Straf- und Gewalttaten mit rassistischem, antisemitischem, rechtsextremistischem und/oder ausländerfeindliche Hintergrund in Hessen im zweiten Quartal 2019

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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                         UT besprühte(n) mehrere Außenwände u.a. mit                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        787        18.10.2019     36399     Freiensteinau                 Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                              UT ritzte(n) u.a. ein Kennzeichen einer                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        788        18.10.2019     35435     Wettenberg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         verfassungswidrigen Organisation in einen Baum.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am     86a                        UT besprühte(n) die Hausfassade des GS mit einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        789        19.10.2019     60322                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 303                            UT besprühte(n) eine Gebäudewand mit einer                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht 4        790        19.10.2019     34212      Melsungen                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                  fremdenfeindlichen Aussage.                                                                                                    abgeschlossen. 86a                          Durch mehrere UT wurde u.a. eine Parole einer                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 4        791        20.10.2019     35037       Marburg                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                       verfassungswidrigen Organisation mehrfach gerufen.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich Frankfurt am     86a                            UT veröffentlichte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        792        20.10.2019     60313                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                           verfassungswidrigen Organisation auf Twitter.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 86a                         UT ritzte(n) in einen Baum ein Kennzeichen einer                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        793        20.10.2019     37284     Waldkappel                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) 86a                       Der BS steht im Verdacht, mehrfach u.a. Parolen einer 4        794        20.10.2019     65594        Runkel                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben. 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        795        21.10.2019     65391        Lorch                      Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                Organisation in eine Holzverkleidung.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT besprühte(n) einen Baum mit einem Kennzeichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        796        21.10.2019     34119        Kassel                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    130                           Der BS beleidigte den GS mit volksverhetzenden                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 4        797        21.10.2019     60439                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main        StGB                                             Aussagen.                                                                                                           abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, ein Bild mit einem 86a 4        798        22.10.2019     36041        Fulda                      Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       0           0             0          0          0         ja                   Strafbefehl beantragt            Nein     1       1          0          0        Nein StGB auf Facebook veröffentlicht zu haben. UT bemalte(n) die Wand in einem Hauseingang mit Frankfurt am     86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        799        22.10.2019     60314                                   Nein              vier Kennzeichen einer verfassungswidrigen          0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT zerkratzte(n) die Motorhaube eines muslimischen Frankfurt am     86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Islamfeindlich 4        800        23.10.2019     65929                                   Nein             Unternehmens mit einem Kennzeichen einer             0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main        StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. Ein UT schoss mit einem Luftgewehr ein Kennzeichen 86a                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 4        801        23.10.2019     35315       Homberg                     Nein            einer verfassungswidrigen Organisation in eine        0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. Zielscheibe. Frankfurt am    130                              Der BS steht im Verdacht, die GS u.a. mit 4        802        24.10.2019     60385                                   Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main        StGB                           volksverhetzendem Inhalt beleidigt zu haben. 86a                         UT besprühte(n) mehrere Wände mit u.a. einem                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        803        25.10.2019     68623     Lampertheim                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    185                        Der GS wurde von der BS u.a. mit antisemitischen und                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 4        804        25.10.2019     60489                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       0          1          0            Ja Main        StGB                            fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt.                                                                                             abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 47 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                             Haft3                                  Divers UT besprühte(n) u.a. eine Hauswand/einen Briefkasten 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                           Antisemitisch 4        805        26.10.2019     34128        Kassel                    Nein           mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen        0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Fremdenfeindlich Organisation. 86a                                Mehrere UT riefen eine Parole einer                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        806        26.10.2019     36320       Kirdorf                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) 126                             UT beschmierte(n) ein Hinweisschild mit u.a.                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 4        807        27.10.2019     34266       Niesetal                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                    fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                                    abgeschlossen. 86a                       UT beschmierte(n) das Fahrzeug des GS mit u.a. einem                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        808        27.10.2019     65189      Wiesbaden                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation .                                                                               