Straf- und Gewalttaten mit rassistischem, antisemitischem, rechtsextremistischem und/oder ausländerfeindliche Hintergrund in Hessen im zweiten Quartal 2019
20. Wahlperiode Drucksache 20/1182 HESSISCHER LANDTAG 24. 08. 2020 Kleine Anfrage Nancy Faeser (SPD), Turgut Yüksel (SPD), Tobias Eckert (SPD), Karin Hartmann (SPD), Günter Rudolph (SPD) und Oliver Ulloth (SPD) vom 11.09.2019 Straf- und Gewalttaten mit rassistischem, antisemitischem, rechtsextremistischem und/oder ausländerfeindlichen Hintergrund in Hessen im (im zweiten Quartal) 2019 und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Die Datengrundlage für die Beantwortung der Kleinen Anfrage bildet der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Durch den KPMD-PMK werden die von den hessischen Polizeipräsidien an das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) übermittelten Straftaten erfasst, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie aus einer poli- tischen Motivation begangen wurden. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten entsprechenden Themenfeldern und Unterthemen zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich abgebildet. Anders als bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden politisch motivierte Straftaten grundsätzlich bereits am Beginn des Verfahrens zugeordnet (so genannte Eingangsstatistik). Anstelle der in der Kleinen Anfrage erbetenen Darstellung der Fallzahlen im Phänomenbereich der PMK -rechts- für das zweite Quartal 2019 erfolgt eine Beantwortung absprachegemäß mit den Zahlen für das gesamte Jahr 2019. Aufgrund des bundesweit festgelegten Erhebungsstichtags für etwaige Nachmeldungen oder Korrekturen am 31. Januar des jeweiligen Folgejahres erfolgte im Nachgang des 31. Januar 2020 der finale Abgleich der gesamten gemeldeten Straftaten im KPMD- PMK mit sowohl dem Bundeskriminalamt (BKA) als auch dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen. Grundsätzlich obliegt die abschließende Bewertung, ob es sich bei den aufgeführ- ten Straftaten um rechtsextremistische Straftaten handelt, dem LfV Hessen. Zur Beantwortung aller erfragten Angaben war es in einem weiteren Schritt notwendig, über das Hessische Ministerium der Justiz den Ausgang des jeweiligen justiziellen Verfahrens bei der zu- ständigen Staatsanwaltschaft zu erheben und in der Beantwortung zu ergänzen. Diesbezüglich wird erläuternd ausgeführt, dass vereinzelte Ermittlungs- und Strafverfahren gegenwärtig sowohl bei der Polizei als auch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft noch in der Befassung sind und somit noch kein abschließendes Ergebnis vorliegt. Ebenfalls war zur Beantwortung der Anfrage eine Auswertung von einzelnen Straftatenmeldungen hinsichtlich des erfragten Geschlechts der Geschädigten sowie der in der Statistik-Datei system- bedingt lediglich abstrakt erfassten Sachverhalte notwendig. In der Auflistung der Straftatbestände wurden ausschließlich die Zähldelikte des KPMD-PMK verwendet. Hierbei handelt es sich bei der Verwirklichung von mehreren Straftaten um die Straf- tat, welche mit der höchsten Strafandrohung belegt ist. Hinsichtlich der Anzahl der Geschädigten und der Verdächtigten/Beschuldigten ist anzumerken, dass in der Anlage ausschließlich identifi- zierte natürliche Personen aufgeführt sind. Für das Gesamtjahr 2019 wurden im Phänomenbereich der PMK -rechts- insgesamt 920 Fälle, davon 34 Gewalttaten, registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg um 52,5 % (25,9 % bei Gewalttaten) zu verzeichnen. So wurden für das Gesamtjahr 2018 im Phänomenbereich der PMK -rechts- 603 Fälle (2017: 602), davon 27 Gewaltdelikte (2017: 18), registriert. Eingegangen am 24. August 2020 · Bearbeitet am 24. August 2020 · Ausgegeben am 28. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1182 Der quantitative Schwerpunkt der gemeldeten Fälle in dem Phänomenbereich der PMK-rechts liegt im Bereich der Propagandadelikte. Sie sind relativ risikoarm zu begehen und es besteht zudem eine hohe Anzeigebereitschaft der diesbezüglich sensibilisierten Bevölkerung. Unter Be- rücksichtigung der Entwicklung der Fallzahlen der zurückliegenden Jahre kann festgestellt wer- den, dass diese im Vergleich zum Vorjahr für das Jahr 2019 um 60,3 % auf 577 Fälle angestiegen sind (2018: Anstieg um 0,3 % auf 360). In dem Bereich der phänomentypischen Volksverhet- zungsdelikte wurde ein Anstieg für 2019 um 33,7 % auf 139 Fälle registriert (2018: Rückgang um 32,5 % auf 104). Die Hessische Landesregierung hat dem Rechtsextremismus den Kampf angesagt und wird diesen mit allen