Ärztliche Versorgung im Landkreis Fulda und der Stadt Fulda
20. Wahlperiode Drucksache 20/1755 HESSISCHER LANDTAG 26. 02. 2020 Kleine Anfrage Sabine Waschke (SPD) vom 19.12.2019 Ärztliche Versorgung im Landkreis Fulda und der Stadt Fulda und Antwort Minister für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Hausärztinnen und Hausärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Fachärztinnen und Fach- ärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte sind derzeit in den Städten und Gemeinden des Land- kreises Fulda und der Stadt Fulda kassenärztlich tätig (bitte getrennt nach Städten und Gemeinden angeben)? Vertragszahnärztliche Versorgung siehe Anlage 1. Vertragsärztliche Versorgung: Die Angaben, wie viele Haus- und Fachärztinnen sowie Haus- und Fachärzte es im Landkreis Fulda und der Stadt Fulda gibt, ist der beigefügten Anlage 2 (Quelle: Schreiben der Kassenärzt- lichen Vereinigung Hessen (KVH) vom 22. Januar 2020, eingegangen am 05. Februar 2020) zu entnehmen. Frage 2. Wie viele dieser Ärzte sind über 60 Jahre alt (bitte getrennt nach Städten und Gemeinden angeben)? Vertragszahnärztliche Versorgung siehe Anlage 3. Vertragsärztliche Versorgung: Im Landkreis sowie in der Stadt Fulda waren nach Auskunft der KVH vom 22. Januar 2020 zum Stand 01. Oktober 2019 ca. 23% der vertragsärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte bzw. Psycho- therapeutinnen und Psychotherapeuten 60 Jahre oder älter. Wie sich die Altersstruktur innerhalb der vier Versorgungsebenen darstellt, ist der Anlage 4 (Quelle: Schreiben der KVH vom 22. Januar 2020) zu entnehmen. Frage 3. Wie hat sich die Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Fachärztin- nen und Fachärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte, die im Landkreis Fulda und der Stadt Fulda kassenärztlich tätig sind, seit 2014 entwickelt (bitte getrennt nach Städten und Gemeinden angeben)? Vertragszahnärztliche Versorgung siehe Anlage 5. Vertragsärztliche Versorgung: Die Angaben, wie sich die Zahl der Haus- und Fachärztinnen sowie Haus- und Fachärzte im Landkreis Fulda und der Stadt Fulda seit 2014 entwickelt hat, ist der beigefügten Anlage 6 (Quelle: Schreiben der KVH vom 22. Januar 2020) zu entnehmen. Frage 4. Gibt es im Landkreis Fulda und der Stadt Fulda aktuell unbesetzte Kassenarztsitze? Vertragszahnärztliche Versorgung: Nach Auskunft der KZVH vom 30. Januar 2020 beträgt der Versorgungsgrad im Landkreis Fulda 104 % (gemäß aktuellem Bedarfsplan vom 31. Dezember 2018). Eingegangen am 26. Februar 2020 · Bearbeitet am 26. Februar 2020 · Ausgegeben am 28. Februar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1755 Vertragsärztliche Versorgung: Zum Stand 01. Dezember 2019 seien nach Auskunft der KVH vom 22. Januar 2020 im Landkreis sowie der Stadt Fulda sieben Übernahmepraxen im Umfang von 4,75 Versorgungsaufträgen vor- handen. Hierbei handele es sich um Praxen, die zum derzeitigen Stand nicht besetzt seien und sich im Ausschreibungsverfahren befänden. Drei dieser Praxen seien der hausärztlichen Versor- gungsebene zugeordnet, die weiteren der allgemeinen fachärztlichen Versorgung und hier konkret der psychologischen sowie der gynäkologischen Versorgung. Darüber