konnten nicht ermittelt werden) UT zeichnete(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        809        28.10.2019     63477       Maintal                    Nein                verfassungswidrigen Organisation auf die          1           0             0          1          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) verschmutzte Motorhaube des Pkws der GS. Der BS steht im Verdacht, ein Kennzeichen einer 86a 4        810        29.10.2019     35041       Marburg                    Nein         verfassungswidrigen Organisation auf eine Plakatwand     0           0             0          0          0         ja               Anklage erhoben = lfd. Nr. 647         Nein     1       1          0          0        Nein StGB gemalt zu haben. Durch UT wurde(n) u.a. in den Kellerraum des GS ein Frankfurt am    86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        811        29.10.2019     60598                                  Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) aufgesprüht. Durch UT wurde auf den Pkw der GS u.a. ein 86a                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 4        812        29.10.2019     63633       Birstein                   Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      1           0             0          1          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. eingekratzt. 130                                  UT versandte(n) eine Zeitschrift mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        813        30.10.2019     64285      Darmstadt                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                     volksverhetzendem Inhalt.                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) Bad         86a                       Durch UT wurde(n) in einem Zug u.a. vier Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        814        31.10.2019     34537                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Wildungen     StGB                        einer verfassungswidrigen Organisation eingeritzt.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                        Die BS bemalten mehrere Schilder mit Kennzeichen                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 4        815        31.10.2019     65203      Wiesbaden                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     3       3          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                               abgeschlossen. 86a                       Der BS malte auf die Kfz-Motorhaube des GS u.a. zwei                                                                           vorläufig Einstellung gemäß § 154f StPO 4        816        31.10.2019     36110        Schlitz                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. 86a                       UT malte(n) an u.a. eine Wand mehrere Kennzeichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        817        01.11.2019     65510       Idstein                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                            einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        818        01.11.2019     63450        Hanau                     Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               Organisation in die Tür des Pkw des GS.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) 241                        UT bedrohte(n) die GS telefonisch mit einem Bezug zu                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        819        01.11.2019     35041       Marburg                    Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) Die BS verbreiteten Nachrichten mit 130                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                               Antisemitisch 4        820        01.11.2019     35781      Weilburg                    Nein                 volksverhetzendem Inhalt über einen              0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     5       5          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen.                                                                                      Fremdenfeindlich Messengerdienst. UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnten 4        821        01.11.2019     61348     Bad Homburg                  Nein         verfassungswidrigen Organisation auf die Motorhaube      1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                               nicht ermittelt werden) des PKW des GS. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 48 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                       Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                  Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                             / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                     / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                          UT beschmierte(n) eine Hauswand mit einem                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        822        01.11.2019     64289      Darmstadt                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, einen Gedenkstein mit 86a 4        823        02.11.2019     35041       Marburg                    Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen        0           0             0          0          0         ja              Anklage erhoben = lfd. Nr. 647        Nein     1       1          0          0        Nein StGB Organisation besprüht zu haben. UT beschmierte(n) einen Verteilerkasten/ein 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        824        02.11.2019     35066     Frankenberg                  Nein            Verkehrsschild mit je einem Kennzeichen einer       0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. UT sprühte(n) zwei Kennzeichen einer Bad Soden-      86a                                                                                                                                                       Ermittlungsverfahren noch nicht 4        825        02.11.2019     63628                                  Nein          verfassungswidrigen Organisation an die Hauswand      2           0             1          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Salmünster     StGB                                                                                                                                                               abgeschlossen. der GS. Der BS führte ein Fahrzeug, an welchem Kennzeichen 86a 4        826        02.11.2019     63699      Kefenrod                    Nein          einer verfassungswidrigen Organisation angebracht     0           0             0          0          0         ja                   Strafbefehl beantragt            Nein     1       1          0          0        Nein StGB waren. UT besprühte(n) die Teerdecke einer Brücke u.a. mit 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        827        03.11.2019     35410       Hungen                     Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen        0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                           UT beschmierte(n) einen Betonpfeiler mit u.a.                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        828        04.11.2019     35428      Langgäns                    Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT besprühte(n) eine Unterführung mit Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        829        04.11.2019     64646     Heppenheim                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                            einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 86a                           UT besprühte(n) den Pkw des GS mit einem                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        830        04.11.2019     37269      Eschwege                    Nein                                                                1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) 86a                          UT besprühte(n) eine Unterführung mit einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        831        04.11.2019     65207     Wiesbaden                    Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) 86a                         UT sprühte(n) auf einen Gehweg ein Kennzeichen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        832        05.11.2019     35039       Marburg                    Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           einer verfassungswidrigen Organisation auf.