Straf- und Gewalttaten mit rassistischem, antisemitischem, rechtsextremistischem und/oder ausländerfeindliche Hintergrund in Hessen im zweiten Quartal 2019

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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                    und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                        Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                      Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                 / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich     Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                                Divers                                                            Haft3                                  Divers Der BS steht im Verdacht, volksverhetzende Dateien 130                              mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                                      Ermittlungsverfahren noch nicht 1        98         09.02.2019     64331     Weiterstadt                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        Organisation in einer Messengergruppe veröffentlicht                                                                                        abgeschlossen. zu haben. Der BS teilte über einen Messengerdienst mehrere                                                                                  1x Einstellung gemäß § 170 II StPO Frankfurt am    86a                                                                                                                                                                                                                                                                        Fremdenfeindlich 1        99         09.02.2019     65934                                   Nein           fremdenfeindliche und rassistische Bilder mit u.a.     0           0             0            0          0         ja             1x Einstellung gemäß § 45 JGG,          Nein     2       2          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                                                                                                                           Rassismus Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                            § 153 StPO Frankfurt am    86a                        UT beschmierte(n) eine Fahrplanvitrine mit u.a. einem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        100        10.02.2019     65929                                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                   konnte nicht ermittelt werden) 86a                            UT besprühte(n) ein Treppenhaus mit zwei                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        101        11.02.2019     37269      Eschwege                     Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation                                                                                    konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am   185                           Der BS beleidigte die GS mit antisemitischen und                                                                                                                                                                                                Antisemitisch 1        102        11.02.2019     60596                                   Nein                                                                  1           0             0            1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       0          1          0            Ja Main       StGB                                  fremdenfeindlichen Äußerungen.                                                                                                                                                                                                        Fremdenfeindlich UT beschmierte(n) das Parkplatzschild des GS mit 86a                                                                                                                                                          Einstellung nach § 170 II StPO (Täter 1        103        12.02.2019     61348     Bad Homburg                   Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen          1           0             1            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                             konnte nicht ermittelt werden) Organisation 86a                        UT formte(n) mit Bodenplatten ein Kennzeichen einer                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        104        12.02.2019     64287      Darmstadt                    Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                            konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am   185                           Der BS beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen                                                                                Urteil, Geldstrafe 60 Tagessätze à 10 €, 1        105        12.02.2019     60388                                   Nein                                                                  1           0             1            0          0       nein                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                Inhalt.                                                                                                                rechtskräftig Der BS versandte in einer Gruppe in einem                                                                                              Abgabe StA Hanau 86a 1        106        13.02.2019     63457        Hanau                      Nein            Messengerdienst Bilder mit Kennzeichen einer          0           0             0            0          0         ja             Ermittlungsverfahren noch nicht         Nein     1       1          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                    abgeschlossen. Der BS versandte mehrere Bilder mit Kennzeichen 86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO am 1        107        13.02.2019     63571     Gelnhausen                    Nein          einer verfassungswidrigen Organisation über einen       1           1             0            1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                       24.01.2020. Messengerdienst an die GS. 86a                         Der BS verwendete mehrfach eine Grußform einer                                                                                  Urteil, Geldstrafe 60 Tagessätze à 10 €, 1        108        15.02.2019     61440      Oberursel                    Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                     rechtskräftig Nachdem der BS mit einem Pkw auf den GS Frankfurt am   224                                                                                                                                                             Ermittlungsverfahren noch nicht 1        109        15.02.2019     60386                                     Ja         zugefahren ist, zeigte der BS u.a. eine Grußform einer   1           0             1            0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                    abgeschlossen. verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am    86a                            Der BS zeigte wiederholt eine Grußform einer 1        110        15.02.2019     60386                                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                 verfassungswidrigen Organisation. Versto Die BS führten sogenannte „Schutzzonenstreifen“                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO gegen 1        111        16.02.2019     36037        Fulda         ß            Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     3       3          0          0        Nein durch.                                                                                                                drei Beschuldigte VersG Nachdem der BS bei einer Gegendemonstration zu 223                            einer Kundgebung der Partei Der III. Weg eine                                                                                     Strafbefehl, Geldstrafe von 280 1        112        16.02.2019     36037        Fulda                        Ja                                                                  1           0             1            0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                         Grußform einer verfassungswidrigen Organisation                                                                                     Tagessätzen à 8 €, rechtskräftig zeigte, verletzte er im weiteren Verlauf den GS. identisch mit 110 Js 9909/19 = lfd. Nr. 86a                            Der BS zeigte mehrfach eine Grußform einer 1        113        16.02.2019     36037        Fulda                      Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                   112 (Doppelvorgang),              Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation. Einstellung wegen ne bis in idem 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                           Seite 7 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                    und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                         Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                      Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                  / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich     Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                                Divers                                                             Haft3                                  Divers 130                          UT versandte(n) eine E-Mail mit fremdenfeindlichen 1        114        16.02.2019     34497       Korbach                     Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO         Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                               Inhalt. 