Förderung für Erhalt und Ausbau von regionalen Schlachtkapazitäten in Hessen

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20. Wahlperiode                                                                     Drucksache 20/3222 HESSISCHER LANDTAG                                                                             12. 08. 2020 Kleine Anfrage Wiebke Knell (Freie Demokraten) vom 15.07.2020 Förderung für Erhalt und Ausbau von regionalen Schlachtkapazitäten in Hessen und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragestellerin: Durch die Ereignisse bei der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück ist die Diskussion um regionale Fleischer- zeugung und -verarbeitung erneut aufgeflammt. In Hessen übersteigt der Bedarf das Angebot an Schlachtkapa- zitäten bei weitem. Der letzte große hessische Schlachthof wurde 2018 in Kassel geschlossen. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird in einem hessenschau.de-Artikel (https://www.hessenschau.de/gesellschaft/toennies-schliessung-sorgt-fuer-engpaesse- bei-hessischen-bauern,schlachthoefe-toennies-100.html; letzter Aufruf: 13.07.2020) mit dem Verweis auf Mit- tel zur Marktstrukturförderung in Höhe von 17 Mio. € im Jahr 2020 zitiert. Dem Artikel ist darüber hinaus zu entnehmen, dass es das Ziel der Landesregierung sei „die regionalen Schlachtkapazitäten zu erhalten oder dort, wo sie fehlen, auszubauen.“ Die Frage nach der konkreten Verwen- dung der Mittel wird vom Ministerium nicht beantwortet. Darüber hinaus ist weder dem Artikel, noch dem Einzelplan 09 des Landeshaushaltsplans 2020 zu entnehmen, ob bislang hessische Schlachthöfe von der genann- ten Fördermöglichkeit profitiert haben. Ebenfalls bleibt unklar, aus welchen Quellen der genannte Betrag kommt. Insofern ergeben sich Vorbemerkung Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: In Hessen gibt es knapp 500 Schlachtbetriebe. Die hiesigen Betriebe sind überwiegend handwerk- lich strukturiert und verfügen über nur geringe Schlachtkapazitäten, darunter viele Metzgereien mit eigener Schlachtung. Die 28 größeren hessischen Schlachtbetriebe verfügen über eine Schlachtkapazität von rund 53.000 Rindern, 270.000 Schweinen, 442.000 Schafen und 28.000.000 Stück Geflügel pro Jahr. Die vorhandenen Kapazitäten können allerdings aufgrund der tatsächlichen Nachfrage nicht in vollem Umfang genutzt werden. So beträgt die Auslastung der 28 größeren hessischen Schlachtbetriebe bei der Schweineschlachtung lediglich rund 50 %, bei Rindern liegt sie deutlich darunter. Die Schlachtkapazitäten für Schafe werden zu rund 70 % ausgelastet. Bereits jetzt liegen die in Hessen vorhandenen Schlachtkapazitäten deutlich über dem Bedarf. Das unterstreicht die Notwendigkeit, neben dem Erhalt von Schlachtstätten vor allem auch die Ver- marktungsstrukturen und den Absatz zu fördern. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Welche konkreten Projekte wurden/werden seit 2016 in welcher Höhe im Rahmen der Marktstruk- turförderung (Förderprodukt Nr. 20, EP09) gefördert? Zur Beantwortung von Frage 1 wird auf die als Anlage beigefügte Auflistung (Tabelle 1) der in den Haushaltsjahren 2016-2020 bisher im Rahmen der Marktstrukturförderung (Kapitel 09 23, Förderprodukt 20) bewilligten Vorhaben (Stand 17. Juli 2020) verwiesen: Neben den in Tabelle 1 aufgelisteten 32 Investitionsvorhaben wurden im Rahmen der Marktstruk- turförderung aus Kapitel 09 23, Förderprodukt 20 in den Jahren 2016 und 2017 zusätzlich zwei Erzeugerzusammenschlüsse mit einer Gesamtzuschusssumme in Höhe von 47.755,00 € für Orga- nisationskosten in Höhe von insgesamt 303.724,97 € gefördert. Frage 2.     Wie hoch ist der Anteil der Fördermittel am Gesamtinvestitionsvolumen im Rahmen der Markt- strukturförderung? (Bitte um Auflistung für jedes einzelne Jahr für die Jahre seit 2016) Zur Beantwortung von Frage 2 wird auf nachstehende Tabelle 2 verwiesen: Eingegangen am 12. August 2020 · Bearbeitet am 12. August 2020 · Ausgegeben am 14. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3222 Tabelle 2: Bewilligungsjahr   Gesamtinvestitionsvolumen                  Summe               Anteil der Fördermittel in Euro                     Zuwendungen             am Gesamtinvestitions- in Euro                     volumen 2016                           7.178.478,55                1.323.446,60               18,44% 2017                             785.959,61                  135.334,00               17,22% 2018                           6.723.109,27                1.822.296,00               27,10% 2019                         27.826.738,74                 7.561.082,00               27,17% 2020                         68.858.063,19                16.862.174,00               24,49% Frage 3.   Wie hoch ist der Anteil originärer Landesmittel an den Fördermitteln im Rahmen der Marktstruk- turförderung? (Bitte um Auflistung für jedes einzelne Jahr für die Jahre seit 2016) Zur Beantwortung von Frage 3 wird auf nachstehende Tabelle 3 verwiesen: Tabelle 3: Bewilligungsjahr Summe Zuwendungen Anteil Landesmittel Anteil Landesmittel in Euro                     in Euro                       in % 2016                      1.323.446,60                326.459,32                         24,67% 2017                        135.334,00                  27.066,80                        20,00% 2018                      1.822.296,00                364.459,20                         20,00% 2019                      7.561.082,00              1.591.064,20                         21,04% 2020                    16.862.174,00               7.741.354,60                         45,91% gesamt:                   27.704.332,60             10.050.404,12                          36,28% Der Landesmittelanteil variiert in den Jahren aufgrund der vorhabenbezogenen Finanzierung mit EU-, Bundes- und Landesmitteln. Unter Berücksichtigung der indikativen Finanzplanung des Ent- wicklungsplans für den ländlichen Raum 2014 - 2020 (EPLR Hessen) beträgt der Landesmittel- anteil an den bis zum 17. Juli 2020 bewilligten Zuwendungen im Rahmen der Marktstrukturför- derung für den Betrachtungszeitraum (2016 - 2020) 36,28 Prozent. Dabei entfallen 2.637.458,12 € Landesmittel auf Bewilligungen von Vorhaben, die mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie EU-Mitteln finanziert werden und 7.412.946,00 € Landesmittel auf Bewilligungen, bei denen ein fünfzigprozentiger Landesmittelanteil mit EU-Mitteln kofinanziert wird. Frage 4.   Wie viele Förderanträge im Rahmen der Marktstrukturförderung wurden seit 2016 pro Jahr abge- lehnt? Seit dem Jahr 2016 folgte auf keinen Marktstruktur-Förderantrag ein Ablehnungsbescheid. Frage 5.   Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Schlachtkapazitäten in Hessen? Frage 6.   Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Landesregierung, um einem weiteren Abbau von Schlachtkapazitäten in Hessen entgegenzuwirken? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: In Hessen ist eine vergleichsweise hohe Zahl an Schlachtbetrieben (ca. 490) ansässig. Hinsichtlich der Anzahl der zugelassenen Schlachtbetriebe verfügt Hessen über mehr Betriebe im Rotfleisch- bereich (Schlachtung von Rindern, Schweinen und Schafen) als z. B. Nordrhein-Westfalen. Die hessischen Betriebe sind überwiegend handwerklich strukturiert und verfügen über vergleichs- weise geringe Schlachtkapazitäten. Diese Betriebe stellen die regionale Versorgung der Bevölke- rung in Hessen sicher und ermöglichen kurze Transportwege für die Tiere. Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion zu den Schlachtkapazitäten in Deutschland ist zu beachten, dass der „Eigenversorgungsgrad“ bei der Erzeugung von Schlachtschweinen in Hessen bei schätzungsweise lediglich etwa 20 % bis 25 % liegt. Gleichzeitig ist bei den hessischen Schlachtbetrieben ein durchschnittlicher Auslastungsgrad für die Schlachtung von Schweinen von gegenwärtig nur rund 50 % gegeben, sodass freie Schlachtkapazitäten von den Betrieben aktuell
