Straf- und Gewalttaten mit rassistischem, antisemitischem, rechtsextremistischem und/oder ausländerfeindliche Hintergrund in Hessen im zweiten Quartal 2019

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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers 86a                          UT veröffentlichte(n) u.a. ein Kennzeichen einer                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 2        437        09.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           verfassungswidrigen Organisation auf Twitter.                                                                                         abgeschlossen. Frankfurt am    86a                        Der BS versandte über einen Messengerdienst ein                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 2        438        10.06.2019     60389                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       abgeschlossen. 86a                         UT beschmierte(n) eine Holzbank u.a. mit einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        439        10.06.2019     63584       Gründau                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) Ermittlungsverfahren noch nicht 86a                       UT besprühte(n) mehrere Heuballen mit Kennzeichen                                                                                         abgeschlossen. 2        440        10.06.2019     63633       Birstein                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         Ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation. Die BS verteilten aufgezeichnete und ausgedruckte                                                                            Anklage bzgl. BS 1; Einstellung gemäß § 86a 2        441        11.06.2019     35288      Wohratal                    Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation     0           0             0          0          0         ja            45 I JGG bzgl. BS 2 und 3; Einstellung   Nein     4       3          1          0        Nein StGB in einem Schulgebäude.                                                                                            gemäß § 170 II StPO gegen Kind. 86a                       UT besprühte(n) einen Radweg mit einem Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        442        11.06.2019     64823    Groß-Umstadt                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) 130                          UT verleugnete(n) den Holocaust und verfasste(n)                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        443        12.06.2019     64297      Darmstadt                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                              fremdenfeindliche Inhalte im Internet.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT malte(n) auf eine Tafel u.a. ein Kennzeichen einer                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        444        13.06.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Der BS versandte Kennzeichen einer 86a 2        445        13.06.2019     34212     Melsungen                    Nein             verfassungswidrigen Organisation über einen         1           0             1          0          0         ja          vorläufige Einstellung gemäß § 153a StPO   Nein     1       1          0          0        Nein StGB Messengerdienst an den GS. UT beschmierte(n) Wände, Türen und eine 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 2        446        13.06.2019     68623     Lampertheim                  Nein              Tischtennisplatte mit u.a. Kennzeichen einer       0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden).                                                                           Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am   185                          Eine UT beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        447        14.06.2019     60594                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                              Inhalten.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritze(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        448        16.06.2019     65203     Wiesbaden                    Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         Organisation in die Motorhaube des Pkws des GS.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) eine Glaswand eines 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        449        16.06.2019     36037        Fulda                     Nein          Haltestellenhäuschens u.a. mit einem Kennzeichen       0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) einer verfassungswidrigen Organisation. UT besprühte(n) eine Garagenwand/Garagentor mit 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        450        16.06.2019     36100      Petersberg                  Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Der BS zeigte in der Öffentlichkeit seine 86a 2        451        17.06.2019     34613    Schwalmstadt                  Nein            Tätowierungen, welche u.a. Kennzeichen einer         0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       1          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation darstellen. Der BS bohrte die Schlösser eines Schaukastens auf 303                                                                                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        452        17.06.2019     34613    Schwalmstadt                  Nein          und brachte dort mehrere Schreiben mit politischen     0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                            (mangelnder Tatverdacht) Inhalt an. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 27 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                      Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                 Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                             / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                    / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers UT befestigte(n) auf einem Parkplatz an einem Neckarsteinac    86a                                                                                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        453        17.06.2019     69239                                  Nein          Hinweisschild Aufkleber in Form eines Kennzeichen    0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein h          StGB                                                                                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) einer verfassungswidrigen Organisation. 185                        UT verfasste(n) auf Twitter beleidigende Kommentare                                                                                                                                                                                          Antisemitisch 2        454        17.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                   Abgabe an StA Mainz               Nein     0       0          0          0            Ja StGB                         mit antisemitischen/ fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                                                                                                                          Fremdenfeindlich 111                           Der BS forderte mittels eines Kommentars auf                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 2        455        17.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                                                               1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                          YouTube zu fremdenfeindlichen Straftaten auf.                                                                                        abgeschlossen. 111                          Der BS forderte(n) mittels eines Kommentars auf 2        456        17.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                                                               1           0             1          0          0         ja                 Abgabe an GStA München              Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                          YouTube zu fremdenfeindlichen Straftaten auf. 111                        UT forderte(n) mittels eines Kommentars auf YouTube 2        457        17.