20. Wahlperiode Drucksache 20/3332 HESSISCHER LANDTAG 17. 08. 2020 Kleine Anfrage Lisa Gnadl (SPD) vom 04.08.2020 Sicherung der hessischen Fachberatungsstellen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragestellerin: Die Covid-19-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die hessischen Fachberatungsstellen gegen sexuelle Gewalt an Kindern, etwa durch wegbrechende Spendeneinnahmen sowie fehlende Einnahmen aus Bußgeldern und aus angebotenen Fortbildungsveranstaltungen, die nicht stattfinden konnten. Gleichzeitig entstehen den Fachbera- tungsstellen höhere Kosten durch nötige Ausstattung für digitale Beratung und die Einhaltung von Hygiene- maßnahmen. Außerdem könnte es in den Zeiten der Covid-19-bedingten Beschränkungen mit Schließung der Schulen und Kitas zu vermehrten Übergriffen auf Kinder gekommen sein, die nun erst nach der Lockerung der Kontaktbeschränkungen und der Wiederaufnahme des Schul- und Kitabetriebs bekannt werden. Die Landesregierung hat im Zwölf-Milliarden-Sondervermögen insgesamt 3 Mio. Euro für den Bereich Unter- stützung von Einrichtungen zum Gewaltschutz vorgesehen. Davon entfallen maximal 675.000 Euro auf die Einrichtungen im Bereich des Kinderschutzes. Dabei ist die Zuwendung pro Einrichtung auf höchstens 15.000 Euro begrenzt. Vorbemerkung Minister für Soziales und Integration: Der Hessischen Landesregierung ist sehr bewusst, vor welchen Herausforderungen die Fachbe- ratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen täglich stehen und welche Anstrengungen es zurzeit erfordert, handlungsfähig zu bleiben. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat deshalb in den vergangenen Monaten mit allen Akteurinnen und Akt- euren im Kinderschutz in engem Austausch gestanden, wie die Infrastruktur an Beratungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Zeiten der Corona-Krise nicht nur aufrecht- erhalten, sondern gestärkt und handlungsfähig bleiben kann. Mit dem Förderprogramm „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ hat die Hessische Landesregierung unverzüglich auf die in der Corona-Krise erschwerten Bedingungen in der Beratungspraxis reagiert. Mit den zusätzlichen Fördermitteln soll die Hand- lungsfähigkeit der Beratungsstellen nicht nur erhalten, sondern gestärkt werden. Sie sollen dabei helfen, die unabsehbaren, pandemiebedingten Kosten abzufedern, den besonderen hygienischen Vorgaben gerecht zu werden, um damit den Herausforderungen in der Krise besser gewachsen zu sein. Unabhängig davon stehen die den Gebietskörperschaften im Rahmen der Kommunalisierung so- zialer Hilfen für Maßnahmen des Kinderschutzes zugeteilten Mittel auch unter den erschwerten Krisenbedingungen uneingeschränkt zur Verfügung. Vor dem Hintergrund, dass in den beiden vorausgegangenen Haushaltsjahren die Mittel, die den kommunalen Beratungsstellen zur Verfü- gung stehen, um insgesamt 1,1 Mio. € aufgestockt worden sind, unternimmt die Hessische Lan- desregierung größte Anstrengungen, um den Schutz für Kinder und Jugendliche in Hessen nach- haltig zu sichern und auszubauen. Von einer Abfrage bei den Fachberatungsstellen wurde abgesehen. Die Fördermittel wurden kom- munalisiert, eine Abfrage würde ca. 4 Monate dauern. Es wird davon ausgegangen, dass die punktuellen Abfragen und Informationen einen guten Eindruck der Gesamtsituation geben. Eingegangen am 17. August 2020 · Ausgegeben am 20. Augsut 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3332 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Gab bzw. gibt es aufgrund der Covid-19-Pandemie in Hessen Einschränkungen des Angebots der Fachberatungsstellen gegen sexuelle Gewalt an Kindern? Von Jugendämtern und freien Trägern ist bekannt, dass in den vergangenen Monaten intensiv und mit hohem Verantwortungsbewusstsein an einer Fortsetzung der Beratung und an alternativen Umsetzungsmöglichkeiten gearbeitet worden ist. Nach den Informationen, die der Hessischen Landesregierung vorliegen, sind die Beratungsangebote so weit wie möglich auf telefonische Be- ratung und/oder Onlineberatung umgestellt worden. Bei den vereinzelt stattfindenden persönli- chen Beratungen werden Vorsichtsmaßnahmen wie die Durchführung der Beratungen in größeren Räumen, Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen eingehalten. Frage 2. Wie hat sich die Nachfrage nach Beratung in diesem Feld im Kontext der Covid-19-Pandemie entwickelt? Nach einem anfänglichen Rückgang der Nachfrage und einer Phase, in der weniger Beratung in Anspruch genommen wurde, haben sich die Beratungsanfragen wieder auf einem normalen Ni- veau eingependelt. Fachkräfte und Expertinnen sowie Experten gehen davon aus, dass der Bera- tungsbedarf in den kommenden Monaten steigen wird. Es wird allgemein berichtet, dass die An- forderungen an die Beratungsarbeit und der Zeitaufwand durch die technischen Umstände gestie- gen sind. Frage 3. Konnten alle Hilfesuchenden unterstützt werden bzw. mussten Hilfesuchende seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie abgewiesen werden? Es liegen keine Informationen vor, dass Hilfesuchende seit Ausbruch der Corona-Pandemie ab- gewiesen werden mussten. Frage 4. Wie unterstützte und unterstützt die Landesregierung die Fachberatungsstellen in Zeiten der Covid- 19-Pandemie bei der Aufrechterhaltung des Beratungsangebots? Siehe Vorbemerkung. Frage 5. Wie hoch sind die finanziellen Einbußen, die die Fachberatungsstellen seit Ausbruch der Covid-19- Pandemie zu verzeichnen hatten (aufgeschlüsselt nach Art und Beratungsstellen)? Hierzu liegen keine dezidierten Informationen vor. Einige Fachberatungsstellen finanzieren sich bis zu 50 % über Eigenmittel, die Einnahmeausfälle können hier von existenzieller Bedeutung sein. Es ist unklar, wann die gebührenpflichtigen Angebote wiederaufgenommen werden können. Frage 6. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die den Fachberatungsstellen durch die Covid-19-Pandemie entstanden sind (aufgeschlüsselt nach Art und Beratungsstellen)? Hierzu liegen der Hessischen Landesregierung bisher keine detaillierten Informationen vor. Wiesbaden, 11. August 2020 In Vertretung: Anne Janz