Straf- und Gewalttaten mit rassistischem, antisemitischem, rechtsextremistischem und/oder ausländerfeindliche Hintergrund in Hessen im zweiten Quartal 2019
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Der BS steht im Verdacht, volksverhetzende Dateien 130 mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen Ermittlungsverfahren noch nicht 1 98 09.02.2019 64331 Weiterstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Organisation in einer Messengergruppe veröffentlicht abgeschlossen. zu haben. Der BS teilte über einen Messengerdienst mehrere 1x Einstellung gemäß § 170 II StPO Frankfurt am 86a Fremdenfeindlich 1 99 09.02.2019 65934 Nein fremdenfeindliche und rassistische Bilder mit u.a. 0 0 0 0 0 ja 1x Einstellung gemäß § 45 JGG, Nein 2 2 0 0 Ja Main StGB Rassismus Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. § 153 StPO Frankfurt am 86a UT beschmierte(n) eine Fahrplanvitrine mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 100 10.02.2019 65929 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) ein Treppenhaus mit zwei Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 101 11.02.2019 37269 Eschwege Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am 185 Der BS beleidigte die GS mit antisemitischen und Antisemitisch 1 102 11.02.2019 60596 Nein 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 0 1 0 Ja Main StGB fremdenfeindlichen Äußerungen. Fremdenfeindlich UT beschmierte(n) das Parkplatzschild des GS mit 86a Einstellung nach § 170 II StPO (Täter 1 103 12.02.2019 61348 Bad Homburg Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) Organisation 86a UT formte(n) mit Bodenplatten ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 104 12.02.2019 64287 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am 185 Der BS beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen Urteil, Geldstrafe 60 Tagessätze à 10 €, 1 105 12.02.2019 60388 Nein 1 0 1 0 0 nein Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Inhalt. rechtskräftig Der BS versandte in einer Gruppe in einem Abgabe StA Hanau 86a 1 106 13.02.2019 63457 Hanau Nein Messengerdienst Bilder mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Ermittlungsverfahren noch nicht Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. Der BS versandte mehrere Bilder mit Kennzeichen 86a Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO am 1 107 13.02.2019 63571 Gelnhausen Nein einer verfassungswidrigen Organisation über einen 1 1 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB 24.01.2020. Messengerdienst an die GS. 86a Der BS verwendete mehrfach eine Grußform einer Urteil, Geldstrafe 60 Tagessätze à 10 €, 1 108 15.02.2019 61440 Oberursel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. rechtskräftig Nachdem der BS mit einem Pkw auf den GS Frankfurt am 224 Ermittlungsverfahren noch nicht 1 109 15.02.2019 60386 Ja zugefahren ist, zeigte der BS u.a. eine Grußform einer 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB abgeschlossen. verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am 86a Der BS zeigte wiederholt eine Grußform einer 1 110 15.02.2019 60386 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. Versto Die BS führten sogenannte „Schutzzonenstreifen“ Einstellung gemäß § 170 II StPO gegen 1 111 16.02.2019 36037 Fulda ß Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 3 3 0 0 Nein durch. drei Beschuldigte VersG Nachdem der BS bei einer Gegendemonstration zu 223 einer Kundgebung der Partei Der III. Weg eine Strafbefehl, Geldstrafe von 280 1 112 16.02.2019 36037 Fulda Ja 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Grußform einer verfassungswidrigen Organisation Tagessätzen à 8 €, rechtskräftig zeigte, verletzte er im weiteren Verlauf den GS. identisch mit 110 Js 9909/19 = lfd. Nr. 86a Der BS zeigte mehrfach eine Grußform einer 1 113 16.02.2019 36037 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja 112 (Doppelvorgang), Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Einstellung wegen ne bis in idem 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 7 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 130 UT versandte(n) eine E-Mail mit fremdenfeindlichen 1 114 16.02.2019 34497 Korbach Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt. 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 115 17.02.2019 35279 Neustadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in einen Holztisch. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 116 17.02.2019 63450 Hanau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in eine Pkw-Tür ein. konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, über Facebook ein Video 130 Ermittlungsverfahren noch nicht 1 117 17.02.2019 63533 Mainhausen Nein geteilt zu haben, dessen Inhalt den Holocaust 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB abgeschlossen. relativiert/leugnet. UT bedrohte(n) über Facebook den GS mit fremden- 241 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 1 118 18.02.2019 64521 Groß-Gerau Nein und islamfeindlichen Inhalt. 