Wegränder
20. Wahlperiode Drucksache 20/3196 HESSISCHER LANDTAG 21. 09. 2020 Kleine Anfrage Torsten Warnecke (SPD) vom 08.07.2020 Wegränder und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: Wegränder sind eminent wichtige Verbindungskorridore für verschiedene Lebensräume und damit für Flora und Fauna. Doch wo sich früher Wegränder durch eine vielfältige Flora auszeichneten, sind sie heute vielerorts nur noch artenarme Randbereiche. Nicht selten werden sie unzulässiger Weise anliegenden Flächen und deren Bewirtschaftung zugeschlagen. Vor diesem Hintergrund scheint es wesentlich, dass die Kommunen bei der Erhaltung dieser ökologisch bedeu- tenden Bereiche landesseitige Unterstützung erhalten. Vorbemerkung Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Wiesenwege, Feldraine und Saumstreifen sind ein wichtiger Naturlebensraum für Wildpflanzen und Tiere. Sie haben eine große Bedeutung für die Vernetzung von Lebensräumen auch für In- sekten in der Agrarlandschaft. Gerade ihre unterschiedlichen Ausprägungen machen sie wertvoll. In den letzten 50 Jahren nahm die hessische Ackerfläche jedoch durch verschiedene Inanspruchnah- men (Siedlung, Gewerbe, Infrastruktur, etc.) um über 100.000 ha auf nunmehr 467.300 ha (2019) ab. Mit den Äckern verschwanden gleichzeitig die sie umgebenden Wege- und Saumstrukturen. Darüber hinaus erfolgte z.B. infolge des Strukturwandels in der Landwirtschaft eine Vergrößerung der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen, was zu einer Verkürzung der Randlinien führte. Es wird deshalb verstärkt an der Erhaltung und Entwicklung von artreichen Wiesenwegen und Wegrändern gearbeitet. Wirtschaftlich entbehrlich gewordene Wiesenwege sollen möglichst nach Vereinbarung mit der unteren Naturschutzbehörde und dem jeweiligen Flächeneigentümer im Rahmen eines freiwilligen Nutzungstauschs an eine sinnvolle Stelle in der Gemarkung verschoben werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Anlage und/oder dem Unterhalt von Weg- rändern, die die biologische Vielfalt erhöhen? Die Landesregierung unterstützt die Kommunen hierin, unter anderem durch ein breites Informa- tionsangebot zum Thema. Informationen zum Schutz und zur nachhaltigen Gestaltung von Säumen und Feldrainen bietet das Umweltministerium z.B. im Internet unter https://biologischevielfalt.hessen.de/de/saeume-und- feldraine.html an und Hinweise zur Pflege von Graswegen und Wegerändern gibt ferner der Lan- desbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) unter https://llh.hessen.de/umwelt/biodiversitaet/weg- raender-sind-lebenslinien-tipps-zur-pflege/. Frage 2. Unterstützt die Landesregierung in Privateigentum befindliche Wegränder bei der Anlage und/oder dem Unterhalt, wenn sie die biologische Vielfalt erhöhen? Frage 3. Wie hoch ist die entsprechende durchschnittliche Förderung pro Quadratmeter Wegrand? Frage 4. Wie groß ist das Wegrand-Netz in Hessen? Frage 5. Wie hat sich das Wegrand-Netz flächenmäßig in den zurückliegenden zehn Jahren verändert (bitte flächenmäßige Veränderung pro Jahr angeben)? Eingegangen am 21. September 2020 · Ausgegeben am 23. September 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3196 Frage 6. Wie groß ist die von der Landesregierung geförderte Fläche von Wegrändern, die nach ökologi- schen Kriterien angelegt wurden? Die Fragen 2 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Da es sich beim Wegrand-Netz um sehr viele Flächenteile handelt, die oft nicht eindeutig abzugren- zen sind, verfügt die Landesregierung über keine Verzeichnisse der Wegrandflächen in Hessen. Nach dem hessischen Förderprogramm HALM werden Ackerrandstreifen auf Acker- oder Grün- landflächen gefördert, für die Wegeränder selbst gibt es keine Fördermittel. Für Maßnahmen des Hessischen Agrarumweltprogramms HALM auf Acker- oder Grünlandstreifen neben den Wegerändern gelten derzeit Regelfördersätze zwischen 460 und 800 €/Jahr und Hektar Maßnahmenfläche. Informationen hierzu können unter https://umwelt.hessen.de/sites/default/fi- les/media/hmuelv/das_wichtigste_im_ueberblick_12.05.2020.pdf abgerufen werden. Für die ökologische Aufwertung von Acker- oder Grünlandstreifen können diejenigen eine För- derung erhalten, die diese Flächen bewirtschaften. Die Eigentumsverhältnisse sind dabei nicht relevant. Bezüglich der Förderkulisse wird auf den HALM-Viewer verwiesen: http://halm.hessen.de/ mapapps/resources/apps/halm/index.html?lang=de. Im Rahmen des HALM werden aktuell rund 250.