Straf- und Gewalttaten mit rassistischem, antisemitischem, rechtsextremistischem und/oder ausländerfeindliche Hintergrund in Hessen im zweiten Quartal 2019
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT veröffentlichte(n) u.a. ein Kennzeichen einer Ermittlungsverfahren noch nicht 2 437 09.06.2019 65187 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf Twitter. abgeschlossen. Frankfurt am 86a Der BS versandte über einen Messengerdienst ein Ermittlungsverfahren noch nicht 2 438 10.06.2019 60389 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. 86a UT beschmierte(n) eine Holzbank u.a. mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 439 10.06.2019 63584 Gründau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Ermittlungsverfahren noch nicht 86a UT besprühte(n) mehrere Heuballen mit Kennzeichen abgeschlossen. 2 440 10.06.2019 63633 Birstein Nein 0 0 0 0 0 Ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. Die BS verteilten aufgezeichnete und ausgedruckte Anklage bzgl. BS 1; Einstellung gemäß § 86a 2 441 11.06.2019 35288 Wohratal Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja 45 I JGG bzgl. BS 2 und 3; Einstellung Nein 4 3 1 0 Nein StGB in einem Schulgebäude. gemäß § 170 II StPO gegen Kind. 86a UT besprühte(n) einen Radweg mit einem Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 442 11.06.2019 64823 Groß-Umstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT verleugnete(n) den Holocaust und verfasste(n) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 443 12.06.2019 64297 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindliche Inhalte im Internet. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT malte(n) auf eine Tafel u.a. ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 444 13.06.2019 63571 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS versandte Kennzeichen einer 86a 2 445 13.06.2019 34212 Melsungen Nein verfassungswidrigen Organisation über einen 1 0 1 0 0 ja vorläufige Einstellung gemäß § 153a StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB Messengerdienst an den GS. UT beschmierte(n) Wände, Türen und eine 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 446 13.06.2019 68623 Lampertheim Nein Tischtennisplatte mit u.a. Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden). Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am 185 Eine UT beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 447 14.06.2019 60594 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Inhalten. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritze(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 448 16.06.2019 65203 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in die Motorhaube des Pkws des GS. konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) eine Glaswand eines 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 449 16.06.2019 36037 Fulda Nein Haltestellenhäuschens u.a. mit einem Kennzeichen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) einer verfassungswidrigen Organisation. UT besprühte(n) eine Garagenwand/Garagentor mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 450 16.06.2019 36100 Petersberg Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Der BS zeigte in der Öffentlichkeit seine 86a 2 451 17.06.2019 34613 Schwalmstadt Nein Tätowierungen, welche u.a. Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation darstellen. Der BS bohrte die Schlösser eines Schaukastens auf 303 Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 452 17.06.2019 34613 Schwalmstadt Nein und brachte dort mehrere Schreiben mit politischen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB (mangelnder Tatverdacht) Inhalt an. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 27 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT befestigte(n) auf einem Parkplatz an einem Neckarsteinac 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 453 17.06.2019 69239 Nein Hinweisschild Aufkleber in Form eines Kennzeichen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein h StGB konnten nicht ermittelt werden) einer verfassungswidrigen Organisation. 185 UT verfasste(n) auf Twitter beleidigende Kommentare Antisemitisch 2 454 17.06.2019 65187 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Abgabe an StA Mainz Nein 0 0 0 0 Ja StGB mit antisemitischen/ fremdenfeindlichen Inhalt. Fremdenfeindlich 111 Der BS forderte mittels eines Kommentars auf Ermittlungsverfahren noch nicht 2 455 17.06.2019 65187 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB YouTube zu fremdenfeindlichen Straftaten auf. abgeschlossen. 111 Der BS forderte(n) mittels eines Kommentars auf 2 456 17.06.2019 65187 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Abgabe an GStA München Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB YouTube zu fremdenfeindlichen Straftaten auf. 111 UT forderte(n) mittels eines Kommentars auf YouTube 2 457 17.06.2019 65187 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Abgabe an StA Karlsruhe Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB zu fremdenfeindlichen Straftaten auf. Frankfurt am 86a UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 458 18.06.2019 60316 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation in eine Parkbank. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT rief(en) mehrfach Parolen einer 2 459 18.06.2019 36037 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB verfassungswidrigen Organisation. 