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                                                               1           0             1          0          0         ja                  Abgabe an StA Karlsruhe            Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                               zu fremdenfeindlichen Straftaten auf. Frankfurt am    86a                        UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        458        18.06.2019     60316                                  Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                   Organisation in eine Parkbank.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 86a                                UT rief(en) mehrfach Parolen einer 2        459        18.06.2019     36037        Fulda                     Nein                                                               0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                verfassungswidrigen Organisation. 86a                              Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer 2        460        18.06.2019     37247    Großalmerode                  Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation. Die BS verbreiteten u.a. Kennzeichen einer Antisemitisch Frankfurt am   130                            verfassungswidrigen Organisation über einen 2        461        18.06.2019     60598                                  Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     2       2          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                              Messengerdienst und äußerten sich in Rassismus volksverhetzender Form. Frankfurt am    86a                           UT veröffentlichte(n) ein Kennzeichen einer                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        462        19.06.2019     60313                                  Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                          verfassungswidrigen Organisation auf Twitter.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 130                               UT sang(en) ein Lied mit Parolen einer                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        463        19.06.2019     35037       Marburg                    Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 86a                          UT beschmierte(n) eine Mauer mit u.a. einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        464        19.06.2019     61118      Bad Vilbel                  Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                             konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT formte(n) mit Bauhölzern ein Kennzeichen einer                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        465        19.06.2019     35282    Rauschenberg                  Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) ein Kennzeichen einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        466        19.06.2019     60528                                  Nein              verfassungswidrigen Organisation auf einen       0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) Fahrradweg auf. 130, UT verteilte(n) mehrere Medien mit u.a. fremden-                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 2        467        20.06.2019     35321       Laubach      131           Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja /islamfeindlichen Inhalten in Briefkästen.                                                                                         abgeschlossen.                                                                                       Islamfeindlich StGB Frankfurt am    86a                          Der BS trug einen Gürtel mit einer Parole einer 2        468        20.06.2019     60386                                  Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                verfassungswidrigen Organisation. Der BS zeigte ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                    Urteil Gelstrafe 30 Tagessätze a 30,--, 2        469        22.06.2019     35683      Dillenburg                  Nein         verfassungswidrigen Organisation, welches durch die   0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                 rechtskräftig Öffentlichkeit wahrnehmbar war. 86a                                UT ritzte(n) u.a. Kennzeichen einer                                                                                 Einstellung § 170 II StPO (Täter konnte                                                                         Antisemitisch 2        470        22.06.2019     65551       Limburg                    Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                        verfassungswidrigen Organisation in ein Wartehaus.                                                                                  nicht ermittelt werden)                                                                               Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                   Seite 28 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                  Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                     identifizierten Geschädigten2                                                                                                         Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                  / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                                Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                               Haft3                                  Divers 130                          Der BS versandte ein fremdenfeindliches Bild über 2        471        23.06.2019     63607    Wächtersbach                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO           Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                     einen Messengerdienst. Der BS klebte Aufkleber mit Parolen einer 303 2        472        23.06.2019     61197      Florstadt                    Nein         verfassungswidrigen Organisation auf u.a. den Pkw der    1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO           Nein     1       1          0          0        Nein StGB GS. 86a                            UT besprühte(n) einen Flutlichtmast mit zwei                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        473        23.06.2019     35110      Frankenau                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 86a                        Der BS brachte an einem Fenster Kennzeichen einer 2        474        23.06.2019     35452     Heuchelheim                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja          vorläufige Einstellung gemäß § 45 II JGG      Nein     1       0          1          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation an. Der BS versendete Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 2        475        23.06.2019     36326      Antrifttal                   Nein            verfassungswidrigen Organisation über einen           0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. Messengerdienst. Frankfurt am     86a                         UT schrieb(en) Parolen einer verfassungswidrigen                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 2        476        24.06.2019     60320                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                 Organisation auf einen Flipchart.                                                                                                abgeschlossen. Frankfurt am    223                             Der BS schlug den GS und beleidigte ihn mit                                                                                                                                                                                                 Fremdenfeindlich 2        477        24.06.2019     60435                                     Ja                                                                  1           0             2          0          0         ja          Urteil, 90 Tagessätze à 10 €, rechtskräftig   Nein     1       1          0          0            Ja Main        StGB                          fremdenfeindlichen/rassistischen Äußerungen.                                                                                                                                                                                                     Rassismus 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        478        24.06.2019     34233       Fuldatal                    Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                          Organisation in die Verkleidung eines Fahrstuhls.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) Der BS bedrohte den GS mit u.a. Parolen einer 241 2        479        24.06.2019     65189     Wiesbaden                     Nein             verfassungswidrigen Organisation über einen          1           0             1          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO           Nein     1       1          0          0        Nein StGB Messengerdienst. 