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT beschmierte(n ) eine Toilettentür mit Kennzeichen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        833        05.11.2019     34471     Volksmarsen                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) Die BS versandte u.a. Bilder von Kennzeichen einer 86 4        834        07.11.2019     35043       Marburg                    Nein         verfassungswidrigen Organisation per E-Mail und per    0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       0          1          0        Nein StGB Brief. Durch UT wurde(n) Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        835        07.11.2019     63303       Dreieich                   Nein           verfassungswidrigen Organisation an ein Gebäude      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) gesprüht. UT ritzte(n) in einen Fahrstuhl in einem jüdischen Frankfurt am    86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 4        836        07.11.2019     60385                                  Nein                 Altenwohnheim ein Kennzeichen einer            0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. 86a                       Ein UT äußerte eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 4        837        07.11.2019     64283      Darmstadt                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                            Organisation.                                                                                               konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                    Seite 49 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                  Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers Der BS steht im Verdacht, eine E-Mail mit beleidigendem Inhalt an die politisch aktive GS Frankfurt am    185                                                                                                                                                        Ermittlungsverfahren noch nicht 4        838        08.11.2019     60322                                   Nein                         versandt zu haben.                     1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                                                                                                                                                               abgeschlossen. 130                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 4        839        08.11.2019     63667        Nidda                      Nein              Zwei UT äußerten volksverhetzende Inhalte.        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich UT ritzte(n) in u.a. eine Gebäudefassade mehrere 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        840        08.11.2019     35096       Weimar                      Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation    0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) ein. 130                                 UT versandte(n) einen Brief mit u.a.                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        841        08.11.2019     65428     Rüsselsheim                   Nein                                                                1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                               volksverhetzendem Inhalt an den GS.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) Durch den BS wurde u.a. eine Parole einer Frankfurt am     86a                                                                                                                                                     Strafbefehl, 120 Tagessätze zu je 10 €, 4        842        09.11.2019     60329                                   Nein          verfassungswidrigen Organisation gegenüber den GS     2           0             2          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                                                                                                                                                                  rechtskräftig geäußert. Frankfurt am     86a                              Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht 4        843        10.11.2019     60431                                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                               abgeschlossen. 86a                         UT beschmierte(n) eine Werbetafel u.a. mit einen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        844        10.11.2019     60327    Frankfurt Main                 Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) UT kratzte(n) in den Deckel der Mülltonne des GS 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        845        11.11.2019     65468       Trebur                      Nein            mehrere Kennzeichen einer verfassungswidrigen       0           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Bad          86a                       UT besprühte(n) einen Stromverteilerkasten mit einem                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        846        11.11.2019     34537                                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Wildungen      StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT beschmierte(n) eine Gebäudefassade mit einem                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        847        12.11.2019     36381     Schlüchtern                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am     86a                        UT beschmierte(n) ein Metallschild u.a. mit einem                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        848        12.11.2019     60313                                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) 185                        Der BS beleidigte den GS über einen Messengerdienst                                                                             Ermittlungsverfahren noch nicht 4        849        14.11.2019     34225      Baunatal                     Nein                                                                1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                  mit fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                               abgeschlossen. 86a                          UT beschmierte(n) eine Friedhofshalle u.a. mit                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 4        850        15.11.2019     64646     Heppenheim                    Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich 86a                                UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht 4        851        16.11.2019     63571     Gelnhausen                    Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           verfassungswidrigen Organisation an ein Tor.                                                                                        abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, u.a. ein Bild mit 130                                                                                                                                                      Endgültige Einstellung gemäß § 153a I 4        852        17.11.2019     65479      Raunheim                     Nein         volksverhetzendem Inhalt in Facebook veröffentlicht    1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                     StPO zu haben. 86a                            UT sprühte(n) auf einem Schulgelände zwei                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 4        853        17.11.2019     63571     Gelnhausen                    Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     abgeschlossen. UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        854        19.11.2019     65203     Wiesbaden                     Nein              verfassungswidrigen Organisation auf einen        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) Verteilerkasten. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 50 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                             / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers Frankfurt am    86a                       UT bemalte(n) die Wand in einem Fahrstuhl mit einem 4        855        20.11.2019     60528                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am    86a                          UT besprühte(n) die Fahrbahndecke mit einem 4        856        20.11.2019     60437                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. 