Mitteln entschlossen fortführen. Mit der im Juli 2019 gebildeten Besonderen Aufbauor- ganisation (BAO) Hessen R hat Hessen den Druck auf die rechtsextremistische Szene und rechte Straftäter erhöht. Die BAO Hessen R besteht hessenweit aus 140 Ermittlern. Neben der Leitung dieser BAO im Landeskriminalamt ist in jedem der sieben hessischen Polizeipräsidien ein eigener Regionalabschnitt mit weiteren Unterabschnitten gebildet worden. So kann die BAO flächende- ckend in Hessen ihre Wirkung entfalten. Die BAO Hessen R prüft das gesamte rechte Personen- potenzial in Hessen, klärt Szene-Treffpunkte auf und überwacht diese. Mit den Maßnahmen und Razzien der BAO Hessen R ist sehr deutlich geworden, dass die Szene aufmerksam im Blick der Sicherheitsbehörden ist. Über 80 Durchsuchungen, rund 2.000 Sicherstellungen sowie mehr als 1.200 Kontrollmaßnahmen sind zählbare Ergebnisse der monatelangen Arbeit der Ermittler. Die Hessische Landesregierung hat nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke mit dem Aktionspro- gramm „Hessen gegen Hetze“ eine Vielzahl an Maßnahmen gegen Hass-Postings angestoßen. Mit der Meldestelle „hessengegenhetze.de“ beim Hessen Cyber Competence Center (Hessen3C) wurde sichergestellt, dass bereits sehr niedrigschwellig Hinweise über zum Beispiel rassistische Äußerungen im Internet den Sicherheitsbehörden – Polizei, Verfassungsschutz und Justiz – ge- meldet werden können. Die Botschaft der Hessischen Landesregierung ist unmissverständlich: Wer im Internet Hass und Hetze verbreitet, muss mit Konsequenzen rechnen. Wer Opfer von Hassbotschaften wird, kann sich an unsere Experten wenden. Jede Meldung wird sorgfältig geprüft und die Bürgerinnen und Bürger bekommen stets eine Rückmeldung. Die unsägliche Hetze nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke hat leider gezeigt, dass dieses Stoppsignal notwendig war. Die Meldestelle fügt sich in das Aktionsprogramm der Landesregierung ein und ergänzt zugleich auch die umfangreichen Maßnahmen, die wir seit dem Mord an Dr. Lübcke mit unseren Sicherheitsbehörden eingeleitet haben, um Extremismus in Hessen noch ganzheitlicher zu bekämpfen. Für bedrohte Personen stehen im Hessischen Landeskriminalamt Experten mit Rat und Tat zur Verfügung. Neben Verhaltenshinweisen bietet die Polizei auch abgestimmt auf die individuelle Bedrohungslage konkrete Schutzmaßnahmen. Schließlich führt die Polizei auch die Ermittlungen, um den Tätern habhaft zu werden. Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger gerieten im Jahr 2019 insbesondere durch den Mord an Dr. Walter Lübcke in den Fokus der Öffentlichkeit. Auch statistisch erfasste die Hessische Polizei 2019 mit insgesamt 75 Straftaten – davon 48 politisch motiviert rechts – deutlich mehr Straftaten, die sich gegen Amts- und Mandatsträger richteten, als noch im Vorjahr. Im Jahr 2018 waren es insgesamt 20 – davon zwei politisch motiviert rechts. Drohungen und Übergriffe auf Amts- und Mandatsträger sind inakzeptabel. Sie sind ein Angriff gegen unsere Demokratie. Deshalb muss dagegen konsequent vorgegangen werden. Die Hilfsan- gebote der Experten unseres LKA sollte jeder, der sich bedroht fühlt, umgehend in Anspruch nehmen. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts zum Mord an Dr. Walter Lübcke wurden von den hessischen Sicherheitsbehörden umfassend unterstützt. Bei der mit den Mordermittlungen betrau- ten Soko Liemecke waren zwischenzeitlich mehr als 100 Ermittler der hessischen Polizei im Ein- satz. Im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wurde zugleich eine Sonderauswertungsgruppe (SAW) gebildet. Die SAW hat Reaktionen der rechtsextremistischen Szene auf den Mordfall in den Blick genommen und für die Polizei als Informationsschnittstelle zum Verfassungsschutzver- bund fungiert. Zugleich hat die SAW eine umfangreiche Aktensichtung im LfV durchgeführt und dort existierende Erkenntnisse über die Beschuldigten dem Generalbundesanwalt zur Verfügung gestellt. Wenn Extremisten über einen längeren Zeitraum nicht mit extremistischen Aktivitäten in Erschei- nung treten und auch keine Straftaten mehr begehen, rücken sie aufgrund gesetzlicher Bestim- mungen aus dem Blickfeld der Sicherheitsbehörden. Um sicherzugehen, dass sich solche Personen tatsächlich vom Extremismus distanziert haben und von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht, nehmen die hessischen Verfassungsschützer gezielt diese vermeintlich „abgekühlten“ Extremisten geson- dert in den Blick. Die Sondereinheit BIAREX (Bearbeitung integrierter bzw. abgekühlter Rechts-
