Förderung für Erhalt und Ausbau von regionalen Schlachtkapazitäten in Hessen
20. Wahlperiode Drucksache 20/3222 HESSISCHER LANDTAG 12. 08. 2020 Kleine Anfrage Wiebke Knell (Freie Demokraten) vom 15.07.2020 Förderung für Erhalt und Ausbau von regionalen Schlachtkapazitäten in Hessen und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragestellerin: Durch die Ereignisse bei der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück ist die Diskussion um regionale Fleischer- zeugung und -verarbeitung erneut aufgeflammt. In Hessen übersteigt der Bedarf das Angebot an Schlachtkapa- zitäten bei weitem. Der letzte große hessische Schlachthof wurde 2018 in Kassel geschlossen. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird in einem hessenschau.de-Artikel (https://www.hessenschau.de/gesellschaft/toennies-schliessung-sorgt-fuer-engpaesse- bei-hessischen-bauern,schlachthoefe-toennies-100.html; letzter Aufruf: 13.07.2020) mit dem Verweis auf Mit- tel zur Marktstrukturförderung in Höhe von 17 Mio. € im Jahr 2020 zitiert. Dem Artikel ist darüber hinaus zu entnehmen, dass es das Ziel der Landesregierung sei „die regionalen Schlachtkapazitäten zu erhalten oder dort, wo sie fehlen, auszubauen.“ Die Frage nach der konkreten Verwen- dung der Mittel wird vom Ministerium nicht beantwortet. Darüber hinaus ist weder dem Artikel, noch dem Einzelplan 09 des Landeshaushaltsplans 2020 zu entnehmen, ob bislang hessische Schlachthöfe von der genann- ten Fördermöglichkeit profitiert haben. Ebenfalls bleibt unklar, aus welchen Quellen der genannte Betrag kommt. Insofern ergeben sich Vorbemerkung Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: In Hessen gibt es knapp 500 Schlachtbetriebe. Die hiesigen Betriebe sind überwiegend handwerk- lich strukturiert und verfügen über nur geringe Schlachtkapazitäten, darunter viele Metzgereien mit eigener Schlachtung. Die 28 größeren hessischen Schlachtbetriebe verfügen über eine Schlachtkapazität von rund 53.000 Rindern, 270.000 Schweinen, 442.000 Schafen und 28.000.000 Stück Geflügel pro Jahr. Die vorhandenen Kapazitäten können allerdings aufgrund der tatsächlichen Nachfrage nicht in vollem Umfang genutzt werden. So beträgt die Auslastung der 28 größeren hessischen Schlachtbetriebe bei der Schweineschlachtung lediglich rund 50 %, bei Rindern liegt sie deutlich darunter. Die Schlachtkapazitäten für Schafe werden zu rund 70 % ausgelastet. Bereits jetzt liegen die in Hessen vorhandenen Schlachtkapazitäten deutlich über dem Bedarf. Das unterstreicht die Notwendigkeit, neben dem Erhalt von Schlachtstätten vor allem auch die Ver- marktungsstrukturen und den Absatz zu fördern. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche konkreten Projekte wurden/werden seit 2016 in welcher Höhe im Rahmen der Marktstruk- turförderung (Förderprodukt Nr. 20, EP09) gefördert? Zur Beantwortung von Frage 1 wird auf die als Anlage beigefügte Auflistung (Tabelle 1) der in den Haushaltsjahren 2016-2020 bisher im Rahmen der Marktstrukturförderung (Kapitel 09 23, Förderprodukt 20) bewilligten Vorhaben (Stand 17. Juli 2020) verwiesen: Neben den in Tabelle 1 aufgelisteten 32 Investitionsvorhaben wurden im Rahmen der Marktstruk- turförderung aus Kapitel 09 