86a                        UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        115        17.02.2019     35279      Neustadt                     Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                    Organisation in einen Holztisch.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        116        17.02.2019     63450        Hanau                      Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                    Organisation in eine Pkw-Tür ein.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, über Facebook ein Video 130                                                                                                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 1        117        17.02.2019     63533     Mainhausen                    Nein              geteilt zu haben, dessen Inhalt den Holocaust       0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                     abgeschlossen. relativiert/leugnet. UT bedrohte(n) über Facebook den GS mit fremden- 241                                                                                                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Fremdenfeindlich 1        118        18.02.2019     64521     Groß-Gerau                    Nein                        und islamfeindlichen Inhalt.              1           0             1            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                             konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Islamfeindlich UT brachte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1        119        19.02.2019     35576       Wetzlar                     Nein         verfassungswidrigen Organisation auf eine Wartebank      0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                  nicht ermittelt werden) an. UT brachte(n) ein selbst angefertigtes Kennzeichen mit 86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1        120        19.02.2019     35327      Ulrichstein                  Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                  nicht ermittelt werden) an einen abgemeldeten Pkw an. Der BS verbreitete in einer Gruppe in einem 130                                                                                                                                                               Einstellung gemäß § 45 II JGG - 1        121        19.02.2019     34233       Fuldatal                    Nein         Messengerdienst u.a. fremdenfeindliche Kennzeichen       0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                 erzieherische Maßnahme einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS teilte in einer Gruppe eines Messengerdienstes Frankfurt am    86a                                                                                                                                                         Vorläufige Einstellung gemäß § 153a I S.2                                                                       Fremdenfeindlich 1        122        19.02.2019     60486                                   Nein           ein Bild mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen     0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                         Nr.2 StPO                                                                                          Rassismus Organisation. 130                               Der BS verlinkte einen Facebookbeitrag mit                                                                                   Strafbefehl, 30 Tagessätze zu je 10€, 1        123        20.02.2019     65529      Waldems                      Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                      holocaustleugnendem Inhalt.                                                                                                      rechtskräftig. Die BS verbreiteten Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                           1x Einstellung gemäß § 170 II StPO, 1        124        20.02.2019     36088       Hünfeld                     Nein         verfassungswidrigen Organisation in einer Chatgruppe     0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     3       3          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                            2x Einstellung gemäß § 45 II JGG eines Messengerdienstes. UT besprühte(n) eine Wand einer Unterführung mit Limburg an      86a                         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation                                                                              Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte                                                                        Fremdenfeindlich 1        125        20.02.2019     65549                                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja der Lahn      StGB                             und einen fremdenfeindlichen / rassistischen                                                                                         nicht ermittelt werden)                                                                                   Rassismus Schriftzug. UT besprühte(n) ein Treppenhaus eines Frankfurt am    86a                                                                                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        126        21.02.2019     60385                                   Nein            Mehrfamilienhauses u.a. mit Kennzeichen einer         0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                             konnte nicht ermittelt werden ) verfassungswidrigen Organisation. UT beschmierte(n) einen Altkleidercontainer mit u.a. 86a                                                                                                                                                         beides Einstellungen gemäß § 170 II StPO 1        127        21.02.2019     36088       Hünfeld                     Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen          0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          (Täter konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Versto                       Der BS steht im Verdacht, unerlaubt eine Schusswaffe 1        128        21.02.2019     35633       Lahnau         ß            Nein         im Kontext einer „Schutzzonenstreife“ mit sich geführt   1           0             1            0          0       nein                      Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein WaffG                                               zu haben. UT besprühte(n) eine Wand eines Schulgebäudes mit 86a                                                                                                                                                         Abgabe an StA Nürnberg-Fürth zu 401 Js 1        129        22.02.2019     64711       Erbach                      Nein               u.a. einer Parole einer verfassungswidrigen        0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                       60110/19 Organisation. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                           Seite 8 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                    und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                      Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich     Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                                Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                         UT bemalte(n) einen Gehweg mit u.a. Kennzeichen                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        130        22.02.2019     63477       Maintal                    Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 185                            UT versandt(en) eine beleidigende E-Mail mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Islamfeindlich 1        131        23.02.2019     36251     Bad Hersfeld                 Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                              fremden- und islamfeindlichen Inhalt.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich UT bemalte(n) die Wand einer Unterführung mit u.a. 86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        132        24.02.2019     34246       Vellmar                    Nein           mehreren Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                             konnte nicht ermittelt werden) Organisation. 130                            Der BS veröffentlichte ein fremdenfeindliches                                                                                Strafbefehl, Geldstrafe 90 Tagessätze à 1        133        24.02.2019     35083       Wetter                     Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                               Kommentar auf einer Facebookseite.                                                                                                 30 €, rechtskräftig. 