Neukonzeption der Pflegeausbildung (Generalistik)

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/1549 HESSISCHER LANDTAG                                                                            21. 01. 2020 Kleine Anfrage Yanki Pürsün (Freie Demokraten) vom 18.11.2019 Neukonzeption der Pflegeausbildung (Generalistik) und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Minister für Soziales und Integration: Die Umsetzung der neuen generalistischen Pflegeausbildung stellt alle Ausbildungspartner vor Herausforderungen. Um die praktische Ausbildung gut umsetzen zu können, müssen die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen zukünftig auf der Basis von Kooperationsver- trägen sehr eng zusammenarbeiten. Die Landesregierung unterstützt die erforderlichen Entwicklungsprozesse. Sie hat z.B. mit allen Ausbildungspartnern einen Ausbildungspakt zur Umsetzung der generalistischen Ausbildung ge- schlossen, mit dem alle Ausbildungspartner ihre Absicht erklären, kooperativ zusammenzu- arbeiten und eine möglichst wohnortnahe Versorgung mit Praxisplätze sicherzustellen. Der auf allen Ebene erforderliche Austausch zwischen den Ausbildungspartnern wird durch die Landes- regierung befördert, indem mittels des landesweiten Koordinierungsgremiums und gemeinsamer sektorenübergreifender Arbeitsgruppen das notwendige Networking zwischen den Beteiligten erfolgen kann. Im Jahr 2019 wurden ergänzend flächendeckend regionale sektorenübergreifende Informationsveranstaltungen durchgeführt, die die Bildung von regionalen Netzwerken und Ausbildungsverbünden befördern. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1.     Wann wird die Landesregierung einen neuen Rahmenlehrplan Pflegeausbildung vorlegen? Ein Landesrahmenlehrplan wird zunächst nicht erstellt werden. Der seit August 2019 vorliegen- de Rahmenausbildungsplan der Fachkommission gem. § 53 Pflegeberufegesetz (PflBG) für die schulische und praktische Ausbildung liegt vor. Auf dieser Basis können die Pflegeschulen ihr Schulcurriculum erstellen. Die Landesregierung unterstützt die Pflegeschulen bei der Entwick- lung der Schulcurricula über die Herstellung von sektorenübergreifenden Arbeits- und Aus- tauschzusammenhängen in der AG Ausbildung. Für 2020 sind weitere flankierende Maßnahmen (Fortbildungen, Best Practice, Muster-Curriculum, überregionaler Erfahrungsaustausch) beab- sichtigt. Frage 2.     Nach welchen Curricula werden die Pflegeschulen ab 1. Januar 2020 die Pflegeausbildung durch- führen? Die Ausbildung an den Pflegeschulen richtet sich nach den Curricularen Einheiten des Rahmen- ausbildungsplans der Fachkommission nach § 53 PflBG. Frage 3.     Sind die Vorbereitungen der Ausbildungsschulen und beschäftigenden Einrichtungen zum 01.01.2020 abgeschlossen? Nein, denn es handelt sich um einen Entwicklungsprozess. Der geringere Anteil der neuen Aus- bildungskurse wird im April beginnen, die überwiegende Mehrheit der Kurse wird erst zum Herbst 2020 (Schuljahr 2020/2021) beginnen. Insofern ist es nicht zwingend erforderlich, alle notwendigen Vorarbeiten und Vorbereitungen bereits zum 31. Dezember 2019 abgeschlossen zu haben. Alle Bundesländer, in denen die Pflegeausbildung schulrechtlich geregelt ist, werden ebenfalls erst mit dem neuen Schuljahr 2020/2021 (zum 1. August 2020) beginnen. Eingegangen am 21. Januar 2020 · Bearbeitet am 21. Januar 2020 · Ausgegeben am 24. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                     Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1549 Frage 4.     Auf welche Weise wird sichergestellt, dass die für die neue Pflegeausbildung notwendigen Praxisanteile in der Kinderkrankenpflege allen Auszubildenden zur Verfügung stehen? Die Hessische Landesregierung wird im Wege einer Verordnung die notwendigen Regelungen treffen, um – neben dem Kinderkrankenhaus oder der pädiatrischen Abteilung im Krankenhaus – weitere geeignete Einsatzbereiche für den pädiatrischen Pflichteinsatz sicherzustellen. Frage 5.     