Juristisches Staatsexamen in Hessen
20. Wahlperiode Drucksache 20/803 HESSISCHER LANDTAG 29. 07. 2019 Kleine Anfrage Gerald Kummer (SPD), Karina Fissmann (SPD), Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD) und Sabine Waschke (SPD) vom 11.06.2019 Juristisches Staatsexamen in Hessen und Antwort Ministerin der Justiz Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Ministerin für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen haben in Hessen in den Jahren 2008 bis 2019 ihr erstes juristisches Staats- examen bestanden? Bitte aufschlüsseln nach Studienstandort und Jahr Von 2008 bis zum Auswertungsdatum 17. Juni 2019 haben insgesamt 6.494 Kandidatinnen und 1 Kandidaten in Hessen die Erste Prüfung bestanden. Die Aufschlüsselung nach Studienort und Jahr ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Jahr Gesamt Frankfurt Gießen Marburg Wiesbaden 2008 312 n.b. n.b. n.b. 0 2009 528 n.b. n.b. n.b. 0 2010 600 n.b. n.b. n.b. 0 2011 555 n.b. n.b. n.b. 0 2012 464 239 118 107 0 2013 510 268 144 98 0 2014 560 318 103 139 0 2015 579 297 121 161 0 2016 667 291 149 179 48 2017 716 350 126 160 80 2018 708 332 128 178 70 2019 303 104 71 89 39 Für die Jahre 2008 bis 2014 können die Zahlen nur eingeschränkt aufgeschlüsselt werden, weil das für die Datenverwaltung vom Justizprüfungsamt verwendete Computerprogramm zwischen- zeitlich ausgetauscht wurde und nur die Grunddaten gesichert wurden, die für die Arbeit des Justizprüfungsamts weiterhin notwendig sind. Statistische Daten zum Studienstandort ehemali- ger Examenskandidaten benötigt das Justizprüfungsamt für seine Arbeit nicht, so dass sie nicht gesichert wurden. Für die Jahre 2012 bis 2014 sind die Jahresberichte des Präsidenten des Justizprüfungsamtes ausgewertet worden (die Gesamtzahl weicht allerdings von der Gesamtzahl ab, die aus der Datenübernahme in das neue, derzeit verwendete Computerprogramm herrührt). Für die Jahre vor 2012 enthalten die Jahresberichte keine Aufschlüsselung nach Studienorten. Weitere Quellen, aus denen die Daten entnommen werden könnten, standen dem Hessischen Ministerium der Justiz und dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst für die Be- antwortung der Kleinen Anfrage in der Kürze der Zeit nicht zur Verfügung. Unterlagen zur Prüfungsplanung enthalten Teilnehmerzahlen für die Aufsichtsarbeiten am jeweiligen Hoch- _______________________ 1 Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Reform der Juristenausbildung vom 27. Februar 2004 (GVBl. I, S. 86 ff.) am 8. März 2004 ist die Erste Prüfung, bestehend aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, an die Stelle der ersten juristischen Staatsprüfung getreten. Eingegangen am 29. Juli 2019 · Bearbeitet am 29. Juli 2019 · Ausgegeben am 31. Juli 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/803 schulstandort, die aber keine Schlüsse auf die von den Fragestellern erbetene Anzahl der erfolg- reichen Absolventinnen und Absolventen erlaubt. Ähnlich verhält es sich mit Daten zu Teil- nehmern an den mündlichen Prüfungen und für eine Auswertung der Prüfungskommissionen und der Protokolle über die mündlichen Prüfungen. Überdies wird die Erste Prüfung nicht not- wendigerweise mit der mündlichen Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung abge- schlossen, da vielmehr noch zuvor oder anschließend die universitäre Schwerpunktbereichsprü- fung zu absolvieren ist. Letztlich wäre eine detailliertere Beantwortung nur durch Auswertung jeder einzelnen Prüfungsakte möglich. Frage 2: Wie viele Personen haben in den Jahren 2010-2019 ihr zweites juristisches Staatsexamen bestan- den? Bitte aufschlüsseln nach Referendariats-Standort und Jahr. Von 2010 bis zum Auswertungsdatum 19. Juni 2019 haben 6.069 Kandidatinnen und Kandida- ten die zweite juristische Staatsprüfung bestanden, die in der folgenden Tabelle nach Stamm- dienststelle und Jahr aufgeschlüsselt sind. Stammdienst- 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 stelle (LG) Darmstadt 64 173 166 181 141 146 134 172 176 40 Frankfurt 89 234 226 216 220 194 196 218 232 44 Fulda 2 28 23 25 14 25 16 21 19 9 Gießen 20 68 58 71 63 60 66 56 55 11 Hanau 