86a                         UT beschmierte(n) u.a. Sitzbänke mit Kennzeichen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        480        26.06.2019     34393     Grebenstein                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         Ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) Der BS veröffentlichte auf Instagram ein Bild, auf Frankfurt am     86a 2        481        26.06.2019     60322                                   Nein            welchem Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                    Strafbefehl beantragt               Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB Organisation abgebildet sind. Der BS zeigte im Rahmen einer Kontrolle ein Bild mit Frankfurt am     86a 2        482        26.06.2019     60329                                   Nein           u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen       0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO           Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB Organisation. 185                                     Der BS beleidigte die GS mit                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO                                                                               Fremdenfeindlich 2        483        27.06.2019     36037        Fulda                      Nein                                                                  1           1             0          1          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0            Ja StGB                               fremdenfeindlichen/rassistischen Inhalt.                                                                                      (mangelnder Tatverdacht)                                                                                      Rassismus UT besprühte(n) einen asphaltierten Bereich mit Bad Soden-       86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        484        27.06.2019     63628                                   Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen          0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein Salmüster       StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 130                         Der BS versendete u.a. volksverhetzende Bilder über 2        485        28.06.2019     64560      Riedstadt                    Nein                                                                  0           0             0          0                    ja                      Anklage erhoben                   Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                       einen Messengerdienst. 86a                           UT versendete(n) E-Mails mit einem Bezug zu 2        486        28.06.2019     65185     Wiesbaden                     Nein                                                                  2           0             2          0          0         ja                    Abgabe an StA Berlin                Nein     0       0          0          0        Nein StGB                          verfassungswidrigen Organisationen an die GS. Rotenburg a.d.   130                                UT versandte(n) ein antisemitisches/                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                             Antisemitisch 2        487        28.06.2019     36199                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0            Ja Fulda        StGB                             fremdenfeindliches Schreiben an den GS.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Fremdenfeindlich 130                                                                                                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        488        28.06.2019     65599      Dornburg                     Nein           Der BS äußerte u.a. eine fremdenfeindliche Parole.     0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                             (mangelnder Tatverdacht) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 29 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                 / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                             Haft3                                  Divers 86a                         Drei UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        489        28.06.2019     63579      Freigericht                 Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                           Organisation.                                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) UT versendete(n) eine Postkarte an den GS, in welcher 140                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        490        28.06.2019     65187      Wiesbaden                   Nein          mit fremdenfeindlichen Inhalt eine Straftat gebilligt    1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. wird. Antisemitisch 130                            Mehrere UT äußerten u.a. antisemitische und                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Fremdenfeindlich 2        491        29.06.2019     34119        Kassel                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                    antiziganistische Inhalte.                                                                                              konnte nicht ermittelt werden)                                                                              Antiziganistisch Rassismus Der BS beleidigte die GS u.a. mit fremden- Mühlheim am     130                                                                                                                                                                                                                                                                        Fremdenfeindlich 2        492        29.06.2019     63165                                  Nein          /islamfeindlichen Inhalten und zeigte eine Grußform      1           0             0          1          0         ja                      Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0            Ja Main         StGB                                                                                                                                                                                                                                                                         Islamfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS schickte der GS Nachrichten mit Kennzeichen 86a 2        493        29.06.2019     34225       Baunatal                   Nein           einer verfassungswidrigen Organisation über einen       1           0             1          0          0         ja          endgültige Einstellung gemäß § 154 StPO.    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB Messengerdienst. 86a                                UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        494        30.06.2019     34369     Hofgeismar                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation auf die Fahrbahn.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                         UT sprühte(n) an eine Hauswand ein Kennzeichen                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        495        30.06.2019     34123        Kassel                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        496        30.06.2019     65185      Wiesbaden                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 Organisation in einen Fahrstuhl ein.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 304                           UT beschädigte(n) Wegweiser zu muslimischen                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                           Islamfeindlich 3        497        01.07.2019     63263     Neu-Isenburg                 Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja StGB                              Gräbern durch Aufsprühen von Farbe.