Straf- und Gewalttaten mit rassistischem, antisemitischem, rechtsextremistischem und/oder ausländerfeindliche Hintergrund in Hessen im zweiten Quartal 2019

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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                 / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                             Haft3                                  Divers 86a                           UT besprühte(n) Sandsteinmauern mit u.a.                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        265        13.04.2019     64579     Gernsheim                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) in einer Herrentoilette zwei 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        266        13.04.2019     63679      Schotten                    Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) auf. 86a                        UT besprühte(n) eine Garagenwand mit Kennzeichen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        267        13.04.2019     64401    Groß-Bieberau                 Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) UT zeichnete(n) in die Schotterfläche eines Parkplatzes 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        268        13.04.2019     64354      Reinheim                    Nein               ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen           0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Die beiden BS standen im Verdacht dreimal eine 86a                                                                                                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        269        14.04.2019     35091        Cölbe                     Nein         Parole einer verfassungswidrigen Organisation gerufen     0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     2       2          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                              (mangelnder Tatverdacht) zu haben. Anklage erhoben, im abgetrennten Frankfurt am   185                          Die BS beleidigten die GS mit fremdenfeindlichen 2        270        15.04.2019     60389                                  Nein                                                                   1           0             0          1          0       nein           Verfahren: Ermittlungsverfahren noch       Nein     2       1          1          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                               Inhalt. nicht abgeschlossen. 86a                        UT brannte(n) in eine Holzhütte u.a. ein Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        271        16.04.2019     34560       Fritzlar                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                            einer verfassungswidrigen Organisation ein.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) Zwischen den BS und den GS kam es zu einer Frankfurt am   223                                                                                                                                                                                                                                                                        Fremdenfeindlich 2        272        16.04.2019     60486                                    Ja           Auseinandersetzung, bei welcher die GS fremden-         2           1             0          2          0         ja            Verweisung auf den Privatklageweg         Nein     2       1          1          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                                                                                                                         Islamfeindlich /islamfeindlich beschimpft wurden. 86a                         UT rief(en) eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        273        17.04.2019     34497       Korbach                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                            Organisation.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) den Pkw des GS durch Aufmalen Frankfurt am    86a                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 2        274        17.04.2019     60435                                  Nein         von u.a. zwei Kennzeichen einer verfassungswidrigen       1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. Organisation. UT beschädigte(n) den Pkw des GS durch u.a. 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        275        17.04.2019     35066     Frankenberg                  Nein          Aufbringen einer Parole einer verfassungswidrigen        1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT sprühte(n) zwei Kennzeichen einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 2        276        17.04.2019     60487                                  Nein              verfassungswidrigen Organisation auf eine            0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. Hausfassade. 86a                               Der BS äußerte u.a. eine Parole einer                                                                                   Urteil, Geldstrafe 120 Tagessätze à 10 €, 2        277        17.04.2019     34131        Kassel                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                    rechtskräftig Frankfurt am    86a                               Die BS führte u.a. eine Grußform einer                                                                                  Endgültige Einstellung gemäß § 153a I S. 2        278        17.04.2019     60439                                  Nein                                                                   1           0             0          1          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                              verfassungswidrigen Organisation durch.                                                                                                2 Nr. 2 StPO 86a                        UT ritzte(n) in die Motorhaube eines Fahrzeugs ein                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        279        18.04.2019     35396       Gießen                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) Reinhardshage    86a                          Der BS veröffentlichte ein Bild mit Bezug zu einer 2        280        20.04.2019     34359                                  Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja          vorläufige Einstellung gemäß § 154f StPO    Nein     1       1          0          0        Nein n         StGB                                 verfassungswidrigen Organisation. Der BS stand im Verdacht, über einen 86a 2        281        20.04.2019     36341     Lauterbach                   Nein         Messengerdienst ein Bild mit einem Kennzeichen einer      0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO         Nein     1       1          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation versendet zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 17 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                  Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                     identifizierten Geschädigten2                                                                                                         Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                  / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                                Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                               Haft3                                  Divers Der BS stand im Verdacht, über einen 86a 2        282        20.04.2019     36304        Alsfeld                    Nein         Messengerdienst ein Bild mit einem Kennzeichen einer     0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO          Nein     1       1          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation versendet zu haben. UT beschmierte(n) die Hauswand eines 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        283        21.04.2019     65232     Taunusstein                   Nein          Mehrfamilienhauses u.a. mit zwei Kennzeichen einer      0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am    223                         Die weibliche UT schlug die GS und beleidigte sie mit 2        284        21.04.2019     60439                                     Ja                                                                  1           1             1          0          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO          Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main        StGB                                     fremdenfeindlichen Inhalt. Frankfurt am     86a                               Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer                                                                                 Urteil, Geldstrafe 30 Tagessätze zu je 40 2        285        21.04.2019     60437                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                  €, rechtskräftig 303                           UT zerstörte(n) eine Wegbeschilderung in einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                             Antisemitisch 2        286        22.04.2019     36325       Feldatal                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0            Ja StGB                           antisemitischen/fremdenfeindlichen Kontext.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Fremdenfeindlich 86a                        Der BS beschmierte den Eingang eines Gebäudes mit                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 2        287        23.04.2019     64283      Darmstadt                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        u.a. Parolen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       abgeschlossen 303                        UT bemalte(n) die Wand einer Toilette im Kontext von                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        288        23.04.2019     63589     Linsengericht                 Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                          Parolen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                         UT besprühte(n) mehrere Außenwände mit u.a.                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        289        23.04.2019     64560      Riedstadt                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Mainz-         86a                               UT brachte(n) ein Kennzeichen einer 2        290        25.04.2019     55246                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO          Nein     0       0          0          0        Nein Kostheim       StGB                       verfassungswidrigen Organisation auf einen Baum an. in Verbindung mit den weiteren 223                        Der BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt                                                                         Vorwürfen: Urteil, Freiheitsstrafe 1 Jahr 6 2        291        25.04.2019     34125        Kassel                       Ja                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                          und versuchte ihr Kopftuch vom Kopf zu ziehen.                                                                                       Monate, Unterbringung Entziehungsanstalt, rechtskräftig 86a                         UT verursachte(n) u.a. mehrere Schmierereien mit                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        292        25.04.2019     61200     Wölfersheim                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) mehrere beleidigende Aufkleber mit 185                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                           Fremdenfeindlich 2        293        26.04.2019     37269      Eschwege                     Nein          fremden-/islamfeindlichen Inhalten an ein Gebäude       0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                                 Islamfeindlich an. Frankfurt am     86a                               Der BS äußerte u.a. eine Parole einer                                                                                      Ermittlungsverfahren noch nicht 2        294        26.04.2019     60329                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                 abgeschlossen. 86a                         UT beschmierte(n) eine Sitzbank mit Kennzeichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        295        26.04.2019     35037       Marburg                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 130                            Die BS veröffentlichte ein fremdenfeindliches                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        296        26.04.2019     36039        Fulda                      Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       0          1          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                    Kommentar auf Facebook.                                                                                                   (mangelnder Tatverdacht) 86a                        UT besprühte(n) die Hausfassade des GS mit einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        297        29.04.2019     65232     Taunusstein                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    185                         Der BS versendete ein Schreiben mit beleidigendem 2        298        29.04.2019     60598                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO          Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                             Inhalt im politischen Kontext an den GS. 86a                       UT brachte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        299        30.04.2019     63571     Gelnhausen                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               Organisation in der Öffentlichkeit an.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 18 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                             Haft3                                  Divers Frankfurt am    86a                         UT äußerte(n) Parolen einer verfassungswidrigen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        300        30.04.2019     60389                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                          Organisation.                                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) Die BS veröffentlichte in Facebook ein Bild mit u.a. 86a 2        301        30.04.2019     35315      Homberg                     Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen          0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                  Nein     1       0          1          0        Nein StGB Organisation. Frankfurt am   185                                       UT beleidigte den GS mit                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                           Antisemitisch 2        302        30.04.2019     60313                                  Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                            antisemitischen/fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Fremdenfeindlich Frankfurt am    86a                         Die BS äußerte Parolen einer verfassungswidrigen                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 2        303        30.04.2019     60389                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     1       0          1          0        Nein Main       StGB                                          Organisation.                                                                                                           abgeschlossen. 86a                       UT kratzte(n) auf den Pkw des GS u.a. ein Kennzeichen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        304        01.05.2019     69509     Mörlenbach                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 130                         UT versandte(n) einen Brief mit fremdenfeindlichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        305        01.05.2019     34454     Bad Arolsen                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                und holocaustleugnenden Inhalt.                