Nachhaltigkeitsstandards bei der Beschaffung von IT-Geräten

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Anlage KA 20/2980 Tab. 1:      Funktionsspezifische Anpassungen des TECGRAPHICS-Wertes für diskrete Grafikkarten TECGRAPHICS (kWh) Desktop- / dGfx-Kategorie                                                                      Tragbarer Computer Integrierter Desktop-Computer G1 ;F1_1エ#ч#ϭϲͿ12                            18                                     7 G2 ;ϭϲ#<#F1_1エ#ч#ϯϮͿ#                        30                                     11 G3 (FB_BW > 32)                              38                                     13 Quelle:             Blauer Engel RAL-UZ 78a, November 2014 Kriterium:          Mindestkriterium Nachweis:           Herstellererklärung zur dGfx-Kategorie sowie zum zugehörigen, bei der Berechnung des zulässigen maximalen Energieverbrauchs (ETEC_MAX) zum Ansatz gebrachten TECGRAPHICS-Wert, alternativ: Zertifizierung nach RAL-UZ 78a. Umsetzbarkeit in der Ausschreibung: d)     Anforderungen an Workstations Workstations müssen die Anforderungen der jeweils gültigen Version des Energy Star für Workstations erfül- len. Dabei beziehen sich die Anforderungen auf einen leistungsbezogenen TEC-Wert (PTEC), der aus Betriebs- modus-Leistungsaufnahmeniveaus, maximaler Leistungsaufnahme und einer angenommenen Betriebszeit er- rechnet wird. Die Leistungsaufnahme (PTEC) einer Workstation muss folgende Bedingung erfüllen: PTEC = POFF x TOFF + PSLEEP x TSLEEP + PLONG_IDLE x TLONG_IDLE + PSHORT_IDLE x TSHORT_IDLE13 Dabei sind Px die gemessenen Energieverbräuche in den verschiedenen Betriebsmodi und T x die Gewichtung der verschiedenen Betriebsmodi nach Tabelle 2. Tab. 2:      Gewichtung der Betriebsmodi –#Desktop-Computer und integrierte Desktop-Computer Betriebsmodus                                                  Gewichtung (Zeitanteil) (%) Aus-Zustand: TOFF                                              35 Ruhemodus: TSLEEP                                              10 Idle-Modus: 0    TLONG IDLE                                15 0    TSHORT IDLE                               40 Quelle: Energy Star, Version 6.1 12   FB_BW = Frame buffer bandwidth (Bildspeicher-Bandbreite) in Gigabytes pro Sekunde (GB/s) 13   Long Idle: Zustand, in dem das Gerät den Idle-Modus erreicht hat (d. h. 15 min nach dem Start des Betriebssystems oder nach Abschluss einer aktiven Arbeitsphase oder nach Rückkehr aus dem Sleep-Modus), wenn der Bildschirm ausgeschaltet ist, aber im Arbeitsmodus bleibt. Short Idle: Zustand, in dem das Gerät den Idle-Modus erreicht hat (d. h. 5 min nach dem Start des Betriebssystems oder nach Abschluss einer aktiven Arbeitsphase oder nach Rückkehr aus dem Sleep-Modus), der Bildschirm aber noch an ist und die Long-Idle-Eigenschaften noch nicht erreicht sind. 14