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Fremdenfeindlich 86a                                  Die beiden BS riefen Parolen einer                                                                                   2x Einstellung gemäß § 153 I S.1 u.2 StPO 3        498        02.07.2019     35580       Wetzlar                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     2       1          1          0        Nein StGB                                  verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                 Geringfügigkeit UT beschmierte(n) eine Sitzbank mit u.a. einer 130                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                           Antisemitisch 3        499        02.07.2019     64646     Heppenheim                   Nein            antisemitischen Parole sowie Kennzeichen einer         0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. UT beschmierte(n) einen Hauseingang mit einem Offenbach am    303                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        500        03.07.2019     63067                                  Nein           Schriftzug mit Bezug zu einer verfassungswidrigen       0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT beschädigte(n) u.a. zwei Mülltonnen durch 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        501        03.07.2019     63303       Dreieich                   Nein         Einritzen eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen     0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am   224                        Der BS bewarf den GS mit einem Stein und Dachziegel,                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht 3        502        03.07.2019     60316                                    Ja                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                          nachdem er ihn fremdenfeindlich beleidigt hatte.                                                                                         abgeschlossen. 86a                          UT bemalte(n) Mülleimer mit Kennzeichen einer                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        503        04.07.2019     36039        Fulda                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Antiziganistisch Limburg an    130                        Sechs UT beleidigten die GS mit u.a. antiziganistischen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        504        04.07.2019     65549                                  Nein                                                                   5           4             1          4          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich der Lahn     StGB                              und fremdenfeindlichen Äußerungen.                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Rassismus Frankfurt am   303                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                           Antisemitisch 3        505        04.07.2019     60314                                  Nein              UT besprühte(n) eine jüdische Gedenkstätte.          0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 30 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers UT forderte(n) mittels eines fremdenfeindlichen 111                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 3        506        04.07.2019     65187     Wiesbaden                    Nein          Kommentars im Kontext einer Straftat zum Nachteil       1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. des GS auf YouTube zu Straftaten auf. Der BS steht im Verdacht, eine Straftat zum Nachteil 140                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 3        507        04.07.2019     35440       Linden                     Nein           des GS auf YouTube mit fremdenfeindlichen Inhalt       1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. gebilligt zu haben. UT verunglimpfte(n) das Andenken des verstorbenen 189                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 3        508        04.07.2019     65187     Wiesbaden                    Nein         GS mittels eines fremdenfeindlichen Kommentars auf       1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. YouTube. Durch die BS wurde u.a. ein Kennzeichen einer 86a 3        509        05.07.2019     34466     Wolfhagen                    Nein         verfassungswidrigen Organisation in das Treppenhaus      1           0             1          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     3       2          1          0        Nein StGB des GS eingeritzt. Mainz-        86a                       UT beschmierte(n) Brückenpfeiler mit u.a. mehreren                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        510        05.07.2019     55246                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Kostheim      StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Der BS bot im Internet Kleidungsstücke zu Verkauf an, 86a 3        511        05.07.2019     63110       Rodgau                     Nein          auf welchen Kennzeichen einer verfassungswidrigen       0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       1          0          0        Nein StGB Organisation angebracht waren. Frankfurt am   130                           Der BS veröffentlichte auf Twitter Beiträge mit                                                                                                                                                                                           Fremdenfeindlich 3        512        06.07.2019     60439                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                      islamfeindlichem Inhalt.                                                                                                                                                                                                        Islamfeindlich 86a                        UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        513        06.07.2019     34576      Homberg                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                Organisation in den Pkw des GS ein.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 3        514        06.07.2019     65326      Aarbergen                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja             Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                   Organisation in einen Baum ein. 224                                Der BS würgte den GS, während er ihn 3        515        06.07.2019     34376    Immenhausen                     Ja                                                                  1           0             1          0          0       nein              Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                    fremdenfeindlich beleidigte. 86a                        UT beschmierte(n) ein Straßenschild mit u.a. einem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        516        06.07.2019     65428     Rüsselsheim                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) UT klebte(n) mit Klebeband ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        517        06.07.2019     36381     Schlüchtern                  Nein               verfassungswidrigen Organisation auf eine          0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Bushaltestelle. UT beschmierte(n) eine Sitzbank mit u.a. 130                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 3        518        07.07.2019     64668       Rimbach                    Nein         antisemitischen Aufschriften und einem Kennzeichen       0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. 86a                       UT ritzte(n) in eine Hausfassade u.a. drei Kennzeichen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        519        07.07.2019     34587       Felsberg                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                            einer verfassungswidrigen Organisation ein.                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) Durch UT wurde eine Hauswand u.a. mit einem Frankfurt am    86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        520        07.07.2019     60386                                  Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) besprüht. 86a                         UT rief(en) eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        521        07.07.2019     35279      Neustadt                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                             Organisation.                                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                           UT beschmierte(n) eine Hauswand mit u.a.                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        522        08.07.2019     35510      Butzbach                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 31 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers Antiziganistisch 130                          UT veröffentlichte(n) auf einer Facebookseite ein                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        523        08.07.2019     64287      Darmstadt                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 volksverhetzendes Kommentar.                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) Rassismus UT besprühte(n) die Rückseite eines Stromkastens mit 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        524        08.07.2019     65232     Taunusstein                  Nein            einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen          0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT besprühten) die Metallverkleidung einer 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        525        09.07.2019     34630      Gilserberg                  Nein           Windkraftanlage mit mehreren Kennzeichen einer        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. 86a                        UT beschmierte(n) einen Durchgang u.a. mit einem                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        526        09.07.2019     34298        Helsa                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 185                                Die beiden BS beleidigten den GS mit 3        527        10.07.2019     63512      Hainburg                    Nein                                                                 1           0             1          0          0                           Verweisung auf Privatklage           Nein     2       0          2          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                    fremdenfeindlichen Inhalt. 130                         Der BS verschickte u.a. ein fremdenfeindliches Bild                                                                             Ermittlungsverfahren noch nicht 3        528        11.07.2019     64584     Biebesheim                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                mittels eines Messengerdienstes.                                                                                                abgeschlossen. Frankfurt am   126                         UT versandte(n) eine Bombendrohung an mehrere                                                                                                                                                                                                 Islamfeindlich 3        529        11.07.2019     65933                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                Abgabe an GStA München               Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                    muslimische Einrichtungen.                                                                                                                                                                                                      Fremdenfeindlich Der BS verschickte ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                     1 x Einstellung gemäß § 170 II StPO, 1 x 3        530        12.07.2019     64589      Stockstadt                  Nein          verfassungswidrigen Organisation an die GS mittels     1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     2       1          1          0        Nein StGB                                                                                                                                                     vorläufige Einstellung gemäß § 45 II JGG eines Messengerdienstes. Der BS steht im Verdacht, ein Kennzeichen einer Frankfurt am    86a 3        531        12.07.2019     65934                                  Nein         verfassungswidrigen Organisation auf einen Zettel an    0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB einer Pinnwand aufgehängt zu haben. 86a                       UT besprühte(n) einen Abfallbehälter mit Kennzeichen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        532        12.07.2019     35039       Marburg                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT beschmierte(n) die Hauswand der GS mit einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        533        12.07.2019     63674      Altenstadt                  Nein                                                                 1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 130                             Die BS äußerten volksverhetzende Inhalte im 3        534        12.07.2019     36037        Fulda                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja           Einstellung gemäß § 47 JGG durch AG       Nein     2       2          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                         Flüchtlingskontext. UT besprühte(n) die Glaswand einer Bushaltestelle mit 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        535        12.07.2019     36037        Fulda                     Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT besprühte(n) Verkehrsschilder/ Werbebanner/ 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        536        13.07.2019     63691      Ranstadt                    Nein               Bürocontainer u.a. mit Kennzeichen einer          1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Im Rahmen einer wechselseitigen körperlichen Frankfurt am   223                                                                                                                                                       Mit Gewaltschutzbeschluss gegen den                                                                           Fremdenfeindlich 3        537        13.07.2019     60433                                    Ja           Auseinandersetzung zwischen dem BS und dem GS         1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                            Antragsgegner beendet.                                                                                     Rassismus äußerte der BS u.a. fremdenfeindliche Beleidigungen. 86a                        UT besprühte(n) mehrere Gebäude mit Kennzeichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        538        13.07.2019     65830        Kriftel                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) 86a                       Der BS beschmierte u.a. einen Briefkasten mit Parolen                                                                           Ermittlungsverfahrenen noch nicht 3        539        13.07.2019     64283      Darmstadt                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                            abgeschlossen 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 32 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                 Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                    identifizierten Geschädigten2                                                                                                        Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                 / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                               Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                              Haft3                                  Divers 86a                       UT schrieb(en) in einem Internet-Kontaktformular eine                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        540        14.07.2019     34560       Fritzlar                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           Parole einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        541        14.07.2019     65618       Selters                     Nein              verfassungswidrigen Organisation auf einen          0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) asphaltierten Waldweg. Offenbach am      86a                         UT ließ(en) eine Himmelslaterne mit Kennzeichen                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 3        542        14.07.2019     63075                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein Main         StGB                        einer verfassungswidrigen Organisation aufsteigen.                                                                                         abgeschlossen UT verleumdete(n) den politisch aktiven GS mit 188                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        543        14.07.2019     34121        Kassel                     Nein                          politischen Inhalten.                   1           0             1          0          0       nein                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Der BS stand im Verdacht einen Zettel mit einem Frankfurt am     86a                                                                                                                                                       Verbindung zu 6171 Js 208426/20 und 3        544        15.07.2019     65934                                   Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                                                                                                                                                               Anklage Strafrichter aufgehängt zu haben. 