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) 86a                          UT besprühte(n) eine Hausfassade mit einem                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        306        02.05.2019     65201     Wiesbaden                    Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT beschmierte(n) Wände und Brückenpfeiler u.a. mit                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        307        02.05.2019     61118      Bad Vilbel                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Offenbach am    130                              UT veröffentlichte(n) auf Facebook einen                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        308        02.05.2019     63065                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main        StGB                                   volksverhetzenden Beitrag.                                                                                             konnten nicht ermittelt werden) 86a                                UT ritzte(n) zwei Kennzeichen einer                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        309        02.05.2019     34289      Zierenberg                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation in eine Hinweistafel.                                                                             konnten nicht ermittelt werden) 86a                         Der BS veröffentlichte auf Instagram Kennzeichen 2        310        02.05.2019     36115      Ehrenberg                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO          Nein     1       1          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation. 130                           Der BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen 2        311        02.05.2019     63599    Biebergemünd                  Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO         Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                               Inhalt. 241                         Der BS bedrohte die drei GS mit einem Messer und 2        312        03.05.2019     65185     Wiesbaden                    Nein                                                                  3           0             3          0          0         ja               Einstellung gemäß § 153 StPO           Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 fremdenfeindlichen Äußerungen. Der BS äußerte gegenüber der GS eine                                                                                                                                                                                                     Antiziganistisch 185 2        313        04.05.2019     34233       Fuldatal                   Nein           antiziganistische/fremdenfeindliche/rassistische       1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO         Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB Äußerung.                                                                                                                                                                                                                   Rassismus Frankfurt am   130                        UT veröffentlichte(n) einen volksverhetzenden Beitrag                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        314        05.05.2019     60431                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                           auf Facebook.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 86a                            Der BS äußerte mehrfach eine Parole einer                                                                                 Strafbefehl, rechtskräftig (Geldstrafe 60 2        315        05.05.2019     35687      Dillenburg                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                   TS à 15,00 €) 86a                                Der BS zeigte einen Grußform einer 2        316        05.05.2019     64807       Dieburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO         Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation. 86a                       UT besprühte(n) einen Anhänger u.a. mit Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        317        06.05.2019     65321      Heidenrod                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 19 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                           Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                         / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                         UT beschmierte(n) Mauern mit Kennzeichen einer                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        318        06.05.2019     65232     Taunusstein                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Bei dem BS wurden zwei unverdeckte Tätowierungen Frankfurt am     86a 2        319        06.05.2019     60311                                   Nein               mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen           0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 154f StPO         Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB Organisation wahrgenommen. Frankfurt am     86a                        UT ritzte(n) in eine Fahrstuhltür u.a. ein Kennzeichen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        320        06.05.2019     65929                                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                               einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        321        07.05.2019     65205     Wiesbaden                     Nein         verfassungswidrigen Organisation an mehreren Stellen      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                              (mangelnder Tatverdacht) im öffentlichen Verkehrsraum gesprüht zu haben. 86a                         UT sprühte(n) Symbolik einer verfassungswidrigen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        322        07.05.2019     34497       Korbach                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                  Organisation auf ein Wahlplakat.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) 86a                          UT verursachte(n) Schmierereien mittels u.a.                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        323        07.05.2019     35452     Heuchelheim                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja                Behinderung StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 130                        UT verfasste(n) einen Zettel mit holocaustleugnenden                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        324        07.05.2019     65830        Kriftel                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                              Inhalt.                                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 86a                            UT besprühte(n) eine Bushaltestelle mit u.a.                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        325        07.05.2019     65329     Hohenstein                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         Ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 fremdenfeindlichen Schriftzügen.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) 86a                           Der BS beschmierte einen Eingang mit u.a.                                                                                      Ermittlungsverfahren noch nicht 2        326        07.05.2019     64283      Darmstadt                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                         abgeschlossen 86a                       UT beschmierte(n) eine Bushaltestelle mit u.a. einem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        327        08.05.2019     64739       Höchst                      Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                        Der BS befestigte an einem Hoftor ein Kennzeichen                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO, 2        328        08.05.2019     35260    Stadtallendorf                 Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          (mangelnder Tatverdacht) 86a                       UT besprühte(n) einem Baum mit einem Kennzeichen                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        329        09.05.2019     68623     Lampertheim                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 130                        UT hängte(n) ein Wahlplakat mit fremdenfeindlichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        330        09.05.2019     35638        Leun                       Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                              Inhalt auf.