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1182 3 extremisten) überprüft intensiv Personen, die in der Vergangenheit zwar einschlägig rechtsextre- mistisch in Erscheinung getreten sind, in der Gegenwart aber – womöglich bereits seit vielen Jahren – eine unauffällige Vita führen. BIAREX ist ein Schritt zur Optimierung der Bearbeitung des Rechtsextremismus, der unmittelbar aus der Erkenntnis resultiert, dass der mutmaßliche Mörder von Dr. Walter Lübcke zwar auf- grund früherer rechtsextremistischer Aktivitäten bis 2015 beim Verfassungsschutz gespeichert war, die Beobachtung jedoch im Einklang mit den damals bestehenden gesetzlichen Vorschriften im Jahr 2015 eingestellt wurde, nachdem im LfV nach 2009 keine neuen rechtsextremistischen Erkenntnisse zu Stephan E. registriert wurden. Die Verfassungsschützer gehen mit ihrer Analyseeinheit neue Wege und lassen nichts unversucht, um einen vermeintlich unauffällig gewordenen Rechtsextremisten weiter auf dem Schirm zu be- halten. Dort, wo nach intensiver Überprüfung keine Anhaltspunkte mehr für extremistische Ak- tivitäten gefunden werden, muss natürlich auch weiterhin gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Löschung der Daten erfolgen. In einzelnen Fällen hat die Arbeit der Analysten von BIAREX bereits dafür gesorgt, dass vermeintlich abgekühlte Rechtsextremisten im Fokus des Verfassungs- schutzes bleiben. Wir werden auch künftig nicht nachlassen, die Arbeit der Sicherheitsbehörden permanent weiter zu optimieren. Bei den hessischen Sicherheitsbehörden wurde bereits vor Jahren erkannt, dass die Gefahr von rechts bundesweit zunimmt. Die Hessische Landesregierung hat so auch schon vor Jahren für eine deutliche personelle und materielle Stärkung der hessischen Sicherheitsbehörden gesorgt. Der polizeiliche Staatsschutz sowie das Landesamt für Verfassungsschutz haben historische Stellen- aufwüchse erfahren. Im LfV wurde 2016 eine eigenständige Abteilung Rechtsextremismus mit deutlichem Personalaufwuchs geschaffen. Ebenso wurde dort die deutschlandweit erste Analyse- stelle Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus geschaffen. Im Zuge der Flüchtlingssituation ab 2015 haben die hessischen Sicherheitsbehörden vor möglichen fremdenfeindlich motivierten Ta- ten gewarnt. In der 2016 hessenweit durchgeführten sogenannten „Anklopf-Aktion“ wurden in diesem Zusammenhang bestimmte Personen der rechten Szene gezielt von den Sicherheitsbehör- den aufgesucht. Durch das Anfang 2019 eröffnete Hessische Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (HETAZ) haben die hessischen Sicherheitsbehörden den Informationsaustausch untereinander in- tensiviert. Dort tauschen sich Verfassungsschutz, Landeskriminalamt und die Justiz über extre- mistische und terroristische Bedrohungen sowie strategische Maßnahmen der Sicherheitsorgane aus. Das Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) im Hessischen Innenministerium unterstützt im Rahmen des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ mit einem Gesamtvolumen von rund 9,7 Mio. € (davon 1,3 Mio. € aus Mitteln des Bundes) jährlich unterschiedlichste Präventionsmaßnahmen im Land. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Erhöhung des Fördervolumens um über 3 Mio. € und damit eine massive Erweiterung der hessischen Präventionsmaßnahmen dar. Die Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1. Welche Straf- und Gewalttaten im Phänomenbereich der politisch motivierten Gewalt − rechts (PMK-rechts) sind der Landesregierung im zweiten Quartal 2019 bekannt geworden? Wir bitten um folgende Angaben: - Tattag - Tatort − mit genauer Angabe der Kommune sowie Stadt- bzw. Ortsteil - Deliktsbezeichnung - Tathergang in Kurzbeschreibung - Anzahl der Geschädigten - Anzahl der geschädigten Minderjährigen/Kinder - Geschlecht der Geschädigten - Einstufung als Extremismus - Ergebnis des Ermittlungs- und Strafverfahrens - Festnahmen und Untersuchungshaft - Zahl der Verdächtigen und/oder Beschuldigten sowie deren Geschlecht Frage 2. Welche der unter erstens aufgeführten Taten wurden in welche (Unter-)Kategorie von „Hasskrimi- nalität“ zur statistischen Erfassung einsortiert? Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die Anlage verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Aufstellung zwölf Drohschreiben zum Nachteil einer Frankfurter Rechtsanwältin enthalten sind, die in der Tabelle als ein Fall mit der laufenden