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Anlage KA 20/2980 Die Leistungsaufnahme darf die mit der folgenden Gleichung ermittelten maximalen Energieverbräuche nicht übersteigen: PTEC_MAX = 0,28 x (PMAX + NDD x 5) + 8,76 x PEEE x (TSLEEP + TLONG_IDLE + TSHORT_IDLE)14 Quelle:            Energy Star für Computer, September 2014 Kriterium:         Mindestkriterium Nachweise:         Herstellererklärung, Angabe des zulässigen Maximalwerts (ETEC_MAX), Vorlage des nach den Vorschriften des Energy Star bestimmten typischen jährlichen Gesam- tenergieverbrauchs (ETEC), Angabe der Leistungsaufnahmen in den einzelnen Betriebsmodi in Watt, Vorlage von Prüfprotokollen alternativ: Zertifizierung nach RAL-UZ 78a. Umsetzbarkeit in der Ausschreibung: e)    Anforderungen an Small-Scale-Server Die Leistungsaufnahme (in Watt) im Aus-Zustand (POFF) einer Workstation muss folgende Bedingung erfüllen: POFF_MAX = POFF_BASE + POFF_WOL Dabei ist POFF_BASE der Basis-Toleranzwert und POFF_WoL ist der Wake-on-LAN-Toleranzwert nach Tabelle 3. Tab. 3:      Toleranzwerte für Small-Scale-Server POFF_BASE (W)                        POFF_WoL (W) 1,0                                  0,4 Die Leistungsaufnahme im Long-Idle-Zustand (PLONG_IDLE) darf die maximale Leistungsaufnahme (PIDLE_MAX) nicht überschreiten, die mit folgender Gleichung ermittelt wird: PIDLE_MAX = PIDLE_BASE + (N-1) x PIDLE_HDD + PEEE Dabei ist PIDLE_BASE der Basis-Toleranzwert und PIDLE_HDD ist der Toleranzwert für Hard-Disk-Laufwerke nach Tabelle 4. Tab. 4:      Idle-Modus-Toleranzwerte für Small-Scale-Server PIDLE_BASE (W)                       PIDLE_HDD (W) 24,0                                 8,0 Quelle: Energy Star für Computer, September 2014 Kriterium:         Mindestkriterium Nachweise:         Herstellererklärung, Angabe des zulässigen Maximalwerts (ETEC_MAX), Vorlage des nach den Vorschriften des Energy Star bestimmten typischen jährlichen Gesam- tenergieverbrauchs (ETEC), Angabe der Leistungsaufnahmen in den einzelnen Betriebsmodi in Watt, 14 NDD: Zahl der Hard-Disk-Laufwerke (HDD) oder der Solid-State-Laufwerke PEEE ist der Elektro- und Elektronikausstattungszuschlag pro IEEE 802.3az-fähigem (energieeffizientes Ethernet) Gigabit Ethernet-Schnittstelle. 15
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Anlage KA 20/2980 Vorlage von Prüfprotokollen und alternativ: Zertifizierung nach RAL-UZ 78a. Umsetzbarkeit in der Ausschreibung: f)    Anforderungen an Thin Clients Der Energieverbrauch muss mit folgender Gleichung bestimmt werden: ETEC = 8.760/1.000 x (POFF x TOFF + PSLEEP x TSLEEP + PLONG_IDLE x TLONG_IDLE + PSHORT_IDLE x TSHORT_IDLE) Er darf die Werte aus folgender Gleichung nicht überschreiten: ETEC_MAX = TECBASE + TECGRAPHICS + TECWoL + TECINT_DISPLAY + TECEEE Dabei sind TECBASE, TECGRAPHICS und TECWoL Toleranzwerte für Adder nach Tabelle 5. Tab. 5:     Toleranzwerte für Adder von Thin Clients Adder                         Toleranzwert (kWh) TECBASE                       60 TECGRAPHICS                   36 TECWoL                        2 TECINT_DISPLAY und TECEEE sind Toleranzwerte für integrierte Displays und Elektro- und Elektronikausstattungs- zuschlag pro IEEE 802.3az-fähigem (energieeffizientes Ethernet) Gigabit Ethernet-Schnittstelle nach Tabelle 6: Tab. 6:     Toleranzwerte für Adder von Thin Clients Funktion                      Toleranzwert (kWh) TECINT_DISPLAY                8,76 x 0,35 x (1 + EP) x 4 x r + 0,05 x A) TECEEE                        8,76 x 0,2 x (0,15 + 0,35) Dabei wird die verbesserte Leistungsfähigkeit (EP) des Displays wie folgt angegeben: 0    EP = 3 (keine verbesserte Leistungsfähigkeit), 0    EP = 0,3 (verbesserte Leistungsfähigkeit < 27) und 0    <w#=#Ϭ,ϳϱ#;ǀerďesserte#^eistuŶgsfähigkeit#ш#ϮϳͿ. Quelle:          Energy Star für Computer, September 2014 Kriterium:       Mindestkriterium Nachweise:       Herstellererklärung, Angabe des zulässigen Maximalwerts (ETEC_MAX), Vorlage des nach den Vorschriften des Energy Star bestimmten typischen jährlichen Gesam- tenergieverbrauchs (ETEC), Angabe der Leistungsaufnahmen in den einzelnen Betriebsmodi in Watt, Vorlage von Prüfprotokollen oder alternativ: Zertifizierung nach RAL-UZ 78a. Umsetzbarkeit in der Ausschreibung: 16