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche mit rund 45 Mio. €/Jahr gefördert. Je nach Maßnahme und Lage der geförderten Parzellen ergeben sich in vielfältiger Weise ökologische Vernetzungsstrukturen. Frage 7. Gibt es bei der Förderung für unterschiedliche Zusammensetzungen der Artenvielfalt auf Wegrän- dern differenzierte Fördermittel? Spezielle Förderverfahren, die auf Acker- und Wiesenränder zielen, sind: - HALM H.1 – Schonflächen und Altgrasstreifen in unterschiedlichen Ausgestaltungsvari- anten auf extensiv bewirtschafteten Dauergrünlandflächen (das Land lässt hierzu aktuell eine Auswertung über den Flächenumfang durchführen; Ergebnisse können bei Bedarf nachgeliefert werden). - HALM C.3.1 – Einjährige Blühstreifen an Feldrändern; hier befinden sich aktuell 1.578 Hektar in der 5-jährigen Förderverpflichtung; das Land reserviert dafür 1,154 Mio. €/Jahr. - HALM C.3.2 – Mehrjährige Blühstreifen an Feldrändern; hier befinden sich aktuell 1.830 Hektar in der 5-jährigen Förderverpflichtung; das Land reserviert dafür 1,098 Mio. €/Jahr. - HALM C.3.3 - Gewässer- und Erosionsschutzstreifen; hier befinden sich aktuell 471 Hek- tar in der 5-jährigen Förderverpflichtung; das Land reserviert dafür 0,358 Mio. €/Jahr. - HALM C.3.4 – Ackerrandstreifen; hier befinden sich aktuell 273 Hektar in der 5-jährigen Förderverpflichtung; das Land reserviert dafür 0,180 Mio. €/Jahr. - HALM C.3.5 – Ackerwildkrautflächen; hier befinden sich aktuell 198 Hektar in der 5- jährigen Förderverpflichtung; Hessen reserviert dafür 0,158 Mio. €/Jahr. Weiterhin werden im Rahmen der EU-Direktzahlungsregelung („Greening“) - "Pufferstreifen und Feldränder“, „Feldraine“ sowie "Streifen von beihilfefähigen Hektar- flächen an Waldrändern“ auf rund 5.300 Parzellen (Gesamtumfang rd. 725 Hektar) und - Brachen, Hecken, Baumreihen, Feldgehölze sowie ein- und mehrjährige Blühstreifen (sog. „Honigbrachen“) auf rund 21.000 Parzellen (ca. 12.000 Hektar) angelegt. Darüber hinaus befindet sich Hessen derzeit im EU-Genehmigungsverfahren zur Ausweisung ei- ner spezifischen Förderkulisse zur Erhaltung und Verbesserung der gehölzbetonten Ökotondichte im Offenland. (Als Ökoton (Saum- oder Randbiotop) ist in der Ökologie ein besonders artenrei- cher Übergangsbereich zwischen zwei verschiedenen Ökosystemen zu verstehen.) Diese Kulisse umfasst 133 Gemarkungen mit einer gesamt-landwirtschaftlichen Fläche (LF) von 63.846 ha. Es sollen dafür künftig bis zu 6 Mio. € Fördermittel im Rahmen der Ausgleichszulage für benach- teiligte Gebiete eingesetzt werden. Die neue Förderkulisse soll ab 2021 angewendet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Fragen 2 bis 6 verwiesen. Frage 8. Von welchen Steigerungen der Artenvielfalt der Fauna geht die Landesregierung nach der Anlage von Wegrändern nach ökologischen Kriterien auf diesen Flächen aus? Die „Neuanlage“ von Wegrändern ist regelmäßig nicht erforderlich, wenn vorhandene Wege- säume in einem naturnahen Zustand erhalten sind oder die sonstige Bodennutzung solcher Berei-
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3196 3 che unterbleibt. Ein „naturnaher“ Zustand liegt vor, wenn diese Säume die typischen Wildkraut- arten der Acker- und Wiesenvegetation aufweisen. Wegränder und Feldwege sind wichtige na- turnahe Strukturen in der freien Landschaft. Sie sind Lebensräume für Insekten und andere Klein- tiere, aber auch für Feldhasen und Vogelarten des Offenlands. Insbesondere die Früchte der sog. Segetalflora sowie dort lebende Insekten sind wichtige Nah- rungsgrundlage für die Aufzucht des Nachwuchses vieler Vogelarten. Ausgewachsene Kraut- säume sind Brutbereiche für Offenlandvogelarten. Stehengebliebene, abgeblühte Krautsäume sind wichtige Rückzugsräume von Offenlandarten, die von Spätsommer bis Ende des Winters auf Flä- chen des Offenlandes Schutz vor Prädatoren suchen. Die Landesregierung unterstützt deshalb insbesondere spezielle „Feldflurprojekte“, die der Verbesserung der biologischen Vielfalt im Of- fenland dienen. