Straf- und Gewalttaten mit rassistischem, antisemitischem, rechtsextremistischem und/oder ausländerfeindliche Hintergrund in Hessen im zweiten Quartal 2019
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT besprühte(n) Sandsteinmauern mit u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 265 13.04.2019 64579 Gernsheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) in einer Herrentoilette zwei 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 266 13.04.2019 63679 Schotten Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) auf. 86a UT besprühte(n) eine Garagenwand mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 267 13.04.2019 64401 Groß-Bieberau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT zeichnete(n) in die Schotterfläche eines Parkplatzes 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 268 13.04.2019 64354 Reinheim Nein ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Die beiden BS standen im Verdacht dreimal eine 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 269 14.04.2019 35091 Cölbe Nein Parole einer verfassungswidrigen Organisation gerufen 0 0 0 0 0 ja Nein 2 2 0 0 Nein StGB (mangelnder Tatverdacht) zu haben. Anklage erhoben, im abgetrennten Frankfurt am 185 Die BS beleidigten die GS mit fremdenfeindlichen 2 270 15.04.2019 60389 Nein 1 0 0 1 0 nein Verfahren: Ermittlungsverfahren noch Nein 2 1 1 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Inhalt. nicht abgeschlossen. 86a UT brannte(n) in eine Holzhütte u.a. ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 271 16.04.2019 34560 Fritzlar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation ein. konnten nicht ermittelt werden) Zwischen den BS und den GS kam es zu einer Frankfurt am 223 Fremdenfeindlich 2 272 16.04.2019 60486 Ja Auseinandersetzung, bei welcher die GS fremden- 2 1 0 2 0 ja Verweisung auf den Privatklageweg Nein 2 1 1 0 Ja Main StGB Islamfeindlich /islamfeindlich beschimpft wurden. 86a UT rief(en) eine Parole einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 273 17.04.2019 34497 Korbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) den Pkw des GS durch Aufmalen Frankfurt am 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 2 274 17.04.2019 60435 Nein von u.a. zwei Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB abgeschlossen. Organisation. UT beschädigte(n) den Pkw des GS durch u.a. 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 275 17.04.2019 35066 Frankenberg Nein Aufbringen einer Parole einer verfassungswidrigen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT sprühte(n) zwei Kennzeichen einer Frankfurt am 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 2 276 17.04.2019 60487 Nein verfassungswidrigen Organisation auf eine 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB abgeschlossen. Hausfassade. 86a Der BS äußerte u.a. eine Parole einer Urteil, Geldstrafe 120 Tagessätze à 10 €, 2 277 17.04.2019 34131 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB verfassungswidrigen Organisation. rechtskräftig Frankfurt am 86a Die BS führte u.a. eine Grußform einer Endgültige Einstellung gemäß § 153a I S. 2 278 17.04.2019 60439 Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB verfassungswidrigen Organisation durch. 2 Nr. 2 StPO 86a UT ritzte(n) in die Motorhaube eines Fahrzeugs ein Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 279 18.04.2019 35396 Gießen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Reinhardshage 86a Der BS veröffentlichte ein Bild mit Bezug zu einer 2 280 20.04.2019 34359 Nein 0 0 0 0 0 ja vorläufige Einstellung gemäß § 154f StPO Nein 1 1 0 0 Nein n StGB verfassungswidrigen Organisation. Der BS stand im Verdacht, über einen 86a 2 281 20.04.2019 36341 Lauterbach Nein Messengerdienst ein Bild mit einem Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation versendet zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 17 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Der BS stand im Verdacht, über einen 86a 2 282 20.04.2019 36304 Alsfeld Nein Messengerdienst ein Bild mit einem Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation versendet zu haben. UT beschmierte(n) die Hauswand eines 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 283 21.04.2019 65232 Taunusstein Nein Mehrfamilienhauses u.a. mit zwei Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am 223 Die weibliche UT schlug die GS und beleidigte sie mit 2 284 21.04.2019 60439 Ja 1 1 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB fremdenfeindlichen Inhalt. Frankfurt am 86a Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer Urteil, Geldstrafe 30 Tagessätze zu je 40 2 285 21.04.2019 60437 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. €, rechtskräftig 303 UT zerstörte(n) eine Wegbeschilderung in einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 286 22.04.2019 36325 Feldatal Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB antisemitischen/fremdenfeindlichen Kontext. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 86a Der BS beschmierte den Eingang eines Gebäudes mit Ermittlungsverfahren noch nicht 2 287 23.04.2019 64283 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB u.a. Parolen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen 303 UT bemalte(n) die Wand einer Toilette im Kontext von Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 288 23.04.2019 63589 Linsengericht Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Parolen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) mehrere Außenwände mit u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 289 23.04.2019 64560 Riedstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Mainz- 86a UT brachte(n) ein Kennzeichen einer 2 290 25.04.2019 55246 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Nein Kostheim StGB verfassungswidrigen Organisation auf einen Baum an. in Verbindung mit den weiteren 223 Der BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt Vorwürfen: Urteil, Freiheitsstrafe 1 Jahr 6 2 291 25.04.2019 34125 Kassel Ja 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB und versuchte ihr Kopftuch vom Kopf zu ziehen. Monate, Unterbringung Entziehungsanstalt, rechtskräftig 86a UT verursachte(n) u.a. mehrere Schmierereien mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 292 25.04.2019 61200 Wölfersheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) mehrere beleidigende Aufkleber mit 185 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 2 293 26.04.2019 37269 Eschwege Nein fremden-/islamfeindlichen Inhalten an ein Gebäude 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Islamfeindlich an. Frankfurt am 86a Der BS äußerte u.a. eine Parole einer Ermittlungsverfahren noch nicht 2 294 26.04.2019 60329 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. 86a UT beschmierte(n) eine Sitzbank mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 295 26.04.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation konnten nicht ermittelt werden) 130 Die BS veröffentlichte ein fremdenfeindliches Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 296 26.04.2019 36039 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Kommentar auf Facebook. (mangelnder Tatverdacht) 86a UT besprühte(n) die Hausfassade des GS mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 297 29.04.2019 65232 Taunusstein Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 185 Der BS versendete ein Schreiben mit beleidigendem 2 298 29.04.2019 60598 Nein 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Inhalt im politischen Kontext an den GS. 86a UT brachte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 299 30.04.2019 63571 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in der Öffentlichkeit an. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 18 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Frankfurt am 86a UT äußerte(n) Parolen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 300 30.04.2019 60389 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Die BS veröffentlichte in Facebook ein Bild mit u.a. 86a 2 301 30.04.2019 35315 Homberg Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 0 1 0 Nein StGB Organisation. Frankfurt am 185 UT beleidigte den GS mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 302 30.04.2019 60313 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB antisemitischen/fremdenfeindlichen Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Frankfurt am 86a Die BS äußerte Parolen einer verfassungswidrigen Ermittlungsverfahren noch nicht 2 303 30.04.2019 60389 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Nein Main StGB Organisation. abgeschlossen. 86a UT kratzte(n) auf den Pkw des GS u.a. ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 304 01.05.2019 69509 Mörlenbach Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT versandte(n) einen Brief mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 305 01.05.2019 34454 Bad Arolsen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB und holocaustleugnenden Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) eine Hausfassade mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 306 02.05.2019 65201 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) Wände und Brückenpfeiler u.a. mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 307 02.05.2019 61118 Bad Vilbel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Offenbach am 130 UT veröffentlichte(n) auf Facebook einen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 308 02.05.2019 63065 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB volksverhetzenden Beitrag. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) zwei Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 309 02.05.2019 34289 Zierenberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation in eine Hinweistafel. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS veröffentlichte auf Instagram Kennzeichen 2 310 02.05.2019 36115 Ehrenberg Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. 130 Der BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen 2 311 02.05.2019 63599 Biebergemünd Nein 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt. 241 Der BS bedrohte die drei GS mit einem Messer und 2 312 03.05.2019 65185 Wiesbaden Nein 3 0 3 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Äußerungen. Der BS äußerte gegenüber der GS eine Antiziganistisch 185 2 313 04.05.2019 34233 Fuldatal Nein antiziganistische/fremdenfeindliche/rassistische 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Äußerung. Rassismus Frankfurt am 130 UT veröffentlichte(n) einen volksverhetzenden Beitrag Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 314 05.05.2019 60431 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB auf Facebook. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS äußerte mehrfach eine Parole einer Strafbefehl, rechtskräftig (Geldstrafe 60 2 315 05.05.2019 35687 Dillenburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. TS à 15,00 €) 86a Der BS zeigte einen Grußform einer 2 316 05.05.2019 64807 Dieburg Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. 86a UT besprühte(n) einen Anhänger u.a. mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 317 06.05.2019 65321 Heidenrod Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 19 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT beschmierte(n) Mauern mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 318 06.05.2019 65232 Taunusstein Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Bei dem BS wurden zwei unverdeckte Tätowierungen Frankfurt am 86a 2 319 06.05.2019 60311 Nein mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 154f StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Organisation wahrgenommen. Frankfurt am 86a UT ritzte(n) in eine Fahrstuhltür u.a. ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 320 06.05.2019 65929 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 321 07.05.2019 65205 Wiesbaden Nein verfassungswidrigen Organisation an mehreren Stellen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB (mangelnder Tatverdacht) im öffentlichen Verkehrsraum gesprüht zu haben. 86a UT sprühte(n) Symbolik einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 322 07.05.2019 34497 Korbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation auf ein Wahlplakat. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT verursachte(n) Schmierereien mittels u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 323 07.05.2019 35452 Heuchelheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Behinderung StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT verfasste(n) einen Zettel mit holocaustleugnenden Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 324 07.05.2019 65830 Kriftel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) eine Bushaltestelle mit u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 325 07.05.2019 65329 Hohenstein Nein 0 0 0 0 0 Ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Schriftzügen. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS beschmierte einen Eingang mit u.a. Ermittlungsverfahren noch nicht 2 326 07.05.2019 64283 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen 86a UT beschmierte(n) eine Bushaltestelle mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 327 08.05.2019 64739 Höchst Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS befestigte an einem Hoftor ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO, 2 328 08.05.2019 35260 Stadtallendorf Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. (mangelnder Tatverdacht) 86a UT besprühte(n) einem Baum mit einem Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 329 09.05.2019 68623 Lampertheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT hängte(n) ein Wahlplakat mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 330 09.05.2019 35638 Leun Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt auf. konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) ein Hinweisschild und eine 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 331 09.05.2019 35096 Weimar Nein Schutzhütte mit u.a. Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Die BS verbreiteten eine Fotomontage über den GS, in 86a welcher u.a. ein Kennzeichen einer 3x Einstellung gemäß § 45 I JGG, § 153 2 332 09.05.2019 35781 Weilburg Nein 1 1 1 0 0 ja Nein 3 3 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation zu sehen ist, über StPO einen Messengerdienst. UT besprühte(n) die Rückseite einer Garagenanlage Mühlheim am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 333 10.05.2019 63165 Nein mit u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT sprühte(n) u.a. ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 334 11.05.2019 35415 Pohlheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf die Straße. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT hängte(n) Wahlplakate mit volksverhetzendem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 335 11.05.2019 35638 Leun Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Inhalt auf. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 20 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 303 Der BS beschädigte die Glasscheibe einer Zugangstür 2 336 11.05.2019 35457 Lollar Nein 0 0 0 0 0 Nein Einstellung gemäß § 45 II JGG Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB zu einer Moschee. 86a Die BS zeigten eine Grußform einer beide Ermittlungsverfahren noch nicht 2 337 13.05.2019 37269 Eschwege Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 2 2 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. UT besprühte(n) eine(n) 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 338 13.05.2019 35452 Heuchelheim Nein Parkbank/Pflanzkübel/Gehweg mit u.a. Kennzeichen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) einer verfassungswidrigen Organisation. 303 UT beschädigte(n) Wahlplakate durch Überkleben von Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 339 13.05.2019 64807 Dieburg Nein 0 0 0 0 0 nein Nein 0 0 0 0 Nein StGB „Hassbotschaften“. konnten nicht ermittelt werden) 303 UT überklebte(n) ein Wahlplakat mit zwei Plakaten mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 340 14.05.