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Anlage KA 20/2980 3.2.2.3    Anforderungen an die Stromsparfunktionen ク Für Thin Clients, die im Ruhezustand oder im Aus-Zustand Software-Updates erhalten, gelten die An- forderungen an Wake-on-LAN (WoL). ク Bei Notebooks kann die WoL-Funktion ausgeschaltet sein, wenn diese von der Stromversorgung ge- trennt sind. ク Bei allen Geräten mit WoL-Funktion müssen vorhandene gezielte Paketfilter aktiviert und eine dem Industriestandard entsprechende Konfiguration eingestellt sein. ク Geräte, die keinen Ruhezustand haben, müssen die Anforderungen an den Ruhezustand von Monito- ren erfüllen. Der Ruhezustand muss bei der Auslieferung so eingestellt sein, dass er spätestens nach 30 Minuten Inaktivität des Nutzers aktiviert wird. Die Computer müssen beim Übergang in den Ruhezustand oder den Aus-Zustand die Geschwindigkeit aller aktiven 1 GB/s-Ethernet-Netzverbindungen reduzieren. Small-Scale-Server und Tablets sind von dieser Anforderung ausgenommen. ク Das Gerät muss bei der Auslieferung so eingestellt sein, dass es spätestens nach 15 Minuten Inaktivität des Nutzers den Monitor ausschaltet. ク Ethernetfähige Computer müssen über die Möglichkeit verfügen, die WoL-Funktion für den Ruhezu- stand zu aktivieren und zu deaktivieren. ク Nur für im Firmenkundenvertrieb15 ausgelieferte Computer: Ethernetfähige Computer müssen eine der folgenden Anforderungen erfüllen: 0    Die WoL-Funktion muss für den Ruhezustand aktiviert sein und 0    es muss eine Bedienfunktion zum Aktivieren der WoL-Funktion geben, die sowohl von der Benutzeroberfläche des Client-Betriebssystems als auch über das Netz hinreichend zugäng- lich ist, wenn der Computer mit deaktivierter WoL-Funktion ausgeliefert wird. ク Tablets sind von dieser Anforderung ausgenommen. Weiterhin bestehen folgende Anforderungen für im Firmenkundenvertrieb ausgelieferte Computer: ク Ethernetfähige Computer müssen sowohl (über das Netz) ferngesteuerte als auch (z. B. per Echtzeit- uhr) planmäßige Weck-Ereignisse16 aus dem Ruhezustand unterstützen und ク der Hersteller muss –#sofern er die Kontrolle darüber hat (d. h. falls die Konfiguration über Hardware- Einstellungen und nicht über Software-Einstellungen erfolgt) –#gewährleisten, dass diese Einstellungen nach Kundenwunsch zentral verwaltet werden können, der Hersteller muss die entsprechenden Tools dafür zur Verfügung stellen. ク Tablets sind von dieser Anforderung ausgenommen. 15 Firmenkundenvertrieb: Vertriebswege, die in der Regel von großen und mittleren Unternehmen, staatlichen Stellen, Bildungseinrichtungen und anderen Organisationen genutzt werden, die Computer erwerben, welche in verwalteten Client-/Server-Umgebungen eingesetzt werden. 16 Weck-Ereignis: vom Benutzer ausgelöste, planmäßige oder externe Ereignisse oder Impulse, die bewirken, dass der Computer vom Ruhezustand oder Aus-Zustand in den Aktivzustand übergeht. Solche Weck-Ereignisse sind u. a. Maus- bewegungen, Tastatureingaben, Controllereingaben, Echtzeituhrereignisse oder die Bedienung einer Taste am Ge- häuse und im Fall externer Ereignisse Impulse, die per Fernbedienung, Netz, Modem usw. übertragen werden. 17