86a Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer 2 460 18.06.2019 37247 Großalmerode Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Die BS verbreiteten u.a. Kennzeichen einer Antisemitisch Frankfurt am 130 verfassungswidrigen Organisation über einen 2 461 18.06.2019 60598 Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 2 2 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Messengerdienst und äußerten sich in Rassismus volksverhetzender Form. Frankfurt am 86a UT veröffentlichte(n) ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 462 19.06.2019 60313 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation auf Twitter. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT sang(en) ein Lied mit Parolen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 463 19.06.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) eine Mauer mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 464 19.06.2019 61118 Bad Vilbel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT formte(n) mit Bauhölzern ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 465 19.06.2019 35282 Rauschenberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) ein Kennzeichen einer Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 466 19.06.2019 60528 Nein verfassungswidrigen Organisation auf einen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Fahrradweg auf. 130, UT verteilte(n) mehrere Medien mit u.a. fremden- Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 2 467 20.06.2019 35321 Laubach 131 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja /islamfeindlichen Inhalten in Briefkästen. abgeschlossen. Islamfeindlich StGB Frankfurt am 86a Der BS trug einen Gürtel mit einer Parole einer 2 468 20.06.2019 60386 Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. Der BS zeigte ein Kennzeichen einer 86a Urteil Gelstrafe 30 Tagessätze a 30,--, 2 469 22.06.2019 35683 Dillenburg Nein verfassungswidrigen Organisation, welches durch die 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB rechtskräftig Öffentlichkeit wahrnehmbar war. 86a UT ritzte(n) u.a. Kennzeichen einer Einstellung § 170 II StPO (Täter konnte Antisemitisch 2 470 22.06.2019 65551 Limburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB verfassungswidrigen Organisation in ein Wartehaus. nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 28 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 130 Der BS versandte ein fremdenfeindliches Bild über 2 471 23.06.2019 63607 Wächtersbach Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB einen Messengerdienst. Der BS klebte Aufkleber mit Parolen einer 303 2 472 23.06.2019 61197 Florstadt Nein verfassungswidrigen Organisation auf u.a. den Pkw der 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB GS. 86a UT besprühte(n) einen Flutlichtmast mit zwei Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 473 23.06.2019 35110 Frankenau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS brachte an einem Fenster Kennzeichen einer 2 474 23.06.2019 35452 Heuchelheim Nein 0 0 0 0 0 ja vorläufige Einstellung gemäß § 45 II JGG Nein 1 0 1 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation an. Der BS versendete Kennzeichen einer 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 2 475 23.06.2019 36326 Antrifttal Nein verfassungswidrigen Organisation über einen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB abgeschlossen. Messengerdienst. Frankfurt am 86a UT schrieb(en) Parolen einer verfassungswidrigen Ermittlungsverfahren noch nicht 2 476 24.06.2019 60320 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation auf einen Flipchart. abgeschlossen. Frankfurt am 223 Der BS schlug den GS und beleidigte ihn mit Fremdenfeindlich 2 477 24.06.2019 60435 Ja 1 0 2 0 0 ja Urteil, 90 Tagessätze à 10 €, rechtskräftig Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB fremdenfeindlichen/rassistischen Äußerungen. Rassismus 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 478 24.06.2019 34233 Fuldatal Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in die Verkleidung eines Fahrstuhls. konnten nicht ermittelt werden) Der BS bedrohte den GS mit u.a. Parolen einer 241 2 479 24.06.2019 65189 Wiesbaden Nein verfassungswidrigen Organisation über einen 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB Messengerdienst. 86a UT beschmierte(n) u.a. Sitzbänke mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 480 26.06.2019 34393 Grebenstein Nein 0 0 0 0 0 Ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS veröffentlichte auf Instagram ein Bild, auf Frankfurt am 86a 2 481 26.06.2019 60322 Nein welchem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Strafbefehl beantragt Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Organisation abgebildet sind. Der BS zeigte im Rahmen einer Kontrolle ein Bild mit Frankfurt am 86a 2 482 26.06.2019 60329 Nein u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Organisation. 185 Der BS beleidigte die GS mit Einstellung gemäß § 170 II StPO Fremdenfeindlich 2 483 27.06.2019 36037 Fulda Nein 1 1 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB fremdenfeindlichen/rassistischen Inhalt. (mangelnder Tatverdacht) Rassismus UT besprühte(n) einen asphaltierten Bereich mit Bad Soden- 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 484 27.06.2019 63628 Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Salmüster StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 130 Der BS versendete u.a. volksverhetzende Bilder über 2 485 28.06.2019 64560 Riedstadt Nein 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB einen Messengerdienst. 