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB inhaltlichen Kontext zur Debatte über Zuwanderung. konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) Sitze eines Linienbusses durch u.a. 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 341 14.05.2019 34626 Neukirchen Nein Einbrennen von Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB (mangelnder Tatverdacht) verfassungswidrigen Organisation. 303 UT besprühte(n) eine Gebäudefassade mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 342 14.05.2019 35390 Gießen Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB antisemitischen/fremdenfeindlichen Schriftzug. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 303 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 343 14.05.2019 65795 Hattersheim Nein UT beschädigte(n) Wahlplakate der Partei "Die Linke". 0 0 0 0 0 nein Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Den BS wurde vorgeworfen, u.a. eine Grußform einer 86a 5x Vorläufige Einstellung gemäß § 45 II 2 344 14.05.2019 35781 Weilburg Nein verfassungswidrigen Organisation durchgeführt zu 1 0 1 0 0 ja Nein 5 5 0 0 Nein StGB JGG haben. 130 UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 345 15.05.2019 63456 Hanau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt auf. konnten nicht ermittelt werden) Der BS stand im Verdacht, auf seinem Laptop ein Frankfurt am 86a 2 346 15.05.2019 60549 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB aufgebracht zu haben. UT besprühte(n) einen Treppenaufgang u.a. mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 347 16.05.2019 64839 Münster Nein mehreren Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Organisation. 86a UT beschmierte(n) ein Straßenschild mit u.a. einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 348 16.05.2019 61440 Oberursel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Parole einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 349 16.05.2019 63452 Hanau Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in die Motorhaube des Pkws des GS. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT versandte(n) mehrere Briefe mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 350 16.05.2019 61449 Steinbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 351 17.05.2019 63674 Altenstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt auf. konnten nicht ermittelt werden) UT äußerte(n) u.a. fremdenfeindliche/antisemitische 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 2 352 17.05.2019 35390 Gießen Nein Parolen im Kontext einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Antisemitisch Organisation. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 21 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT besprühte(n) Grabsteine, eine Mauer und einen Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 353 17.05.2019 60313 Nein Mauervorsprung u.a. mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am 185 Der BS steht im Verdacht, die GS u.a. mit 2 354 17.05.2019 60599 Nein 1 0 0 1 0 nein Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 0 1 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben. 185 Der BS steht im Verdacht, die beiden GS mit Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 355 17.05.2019 35039 Marburg Nein 2 0 0 2 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben. (mangelnder Tatverdacht) 86a UT beschmierte(n) eine Eingangstür u.a. mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 356 18.05.2019 34497 Korbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS trug sichtbar eine Tätowierung mit einer Parole Strafbefehl, Geldstrafe 50 Tagessätze à 2 357 18.05.2019 35043 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. 15 € rechtskräftig Die BS stand im Verdacht, eine Nachricht mit einer 86a 2 358 19.05.2019 36041 Fulda Nein Parole einer verfassungswidrigen Organisation im 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 0 1 0 Nein StGB Internet versendet zu haben. 86a UT besprühte(n) einen Baum mit einem Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 359 19.05.2019 34549 Edertal Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Bad 130 Der BS steht im Verdacht, u.a. die GS mit Ermittlungsverfahren noch nicht 2 360 19.05.2019 34537 Nein 4 0 4 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Wildungen StGB fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben. abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, ein fremdenfeindliches 130 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 361 20.05.2019 63110 Rodgau Nein Kommentar zum Nachteil des GS auf einer öffentlichen 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. Internetseite getätigt zu haben. UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 362 20.05.2019 63654 Büdingen Nein Inhalt auf. 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB konnten nicht ermittelt werden) 303 UT beschädigte(n) eine israelische Fahne im Kontext Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 363 20.05.2019 35037 Marburg Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB einer Veranstaltung. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Der BS war im Besitz von u.a. Kennzeichen einer Frankfurt am 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 2 364 21.05.2019 60435 Nein verfassungswidrigen Organisation, welche auf seinem 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB abgeschlossen. Mobiltelefon gespeichert waren. 86a UT beschmierte(n) eine Schulbank mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 365 21.05.2019 63179 Obertshausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT versendete(n) ein fremdenfeindliches Schreiben an Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 366 21.05.2019 64295 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB eine Behörde. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 367 22.05.2019 63667 Nidda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt auf. konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 2 368 22.05.2019 34121 Kassel Nein verfassungswidrigen Organisation verwendet und die 2 0 1 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB abgeschlossen. GS beleidigt zu haben. 185 Der BS steht im Verdacht, eine fremdenfeindliche 2 369 22.05.2019 34576 Homberg Nein 1 0 1 0 0 ja Verweisung auf Privatklageweg Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Beleidigung gegenüber dem GS getätigt zu haben. 86a UT besprühte(n) ein Wartehäuschen mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 370 22.05.2019 35096 Weimar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 22 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a Der BS zeigte eine Grußform einer 2 371 23.05.2019 34125 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. UT hinterließ(en) ein Kennzeichen einer Bad 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 372 23.05.2019 65307 Nein verfassungswidrigen Organisation aus Metall auf 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Schwalbach StGB konnten nicht ermittelt werden) einem Gehweg. Der BS steht im Verdacht, Musik mit Bezug zu einer 86a 2 373 23.05.2019 36129 Gersfeld Nein verfassungswidrigen Organisation über einen 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB Messengerdienst versandt zu haben. 86 a UT besprühte(n) ein Wahlplakat mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 374 24.05.2019 65396 Walluf Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT beschmierte(n) einen Briefkasten einer Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Islamfeindlich 2 375 24.05.2019 60599 Nein muslimischen Einrichtung mit einem Kennzeichen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 86a 2 376 25.05.2019 65185 Wiesbaden Nein verfassungswidrigen Organisation verwendet zu 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB haben. 130 Der BS steht im Verdacht, die GS mit fremden- Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 2 377 25.05.2019 61169 Friedberg Nein 4 1 3 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB /ausländerfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben. abgeschlossen. Ausländerfeindlich 86a Mehrere UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 378 25.05.2019 35274 Kirchhain Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS schlug mit einer Eisenstange gegen die Mühlheim am 130 Fensterscheibe der Fahrertür, während sich die GS im Islamfeindlich 2 379 26.05.2019 63165 Nein 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 154f StPO Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Auto befand. Des Weiteren beleidigte er die GS mit Fremdenfeindlich u.a. islamfeindlichen Inhalt. . Frankfurt am 86a Zwei UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 380 26.05.2019 60389 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Antisemitisch 130 Der BS tätigte mehrfach rassistische/antisemitische/ 2 381 27.05.2019 35578 Wetzlar Nein 0 0 0 0 0 ja Strafbefehl beantragt Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindliche Äußerungen. Rassismus 130 UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 382 27.05.2019 61169 Friedberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt auf. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS stand im Verdacht, u.a. mehrfach Parolen einer Ermittlungsverfahren noch nicht 2 383 27.05.2019 37269 Eschwege Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben. abgeschlossen. 86a UT besprühte(n) eine Hauswand mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 384 27.05.2019 36043 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 303 UT schrieb(en) auf einen Briefkasten einen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 385 27.05.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 nein Nein 0 0 0 0 Ja StGB antisemitischen/fremdenfeindlichen Schriftzug. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 130 UT versandte(n) Wahlflyer mit fremdenfeindlichen 2 386 28.05.2019 63654 Büdingen Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt. UT brachte(n) auf einem 86a Bahnhofsgelände/Treppenabgang u.a. ein Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 387 29.05.2019 36037 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation konnten nicht ermittelt werden) an. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 23 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT ritzte(n) in das Glas von Fensterscheiben 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 388 29.05.2019 65385 Rüdesheim Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) ein. UT bemalte(n) zwei Werbeschilder des GS mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 389 29.05.2019 64397 Modautal Nein mehreren Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT rief(en) Parolen einer verfassungswidrigen 7xEinstellung gemäß § 170 II StPO 2 390 29.05.2019 36037 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 7 6 1 0 Nein StGB Organisation. (mangeln. Tatverdacht) UT brannte(n) mittels flüssigem Grillanzünder ein 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 391 30.05.2019 36151 Burghaun Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) in eine Teerfläche. Eine Zeugin beobachtete, wie mehrere UT u.a. eine 86a Grußform einer verfassungswidrigen Organisation und Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 2 392 30.05.2019 64807 Dieburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB fremdenfeindliche Beleidigungen gegenüber den konnten nicht ermittelt werden) Rassismus unbekannten GS getätigt haben. 86a Der BS zeigte zweimal eine Grußform einer 2 393 30.05.2019 35789 Weilmünster Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. 185 Der BS äußerte antisemitische/fremdenfeindliche Antisemitisch 2 394 30.05.2019 34127 Kassel Nein 1 0 1 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja StGB Beleidigungen gegenüber dem GS. Fremdenfeindlich UT beschädigte(n) den Pkw des GS u.a. durch Einritzen 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 395 30.05.2019 36936 Steinau Nein eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT malte(n) u.a. auf zwei Tafeln zwei Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 396 30.05.2019 63571 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation auf. konnten nicht ermittelt werden) 130 Ein UT äußerte fremdenfeindliche Äußerungen, Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 397 30.05.2019 36251 Bad Hersfeld Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB während er mit einem Zug fuhr. konnten nicht ermittelt werden) UT bemalte(n) einen Spielturm und eine Mauer u.a. 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 398 30.05.2019 63165 Mühlheim Nein mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT ritzte(n) antisemitische/fremdenfeindliche Meißner- 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 399 31.05.2019 37290 Nein Schriftzüge und ein Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Abterode StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation in eine Wand. 86a UT besprühte(n) einen Gehweg mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 400 31.05.2019 61348 Bad Homburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) ein Hinweisschild mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 401 31.05.2019 64293 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation . konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) mehrere Objekte mit u.a. Bad 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 402 01.06.2019 65307 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 2 0 2 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Schwalbach StGB konnten nicht ermittelt werden) und fremdenfeindlichen Parolen. 86a UT ritzte(n) in ein Spielhaus u.a. zwei Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 403 02.06.2019 36157 Ebersburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation ein. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 24 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Der BS hängte u.a. einen Gürtel symbolisch in Form 130 Ermittlungsverfahrenen noch nicht Fremdenfeindlich 2 404 02.06.2019 68519 Viernheim Nein eines Galgens mit volksverhetzender Aufschrift an 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB abgeschlossen Islamfeindlich einen Baum entlang eines Radweges. Abgabe an GBA (dortiges Az: 2 BJs 364/19-5a). 211 Die BS stehen im Verdacht, den GS aus u.a. Verfahren gegen dritten Beschuldigten 2 405 02.06.2019 34466 Wolfhagen Ja 1 0 1 0 0 ja ja 3 3 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Gründen getötet zu haben. abgetrennt (1622 Js 23817/19) und Einstellung gemäß § 170 II StPO (Tatverdacht ausgeräumt) 140 UT veröffentlichte(n) eine fremdenfeindliche Ermittlungsverfahren noch nicht 2 406 02.06.2019 65187 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Twittermeldung, welche eine andere Straftat billigte. abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, mittels einer 140 Einstellung gemäß § 170 II StPO (BS 2 407 02.06.2019 34123 Kassel Nein fremdenfeindlichen E-Mail die Begehung einer Straftat 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB verstorben) zum Nachteil des GS gebilligt zu haben. Frankfurt am 130 Ein UT äußerte sich fremdenfeindlich/rassistisch Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 2 408 03.06.2019 60388 Nein 1 1 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB gegenüber dem GS. abgeschlossen. Rassismus Frankfurt am 185 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 409 03.06.2019 65929 Nein Ein UT beschimpfte den GS mit fremdenfeindlichen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Inhalt. 