4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1182 Nr. 418 aufgeführt sind: „UT versandte(n) in mehreren Fällen volksverhetzende und bedrohende Nachrichten per Fax an die GS“. Die verschiedenen Drohschreiben werden auch von Seiten der Staatsanwaltschaft unter einem Aktenzeichen geführt. Frage 3. In der Antwort auf (Drucksache 20/668) teilt die Landesregierung mit, dass bei der Würdigung der Umstände der Tat neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen mit einzubeziehen ist. Bei welchen der aufgeführten Taten von Hasskriminalität wurde bei der Würdigung der Um- stände der Tat die Sicht der Betroffenen in welcher Form mit einbezogen? Im Definitionssystem PMK des Bundeskriminalamt, welches zur Schaffung bundesweit einheitli- cher Kriterien für die Erfassung politischer motivierter Straftaten dient, steht: „Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, so- zialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/se- xuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden.“ Im Rahmen der Bewertung und Einstufung als Hasskriminalität nach den genannten Kriterien wird auch die Sicht der/des Betroffenen einbezogen. Eine diesbezügliche statistische Erfassung der berücksichtigten Aspekte erfolgt nicht. Die Berücksichtigung resultiert in der Einstufung als Hass- kriminalität. Auf die Fußnote 4 der Anlage wird verwiesen. Wiesbaden, 23. August 2020 Peter Beuth Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage(n) kann im Landtagsinformationssystem unter: http://starweb.hessen.de abgerufen werden.
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 224 Der BS warf ein Bierglas nach den GS und beleidigte Einstellung gemäß § 153 I StPO 1 1 01.01.2019 34576 Homberg Ja 5 3 4 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB diese mit u.a. ausländerfeindlichem Inhalt. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a Ein UT äußerte eine Formulierung gegenüber dem GS konnte nicht ermittelt werden) 1 2 01.01.2019 37269 Eschwege Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB im Kontext verfassungswidriger Organisationen. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a UT besprühte(n) einen Stromkasten mit einem konnte nicht ermittelt werden ) 1 3 02.01.2019 61348 Bad Homburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. UT beschädigte(n) den Pkw des GS mittels Einkratzen Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 86a eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen konnte nicht ermittelt werden) 1 4 02.01.2019 65428 Rüsselsheim Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a UT beschmierte(n) mehrere Gegenstände u.a. mit konnten nicht ermittelt werden) 1 5 04.01.2019 65185 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter UT beschmierte(n) eine Tafel auf einem Schulhof und 86a konnten nicht ermittelt werden) 1 6 04.01.2019 36100 Petersberg Nein ein Pkw mit u.a. mehreren Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter konnten Frankfurt am 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 7 05.01.2019 60388 Nein 1 0 1 0 0 ja nicht ermittelt werden ) Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation in den Pkw des GS. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a UT besprühte(n) eine Sporthalle mit u.a. Kennzeichen konnten nicht ermittelt werden) 1 8 05.01.2019 36110 Schlitz Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidriger Organisationen. Versto Einstellung gemäß § 153 I StPO Der BS führte ein Reizgasspray auf dem Weg zu einer 1 9 05.01.2019 63654 Büdingen ß Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Nein Musik-Veranstaltung mit sich. WaffG Die BS verbreiteten Kennzeichen einer 4x Einstellung gemäß § 153 I StPO 86a 1 10 05.01.2019 64289 Darmstadt Nein verfassungswidrigen Organisation über einen 0 0 0 0 0 ja Nein 4 4 0 0 Nein StGB Messengerdienst. 130 Der BS äußerte Formulierungen im Kontext einer Einstellung gemäß § 170 II Fremdenfeindlich 1 11 05.01.2019 65185 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB verfassungswidrigen Organisation. Rassismus Urteil, Geldstrafe von 75 Tagessätzen à Der BS zeigte ein Kennzeichen einer 86a 40 Euro, rechtskräftig 1 12 05.01.2019 63654 Büdingen Nein verfassungswidrigen Organisation. 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 1 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Urteil, Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Die BS versuchte aktiv die Festnahme einer weiteren 224 15 Euro, rechtskräftig 1 13 05.01.2019 63654 Büdingen Ja Person zu verhindern. Hierbei wurden zwei 2 0 2 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Nein StGB Polizeibeamte verletzt. Der BS versuchte einen Gefangenen im 120 Strafbefehl, Geldstrafe von 120 1 14 05.01.2019 63654 Büdingen Nein Zusammenhang mit einer Musikveranstaltung der NPD 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Tagessätzen à 40 Euro, rechtskräftig zu befreien. 