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) ein Hinweisschild und eine 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        331        09.05.2019     35096       Weimar                      Nein                 Schutzhütte mit u.a. Kennzeichen einer            0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Die BS verbreiteten eine Fotomontage über den GS, in 86a                                  welcher u.a. ein Kennzeichen einer                                                                                    3x Einstellung gemäß § 45 I JGG, § 153 2        332        09.05.2019     35781      Weilburg                     Nein                                                                   1           1             1          0          0         ja                                                    Nein     3       3          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation zu sehen ist, über                                                                                              StPO einen Messengerdienst. UT besprühte(n) die Rückseite einer Garagenanlage Mühlheim am       86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        333        10.05.2019     63165                                   Nein         mit u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main          StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                              UT sprühte(n) u.a. ein Kennzeichen einer                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        334        11.05.2019     35415      Pohlheim                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         verfassungswidrigen Organisation auf die Straße.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 130                          UT hängte(n) Wahlplakate mit volksverhetzendem                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        335        11.05.2019     35638        Leun                       Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                           Inhalt auf.                                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                        Seite 20 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 303                         Der BS beschädigte die Glasscheibe einer Zugangstür 2        336        11.05.2019     35457        Lollar                    Nein                                                                  0           0             0          0          0       Nein               Einstellung gemäß § 45 II JGG        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                        zu einer Moschee. 86a                                Die BS zeigten eine Grußform einer                                                                                    beide Ermittlungsverfahren noch nicht 2        337        13.05.2019     37269      Eschwege                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     2       2          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                abgeschlossen. UT besprühte(n) eine(n) 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        338        13.05.2019     35452     Heuchelheim                  Nein          Parkbank/Pflanzkübel/Gehweg mit u.a. Kennzeichen        0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) einer verfassungswidrigen Organisation. 303                        UT beschädigte(n) Wahlplakate durch Überkleben von                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        339        13.05.2019     64807       Dieburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                       „Hassbotschaften“.                                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 303                        UT überklebte(n) ein Wahlplakat mit zwei Plakaten mit                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        340        14.05.2019     35037       Marburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        inhaltlichen Kontext zur Debatte über Zuwanderung.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) Sitze eines Linienbusses durch u.a. 86a                                                                                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        341        14.05.2019     34626     Neukirchen                   Nein                 Einbrennen von Kennzeichen einer                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                             (mangelnder Tatverdacht) verfassungswidrigen Organisation. 303                         UT besprühte(n) eine Gebäudefassade mit einem                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 2        342        14.05.2019     35390       Gießen                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                         antisemitischen/fremdenfeindlichen Schriftzug.                                                                                   konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 303                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        343        14.05.2019     65795     Hattersheim                  Nein         UT beschädigte(n) Wahlplakate der Partei "Die Linke".    0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Den BS wurde vorgeworfen, u.a. eine Grußform einer 86a                                                                                                                                                      5x Vorläufige Einstellung gemäß § 45 II 2        344        14.05.2019     35781      Weilburg                    Nein          verfassungswidrigen Organisation durchgeführt zu        1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     5       5          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                        JGG haben. 130                         UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        345        15.05.2019     63456        Hanau                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                           Inhalt auf.                                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) Der BS stand im Verdacht, auf seinem Laptop ein Frankfurt am    86a 2        346        15.05.2019     60549                                  Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB aufgebracht zu haben. UT besprühte(n) einen Treppenaufgang u.a. mit 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 2        347        16.05.2019     64839       Münster                    Nein           mehreren Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich Organisation. 86a                         UT beschmierte(n) ein Straßenschild mit u.a. einer                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        348        16.05.2019     61440      Oberursel                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           Parole einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        349        16.05.2019     63452        Hanau                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         Organisation in die Motorhaube des Pkws des GS.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 130                                 UT versandte(n) mehrere Briefe mit                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        350        16.05.2019     61449      Steinbach                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                    fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) 130                          UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        351        17.05.2019     63674      Altenstadt                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                              Inhalt auf.                                