23, Förderprodukt 20 in den Jahren 2016 und 2017 zusätzlich zwei Erzeugerzusammenschlüsse mit einer Gesamtzuschusssumme in Höhe von 47.755,00 € für Orga- nisationskosten in Höhe von insgesamt 303.724,97 € gefördert. Frage 2. Wie hoch ist der Anteil der Fördermittel am Gesamtinvestitionsvolumen im Rahmen der Markt- strukturförderung? (Bitte um Auflistung für jedes einzelne Jahr für die Jahre seit 2016) Zur Beantwortung von Frage 2 wird auf nachstehende Tabelle 2 verwiesen: Eingegangen am 12. August 2020 · Bearbeitet am 12. August 2020 · Ausgegeben am 14. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3222 Tabelle 2: Bewilligungsjahr Gesamtinvestitionsvolumen Summe Anteil der Fördermittel in Euro Zuwendungen am Gesamtinvestitions- in Euro volumen 2016 7.178.478,55 1.323.446,60 18,44% 2017 785.959,61 135.334,00 17,22% 2018 6.723.109,27 1.822.296,00 27,10% 2019 27.826.738,74 7.561.082,00 27,17% 2020 68.858.063,19 16.862.174,00 24,49% Frage 3. Wie hoch ist der Anteil originärer Landesmittel an den Fördermitteln im Rahmen der Marktstruk- turförderung? (Bitte um Auflistung für jedes einzelne Jahr für die Jahre seit 2016) Zur Beantwortung von Frage 3 wird auf nachstehende Tabelle 3 verwiesen: Tabelle 3: Bewilligungsjahr Summe Zuwendungen Anteil Landesmittel Anteil Landesmittel in Euro in Euro in % 2016 1.323.446,60 326.459,32 24,67% 2017 135.334,00 27.066,80 20,00% 2018 1.822.296,00 364.459,20 20,00% 2019 7.561.082,00 1.591.064,20 21,04% 2020 16.862.174,00 7.741.354,60 45,91% gesamt: 27.704.332,60 10.050.404,12 36,28% Der Landesmittelanteil variiert in den Jahren aufgrund der vorhabenbezogenen Finanzierung mit EU-, Bundes- und Landesmitteln. Unter Berücksichtigung der indikativen Finanzplanung des Ent- wicklungsplans für den ländlichen Raum 2014 - 2020 (EPLR Hessen) beträgt der Landesmittel- anteil an den bis zum 17. Juli 2020 bewilligten Zuwendungen im Rahmen der Marktstrukturför- derung für den Betrachtungszeitraum (2016 - 2020) 36,28 Prozent. Dabei entfallen 2.637.458,12 € Landesmittel auf Bewilligungen von Vorhaben, die mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie EU-Mitteln finanziert werden und 7.412.946,00 € Landesmittel auf Bewilligungen, bei denen ein fünfzigprozentiger Landesmittelanteil mit EU-Mitteln kofinanziert wird. Frage 4. Wie viele Förderanträge im Rahmen der Marktstrukturförderung wurden seit 2016 pro Jahr abge- lehnt? Seit dem Jahr 2016 folgte auf keinen Marktstruktur-Förderantrag ein Ablehnungsbescheid. Frage 5. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Schlachtkapazitäten in Hessen? Frage 6. Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Landesregierung, um einem weiteren Abbau von Schlachtkapazitäten in Hessen entgegenzuwirken? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: In Hessen ist eine vergleichsweise hohe Zahl an Schlachtbetrieben (ca. 490) ansässig. Hinsichtlich der Anzahl der zugelassenen Schlachtbetriebe verfügt Hessen über mehr Betriebe im Rotfleisch- bereich (Schlachtung von Rindern, Schweinen und Schafen) als z. B. Nordrhein-Westfalen. Die hessischen Betriebe sind überwiegend handwerklich strukturiert und verfügen über vergleichs- weise geringe Schlachtkapazitäten. Diese Betriebe stellen die regionale Versorgung der Bevölke- rung in Hessen sicher und ermöglichen kurze Transportwege für die Tiere. Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion zu den Schlachtkapazitäten in Deutschland ist zu beachten, dass der „Eigenversorgungsgrad“ bei der Erzeugung von Schlachtschweinen in Hessen bei schätzungsweise lediglich etwa 20 % bis 25 % liegt. Gleichzeitig ist bei den hessischen Schlachtbetrieben ein durchschnittlicher Auslastungsgrad für die Schlachtung von Schweinen von gegenwärtig nur rund 50 % gegeben, sodass freie Schlachtkapazitäten von den Betrieben aktuell
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3222 3 nicht genutzt werden. Eine mögliche höhere Auslastung wird vor allem durch fehlende Möglich- keiten, das Schlachtfleisch in größerem Umfang weiterzuverarbeiten, zu verpacken, zu etikettie- ren und zu vermarkten, begrenzt. Die Landesregierung verfolgt vor diesem Hintergrund das Ziel, regionale Schlachtkapazitäten mit der Unterstützung von Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten oder der Förderung von Neubau- ten weiterzuentwickeln, wenn ein unmittelbarer Bezug des Vorhabens zur regionalen Erzeugung gegeben ist. Sie hält es nicht für zielführend, Schlachtkapazitäten u.a. für Schweine so zu erwei- tern, um auf langen Wegen überregional angelieferte Schweine zu schlachten oder Lebendtier- transporte aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu befördern. Dies gilt nicht nur für Schlachtschweine, sondern grundsätzlich auch für alle übrigen Tierarten. Die Marktstrukturförderung ist dabei zent- rales Förderinstrument, um die Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen in Hessen tierwohl- gerecht, klimafreundlich und qualitätsorientiert zu stärken und weiterzuentwickeln. In diesem Kontext steht beispielsweise auch das im Jahr 2019 im Rahmen der Marktstrukturför- derung bewilligte und für Nordhessen bedeutende Neubauvorhaben eines überwiegend auf die Schlachtung von Schweinen ausgerichteten Schlachtbetriebes in Schwalmstadt als regionale Kom- pensation für die insolvenzbedingte Schließung des Schlachthofes in Kassel. Frage 7. Welche weiteren Fördermöglichkeiten existieren seitens des Landes für den Erhalt und den Ausbau von Schlachtkapazitäten in Hessen? Über die Marktstrukturförderung hinaus begleitet die Landesregierung insbesondere Projekte, die eine stressarme Schlachtung der Tiere fördern und im Idealfall vollständig auf Tiertransporte verzichten. Beispiele sind das Projekt „Extrawurst“ (teilmobile Rinderschlachtung) im Rahmen der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Ge- bieten oder ein in der Ökomodellregion Wetterau über den Hessischen Ökoaktionsplan unterstütz- tes Vorhaben zur mobilen Geflügelschlachtung. In Nordhessen befasst sich eine im Rahmen der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit seit Ende 2018 unterstützte Kooperation „Hes- senfleisch“ mit Konzepten und Lösungen zur Fortentwicklung dezentraler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen mit konkreter Beteiligung der Unternehmen und Erzeuger vor Ort. Die Landesregierung wird vergleichbare Vorhaben auch weiterhin, u.a. über den Hessischen Ökoaktionsplan, den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum bzw. den für die kommende EU- Förderperiode folgenden GAP-Strategieplan unterstützen. Wiesbaden, 5. August 2020 Priska Hinz Anlagen