29 41 40 46 42 50 35 55 52 0 Kassel 22 68 60 32 33 44 43 34 57 7 Limburg 2 27 34 23 12 25 21 18 18 8 Marburg 27 42 44 33 40 33 31 34 29 1 Wiesbaden 32 92 96 94 77 84 76 84 82 16 2 352 3 Summe 777 750 721 642 661 618 692 720 136 (979) Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anfertigung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten und nicht auf den Zeit- punkt der mündlichen Prüfungen, die in der Regel vier Monate später stattfinden. Die Zahlen weichen daher geringfü- gig von den Zahlen der veröffentlichten Jahresberichte ab, die auf die mündlichen Prüfungen abstellen. Diese Daten er- möglichen aber keine Auswertung nach Stammdienststellen. Frage 3: Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Landesregierung nach Abschluss des ersten Staats- examens in Hessen das Bundesland zur Durchführung des juristischen Vorbereitungsdienstes ge- wechselt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Bundesland. Die Landesregierung verfügt über keine statistischen Daten darüber, wie viele Personen nach Abschluss der Ersten Prüfung in Hessen das Bundesland zur Durchführung des juristischen Vorbereitungsdienstes gewechselt haben. Das Justizprüfungsamt erhebt nach Abschluss des Prüfungsverfahrens grundsätzlich keine weite- ren Daten über die Kandidatinnen und Kandidaten der Ersten Prüfung. Ob sie den Vorberei- tungsdienst unmittelbar nach Abschluss des Prüfungsverfahrens, zu einem späteren Zeitpunkt oder auch gar nicht antreten, ist daher nicht bekannt. Frage 4: Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Landesregierung nach Abschluss des ersten Staats- examens in einem anderen Bundesland zur Durchführung des juristischen Vorbereitungsdienstes nach Hessen gewechselt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Bundesland. Die Landesregierung verfügt über keine statistischen Daten darüber, wie viele Personen nach Abschluss der Ersten Prüfung in einem anderen Land zur Durchführung des juristischen Vorbe- reitungsdienstes nach Hessen gewechselt sind. Die Frage, in welchem Bundesland das Zeugnis 2 Für das Jahr 2010 sind nach Stammdienststelle aufgeschlüsselte Daten nur für den Zeitraum von Juli bis Dezember verfügbar. Dem Jahresbericht des Präsidenten des Justizprüfungsamtes 2010 lässt sich nur die in Klammern aufgeführte Gesamtzahl der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare entnehmen, die die zweite juristische Staatsprüfung be- standen haben. Für die Jahre 2010 bis 2012 ergibt sich zudem jeweils eine Diskrepanz zwischen der Gesamtzahl und der Summe aus den Teilzahlen für die einzelnen Landgerichte. Die Diskrepanz rührt aus fehlenden Verknüpfungen einzelner Referenda- rinnen und Referendare mit der jeweiligen Stammdienststelle in der Übergangsphase nach Einführung des neuen Com- puterprogramms. Die Stammdienststelle ehemaliger Examenskandidaten benötigt das Justizprüfungsamt fürs eine Arbeit nicht. 3 Die Kandidaten, die ihre Aufsichtsarbeiten im Januar 2019 angefertigt haben, hatten im Mai 2019 ihre mündlichen Prüfungen. Weitere mündliche Prüfungen haben noch nicht stattgefunden.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/803 3 über die Erste Prüfung ausgestellt wurde, ist weder für die Durchführung des juristischen Vor- bereitungsdienstes noch für die Abnahme der zweiten juristischen Staatsprüfung relevant. Zur Beantwortung der Frage müssten daher die Akten aller Rechtsreferendarinnen und - referendare einzeln gesichtet und das mit der Bewerbung vorgelegte Zeugnis der Ersten Prüfung ausgewertet werden, was mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist. Frage 5: Wie viele Personen haben nach Abschluss des ersten Staatsexamens in Hessen in den Jahren 2010 bis 2019 einen Antrag auf Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Jurist“ oder Diplom- Juristin“ gestellt? Bitte aufschlüsseln nach Studienstandort und Jahr. Der Hochschulgrad „Diplom-Jurist“ bzw. „Diplom-Juristin“ wird derzeit von der Goethe- Universität in Frankfurt am Main, der Justus-Liebig-Universität in Gießen und der Philipps- Universität in Marburg, nicht aber von der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wies- baden