241                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 4        857        20.11.2019     63654      Büdingen                    Nein         Ein UT bedrohte den GS mit fremdenfeindlichen Inhalt.   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen. Frankfurt am   185                           Ein UT beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 4        858        21.11.2019     60389                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                               Inhalt.                                                                                                           abgeschlossen                                                                                        Rassismus Frankfurt am    86a                          Der BS bot vier Anhänger mit Kennzeichen einer                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht 4        859        21.11.2019     65931                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                          verfassungswidrigen Organisation zum Kauf an.                                                                                         abgeschlossen. 86a                           UT beschmierte(n) einen Innenhof u.a. mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        860        22.11.2019     63500     Seligenstadt                 Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    86a                        Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 4        861        22.11.2019     65959                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                        verfassungswidrigen Organisation gezeigt zu haben. 86a                       UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 4        862        22.11.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                 3           0             2          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                            Organisation auf u.a. Gebäudeteilen der GS.                                                                                         abgeschlossen. 241                         Der BS steht im Verdacht, den GS fremdenfeindlich                                                                             vorläufige Einstellung gemäß § 153a I 4        863        23.11.2019     36304       Alsfeld                    Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                        bedroht zu haben.                                                                                                              StPO 86a                               UT sprühte(n) zwei Kennzeichen einer                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        864        23.11.2019     64720     Michelstadt                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation an eine Waldhütte.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 4        865        23.11.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           Organisation an eine Hauswand und Haustür.                                                                                           abgeschlossen. 86a                       UT beschmierte(n) die Wohnungstür des GS mit einem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        866        24.11.2019     65203     Wiesbaden                    Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 303                              UT entfernte(n) einen Text einer jüdischen                                                                                                                                                                                              Antisemitisch 4        867        24.11.2019     36043        Fulda                     Nein                                                                 1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                           Gedenktafel.                                                                                                                                                                                                            Fremdenfeindlich 130                              Der BS äußerte volksverhetzende Inhalte.                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht 4        868        25.11.2019     34582       Borken                     Nein                                                                 0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen. 86a                       UT besprühte(n) den Pkw des GS mit zwei Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        869        25.11.2019     63179    Obertshausen                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 4        870        25.11.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                 2           0             1          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             Organisation an u.a. eine Hauswand der GS.                                                                                         abgeschlossen. UT besprühte(n) die Außenwände einer Trafo-Station 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        871        26.11.2019     65428     Rüsselsheim                  Nein         u.a. mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen    0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT besprühte(n) Mülleimer, Schilder und eine Sitzbank 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 4        872        26.11.2019     63500     Seligenstadt                 Nein            mit u.a. Kennzeichen einer verfassungswidrigen       1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Islamfeindlich Organisation. UT sprühte(n) u.a. Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                        Ermittlungsverfahren noch nicht 4        873        26.11.2019     63571     Gelnhausen                   Nein               verfassungswidrigen Organisation an einen         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen. Schaukasten. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 51 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen 86a                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 4        874        26.11.2019     63571     Gelnhausen                   Nein          Organisation u.a. auf eine Mülltonne und mehrere         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. Gebäude. 86a                          UT besprühte(n) zwei Fenster mit u.a. einem                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        875        27.11.2019     35083       Wetter                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                             UT sprühte(n) mehrere Kennzeichen einer                                                                                      Ermittlungsverfahren noch nicht 4        876        27.11.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation an Hausfassaden.                                                                                         abgeschlossen. UT malte(n) mit Bleistift ein Kennzeichen einer Bad          86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        877        27.11.2019     65307                                  Nein            verfassungswidrigen Organisation neben einen           0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Schwalbach     StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Eingangsbereich. Frankfurt am   185                           Ein UT spuckte dem GS ins Gesicht und äußerte                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 4        878        28.11.2019     60322                                  Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                              fremdenfeindliche/rassistische Inhalte.