86a                               UT sprühte(n) zwei Kennzeichen einer                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        545        15.07.2019     65439      Flörsheim                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         verfassungswidrigen Organisation auf den Boden.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) Verurteilung durch Strafbefehl zu einer 130                              Der BS verfasste einen fremdenfeindlichen 3        546        16.07.2019     37242     Bad Sooden                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja             Geldstrafe von 90 Ts à 10,-- Euro ;       Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                     Kommentar auf Facebook. rechtskräftig 86a                          UT besprühte(n) eine Betonmauer mit einem                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        547        16.07.2019     35390       Gießen                      Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht einen Zettel mit einem Frankfurt am     86a 3        548        16.07.2019     65934                                   Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       0           0             0          0          0         ja                     Anklage Strafrichter              Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB aufgehängt zu haben. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter –d. 140                        UT verfasste(n) auf YouTube ein Kommentar, welches 3        549        16.07.2019     63450        Hanau                      Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              h., Klarpersonalien- konnten nicht       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                        eine Straftat billigt. ermittelt werden) 86a                         UT besprühte(n) einen Stromverteilerkasten mit                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        550        16.07.2019     63691      Ranstadt                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        551        16.07.2019     34560       Fritzlar                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                   Organisation in eine Toilette ein.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) Schenklengsfel    86a                         Der BS rief eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                            4 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung, 3        552        16.07.2019     36277                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     1       1          0          0        Nein d          StGB                                           Organisation.                                                                                                           rechtskräftig 189                         UT verunglimpfte(n) das Andenken des GS mit einem                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 3        553        16.07.2019     65187     Wiesbaden                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                            fremdenfeindlichen Kommentar auf Twitter.                                                                                             abgeschlossen. UT verfasste(n) ein fremdenfeindliches Kommentar auf 140                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 3        554        16.07.2019     65187     Wiesbaden                     Nein          YouTube, welches eine Straftat zum Nachteil des GS      1           0             1          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. billigte. Der BS steht im Verdacht, mehrere volksverhetzende 130                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 3        555        17.07.2019     64560      Riedstadt                    Nein            Bild-/Videodateien über einen Messengerdienst         0           0             0          0                    ja                                                       Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. versandt zu haben. Der BS steht im Verdacht, einen Zettel mit einem Frankfurt am     86a 3        556        17.07.2019     65934                                   Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0          0          0         ja                      Anklage erhoben                  Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB aufgehängt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 33 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers UT beschädigte(n) den Pkw des GS durch u.a. Einritzen 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        557        17.07.2019     34587       Felsberg                    Nein              von Kennzeichen einer verfassungswidrigen           1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                          UT besprühten) einen Gehweg mit u.a. einer Parole                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        558        17.07.2019     34212     Melsungen                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) u.a. Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        559        18.07.2019     34582       Borken                      Nein          verfassungswidrigen Organisation auf einer Holzbank     0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) an. 86a                        UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        560        18.07.2019     63452        Hanau                      Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                   Organisation den Pkw des GS ein.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) UT veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 3        561        19.07.2019     65187     Wiesbaden                     Nein         fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat      1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. gegen den GS billigte. UT veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 3        562        19.07.2019     65187     Wiesbaden                     Nein         fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat      1           0             1          0          0         Ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. gegen den GS billigte. UT veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 3        563        19.07.2019     65187     Wiesbaden                     Nein         fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat      1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. gegen den GS billigte. Der BS veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140                                                                                                                                                         Urteil, 30 Tagessätze zu je 10 €, nicht 3        564        19.07.2019     65187     Wiesbaden                     Nein         fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat      1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                     rechtskräftig gegen den GS billigte. Über das Mobiltelefon des BS wurden über einen Frankfurt am   130                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 3        565        20.07.2019     60316                                   Nein                  Messengerdienst fremdenfeindliche/              0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. ausländerfeindliche Bilddateien versandt. 86a                         UT ritzte(n) in das Fahrzeug der GS u.a. Kennzeichen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 3        566        20.07.2019     68647        Biblis                     Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich Der BS zeigte in der Öffentlichkeit eine Tätowierung 86a 3        567        20.07.2019     34123        Kassel                     Nein              eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein StGB Organisation. 130                         Die BS veröffentlichte einen volksverhetzenden Beitrag                                                                            Strafbefehl, Geldstrafe von 150 3        568        20.07.2019     36093       Künzell                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       0          1          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                              auf Facebook.                                                                                              