86a                                UT malte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        134        24.02.2019     64285      Darmstadt                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation auf einen Pullover.                                                                                  konnte nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, Parolen einer 86a                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 1        135        24.02.2019     35390       Gießen                     Nein              verfassungswidrigen Organisation auf Twitter        0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. veröffentlicht zu haben. 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        136        25.02.2019     63450        Hanau                     Nein                                                                  1           0             0            1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                   Organisation in den Pkw der GS.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    86a                       Der BS äußerte eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                              Endgültige Einstellung gemäß § 154 I 1        137        25.02.2019     60598                                  Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                          Organisation.                                                                                                                  StPO Des BS postete auf einer Internetseite u.a. einen 86a 1        138        26.02.2019     36251     Bad Hersfeld                 Nein               Gegenstand mit einem Kennzeichen einer             0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       1          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Die BS waren in ihrer Wohnung im Besitz von u.a. 86a 1        139        27.02.2019     36367     Wartenberg                   Nein            einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen           0           0             0            0          0         ja             Anklage gegen beide BS erhoben         Nein     2       1          1          0        Nein StGB Organisation, welches von außen erkennbar waren. UT ritzte(n) in einen Türrahmen einer öffentlichen 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        140        27.02.2019     35305      Grünberg                    Nein                Toilette u.a. mehrere Kennzeichen einer           0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. UT beschmierte(n) Hausfassaden und Betonpfosten Frankfurt am    86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter 1        141        28.02.2019     60325                                  Nein              mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen           0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                            konnte nicht ermittelt werden ) Organisation. Frankfurt am    86a                       UT bemalte(n) die Außenwand eines Pavillons u.a. mit                                                                              Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter 1        142        28.02.2019     60598                                  Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       einer Parole einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnte nicht ermittelt werden ) Der BS versandte in einer Gruppe in einem Offenbach am    130                            Messengerdienst Bilder mit Kennzeichen einer                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht 1        143        28.02.2019     63079                                  Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main        StGB                             verfassungswidrigen Organisation sowie                                                                                                abgeschlossen. volksverhetzende Nachrichten. UT beschädigte(n) mehrere Grabsteine eines jüdischen 168                                                                                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 1        144        28.02.2019     61194       Niddatal                   Nein                             Friedhofs.                           0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                            konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 130                          Der BS schrie beleidigende und fremdenfeindliche                                                                                Endgültige Einstellung gemäß. § 154 I 1        145        28.02.2019     65589      Hadamar                     Nein                                                                  1           0             1            0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                   Aussagen dem GS entgegen.                                                                                                           Nr.1 StPO 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                          Seite 9 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers Der BS versendete ein Kennzeichen einer 86a 1        146        28.02.2019     63322     Rödermark                    Nein          verfassungswidrigen Organisation in einer Gruppe       0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 154f StPO         Nein     1       1          0          0        Nein StGB eines Messengerdienstes. Frankfurt am    86a                           UT bemalte(n) eine Hausfassade mit einem 1        147        01.03.2019     60325                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am    86a                          UT bemalte(n) den Sockel eines Obelisken mit                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        148        01.03.2019     60311                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnte nicht ermittelt werden ) Frankfurt am   303                           UT brachte(n) an eine Hauswand/Glasscheiben                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlichk 1        149        01.03.2019     60598                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                         Parolen verfassungswidriger Organisationen auf.                                                                                         abgeschlossen.                                                                                           eit UT besprühte(n) einen am Straßenrand abgestellten 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        150        01.03.2019     63322     Rödermark                    Nein              Container mit u.a. einem Kennzeichen einer         0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. 86a                          UT bemalte(n) eine Hausfassade mit u.a. einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        151        01.03.2019     63607    Wächtersbach                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   185                          Der BS beleidigte die GS mit antisemitischen und                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 1        152        02.03.2019     60329                                  Nein                                                                 3           0             2          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                  fremdenfeindlichen Inhalten.                                                                                                   abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich Der BS versendete an den GS eine Nachricht mit Frankfurt am    86a 1        153        02.03.2019     60528                                  Nein         Parolen einer verfassungswidrigen Organisation über     1           0             1          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO         Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB einen Messengerdienst. Frankfurt am   130                           Der BS versendete eine E-Mail, in welcher der 1        154        02.03.2019     60437                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO         Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                    Holocaust geleugnet wird. 86a                          UT besprühte(n) ein Flachdach mit u.a. einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1        155        03.03.2019     64823    Groß-Umstadt                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                        nicht ermittelt) Der BS zeigte während einer Veranstaltung zweimal 86a                                                                                                                                                     Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 30 €, 1        156        03.03.2019     61440      Oberursel                   Nein               eine Grußform einer verfassungswidrigen           0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                   rechtskräftig Organisation. UT beschädigte(n) den Pkw der GS und ritzten u.a. ein 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        157        03.03.2019     34125        Kassel                    Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnte nicht ermittelt werden) in den Lack des Fahrzeugs. Einstellung durch Berufungskammer des 86a                                Der BS zeigte eine Grußform einer 1        