Anlage zu Frage 1 – Drs. 20/3222 Tabelle 1: lfd. Nr. Bewilligungsjahr Vorhabensbezeichnung Gesamtinvestitions- zuwendungsfähige Summe volumen Ausgaben Zuwendung in Euro in Euro in Euro 1 2016 Neubau Erfassungslager Für Getreide, Ölsaaten und Leguminosen 2.115.964,94 1.372.955,00 339.554,00 2 2016 Neubau von Schlacht-, Verarbeitungs- und Lagerräumen 1.114.601,48 933.058,61 233.264,00 3 2016 Umbau Lagerhalle zum Kartoffelkistenkühlhaus 325.666,99 273.576,14 68.392,60 4 2016 Errichtung einer Schlacht- und Verarbeitungsstätte für Fleisch 1.707.475,94 1.429.497,32 357.374,00 5 2016 Erweiterung der Rohmilchlagerkapazität 76.219,20 64.049,76 16.012,00 6 2016 Modernisierung und Ausbau einer Backstube 1.838.550,00 1.544.250,00 308.850,00 7 2017 Erweiterung einer Siloanlage 649.109,61 532.927,51 106.584,00 8 2017 Kauf einer Kartoffelsortierungsmaschine 136.850,00 115.000,00 28.750,00 9 2018 Erwerb und Einrichtung einer Verarbeitungshalle für Biolandhonig 1.007.420,00 759.796,00 303.918,00 10 2018 Investition in eine Becherfüllmaschine 957.760,00 789.840,00 315.936,00 11 2018 Bau eines neuen Zerlegebetriebes 955.575,95 776.605,00 194.150,00 12 2018 Erweiterung der Lagerkapazitäten-Ausbau der Einlagerungstechnik 539.546,00 453.400,00 181.360,00 13 2018 Installation einer Eierkoch- und Farbspritzanlage mit Peripherie 1.785.000,00 1.500.000,00 450.000,00 14 2018 Kauf einer Bandpresse mit Tresteraustrag und Maischepumpe 329.147,92 264.451,92 79.334,00 15 2018 Erweiterung und Modernisierung des Betriebes 672.615,37 496.352,63 148.904,00 16 2018 Investition Rahmtanks, Bechermaschinenerweiterung u. Laborgeräte 476.044,03 371.737,00 148.694,00 17 2019 Erweiterung und Modernisierung der Produktionstechnik 188.050,00 158.025,21 63.210,00 18 2019 Modernisierung einer Wasch- und Verlesestraße für Speisekartoffeln 959.432,74 806.246,00 241.872,00 19 2019 Kauf von Großkisten zur Kartoffeleinlagerung 59.500,00 48.500,00 19.400,00 20 2019 Neubau eines Schweineschlachtbetriebes 22.461.264,21 18.421.511,94 6.447.528,00 21 2019 Neubau Sudhaus 1.565.445,00 1.314.132,00 262.826,00 22 2019 Bau Lagerhalle und Einrichtung Ölmühle 327.246,24 272.496,84 108.998,00 23 2019 Technische Modernisierung im Schlachtbereich 157.822,97 132.624,34 39.786,00 24 2019 Modernisierung einer Mehlsiloanlage 305.514,28 249.994,85 49.998,00 25 2019 Neubau einer Metzgerei 1.802.463,30 818.663,05 327.464,00 26 2020 Neubau einer Schlacht- und Nutzviehverladestelle 4.288.293,47 2.733.734,06 956.806,00 27 2020 Erweiterung einer Kelterei 30.722.393,24 25.044.175,55 6.261.042,00 28 2020 Anschaffung einer Silo- und Vermahlungsanlage 396.080,31 322.510,60 129.004,00 29 2020 Neuausrichtung einer Molkerei mit Standorterweiterung 24.118.868,96 19.809.808,10 7.500.000,00 30 2020 Neubau eines Zerlege- und Verarbeitungsbetriebes für Fleisch 4.042.138,08 3.208.103,43 802.024,00 31 2020 Erweiterung von Silokapazitäten 3.098.943,76 2.604.154,42 520.830,00 32 2020 Neubau einer Schlacht- und Zerlegestätte für Geflügel 2.191.345,37 1.731.173,00 692.468,00 SUMME: 111.372.349,36 89.353.350,28 27.704.332,60