Straf- und Gewalttaten mit rassistischem, antisemitischem, rechtsextremistischem und/oder ausländerfeindliche Hintergrund in Hessen im zweiten Quartal 2019

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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers 86a                          UT besprühte(n) eine Betonmauer mit einem                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        609        31.07.2019     35390       Gießen                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 86a                         Der BS versandte eine E-Mail mit u.a. einer Parole                                                                                                                                                                                           Antisemitisch 3        610        31.07.2019     34560       Fritzlar                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja          vorläufige Einstellung gemäß § 154f StPO   Nein     1       1          0          0            Ja StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                                                                                                                Fremdenfeindlich 86a                       Durch UT wurde(n) u.a. Wände mit Kennzeichen einer                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        611        31.07.2019     36272     Niederaula                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           verfassungswidrigen Organisation besprüht.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) Der BS schoss in Richtung des GS mit einer Softair- 224 3        612        31.07.2019     34314       Espenau                      Ja                 Waffe und rief u.a. eine Parole einer           1           0             1          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. 188                         Der BS beging eine üble Nachrede zum Nachteil der                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (kein 3        613        31.07.2019     34582       Borken                     Nein                                                                 1           0             0          1          0       nein                                                     Nein     1       0          1          0        Nein StGB                                       politisch aktiven GS.                                                                                                       Strafantrag) Frankfurt am   241                             UT versandte(n) an den GS einen Brief mit                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        614        31.07.2019     60311                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                     bedrohendem Inhalt.                                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) Antisemitisch Frankfurt am   130                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 3        615        01.08.2019     60325                                  Nein          UT verteilte(n) Flyer mit volksverhetzendem Inhalt.    0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. Islamfeindlich 130                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        616        01.08.2019     65207     Wiesbaden                    Nein             UT beschmierte(n) eine Wand mit u.a. einer          0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) volksverhetzenden Parole. 130                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                        Fremdenfeindlich 3        617        01.08.2019     61267     Neu-Anspach                  Nein         UT verklebte(n) Sticker mit volksverhetzendem Inhalt.   0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Rassismus Frankfurt am   130                        UT versendete(n) einen Brief mit volksverhetzendem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                        Fremdenfeindlich 3        618        01.08.2019     60320                                  Nein                                                                 1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                        Inhalt an die GS.                                                                                                konnten nicht ermittelt werden)                                                                              gegen Medien Wächters-     241                        UT versendete(n) Briefe mit u.a. fremdenfeindlichen                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 3        619        02.08.2019     63607                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich bach         StGB                                        Inhalt an den GS.                                                                                                        abgeschlossen. 86a                         UT ritzte(n) in den Pkw des GS Kennzeichen einer                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        620        02.08.2019     63450        Hanau                     Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 303                             UT besprühte(n) eine Litfaßsäule mit einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        621        02.08.2019     55252     Mainz-Kastel                 Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 fremdenfeindlichen Schriftzug.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) 86a                         Der BS veröffentlichte auf Facebook ein Video mit                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 3        622        02.08.2019     36041        Fulda                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       abgeschlossen. 86a                             UT sprühte(n) u.a. ein Kennzeichen einer                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        623        02.08.2019     65232     Taunusstein                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         verfassungswidrigen Organisation auf den Boden.                                                                                            unbekannt) 185                        Der BS veröffentlichte auf Facebook ein beleidigendes                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (kein 3        624        03.08.2019     34277     Fuldabrück                   Nein                                                                 1           0             1          0          0       nein                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                Kommentar im politischen Kontext.                                                                                                  Strafantrag) Aufsprühen eines Kennzeichens einer 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        625        04.08.2019     65232     Taunusstein                  Nein              verfassungswidrigen Organisation auf einen         0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Stromkasten durch UT. Der BS steht im Verdacht, den GS aufgrund 224                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 3        626        04.08.2019     63505    Langenselbold                   Ja           fremdenfeindlicher Motivation mit einem Messer        1           0             1          0          0       nein                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. angegriffen zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 37 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                       UT ritzte(n) in einen Holzsockel ein Kennzeichen einer                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        627        04.08.2019     37242     Bad Sooden                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) den Pkw der GS, indem u.a. ein 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        628        05.08.2019     65195      Wiesbaden                   Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) eingeritzt wurde. 