158        03.03.2019     36145      Hofbieber                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja           LG Fulda gemäß § 206a StPO, sofortige     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation. Beschwerde der StA ist anhängig 241                            UT versandte(n) einen Brief an den GS mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Islamfeindlich 1        159        03.03.2019     36251     Bad Hersfeld                 Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                       bedrohendem islam- und fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich Frankfurt am   185                         Der BS beleidigte die GS mit antiziganistischen und                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO, da kein                                                                        Antiziganistisch 1        160        04.03.2019     60437                                  Nein                                                                 2           0             1          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                    fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                                     Strafantrag                                                                                      Fremdenfeindlich 303                        Der BS warf mittels Pflasterstein ein Fenster im Haus 1        161        04.03.2019     34626     Neukirchen                   Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                            des GS ein. 86a                       Der BS bestellte 12 Anhänger mit Kennzeichen einer                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO 1        162        04.03.2019     35315      Homberg                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     (Verbreitungsabsicht nicht nachweisbar). 86a                                Der BS zeigte eine Grußform einer                                                                                    Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 10 €, 1        163        05.03.2019     64293      Darmstadt                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                  rechtskräftig 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 10 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                 Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                    identifizierten Geschädigten2                                                                                                        Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                 / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                               Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                              Haft3                                  Divers UT beschmierte(n) ein Fenster in einer Regionalbahn Frankfurt am     86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        164        05.03.2019     65929                                   Nein           mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen        0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                                                                                                                                           konnte nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am     86a                       UT beschmierte(n) Briefkästen mit Kennzeichen einer                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        165        06.03.2019     60316                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                           konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am     86a                       UT bemalte(n) eine Eingangstür mit zwei Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        166        06.03.2019     60316                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         Ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnte nicht ermittelt werden ) UT brachte(n) mit Farbe ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        167        06.03.2019     61239     Ober-Mörlen                   Nein         verfassungswidrigen Organisation auf einen Feldweg       0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) auf. 303                         UT besprühte(n) eine Hauswand mit dem Schriftzug                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        168        06.03.2019     35037       Marburg                     Nein                                                                  1           0             0          1          0       nein                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                           "Dresden 45".                                                                                                  konnte nicht ermittelt werden) UT bemalte(n) Hauswände von Mehrfamilienhäusern Frankfurt am     86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        169        07.03.2019     60316                                   Nein              mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen           0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                                                                                                                                           konnte nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                         UT beschmierte(n) die Stützmauer der GS mit u.a.                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        170        07.03.2019     65385     Rüdesheim                     Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        171        07.03.2019     34123        Kassel                     Nein          verfassungswidrigen Organisation auf ein Plakat der     1           0             0          1          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnte nicht ermittelt werden) GS. 1x Strafbefehl, Geldstrafe 60 TS à 10 €, 185                         Der BS beleidigte die GS mit u.a. fremdenfeindlichen 1        172        07.03.2019     35260    Stadtallendorf                 Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja           1x Endgültige Einstellung gemäß § 154 I     Nein     2       1          1          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                              Inhalten. StPO 130                        Die BS verbreiteten fremdenfeindliche Inhalte in einer                                                                             Ermittlungsverfahren noch nicht 1        173        07.03.2019     36320        Kirtorf                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     4       4          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 Gruppe eines Messengerdienstes.                                                                                                  abgeschlossen. Frankfurt am     86a                               Der BS äußerte zweimal Parolen einer                                                                                   Vorläufige Einstellung gemäß § 153a I S. 2 1        174        07.03.2019     60528                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                     Nr. 2 StPO Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Frankfurt am     86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1        175        08.03.2019     60386                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         Ja                            konnte                     Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                      Organisation in eine Wand. nicht ermittelt werden ) 130                           UT versandte(n) drei Postkarten, in welchem der                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Fremdenfeindlich 1        176        08.03.2019     34497       Korbach                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                    Holocaust geleugnet wird.                                                                                              konnte nicht ermittelt werden)                                                                                Antisemitisch UT beschmierte(n) Hauswände mit u.a. Kennzeichen Fremdenfeindlich Frankfurt am    130                             einer verfassungswidrigen Organisation und                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        177        09.03.2019     60486                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0            Ja                Antisemitisch Main        StGB                       fremdenfeindlichen, antisemitischen und rassistischen                                                                               konnte nicht ermittelt werden) Rassismus Schriftzügen. 304                        UT beschädigte(n) eine Fensterscheibe eines jüdischen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                            Antisemitisch 1        178        10.03.2019     63450        Hanau                      Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                        Gemeindezentrums.                                                                                                 