Auf welche Weise wird sichergestellt, dass alle anderen in der neuen Pflegausbildung vorge- schriebenen Praxisanteile allen Auszubildenden zur Verfügung stehen? Mit der bereits erwähnten Verordnung werden auch für die psychiatrischen Pflichteinsätze wei- tere geeignete Einrichtungen definiert werden. Die Pflichteinsätze nach I bis III der Anlage 7 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsver- ordnung (BGBl.2018, Teil I, Nr. 34, S. 1572) sind vom Träger der praktischen Ausbildung auf der Basis von Kooperationsverträgen mit anderen Einrichtungen sicherzustellen. Diese Aufgabe kann bei Trägeridentität oder per Kooperationsvertrag an die Pflegeschule delegiert werden. Zielführend zur Sicherstellung aller Praxiseinsätze ist die Bildung sogenannter regionaler Aus- bildungsverbünde, bei denen sich per Kooperationsvertrag mindestens die verschiedenen in der Region ansässigen Pflegeschulen mit ihren jeweiligen Kooperationspartnern zusammenschlie- ßen, um im Verbund die Praxiseinsätze der Auszubildenden abzudecken und sicherzustellen. Frage 6.     Wie viele qualifizierte Lehrkräfte fehlen an den hessischen Pflegeschulen? Aktuelle Vakanzen von Lehrerstellen an Altenpflegeschulen oder Krankenpflegeschulen sind der zuständigen Behörde derzeit nur in einem Fall einer Krankenpflegehilfeschule bekannt. Der Lehrermangel ist kein Problem, das ausschließlich die staatlich anerkannten Pflegeschulen trifft. In allen hessischen Schulen – insbesondere auch in beruflichen Schulen – besteht aufgrund des demografischen Wandels eine erhöhte Nachfrage nach Lehrkräften. Frage 7.     Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Lehrkräftemangel an Pflegeschulen zu beheben? Die Hessische Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Anzahl der Studienplätze im Be- reich der Pädagogik für Gesundheits- und Pflegeberufe wächst. Die Universität Kassel hat zunächst gemeinsam mit der Hochschule Fulda einen Masterstudien- gang „Pädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe“ angeboten. Dieser hat derzeit (Winterse- mester (WiSe) 2019/2020) 86 eingeschriebene Studierende. Zum WiSe 2018/2019 wurden letztmals in diesem Studiengang Studierende aufgenommen. Dieses Studienmodell, das auf einen Quereinstieg entsprechender Kräfte ausgerichtet war, wur- de beginnend ab dem WiSe 2018/2019 durch einen Bachelorstudiengang „Berufspädagogik – Fach Gesundheit“ ersetzt, der ebenfalls in Kooperation der Universität Kassel mit der Hoch- schule Fulda angeboten wird. Dieser Studiengang mit dem Abschluss „B.Ed.“ und der Wahl- möglichkeit für das Zweitfach Pflege oder Physiotherapie hat derzeit (WiSe 2019/2020) 112 Studierende. Geplant ist ein Masterstudiengang „Berufspädagogik Fach Gesundheit“, wieder in Kooperation der Universität Kassel mit der Hochschule Fulda, zum WiSe 2021/2022 mit 40 Plätzen. An der Frankfurt University of Applied Sciences besteht ein Bachelorstudiengang „Berufspäda- gogik für Pflege- und Gesundheitsberufe“, der im Sommersemester (SoSe) 2018 startete. Im WiSe 2019/2020 waren insgesamt 79 Studierende eingeschrieben. Die Errichtung eines auf den Bachelor aufbauenden Masterstudiengangs ist derzeit in der Gremienphase. Der Start ist für das SoSe 2021 mit einer Kapazität von 40 Studierenden je Kohorte geplant. Die Landesregierung wird die Entwicklung der Studierendenzahlen im Verhältnis zu den Bedar- fen regelmäßig prüfen und die erforderlichen Schritte einleiten. Darüber hinaus sieht das Pflegeberufegesetz bezüglich der Qualifikationsvorgaben für hauptamt- liche Lehrkräfte (§ 9 PflBG) einen 10-jährigen Bestandsschutz vor (§ 9 Abs. 3 PflBG). Frage 8.     Welche Auswirkungen prognostiziert die Landesregierung durch die Zunahme der Ausbildungs- inhalte bei einer gleich bleibenden Ausbildungsdauer im Hinblick auf die Ausbildungszahlen und die künftige Anzahl an Ausbildungsabbrüchen? Die Annahme, dass sich die Ausbildungsinhalte der neuen Pflegeausbildung im Vergleich zu den bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1549           3 Gesundheits-und Kinderkrankenpflege verdreifachen, trifft nicht zu, da die neue Ausbildung ge- neralistisch ausgerichtet ist. Bereits in den Modellprojekten „Pflege in der Lebensspanne“ wur- de deutlich, dass die bisherigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen bei den Lehrinhalten eine Übereinstimmung von rd. 90% aufwiesen, da beispielsweise alle