86a                        Der BS versendete Bilder mit u.a. Kennzeichen einer                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        629        05.08.2019     36251     Bad Hersfeld                 Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT ritzte(n) in den Pkw des GS ein Kennzeichen einer                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        630        05.08.2019     63450        Hanau                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                  verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT beschmierte(n) eine Holzbank u.a. mit Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        631        08.08.2019     34393     Grebenstein                  Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT brannte(n) in Holzbänke u.a. Kennzeichen einer                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        632        09.08.2019     63454        Hanau                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    86a                       Der BS ritzte in einen Lkw u.a. zwei Kennzeichen einer 3        633        09.08.2019     65933                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                 verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am   111 3        634        10.08.2019     60327                                  Nein              Der BS forderte öffentlich zu Straftaten auf.       0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB Offenbach am    303                        UT besprühte(n) eine Wand in einem antisemitischen                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 3        635        10.08.2019     63065                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main        StGB                                            Kontext.                                                                                                             abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich 130                        Der BS steht im Verdacht, über einen Messengerdienst                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 3        636        10.08.2019     65185      Wiesbaden                   Nein                                                                  0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                           ein volksverhetzenden Bild versandt zu haben.                                                                                         abgeschlossen. 130                             Der BS beschmierte u.a. ein Gebäude mit                                                                                      Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 3        637        10.08.2019     64285      Darmstadt                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                volksverhetzenden Schriftzügen.                                                                                                   abgeschlossen                                                                                     Fremdenfeindlich UT brachte(n) u.a. zwei Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        638        10.08.2019     34633        Ottrau                    Nein              verfassungswidrigen Organisation auf ein            0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Transformatorenhaus auf. 86a                         UT beschmierte(n) einen Schaukasten mit einem                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        639        10.08.2019     65343        Eltville                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT schrieb(en) u.a. Parolen einer verfassungswidrigen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        640        11.08.2019     63263     Neu-Isenburg                 Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 Organisation auf Hinweisschilder.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) 303                        UT besprühte(n) einen Stromverteilerkasten mit einer                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        641        11.08.2019     36037        Fulda                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                   fremdenfeindlichen Parole.                                                                                             konnten nicht ermittelt werden) 223                             Der BS schlug den GS und beleidigte ihn mit                                                                                                                                                                                             Fremdenfeindlich 3        642        11.08.2019     61231     Bad Nauheim                    Ja                                                                  1           0             1          0          0         ja            Verweisung auf den Privatklageweg       Nein     1       1          0          0            Ja StGB                              fremdenfeindlichen/rassistischen Inhalt.                                                                                                                                                                                                 Rassismus Der BS beschmierte ein Gebäude und ein Mahnmal mit 86a                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 3        643        13.08.2019     64283      Darmstadt                   Nein              u.a. Kennzeichen einer verfassungswidrigen          0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich Organisation. 304                            UT besprühte(n) ein Schild im politisch rechten 3        644        14.08.2019     64646     Heppenheim                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                  Einstellung § 170IIStPO           Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                             Kontext. 304                           UT besprühte(n) ein Schild im politisch rechten                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        645        14.08.2019     64625      Bensheim                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                            Kontext.                                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 38 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 303                             UT besprühte(n) eine Litfaßsäule mit einem                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        646        15.08.2019     55252     Mainz-Kastel                 Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 fremdenfeindlichen Schriftzug.                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. ein Kennzeichen einer 86a 3        647        16.08.2019     35041       Marburg                    Nein         verfassungswidrigen Organisation auf den Pkw des GS      1           0             1          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0        Nein StGB gemalt zu haben. 130                            UT veröffentlichte(n) einen volksverhetzenden                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 3        648        16.08.2019     65462      Ginsheim                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                              Kommentar in einem Messengerdienst.                                                                                                abgeschlossen. Frankfurt am    86a                                UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        649        16.08.2019     60528                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                        verfassungswidrigen Organisation in ein Baugerüst.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 126                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        650        16.08.2019     35390       Gießen                     Nein         UT drohte(n) Personen mittels E-Mail u.a. den Tod an.    0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) 130                        UT brachte(n) u.a. einen volksverhetzenden Aufkleber                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 3        651        17.08.2019     64646     Heppenheim                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                     an einer Regenrinne auf.                                                                                             konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich UT besprühe(n) u.a. Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        652        17.08.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                verfassungswidrigen Organisation auf              0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Verkehrsschilder. 