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden)                                                                              Rassismus 303                         UT zerstach(en) Reifen am Pkw des GS, an welchem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        879        29.11.2019     36304       Alsfeld                    Nein                                                                   1           0             1          0          0       nein                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             ein politischer Aufkleber angebracht war.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   185                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        880        29.11.2019     60486                                  Nein         Ein UT beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt.   1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Der BS rammte einen der beiden GS, nachdem er diese Frankfurt am   223                         u.a. fremdenfeindlich beleidigt und eine Parole einer                                                                             Ermittlungsverfahren noch nicht 4        881        30.11.2019     60594                                    Ja                                                                   2           0             2          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                        verfassungswidrigen Organisation verwendet hatte.                                                                                         abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, den GS mit 130                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 4        882        01.12.2019     34599      Neuental                    Nein             volksverhetzendem Inhalt beleidigt zu haben.          1           1             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen.                                                                                        Rassismus UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        883        01.12.2019     35041       Marburg                    Nein          verfassungswidrigen Organisation auf die vereiste        1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Scheibe des Pkw des GS. 86a                         UT besprühte(n) die Hauswand des GS mit einem                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        884        01.12.2019     63500     Seligenstadt                 Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT besprühte(n) u.a. drei Sitzbänke mit Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        885        02.12.2019     65343       Eltville                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT besprühte(n) ein Wasserhäuschen u.a. mit zwei                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        886        02.12.2019     64732      Bad König                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) ein Wetterhäuschen und eine 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        887        03.12.2019     63584       Gründau                    Nein              Streugutkiste u.a. mit Kennzeichen einer             0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am   130                           Der BS veröffentlichte auf Facebook u.a. einen                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 4        888        04.12.2019     65929                                  Nein                                                                   0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                   volksverhetzenden Beitrag.                                                                                                     abgeschlossen. Frankfurt am    86a                          Der BS steht im Verdacht, eine Grußform einer 4        889        04.12.2019     60549                                  Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                        verfassungswidrigen Organisation gezeigt zu haben. Frankfurt am    86a                        Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 4        890        06.12.2019     60549                                  Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                        verfassungswidrigen Organisation gezeigt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 52 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                       UT bemalte(n) eine Straße u.a. mit einem Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        891        08.12.2019     36110        Schlitz                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 242                           UT entwendete(n) von einem Fahnenmast eine                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 4        892        08.12.2019     36100     Petersberg                   Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                      israelische Fahne.                                                                                                   konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 86a                        Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer                                                                             Strafbefehl beantragt: Verwarnung mit 4        893        10.12.2019     65428     Rüsselsheim                  Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation gezeigt zu haben.                                                                                          Strafvorbehalt UT brachte(n) auf einem Hinweisschild ein 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        894        10.12.2019     34281     Gudensberg                   Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation        0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden auf. 86a                            UT besprühte(n) einen Gehweg mit einem                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        895        11.12.2019     37269      Eschwege                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT besprühte(n) eine Außenfassade mit Kennzeichen                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 4        896        12.12.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                              abgeschlossen. 86a                         UT besprühte(n) eine Hauswand mit Kennzeichen                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        897        12.12.2019     63452        Hanau                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   223                        Ein UT verletzte den GS durch Schläge, nachdem er ihn                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 4        898        13.12.2019     60439                                    Ja                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0 Main       StGB                            fremdenfeindlich/rassistisch beleidigt hatte.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden)                                                                              Rassismus Der BS steht im Verdacht, den GS mit Frankfurt am   185                                                                                                                                                                                                                                                                        Antisemitisch 4        899        13.12.2019     60316                                  Nein         antisemitischen/fremdenfeindlichen Inhalt beleidigt zu    1           0             1          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                                                                                                                     Fremdenfeindlich haben. 187                           Der BS steht im Verdacht, den GS aus politischen 4        900        14.12.2019     36129       Gersfeld                   Nein                                                                   1           0             1          0          0       nein           Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO .    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                   Gründen verleumdet zu haben. 