konnten nicht ermittelt werden)                                                                              Fremdenfeindlich Der BS steht im Verdacht, auf den Pkw der GS u.a. ein 86a                                                                                                                                                       Freispruch aus tatsächlichen Gründen, 1        179        10.03.2019     63571     Gelnhausen                    Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      2           0             2          0          0         ja                                                       Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                   rechtskräftig eingekratzt zu haben. 303                         UT warf eine leere Bierflasche gegen die Eingangstür                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        180        11.03.2019     64283      Darmstadt                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 eines Büros einer politischen Partei.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 11 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        181        12.03.2019     61130      Nidderau                    Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         Organisation in die Motorhaube des Pkws des GS.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   130                          Der BS versandte über einen Messengerdienst ein 1        182        12.03.2019     60386                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                     volksverhetzendes Video. 86a                       UT meldete sich über Notruf mit der Grußformel einer                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        183        13.03.2019     63371     Gelnhausen                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   130                               Der BS rief in der Öffentlichkeit zweimal                                                                               Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 30 €,                                                                         Antisemitisch 1        184        13.03.2019     60313                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                  volksverhetzende Äußerungen.                                                                                                      rechtskräftig                                                                                    Fremdenfeindlich 86a                             UT bemalte(n) einen Briefkasten mit einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1        185        13.03.2019     35578       Wetzlar                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    nicht ermittelt werden) UT versandte(n) eine bedrohende E-Mail mit Frankfurt am   241                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                               Antisemitisch 1        186        14.03.2019     60487                                  Nein         antisemitischem und fremdenfeindlichen Inhalt an den     1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen.                                                                                      Fremdenfeindlich GS. UT beschmierte(n) den Pkw des GS mit u.a. Frankfurt am    86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 1        187        14.03.2019     60487                                  Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                           konnte nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich und antisemitischen/fremdenfeindlichen Schriftzügen. 187                          Der BS versandte eine verleumderische E-Mail z.N.                                                                             endgültige Einstellung gemäß § 153a I 1        188        14.03.2019     63150    Heusenstamm                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                   eines politischen Amtsträgers.                                                                                                      StPO UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Frankfurt am    86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        189        15.03.2019     60322                                  Nein             Organisation in eine Farbmarkierung auf einem        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                          konnte nicht ermittelt werden ) Parkplatz. 185                        Der BS beleidigte den GS u.a. mit antisemitischen und                                                                                                                                                                                           Antisemitisch 1        190        15.03.2019     65183     Wiesbaden                    Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja            Verweisung auf den Privatklageweg        Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                    fremdenfeindlichen Aussagen.                                                                                                                                                                                                     Fremdenfeindlich 86a                         UT rief(en) eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        191        16.03.2019     35037       Marburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                           Organisation.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter Frankfurt am    86a                         UT bemalte(n) eine Statue mit einem Kennzeichen 1        192        17.03.2019     60311                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                           konnte                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden ) Frankfurt am   130                                                                                                                                                                                                                                                                        Antisemitisch 1        193        17.03.2019     60598                                  Nein          Der BS äußerte mehrfach volksverhetzende Inhalte.       1           0             1          0          0         ja           Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO       Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                                                                                                                     Fremdenfeindlich Die BS stehen im Verdacht, eine Internetseite zu 130                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                             Fremdenfeindlich 1        194        18.03.2019     35390       Gießen                     Nein             betreiben, auf welcher fremdenfeindliche und         0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     2       2          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen.                                                                                         Rassismus rassistische Inhalte veröffentlicht werden. Der BS äußerte den GS gegenüber u.a. Frankfurt am    86a                                                                                                                                                         Urteil, 150 Tagessätze à 8 €, nicht 1        195        18.03.2019     60329                                  Nein         fremdenfeindliche Aussagen und zeigte Grußformen         2           0             2          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                                    rechtskräftig einer verfassungswidrigen Organisation. 86a                         UT beschmierte(n) eine Radwegbeschilderung mit                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        196        18.03.2019     69509     Mörlenbach                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   130                           Der BS versendete einen Brief an die GS mit u.a.                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 1        197        18.03.2019     60489                                  Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                   volksverhetzenden Inhalten.                                                                                                   abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 12 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers UT brachte(n) mehrere Schriftzüge mit Parolen                                                                               Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter Frankfurt am    86a 1        198        19.03.2019     60311                                   Nein                verfassungswidriger Organisationen im            0           0             0          0          0         ja                          konnte                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB Innenstadtbereich an.                                                                                                  nicht ermittelt werden ) UT beschmierte(n) ein Fahrzeug eines islamischen Frankfurt am    86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Islamfeindlich 1        199        19.03.2019     65929                                   Nein                Unternehmens mit Kennzeichen einer               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                          konnte nicht ermittelt werden)                                                                             Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter Frankfurt am    86a                            UT besprühte(n) ein Denkmal u.a. mit einem 1        200        20.03.2019     65931                                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                           konnte                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden ) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Frankfurt am    86a                          UT bemalte(n) eine Hausfassade mit Kennzeichen 1        201        20.03.2019     60329                                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                           konnte                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden ) Frankfurt am   130                          Der BS äußerte sich fremdenfeindlich gegenüber den 1        202        20.03.2019     60489                                   Nein                                                                 2           0             2          0          0       nein             3x Einstellung gemäß § 170 II StPO      Nein     3       3          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                 GS. 224                         Der BS besprühte den GS mit Reizgas und äußerte eine                                                                              Urteil, 3 Monate Freiheitsstrafe, 1        203        21.03.2019     35037       Marburg                       Ja                                                                 1           1             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja               Islamfeindlich StGB                           Parole einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    Bewährung, rechtskräftig 86a                               Der BS zeichnete zwei Kennzeichen einer                                                                                Anklage erhoben, bei Gericht Einstellung 1        204        21.03.2019     34253      Lohfelden                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                         verfassungswidrigen Organisation an eine Schultafel.                                                                                   nach §§ 45, 47 JGG 130                                UT bemalte(n) den Türrahmen des GS mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                        Fremdenfeindlich 1        205        21.03.2019     64285      Darmstadt                    Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                            fremdenfeindlichen/rassistischen Schriftzügen.                                                                                konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Rassismus UT ritzte(n) u.a. ein Kennzeichen einer                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Frankfurt am    86a 1        206        22.03.2019     60326                                   Nein          verfassungswidrigen Organisation in den Lack eines     0           0             0          0          0         Ja                           konnten                   Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB Pkws.                                                                                                       nicht ermittelt werden ) UT bemalte(n) die Sitzgruppe an einem Sandkasten mit 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1        207        22.03.2019     64347      Griesheim                    Nein           u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen      0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnte nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am   185                           Die BS beleidigten den GS mit fremdenfeindlichen 1        208        22.03.2019     60389                                   Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja            Verweisung auf den Privatklageweg        Nein     2       1          1          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                 Inhalten. 130                          UT rief fremdenfeindliche/antisemitische Inhalte in                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 1        209        23.03.2019     34117        Kassel                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                         der Öffentlichkeit.                                                                                               konnte nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich 86a                                UT ritzte(n) u.a. ein Kennzeichen einer                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        210        23.03.2019     34289      Zierenberg                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation in eine Eingangstür.                                                                              konnte nicht ermittelt werden) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a                        UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1        211        24.03.2019     61440      Oberursel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                           konnte                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             Organisation auf Gehwege und Spielplätze. nicht ermittelt werden ) Versto Die BS standen im Verdacht, "Schutzzonenstreifen" 1        212        25.03.2019     36037        Fulda          ß           Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja             3x Einstellung gemäß § 152 II StPO      Nein     3       3          0          0        Nein durchgeführt zu haben. VersG 86a                       Der BS ritzte in den Pkw des GS ein Kennzeichen einer 1        213        25.03.2019     64720     Michelstadt                   Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja          endgültige Einstellung gemäß § 45 II JGG   Nein     1       1          0          0            N StGB                               verfassungswidrigen Organisation ein. Frankfurt am    86a                            UT beschmierte(n) ein Schild mit u.a. einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        214        25.03.2019     60685                                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden ) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 13 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                             Haft3                                  Divers UT besprühte(n) einen Gehweg vor einer                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a 1        215        26.03.2019     61440      Oberursel                   Nein                Asylunterkunft mit Kennzeichen einer             0           0             0          0          0         ja                           konnte                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB verfassungswidrigen Organisation.                                                                                             nicht ermittelt werden ) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a                       UT sprühte(n) mehrere Graffiti mit Kennzeichen einer 1        216        26.03.2019     61440      Oberursel                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                           konnte                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         verfassungswidrigen Organisation auf die Straße. nicht ermittelt werden ) Der BS nötigte die GS im Straßenverkehr ihr Fahrzeug Frankfurt am   240                                                                                                                                                                                                                                                                      Fremdenfeindlich 1        217        26.03.2019     60329                                  Nein                     abzubremsen, nachdem er sie                 1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO         Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                                                                                                                        Rassismus fremdenfeindlich/rassistisch beleidigt hatte. UT brannte(n) in hölzerne Pfosten eines Pavillons 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        218        26.03.2019     34560       Fritzlar                   Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation     0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnte nicht ermittelt werden) ein. UT beschmierte(n) die Wand einer Toilettenanlage mit 86a                           einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        219        26.03.2019     63619       Bad Orb                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                            Organisation und einem fremdenfeindlichen                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) Schriftzug. 130                         Der BS verfasste ein fremdenfeindliches Kommentar 1        220        26.03.2019     34123        Kassel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 153 I StPO         Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                            auf YouTube. Der BS äußerte mehrfach fremdenfeindliche Inhalte Frankfurt am   130                         und Parolen einer verfassungswidrigen Organisation,                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 1        221        27.03.2019     60314                                  Nein                                                                 3           0             2          1          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                       nachdem er gleichgelagerte Kennzeichen an Fahrzeuge                                                                                       abgeschlossen. angebracht hatte. 