20. Wahlperiode Drucksache 20/1482 HESSISCHER LANDTAG 10. 12. 2019 Kleine Anfrage Dr. Stefan Naas (FDP) vom 31.10.2019 B 254 Lauterbach – Ortsumgehungen Wartenberg/Maar und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie steht die Landesregierung zu dem Neubau der Ortsumgehung Lauterbach/Wartenberg/Maar (B254 neu)? Die Ortsumgehung Lauterbach - Wartenberg ist ein Vorhaben, welches der Deutsche Bundestag in die Kategorie des Vordringlichen Bedarfs im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen einge- stuft hat. Damit hat das Land Hessen als Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen einen Planungsauftrag, dem Hessen Mobil als Straßenbauverwaltung des Landes nachkommt. Frage 2. In welchem Stadium befindet sich das Planungsverfahren? Die Planung befindet sich aktuell im Planfeststellungsverfahren. Frage 4. Welche Ausgleichsmaßnahmen etc. sind vor Baubeginn durchzuführen? Die vorliegende Planung sieht als naturschutzrechtliche Vorabmaßnahmen eine Renaturierung der Lauter und eines parallel verlaufenden Mühlgrabens sowie die Extensivierung von Flächen für Artenschutzmaßnahmen vor. Frage 3. Wann ist mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen? Frage 5. Wann ist die Ausschreibung des Bauprojektes angedacht? Frage 6. Wie ist der weitere Zeitplan für das Projekt (Baubeginn etc.)? Frage 7. Ab wann soll die vollständige Ortsumgehung befahrbar sein? Die Fragen 3, 5, 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Konkrete Termine für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses, die Ausschreibung, den Baube- ginn und die Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der zeitlichen Unwägbarkeiten der noch anstehenden Prüf- und Arbeitsschritte nicht benennen. Frage 8. Welche Maßnahmen und Beiträge müssen die betroffenen Kommunen (Gemeinden und Land- kreis) leisten, um das Projekt erfolgreich realisieren zu können? Frage 9. In welcher Weise haben die Kommunen bisher zur Projektentwicklung beigetragen? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Stadt Lauterbach und die Gemeinde Wartenberg wurden in allen bisherigen Planungsschrit- ten beteiligt, um eine abgestimmte Trassenplanung für eine möglichst reibungslose Durchfüh- rung des Planfeststellungsverfahrens zu erhalten. Die Kommunen haben sowohl in den fachli- chen Abstimmungen, im Anhörungsverfahren als auch in der schriftlichen Kommunikation gegenüber den Behörden des Landes die Möglichkeiten genutzt, um ihre Vorstellungen in die Planung einzubringen. Wiesbaden, 3. Dezember 2019 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 10. Dezember 2019 · Bearbeitet am 10. Dezember 2019 · Ausgegeben am 13. Dezember 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de