185 4        901        14.12.2019     36043        Fulda                     Nein         Die BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt.   1           0             0          1          0       nein            Verweisung auf den Privatklageweg       Nein     1       0          1          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB 187                           Der BS steht im Verdacht, den GS aus politischen 4        902        15.12.2019     36381     Schlüchtern                  Nein                                                                   1           0             1          0          0       nein            Verweisung auf den Privatklageweg       Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                   Gründen verleumdet zu haben. 130                         Der BS steht im Verdacht, einen volksverhetzenden                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 4        903        17.12.2019     35043       Marburg                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                         Kommentar im Internet veröffentlicht zu haben.                                                                                           abgeschlossen.                                                                                        Rassismus 86a                        UT kratzte(n) in den Pkw der GS u.a. ein Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        904        17.12.2019     35390       Gießen                     Nein                                                                   1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) mehrere Graffitis von Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        905        17.12.2019     65439      Flörsheim                   Nein                   verfassungswidrigen Organisation.               0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) UT schnitt(en) u.a. die Form eines Kennzeichen einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        906        17.12.2019     65936                                  Nein              verfassungswidrigen Organisation aus einer           0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Gartenzaunplane. 86a                       UT beschmierte(n) ein Gebäude mit u.a. Kennzeichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        907        19.12.2019     64579     Gernsheim                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 224                           Der BS steht im Verdacht, den GS aus politischen                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht 4        908        19.12.2019     63454        Hanau                       Ja                                                                   1           1             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                   Motiven geschlagen zu haben.                                                                                                   abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 53 von 54
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Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                       Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                  Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                            / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                     / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 185                              Der BS steht im Verdacht, den GS mit u.a.                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 4        909        20.12.2019     35117    Münchhausen                   Nein                                                                1           1             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                             antisemitischen Inhalt beleidigt zu haben.                                                                                        abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich 185                           Der BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen 4        910        22.12.2019     63450        Hanau                     Nein                                                                1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 154f StPO         Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                               Inhalt. 223                          Der BS steht im Verdacht, den GS aufgrund einer                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 4        911        22.12.2019     34626     Neukirchen                     Ja                                                                1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                           politischer Motivation geschlagen zu haben.                                                                                         abgeschlossen. 86a                        Die BS malte Kennzeichen einer verfassungswidrigen 4        912        23.12.2019     36341      Lauterbach                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       0          1          0        Nein StGB                               Organisation u.a. auf eine Eingangstür. Frankfurt am   130                             UT schrieb(en) an die Wohnungstür des GS                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 4        913        24.12.2019     60599                                  Nein                                                                1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                            antisemitische/fremdenfeindliche Worte.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 303                               UT besprühte(n) eine Außenfassade mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 4        914        25.12.2019     35091        Cölbe                     Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                           antisemitischen/fremdenfeindlichen Inhalten.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden).                                                                          Fremdenfeindlich UT beschmierte(n) ein Denkmal an einer Gedenkstätte 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        915        27.12.2019     36037        Fulda                     Nein            u.a. mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                          UT besprühte(n) einen Werbeaufsteller mit zwei                                                                              Ermittlungsverfahrenen noch nicht 4        916        27.12.2019     63179    Obertshausen                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      abgeschlossen UT malte(n) auf die vereiste Motorhaube/Frontscheibe 86a                                                                                                                                                       Ermittlungsverfahren noch nicht 4        917        28.12.2019     63500     Seligenstadt                 Nein                eines Pkws u.a. zwei Kennzeichen einer          0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen verfassungswidrigen Organisation. UT beschmierte(n) die Wände einer Unterführung u.a. 86a                                                                                                                                                       Ermittlungsverfahren noch nicht 4        918        29.12.2019     63263     Neu-Isenburg                 Nein              mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen Organisation. 86a                           UT besprühte(n) eine Parkbank u.a. mit einem                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        919        30.12.2019     65343        Eltville                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, mehrfach eine Grußform 86a 4        920        31.12.2019     64283      Darmstadt                   Nein          einer verfassungswidrigen Organisation getätigt zu    0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0        Nein StGB haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                    Seite 54 von 54
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