86a                       UT zerkratzte(n) den PKW des GS mit drei Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        653        17.08.2019     63110       Rodgau                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 86a                       Der BS bot auf einem Flohmarkt NS-Devotionalien zum 3        654        18.08.2019     36041        Fulda                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                            Verkauf an. 86a                        UT beschmierte(n) ein Klettergerüst mit u.a. einem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        655        19.08.2019     35041       Marburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    86a                                UT kratzte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        656        19.08.2019     60437                                  Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       verfassungswidrigen Organisation in den Pkw der GS.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, den GS körperlich Frankfurt am   223 3        657        19.08.2019     60386                                    Ja         angegriffen und ihn hierbei fremdenfeindlich beleidigt   1           0             1          0          0         ja                   Strafbefehl beantragt            Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB zu haben. 86a                       UT beschmierte(n) die Wohnungstür des GS mit einem                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        658        20.08.2019     63607    Wächtersbach                  Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    86a                        UT besprühte(n) u.a. Plakate mit Kennzeichen einer                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 3        659        22.08.2019     60488                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                abgeschlossen. 86a                         UT besprühte(n) mehrere Firmengebäude u.a. mit                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        660        22.08.2019     34613    Schwalmstadt                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 111                         Durch den BS wurde u.a. fremdenfeindlich zu einer                                                                              Endgültige Einstellung gemäß § 153a 3        661        22.08.2019     64289      Darmstadt                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                      Straftat aufgerufen.                                                                                                             StPO 130                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 3        662        23.08.2019     63225       Langen                     Nein         UT beleidigte(n) den GS mit volksverhetzendem Inhalt.    1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein                Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. 130                            Der BS steht u.a. im Verdacht, eine E-Mail mit 3        663        23.08.2019     61169      Friedberg                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                           volksverhetzendem Inhalt versandt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 39 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                             / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers Die beiden BS stehen im Verdacht, die GS u.a. mit 224                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 3        664        24.08.2019     63456        Hanau                       Ja          einem Gegenstand geschlagen und fremdenfeindlich       2           0             2          0          0         ja                                                    Nein     2       2          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen. beleidigt zu haben. 86a                        UT zerkratzte(n) mehrere Fensterscheiben mit u.a.                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        665        25.08.2019     35759       Driedorf                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 303                              Die BS stehen im Verdacht, eine fremden-                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 3        666        25.08.2019     35396       Gießen                     Nein                                                                 0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     3       0          3          0            Ja StGB                       /islamfeindliche Sachbeschädigung getätigt zu haben.                                                                                     abgeschlossen.                                                                                       Islamfeindlich 86a                           Durch den BS wurde u.a. eine Grußform einer                                                                                Strafbefehl, 60 Tagessätze zu je 30€, 3        667        25.08.2019     55252     Mainz-Kastel                 Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                            verfassungswidrigen Organisation gezeigt.                                                                                             rechtskräftig Offenbach am    130                          UT beschimpfte(n) den GS mit volksverhetzenden                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 3        668        26.08.2019     63073                                  Nein                                                                 2           0             2          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main        StGB                                            Inhalten.                                                                                                           abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich 86a                       Ein UT zeigte eine Grußform einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        669        26.08.2019     34516        Vöhl                      Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                            Organisation.                                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT bemalte(n) eine Wand u.a. mit Kennzeichen einer                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        670        26.08.2019     34376    Immenhausen                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Offenbach am     86a                        UT ritze(n) in das Fahrzeug des GS eine Parole einer                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        671        27.08.2019     63071                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 86a                         Der BS zeigte eine Tätowierung im Kontext eines                                                                              Einstellung gemäß § 153 I S.1 u.2 StPO 3        672        27.08.2019     65597      Hünfelden                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    wegen Geringfügigkeit Der BS verursachte Schmierereien von Kennzeichen 86a 3        673        28.08.2019     35041       Marburg                    Nein               einer verfassungswidrigen Organisation.           0           0             0          0          0         ja              Anklage erhoben = lfd. Nr. 647        Nein     1       1          0          0        Nein StGB Frankfurt am   224                        Der BS trat den GS und äußerte u.a. eine Parole einer                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 3        674        28.08.2019     60385                                    Ja                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                               abgeschlossen. Frankfurt am    86a                       Der BS äußerte eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                             Ermittlungsverfahren noch nicht 3        675        28.08.2019     60385                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                             Organisation.                                                                                                      