Verträge des Landes Hessen mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1649 11 und Stempel zu bescheinigen (vereinfachtes Verfahren bei Förderungen bis 500 €). Die Ver- pflichtungen sind eingehalten worden. - Ein Förderbescheid an den AWO Ortsverein Obermörlen e.V. als Träger des Bürgerbuspro- jekts zur Anschaffung eines Bürgerbusses in Höhe von 27.442,10 € (Betrag zum Abruf eines Busses aus dem Rahmenvertrag des Landes). Bei dem Förderbescheid zur Anschaffung von Bürgerbussen sind die allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen nach LHO (ANBestP) zu beachten, wozu auch ein Verwendungsnachweis durch den Fördernehmer ge- hört. Durch Abruf des Busses aus dem Rahmenvertrag ist der Verwendungszweck realisiert worden. Der Verwendungsnachweis liegt vor. Hessische Staatskanzlei Es sind -neun Zuwendungen aus sog. Lottomitteln im Abfragezeitraum von 2014 - 2019 bewilligt worden. Dies waren im Einzelnen: Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Nied: in 2014 und 2015 je 300 €, Arbeiterwohlfahrt, Freiwillige- nagentur Frankfurt/M. 500 € in 2015, Arbeiterwohlfahrt Hessen Süd, Kreisverband Frankfurt am Main e.V. in 2016: 500 €, Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wiesbaden e.V. in 2016: 500 €, Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt am Main e.V. in 2017 und 2018: je 350 € und Arbei- terwohlfahrt Kreisverband Frankfurt am Main e.V. in 2018: 250 €. Der Nachweis der antragsge- mäßen Verwendung war bei den vorgenannten Lotto-Bescheiden durch Unterschrift und Stempel zu bescheinigen (vereinfachtes Verfahren bei Förderungen bis 500 €). Das Bezirksjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Hessen Süd e.V. hat darüber hinaus in 2019 5.520 € aus sog. Lottomitteln erhalten. Das Bezirksjugendwerk hat einen umfangreichen Verwendungs- nachweis eingereicht. Die Verpflichtungen sind eingehalten worden. Darüber hinaus sind im Abfragezeitraum 2014 - 2019 zehn weitere Zuwendungen aus Förderpro- grammen gewährt worden: 2015: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Darmstadt-Dieburg e.V.: 200 € im Rahmen der Ehren- amtskampagne „Sauberhafter Schulweg“. 2016: Arbeiterwohlfahrt Perspektiven Odenwald gGmbH: 660 € im Rahmen der Förderung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe, Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Fulda e.V.: zwei Projekte (4.998 € bzw. 2.877 €) im Rahmen der Förderung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe. 2017: Arbeiterwohlfahrt Bensheim-Auerbach: 325 € im Rahmen des Besuchs der Gedenkstätte Point-Alpha, Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Odenwaldkreis e.V.: 4.940,10 € im Rahmen der Förderung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe. 2019: Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Hanau e.V.: 500 € im Rahmen der Ehrenamtskampagne „Dein Ehrenamt ist Herzenssache“, Arbeiterwohlfahrt Familienzentrum Kinder der Welt: 200 € im Rahmen der Ehrenamtskampagne „Sauberhafter Kindertag“, Arbeiterwohlfahrt Perspektiven Bildung gGmbH: 123,50 € im Rahmen des Besuchs der Gedenkstätte Point Alpha, Arbeiterwohl- fahrt Kreisverband Fulda e.V.: 1.089 € im Rahmen der Förderung der ehrenamtlichen Flücht- lingshilfe. Die Zuwendungen im Rahmen der Ehrenamtskampagne bzw. der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe wurden den entsprechenden Trägern wie Landkreisen und Kommunen überwiesen, die dann den Empfängern den Zuwendungsbescheid übermittelt haben. Die Erstellung der Verwendungsnach- weise lag sodann in der Zuständigkeit der Landkreise bzw. der Kommunen. Die Zuwendungen im Rahmen der Bildungsfahrten zur Gedenkstätte Point-Alpha wurden durch Verwendungsnachweise geprüft. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Im Rahmen der Dorfentwicklung sind im genannten Zeitraum Fördermittel an einen Hessischen AWO-Kreisverband geflossen. Zuwendungsempfänger war der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Werra-Meißner e.V., An den Anlagen 8, 37269 Eschwege. Die Förderung erfolgte auf der Grundlage der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung. Insgesamt wurden zwei Maßnahmen gefördert; die Fördersumme beläuft sich auf insgesamt 42.697 €. Die Finanzierung erfolgte aus KFA- und EU-Mitteln. Bei den genannten Förderungen handelt es sich um investive Förderungen; diese erfolgten im Rahmen der Dorfentwicklung auf der Grundlage der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung
12 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1649 der Ländlichen Entwicklung. Die darin formulierten Fördervoraussetzungen sind einzuhalten; die Zuständigkeit liegt bei den regional zuständigen Bewilligungsstellen der jeweiligen Kreise. Hessisches Ministerium der Justiz Der AWO Kreisverband Werra-Meißner e.V. erhielt Zuwendungen für das Projekt „Täterarbeit bei häuslicher Gewalt“ zur Durchführung eines psychosozialen Beratungsangebotes bei Fällen häuslicher Gewalt im Werra-Meißner-Kreis und Landkreis Hersfeld-Rotenburg (2015: 12.000 €, 2016: 12.000 €, 2017: 14.000 €, 2018: 14.000 € und 2019: 14.000 €). Der AWO Kreisverband Schwalm-Eder e.V. erhielt Zuwendungen für das Projekt „Täterarbeit bei häuslicher Gewalt“ zur Durchführung eines Unterstützungs- und Beratungsangebotes zur Ver- haltensänderung für in Partnerschaften gewalttägige Menschen im Schwalm-Eder-Kreis (2015: 13.000 €, 2016: 19.000 €, 2017: 13.000 €, 2018: 13.000 € und 2019: 20.000 €). Der AWO Kreisverband Frankfurt am Main e.V. erhielt jährlich 27.500 € aus Haushaltsmitteln sowie 22.500 € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für das Projekt „Übergangsmanagement“ der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III. Gegenstand ist die berufliche und soziale Integration bei Beendigung der Haft und damit ein Betrag zur Minderung der schädlichen Folgen des Freiheits- entzugs sowie zur Vermeidung eines Rückfalls in die Straffälligkeit. Die Träger leisten soziale Be- ratungsdienste hauptsächlich zu den Themen berufliche und soziale Integration sowie Wohnungssu- che und Behördenkontakte. In der Aktionsphase ist die AWO Kreisverband Frankfurt am Main e.V. insbesondere zur Durchführung folgender Maßnahmen bzw. Beratungen verpflichtet: – Feststellung der Gültigkeit des Personalausweises, ggf. Aktualisierung veranlassen, Klärung des Aufenthaltsstatus bei ausländischen Inhaftierten. – Unterstützung bei der Wohnungssuche bei kommunalen Behörden, Einrichtungen der Wohnungs- losen- und Haftentlassenenhilfe, Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Vermietern. – Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit. Kontaktaufnahme zu den zuständigen Agenturen für Arbeit, Jobcentern oder Optionskommunen. Vermittlung in die Sprechstunden der Arbeits- vermittler innerhalb der Anstalten. Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterla- gen, wenn es in den Anstalten kein entsprechendes Angebot für Bewerbungstrainings gibt. – Sicherung der materiellen Existenz. Hilfe bei der Beantragung von Arbeitslosengeld 1, Leis- tungen nach dem SGB II und XII, Renten. – Vermittlung an Beratungsstellen, die für den Hilfebedarf relevante Angebote für die Zeit nach der Haft vorhalten. – Bei Bedarf Vorbereitungen für die Schuldenregulierung und Vermittlung an die JVA-interne Schuldenberatung (soweit vorhanden). – Vermittlung in Ausbildungs-/Qualifizierungskurse innerhalb der JVA, wenn vorhanden. – Unterstützung beim Aufbau oder bei der Wiederherstellung sozialer Bindungen. Ggf. Kon- taktaufnahme zu ehrenamtlichen Mentoren, wenn keine tragfähigen sozialen Bindungen vor- handen sind. – Herstellung von Kontakten zu