130 Bei dem BS wurden CDs mit volksverhetzendem Inhalt 1 15 05.01.2019 63654 Büdingen Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB aufgefunden. UT besprühte(n) Fassade/Schulhof/Fensterscheiben 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 16 06.01.2019 36341 Lauterbach Nein mit u.a. Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT bemalte(n) einen Basketballplatz mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 17 07.01.2019 64291 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a UT rief die GS an und äußerte eine Formulierung im 1 18 08.01.2019 61118 Bad Vilbel Nein 1 0 0 1 0 ja konnte nicht ermittelt werden); Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kontext einer verfassungswidrigen Organisation. Endgültige Einstellung gemäß §45 II JGG 130 Der BS veröffentlichte ein fremdenfeindliches Einstellung gemäß § 170 II StPO (keine Fremdenfeindlich 1 19 09.01.2019 36039 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB Kommentar. Straftat) Rassismus 86a UT schrieb(en) /ritze(n) Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1 20 09.01.2019 35578 Wetzlar Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf den Pkw des GS. nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) die Wand einer Tiefgarage mit Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1 21 09.01.2019 68519 Viernheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) 187 Der BS verleumdete den GS über Facebook. Ausländerfeindlich 1 22 09.01.2019 61350 Bad Homburg Nein 1 0 1 0 0 ja § 154f (vorl.) am 14.02.2019 Nein 1 1 0 0 Ja StGB Fremdenfeindlich 185 Der BS versandte eine E-Mail mit beleidigenden Inhalt Fremdenfeindlich 1 23 09.01.2019 65428 Rüsselsheim Nein 0 0 0 0 0 ja § 376 StPO Verweisung auf Privatklage Nein 1 1 0 0 Ja StGB an eine Moschee-Gemeinde. Islamfeindlich UT besprühte(n)/ritzte(n) Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 24 10.01.2019 34212 Melsungen Nein verfassungswidrigen Organisation in eine 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) Toilettenkabine. 303 UT brachte(n) einen antisemitischen Schriftzug auf Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 1 25 10.01.2019 35039 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB eine Garage auf. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 126 UT versandte(n) eine Bombendrohung mittels E-Mail Abgabe an StA Berlin, dortiges Az.: 231 1 26 11.01.2019 65189 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB an eine Behörde. UJs 181/19 Der BS versandte Briefe mit NSU-Kommentierungen an Frankfurt am 241 1 27 11.01.2019 60385 Nein die Adresse des GS. Hierdurch fühlte sich der GS 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB bedroht. UT drohte(n) mit der Veröffentlichung von Bildern in 240 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 28 12.01.2019 35037 Marburg Nein sozialen Medien, sollte der GS sein Engagement gegen 1 0 1 0 0 nein Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) „Rechts“ nicht unterlassen. Versto Die BS stehen im Verdacht sogenannte Ermittlungsverfahren noch nicht 1 29 12.01.2019 36037 Fulda ß Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 4 4 0 0 Nein „Schutzzonenstreifen“ durchgeführt zu haben. abgeschlossen. VersG 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 2 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT besprühte(n) eine Außenfassade mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 30 12.01.2019 34212 Melsungen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) eine Außenfassade mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 31 12.01.2019 34323 Malsfeld Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 32 13.01.2019 35117 Münchhausen Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in die Motorhaube des Pkw des GS. konnten nicht ermittelt werden) Offenbach am 86a UT brannte(n) an die Decke eines Treppenhauses Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 33 13.01.2019 63071 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS ritzte ein Kennzeichen einer Strafbefehl, Geldstrafe von 30 1 34 14.01.2019 35315 Homberg Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation in den Pkw der GS. Tagessätzen à 35 Euro, rechtskräftig 86a Die beiden BS zeigten in der Öffentlichkeit eine Vorläufige Einststellung gemäß. § 154 I 1 35 14.01.2019 35274 Kirchhain Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 2 2 