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Islamfeindlich UT brachte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1 119 19.02.2019 35576 Wetzlar Nein verfassungswidrigen Organisation auf eine Wartebank 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB nicht ermittelt werden) an. UT brachte(n) ein selbst angefertigtes Kennzeichen mit 86a Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1 120 19.02.2019 35327 Ulrichstein Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB nicht ermittelt werden) an einen abgemeldeten Pkw an. Der BS verbreitete in einer Gruppe in einem 130 Einstellung gemäß § 45 II JGG - 1 121 19.02.2019 34233 Fuldatal Nein Messengerdienst u.a. fremdenfeindliche Kennzeichen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB erzieherische Maßnahme einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS teilte in einer Gruppe eines Messengerdienstes Frankfurt am 86a Vorläufige Einstellung gemäß § 153a I S.2 Fremdenfeindlich 1 122 19.02.2019 60486 Nein ein Bild mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Nr.2 StPO Rassismus Organisation. 130 Der BS verlinkte einen Facebookbeitrag mit Strafbefehl, 30 Tagessätze zu je 10€, 1 123 20.02.2019 65529 Waldems Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB holocaustleugnendem Inhalt. rechtskräftig. Die BS verbreiteten Kennzeichen einer 86a 1x Einstellung gemäß § 170 II StPO, 1 124 20.02.2019 36088 Hünfeld Nein verfassungswidrigen Organisation in einer Chatgruppe 0 0 0 0 0 ja Nein 3 3 0 0 Nein StGB 2x Einstellung gemäß § 45 II JGG eines Messengerdienstes. UT besprühte(n) eine Wand einer Unterführung mit Limburg an 86a Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte Fremdenfeindlich 1 125 20.02.2019 65549 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja der Lahn StGB und einen fremdenfeindlichen / rassistischen nicht ermittelt werden) Rassismus Schriftzug. UT besprühte(n) ein Treppenhaus eines Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 126 21.02.2019 60385 Nein Mehrfamilienhauses u.a. mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden ) verfassungswidrigen Organisation. UT beschmierte(n) einen Altkleidercontainer mit u.a. 86a beides Einstellungen gemäß § 170 II StPO 1 127 21.02.2019 36088 Hünfeld Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB (Täter konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Versto Der BS steht im Verdacht, unerlaubt eine Schusswaffe 1 128 21.02.2019 35633 Lahnau ß Nein im Kontext einer „Schutzzonenstreife“ mit sich geführt 1 0 1 0 0 nein Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein WaffG zu haben. UT besprühte(n) eine Wand eines Schulgebäudes mit 86a Abgabe an StA Nürnberg-Fürth zu 401 Js 1 129 22.02.2019 64711 Erbach Nein u.a. einer Parole einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB 60110/19 Organisation. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 8 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT bemalte(n) einen Gehweg mit u.a. Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 130 22.02.2019 63477 Maintal Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 185 UT versandt(en) eine beleidigende E-Mail mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Islamfeindlich 1 131 23.02.2019 36251 Bad Hersfeld Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB fremden- und islamfeindlichen Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich UT bemalte(n) die Wand einer Unterführung mit u.a. 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 132 24.02.2019 34246 Vellmar Nein mehreren Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) Organisation. 130 Der BS veröffentlichte ein fremdenfeindliches Strafbefehl, Geldstrafe 90 Tagessätze à 1 133 24.02.2019 35083 Wetter Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Kommentar auf einer Facebookseite. 30 €, rechtskräftig. 86a UT malte(n) ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 134 24.02.2019 64285 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf einen Pullover. konnte nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, Parolen einer 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 1 135 24.02.2019 35390 Gießen Nein verfassungswidrigen Organisation auf Twitter 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB abgeschlossen. veröffentlicht zu haben. 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 136 25.02.2019 63450 Hanau Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in den Pkw der GS. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a Der BS äußerte eine Parole einer verfassungswidrigen Endgültige Einstellung gemäß § 154 I 1 137 25.02.2019 60598 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Organisation. StPO Des BS postete auf einer Internetseite u.a. einen 86a 1 138 26.02.2019 36251 Bad Hersfeld Nein Gegenstand mit einem Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Die BS waren in ihrer Wohnung im Besitz von u.a. 86a 1 139 27.02.2019 36367 Wartenberg Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Anklage gegen beide BS erhoben Nein 2 1 1 0 Nein StGB Organisation, welches von außen erkennbar waren. UT ritzte(n) in einen Türrahmen einer öffentlichen 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 140 27.02.2019 35305 Grünberg Nein Toilette u.a. mehrere Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. UT beschmierte(n) Hausfassaden und Betonpfosten Frankfurt am 86a Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter 1 141 28.02.2019 60325 Nein mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden ) Organisation. Frankfurt am 86a UT bemalte(n) die Außenwand eines Pavillons u.a. mit Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter 1 142 28.02.2019 60598 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB einer Parole einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden ) Der BS versandte in einer Gruppe in einem Offenbach am 130 Messengerdienst Bilder mit Kennzeichen einer Ermittlungsverfahren noch nicht 1 143 28.02.2019 63079 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB verfassungswidrigen Organisation sowie abgeschlossen. volksverhetzende Nachrichten. UT beschädigte(n) mehrere Grabsteine eines jüdischen 168 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 1 144 28.02.2019 61194 Niddatal Nein Friedhofs. 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 130 Der BS schrie beleidigende und fremdenfeindliche Endgültige Einstellung gemäß. § 154 I 1 145 28.02.2019 65589 Hadamar Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Aussagen dem GS entgegen. Nr.1 StPO 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 9 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Der BS versendete ein Kennzeichen einer 86a 1 146 28.02.2019 63322 Rödermark Nein verfassungswidrigen Organisation in einer Gruppe 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 154f StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB eines Messengerdienstes. Frankfurt am 86a UT bemalte(n) eine Hausfassade mit einem 1 147 01.03.2019 60325 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am 86a UT bemalte(n) den Sockel eines Obelisken mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 148 01.03.2019 60311 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden ) Frankfurt am 303 UT brachte(n) an eine Hauswand/Glasscheiben Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlichk 1 149 01.03.2019 60598 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB Parolen verfassungswidriger Organisationen auf. abgeschlossen. eit UT besprühte(n) einen am Straßenrand abgestellten 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 150 01.03.2019 63322 Rödermark Nein Container mit u.a. einem Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. 86a UT bemalte(n) eine Hausfassade mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 151 01.03.2019 63607 Wächtersbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 185 Der BS beleidigte die GS mit antisemitischen und Ermittlungsverfahren noch nicht Antisemitisch 1 152 02.03.2019 60329 Nein 3 0 2 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB fremdenfeindlichen Inhalten. abgeschlossen. Fremdenfeindlich Der BS versendete an den GS eine Nachricht mit Frankfurt am 86a 1 153 02.03.2019 60528 Nein Parolen einer verfassungswidrigen Organisation über 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB einen Messengerdienst. Frankfurt am 130 Der BS versendete eine E-Mail, in welcher der 1 154 02.03.2019 60437 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Holocaust geleugnet wird. 86a UT besprühte(n) ein Flachdach mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1 155 03.03.2019 64823 Groß-Umstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt) Der BS zeigte während einer Veranstaltung zweimal 86a Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 30 €, 1 156 03.03.2019 61440 Oberursel Nein eine Grußform einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB rechtskräftig Organisation. UT beschädigte(n) den Pkw der GS und ritzten u.a. ein 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 157 03.03.2019 34125 Kassel Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) in den Lack des Fahrzeugs. Einstellung durch Berufungskammer des 86a Der BS zeigte eine Grußform einer 1 158 03.03.2019 36145 Hofbieber Nein 0 0 0 0 0 ja LG Fulda gemäß § 206a StPO, sofortige Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Beschwerde der