86a UT versendete(n) E-Mails mit einem Bezug zu 2 486 28.06.2019 65185 Wiesbaden Nein 2 0 2 0 0 ja Abgabe an StA Berlin Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisationen an die GS. Rotenburg a.d. 130 UT versandte(n) ein antisemitisches/ Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 487 28.06.2019 36199 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fulda StGB fremdenfeindliches Schreiben an den GS. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 488 28.06.2019 65599 Dornburg Nein Der BS äußerte u.a. eine fremdenfeindliche Parole. 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB (mangelnder Tatverdacht) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 29 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a Drei UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 489 28.06.2019 63579 Freigericht Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT versendete(n) eine Postkarte an den GS, in welcher 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 490 28.06.2019 65187 Wiesbaden Nein mit fremdenfeindlichen Inhalt eine Straftat gebilligt 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. wird. Antisemitisch 130 Mehrere UT äußerten u.a. antisemitische und Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 2 491 29.06.2019 34119 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB antiziganistische Inhalte. konnte nicht ermittelt werden) Antiziganistisch Rassismus Der BS beleidigte die GS u.a. mit fremden- Mühlheim am 130 Fremdenfeindlich 2 492 29.06.2019 63165 Nein /islamfeindlichen Inhalten und zeigte eine Grußform 1 0 0 1 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Islamfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS schickte der GS Nachrichten mit Kennzeichen 86a 2 493 29.06.2019 34225 Baunatal Nein einer verfassungswidrigen Organisation über einen 1 0 1 0 0 ja endgültige Einstellung gemäß § 154 StPO. Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Messengerdienst. 86a UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 494 30.06.2019 34369 Hofgeismar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf die Fahrbahn. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT sprühte(n) an eine Hauswand ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 495 30.06.2019 34123 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 496 30.06.2019 65185 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in einen Fahrstuhl ein. konnten nicht ermittelt werden) 304 UT beschädigte(n) Wegweiser zu muslimischen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Islamfeindlich 3 497 01.07.2019 63263 Neu-Isenburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB Gräbern durch Aufsprühen von Farbe. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 86a Die beiden BS riefen Parolen einer 2x Einstellung gemäß § 153 I S.1 u.2 StPO 3 498 02.07.2019 35580 Wetzlar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 2 1 1 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Geringfügigkeit UT beschmierte(n) eine Sitzbank mit u.a. einer 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 499 02.07.2019 64646 Heppenheim Nein antisemitischen Parole sowie Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. UT beschmierte(n) einen Hauseingang mit einem Offenbach am 303 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 500 03.07.2019 63067 Nein Schriftzug mit Bezug zu einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT beschädigte(n) u.a. zwei Mülltonnen durch 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 501 03.07.2019 63303 Dreieich Nein Einritzen eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am 224 Der BS bewarf den GS mit einem Stein und Dachziegel, Ermittlungsverfahren noch nicht 3 502 03.07.2019 60316 Ja 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB nachdem er ihn fremdenfeindlich beleidigt hatte. abgeschlossen. 86a UT bemalte(n) Mülleimer mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 503 04.07.2019 36039 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Antiziganistisch Limburg an 130 Sechs UT beleidigten die GS mit u.a. antiziganistischen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 504 04.07.2019 65549 Nein 5 4 1 4 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich der Lahn StGB und fremdenfeindlichen Äußerungen. konnten nicht ermittelt werden) Rassismus Frankfurt am 303 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 505 04.07.2019 60314 Nein UT besprühte(n) eine jüdische Gedenkstätte. 