Krankenkassen, Rentenversicherungen, Banken. – Anregung von gesetzlichen Betreuungen. – Viele praktische Dinge der selbstverantwortlichen Alltagsorganisation. Zuwendungen werden gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben des § 44 LHO und den dazu ergangenen Vorläufigen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) geleistet. Dazu zählen insbesondere auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Nach VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO sind die Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektför- derung (ANBest-P) zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids zu machen. Darin sind die Ver- pflichtungen des Begünstigten dargelegt. Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungsmittel wurde im abgefragten Zeitraum jährlich durch die Prüfung der durch die Projektträger eingereichten Verwendungsnachweise kon- trolliert. Aufgrund der Kofinanzierung mit Mitteln des ESF für das Projekt „Übergangsmanage- ment“ der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III werden die Einhaltung der Verpflichtungen und die Ergebnisse einerseits durch die ESF-Behörden auf deutscher und europäischer Ebene geprüft. Zum anderen wird die Projektdurchführung eng begleitet. Nach Ablauf eines Jahres sind zudem geprüfte Verwendungsnachweise und ein Sachbericht vorzulegen. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Im Rahmen des Förderprodukts Förderung von Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wurde in 2019 die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Fulda e.V., gefördert. Dieses Produkt ist im Rahmen der Umressortierung ab 2019 auf den Geschäftsbereich des Hessi- schen Ministeriums des Innern und für Sport übergegangen.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1649 13 Es wurden 35.000 € bewilligt und ausgezahlt. Grundlage der Förderung war die Förderrichtlinie „Fach- und Fördergrundsätze zum Landesprogramm Förderung von Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler“. Bis zum 31. März 2020 muss der Zuwendungsempfänger einen Verwendungsnachweis einrei- chen. Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachbereich eingehend geprüft. Darüber hinaus hat 2019 der AWO Ortsverein Taunusstein e.V. eine Zuwendung aus Lottomitteln in Höhe von 500 € für die Vereinsarbeit erhalten. Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Nicht vertraglich begründete Leistungen des Landes bestanden in folgenden Fällen: Die Arbeit des AWO Stadtverband Hanau e.V. wurde im Jahr 2017 durch eine einmalige Zuwen- dung in Höhe von 500 € gefördert. Die Zuwendung erfolgte als Zuschuss im Rahmen der allge- meinen Vereinsförderung aus Sondermitteln auf Grundlage von §§ 23, 44 LHO in Verbindung mit den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO und den Allgemeinen Nebenbestim- mungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-BestP). Sie erfolgte unter der Auflage einer fristgebundenen Empfangsbestätigung für die Zwecke des Vereins. Diese wurde erbracht. – Landesamt für Denkmalpflege Auf Grundlage von §§ 23, 44 LHO in Verbindung mit den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO sowie der Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst für die Bewilligung von Zuwendungen an Kulturdenkmäler (Denkmalförderrichtlinie) wurde der AWO eine Zuwendung in Höhe von 3.965,94 € für eine Treppensanierung mit einem Trocken- eisstrahlgerät oder wahlweise ohne Strahlgut gewährt. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wurde durch fachliche Prüfung des Landeskonservators und Prüfung des Verwendungsnachweises über- prüft und eingehalten. – Philipps-Universität Marburg Aus Mitteln des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ des HMdIS wurde der AWO Rheingau-Taunus Soziale Arbeit gGmbH eine Zuwendung i.H.v. 5.000 € auf Grundlage von §§ 23, 44 LHO in Verbindung mit den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-BestP) bewilligt. Die Universität war als ausgewähltes Demokratiezentrum im Rahmen des Landesprogramms zur Vergabe von Projektmitteln in Form von Zuwendungsbescheiden durch das HMdIS ermächtigt. Nachdem die förderfähigen Ausgaben einen Betrag von 1.240,23 € nicht überstiegen, wurde der überzahlte Betrag zurückerstattet. Frage 9 Hat der Landesrechnungshof in den vergangenen 5 Jahren Zahlungen des Landes Hessen an die AWO beanstandet? Frage 10 Falls 9 zutreffend: wann und mit welcher Begründung? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Hessischen Landesregierung sind keine Beanstandungen durch den Hessischen Rechnungshof bekannt. Wiesbaden, 6. April 2020 Kai Klose Anlage
ESF Bewilligungen 2014 - 2020 Datenstand: 02.01.2020 Benutzer: ht35086 Förderprogramme: '0900', '0904', '0910' Maßnahmenart: Alle Bewilligungszeitraum von: 01.01.2014 Bewilligungszeitraum bis: 31.12.2021 Anlage 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Durchführungs- Durchführungs- Förderprogramm Gebietskörperschaft Aktenzeichen SAP-Nummer Projektträger Projektname Durchführungsort zeitraum von zeitraum bis ESF Land Gesamtbewilligung Arbeiterwohlfahrt Arbeitsmarktbudget Fulda ZS50 0435/2015 20000348 Kreisverband Fulda-Stadt und - Schuldnerberatung Fulda, Stadt 01.03.2015 28.02.2017 66.000,00 0,00 66.000,00 Land e.V. Arbeiterwohlfahrt Arbeitsmarktbudget Fulda ZS50 0115/2017 20002582 Kreisverband Fulda-Stadt und - Schuldnerberatung II Fulda, Stadt 01.03.2017 28.02.2019 66.000,00 0,00 66.000,00 Land e.V. Arbeiterwohlfahrt Arbeitsmarktbudget Fulda ZS50 0115/2019 20005418 Kreisverband Fulda-Stadt und - Schuldnerberatung III Fulda, Stadt 01.03.2019 29.02.2020 33.700,00 0,00 33.700,00 Land e.V. Arbeiterwohlfahrt Arbeitsmarktbudget Odenwaldkreis ZS50 0449/2015 20000458 Kreisverband Odenwaldkreis Schuldnerberatung Odenwaldkreis 01.04.2015 31.03.2017 176.300,00 0,00 176.300,00 e.V. Arbeiterwohlfahrt Arbeitsmarktbudget Odenwaldkreis ZS50 0125/2017 20002784 Kreisverband Odenwaldkreis Schuldnerberatung II Odenwaldkreis 01.04.2017 31.03.2019 172.500,00 0,00 172.500,00 e.V. Arbeiterwohlfahrt Arbeitsmarktbudget Odenwaldkreis ZS50 0125/2019 20005403 Kreisverband Odenwaldkreis Schuldnerberatung III Odenwaldkreis 01.04.2019 31.03.2021 176.500,00 0,00 176.500,00 e.V. Arbeiterwohlfahrt Arbeitsmarktbudget Schwalm-Eder-Kreis ZS50 0485/2015 20000734 Kreisverband Schwalm- Eder Schuldnerberatung Schwalm-Eder-Kreis 20.04.2015 30.04.2016 50.000,00 0,00 50.000,00 e.V. AWO Arbeiterwohlfahrt Arbeitsmarktbudget Hersfeld-Rotenburg ZS50 0452/2015 20000754 Kreisverband Bad Hersfeld- Schuldnerberatung Bad Hersfeld, Kreisstadt 01.04.2015 31.03.2016 65.019,19 0,00 65.019,19 Rotenburg e.V. Summe Arbeitsmarktbudget 806.019,19 0,00 806.019,19 Qualifizierung und Arbeiterwohlfahrt Beschäftigung junger Fulda ZJ05 0347/2015 20000272 Kreisverband Fulda-Stadt und - Lohn und Brot Fulda, Stadt 01.01.2015 31.12.2015 63.500,00 22.300,00 85.800,00 Menschen Land e.V. Qualifizierung und Arbeiterwohlfahrt Beschäftigung junger Fulda ZJ05 0347/2016 20001171 Kreisverband Fulda-Stadt und - Lohn und Brot Fulda, Stadt 01.01.2016 31.12.2016 75.104,00 51.796,00 126.900,00 Menschen Land e.V. Qualifizierung und Arbeiterwohlfahrt Beschäftigung junger Fulda ZJ05 0347/2017 20002122 Kreisverband Fulda-Stadt und - Lohn und Brot Fulda, Stadt 01.01.2017 31.12.2017 61.200,00 80.000,00 141.200,00 Menschen Land e.V. Qualifizierung und Arbeiterwohlfahrt Beschäftigung junger Fulda ZJ05 0347/2018 20003197 Kreisverband Fulda-Stadt und - Lohn und Brot Fulda, Stadt 01.01.2018 31.12.2018 28.800,00 115.200,00 144.000,00 Menschen Land e.V. Qualifizierung und Arbeiterwohlfahrt Beschäftigung junger Fulda ZJ05 0347/2019 