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) UT äußerte(n) u.a. fremdenfeindliche/antisemitische 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 2        352        17.05.2019     35390       Gießen                     Nein             Parolen im Kontext einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Antisemitisch Organisation. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 21 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers UT besprühte(n) Grabsteine, eine Mauer und einen Frankfurt am    86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        353        17.05.2019     60313                                  Nein             Mauervorsprung u.a. mit Kennzeichen einer            0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am   185                              Der BS steht im Verdacht, die GS u.a. mit 2        354        17.05.2019     60599                                  Nein                                                                  1           0             0          1          0       nein              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       0          1          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                        fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben. 185                             Der BS steht im Verdacht, die beiden GS mit                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        355        17.05.2019     35039       Marburg                    Nein                                                                  2           0             0          2          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                        fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben.                                                                                    (mangelnder Tatverdacht) 86a                        UT beschmierte(n) eine Eingangstür u.a. mit einem                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        356        18.05.2019     34497       Korbach                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                       Der BS trug sichtbar eine Tätowierung mit einer Parole                                                                         Strafbefehl, Geldstrafe 50 Tagessätze à 2        357        18.05.2019     35043       Marburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                            15 € rechtskräftig Die BS stand im Verdacht, eine Nachricht mit einer 86a 2        358        19.05.2019     36041        Fulda                     Nein           Parole einer verfassungswidrigen Organisation im       0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       0          1          0        Nein StGB Internet versendet zu haben. 86a                        UT besprühte(n) einen Baum mit einem Kennzeichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        359        19.05.2019     34549       Edertal                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) Bad        130                              Der BS steht im Verdacht, u.a. die GS mit                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht 2        360        19.05.2019     34537                                  Nein                                                                  4           0             4          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Wildungen     StGB                        fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben.                                                                                        abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, ein fremdenfeindliches 130                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 2        361        20.05.2019     63110       Rodgau                     Nein         Kommentar zum Nachteil des GS auf einer öffentlichen     1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. Internetseite getätigt zu haben. UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen 130                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        362        20.05.2019     63654      Büdingen                    Nein                               Inhalt auf.                        0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) 303                         UT beschädigte(n) eine israelische Fahne im Kontext                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 2        363        20.05.2019     35037       Marburg                    Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                       einer Veranstaltung.                                                                                               konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich Der BS war im Besitz von u.a. Kennzeichen einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 2        364        21.05.2019     60435                                  Nein         verfassungswidrigen Organisation, welche auf seinem      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. Mobiltelefon gespeichert waren. 86a                         UT beschmierte(n) eine Schulbank mit u.a. einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        365        21.05.2019     63179    Obertshausen                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 130                        UT versendete(n) ein fremdenfeindliches Schreiben an                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        366        21.05.2019     64295      Darmstadt                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                          eine Behörde.                                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) 130                         UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        367        22.05.2019     63667        Nidda                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                            Inhalt auf.                                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 86a                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 2        368        22.05.2019     34121        Kassel                    Nein         verfassungswidrigen Organisation verwendet und die       2           0             1          1          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. GS beleidigt zu haben. 185                          Der BS steht im Verdacht, eine fremdenfeindliche 2        369        22.05.2019     34576      Homberg                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja              Verweisung auf Privatklageweg         Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                        Beleidigung gegenüber dem GS getätigt zu haben. 86a                         UT besprühte(n) ein Wartehäuschen mit einem                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        370        22.05.2019     35096       Weimar                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 22 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                             / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                                Der BS zeigte eine Grußform einer 2        371        23.05.2019     34125        Kassel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation. UT hinterließ(en) ein Kennzeichen einer Bad          86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        372        23.05.2019     65307                                  Nein            verfassungswidrigen Organisation aus Metall auf      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Schwalbach     StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) einem Gehweg. Der BS steht im Verdacht, Musik mit Bezug zu einer 86a 2        373        23.05.2019     36129       Gersfeld                   Nein             verfassungswidrigen Organisation über einen         0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0        Nein StGB Messengerdienst versandt zu haben. 