86a UT beschmierte(n) Wände/Türen/Spielgeräte mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 410 03.06.2019 34127 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Twitter, 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 411 03.06.2019 65187 Wiesbaden Nein welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. UT versandte(n) eine E-Mail, in welcher eine Straftat 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 412 03.06.2019 34117 Kassel Nein z.N. des GS gebilligt wird und im fremdenfeindlichen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. Kontext steht. UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Facebook, 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 413 03.06.2019 65187 Wiesbaden Nein welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Facebook, 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 414 03.06.2019 65187 Wiesbaden Nein welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. 189 UT verunglimpfte(n) das Andenken des verstorbenen Ermittlungsverfahren noch nicht 2 415 03.06.2019 34121 Kassel Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB GS per E-Mail mit fremdenfeindlichen Inhalt. abgeschlossen. UT veröffentlichte(n) einen Kommentar auf Twitter, 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 416 04.06.2019 65187 Wiesbaden Nein welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. UT veröffentlichte(n) einen Kommentar auf Facebook, 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 417 04.06.2019 65187 Wiesbaden Nein welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. Frankfurt am 130 UT versandte(n) in mehreren Fällen volksverhetzende Ermittlungsverfahren noch nicht 2 418 05.06.2019 60327 Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB und bedrohende Nachrichten per Fax an die GS. abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 25 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT besprühte(n) den Asphalt mit u.a. Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 419 05.06.2019 64291 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Der BS zeigte in der Öffentlichkeit eine Tätowierung 86a Endgültige Einstellung gemäß § 153a I 2 420 05.06.2019 64293 Darmstadt Nein mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 nein Nein 1 1 0 0 Nein StGB StPO Organisation. UT brachte(n) an einem Wetterschutzhaus zwei 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 421 05.06.2019 36137 Großenlüder Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden). an. 86a Ein UT rief u.a. Parolen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 422 05.06.2019 35321 Laubach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Partei. konnten nicht ermittelt werden) 241 Der BS bedrohte den GS mit fremdenfeindlichen Strafbefehl, Geldstrafe von 60 2 423 05.06.2019 36110 Schlitz Nein 1 0 1 0 0 Ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt. Tagessätzen à 30 €, rechtskräftig UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Twitter, 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 424 05.06.2019 65187 Wiesbaden Nein welches inhaltlich eine Straftat zum Nachteil des GS 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. billigt und im fremdenfeindlichen Kontext steht. Ein UT versandte(n) eine E-Mail, in welcher er eine 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 425 05.06.2019 34112 Kassel Nein Straftat zum Nachteil des GS billigte und im 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. fremdenfeindlichen Kontext steht. UT beschädigte(n) u.a. eine Sitzbank durch Einbrennen 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 426 06.06.2019 65812 Bad Soden Nein eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation 86a UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 427 06.06.2019 65589 Hadamar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in einen Grabstein. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 224 Der BS beschädigte die Motorhaube des GS und Strafbefehl, 120 Tagessätze à 30 €, 2 428 06.06.2019 60433 Ja 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB beleidigte ihn mit fremdenfeindlichen Inhalt. rechtskräftig 86a UT bemalte(n) einen Zaunpfahl mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 429 07.06.2019 34123 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 185 Der BS beleidigte die GS über Twitter mittels eines Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 2 430 08.06.2019 64546 Mörfelden Nein 1 0 0 1 0 nein Nein 1 1 0 0 Ja StGB fremden-/islamfeindlichen Kommentars. abgeschlossen. Islamfeindlich 86a UT beschmierte(n) einen Mülleimer mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 431 09.06.2019 36039 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 432 09.06.2019 36341 Lauterbach Nein verfassungswidrigen Organisation auf ein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Verkehrszeichen an. 86a Ein UT zeigte eine Grußform einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 433 09.06.2019 36251 Bad Hersfeld Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 303 UT beschädigte(n) die Fensterscheibe eines Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 434 09.06.2019 34117 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Parteibüros. konnten nicht ermittelt werden) 303 UT beschädigte(n) die Fensterscheibe einer Moschee Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Islamfeindlich 2 435 09.06.2019 34127 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB durch Steinwurf. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 86a Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 436 09.06.2019 35282 Rauschenberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. (mangelnder Tatverdacht) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 26 von 54