20004666 Kreisverband Fulda-Stadt und - Lohn und Brot Fulda, Stadt 01.01.2019 31.12.2019 71.100,00 77.900,00 149.000,00 Menschen Land e.V. Qualifizierung und Arbeiterwohlfahrt Beschäftigung junger Fulda ZJ05 0347/2020 20005968 Kreisverband Fulda-Stadt und - Lohn und Brot Fulda, Stadt 01.01.2020 31.12.2020 88.700,00 97.300,00 186.000,00 Menschen Land e.V. Qualifizierung und AWO Perspektiven Bildung Berufsziel Altenpflege Qualifizierung für Beschäftigung junger Frankfurt am Main, Stadt ZJ05 0379/2015 20000257 Frankfurt am Main, Stadt 01.01.2015 31.12.2015 62.064,23 26.600,00 88.664,23 gGmbH einen Gesundheitsberuf Menschen Qualifizierung und AWO Perspektiven Bildung Berufsziel Altenpflege Qualifizierung für Beschäftigung junger Frankfurt am Main, Stadt ZJ05 0379/2016 20001360 Frankfurt am Main, Stadt 01.01.2016 30.06.2016 17.750,93 16.600,00 34.350,93 gGmbH einen Gesundheitsberuf Menschen
Qualifizierung und AWO Perspektiven Bildung MACH MAL, AWO Berufshilfen für junge Beschäftigung junger Gießen ZJ05 0319/2015 20000267 Grünberg, Stadt 01.01.2015 31.12.2015 52.050,00 25.500,00 77.550,00 gGmbH Frauen Menschen Qualifizierung und AWO Perspektiven Bildung MACH MAL, AWO Berufshilfen für junge Beschäftigung junger Gießen ZJ05 0319/2016 20001361 Grünberg, Stadt 01.01.2016 31.12.2016 62.800,00 36.200,00 99.000,00 gGmbH Frauen Menschen Qualifizierung und AWO Perspektiven Bildung MACH MAL, AWO Berufshilfen für junge Beschäftigung junger Gießen ZJ05 0319/2017 20002142 Grünberg, Stadt 01.01.2017 31.12.2017 39.200,00 79.600,00 118.800,00 gGmbH Frauen Menschen Qualifizierung und AWO Perspektiven Bildung MACH MAL, AWO Berufshilfen für junge Beschäftigung junger Gießen ZJ05 0319/2018 20003141 Grünberg, Stadt 01.01.2018 31.12.2018 45.700,00 53.300,00 99.000,00 gGmbH Frauen Menschen Qualifizierung und AWO Perspektiven Bildung MACH MAL, AWO Berufshilfen für junge Beschäftigung junger Gießen ZJ05 0319/2019 20004688 Grünberg, Stadt 01.01.2019 31.12.2019 47.300,00 51.700,00 99.000,00 gGmbH Frauen Menschen Qualifizierung und AWO Perspektiven Bildung MACH MAL, AWO Berufshilfen für junge Beschäftigung junger Gießen ZJ05 0319/2020 20006041 Grünberg, Stadt 01.01.2020 31.12.2020 47.200,00 51.800,00 99.000,00 gGmbH Frauen Menschen Qualifizierung und AWO Perspektiven Bildung QuB Bildungshaus Dietzenbach 2015 - Beschäftigung junger Offenbach ZJ05 0372/2015 20000255 Dietzenbach, Stadt 01.01.2015 31.12.2015 169.000,00 59.600,00 228.600,00 gGmbH Bistro im Bunten Menschen Qualifizierung und AWO Perspektiven Bildung QuB Bildungshaus Dietzenbach 2016 - Beschäftigung junger Offenbach ZJ05 0372/2016 20001358 Dietzenbach, Stadt 01.01.2016 31.12.2016 127.400,00 101.100,00 228.500,00 gGmbH Bistro im Bunten Menschen Qualifizierung und AWO Perspektiven Bildung QuB Bildungshaus Dietzenbach 2017 - Beschäftigung junger Offenbach ZJ05 0372/2017 20002164 Dietzenbach, Stadt 01.01.2017 31.12.2017 74.800,00 152.000,00 226.800,00 gGmbH Bistro im Bunten Menschen Qualifizierung und AWO Perspektiven Bildung QuB Bildungshaus Dietzenbach 2018 - Beschäftigung junger Offenbach ZJ05 0372/2018 20003253 Dietzenbach, Stadt 01.01.2018 31.12.2018 46.400,00 185.400,00 231.800,00 gGmbH Bistro im Bunten Menschen Qualifizierung und AWO Perspektiven Bildung QuB Bildungshaus Dietzenbach 2019 - Beschäftigung junger Offenbach ZJ05 0372/2019 20004773 Dietzenbach, Stadt 01.01.2019 31.12.2019 96.900,00 149.100,00 246.000,00 gGmbH Bistro im Bunten Menschen Qualifizierung und AWO Perspektiven Bildung Beschäftigung junger Offenbach ZJ05 0372/2020 20006056 Q & B Bistro im Bunten 2020 Dietzenbach, Stadt 01.01.2020 31.12.2020 244.400,00 0,00 244.400,00 gGmbH Menschen Summe Qualifizierung und Beschäftigung junger 1.521.369,16 1.432.996,00 2.954.365,16 Menschen Summe HMSI 2.327.388,35 1.432.996,00 3.760.384,35