StA ist anhängig 241 UT versandte(n) einen Brief an den GS mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Islamfeindlich 1 159 03.03.2019 36251 Bad Hersfeld Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB bedrohendem islam- und fremdenfeindlichen Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Frankfurt am 185 Der BS beleidigte die GS mit antiziganistischen und Einstellung gemäß § 170 II StPO, da kein Antiziganistisch 1 160 04.03.2019 60437 Nein 2 0 1 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB fremdenfeindlichen Inhalt. Strafantrag Fremdenfeindlich 303 Der BS warf mittels Pflasterstein ein Fenster im Haus 1 161 04.03.2019 34626 Neukirchen Nein 1 0 1 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB des GS ein. 86a Der BS bestellte 12 Anhänger mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO 1 162 04.03.2019 35315 Homberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. (Verbreitungsabsicht nicht nachweisbar). 86a Der BS zeigte eine Grußform einer Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 10 €, 1 163 05.03.2019 64293 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. rechtskräftig 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 10 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT beschmierte(n) ein Fenster in einer Regionalbahn Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 164 05.03.2019 65929 Nein mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am 86a UT beschmierte(n) Briefkästen mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 165 06.03.2019 60316 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a UT bemalte(n) eine Eingangstür mit zwei Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 166 06.03.2019 60316 Nein 1 0 1 0 0 Ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden ) UT brachte(n) mit Farbe ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 167 06.03.2019 61239 Ober-Mörlen Nein verfassungswidrigen Organisation auf einen Feldweg 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) auf. 303 UT besprühte(n) eine Hauswand mit dem Schriftzug Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 168 06.03.2019 35037 Marburg Nein 1 0 0 1 0 nein Nein 0 0 0 0 Nein StGB "Dresden 45". konnte nicht ermittelt werden) UT bemalte(n) Hauswände von Mehrfamilienhäusern Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 169 07.03.2019 60316 Nein mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT beschmierte(n) die Stützmauer der GS mit u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 170 07.03.2019 65385 Rüdesheim Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 171 07.03.2019 34123 Kassel Nein verfassungswidrigen Organisation auf ein Plakat der 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) GS. 1x Strafbefehl, Geldstrafe 60 TS à 10 €, 185 Der BS beleidigte die GS mit u.a. fremdenfeindlichen 1 172 07.03.2019 35260 Stadtallendorf Nein 1 0 0 1 0 ja 1x Endgültige Einstellung gemäß § 154 I Nein 2 1 1 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalten. StPO 130 Die BS verbreiteten fremdenfeindliche Inhalte in einer Ermittlungsverfahren noch nicht 1 173 07.03.2019 36320 Kirtorf Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 4 4 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Gruppe eines Messengerdienstes. abgeschlossen. Frankfurt am 86a Der BS äußerte zweimal Parolen einer Vorläufige Einstellung gemäß § 153a I S. 2 1 174 07.03.2019 60528 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. Nr. 2 StPO Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Frankfurt am 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 175 08.03.2019 60386 Nein 0 0 0 0 0 Ja konnte Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation in eine Wand. nicht ermittelt werden ) 130 UT versandte(n) drei Postkarten, in welchem der Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 1 176 08.03.2019 34497 Korbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB Holocaust geleugnet wird. konnte nicht ermittelt werden) Antisemitisch UT beschmierte(n) Hauswände mit u.a. Kennzeichen Fremdenfeindlich Frankfurt am 130 einer verfassungswidrigen Organisation und Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 177 09.03.2019 60486 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Antisemitisch Main StGB fremdenfeindlichen, antisemitischen und rassistischen konnte nicht ermittelt werden) Rassismus Schriftzügen. 304 UT beschädigte(n) eine Fensterscheibe eines jüdischen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 1 178 10.03.2019 63450 Hanau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB Gemeindezentrums. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Der BS steht im Verdacht, auf den Pkw der GS u.a. ein 86a Freispruch aus tatsächlichen Gründen, 1 179 10.03.2019 63571 Gelnhausen Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 2 0 2 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB rechtskräftig eingekratzt zu haben. 