303                           UT beschmierte(n) einen Altglascontainer mit                                                                               Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnten 1        222        28.03.2019     65189     Wiesbaden                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    nicht ermittelt werden) 86a                       Der BS äußerte u.a. Parolen einer verfassungswidrigen                                                                             Ermittlungsverfahren noch nicht 1        223        29.03.2019     63500     Seligenstadt                 Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                            Organisation.                                                                                                        abgeschlossen. UT beschädigte(n) durch Aufbringen eines Frankfurt am    86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        224        29.03.2019     60327                                  Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation     1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                         konnte nicht ermittelt werden ) mit Farbe ein Garagentor. Der BS beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen Frankfurt am   185                                                                                                                                                          Strafbefehl, 90 Tagessätze à 10 €, 1        225        29.03.2019     60386                                  Nein                              Äußerungen.                        1           0             1          0          0       nein                                                      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                                   rechtskräftig 86a                        UT besprühte(n) den Zaun der GS u.a. mit mehreren                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        226        29.03.2019     35216     Biedenkopf                   Nein                                                                 1           0             0          1          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    86a                                Der BS zeigte eine Grußform einer                                                                                      Endgültige Einstellung gemäß § 154 I 1        227        29.03.2019     60594                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                      StPO Frankfurt am   185                                   Der BS beleidigte den GS mit                                                                                                                                                                                                       Fremdenfeindlich 1        228        30.03.2019     60435                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO.        Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                          fremdenfeindlichen/rassistischen Äußerungen.                                                                                                                                                                                                  Rassismus 86a                           UT beschmierte(n) eine Holzbank des GS mit                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        229        30.03.2019     34560       Fritzlar                   Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am   130                               Der BS beleidigte u.a. den GS und sang                                                                                     Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                               Antisemitisch 1        230        30.03.2019     60329                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                             antisemitische/fremdenfeindliche Lieder.                                                                                            abgeschlossen.                                                                                      Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 14 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                  Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                     identifizierten Geschädigten2                                                                                                         Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                 / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                                Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                               Haft3                                  Divers 130                          Der BS stellte auf verschiedenen Twitter-Accounts 1        231        30.03.2019     34123        Kassel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja          Vorläufige Einstellung gemäß § 154 I StPO     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                         bedrohende/volksverhetzende Kommentare ein. UT ordnete(n) Holzbänke in einer Form eines 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1        232        31.03.2019     61118      Bad Vilbel                  Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0          0          0         Ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnte nicht ermittelt werden) an. UT brachte(n) mit Ketchup ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        233        31.03.2019     34121        Kassel                    Nein         verfassungswidrigen Organisation auf einen Gehweg       0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnte nicht ermittelt werden) auf. Antisemitisch Frankfurt am   130                          UT verteilte(n) Flyer mit u.a. antisemitischen und                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 2        234        01.04.2019     60323                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                               fremden-/islamfeindlichen Inhalten.                                                                                               abgeschlossen. Islamfeindlich 86a                       Der BS postete auf Facebook ein Bild mit einer Parole                                                                           Vorläufige Einstellung gemäß § 153a I 2        235        01.04.2019     36320        Kirtorf                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                    StPO 86a                       UT beschmierte(n) eine Mauer mit u.a. Kennzeichen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        236        01.04.2019     34123        Kassel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnte nicht ermittelt werden) Der BS rief mehrfach Parolen einer 86a                                                                                                                                                      Strafbefehl, Geldstrafe 135 Tagessätze à 2        237        01.04.2019     64291      Darmstadt                   Nein         verfassungswidrigen Organisation aus und beleidigte     2           0             2          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                15 €, rechtskräftig die beiden GS. Frankfurt am    86a                              Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer                                                                                     Ermittlungsverfahren noch nicht 2        238        01.04.2019     60329                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                               abgeschlossen. Der BS drohte die Begehung von Straftaten in der 126                                                                                                                                                      Urteil, 1 Jahr Jugendstrafe, ausgesetzt zur 2        239        02.04.2019     55246     Wiesbaden                    Nein          Öffentlichkeit an und äußerte einen Bezug zu einer     0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                              Bewährung, rechtskräftig verfassungswidrigen Organisation. 267                          Versuch der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis                                                                                                                                                                                                Reichsbürger/ 2        240        02.04.2019     34576      Homberg                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO          Nein     1       1          0          0        Nein StGB                           mittels Fantasiedokumenten durch den BS.                                                                                                                                                                                                    