abgeschlossen. Mehrere zunächst UT, von denen mittlerweile einer identifiziert werden konnte, äußerten Frankfurt am   130                        volksverhetzende Inhalte gegenüber den GS, bei dem                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 3        676        29.08.2019     60528                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                        es sich um den israelischen Schiedsrichter handelt                                                                                      abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich (Rufe „Drecksjud‘ im Business-Bereich der Commerzbank-Arena). Frankfurt am    86a                          Der BS zeigte seine Tätowierung mit u.a. einem 3        677        29.08.2019     60528                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am   130                               Der BS versandte einen Brief mit einem                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht 3        678        29.08.2019     60489                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                   holocaustleugnenden Inhalt.                                                                                                  abgeschlossen. UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        679        30.08.2019     36157      Ebersburg                   Nein              verfassungswidrigen Organisation an einen          0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Baumstamm. Frankfurt am   241                             Der BS steht im Verdacht, ein Schreiben mit 3        680        31.08.2019     60313                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                     Abgabe StA Berlin              Nein     1       0          1          0        Nein Main       StGB                         bedrohendem Inhalt an den GS versandt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 40 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers 130                           Der BS veröffentlichte auf einem YouTube-Kanal                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 3        681        01.09.2019     63179    Obertshausen                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                               Videos mit volksverhetzendem Inhalt.                                                                                                abgeschlossen 130                             Durch UT wurde der GS u.a. volksverhetzend                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht 3        682        01.09.2019     63225       Langen                      Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                     beschimpft und bedroht.                                                                                                       abgeschlossen 86a                        Der BS steht im Verdacht, mehrfach Parolen einer 3        683        01.09.2019     35327      Ulrichstein                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben. 86a                        UT besprühte(n) ein Hauswand mit u.a. Kennzeichen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        684        02.09.2019     64743     Beerfelden                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am     86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        685        04.09.2019     60327                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                        Organisation in die Seitenscheibe eines Triebwagens.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) 240                          Der BS stand unter Verdacht, die GS im politischen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO 3        686        05.09.2019     34613    Schwalmstadt                   Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                    Kontext bedroht zu haben.                                                                                                (mangelnder Tatverdacht) 86a                        UT äußerte(n) eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        687        06.09.2019     35578       Wetzlar                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                           Organisation.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT besprühte(n) den Kastenwagen des GS mit einem                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO 3        688        06.09.2019     35578       Wetzlar                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                   (mangelnder Tatverdacht) 304                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 3        689        06.09.2019     35037       Marburg                     Nein            UT beschädigte(n) einen jüdischen Gedenkstein.        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich 86a                       Ein UT zeigte eine Grußform einer verfassungswidrigen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        690        06.09.2019     35037       Marburg                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                            Organisation.                                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                         Der BS steht im Verdacht, mehrfach Parolen einer 3        691        06.09.2019     35327      Ulrichstein                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben. Frankfurt am    130                               UT beschmierte(n) ein Plakat mit einem                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 3        692        06.09.2019     60385                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main        StGB                                     antisemitischen Inhalt.                                                                                              konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich Frankfurt am    223                          Der GS wurde von UT mehrfach getreten und mit                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                        Fremdenfeindlich 3        693        06.09.2019     60313                                     Ja                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main        StGB                             fremdenfeindlichen Aussagen beleidigt.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Rassismus 86a                           UT beschmierte(n) ein Verkehrszeichen mit                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        694        06.09.2019     64807       Dieburg                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Der BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen 185                                                                                                                                                          Strafbefehl, 20 Tagessätze zu 20 €, 3        695        06.09.2019     35043       Marburg                     Nein                                Inhalt.                           1           0             0          1          0       nein                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                    rechtskräftig 303                           Die beiden BS stehen im Verdacht, Aufkleber mit 3        696        08.09.2019     35260    Stadtallendorf                 Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja           2 x Antrag auf Strafbefehl - Einsprüche   Nein     2       1          1          0        Nein StGB                           politisch rechten Inhalt angebracht zu haben. 86a                           Der BS malte mit Blut ein Kennzeichen einer 3        697        08.09.2019     34117        Kassel                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja          Vorläufige Einstellung gemäß § 154 StPO    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                         verfassungswidrigen Organisation auf den Boden. Frankfurt am    185                           Ein UT bespuckte die GS mehrfach und äußerte                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        698        09.09.2019     60386                                   Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main        StGB                                    fremdenfeindliche Inhalte.                