303 UT warf eine leere Bierflasche gegen die Eingangstür Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 180 11.03.2019 64283 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB eines Büros einer politischen Partei. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 11 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 181 12.03.2019 61130 Nidderau Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in die Motorhaube des Pkws des GS. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 130 Der BS versandte über einen Messengerdienst ein 1 182 12.03.2019 60386 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB volksverhetzendes Video. 86a UT meldete sich über Notruf mit der Grußformel einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 183 13.03.2019 63371 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 130 Der BS rief in der Öffentlichkeit zweimal Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 30 €, Antisemitisch 1 184 13.03.2019 60313 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB volksverhetzende Äußerungen. rechtskräftig Fremdenfeindlich 86a UT bemalte(n) einen Briefkasten mit einem Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1 185 13.03.2019 35578 Wetzlar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden) UT versandte(n) eine bedrohende E-Mail mit Frankfurt am 241 Ermittlungsverfahren noch nicht Antisemitisch 1 186 14.03.2019 60487 Nein antisemitischem und fremdenfeindlichen Inhalt an den 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB abgeschlossen. Fremdenfeindlich GS. UT beschmierte(n) den Pkw des GS mit u.a. Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 1 187 14.03.2019 60487 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB konnte nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich und antisemitischen/fremdenfeindlichen Schriftzügen. 187 Der BS versandte eine verleumderische E-Mail z.N. endgültige Einstellung gemäß § 153a I 1 188 14.03.2019 63150 Heusenstamm Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB eines politischen Amtsträgers. StPO UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 189 15.03.2019 60322 Nein Organisation in eine Farbmarkierung auf einem 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden ) Parkplatz. 185 Der BS beleidigte den GS u.a. mit antisemitischen und Antisemitisch 1 190 15.03.2019 65183 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Verweisung auf den Privatklageweg Nein 1 1 0 0 Ja StGB fremdenfeindlichen Aussagen. Fremdenfeindlich 86a UT rief(en) eine Parole einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 191 16.03.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter Frankfurt am 86a UT bemalte(n) eine Statue mit einem Kennzeichen 1 192 17.03.2019 60311 Nein 0 0 0 0 0 ja konnte Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden ) Frankfurt am 130 Antisemitisch 1 193 17.03.2019 60598 Nein Der BS äußerte mehrfach volksverhetzende Inhalte. 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Fremdenfeindlich Die BS stehen im Verdacht, eine Internetseite zu 130 Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 1 194 18.03.2019 35390 Gießen Nein betreiben, auf welcher fremdenfeindliche und 0 0 0 0 0 ja Nein 2 2 0 0 Ja StGB abgeschlossen. Rassismus rassistische Inhalte veröffentlicht werden. Der BS äußerte den GS gegenüber u.a. Frankfurt am 86a Urteil, 150 Tagessätze à 8 €, nicht 1 195 18.03.2019 60329 Nein fremdenfeindliche Aussagen und zeigte Grußformen 2 0 2 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB rechtskräftig einer verfassungswidrigen Organisation. 86a UT beschmierte(n) eine Radwegbeschilderung mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 196 18.03.2019 69509 Mörlenbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 130 Der BS versendete einen Brief an die GS mit u.a. Ermittlungsverfahren noch nicht 1 197 18.03.2019 60489 Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB volksverhetzenden Inhalten. abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 12 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT brachte(n) mehrere Schriftzüge mit Parolen Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter Frankfurt am 86a 1 198 19.03.2019 60311 Nein verfassungswidriger Organisationen im 0 0 0 0 0 ja konnte Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Innenstadtbereich an. nicht ermittelt werden ) UT beschmierte(n) ein Fahrzeug eines islamischen Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Islamfeindlich 1 199 19.03.2019 65929 Nein Unternehmens mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB konnte nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter Frankfurt am 86a UT besprühte(n) ein Denkmal