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 30 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT forderte(n) mittels eines fremdenfeindlichen 111 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 506 04.07.2019 65187 Wiesbaden Nein Kommentars im Kontext einer Straftat zum Nachteil 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. des GS auf YouTube zu Straftaten auf. Der BS steht im Verdacht, eine Straftat zum Nachteil 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 507 04.07.2019 35440 Linden Nein des GS auf YouTube mit fremdenfeindlichen Inhalt 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. gebilligt zu haben. UT verunglimpfte(n) das Andenken des verstorbenen 189 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 508 04.07.2019 65187 Wiesbaden Nein GS mittels eines fremdenfeindlichen Kommentars auf 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. YouTube. Durch die BS wurde u.a. ein Kennzeichen einer 86a 3 509 05.07.2019 34466 Wolfhagen Nein verfassungswidrigen Organisation in das Treppenhaus 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 3 2 1 0 Nein StGB des GS eingeritzt. Mainz- 86a UT beschmierte(n) Brückenpfeiler mit u.a. mehreren Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 510 05.07.2019 55246 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Kostheim StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS bot im Internet Kleidungsstücke zu Verkauf an, 86a 3 511 05.07.2019 63110 Rodgau Nein auf welchen Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB Organisation angebracht waren. Frankfurt am 130 Der BS veröffentlichte auf Twitter Beiträge mit Fremdenfeindlich 3 512 06.07.2019 60439 Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB islamfeindlichem Inhalt. Islamfeindlich 86a UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 513 06.07.2019 34576 Homberg Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in den Pkw des GS ein. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 3 514 06.07.2019 65326 Aarbergen Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in einen Baum ein. 224 Der BS würgte den GS, während er ihn 3 515 06.07.2019 34376 Immenhausen Ja 1 0 1 0 0 nein Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlich beleidigte. 86a UT beschmierte(n) ein Straßenschild mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 516 06.07.2019 65428 Rüsselsheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT klebte(n) mit Klebeband ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 517 06.07.2019 36381 Schlüchtern Nein verfassungswidrigen Organisation auf eine 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Bushaltestelle. UT beschmierte(n) eine Sitzbank mit u.a. 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 518 07.07.2019 64668 Rimbach Nein antisemitischen Aufschriften und einem Kennzeichen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. 86a UT ritzte(n) in eine Hausfassade u.a. drei Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 519 07.07.2019 34587 Felsberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation ein. konnten nicht ermittelt werden) Durch UT wurde eine Hauswand u.a. mit einem Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 520 07.07.2019 60386 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnten nicht ermittelt werden) besprüht. 86a UT rief(en) eine Parole einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 521 07.07.2019 35279 Neustadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) eine Hauswand mit u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 522 08.07.2019 35510 Butzbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 31 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Antiziganistisch 130 UT veröffentlichte(n) auf einer Facebookseite ein Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 523 08.07.2019 64287 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB volksverhetzendes Kommentar. konnten nicht ermittelt werden) Rassismus UT besprühte(n) die Rückseite eines Stromkastens mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 524 08.07.2019 65232 Taunusstein Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT besprühten) die Metallverkleidung einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 525 09.07.2019 34630 Gilserberg Nein Windkraftanlage mit mehreren Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. 86a UT beschmierte(n) einen Durchgang u.a. mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 526 09.07.2019 34298 Helsa Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 185 Die beiden BS beleidigten den GS mit 3 527 10.07.2019 63512 Hainburg Nein 1 0 1 0 0 Verweisung auf Privatklage Nein 2 0 2 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Inhalt. 130 Der BS verschickte u.a. ein fremdenfeindliches Bild Ermittlungsverfahren noch nicht 3 528 11.07.2019 64584 Biebesheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB mittels eines Messengerdienstes. abgeschlossen. Frankfurt am 126 UT versandte(n) eine Bombendrohung an mehrere Islamfeindlich 3 529 11.07.2019 65933 Nein 0 0 0 0 0 ja Abgabe an GStA München Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB muslimische Einrichtungen. Fremdenfeindlich Der BS verschickte ein Kennzeichen einer 86a 1 x Einstellung gemäß § 170 II StPO, 1 x 3 530 12.07.2019 64589 Stockstadt Nein verfassungswidrigen Organisation an die GS mittels 1 0 0 1 0 ja Nein 2 1 1 0 Nein StGB vorläufige Einstellung gemäß § 45 II JGG eines Messengerdienstes. Der BS steht im Verdacht, ein Kennzeichen einer Frankfurt am 86a 3 531 12.07.2019 65934 Nein verfassungswidrigen Organisation auf einen Zettel an 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB einer Pinnwand aufgehängt zu haben. 