Fall handelt es sich um ein Gewaltdelikt (Gefährliche Körperverletzung gem. §§ 224 StGB). Um die Vollstreckung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter zu gewährleisten, wurde die hessenweite Taskforce „Captur“ eingerichtet, die sich mit der intensiven und geziel- ten Fahndung/Vollstreckung befasst. Die Durchführung erfolgt durch die jeweiligen Fahndungs- und Observationskommissariate der Polizeipräsidien unter der Federführung des HLKA.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1071 7 Frage 7. Gegen wie viele Personen mit rechtsextremen Hintergrund wurde im Jahr 2017 strafrechtlich we- gen der Begehung rechtsextremer Taten ermittelt? Frage 8. In wie vielen Fällen resultierte daraus eine rechtskräftige Verurteilung? Frage 9. Gegen wie viele Personen mit rechtsextremen Hintergrund wurde im Jahr 2018 strafrechtlich we- gen der Begehung rechtsextremer Taten ermittelt? Frage 10. In wie vielen Fällen resultierte daraus eine rechtskräftige Verurteilung? Die Fragen 7 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2017 erfolgten gegen 193 Personen und im Jahr 2018 gegen 195 Personen polizeiliche Ermittlungen wegen Fällen, die gemäß bundesweit einheitlicher Kriterien der PMK -rechts- zu- zuordnen sind und als extremistisch bewertet wurden. Zu den Ermittlungen im Jahr 2017 sind bislang 52 rechtskräftige Verurteilungen und zu den Ermittlungen im Jahr 2018 sind bislang 44 rechtskräftige Verurteilungen bekannt. Fünf weitere Verfahren sind zuständigkeitshalber an außerhessische Staatsanwaltschaften abgegeben worden. Bei diesen Verfahren ist der Verfah- rensausgang unbekannt. Wiesbaden, 16. November 2019 Peter Beuth