u.a. mit einem 1 200 20.03.2019 65931 Nein 0 0 0 0 0 ja konnte Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden ) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Frankfurt am 86a UT bemalte(n) eine Hausfassade mit Kennzeichen 1 201 20.03.2019 60329 Nein 0 0 0 0 0 ja konnte Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden ) Frankfurt am 130 Der BS äußerte sich fremdenfeindlich gegenüber den 1 202 20.03.2019 60489 Nein 2 0 2 0 0 nein 3x Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 3 3 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB GS. 224 Der BS besprühte den GS mit Reizgas und äußerte eine Urteil, 3 Monate Freiheitsstrafe, 1 203 21.03.2019 35037 Marburg Ja 1 1 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Islamfeindlich StGB Parole einer verfassungswidrigen Organisation. Bewährung, rechtskräftig 86a Der BS zeichnete zwei Kennzeichen einer Anklage erhoben, bei Gericht Einstellung 1 204 21.03.2019 34253 Lohfelden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation an eine Schultafel. nach §§ 45, 47 JGG 130 UT bemalte(n) den Türrahmen des GS mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 1 205 21.03.2019 64285 Darmstadt Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB fremdenfeindlichen/rassistischen Schriftzügen. konnten nicht ermittelt werden) Rassismus UT ritzte(n) u.a. ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Frankfurt am 86a 1 206 22.03.2019 60326 Nein verfassungswidrigen Organisation in den Lack eines 0 0 0 0 0 Ja konnten Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Pkws. nicht ermittelt werden ) UT bemalte(n) die Sitzgruppe an einem Sandkasten mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1 207 22.03.2019 64347 Griesheim Nein u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am 185 Die BS beleidigten den GS mit fremdenfeindlichen 1 208 22.03.2019 60389 Nein 1 0 1 0 0 ja Verweisung auf den Privatklageweg Nein 2 1 1 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Inhalten. 130 UT rief fremdenfeindliche/antisemitische Inhalte in Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 1 209 23.03.2019 34117 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB der Öffentlichkeit. konnte nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 86a UT ritzte(n) u.a. ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 210 23.03.2019 34289 Zierenberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation in eine Eingangstür. konnte nicht ermittelt werden) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 211 24.03.2019 61440 Oberursel Nein 0 0 0 0 0 ja konnte Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation auf Gehwege und Spielplätze. nicht ermittelt werden ) Versto Die BS standen im Verdacht, "Schutzzonenstreifen" 1 212 25.03.2019 36037 Fulda ß Nein 0 0 0 0 0 ja 3x Einstellung gemäß § 152 II StPO Nein 3 3 0 0 Nein durchgeführt zu haben. VersG 86a Der BS ritzte in den Pkw des GS ein Kennzeichen einer 1 213 25.03.2019 64720 Michelstadt Nein 1 0 1 0 0 ja endgültige Einstellung gemäß § 45 II JGG Nein 1 1 0 0 N StGB verfassungswidrigen Organisation ein. Frankfurt am 86a UT beschmierte(n) ein Schild mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 214 25.03.2019 60685 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden ) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 13 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT besprühte(n) einen Gehweg vor einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a 1 215 26.03.2019 61440 Oberursel Nein Asylunterkunft mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja konnte Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden ) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a UT sprühte(n) mehrere Graffiti mit Kennzeichen einer 1 216 26.03.2019 61440 Oberursel Nein 0 0 0 0 0 ja konnte Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf die Straße. nicht ermittelt werden ) Der BS nötigte die GS im Straßenverkehr ihr Fahrzeug Frankfurt am 240 Fremdenfeindlich 1 217 26.03.2019 60329 Nein abzubremsen, nachdem er sie 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Rassismus fremdenfeindlich/rassistisch beleidigt hatte. UT brannte(n) in hölzerne Pfosten eines Pavillons 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 218 26.03.2019 34560 Fritzlar Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) ein. UT beschmierte(n) die Wand einer Toilettenanlage mit 86a einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 219 26.03.2019 63619 Bad Orb Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Organisation und einem fremdenfeindlichen konnten nicht ermittelt werden) Schriftzug. 