medizinischen oder pfle- gewissenschaftlichen Grundlagen gleich sind und nach Altersgruppen mittels des exemplari- schen Lernens im Unterricht bzw. bei den zu bearbeitenden Fällen ausdifferenziert werden (be- sonders typische Erkrankungen im Kindesalter, gerontologische Erkrankungen, Demenz gibt es auch bei Kindern, Medikamente wirken bei jungen und alten Menschen oder bei Frauen und Männern anders etc.). Der von der Fachkommission nach § 53 PflBG vorgelegte Rahmenaus- bildungsplan ermöglicht und fordert diese Ausdifferenzierungen. Im Übrigen geht die Landesregierung nicht davon aus, dass Ausbildungsabbrüche zunehmen werden, da sich bezüglich der Zugangsvoraussetzungen (mittlerer Bildungsabschluss) keine Än- derung zu den bisherigen Ausbildungsregelungen ergeben hat. Auch beabsichtigt die Hessische Landesregierung die 2016 erfolgreich in der Altenpflegeausbildung eingeführte berufsbezogene ausbildungsintegrierte Sprachförderung auf die neue Pflegeausbildung auszuweiten. Zusätzlich hat die Bundesregierung die Fördermöglichkeiten der Agenturen für Arbeit auf die neue Pflege- ausbildung ausgeweitet (berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung, as- sistierte Ausbildung, Ausbildungsbegleitende Hilfen, dreijährige Förderfähigkeit von Bildungs- gutscheine). Frage 9.   Mit welchen Auswirkungen der neuen Pflegeausbildung rechnet die Landesregierung für den Be- reich der Altenpflege und den in diesem Bereich notwendigen Personalaufwuchs? Die aktuellen Daten des Hessischen Pflegemonitors verdeutlichen, dass die Nachfrage nach Pflegekräften nicht nur im Bereich der Langzeitpflege, sondern auch im Bereich der stationären Akutpflege (Krankenhäusern) und in der ambulanten Versorgung insgesamt nicht mehr durch Ausbildung allein gedeckt werden kann. Mit der neuen Pflegeausbildung wird die Ausbildung für die jungen Menschen deutlich attrakti- ver (angemessene Ausbildungsvergütung, Schulgeldfreiheit) und interessanter (verschiedene Praxiseinsätze), weil schon während der Ausbildung ein guter Einblick in die Vielfalt der unter- schiedlichen Versorgungsformen und Arbeitsplätze in der Pflege erfolgt. Auch führt der Ab- schluss Pflegefachfrau/-mann dazu, dass in allen Versorgungssektoren die vorbehaltenen Auf- gaben nach § 4 PflBG durchgeführt werden können und die EU-weite Anerkennung des Berufs besteht. Um den zukünftigen Fachkräftebedarf in der Pflege in allen Versorgungssektoren sicherzustel- len, müssen mehr Fachkräfte ausgebildet werden. Mit der Umlagefinanzierung geht erfahrungs- gemäß ein Aufwuchs an Ausbildungsplätzen einher, weil zukünftig auch Betriebe, die nicht sel- ber ausbilden, sich an den Kosten der ausbildenden Betriebe beteiligen müssen. Dies führt er- fahrungsgemäß dazu, dass Betriebe, die aus wirtschaftlichen Gründen bisher nicht selber ausge- bildet haben, in die Ausbildung einsteigen, weil es sich wirtschaftlich rechnet. Zusätzlich bedarf es auch der Entwicklung von Ausbildungskonzepten, mit denen neuen Ziel- gruppen angesprochen werden: sei es das Pflegestudium für Abiturienten oder der Einstieg in die Pflege für Hauptschüler über die einjährigen Helferausbildungen mit anschließend verkürz- ter Fachkraftausbildung. Ergänzend müssen auch Strategien der Fachkräftezuwanderung weiter verstärkt werden. Hier ist im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem neuen vereinfachten Ver- fahren die Anwerbung aus dem Ausland weiter zu forcieren. Frage 10. Werden im nächsten Jahr Ausbildungskurse in Hessen ausfallen? Die aktuellen Planzahlen des Pflegeausbildungsfonds gehen für 2020 von Anfängerzahlen in gleicher Höhe wie im Jahr 2019 aus. Ob die angemeldeten Schulplätze im geplanten Umfang besetzt werden können, ist von der Landesregierung nicht beeinflussbar und kann zum gegen- wärtigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Die Besetzung der Plätze hängt von verschiedenen Faktoren ab, auf die die Landesregierung keinen oder wenig Einfluss hat, z.B. ob es genug ge- eignete Bewerber/-innen geben wird oder ob in den Regionen die erforderlichen Praxisplätze im Rahmen der Ausbildungsverbünde bestehen. Wiesbaden, 13. Januar 2020 Kai Klose
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