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Anlage KA 20/2980 Quelle:          Energy Star 6.1 für Computer, September 2014 Kriterium:       Mindestkriterium Nachweis:        Herstellererklärung, alternativ: Zertifizierung nach RAL-UZ 78a oder Energy Star (Version 6.1) Umsetzbarkeit in der Ausschreibung: 3.2.2.4     Anforderungen an interne Netzteile Die Effizienz der internen Netzteile hat direkten Einfluss auf den Strombedarf, wird also bei den Lebenszyklus- kosten sowie den Mindestanforderungen an den Strombedarf bereits mit erfasst. Für besonders effiziente Sys- teme können jedoch zusätzlich die hier aufgeführten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von inter- nen Netzteilen gestellt werden. OŶterŶe#eetzteile#ŵüsseŶ#elektrisĐhe#エirkuŶgsgrade#;ηͿ#ǀoŶ# 0    η#ш#ϴϮ#%#ďei#ϮϬ#%#der#eeŶŶleistung, 0    η#ш#ϴϱ#%#ďei#ϱϬ#%#der#eeŶŶleistuŶg#uŶd 0    η#ш#ϴϮ#%#ďei#ϭϬϬ#%#der#eeŶŶleistuŶg erreichen. Die Nennleistung ist dabei die auf dem Typenschild aufgedruckte Ausgangsleistung (PN) des Netz- teils. # 8er#^eist uŶgsfaktor# ;Đos# φͿ,## der## das#ウerhältŶis# ǀoŶ#エ # irk - zu ScheiŶleistuŶg# aŶgiďt,## ŵuss#ш## Ϭ,ϵ#ďei#< # ŶtŶahŵe# der vollen Nennleistung (100 %) sein. Quelle:          Energy Star 6.1 für Computer, September 2014 Kriterium:       Mindestkriterium Nachweis:        Herstellererklärung und Messprotokoll17, alternativ: Zertifizierung nach RAL-UZ 78a Umsetzbarkeit in der Ausschreibung: 3.2.2.5     Anforderungen an externe Netzteile Externe Netzteile mit Einfach- oder Mehrfachspannung müssen mindestens den Grad V des International Effi- ciency Marking Protocol erreichen. Quelle:          Energy Star 6.1 für Computer, September 2014 Kriterium:       Mindestkriterium Nachweis:        Herstellererklärung und Messprotokoll18, alternativ: Zertifizierung nach RAL-UZ 78a Umsetzbarkeit in der Ausschreibung: 3.2.2.6     Anforderungen an die Batterie in tragbaren Computern Die Computer müssen mit wieder aufladbaren Batterien ausgestattet sein. Diese müssen 17  entsprechend den Anforderungen des Energy Star 18  entsprechend den Anforderungen des Energy Star 18
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Anlage KA 20/2980 0    ohne Zuhilfenahme von Spezialwerkzeug gewechselt werden können, 0    nach der Norm EN 61960 in ihrer aktuellen Fassung nach einem ersten Ent- und Beladezyk- lus (Entladung mit 0,2 It A) für drei verschiedene Batterien jeweils in den folgenden fünf aufeinanderfolgenden Zyklen auf ihre Batteriekapazität gemessen werden. Dabei darf bei mindestens einem Messzyklus die abgegebene Kapazität (nach Abschnitt 7.3.1 Schritt 3 der Norm, in Ah) nicht weniger als 100 % der vom Hersteller angegebenen Bemessungskapazi- tät betragen und 0    auf ihre Lebensdauer getestet sein. Quelle:          Blauer Engel RAL-UZ 78a, November 2014 Kriterium:       Mindestkriterium Nachweise:       Herstellererklärung, Vorlage der Produktunterlagen, Vorlage eines Prüfgutachtens, aus