86 a                       UT besprühte(n) ein Wahlplakat mit Kennzeichen einer                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        374        24.05.2019     65396       Walluf                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) UT beschmierte(n) einen Briefkasten einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Islamfeindlich 2        375        24.05.2019     60599                                  Nein           muslimischen Einrichtung mit einem Kennzeichen        0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 86a 2        376        25.05.2019     65185     Wiesbaden                    Nein            verfassungswidrigen Organisation verwendet zu        0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       1          0          0        Nein StGB haben. 130                            Der BS steht im Verdacht, die GS mit fremden-                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 2        377        25.05.2019     61169      Friedberg                   Nein                                                                 4           1             3          1          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                       /ausländerfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben.                                                                                     abgeschlossen.                                                                                     Ausländerfeindlich 86a                       Mehrere UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        378        25.05.2019     35274      Kirchhain                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                            Organisation.                                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Der BS schlug mit einer Eisenstange gegen die Mühlheim am     130                        Fensterscheibe der Fahrertür, während sich die GS im                                                                                                                                                                                          Islamfeindlich 2        379        26.05.2019     63165                                  Nein                                                                 1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 154f StPO         Nein     1       1          0          0            Ja Main         StGB                        Auto befand. Des Weiteren beleidigte er die GS mit                                                                                                                                                                                         Fremdenfeindlich u.a. islamfeindlichen Inhalt. . Frankfurt am    86a                         Zwei UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        380        26.05.2019     60389                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                           Organisation.                                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) Antisemitisch 130                         Der BS tätigte mehrfach rassistische/antisemitische/ 2        381        27.05.2019     35578       Wetzlar                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                   Strafbefehl beantragt            Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                  fremdenfeindliche Äußerungen. Rassismus 130                          UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        382        27.05.2019     61169      Friedberg                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                           Inhalt auf.                                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) 86a                       Der BS stand im Verdacht, u.a. mehrfach Parolen einer                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        383        27.05.2019     37269      Eschwege                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben.                                                                                      abgeschlossen. 86a                           UT besprühte(n) eine Hauswand mit einem                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        384        27.05.2019     36043        Fulda                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 303                             UT schrieb(en) auf einen Briefkasten einen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 2        385        27.05.2019     35037       Marburg                    Nein                                                                 0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                          antisemitischen/fremdenfeindlichen Schriftzug.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 130                         UT versandte(n) Wahlflyer mit fremdenfeindlichen 2        386        28.05.2019     63654      Büdingen                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                             Inhalt. UT brachte(n) auf einem 86a                            Bahnhofsgelände/Treppenabgang u.a. ein                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        387        29.05.2019     36037        Fulda                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation                                                                                konnten nicht ermittelt werden) an. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 23 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                             / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers UT ritzte(n) in das Glas von Fensterscheiben 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        388        29.05.2019     65385      Rüdesheim                   Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) ein. UT bemalte(n) zwei Werbeschilder des GS mit 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        389        29.05.2019     64397      Modautal                    Nein           mehreren Kennzeichen einer verfassungswidrigen        1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                           UT rief(en) Parolen einer verfassungswidrigen                                                                                7xEinstellung gemäß § 170 II StPO 2        390        29.05.2019     36037        Fulda                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     7       6          1          0        Nein StGB                                             Organisation.                                                                                                   (mangeln. Tatverdacht) UT brannte(n) mittels flüssigem Grillanzünder ein 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        391        30.05.2019     36151      Burghaun                    Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) in eine Teerfläche. Eine Zeugin beobachtete, wie mehrere UT u.a. eine 86a                       Grußform einer verfassungswidrigen Organisation und                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 2        392        30.05.2019     64807       Dieburg                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                         fremdenfeindliche Beleidigungen gegenüber den                                                                                   konnten nicht ermittelt werden)                                                                              Rassismus unbekannten GS getätigt haben. 86a                            Der BS zeigte zweimal eine Grußform einer 2        393        30.05.2019     35789     Weilmünster                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation. 185                          Der BS äußerte antisemitische/fremdenfeindliche                                                                                                                                                                                             Antisemitisch 2        394        30.05.2019     34127        Kassel                    Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                 Beleidigungen gegenüber dem GS.                                                                                                                                                                                                   