86a UT besprühte(n) einen Abfallbehälter mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 532 12.07.2019 35039 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) die Hauswand der GS mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 533 12.07.2019 63674 Altenstadt Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 130 Die BS äußerten volksverhetzende Inhalte im 3 534 12.07.2019 36037 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 47 JGG durch AG Nein 2 2 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Flüchtlingskontext. UT besprühte(n) die Glaswand einer Bushaltestelle mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 535 12.07.2019 36037 Fulda Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT besprühte(n) Verkehrsschilder/ Werbebanner/ 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 536 13.07.2019 63691 Ranstadt Nein Bürocontainer u.a. mit Kennzeichen einer 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Im Rahmen einer wechselseitigen körperlichen Frankfurt am 223 Mit Gewaltschutzbeschluss gegen den Fremdenfeindlich 3 537 13.07.2019 60433 Ja Auseinandersetzung zwischen dem BS und dem GS 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Antragsgegner beendet. Rassismus äußerte der BS u.a. fremdenfeindliche Beleidigungen. 86a UT besprühte(n) mehrere Gebäude mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 538 13.07.2019 65830 Kriftel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS beschmierte u.a. einen Briefkasten mit Parolen Ermittlungsverfahrenen noch nicht 3 539 13.07.2019 64283 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 32 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT schrieb(en) in einem Internet-Kontaktformular eine Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 540 14.07.2019 34560 Fritzlar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Parole einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 541 14.07.2019 65618 Selters Nein verfassungswidrigen Organisation auf einen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) asphaltierten Waldweg. Offenbach am 86a UT ließ(en) eine Himmelslaterne mit Kennzeichen Ermittlungsverfahren noch nicht 3 542 14.07.2019 63075 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB einer verfassungswidrigen Organisation aufsteigen. abgeschlossen UT verleumdete(n) den politisch aktiven GS mit 188 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 543 14.07.2019 34121 Kassel Nein politischen Inhalten. 1 0 1 0 0 nein Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Der BS stand im Verdacht einen Zettel mit einem Frankfurt am 86a Verbindung zu 6171 Js 208426/20 und 3 544 15.07.2019 65934 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Anklage Strafrichter aufgehängt zu haben. 86a UT sprühte(n) zwei Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 545 15.07.2019 65439 Flörsheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf den Boden. konnten nicht ermittelt werden) Verurteilung durch Strafbefehl zu einer 130 Der BS verfasste einen fremdenfeindlichen 3 546 16.07.2019 37242 Bad Sooden Nein 0 0 0 0 0 ja Geldstrafe von 90 Ts à 10,-- Euro ; Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Kommentar auf Facebook. rechtskräftig 86a UT besprühte(n) eine Betonmauer mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 547 16.07.2019 35390 Gießen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht einen Zettel mit einem Frankfurt am 86a 3 548 16.07.2019 65934 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Anklage Strafrichter Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB aufgehängt zu haben. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter –d. 140 UT verfasste(n) auf YouTube ein Kommentar, welches 3 549 16.07.2019 63450 Hanau Nein 0 0 0 0 0 ja h., Klarpersonalien- konnten nicht Nein 0 0 0 0 Nein StGB eine Straftat billigt. ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) einen Stromverteilerkasten mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 550 16.07.2019 63691 Ranstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 551 16.07.2019 34560 Fritzlar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in eine Toilette ein. konnten nicht ermittelt werden) Schenklengsfel 86a Der BS rief eine Parole einer verfassungswidrigen 4 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung, 3 552 16.07.2019 36277 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein d StGB Organisation. rechtskräftig 189 UT verunglimpfte(n) das Andenken des GS mit einem Ermittlungsverfahren noch nicht 3 553 16.07.2019 65187 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Kommentar auf Twitter. abgeschlossen. UT verfasste(n) ein fremdenfeindliches Kommentar auf 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 554 16.07.2019 65187 Wiesbaden Nein YouTube, welches eine Straftat zum Nachteil des GS 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. billigte. Der BS steht im Verdacht, mehrere volksverhetzende 130 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 555 17.07.2019 64560 Riedstadt Nein Bild-/Videodateien über einen Messengerdienst 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. versandt zu haben. Der BS steht im Verdacht, einen Zettel mit einem Frankfurt am 86a 3 556 17.07.2019 65934 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB aufgehängt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 33 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT beschädigte(n) den Pkw des GS durch u.a. Einritzen 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 557 17.07.2019 34587 Felsberg Nein von Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT besprühten) einen Gehweg mit u.a. einer Parole Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 558 17.07.2019 34212 Melsungen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) u.a. Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 559 18.07.2019 34582 Borken Nein verfassungswidrigen Organisation auf einer Holzbank 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) an. 