dem hervorgeht, dass mindestens drei Batterien auf ihre Kapazität analysiert wurden und alle drei die Anforderungen erfüllen, Angabe des Prüfverfahrens zur Durchführung von Lebenszyklus-Test sowie der bei dem Test ermittelten Werte, alternativ: Zertifizierung nach RAL-UZ 78a. Umsetzbarkeit in der Ausschreibung: 3.2.2.7    Geräuschemissionen Die Bewertung der Geräuschemissionen bei Computern und Tastaturen beruht auf der Angabe der garantier- ten A-bewerteten Schallleistungspegel in Dezibel (dB) mit einer Nachkommastelle. Die A-bewerteten Schall- leistungspegel LZD+4ᆱ6, werden auf der Grundlage der ISO/FDIS 7779:2010 gemessen und berechnet. Dabei ist sicherzustellen, dass bei Konfigurationsvarianten baugleicher Geräte die jeweils lautesten Einzelkomponenten berücksichtigt werden. Die Messungen sind in folgenden Betriebszuständen vorzunehmen: 1.    Das Gerät arbeitet im Leerlaufbetrieb. Die Messung des LWA(1) für Computer erfolgt entsprechend ISO/FDIS 7779:2010 im Betriebszustand gemäß ECMA-74:2008 Anhang C.15.3.1, für Tastaturen gilt An- hang C.5. Die Messung für Computer kann entfallen, wenn keine Lüfter (z. B. CPU-Lüfter, Netzteillüfter, Systemlüfter) vorhanden sind. 2.    Das Festplattenlaufwerk ist aktiviert. Die Messung des LWA(2) erfolgt entsprechend ISO/FDIS 7779:2010 im Betriebszustand gemäß ECMA-74:2008 Anhang C.9.3.2. Die Messung kann entfallen, wenn kein me- chanisches Festplattenlaufwerk vorhanden ist. 3.    Ein optisches Laufwerk in typischer Konfiguration ist aktiviert. Die Messung des LWA(3) erfolgt entspre- chend ISO/FDIS 7779:2010 im Betriebszustand gemäß ECMA-74:2008 Anhang C.19.3.2. Die Messung kann entfallen, wenn kein optisches Laufwerk vorhanden ist. Damit der Schallleistungspegel als garantiert gelten kann, sind entsprechend ISO 9296:1988 mindestens drei Geräte (Computer bzw. Tastaturen) in jedem Betriebszustand zu prüfen. Die garantierten Schallleistungspegel LZDg+4ᆱ6, werden in Anlehnung an ISO 9296:1988 ermittelt und in Dezibel (dB) mit einer Nachkommastelle angegeben. Sofern die Geräuschmessungen nur an einem Gerät vorgenommen werden können, darf ersatzweise zur Er- mittlung des garantierten A-bewerteten Schallleistungspegels LWAd folgende Formel in Anlehnung an ISO 9296:1988 benutzt werden: LWAd = LWAE + 3 dB (LWAE = ermittelter Schallleistungspegel der Einzelmessung in dB) Die Werte für den garantierten A-bewerteten Schallleistungspegel LZDg+4ᆱ6, dürfen für Computer folgende Werte nicht überschreiten: 19
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Anlage KA 20/2980 Tab. 7:    Grenzwerte für Schallleistungspegel von Computern Desktop-Computer, integrierte            Tragbare Computer und Betriebszustand                                    Desktop-Computer, Workstations,          mobile Small-Scale-Server                       Workstations (1) Leerlaufbetrieb                   LWad(2)      38,0 dB                                  35,0 dB (2) Aktiviertes LWad(1)      42,0 dB                                  40,0 dB Festplattenlaufwerk (3) Aktiviertes optisches LWad(3)      50,0 dB                                  48,0 dB Laufwerk Für Tastaturen gibt es derzeit noch keine verbindlichen Zielwerte. Quelle:          Blauer Engel RAL-UZ 78a, November 2014, RAL-UZ 78b, Dezember 2014 Kriterium:       