130 Der BS verfasste ein fremdenfeindliches Kommentar 1 220 26.03.2019 34123 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB auf YouTube. Der BS äußerte mehrfach fremdenfeindliche Inhalte Frankfurt am 130 und Parolen einer verfassungswidrigen Organisation, Ermittlungsverfahren noch nicht 1 221 27.03.2019 60314 Nein 3 0 2 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB nachdem er gleichgelagerte Kennzeichen an Fahrzeuge abgeschlossen. angebracht hatte. 303 UT beschmierte(n) einen Altglascontainer mit Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnten 1 222 28.03.2019 65189 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden) 86a Der BS äußerte u.a. Parolen einer verfassungswidrigen Ermittlungsverfahren noch nicht 1 223 29.03.2019 63500 Seligenstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Organisation. abgeschlossen. UT beschädigte(n) durch Aufbringen eines Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 224 29.03.2019 60327 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden ) mit Farbe ein Garagentor. Der BS beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen Frankfurt am 185 Strafbefehl, 90 Tagessätze à 10 €, 1 225 29.03.2019 60386 Nein Äußerungen. 1 0 1 0 0 nein Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB rechtskräftig 86a UT besprühte(n) den Zaun der GS u.a. mit mehreren Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 226 29.03.2019 35216 Biedenkopf Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a Der BS zeigte eine Grußform einer Endgültige Einstellung gemäß § 154 I 1 227 29.03.2019 60594 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. StPO Frankfurt am 185 Der BS beleidigte den GS mit Fremdenfeindlich 1 228 30.03.2019 60435 Nein 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO. Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB fremdenfeindlichen/rassistischen Äußerungen. Rassismus 86a UT beschmierte(n) eine Holzbank des GS mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 229 30.03.2019 34560 Fritzlar Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am 130 Der BS beleidigte u.a. den GS und sang Ermittlungsverfahren noch nicht Antisemitisch 1 230 30.03.2019 60329 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB antisemitische/fremdenfeindliche Lieder. abgeschlossen. Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 14 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 130 Der BS stellte auf verschiedenen Twitter-Accounts 1 231 30.03.2019 34123 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Vorläufige Einstellung gemäß § 154 I StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB bedrohende/volksverhetzende Kommentare ein. UT ordnete(n) Holzbänke in einer Form eines 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1 232 31.03.2019 61118 Bad Vilbel Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 Ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) an. UT brachte(n) mit Ketchup ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 233 31.03.2019 34121 Kassel Nein verfassungswidrigen Organisation auf einen Gehweg 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) auf. Antisemitisch Frankfurt am 130 UT verteilte(n) Flyer mit u.a. antisemitischen und Ermittlungsverfahren noch nicht 2 234 01.04.2019 60323 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB fremden-/islamfeindlichen Inhalten. abgeschlossen. Islamfeindlich 86a Der BS postete auf Facebook ein Bild mit einer Parole Vorläufige Einstellung gemäß § 153a I 2 235 01.04.2019 36320 Kirtorf Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. StPO 86a UT beschmierte(n) eine Mauer mit u.a. Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 236 01.04.2019 34123 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) Der BS rief mehrfach Parolen einer 86a Strafbefehl, Geldstrafe 135 Tagessätze à 2 237 01.04.2019 64291 Darmstadt Nein verfassungswidrigen Organisation aus und beleidigte 2 0 2 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB 15 €, rechtskräftig die beiden GS. Frankfurt am 86a Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer Ermittlungsverfahren noch nicht 2 238 01.04.2019 60329 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. Der BS drohte die Begehung von Straftaten in der 126 Urteil, 1 Jahr Jugendstrafe, ausgesetzt zur 2 239 02.04.2019 55246 Wiesbaden Nein Öffentlichkeit an und äußerte einen Bezug zu einer 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Bewährung, rechtskräftig verfassungswidrigen Organisation. 267 Versuch der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis Reichsbürger/ 2 240 02.04.2019 34576 Homberg Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB mittels Fantasiedokumenten durch den BS. Selbstverwalter 86a UT beschmierte(n) eine Wand mit einem Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 2 241 02.04.2019 64289 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) Der BS war im Besitz eines Fantasieausweises, auf dem 86a 2 242 02.04.2019 34613 Schwalmstadt Nein sich ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB Organisation befand. 