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) 185                         Der BS beschimpfte den GS mit fremdenfeindlichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                        Fremdenfeindlich 3        699        10.09.2019     63150    Heusenstamm                    Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                          Äußerungen.                                                                                                     konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Rassismus 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 41 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers 86a                          UT beschmierte(n) eine Litfaßsäule mit einem                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        700        10.09.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   130                        Der BS versandte eine E-Mail mit volksverhetzendem                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht 3        701        11.09.2019     60322                                  Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                         Inhalt an die GS.                                                                                                       abgeschlossen. UT besprühte(n) die Balkonverkleidung der GS mit 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        702        11.09.2019     65191     Wiesbaden                    Nein             zwei Kennzeichen einer verfassungswidrigen           1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am   130                              UT veröffentlichte(n) einen Link zu einer                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 3        703        11.09.2019     60437                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                       antisemitischen Internetseite auf einer Facebookseite.                                                                             konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich Der BS steht im Verdacht, zwei E-Mails mit u.a. Frankfurt am   130                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 3        704        12.09.2019     60322                                  Nein             volksverhetzenden Inhalt zum Nachteil der GS         1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. versandt zu haben. Auf dem Grundstück des BS war sichtbar eine 86a                                                                                                                                                          Strafbefehl, Geldstrafe von 40 3        705        12.09.2019     36304       Alsfeld                    Nein                 Aufschrift mit einem Kennzeichen einer           0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        Tagessätzen à 20 Euro, rechtskräftig verfassungswidrigen Organisation angebracht. UT beschädigte(n) eine Überdachung durch Anbringen 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        706        12.09.2019     35447     Reiskirchen                  Nein              eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Der BS steht im Verdacht, der GS gegenüber u.a. eine 86a 3        707        12.09.2019     65201     Wiesbaden                    Nein           Grußform einer verfassungswidrigen Organisation        1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0        Nein StGB getätigt zu haben. 303                        UT beschmierte(n) die Gartenmauer des GS im Kontext                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        708        13.09.2019     35619      Braunfels                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) Gegen BS 1 und 2 Einstellung gemäß § Der BS steht im Verdacht, über einen Messengerdienst Frankfurt am    86a                                                                                                                                                             170 II StPO, gegen BS 3 3        709        13.09.2019     60386                                  Nein              ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen           0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     3       3          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht Organisation veröffentlicht zu haben. abgeschlossen. Frankfurt am   223                        Ein UT schlug mehrfach auf den GS ein und beleidigte                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 3        710        13.09.2019     60313                                    Ja                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                            ihn dabei mit fremdenfeindlichen Inhalten.                                                                                           abgeschlossen. 86a                          Der BS beschimpfte die GS mit u.a. Parolen einer 3        711        13.09.2019     35392       Gießen                     Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO         Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am   185                                Der BS steht im Verdacht, den GS mit                                                                                   Urteil, Geldstrafe 30 Tagessätze à 10 €,                                                                       Fremdenfeindlich 3        712        13.09.2019     60489                                  Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                           fremdenfeindlichen Inhalt beleidigt zu haben.                                                                                            rechtskräftig                                                                                       Rassismus UT schmierte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        713        13.09.2019     35091        Cölbe                     Nein               verfassungswidrigen Organisation auf ein           0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Verkehrshinweisschild. Frankfurt am   241 3        714        14.09.2019     60489                                  Nein           Der BS bedrohte die GS u.a. mit politischen Inhalt.    2           0             1          1          0       nein              Einstellung gemäß § 154f StPO          Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB 86a                       Die BS veröffentlichte über einen Messengerdienst ein 3        715        16.09.2019     36037        Fulda                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja            Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG        Nein     1       0          1          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. 86a                          UT ritzte(n) in u.a. eine Außenfassade mehrere                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        716        17.09.2019     35096       Weimar                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 42 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers Frankfurt am   223                        Der BS steht im Verdacht, körperlich und verbal die GS                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 3        717        17.09.2019     60326                                    Ja                                                                   4           0             3          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                       angegriffen zu haben.                                                                                                       abgeschlossen. 