hinaus seien nach Information der KVH vom 22. Januar 2020 mit Beschluss des Landes- ausschusses vom 28. November 2019 die Mittelbereiche Fulda und Hünfeld im hausärztlichen Bereich partiell geöffnet. Die sich dadurch ergebenen Sitze können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Ebenfalls innerhalb der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene wären gemäß Beschluss des Landesausschusses vom 28. November 2019 für die Arztgruppe der Augen- ärzte, Nervenärzte und Psychotherapeuten Sitze im Umfang von 2,5 Versorgungsaufträgen im Landkreis und der Stadt Fulda ausgeschrieben. Darüber hinaus käme es zu partiellen Öffnungen innerhalb der spezialisierten fachärztlichen Versorgung (s. Tabelle). Versorgungs- Partielle Partielle Fachgruppe Planungsbereich 1 1 2 grad in % Öffnungen Öffnungen MB Hünfeld 106,32 1,00 1,00 Hausärzte MB Fulda 106,52 4,50 4,50 Augenärzte Stadt und LK Fulda 107,71 0,50 0,50 Nervenärzte Stadt und LK Fulda 96,45 1,50 1,50 Psychotherapeuten Stadt und LK Fulda 109,98 0,50 0,00 Fachinternisten ROR Osthessen 106,89 1,00 1,00 Kinder- und Jugendpsychiater ROR Osthessen 28,56 3,00 2,00 1 gemäß Beschluss des Landesausschusses vom 28.11.2019; beruhend auf Arztstand 01.10.2019; der Beschluss des Landesausschusses vom 28.11.2019 befindet sich für die Fachgruppe der Nervenärzte derzeit in Korrektur 2 Stand 17.12.2019 (Quelle: Schreiben der KVH vom 22. Januar 2020) Frage 5. Wie weit ist die Entfernung zur nächstgelegenen ärztlichen Versorgung für Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden des Landkreises Fulda und der Stadt Fulda, wenn keine ärztliche Versorgung innerhalb der Kommune mehr gegeben ist? Vertragszahnärztliche Versorgung: Die KZVH verweist auf die vorgenannten Zahlen und die Antwort zu Frage 4., so dass sich diese Frage aus ihrer Sicht nicht stelle (Quelle: Schreiben der KZVH vom 30. Januar 2020). Innerhalb des Landkreises Fulda gebe es flächendeckend eine Vielzahl von vertragszahnärztlichen Behand- lerinnen und Behandler, die für eine wohnortnahe vertragszahnärztliche Versorgung zur Verfü- gung stehen würden. Vertragsärztliche Versorgung: Hinsichtlich der Entfernung zur nächstgelegenen ärztlichen Versorgung weist die KVH mit Schreiben vom 22. Januar 2020 darauf hin, dass in jeder Gemeinde bzw. Stadt des Landkreises und der Stadt Fulda mindestens eine hausärztliche Praxis ansässig sei. Ausgehend von einer Pra- xisabgabe im Alter von 65 Jahren und einer eher unwahrscheinlichen Nachbesetzungsquote von 0%, wäre im Jahr 2030 in den sechs im Landkreis Fulda gelegenen Gemeinden Dipperz, Ehren- berg (Rhön), Hilders, Neuhof, Poppenhausen und Nüsttal keine hausärztliche Versorgung mehr gegeben. Die Bürgerinnen und Bürger dieser beiden Gemeinden müssten entsprechende Versor- gungsangebote in den Nachbargemeinden bzw. Nachbarstädten wahrnehmen. Dies würde für die Bürgerinnen und Bürger aus diesen Gemeinden eine Wegstrecke von 7 bis 15 km bedeuten. Frage 6. Hat sich eine Änderung der räumlichen Verteilung der Hausärztinnen und Hausärzte, Zahnärztin- nen und Zahnärzte, Fachärztinnen und Fachärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte im Land- kreis Fulda und der Stadt Fulda seit 2014 ergeben?