verliehen. Von 2010 bis zum ersten Halbjahr 2019 wurden insgesamt 2.382 Anträge gestellt, die in der folgenden Tabelle nach Studienstandort und Jahr aufgeschlüsselt sind: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Goethe- Universität 133 144 154 153 149 135 163 135 156 89 Frankfurt Justus- Liebig- 80 66 58 55 60 34 28 41 39 16 Universität Gießen Philipps- Universität 141 84 39 34 42 34 33 28 40 19 Marburg Gesamt 354 294 251 242 251 203 224 204 235 124 Frage 6: Wie erklärt sich die Landesregierung die Differenz der Zahlen in den Antworten zu den Fragen 1 und 2? Aus Sicht der Landesregierung lassen sich aus den Zahlen in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 keine belastbaren Schlüsse ziehen. Insbesondere lassen sich aus einem Vergleich der jeweiligen Zahlen für einzelne Jahre keine be- lastbaren Schlüsse ziehen, weil etwa eine Kandidatin oder ein Kandidat nach der Ersten Prüfung im November eines Jahres frühestens im Januar des Folgejahres den Vorbereitungsdienst antre- ten kann. Zudem kommt es nicht selten vor, dass Kandidatinnen und Kandidaten nach dem Be- stehen der Ersten Prüfung nicht sofort den Vorbereitungsdienst antreten, sondern sich zunächst beispielsweise einer Doktorarbeit, einem LL.M.-Studium oder einem Auslandsaufenthalt wid- men. Frage 7: Wie erklärt sich für die Landesregierung der Wechsel aus Hessen in ein anderes Bundesland oder nach Hessen aus einem anderen Bundesland nach Abschluss des ersten Staatsexamens zur Durch- führung des juristischen Vorbereitungsdienstes? Es kann viele Gründe geben, aus denen junge Menschen beschließen, die beiden Abschnitte ihrer juristischen Ausbildung in jeweils unterschiedlichen Bundesländern zu absolvieren. Neben privaten Gründen dürfte die Qualität der Ausbildung und die weiteren Rahmenbedingungen am jeweiligen Ausbildungsstandort ebenso eine Rolle spielen wie die Höhe der Besoldung sowie der Status im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes. Die Landesregierung begrüßt es daher, dass die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grü- nen im Hessischen Landtag ein Gesetz eingebracht haben, mit dem Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Hessen wieder verbeamtet werden.
4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/803 Frage 8: Wie erklärt sich die Landesregierung, dass sich Absolventen des ersten Staatsexamens in Hessen gegen den Vorbereitungsdienst und für den Abschluss als „Diplom-Jurist“ oder „Diplom-Juristin“ entscheiden? Die Frage impliziert eine gegenseitige Ausschließlichkeit, die nicht zutrifft. Die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist unabhängig vom Hochschulgrad der Diplom-Juristin bzw. des Diplom-Juristen. Weder ist der Hochschulgrad Voraussetzung für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst noch steht der Eintritt in den juristischen Vorbereitungs- dienst der Verleihung des Hochschulgrades entgegen. Dem Rechtsverkehr ist weitgehend bekannt, dass Volljuristinnen und Volljuristen eine akademi- sche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, so dass neben dem Führen einer Dienstbe- zeichnung wie „Richterin“ und „Richter“ oder „Staatsanwältin“ und „Staatsanwalt“ oder einer Berufsbezeichnung wie „Rechtsanwältin“ oder „Rechtsanwalt“ der Hochschulgrad des Diplom- Juristen bzw. der Diplom-Juristin keine eigenständige oder weitergehende Bedeutung hat. Den- noch können Absolventinnen und Absolventen der Ersten Prüfung, die ihre juristische Ausbil- dung mit dem juristischen Vorbereitungsdienst fortsetzen, einen Antrag auf Verleihung des Hochschulgrades stellen. Eine der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage beteiligten Universitäten hat mitgeteilt, dass der Hochschulgrad Diplom-Juristin bzw. Diplom-Jurist „in der überwiegenden Anzahl der Fälle nicht alternativ zur Fortführung der Ausbildung im Referendariat, sondern ergänzend dazu be- antragt wird.