86a                           UT besprühte(n) ein Buswartehäuschen mit                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        718        17.09.2019     61389      Schmitten                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                           UT beschmierte(n) eine Rutsche mit einem                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        719        17.09.2019     64839       Münster                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   185                        Ein UT beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        720        17.09.2019     60329                                  Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT besprühte(n) einen Gehweg mit drei Kennzeichen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        721        18.09.2019     34123        Kassel                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 86a                        Die beiden BS stehen im Verdacht, u.a. Parolen einer                                                                                                                                                                                            Antisemitisch 3        722        18.09.2019     36304       Alsfeld                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja             Anklage gegen beide BS erhoben          Nein     2       2          0          0            Ja StGB                        verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben.                                                                                                                                                                                            Fremdenfeindlich Der BS steht im Verdacht, eine Grußform einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                        Endgültige Einstellung gemäß § 153 I 3        723        19.09.2019     60528                                  Nein           verfassungswidrigen Organisation durchgeführt zu        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                        StPO haben. Der BS steht im Verdacht, eine Grußform einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                        Endgültige Einstellung gemäß § 153 I 3        724        19.09.2019     60528                                  Nein           verfassungswidrigen Organisation durchgeführt zu        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                        StPO haben. 241                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        725        19.09.2019     65183      Wiesbaden                   Nein          UT versandte(n) ein Drohschreiben mit politischen        1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Inhalt an die GS. Der BS steht im Verdacht, Bilder mit u.a. Kennzeichen 86a 3        726        20.09.2019     36145      Hofbieber                   Nein          einer verfassungswidrigen Organisation über einen        0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein StGB Messengerdienst versandt zu haben. Frankfurt am   130                                Der BS steht im Verdacht, den GS mit                                                                                        Ermittlungsverfahren noch nicht 3        727        21.09.2019     60385                                  Nein                                                                   1           0             1          0          0       nein                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                           volksverhetzendem Inhalt beleidigt zu haben.                                                                                            abgeschlossen. Frankfurt am   185                          Die BS beleidigten die GS mit fremdenfeindlichen 3        728        21.09.2019     60431                                  Nein                                                                   1           0             0          1          0         ja          Endgültige Einstellung gemäß § 45 II JGG   Nein     2       2          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                       Inhalten telefonisch und über einen Messengerdienst. 130                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 3        729        22.09.2019     35282    Rauschenberg                  Nein                 UT rief(en) volksverhetzende Inhalte.             0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich Die beiden BS stehen im Verdacht, u.a. Bilder mit 86a                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahrenen noch nicht 3        730        22.09.2019     63263     Neu-Isenburg                 Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     2       2          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen über einen Messengerdienst versandt zu haben. 130                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahrenen noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 3        731        22.09.2019     36304       Alsfeld                    Nein               Der BS äußerte volksverhetzende Inhalte.            0           0             0          0          0       nein                                                     Nein     1       0          1          0            Ja StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen                                                                                        Islamfeindlich Frankfurt am   185                           Ein UT beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen/                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 3        732        22.09.2019     60528                                  Nein                                                                   1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                       antisemitischen Inhalt.                                                                                                     abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich 185                               Der BS steht im Verdacht, den GS u.a.                                                                                        Ermittlungsverfahren noch nicht 3        733        23.09.2019     35325       Mücke                      Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                              fremdenfeindlich beleidigt zu haben.                                                                                                 abgeschlossen. UT bemalte(n) den Boden einer Unterführung mit 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        734        23.09.2019     34117        Kassel                    Nein            einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen            0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 43 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers Bad        130                            UT beschmierte(n) ein Hinweisschild mit einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        735        24.09.2019     34537                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Wildungen     StGB                                    volksverhetzenden Inhalt.                                                                                              konnten nicht ermittelt werden) Ein UT griff den GS u.a. mit einem Plastikrohr an und 224                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 3        736        25.09.2019     65197     Wiesbaden                       Ja         beleidigte ihn mit fremdenfeindlichen / rassistischen    1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen                                                                                        Rassismus Aussagen. 86a                        UT besprühte(n) eine Gebäudefassade u.a. mit einem                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        737        25.09.2019     35083       Wetter                      Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 185                          Der BS steht im Verdacht, den GS fremdenfeindlich 3        738        25.09.2019     36304       Alsfeld                     Nein                                                                  1           0             1          0          0       nein                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                         beleidigt zu haben. 86a                           UT brachte(n) mit Farbe ein Kennzeichen einer                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        739        25.09.2019     64807       Dieburg                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation auf eine Wand auf.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. ein Kennzeichen einer 86a 3        740        26.09.2019     35041       Marburg                     Nein           verfassungswidrigen Organisation auf den Asphalt       0           0             0          0          0         ja              Anklage erhoben = lfd. Nr. 647        Nein     1       1          0          0        Nein StGB gemalt zu haben. 