0 0 Nein StGB Grußform einer verfassungswidrigen Organisation. StPO Frankfurt am 126 UT versandte(n) eine Bombendrohung per E-Mail an 1 36 15.01.2019 60313 Nein 0 0 0 0 0 ja Abgabe an StA Berlin Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB eine Behörde. Urteil, Geldstrafe 80 Tagessätze à 20€, Frankfurt am 86a Die BS riefen in der Öffentlichkeit mehrfach Parolen 1 37 15.01.2019 60549 Nein 0 0 0 0 0 ja rechtskräftig; Urteil, Geldstrafe 120 Nein 2 2 0 0 Nein Main StGB einer verfassungswidriger Organisation. Tagessätze à 10 €, rechtskräftig 86a UT besprühte(n) eine Gartenmauer mit mehreren Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 38 15.01.2019 34323 Malsfeld Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT legte(n) in ein Treppenhaus einen Dolch mit einem 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 1 39 15.01.2019 63477 Maintal Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB abgeschlossen. ab. Der BS steht im Verdacht ein Bildnis mit einem Frankfurt am 86a 1 40 15.01.2019 60311 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB auf einer Herrentoilette aufgehängt zu haben. Durch UT wurde(n) die Wohnungstür der GS mit einem Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 41 16.01.2019 60435 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden) beschmiert. Der BS verbreitete Kennzeichen einer 86a Nein 1 42 16.01.2019 34497 Korbach verfassungswidrigen Organisation über einen 0 0 0 0 0 ja vorläufige Einstellung gemäß § 45 II JGG Nein 1 1 0 0 Nein StGB Messengerdienst. Der BS veröffentlichte Kennzeichen einer 86a 1 43 16.01.2019 36251 Ludwigsau Nein verfassungswidrigen Organisation in einem 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 45 II JGG Nein 1 1 0 0 Nein StGB Messengerdienst. Frankfurt am 130 Der BS steht im Verdacht, dem GS eine Einstellung gemäß § 170 II StPO, 1 44 17.01.2019 60323 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB volksverhetzerische E-Mail zugesandt zu haben. Verweisung auf den Privatklageweg Frankfurt am 86a UT beschmierte(n) u.a. einen Aufzug mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 45 18.01.2019 60327 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 46 19.01.2019 63456 Hanau Nein Organisation in die zugefrorene Frontscheibe des Pkw 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) des GS. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 3 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Versto Die BS standen im Verdacht eine sogenannte 1 47 19.01.2019 36037 Fulda ß Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 3 2 1 0 Nein „Schutzzonenstreife“ durchgeführt zu haben. VersG 86a Der BS verwendete u.a. eine Grußformel einer Strafbefehl, Geldstrafe von 60 1 48 19.01.2019 36043 Fulda Nein 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation in der Öffentlichkeit. Tagessätzen a 55,00 € rechtskräftig Frankfurt am 86a Der BS verwendete u.a. eine Grußformel einer 1 49 19.01.2019 60594 Nein 0 0 0 0 0 ja Strafbefehl Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation in der Öffentlichkeit. 1x Einstellung gemäß § 170 II StPO; 1x Strafbefehl, Geldstrafe von 80 86a Die BS verwendeten u.a. eine Grußformel einer 1 50 20.01.2019 35315 Homberg Nein 0 0 0 0 0 ja Tagessätzen à 75,-, rechtskräftig; 1x Nein 3 3 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation in der Öffentlichkeit. Strafbefehl, Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15,-, nicht rechtskräftig Der BS verwendete u.a. eine Grußformel einer Limburg an 86a 1 51 21.01.2019 65549 Nein verfassungswidrigen Organisation in der Öffentlichkeit 1 0 1 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich der Lahn StGB und betitelte den GS in fremdenfeindlicher Form. 86a UT brachte(n) einen Zettel mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 1 52 22.01.2019 63679 Schotten Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB fremdenfeindlichen/antisemitischen Inhalt in Umlauf. konnten nicht ermittelt werden) Antisemitisch 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1 53 23.01.2019 64285 Darmstadt Nein UT beleidigte(n) die GS auf Twitter. 