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1755 3 Vertragszahnärztliche Versorgung: Nach Auffassung der KZVH, übermittelt mit Schreiben vom 30. Januar 2020, zeige die Aufstel- lung zu Frage 3. nur marginale Veränderungen, die auch keinen signifikanten räumlichen Bezug aufweisen würden. Vertragsärztliche Versorgung: In den Karten der Anlage 7 (Quelle: Schreiben der KVH vom 22. Januar 2020) ist die hausärzt- liche sowie die allgemein fachärztliche Versorgung in der Stadt und dem Landkreis Fulda zum Stand 1. Oktober 2014 und 01. Oktober 2019 dargestellt. Wie von der KVH in ihrem Schreiben vom 22. Januar 2020 mitgeteilt, könne festgestellt werden, dass sich die hausärztlichen Arztsitze im Landkreis in beiden Jahren gut verteilen würden. Sowohl im Jahr 2014 als auch im Jahr 2019 sei in jeder Gemeinde bzw. Stadt der Stadt und des Landkreises Fulda mindestens eine hausärzt- liche Praxis vorzufinden. Innerhalb der allgemeinen fachärztlichen Versorgung werde ersichtlich, dass bereits im Jahr 2014 der Großteil der Fachärztinnen und Fachärzte in der Stadt Fulda sowie im Mittelzentrum Hünfeld ansässig sei. Zum Jahr 2019 könne dahingehend keine wesentliche Veränderung der räumlichen Verteilung der Praxisstandorte im Landkreis und der Stadt Fulda festgestellt werden. Frage 7. In wie vielen Fällen treten aktuell Schwierigkeiten bei der Suche nach Nachfolgerinnen oder Nach- folgern von Hausärztinnen und Hausärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Fachärztinnen und Fach- ärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte auf (bitte getrennt nach Städten und Gemeinden an- geben)? Vertragszahnärztliche Versorgung: Aktuell (Stand: 30. Januar 2020) sei der KZVH nach ihrer Auskunft vom 30. Januar 2020 ein Praxisinhaber in dem Planungsbereich bekannt, der eine Nachfolge suche. Vertragsärztliche Versorgung: Mit Hilfe einer Analyse der Nachbesetzungsverfahren aus den vergangenen Jahren konnte nach Auskunft der KVH vom 20. Januar 2020 festgestellt werden, dass in den Mittelbereichen des Landkreises und der Stadt Fulda in durchschnittlich ca. 96 % der Nachbesetzungen eine Nachfol- gerin bzw. ein Nachfolger gefunden werden konnte. Hieraus ergebe sich, dass Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung ausschließlich in Ausnahmefällen vorhanden seien. Dies gelte ebenfalls weitestgehend für die allgemeine fachärztliche Versorgungsebene. Lediglich ein halber psycho- therapeutischer Sitz hätte in den letzten Jahren im Landkreis und Stadt Fulda nicht nachbesetzt werden können. Frage 8. Wie möchte sie sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fulda und der Stadt Fulda hinreichend mit kassenärztlich tätigen Hausärztinnen und Hausärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Fachärztinnen und Fachärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte versorgt sind? Vertragszahnärztliche Versorgung: Gemäß Bedarfsplan vom 31. Dezember 2018 bestehe nach Auskunft der KZVH vom 30. Januar 2020 im Landkreis Fulda ein vertragszahnärztlicher Bedarf von 134 Behandlerinnen und Behandlern. Zum Stichtag 31. Juli 2019 seien 138,25 Zahnärzte dort vertragszahnärztlich tätig, was den bereits oben ausgewiesenen Versorgungsgrad von 104 % ergebe. Die Entwicklung dieses Verhältnisses sowie die Altersstruktur werde kontinuierlich beobachtet und in der Niederlassungsberatung der KZVH eingebracht. Vertragsärztliche Versorgung: Die KVH führt nach eigener Aussage (Schreiben KVH vom 22. Januar 2020) seit einigen Jahren detaillierte Analysen zum Status Quo der ärztlichen Versorgung und zur Entwicklung in den nächsten zehn bis 15 Jahren durch. Dadurch könnten frühzeitig Versorgungsgeschehnisse vorher- gesehen und gegengesteuert werden, um die gute Verteilung der Haus- und Fachärztinnen sowie Haus- und Fachärzte in Hessen beizubehalten bzw. zu optimieren. Die KVH beschäftigte zu die- sem Zweck zwischenzeitlich mehrere Versorgungsstatistiker, die unter Einbeziehung z. B. (sozio-)demographischer und infrastruktureller Entwicklungen Versorgungsszenarien ermitteln und simulieren würden. Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie eine bessere Verteilung der Haus- und Fach- ärztinnen sowie Haus- und Fachärzte in Hessen werde zudem über das Setzen von Anreizen zur Niederlassung in Gebieten mit besonderem Versorgungsbedarf vorangetrieben. Bereits mit dem ersten Hessischen Gesundheitspakt für die Jahre 2012 bis 2014 wurden Maßnahmen zur Ansied- lungsförderung vereinbart.