Tagessätzen a 8,00 €, rechtskräftig Frankfurt am     86a                           Durch den BS wurde u.a. eine Grußform einer                                                                                Strafbefehl, Geldstrafe 60 Tagessätze zu 3        569        20.07.2019     60329                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                            verfassungswidrigen Organisation gezeigt.                                                                                          je 30 €, rechtskräftig Versto Der BS führte einen Mundschutz auf den Weg zu einer 3        570        20.07.2019     34117        Kassel         ß           Nein                                                                  0           0             0          0          0       nein                 Abgabe an StA Mannheim              Nein     1       1          0          0        Nein Demonstration mit sich. VersG 86a                         UT ritzte(n) in den Pkw der GS Kennzeichen einer                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht 3        571        21.07.2019     63110       Rodgau                      Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                abgeschlossen 86a                        UT ritzte(n) in den Pkw des GS zwei Kennzeichen einer                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        572        21.07.2019     63322     Rödermark                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                  verfassungswidrigen Organisation.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) 86a                          UT ritzte(n) in den Pkw der GS Kennzeichen einer                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht 3        573        21.07.2019     64380       Roßdorf                     Nein                                                                  3           0             3          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                  verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                abgeschlossen 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 34 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                       Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                  Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                     / Kinder                              Divers                                                             Haft3                                  Divers 86a                        UT besprühte(n) Hausfassaden u.a. mit Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        574        21.07.2019     35390       Gießen                     Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) 86a                          Der BS beleidigte den GS u.a. mit Parolen einer 3        575        21.07.2019     34393     Grebenstein                  Nein                                                                1           0             1          0          0         ja                      Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                verfassungswidrigen Organisation. UT ritzte(n) drei Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        576        21.07.2019     63110       Rodgau                     Nein          verfassungswidrigen Organisation in den Lack eines    0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) PKWs. Abgabe StA Marburg 130                         Der BS versendete über einen Messengerdienst drei 3        577        22.07.2019     34621     Frielendorf                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja              vorl. Einstellung § 153 a StPO mit      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 volksverhetzende Bilder mit Text. Zustimmung AG Der BS steht im Verdacht, mit fremdenfeindlichen Wächters-     211                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                             Fremdenfeindlich 3        578        22.07.2019     63607                                    Ja          Motiv auf den GS mit Tötungsabsicht geschossen zu     1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja bach         StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen.                                                                                         Rassismus haben. 86a                        Der BS stand im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 3        579        22.07.2019     36037        Fulda                     Nein                                                                0           0             0          0          0         ja          vorläufige Einstellung gemäß § 154 I StPO   Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation getätigt zu haben. Durch den BS wurde der GS gegenüber u.a. eine Frankfurt am    86a 3        580        22.07.2019     65931                                  Nein           Grußform einer verfassungswidrigen Organisation      1           0             0          1          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB gezeigt. 86a                         Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer                                                                         Strafbefehl, Geldstrafe zu 40 Tagessätzen 3        581        22.07.2019     65232     Taunusstein                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                        verfassungswidrigen Organisation getätigt zu haben.                                                                                    à 30 €, rechtskräftig Frankfurt am   130                              Die BS steht im Verdacht, die GS mit einer                                                                                                                                                                                             Fremdenfeindlich 3        582        22.07.2019     60313                                  Nein                                                                1           0             0          1          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       0          1          0            Ja Main       StGB                           volksverhetzenden Aussage betitelt zu haben.                                                                                                                                                                                                Rassismus 140                        Der BS verfasste auf Facebook ein fremdenfeindliches 3        583        22.07.2019     63751     Gelnhausen                   Nein                                                                0           0             0          0          0       nein               Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                        Kommentar, in welchem eine Straftat gebilligt wird. 86a                         UT ritzte(n) in Steinfassaden u.a. ein Kennzeichen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        584        22.07.2019     36391       Sinntal                    Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT bemalte(n) eine Außenwand/Treppe mit u.a. einem                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 3        585        23.07.2019     63607    Wächtersbach                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      abgeschlossen. Frankfurt am    86a                              UT ritzte(n) in Wände u.a. Parolen einer                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        586        23.07.2019     65936                                  Nein                                                                1           0             0          1          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) Bad         86a                         UT bemalte(n) eine Toilette mit Kennzeichen einer                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        587        23.07.2019     34537                                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Wildungen     StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) 86a                         UT schmierte(n) auf ein Holzbrett ein Kennzeichen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        588        23.07.2019     36381     Schlüchtern                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) 86a                         UT beschmierte(n) einen Unterstand mit einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        589        24.07.2019     35285     Gemünden                     Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) Die BS steht im Verdacht, u.a. mehrere Videos/Bilder 86a                                                                                                                                                        Ermittlungsverfahren noch nicht 3        590        24.07.2019     35321       Laubach                    Nein           einer verfassungswidrigen Organisation in einem      0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     1       0          1          0        Nein StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen. sozialen Netzwerk veröffentlicht zu haben. 