86a Der BS zeigte eine Grußform einer Strafbefehl, Geldstrafe 60 Tagessätze à 2 243 02.04.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. 10 €, rechtskräftig. 86a UT sprühte(n) auf einem Spielplatz u.a. ein Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 244 03.04.2019 61440 Oberursel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden ) 86a UT besprühte(n) zwei Schaukästen u.a. mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 245 03.04.2019 61440 Oberursel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden ) Frankfurt am 86a Der BS äußerte u.a. Parolen einer verfassungswidrigen 2 246 03.04.2019 60323 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Organisation. UT brachte(n) u.a. antisemitische Symbole und 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 247 04.04.2019 36272 Niederaula Nein mehrere Kennzeichen einer verfassungswidrigen 2 0 2 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Antisemitisch StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation an mehreren Gebäuden der GS an. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 15 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT beschmierte(n) die Kellerräume eines Wohnhauses Frankfurt am 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 2 248 04.04.2019 65936 Nein mit u.a. Parolen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB abgeschlossen. Organisation. Frankfurt am 223 Die GS wurde in der U-Bahn durch eine UT getreten Ermittlungsverfahren noch nicht 2 249 06.04.2019 60313 Ja 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB und fremdenfeindlich beschimpft. abgeschlossen. Frankfurt am 185 Endgültige Einstellung gemäß § 153a I 2 250 06.04.2019 60594 Nein Die BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt. 1 0 0 1 0 ja Nein 1 0 1 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB StPO Der BS stand im Verdacht, dem GS u.a. Offenbach am 130 Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 2 251 06.04.2019 63069 Nein fremdenfeindlich/rassistisch gegenübergetreten zu 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB abgeschlossen Rassismus sein. Frankfurt am 86a Mehrere UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 252 06.04.2019 60327 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) Werbetafeln mit u.a. Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 253 06.04.2019 35625 Hüttenberg Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 254 07.04.2019 65510 Idstein Nein verfassungswidrigen Organisation auf den Asphalt auf. 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) die Sitzfläche einer Parkbank u.a. mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 255 07.04.2019 35469 Allendorf Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT besprühte(n) einen Streugutbehälter mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 256 08.04.2019 35274 Kirchhain Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) einen Feldweg u.a. mit zwei Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 257 09.04.2019 36205 Sontra Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Bad 86a UT ritzte(n) in die Rinde mehrerer Bäume Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 258 09.04.2019 34537 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Wildungen StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT beschmierte(n) die Westseite einer Synagoge u.a. 86a Einstellung gemäß § 170 II (Täter 2 259 09.04.2019 64720 Michelstadt Nein mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Antisemitisch StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT verwendete(n) in einem Aufzug Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 260 09.04.2019 63165 Mühlheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) das Fahrzeug des GS mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 261 09.04.2019 35398 Gießen Nein 0 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS veröffentlichte ein Video mit 130 Fremdenfeindlich 2 262 09.04.2019 35216 Biedenkopf Nein fremdenfeindlichen/rassistischen Inhalt in einem 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja StGB Rassismus Messengerdienst. Der BS steht im Verdacht, Zettel mit u.a. für die GS Frankfurt am 185 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 263 11.04.2019 60388 Nein beleidigenden und fremdenfeindlichen Inhalt verteilt 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB abgeschlossen. zu haben. Frankfurt am 224 Der BS griff die beiden GS u.a. körperlich an, nachdem Fremdenfeindlich 2 264 12.04.2019 60329 Ja 2 0 0 2 0 ja Anklage erhoben Nein 1 0 1 0 Ja Main StGB er diese fremdenfeindlich/rassistisch beleidigt hatte. Rassismus 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 16 von 54