Mindestkriterium Nachweis:        Herstellererklärung und Messprotokoll, alternativ: Zertifizierung nach RAL-UZ 78a oder 78b Umsetzbarkeit in der Ausschreibung: 3.2.3     Anforderungen an Monitore 3.2.3.1     Energieverbrauch Der Energiebedarf von Monitoren kann über die hier aufgeführten Mindestanforderungen bestimmt oder das Angebot über die Lebenszykluskosten bewertet werden (Erläuterung in Kapitel 5). Möglich ist auch, Mindest- anforderungen an die Energieeffizienz zu stellen und trotzdem die Lebenszykluskosten als Zuschlagskriterium zu verwenden. Monitore dürfen die nach Tabelle 8 berechneten Werte für die maximale Leistungsaufnahme im Ein -Zustand (PON_MAX) nicht überschreiten. Tab. 8:    Maximalwerte für die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand Maximale Leistungsaufnahme, PON_MAX Monitore mit                             Monitore mit Bildschirmgröße 8w##ч##ϮϬ.ϬϬϬ#w # idžel/ソoll (in Watt) 2                                        2 DP > 20.000 Pixel/Zoll (in Watt) Computer, Signage Displays und digitale Bilderrahmen d < 12,0                     (6,0 x r) + (0,05 x A) + 3,0             (6,0 x 1) + (3,0 x r2) + (0,05 x A) + 3,0 ϭϮ,Ϭ#ч#d#<#ϭϳ,Ϭ#             (6,0 x r) + (0,01 x A) + 5,5             (6,0 x 1) + (3,0 x r2) + (0,01 x A) + 5,5 ϭϳ,Ϭ#ч#d#<#Ϯϯ,Ϭ#             (6,0 x r) + (0,025 x A) + 3,7            (6,0 x 1) + (3,0 x r2) + (0,025 x A) + 3,7 Ϯϯ,Ϭ#ч#d#<#Ϯϱ,Ϭ#             (6,0 x r) + (0,06 x A) –#4,0             (6,0 x 1) + (3,0 x r2) + (0,06 x A) –#4,0 Ϯϱ,Ϭ#ч#d#<#ϲϭ,Ϭ#             (6,0 x r) + (0,1 x A) –#14,5             (6,0 x 1) + (3,0 x r2) + (0,1 x A) –#14,5 Signage Displays mit 30 Zoll und größer ϯϬ,Ϭ#ч#d#<#ϲϭ,Ϭ#             (0,27 x A) + 8,0                         (0,27 x A) + 8,0 Quelle: Energy Star 6.0 für Displays 20
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Anlage KA 20/2980 0   DP = Pixeldichte, entspricht der Bildauflösung in Pixel dividiert durch die sichtbare Bild- schirmoberfläche in Quadratzoll (Square Inches). 0   d = Diagonale Bildschirmgröße in Zoll 0   r = Bildschirmauflösung in Megapixels 0   A = sichtbare Bildschirmfläche in Quadratzoll (Square Inches) 0   r1= (20.000 x A) / 106 0   r2 = ((DP –#20.000) x A) / 106 a)    Monitore mit verbesserter Leistungsfähigkeit: Als Monitore mit verbesserter Leistungsfähigkeit gelten Displays, die über folgende Eigenschaften verfügen: ク Kontrastverhältnis von 60:1 gemessen aus einem Beobachtungswinkel von mindestens 85°, mit oder ohne einer Bildschirmabdeckung aus Glas, ク sLJsteŵeigeŶe#1ildsĐhirŵauflösuŶg#ш#Ϯ,ϯ#degapidžels#;dwͿ#uŶd# ク Farbbandbreite mindestens sRGB-Standard (IEC 61966 2-1). Verschiebungen im Farbraum sind zuläs- sig, soweit 99 % oder mehr der sRGB-definierten Farben weiterhin unterstützt werden. Für diese Monitore gelten folgende Maximalwerte für die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand: 0   Bildschirmdiagonale < 27 Zoll: 0,30 x PON_MAX, 0   BildsĐhirŵdiagoŶale#ш#Ϯϳ#ソoll:#Ϭ,ϳϱ#dž#wON_MAX. b)    Automatische Helligkeitssteuerung (Automatic Brightness Control, ABC): Eine automatische Helligkeitssteuerung ist ein Mechanismus, der die Helligkeit des Bildschirms im Verhältnis zur Umgebungsbeleuchtung einstellt. Monitore mit standardmäßig eingeschalteter ABC sind mit einer Umge- bungslichtstärke von 10 lux