4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1755 Seit dem 1. Januar 2017 würden alle Fördermaßnahmen, die aus dem. Strukturfonds nach § 105 SGB V finanziert werden, über die Sicherstellungsrichtlinie (SiRiLi) der KVH abgebildet. Der Strukturfonds werde jeweils hälftig von den Krankenkassen und der KVH gefüllt. Fördermaßnah- men der KV Hessen sind u.a. eine Honorarumsatzgarantie zum Praxisstart, die Übernahme von Umzugs- oder Kinderbetreuungskosten, die Ansiedlungsförderung oder die Förderung von Hos- pitationen. Die KVH versuche weiterhin verstärkt, Studierende an den Universitäten in Hessen und Nach- wuchsärzte für die Allgemeinmedizin sowie den Raum außerhalb der großen, städtischen Zentren zu begeistern. Dazu wurde bereits vor fünf Jahren die Kampagne Arzt in Hessen – „Sei Arzt. In Praxis. Leb Hessen.“ ins Leben gerufen. Ebenfalls setze die KVH weiterhin verstärkt Anreize, Kandidatinnen und Kandidaten der Weiter- bildung im ambulanten Bereich auszubilden. So fördere die KVH die ambulante Weiterbildung in ausgewählten Fachgebieten u. a. die Kinder- und Jugendmedizin finanziell. Die Förderbeträge würden hälftig von der KVH und den Verbänden der Krankenkassen getragen. Zudem habe die Vertreterversammlung der KVH am 18. Oktober 2019 beschlossen, die SiRiLi um eine weitere Fördermaßnahme zu ergänzen. Zukünftig würden Weiterbildungsverbünde fi- nanziell unterstützt mit dem Ziel, die Qualität der Weiterbildung weiter zu steigern und neue Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung für die Weiterbildungsverbünde zu gewinnen. Im Rahmen der Weiterbildungsverbünde werde die gezielte Zusammenarbeit der ambulanten und stationären Weiterbildungsermächtigten aus verschiedenen Fachrichtungen in einer Vereinbarung zwischen niedergelassenen Praxen und den Krankenhäusern fixiert. So solle die Weiterbildung zur Fach- ärztin / zum Facharzt in Hessen attraktiver gemacht werden. Im Fokus stehe dabei die abge- stimmte Gestaltung von stationären und ambulanten Weiterbildungsabschnitten während der ge- samten Weiterbildungszeit, die Gewährleistung fairer Rahmenbedingungen und eine durchgängige Betreuung der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Dies stelle einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung des vertragsärztlichen Nachwuchses und der Sicherstellung der ambulanten Ver- sorgung dar. Wiesbaden, 24. Februar 2020 Kai Klose Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage(n) kann im Landtagsinformationssystem unter: http://starweb.hessen.de abgerufen werden.