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3222               3 nicht genutzt werden. Eine mögliche höhere Auslastung wird vor allem durch fehlende Möglich- keiten, das Schlachtfleisch in größerem Umfang weiterzuverarbeiten, zu verpacken, zu etikettie- ren und zu vermarkten, begrenzt. Die Landesregierung verfolgt vor diesem Hintergrund das Ziel, regionale Schlachtkapazitäten mit der Unterstützung von Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten oder der Förderung von Neubau- ten weiterzuentwickeln, wenn ein unmittelbarer Bezug des Vorhabens zur regionalen Erzeugung gegeben ist. Sie hält es nicht für zielführend, Schlachtkapazitäten u.a. für Schweine so zu erwei- tern, um auf langen Wegen überregional angelieferte Schweine zu schlachten oder Lebendtier- transporte aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu befördern. Dies gilt nicht nur für Schlachtschweine, sondern grundsätzlich auch für alle übrigen Tierarten. Die Marktstrukturförderung ist dabei zent- rales Förderinstrument, um die Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen in Hessen tierwohl- gerecht, klimafreundlich und qualitätsorientiert zu stärken und weiterzuentwickeln. In diesem Kontext steht beispielsweise auch das im Jahr 2019 im Rahmen der Marktstrukturför- derung bewilligte und für Nordhessen bedeutende Neubauvorhaben eines überwiegend auf die Schlachtung von Schweinen ausgerichteten Schlachtbetriebes in Schwalmstadt als regionale Kom- pensation für die insolvenzbedingte Schließung des Schlachthofes in Kassel. Frage 7.   Welche weiteren Fördermöglichkeiten existieren seitens des Landes für den Erhalt und den Ausbau von Schlachtkapazitäten in Hessen? Über die Marktstrukturförderung hinaus begleitet die Landesregierung insbesondere Projekte, die eine stressarme Schlachtung der Tiere fördern und im Idealfall vollständig auf Tiertransporte verzichten. Beispiele sind das Projekt „Extrawurst“ (teilmobile Rinderschlachtung) im Rahmen der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Ge- bieten oder ein in der Ökomodellregion Wetterau über den Hessischen Ökoaktionsplan unterstütz- tes Vorhaben zur mobilen Geflügelschlachtung. In Nordhessen befasst sich eine im Rahmen der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit seit Ende 2018 unterstützte Kooperation „Hes- senfleisch“ mit Konzepten und Lösungen zur Fortentwicklung dezentraler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen mit konkreter Beteiligung der Unternehmen und Erzeuger vor Ort. Die Landesregierung wird vergleichbare Vorhaben auch weiterhin, u.a. über den Hessischen Ökoaktionsplan, den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum bzw. den für die kommende EU- Förderperiode folgenden GAP-Strategieplan unterstützen. Wiesbaden, 5. August 2020 Priska Hinz Anlagen
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Anlage zu Frage 1 – Drs. 20/3222 Tabelle 1: lfd. Nr. Bewilligungsjahr                             Vorhabensbezeichnung                   Gesamtinvestitions- zuwendungsfähige    Summe volumen            Ausgaben       Zuwendung in Euro            in Euro         in Euro 1         2016        Neubau Erfassungslager Für Getreide, Ölsaaten und Leguminosen             2.115.964,94      1.372.955,00     339.554,00 2         2016        Neubau von Schlacht-, Verarbeitungs- und Lagerräumen                      1.114.601,48        933.058,61     233.264,00 3         2016        Umbau Lagerhalle zum Kartoffelkistenkühlhaus                                325.666,99        273.576,14      68.392,60 4         2016        Errichtung einer Schlacht- und Verarbeitungsstätte für Fleisch            1.707.475,94      1.429.497,32     357.374,00 5         2016        Erweiterung der Rohmilchlagerkapazität                                       76.219,20         64.049,76      16.012,00 6         2016        Modernisierung und Ausbau einer