und 300 lux zu testen. Wenn die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei 10 lux mindestens 20 % weniger beträgt als die Leistungsaufnahme bei 300 lux, dann wird der folgende Toleranzwert für die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand zum Maximalwert für die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand dazu- gerechnet: 0,10 x PON_MAX. Im Ruhemodus darf die maximale Leistungsaufnahme des Monitors nicht mehr als 0,5 W betragen. Bei Monitoren mit weiteren Netzwerk-, Überbrückungs- und anderen Ausbauelementen sind folgende Anfor- derungen zu berücksichtigen: maximale Leistungsaufnahme im Ruhemodus = 0,5 W + PDN + PADD. Dabei ist PDN die Summe der Toleranzwerte für verwendbare Netzwerk- und Überbrückungselemente und PADD die Summe der Toleranzwerte für weitere zusätzliche Ausbauelemente, siehe Tabelle 9. Tab. 9:     Toleranzwerte für zusätzliche Ausbauelemente Integrierte Elemente                                      Leistungsaufnahme (W) Überbrückungselemente USB 1.x                                                   0,1 USB 2.x                                                   0,5 USB 3.x, Display-Schnittstelle 0,7 (keine Video-Verbindung), Thunderbolt Netzwerkelemente (PDN) 21
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Anlage KA 20/2980 Integrierte Elemente                                     Leistungsaufnahme (W) Wi-Fi                                                    2,0 Schnelles Ethernet                                       0,2 Gigabit Ethernet                                         1,0 Zusätzliche Leistungsfähigkeit Präsenzmelder                                            0,5 Flash Memory Card/Smart-Card Reader, 0,2 Kamera-Schnittstellen, PictBridge Im Aus-Zustand darf die Leistungsaufnahme nicht mehr als 0,5 W betragen. Quelle:          Blauer Engel RAL-UZ 78c, Dezember 2014, Energy Star 6.0 für Displays, Januar 2013, TCO Certified Displays, März 2012 Kriterium:       Mindestkriterium Nachweis:        Herstellererklärung und Prüfprotokoll6, alternativ: Zertifizierung nach RAL-UZ 78c Umsetzbarkeit in der Ausschreibung: 3.2.3.2     Anforderungen für die Stromsparfunktionen 0   Die Bedienelemente zum Aktivieren der Energiesparfunktion müssen gut sichtbar ange- bracht und selbsterklärend sein. 0   Der Bildschirm muss bei der Auslieferung so eingestellt sein, dass er automatisch nach einer längeren Nicht-Nutzung (maximal 15 Minuten) in einen Energiesparmodus (Ruhe- oder Aus-Zustand) versetzt wird. 0   Der Bildschirm sollte über die Möglichkeit verfügen, seine Helligkeit der Umgebungsbe- leuchtung anzupassen. Quelle:          Blauer Engel RAL-UZ 78c, Dezember 2014, Energy Star 6.0 für Displays, Januar 2013, TCO Certified Displays 6.0, März 2012 Kriterium:       Mindestkriterium Nachweis:        Herstellererklärung, alternativ: Zertifizierung nach RAL-UZ 78c Umsetzbarkeit in der Ausschreibung: 3.3 ウertragsďediŶguŶgeŶ##;$uftragsausführuŶgͿ# Umweltaspekte können auch auf der Stufe der Auftragserfüllung eine Rolle spielen. Die Anforderungen an die Auftragsausführung sind aus Gründen der Transparenz bereits in den Ausschreibungsunterlagen eindeutig dar- zulegen und müssen sich konkret auf die Auftragsausführung beziehen. Nicht zulässig sind Ausführungsklauseln, wenn sie Bewerber und Bieter diskriminieren. Dies wäre bei dem Aus- schluss des Transports per Flugzeug der Fall, wenn bestimmte Bewerber und Bieter in der EU deshalb nicht liefern könnten. Weitere Vorgaben bei der Auftragsausführung können im Bereich Verpackung oder der Einhaltung sozialer Kriterien gemacht werden. 22