Fremdenfeindlich UT beschädigte(n) den Pkw des GS u.a. durch Einritzen 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        395        30.05.2019     36936       Steinau                    Nein             eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen         1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                        UT malte(n) u.a. auf zwei Tafeln zwei Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        396        30.05.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                            einer verfassungswidrigen Organisation auf.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 130                           Ein UT äußerte fremdenfeindliche Äußerungen,                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        397        30.05.2019     36251     Bad Hersfeld                 Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                  während er mit einem Zug fuhr.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) UT bemalte(n) einen Spielturm und eine Mauer u.a. 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        398        30.05.2019     63165      Mühlheim                    Nein              mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen          0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT ritzte(n) antisemitische/fremdenfeindliche Meißner-       86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 2        399        31.05.2019     37290                                  Nein                Schriftzüge und ein Kennzeichen einer            0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Abterode      StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation in eine Wand. 86a                            UT besprühte(n) einen Gehweg mit einem                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        400        31.05.2019     61348     Bad Homburg                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT beschmierte(n) ein Hinweisschild mit Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        401        31.05.2019     64293      Darmstadt                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation .                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) mehrere Objekte mit u.a. Bad         130                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        402        01.06.2019     65307                                  Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      2           0             2          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Schwalbach     StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) und fremdenfeindlichen Parolen. 86a                        UT ritzte(n) in ein Spielhaus u.a. zwei Kennzeichen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        403        02.06.2019     36157      Ebersburg                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           einer verfassungswidrigen Organisation ein.                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 24 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                           Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                      Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                         / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers Der BS hängte u.a. einen Gürtel symbolisch in Form 130                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahrenen noch nicht                                                                           Fremdenfeindlich 2        404        02.06.2019     68519      Viernheim                   Nein          eines Galgens mit volksverhetzender Aufschrift an         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                    abgeschlossen                                                                                       Islamfeindlich einen Baum entlang eines Radweges. Abgabe an GBA (dortiges Az: 2 BJs 364/19-5a). 211                             Die BS stehen im Verdacht, den GS aus u.a.                                                                                  Verfahren gegen dritten Beschuldigten 2        405        02.06.2019     34466     Wolfhagen                      Ja                                                                    1           0             1          0          0         ja                                                     ja      3       3          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                          fremdenfeindlichen Gründen getötet zu haben.                                                                                   abgetrennt (1622 Js 23817/19) und Einstellung gemäß § 170 II StPO (Tatverdacht ausgeräumt) 140                             UT veröffentlichte(n) eine fremdenfeindliche                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht 2        406        02.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                                                                    1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                        Twittermeldung, welche eine andere Straftat billigte.                                                                                       abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, mittels einer 140                                                                                                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (BS 2        407        02.06.2019     34123        Kassel                    Nein         fremdenfeindlichen E-Mail die Begehung einer Straftat      1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                      verstorben) zum Nachteil des GS gebilligt zu haben. Frankfurt am   130                           Ein UT äußerte sich fremdenfeindlich/rassistisch                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 2        408        03.06.2019     60388                                  Nein                                                                    1           1             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                        gegenüber dem GS.                                                                                                          abgeschlossen.                                                                                        Rassismus Frankfurt am   185                                                                                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        409        03.06.2019     65929                                  Nein          Ein UT beschimpfte den GS mit fremdenfeindlichen          1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) Inhalt. 86a                          UT beschmierte(n) Wände/Türen/Spielgeräte mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        410        03.06.2019     34127        Kassel                    Nein                                                                    0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Twitter, 140                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        411        03.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein         welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. UT versandte(n) eine E-Mail, in welcher eine Straftat 140                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        412        03.06.2019     34117        Kassel                    Nein          z.N. des GS gebilligt wird und im fremdenfeindlichen      1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. Kontext steht. UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Facebook, 140                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        413        03.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein         welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Facebook, 140                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        414        03.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein         welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. 