Backstube                                 1.838.550,00      1.544.250,00     308.850,00 7         2017        Erweiterung einer Siloanlage                                                649.109,61        532.927,51     106.584,00 8         2017        Kauf einer Kartoffelsortierungsmaschine                                     136.850,00        115.000,00      28.750,00 9         2018        Erwerb und Einrichtung einer Verarbeitungshalle für Biolandhonig          1.007.420,00        759.796,00     303.918,00 10         2018        Investition in eine Becherfüllmaschine                                      957.760,00        789.840,00     315.936,00 11         2018        Bau eines neuen Zerlegebetriebes                                            955.575,95        776.605,00     194.150,00 12         2018        Erweiterung der Lagerkapazitäten-Ausbau der Einlagerungstechnik             539.546,00        453.400,00     181.360,00 13         2018        Installation einer Eierkoch- und Farbspritzanlage mit Peripherie          1.785.000,00      1.500.000,00     450.000,00 14         2018        Kauf einer Bandpresse mit Tresteraustrag und Maischepumpe                   329.147,92        264.451,92      79.334,00 15         2018        Erweiterung und Modernisierung des Betriebes                                672.615,37        496.352,63     148.904,00 16         2018        Investition Rahmtanks, Bechermaschinenerweiterung u. Laborgeräte            476.044,03        371.737,00     148.694,00 17         2019        Erweiterung und Modernisierung der Produktionstechnik                       188.050,00        158.025,21      63.210,00 18         2019        Modernisierung einer Wasch- und Verlesestraße für Speisekartoffeln          959.432,74        806.246,00     241.872,00 19         2019        Kauf von Großkisten zur Kartoffeleinlagerung                                 59.500,00         48.500,00      19.400,00 20         2019        Neubau eines Schweineschlachtbetriebes                                  22.461.264,21      18.421.511,94   6.447.528,00 21         2019        Neubau Sudhaus                                                            1.565.445,00      1.314.132,00     262.826,00 22         2019        Bau Lagerhalle und Einrichtung Ölmühle                                      327.246,24        272.496,84     108.998,00 23         2019        Technische Modernisierung im Schlachtbereich                                157.822,97        132.624,34      39.786,00 24         2019        Modernisierung einer Mehlsiloanlage                                         305.514,28        249.994,85      49.998,00 25         2019        Neubau einer Metzgerei                                                    1.802.463,30        818.663,05     327.464,00 26         2020        Neubau einer Schlacht- und Nutzviehverladestelle                          4.288.293,47      2.733.734,06     956.806,00 27         2020        Erweiterung einer Kelterei                                              30.722.393,24      25.044.175,55   6.261.042,00 28         2020        Anschaffung einer Silo- und Vermahlungsanlage                               396.080,31        322.510,60     129.004,00 29         2020        Neuausrichtung einer Molkerei mit Standorterweiterung                   24.118.868,96      19.809.808,10   7.500.000,00 30         2020        Neubau eines Zerlege- und Verarbeitungsbetriebes für Fleisch              4.042.138,08      3.208.103,43     802.024,00 31         2020        Erweiterung von Silokapazitäten                                           3.098.943,76      2.604.154,42     520.830,00 32         2020        Neubau einer Schlacht- und Zerlegestätte für Geflügel                     2.191.345,37      1.731.173,00     692.468,00 SUMME:                                                                 111.372.349,36      89.353.350,28  27.704.332,60
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