Anlage KA 20/2980 ______________________________________________________________________ (Name und Anschrift des Bieters) Vergabenummer: _______________________________________________________ Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354 Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entspre- chend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Ent- sendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Aus- land beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Nachfolgende Erklärung ist zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben. Ich/Wir erkläre/n: 1. Ich/wir nehme/n zur Kenntnis, dass ich/wir gemäß § 4 Abs. 1 HVTG die für mich/uns geltenden gesetzli- chen, aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifvertraglichen Leistungen zu gewähren habe/n. Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass gegen diese Regelung verstoßen wird, auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuweisen ist. 2. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß § 4 Abs. 2 HVTG meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausfüh- rung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den mein/unser Unter- nehmen aufgrund des AEntG gebunden ist. 3. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß § 4 Abs. 3 und § 6 HVTG meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das den Vorgaben des MiLoG entspricht. Im Falle der Auf- tragsausführung durch Nachunternehmer oder Verleihunternehmen sind im Angebot, soweit diese be- reits bei Angebotsabgabe bekannt sind, spätestens jedoch vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die entsprechenden Erklärungen in Textform abzuge- ben und vorzulegen. ク Die Erklärung kann entfallen, soweit sie bereits in einem Präqualifizierungsregister hinterlegt ist. ク Die Einhaltung der nach Bundesrecht oder aufgrund von Bundesrecht für mich/uns geltenden Rege- lungen von besonders festgesetzten Mindestentgelten (Mindestlohn) als Mindeststandard im Angebot entfällt, soweit nach § 4 HVTG Tariftreue gefordert werden kann und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist als die für sie nach Bundesrecht geltenden Bestimmungen. 4. Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen. 5. Ich/wir verpflichte/n mich/uns für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 6 HVTG durch die Nachunter- nehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und sonstige Verpflichtungs- so- wie Mindestlohnerklärungen der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen. _______________________________________________________________________________________ (Ort, Datum) (Firmenbezeichnung, -stempel) (Unterschrift) 44
Anlage KA 20/2980 „Hessen: Vorreiter für eine nachhaltige und faire Beschafung“ Leitbild der nachhaltigen und fairen Beschafung in Hessen Nachhaltiges Hessen das ist ein Hessen, das wirtschaftlich leistungsfähig, sozial gerecht und ökologisch ver antwortlich ist. Ein Hessen, das auf einen fairen Umgang mit den Menschen und einen schonenden Umgang mit der Umwelt achtet, die Bedürfnisse der heutigen Generation sichert und dabei die Belange der künftigen Generationen im Blick hat. Zum Erreichen dieses Ziels stellt das Land Hessen nachfolgende Grundsätze für sein Beschafungswesen auf: 1 2 NACHHALTIGKEIT Für uns ist das Thema Nachhaltig keit verplichtendes Handlungs VORBILDROLLE prinzip auf allen Führungs- und Wir nehmen unsere Vorbildrolle Arbeitsebenen. Wir sind innovativ wahr. Unser Handeln überzeugt und setzen Impulse für eine nach die Bürger des Landes Hessen haltige und faire Beschafung. sowie unsere Lieferanten und Partner von den Vorteilen der nach haltigen und fairen Beschafung. 3 4 RAHMENBEDINGUNGEN Wir überprüfen die Rahmen bedingungen der Beschafung KRITERIEN fortlaufend und richten diese Wir beachten ökologische, ökono auch auf eine nachhaltige und mische und soziale Kriterien bei faire Beschafung aus. den Auftragsvergaben. 5 KONTROLLE Wir kontrollieren die von uns 6 aufgestellten Anforderungen an INFORMATION Produkte, Dienstleistungen und Wir informieren uns und geben Lieferanten. das Wissen um nachhaltige und faire Beschafung weiter. 7 HERAUSFORDERUNG Nachhaltige und faire Beschaf fung begreifen wir als eine fortwährende Herausforderung, an der wir uns dauerhaft messen lassen wollen. 37
Anlage KA 20/2980 Nachhaltige Beschafung in Hessen Nachhaltige Beschafung in Hessen Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Friedrich-Ebert-Allee 8 Friedrich-Ebert-Allee 12 65185 Wiesbaden 65185 Wiesbaden www.hmdf.hessen.de www.hmdis.hessen.de Weitere Informationen unter: www.hessen-nachhaltig.de