KA 20/1755 Anlage 1 Stichtag: 31.07.2019 Gemeinde Zahnärzte Burghaun 4 Dipperz 2 Ebersburg 1 Ehrenberg 1 Eichenzell 5,5 Eiterfeld 3,5 Flieden 5 Fulda-Stadt 66,25 Gersfeld 2 Großenlüder 5 Hilders (Rhön) 2 Hofbieber 2 Hosenfeld 2,5 Hünfeld 9,5 Kalbach 2 Künzell 7,5 Neuhof 5 Nüsttal 0,5 Petersberg 6 Poppenhausen 3 Rasdorf 0 Bad Salzschlirf 1 Tann 2 Summe 138,25 Quelle: Schreiben der Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH) vom 30.01.2020
Anlage 2 - Hausärztliche Versorgung KA 20/1755 Hausärztliche Versorgung im LK und der Stadt Fulda 1 Mittelbereich/Ort VA Kopfzahl Fulda 125,15 135 Fulda 52,65 55 Gersfeld (Rhön) 6 6 Bad Salzschlirf 2,25 4 Dipperz 1 1 Ebersburg 2,75 3 Ehrenberg (Rhön) 1 1 Eichenzell 8 8 Flieden 7 7 Großenlüder 3 3 Hilders 1 1 Hofbieber 3 3 Hosenfeld 5 5 Kalbach 5 6 Künzell 11 12 Neuhof 3 4 Petersberg 8 10 Poppenhausen (Wasserkuppe) 1,5 2 Tann (Rhön) 4 4 Hünfeld 23 25 Hünfeld 12 13 Burghaun 3 3 Eiterfeld 4 5 Nüsttal 2 2 Rasdorf 2 2 Gesamtergebnis 148,15 160 Stand: 01.12.2019 1 VA = Versorgungsaufträge; ohne Übernahmepraxen (Praxen, die sich zum Stand 01.12.2019 nicht besetzt sind und sich im Ausschreibungsverfahren befinden)
Anlage 2 - Allgemeine fachärztliche Versorgung KA 20/1755 1 Summe der Versorgungsaufträge der Arztgruppe der.. Gemeinde Chirurgen und Hals-Nasen- Psychothera- Augenärzte Dermatologen Frauenärzte Kinderärzte Nervenärzte Urologen Orthopäden Ohrenärzte peuten Fulda 8 16,5 7 16,5 7 7,5 8 31,35 6 Gersfeld (Rhön) 1 2 0,5 1 Hünfeld 3 3 3 2 2 1 3 Bad Salzschlirf 0,5 1,5 Ebersburg 1 Eichenzell 2 Künzell 1 2 1 0,5 Petersberg 1 1 1 4,5 Gesamtergebnis 13 22 7 22 9 14,5 10 41,85 7 Stand: 01.12.2019 1 ohne Übernahmepraxen (Praxen, die sich zum Stand 01.12.2019 nicht besetzt sind und sich im Ausschreibungsverfahren befinden)
Anlage 2 - Spezialisierte fachärztliche Versorgung KA 20/1755 1 Summe der Versorgungsaufträge der Arztgruppe der.. Gemeinde Kinder- und Anästhesisten Internisten Jugend- Radiologen psychiater Fulda 6 17 1 5 Gersfeld (Rhön) 0,5 Hünfeld 1 Neuhof 0,5 Gesamtergebnis 6 19 1 5 Stand: 01.12.2019 1 ohne Übernahmepraxen (Praxen, die sich zum Stand 01.12.2019 nicht besetzt sind und sich im Ausschreibungsverfahren befinden)
Anlage 2 - Gesonderte fachärztliche Versorgung KA 20/1755 1 Summe der Versorgungsaufträge der Arztgruppe der.. Gemeinde Human- Neuro- Nuklear- REH- Strahlen- Laborärzte Pathologen genetiker chirurgen mediziner Mediziner therapeuten Fulda 0,5 2,75 3 4,5 3,5 1 4 Gersfeld (Rhön) 1 Hünfeld 0,5 Gesamtergebnis 1 0,75 3 2,5 3,25 1,5 4 Stand: 01.12.2019 1 ohne Übernahmepraxen (Praxen, die sich zum Stand 01.12.2019 nicht besetzt sind und sich im Ausschreibungsverfahren befinden)
KA 20/1755 Anlage 3 Stichtag: 31.07.2019 Gemeinde Zahnärzte Burghaun 1 Dipperz 0 Ebersburg 0 Ehrenberg 0 Eichenzell 1 Eiterfeld 0 Flieden 1 Fulda-Stadt 6,75 Gersfeld 0 Großenlüder 2 Hilders (Rhön) 1 Hofbieber 0 Hosenfeld 0 Hünfeld 3 Kalbach 1 Künzell 3 Neuhof 0 Nüsttal 0 Petersberg 1 Poppenhausen 1 Rasdorf 0 Bad Salzschlirf 0 Tann 2 Summe 23,75 Quelle: Schreiben der KZVH vom 30.01.2020