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) das Kfz des GS mit einem Ermittlungsverfahren noch nicht 1 54 23.01.2019 35638 Leun Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. Der BS postete einen antisemitischen/ Frankfurt am 130 Antisemitisch 1 55 23.01.2019 60389 Nein fremdenfeindlichen Beitrag auf Twitter adressiert an 1 0 0 1 0 ja Geldstrafe Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Fremdenfeindlich die GS. Frankfurt am 303 Der BS besprühte u.a. Kellerwände mit Antisemitisch 1 56 25.01.2019 65929 Nein 0 0 0 0 0 ja Vorläufige Einstellung gemäß § 154 StPO Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB antisemitischen/ fremdenfeindlichen Inhalt. Fremdenfeindlich 86a UT besprühte(n) einen Bahnsteig mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 57 25.01.2019 35260 Stadtallendorf Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) eine Brückenwand/Stützpfeiler einer 86a 1 58 25.01.2019 34613 Schwalmstadt Nein Autobahnbrücke mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß. § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Der BS bildete ein Kennzeichen einer 86a 1 59 25.01.2019 36320 Kirtorf Nein verfassungswidrigen Organisation auf einem Acker 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB nach. Frankfurt am 130 Ein UT äußerte dem GS gegenüber eine Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 1 60 26.01.2019 60310 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB fremdenfeindliche Äußerung. konnte nicht ermittelt werden ) Rassismus Frankfurt am 86a UT bemalte(n) Briefkästen mit Kennzeichen einer 1 61 27.01.2019 60433 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. 86a UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 62 27.01.2019 61250 Usingen Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in den Pkw der GS. konnte nicht ermittelt werden ) 86a UT besprühte(n) Bürocontainer/Toilettenhäuschen mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 63 28.01.2019 34212 Melsungen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 4 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT beschädigte(n) drei Spinde durch Einritzen von Einstellung § 170 II StPO Täter nicht 1 64 28.01.2019 35075 Gladenbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. ermittelt 130 Der BS veröffentlichte einen volksverhetzenden 1 65 28.01.2019 63533 Mainhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB Beitrag auf einem Facebook-Profil. Der BS verbreitete Kennzeichen einer 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 1 66 30.01.2019 61389 Schmitten Nein verfassungswidrigen Organisation über einen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB abgeschlossen. Messengerdienst. UT beschmierte(n) die Durchgangstür eines 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 67 30.01.2019 63128 Dietzenbach Nein Mehrfamilienhauses mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. 86a UT besprühte(n) einen Fahrradständer mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 68 30.01.2019 34212 Melsungen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) 130 UT beleidigte die GS mit fremden-/islamfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 1 69 30.01.2019 35392 Gießen Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) Islamfeindlich Frankfurt am 86a UT beschmierte(n) die Außenseite von Kellertüren mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 70 30.01.2019 60435 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden ) 86a UT besprühte(n) Buswartehäuschen u.a. mit Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnten 1 71 30.01.2019 65232 Taunusstein Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden) UT veröffentlichte(n) in einem Messengerdienst ein 86a 1 72 30.01.2019 35037 Marburg Nein Video mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Strafbefehl beantragt Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. UT brachte(n) mit einer Flüssigkeit u.a. ein 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 73 31.01.2019 34117 Kassel Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) auf einen Gehweg auf. 86a UT beschmierte(n) die Wand eines Parkhauses mit Ermittlungsverfahren noch nicht 1 74 31.01.2019 36341 Lauterbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. 86a Die BS veröffentlichte auf Facebook ein Bild mit 1 75 31.01.2019 34286 Spangenberg Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 0 1 0 Nein StGB Parolen einer verfassungswidriger Organisation. Frankfurt am 241 Der BS bedrohte den GS u.a. mit fremdenfeindlichen Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 1 76 31.01.2019 60433 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Bildern über einen Messengerdienst. abgeschlossen. Rassismus 86a UT hinterließ(en) ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 77 02.02.2019 65366 Geisenheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation vor einem Gebäude. konnten nicht ermittelt werden) UT schickte(n) der GS mehrere 130 Fremdenfeindlich 1 78 02.02.2019 63571 Gelnhausen Nein fremdenfeindliche/rassistische Nachrichten über einen 1 1 0 1 0 ja Einstellung § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Ja StGB Rassismus Messengerdienst. 