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 560 18.07.2019 63452 Hanau Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation den Pkw des GS ein. konnten nicht ermittelt werden) UT veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 561 19.07.2019 65187 Wiesbaden Nein fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. gegen den GS billigte. UT veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 562 19.07.2019 65187 Wiesbaden Nein fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat 1 0 1 0 0 Ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. gegen den GS billigte. UT veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 563 19.07.2019 65187 Wiesbaden Nein fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. gegen den GS billigte. Der BS veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140 Urteil, 30 Tagessätze zu je 10 €, nicht 3 564 19.07.2019 65187 Wiesbaden Nein fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB rechtskräftig gegen den GS billigte. Über das Mobiltelefon des BS wurden über einen Frankfurt am 130 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 565 20.07.2019 60316 Nein Messengerdienst fremdenfeindliche/ 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB abgeschlossen. ausländerfeindliche Bilddateien versandt. 86a UT ritzte(n) in das Fahrzeug der GS u.a. Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 566 20.07.2019 68647 Biblis Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Der BS zeigte in der Öffentlichkeit eine Tätowierung 86a 3 567 20.07.2019 34123 Kassel Nein eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB Organisation. 130 Die BS veröffentlichte einen volksverhetzenden Beitrag Strafbefehl, Geldstrafe von 150 3 568 20.07.2019 36093 Künzell Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Ja Fremdenfeindlich StGB auf Facebook. Tagessätzen a 8,00 €, rechtskräftig Frankfurt am 86a Durch den BS wurde u.a. eine Grußform einer Strafbefehl, Geldstrafe 60 Tagessätze zu 3 569 20.07.2019 60329 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation gezeigt. je 30 €, rechtskräftig Versto Der BS führte einen Mundschutz auf den Weg zu einer 3 570 20.07.2019 34117 Kassel ß Nein 0 0 0 0 0 nein Abgabe an StA Mannheim Nein 1 1 0 0 Nein Demonstration mit sich. VersG 86a UT ritzte(n) in den Pkw der GS Kennzeichen einer Ermittlungsverfahren noch nicht 3 571 21.07.2019 63110 Rodgau Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen 86a UT ritzte(n) in den Pkw des GS zwei Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 572 21.07.2019 63322 Rödermark Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) in den Pkw der GS Kennzeichen einer Ermittlungsverfahren noch nicht 3 573 21.07.2019 64380 Roßdorf Nein 3 0 3 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 34 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT besprühte(n) Hausfassaden u.a. mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 574 21.07.2019 35390 Gießen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS beleidigte den GS u.a. mit Parolen einer 3 575 21.07.2019 34393 Grebenstein Nein 1 0 1 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB verfassungswidrigen Organisation. UT ritzte(n) drei Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 576 21.07.2019 63110 Rodgau Nein verfassungswidrigen Organisation in den Lack eines 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) PKWs. Abgabe StA Marburg 130 Der BS versendete über einen Messengerdienst drei 3 577 22.07.2019 34621 Frielendorf Nein 0 0 0 0 0 ja vorl. Einstellung § 153 a StPO mit Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB volksverhetzende Bilder mit Text. Zustimmung AG Der BS steht im Verdacht, mit fremdenfeindlichen Wächters- 211 Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 3 578 22.07.2019 63607 Ja Motiv auf den GS mit Tötungsabsicht geschossen zu 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja bach StGB abgeschlossen. Rassismus haben. 86a Der BS stand im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 3 579 22.07.2019 36037 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja vorläufige Einstellung gemäß § 154 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation getätigt zu haben. Durch den BS wurde der GS gegenüber u.a. eine Frankfurt am 86a 3 580 22.07.2019 65931 Nein Grußform einer verfassungswidrigen Organisation 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB gezeigt. 86a Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer Strafbefehl, Geldstrafe zu 40 Tagessätzen 3 581 22.07.2019 65232 Taunusstein Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB verfassungswidrigen Organisation getätigt zu haben. à 30 €, rechtskräftig Frankfurt am 130 Die BS steht im Verdacht, die GS mit einer Fremdenfeindlich 3 582 22.07.2019 60313 Nein 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 0 1 0 Ja Main StGB volksverhetzenden Aussage betitelt zu haben. Rassismus 140 Der BS verfasste auf Facebook ein fremdenfeindliches 3 583 22.07.2019 63751 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 nein Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Kommentar, in welchem eine Straftat gebilligt wird. 86a UT ritzte(n) in Steinfassaden u.a. ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 584 22.07.2019 36391 Sinntal Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT bemalte(n) eine Außenwand/Treppe mit u.a. einem Ermittlungsverfahren noch nicht 3 585 23.07.2019 63607 Wächtersbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. Frankfurt am 86a UT ritzte(n) in Wände u.a. Parolen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 586 23.07.2019 65936 Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Bad 86a UT bemalte(n) eine Toilette mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 587 23.07.2019 34537 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Wildungen StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT schmierte(n) auf ein Holzbrett ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 588 23.07.2019 36381 Schlüchtern Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) einen Unterstand mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 589 24.07.2019 35285 Gemünden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Die BS steht im Verdacht, u.a. mehrere Videos/Bilder 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 3 590 24.07.2019 35321 Laubach Nein einer verfassungswidrigen Organisation in einem 0 0 0 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Nein StGB abgeschlossen. sozialen Netzwerk veröffentlicht zu haben. 130 UT versandte(n) einen Brief mit u.a. Ermittlungsverfahren noch nicht 3 591 25.07.2019 63571 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB volksverhetzendem Inhalt. abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 35 von 54
Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Der BS zeigte Tätowierungen mit Kennzeichen Frankfurt am 86a 3 592 25.07.2019 60528 Nein verfassungswidriger Organisationen in der 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Ja 1 1 0 0 Nein Main StGB Öffentlichkeit. 130 Die beiden BS riefen volksverhetzende Parolen einer Antisemitisch 3 593 25.07.2019 34246 Vellmar Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 2 2 0 0 Ja StGB verfassungswidrigen Organisation. Fremdenfeindlich Frankfurt am 223 Die BS griff den GS körperlich an und beleidigte diesen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 3 594 25.07.2019 60489 Ja 1 0 1 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Ja Main StGB fremdenfeindlich. konnten nicht ermittelt werden) Rassismus 86a UT besprühte(n) eine Infotafel mit einem Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 595 26.07.2019 35102 Lohra Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidriger Organisationen. konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) auf dem Grundstück des GS u.a. 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 596 26.07.2019 63694 Limeshain Nein eine Sitzbank durch Auftragen von Kennzeichen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidriger Organisationen. 185 Der UT beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen / Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 3 597 26.07.2019 34123 Kassel Nein 2 0 2 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB rassistischen Inhalt. abgeschlossen. Rassismus UT besprühte(n) die Fassade eines 86a Lebensmittelmarktes sowie den Gehweg davor mit je Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 598 27.07.2019 35102 Lohra Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am 130 Der BS äußerte antisemitische und fremdenfeindliche Antisemitisch 3 599 27.07.2019 60329 Nein 0 0 0 0 0 ja Abgabe an StA Duisburg Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Beleidigungen. Fremdenfeindlich Frankfurt am 185 UT beleidigte(n) den politisch aktiven GS in einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 600 28.07.2019 60311 Nein 1 0 1 0 0 nein Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB YouTube-Kommentar. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Frankfurt am 130 UT versandte(n) E-Mails mit u.a. volksverhetzendem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 601 28.07.2019 60437 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Christenfeindlich Main StGB Inhalt an den GS. konnten nicht ermittelt werden) gegen Medien 130 UT verfasste(n) auf Facebook einen volksverhetzenden Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 3 602 29.07.2019 63694 Limeshain Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB Beitrag. abgeschlossen Rassismus UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 603 29.07.2019 34225 Baunatal Nein verfassungswidrigen Organisation in die Motorhaube 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) des GS. Frankfurt am 126 3 604 29.07.2019 60327 Nein UT drohte(n) Straftaten im fremdenfeindlichen 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Kontext an. 86a UT beschmierte(n) eine Wand mit einem Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 605 30.07.2019 64289 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 223 Im Kontext einer Mahnwache schubste der BS die GS, Ermittlungsverfahren abgelehnt gemäß § 3 606 30.07.2019 60329 Ja 1 0 0 1 0 nein Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB nachdem er diese u.a. angespuckt hatte. 152 II StPO Frankfurt am 185 UT veröffentlichte(n) fremdenfeindliche Beleidigungen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 607 30.07.2019 60311 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB zum Nachteil des GS auf einer Internetseite. konnten nicht ermittelt werden) Die BS verfassten fremdenfeindliche Kommentar auf 130 3 608 30.07.2019 65187 Wiesbaden Nein einer Facebookseite. 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 2 0 2 0 Ja Fremdenfeindlich StGB 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 36 von 54