86a                             UT bemalte(n) ein Verkehrsschild mit einem                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        741        28.09.2019     65197     Wiesbaden                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Der BS ritzte zwei Kennzeichen einer 86a 3        742        30.09.2019     35041       Marburg                     Nein         verfassungswidrigen Organisation in die Sitzbank einer   0           0             0          0          0         Ja              Anklage erhoben = lfd. Nr. 647.       Nein     1       1          0          0        Nein StGB Bushaltestelle. 130                          Ein von UT gefertigter Flyer mit volksverhetzendem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 3        743        30.09.2019     37287      Wehretal                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                              Inhalt wurde auf einem Weg aufgefunden.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 86a                          UT beschmierte(n) eine Baustelle mit Kennzeichen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        744        30.09.2019     63526       Erlensee                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 130                           UT beschädigte(n) eine Windkraftanlage u.a. durch                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 3        745        30.09.2019     37247    Großalmerode                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                            Einritzen eines volksverhetzenden Schriftzugs.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich Der BS steht im Verdacht, ein Kennzeichen einer 86a 4        746        02.10.2019     35041       Marburg                     Nein                verfassungswidrigen Organisation in eine          0           0             0          0          0         ja              Anklage erhoben = lfd. Nr. 647        Nein     1       1          0          0        Nein StGB Gebäudefassade eingeritzt zu haben. Der BS steht im Verdacht, u.a. mehrere Gebäude mit 86a                         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation                                                                                                                                                                                            Antisemitisch 4        747        02.10.2019     35041       Marburg                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Anklage erhoben = lfd. Nr. 647        Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                         beschmiert zu haben.                                                                                                                                                                                                        Fremdenfeindlich Versto Die BS führten eine sogenannte „Schutzzonenstreife“                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 4        748        02.10.2019     36037        Fulda          ß           Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     2       2          0          0        Nein durch.                                                                                                             abgeschlossen. VersG Frankfurt am     86a                               Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht 4        749        02.10.2019     60388                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                       verfassungswidrigen Organisation gegenüber dem GS.                                                                                        abgeschlossen. 86a                                 UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        750        04.10.2019     35112     Fronhausen                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                          verfassungswidrigen Organisation an ein Gebäude.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        751        04.10.2019     34117        Kassel                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                      Organisation an eine Garage.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 44 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers Bad        130                        UT schrieb(en) einen volksverhetzenden Text auf eine                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        752        05.10.2019     34537                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Wildungen     StGB                                               Tafel.                                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 86a                                 UT kratzte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        753        05.10.2019     63450        Hanau                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation in den Pkw des GS.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        754        06.10.2019     65614       Beselich                   Nein          verfassungswidrigen Organisation auf die Innenwand      0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) eines Buswartehäuschens. UT bemalte(n) die Wand einer Unterführung mit 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        755        06.10.2019     65549       Limburg                    Nein              einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT besprühte(n)/bemalte(n) ein Buswartehäuschen 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        756        06.10.2019     35460     Staufenberg                  Nein         u.a. mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen     0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                       UT beschädigte(n) u.a. eine Wand durch Aufmalen von                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        757        07.10.2019     35274      Kirchhain                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 224                           Der BS schlug mit einer Flasche auf den GS ein,                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 4        758        07.10.2019     36037        Fulda                       Ja                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        nachdem er antisemitische Parolen geäußert hatte.                                                                                         abgeschlossen. UT beschmierte(n) einen Fahrkartenautomaten mit 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        759        07.10.2019     34393     Grebenstein                  Nein          u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation 86a                          UT besprühte(n) eine Gebäudefassade mit drei                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        760        08.10.2019     64331     Weiterstadt                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT besprühte(n) einen Hof mit u.a. vier Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        761        08.10.2019     36100     Petersberg                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT besprühte(n) u.a. eine Gebäudewand mit einem                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht 4        762        08.10.2019     64331     Weiterstadt                  Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                         abgeschlossen UT beschädigte(n) auf dem Grundstück des GS die 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        763        08.10.2019     64331     Weiterstadt                  Nein         Hauswand durch Aufsprühen eines Kennzeichens einer       1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Limburg an      86a                           UT besprühte(n) ein Hinweisschild mit einem                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        764        08.10.2019     65549                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         Ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein der Lahn      StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   241                            Die GS erhielt von UT eine SMS-Nachricht mit                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht 4        765        08.10.2019     60528                                  Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                               bedrohendem/beleidigendem Inhalt.                                                                                                  