Selbstverwalter 86a                       UT beschmierte(n) eine Wand mit einem Kennzeichen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 2        241        02.04.2019     64289      Darmstadt                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnte nicht ermittelt werden) Der BS war im Besitz eines Fantasieausweises, auf dem 86a 2        242        02.04.2019     34613    Schwalmstadt                  Nein            sich ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen       0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO          Nein     1       1          0          0        Nein StGB Organisation befand. 86a                                 Der BS zeigte eine Grußform einer                                                                                    Strafbefehl, Geldstrafe 60 Tagessätze à 2        243        02.04.2019     35037       Marburg                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                              10 €, rechtskräftig. 86a                           UT sprühte(n) auf einem Spielplatz u.a. ein                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        244        03.04.2019     61440      Oberursel                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnte nicht ermittelt werden ) 86a                           UT besprühte(n) zwei Schaukästen u.a. mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        245        03.04.2019     61440      Oberursel                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnte nicht ermittelt werden ) Frankfurt am    86a                       Der BS äußerte u.a. Parolen einer verfassungswidrigen 2        246        03.04.2019     60323                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 153 I StPO           Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                           Organisation. UT brachte(n) u.a. antisemitische Symbole und 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        247        04.04.2019     36272     Niederaula                   Nein           mehrere Kennzeichen einer verfassungswidrigen         2           0             2          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0            Ja               Antisemitisch StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation an mehreren Gebäuden der GS an. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 15 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers UT beschmierte(n) die Kellerräume eines Wohnhauses Frankfurt am    86a                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 2        248        04.04.2019     65936                                  Nein              mit u.a. Parolen einer verfassungswidrigen           0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. Organisation. Frankfurt am   223                         Die GS wurde in der U-Bahn durch eine UT getreten                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 2        249        06.04.2019     60313                                    Ja                                                                   1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                und fremdenfeindlich beschimpft.                                                                                                  abgeschlossen. Frankfurt am   185                                                                                                                                                         Endgültige Einstellung gemäß § 153a I 2        250        06.04.2019     60594                                  Nein         Die BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt.   1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     1       0          1          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                                        StPO Der BS stand im Verdacht, dem GS u.a. Offenbach am    130                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 2        251        06.04.2019     63069                                  Nein          fremdenfeindlich/rassistisch gegenübergetreten zu        1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja Main        StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen                                                                                        Rassismus sein. Frankfurt am    86a                       Mehrere UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        252        06.04.2019     60327                                  Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                          Organisation.                                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT besprühte(n) Werbetafeln mit u.a. Kennzeichen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        253        06.04.2019     35625     Hüttenberg                   Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnte nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        254        07.04.2019     65510       Idstein                    Nein         verfassungswidrigen Organisation auf den Asphalt auf.     0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) die Sitzfläche einer Parkbank u.a. mit 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        255        07.04.2019     35469      Allendorf                   Nein            einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen            0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                        UT besprühte(n) einen Streugutbehälter mit einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        256        08.04.2019     35274      Kirchhain                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                          UT besprühte(n) einen Feldweg u.a. mit zwei                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        257        09.04.2019     36205       Sontra                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) Bad         86a                       UT ritzte(n) in die Rinde mehrerer Bäume Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        258        09.04.2019     34537                                  Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Wildungen     StGB                               einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) UT beschmierte(n) die Westseite einer Synagoge u.a. 86a                                                                                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II (Täter 2        259        09.04.2019     64720     Michelstadt                  Nein           mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja               Antisemitisch StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                       UT verwendete(n) in einem Aufzug Kennzeichen einer                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        260        09.04.2019     63165      Mühlheim                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                  verfassungswidrigen Organisation.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) 86a                           UT beschmierte(n) das Fahrzeug des GS mit                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        261        09.04.2019     35398       Gießen                     Nein                                                                   0           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) Der BS veröffentlichte ein Video mit 130                                                                                                                                                                                                                                                                      Fremdenfeindlich 2        262        09.04.2019     35216     Biedenkopf                   Nein            fremdenfeindlichen/rassistischen Inhalt in einem       1           0             1          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                                                                                                                        Rassismus Messengerdienst. Der BS steht im Verdacht, Zettel mit u.a. für die GS Frankfurt am   185                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 2        263        11.04.2019     60388                                  Nein         beleidigenden und fremdenfeindlichen Inhalt verteilt      1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. zu haben. Frankfurt am   224                        Der BS griff die beiden GS u.a. körperlich an, nachdem                                                                                                                                                                                        Fremdenfeindlich 2        264        12.04.2019     60329                                    Ja                                                                   2           0             0          2          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       0          1          0            Ja Main       StGB                        er diese fremdenfeindlich/rassistisch beleidigt hatte.                                                                                                                                                                                          Rassismus 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 16 von 54
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