130                                 UT versandte(n) einen Brief mit u.a.                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht 3        591        25.07.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                     volksverhetzendem Inhalt.                                                                                                  abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                    Seite 35 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers Der BS zeigte Tätowierungen mit Kennzeichen Frankfurt am    86a 3        592        25.07.2019     60528                                  Nein              verfassungswidriger Organisationen in der            0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Ja      1       1          0          0        Nein Main       StGB Öffentlichkeit. 130                         Die beiden BS riefen volksverhetzende Parolen einer                                                                                                                                                                                            Antisemitisch 3        593        25.07.2019     34246       Vellmar                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     2       2          0          0            Ja StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                                                                                                                   Fremdenfeindlich Frankfurt am   223                        Die BS griff den GS körperlich an und beleidigte diesen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 3        594        25.07.2019     60489                                    Ja                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       0          1          0            Ja Main       StGB                                          fremdenfeindlich.                                                                                                konnten nicht ermittelt werden)                                                                              Rassismus 86a                       UT besprühte(n) eine Infotafel mit einem Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        595        26.07.2019     35102        Lohra                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidriger Organisationen.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) auf dem Grundstück des GS u.a. 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        596        26.07.2019     63694      Limeshain                   Nein           eine Sitzbank durch Auftragen von Kennzeichen           1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidriger Organisationen. 185                         Der UT beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen /                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                           Fremdenfeindlich 3        597        26.07.2019     34123        Kassel                    Nein                                                                   2           0             2          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                       rassistischen Inhalt.                                                                                                       abgeschlossen.                                                                                       Rassismus UT besprühte(n) die Fassade eines 86a                       Lebensmittelmarktes sowie den Gehweg davor mit je                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        598        27.07.2019     35102        Lohra                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                          einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am   130                        Der BS äußerte antisemitische und fremdenfeindliche                                                                                                                                                                                             Antisemitisch 3        599        27.07.2019     60329                                  Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                  Abgabe an StA Duisburg            Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                          Beleidigungen.                                                                                                                                                                                                             Fremdenfeindlich Frankfurt am   185                          UT beleidigte(n) den politisch aktiven GS in einem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        600        28.07.2019     60311                                  Nein                                                                   1           0             1          0          0       nein                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                       YouTube-Kommentar.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Frankfurt am   130                         UT versandte(n) E-Mails mit u.a. volksverhetzendem                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        601        28.07.2019     60437                                  Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Christenfeindlich Main       StGB                                         Inhalt an den GS.                                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) gegen Medien 130                        UT verfasste(n) auf Facebook einen volksverhetzenden                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                           Fremdenfeindlich 3        602        29.07.2019     63694      Limeshain                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                               Beitrag.                                                                                                             abgeschlossen                                                                                        Rassismus UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        603        29.07.2019     34225      Baunatal                    Nein          verfassungswidrigen Organisation in die Motorhaube       1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) des GS. Frankfurt am   126 3        604        29.07.2019     60327                                  Nein            UT drohte(n) Straftaten im fremdenfeindlichen          0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB Kontext an. 86a                       UT beschmierte(n) eine Wand mit einem Kennzeichen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        605        30.07.2019     64289      Darmstadt                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   223                        Im Kontext einer Mahnwache schubste der BS die GS,                                                                              Ermittlungsverfahren abgelehnt gemäß § 3        606        30.07.2019     60329                                    Ja                                                                   1           0             0          1          0       nein                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                             nachdem er diese u.a. angespuckt hatte.                                                                                                 152 II StPO Frankfurt am   185                        UT veröffentlichte(n) fremdenfeindliche Beleidigungen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        607        30.07.2019     60311                                  Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                            zum Nachteil des GS auf einer Internetseite.                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) Die BS verfassten fremdenfeindliche Kommentar auf 130 3        608        30.07.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                          einer Facebookseite.                     0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     2       0          2          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 36 von 54
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