abgeschlossen. Frankfurt am   130 4        766        10.10.2019     60320                                  Nein              UT leugnete(n) auf YouTube den Holocaust.           0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB Frankfurt am   303                                UT besprühte(n) ein Schaufenster mit                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        767        10.10.2019     65933                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                     fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. die GS fremdenfeindlich Frankfurt am    86a                                beleidigt und ein Kennzeichen einer 4        768        11.10.2019     60599                                  Nein                                                                  2           0             1          1          0         ja          Vorläufige Einstellung gemäß § 154f StPO   Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                         verfassungswidrigen Organisation an eine Wand gemalt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 45 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers Der BS steht im Verdacht, mehrere E-Mails mit u.a. 86a                                                                                                                                                                                                                                                                        Sexuelle 4        769        12.10.2019     64653        Lorsch                    Nein          Parolen einer verfassungswidrigen Organisation an       1           0             1          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                                                                                                                      Orientierung den GS versandt zu haben. Frankfurt am    86a                           Durch die UT wurde u.a. eine Grußform einer                                                                                Strafbefehl, Geldstrafe 50 Tagessätze à 4        770        12.10.2019     60329                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                            verfassungswidrigen Organisation gezeigt.                                                                                           30 €, rechtskräftig 86a                       UT bemalte(n) ein Kreuz mit einem Kennzeichen einer                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        771        12.10.2019     64739       Höchst                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Offenbach am    130                                Die BS stehen im Verdacht, die GS mit 4        772        12.10.2019     63065                                  Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     2       1          1          0            Ja              Fremdenfeindlich Main        StGB                           volksverhetzendem Inhalt beleidigt zu haben. Frankfurt am   130                           Der BS steht im Verdacht, u.a. volksverhetzende                                                                               Geldstrafe 50 Tagessätze zu je 20 €,                                                                        Fremdenfeindlich 4        773        12.10.2019     60486                                  Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                         Aussagen gegen den GS ausgesprochen zu haben.                                                                                             rechtskräftig                                                                                       Rassismus Frankfurt am    86a                         UT beschmierte(n) eine Außenfassade mit einem                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        774        13.10.2019     60439                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                          UT beschmierte(n) eine Eingangstür mit einem 4        775        14.10.2019     64720     Michelstadt                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. 130                             UT beschmierte(n) eine Außentür mit einer                                                                                                                                                                                                 Antisemitisch 4        776        14.10.2019     65343       Eltville                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                   volksverhetzenden Aufschrift.                                                                                                                                                                                                    Fremdenfeindlich UT störte(n) den öffentlichen Frieden, indem durch sie 126                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 4        777        15.10.2019     63065      Offenbach                   Nein             eine Straftat zum Nachteil einer muslimischen        1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Islamfeindlich Gemeinde geplant worden sein soll. 86a                             UT besprühte(n) einen Gehweg mit einem                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        778        16.10.2019     35037       Marburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                          Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Parole einer 4        779        16.10.2019     64293      Darmstadt                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     3       3          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation geäußert zu haben. 86a                               UT ritzte(n) u.a. ein Kennzeichen einer                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        780        16.10.2019     35041       Marburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation in eine Eingangstür.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritzte(n) in eine Außenfassade u.a. ein Kennzeichen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        781        17.10.2019     35096       Weimar                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) Durch UT wurde(n) u.a. ein fremden-/islamfeindlichen Frankfurt am   303                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 4        782        17.10.2019     60529                                  Nein               Aufkleber an dem Pkw des GS angebracht.            1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen.                                                                                       Islamfeindlich 86a                        Die BS beschmierte(n) ein Zugangstor mit u.a. zwei                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 4        783        17.10.2019     65203     Wiesbaden                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     3       3          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, einen Gegenstand mit Frankfurt am    86a 4        784        17.10.2019     65929                                  Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       0           0             0          0          0         ja                   Strafbefehl beantragt            Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB zum Kauf angeboten zu haben. 86a                              Ein UT äußerte gegenüber dem GS eine                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        785        18.10.2019     35037       Marburg                    Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                   fremdenfeindliche Äußerung.                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    86a                           UT schrieb(en) an eine Toilettentür fremden-                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 4        786        18.10.2019     60549                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                  /islamfeindliche Äußerungen.                                                                                            konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Islamfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 46 von 54
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