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Anlage KA 20/2980 3.3.1    Verpackungen 0   Verpackungen sollen vermieden werden. 0   Die Verpackung der Geräte darf kein Blei, kein Kadmium, kein Quecksilber oder hexavalen- tes Chrom enthalten. 0   Kunststoffe dürfen keine organisch gebundenen Halogene enthalten. 0   Nicht wiederverwertbare Bestandteile von Verpackungen mit einem Gewicht von mehr als 25 g müssen ohne die Zuhilfenahme von Werkzeugen in die einzelnen Materialien trennbar sein. 0   Die verwendeten Kunststoffe sind entsprechend der Verpackungsverordnung in den jeweils gültigen Fassungen zu kennzeichnen. Quelle:         TCO Certified Displays 6.0, März 2012 Nachweis:       Bietererklärung Umsetzbarkeit in der Ausschreibung: 3.3.2    Rücknahme und Entsorgung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Geräte nach deren Gebrauch zurückzunehmen, um sie vorrangig einer Wiederverwendung oder einer werkstofflichen Verwertung im Sinne des Elektrogesetzes (ElektroG) zu- zuführen. Nicht verwertbare Geräteteile sind umweltverträglich zu beseitigen. Die Rücknahme von Geräten erfolgt beim Auftragnehmer oder bei einer vom Auftragnehmer benannten Annahmestelle. Quelle:         Blauer Engel RAL-UZ 78a, November 2014, RAL-UZ 78b, Dezember 2014, RAL-UZ 78c, Dezember 2014, TCO Certified Displays 6.0, März 2012 Kriterium:      Mindestkriterium Nachweis:       Bietererklärung und Nutzerinformation Umsetzbarkeit in der Ausschreibung: 3.3.3    Nutzerinformationen Die zu den Geräten mitgelieferte Dokumentation muss neben den technischen Beschreibungen auch die um- welt- und gesundheitsrelevanten Nutzerinformationen enthalten. Diese muss auf dem Computer installiert sein oder als CD-ROM oder in gedruckter Form dem Gerät beigelegt werden oder im Internet ab dem Zeitpunkt der Auslieferung bis zu mindestens 5 Jahre nach Produktionseinstellung abrufbar sein. ク Folgende Nutzerinformationen müssen bei Computern angegeben werden: 0   Energieverbrauch (ETEC) in Kilowattstunden (kWh/a) gemäß Abschnitt 3.2.2.2 sowie die Höhe der Leistungsaufnahme in verschiedenen Betriebszuständen. Außerdem müssen Hin- weise gegeben werden, wie die Geräte in energiesparende Betriebszustände versetzt wer- den können, 0   Hinweis darauf, dass eine Reduzierung des Energieverbrauchs mit einer Verringerung der Betriebskosten einhergeht und dass der Energieverbrauch bei vollständiger Trennung des Geräts von der Netzsteckdose auf Null reduziert werden kann, 0   Hinweis darauf, dass das Gerät auch im Schein-Aus-Zustand Strom verbraucht, 0   Hinweis, dass eine Reduzierung der Bildschirmhelligkeit den Energieverbrauch reduziert, 0   Reparaturfähigkeit gemäß Abschnitt 3.2.1.6, 0   Möglichkeiten zur Erweiterung der Leistungsfähigkeit gemäß Abschnitt 3.2.2.1, 0   Schallleistungspegel in allen Betriebszuständen gemäß Abschnitt 3.2.2.7, 0   Hinweis auf umweltgerechte Entsorgung nach Ende der Nutzungsphase gemäß Elektroge- setz, 23
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