189                        UT verunglimpfte(n) das Andenken des verstorbenen                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht 2        415        03.06.2019     34121        Kassel                    Nein                                                                    1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                            GS per E-Mail mit fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                           abgeschlossen. UT veröffentlichte(n) einen Kommentar auf Twitter, 140                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        416        04.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein         welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. UT veröffentlichte(n) einen Kommentar auf Facebook, 140                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        417        04.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein         welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. Frankfurt am   130                        UT versandte(n) in mehreren Fällen volksverhetzende                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 2        418        05.06.2019     60327                                  Nein                                                                    1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                          und bedrohende Nachrichten per Fax an die GS.                                                                                            abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                        Seite 25 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                             / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                         UT besprühte(n) den Asphalt mit u.a. Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 2        419        05.06.2019     64291      Darmstadt                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich Der BS zeigte in der Öffentlichkeit eine Tätowierung 86a                                                                                                                                                      Endgültige Einstellung gemäß § 153a I 2        420        05.06.2019     64293      Darmstadt                   Nein           mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen       0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                      StPO Organisation. UT brachte(n) an einem Wetterschutzhaus zwei 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        421        05.06.2019     36137     Großenlüder                  Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation     0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden). an. 86a                         Ein UT rief u.a. Parolen einer verfassungswidrigen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        422        05.06.2019     35321       Laubach                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                Partei.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 241                           Der BS bedrohte den GS mit fremdenfeindlichen                                                                                  Strafbefehl, Geldstrafe von 60 2        423        05.06.2019     36110        Schlitz                   Nein                                                                 1           0             1          0          0         Ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                Inhalt.                                                                                                 Tagessätzen à 30 €, rechtskräftig UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Twitter, 140                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 2        424        05.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein          welches inhaltlich eine Straftat zum Nachteil des GS   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen. billigt und im fremdenfeindlichen Kontext steht. Ein UT versandte(n) eine E-Mail, in welcher er eine 140                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 2        425        05.06.2019     34112        Kassel                    Nein               Straftat zum Nachteil des GS billigte und im      1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen. fremdenfeindlichen Kontext steht. UT beschädigte(n) u.a. eine Sitzbank durch Einbrennen 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        426        06.06.2019     65812      Bad Soden                   Nein             eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation 86a                        UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        427        06.06.2019     65589      Hadamar                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                    Organisation in einen Grabstein.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   224                           Der BS beschädigte die Motorhaube des GS und                                                                                 Strafbefehl, 120 Tagessätze à 30 €, 2        428        06.06.2019     60433                                    Ja                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                           beleidigte ihn mit fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                          rechtskräftig 86a                       UT bemalte(n) einen Zaunpfahl mit Kennzeichen einer                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        429        07.06.2019     34123        Kassel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) 185                          Der BS beleidigte die GS über Twitter mittels eines                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 2        430        08.06.2019     64546      Mörfelden                   Nein                                                                 1           0             0          1          0       nein                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                             fremden-/islamfeindlichen Kommentars.                                                                                              abgeschlossen.                                                                                       Islamfeindlich 86a                         UT beschmierte(n) einen Mülleimer mit u.a. einem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        431        09.06.2019     36039        Fulda                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        432        09.06.2019     36341     Lauterbach                   Nein                verfassungswidrigen Organisation auf ein         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Verkehrszeichen an. 86a                       Ein UT zeigte eine Grußform einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        433        09.06.2019     36251     Bad Hersfeld                 Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                            Organisation.                                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 303                             UT beschädigte(n) die Fensterscheibe eines                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        434        09.06.2019     34117        Kassel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                          Parteibüros.                                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) 303                         UT beschädigte(n) die Fensterscheibe einer Moschee                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Islamfeindlich 2        435        09.06.2019     34127        Kassel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                         durch Steinwurf.                                                                                                konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 86a                               Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        436        09.06.2019     35282    Rauschenberg                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                           (mangelnder Tatverdacht) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 26 von 54
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