130 UT veröffentlichte(n) auf einer Internetseite einen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 79 02.02.2019 63069 Offenbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Beitrag. konnten nicht ermittelt werden) UT beschmierte(n) u.a. ein Verkehrszeichen und ein 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 80 04.02.2019 36341 Lauterbach Nein Gebäude mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT besprühte(n) ein Hinweisschild mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 81 04.02.2019 35096 Weimar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 5 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT beschmierte(n) eine Wand des GS mit 303 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 1 82 04.02.2019 36039 Fulda Nein fremdenfeindlichen und rassistischen Kennzeichen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Rassismus einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS steht im Verdacht einen Brief mit Frankfurt am 130 Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 30 €, 1 83 04.02.2019 60326 Nein volksverhetzenden Inhalt an eine Behörde versandt zu 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB rechtskräftig haben. 130 Der BS stand im Verdacht im Internet einen Link zu 1 84 04.02.2019 34134 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Endgültige Einstellung gemäß § 154 StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB einem volksverhetzenden Inhalt geteilt zu haben. 86a Der BS verlegte Pflastersteine in Form eines Urteil, Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 1 85 06.02.2019 63584 Gründau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. 20 €, rechtskräftig UT besprühte(n) einen Betonpoller mit einem Frankfurt am 86a Einstellung gemäß§170 II StPO (Täter Antisemitisch 1 86 06.02.2019 60313 Nein antisemitischen und fremdenfeindlichen Kennzeichen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB konnte nicht ermittelt werden ) Fremdenfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS bestellte über eine Internetplattform 86a 1 87 06.02.2019 36043 Fulda Nein Gegenstände mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Der BS äußerte dem GS gegenüber antisemitische und 185 Einstellung gemäß § 170 II StPO Antisemitisch 1 88 06.02.2019 65439 Flörsheim Nein fremdenfeindliche Beleidigungen. 1 1 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB (Strafverfolgungshindernis) Fremdenfeindlich 86a UT ritzte(n) an die Außenseite von zwei Toilettentüren Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 89 07.02.2019 34587 Felsberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) u.a. eine Hauswand mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 90 07.02.2019 34277 Fuldabrück Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a Der BS beschmierte Briefkästen mit Kennzeichen einer 1 91 08.02.2019 60433 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. Versto Willings- ß Der BS war im Besitz von sprengstoffrechtlich 1 92 08.02.2019 34628 Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein hausen Spreng relevanten Gegenständen. G 130 Mehrere UT führten eine fremdenfeindliche Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 93 08.02.2019 63110 Rodgau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inszenierung an einer Schule durch. konnte nicht ermittelt werden) Der BS forderte mit fremdenfeindlichen Inhalt in einer 111 1 94 08.02.2019 63505 Langenselbold Nein Facebook-Gruppe öffentlich zu Straftaten zum 1 0 1 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Nachteil des GS auf. UT ritzte(n) u.a. Kennzeichen einer Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 95 09.02.2019 60388 Nein verfassungswidrigen Organisation in die Motorhaube 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden ) des Pkws des GS ein. UT beschmierte(n) Sitzbänke und Brückendurchlässe Fremdenfeindlich 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 96 09.02.2019 34479 Breuna Nein mit u.a. Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Hasskriminalität StGB konnte nicht ermittelt werden) Organisation und volksverhetzenden Schriftzügen. Rassismus Der BS stand im Verdacht, die Bundesrepublik 90a 1 97 09.02.2019 34593 Knüllwald Nein Deutschland und seine Symbole verunglimpft zu 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 6 von 54