“ Eine besondere Bedeutung hat der Hochschulgrad freilich für Absolventinnen und Absolventen der Ersten Prüfung, die die zweite juristische Staatsprüfung nicht ablegen, entweder weil sie sie nicht bestehen oder weil sie sich bereits gegen den juristischen Vorbereitungsdienst entscheiden. Für eine solche Entscheidung kann es viele Gründe geben. Insbesondere bietet der Arbeitsmarkt auch für Absolventen der Ersten Prüfung eine Vielzahl von Möglichkeiten. Frage 9: Ist eine Tätigkeit im Hessischen Staatsdienst nach Auffassung der Landesregierung insbesondere im Vergleich zur Privatwirtschaft für Jura-Absolventen und Jura-Absolventinnen noch attraktiv? Falls ja, warum? Eine Tätigkeit im hessischen Staatsdienst, insbesondere im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Justiz, ist für überdurchschnittlich qualifizierte Jura-Absolventinnen und - Absolventen attraktiv. Die Berufswahl wird von zahlreichen Erwägungen bestimmt. Neben materiellen Erwägungen spielen dafür auch immaterielle Gesichtspunkte eine große Rolle. So wird die Arbeit in der Justiz in einem sehr hohen Maße als sinngebend empfunden. Als Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte eingesetzte junge Juristinnen und Juristen können von Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit an im höchsten Grade selbstständig und eigenverantwortlich agieren, haben sofort direkten Außenkontakt und sind unabhängig von Mandanten- oder Geschäftsinteressen. Als Richterinnen und Richter eingesetzt genießen sie richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG). Zudem sind diese Berufe weiterhin von gro- ßer gesellschaftlicher Bedeutung und von hohem Ansehen. Die Justiz, wie auch die Hessische Landesverwaltung insgesamt, bietet eine vielfältige Tätigkeit in unterschiedlichen Rechtsgebieten an einem modernen Arbeitsplatz. Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten, sich im weiteren Berufsleben national oder international abordnen zu lassen oder sich umfangreich fortzubilden. Trotz der seit langem guten Lage am Arbeitsmarkt wird die Sicherheit des Arbeitsplatzes im Öf- fentlichen Dienst weiterhin geschätzt, ebenso wie eine gute Versorgung im Krankheitsfall mit- tels Leistungen der Beihilfe sowie die Aussicht auf eine verlässliche Altersversorgung. Auch die gute Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Anforderungen trägt zur Attraktivi- tät des staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Dienstes bei. Das Hessische Ministerium der Justiz und zahlreiche Gerichte sowie Behörden im Geschäftsbereich sind bereits über das lan- deseigene Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert. Die hiermit einhergehenden Maßnahmen, zu denen sich die Dienststellen verpflichten, gewährleisten eine familienfreundliche Organisation, wie beispielsweise die Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort, zahlreiche Kinderbetreuungsangebote oder Beratungsangebote im Zusammenhang mit Pflegeverpflichtungen. Die Zertifizierung der Behörden und Gerichte der hessischen Justiz ist weit vorangeschritten und soll möglichst flächendeckend erfolgen.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/803 5 Zudem ist das Hessische Ministerium der Justiz mit einigen Gerichten und Behörden der Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege beigetreten. Im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit der Bediensteten mit Pflegeverpflichtungen werden gemeinsam tragfähige Lösungen entwickelt, die sowohl den Anforderungen des Arbeitgebers als auch den Belangen der Pflegenden sowie deren pflegebedürftigen Angehörigen Rechnung tragen. Beschäftigte, die Verantwortung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen, sollen in ihrem Arbeitsumfeld gewürdigt und unterstützt werden. Im Rahmen der Erfüllung des Konzepts „Gesundheitsmanagement für die Gerichte und Staats- anwaltschaften in Hessen“ bietet das Hessische Ministerium der Justiz eine Externe Personalbe- ratung an. Mit diesem Angebot können alle Justizbediensteten und ihre nahen Familienangehö- rigen bei beruflichen, gesundheitlichen oder persönlichen Problemen diskrete und schnelle pro- fessionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die Beratungsleistungen sind anonym, vertraulich, kos- tenfrei und stehen rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche zur Verfügung. Wiesbaden, 29. Juli 2019 Eva Kühne-Hörmann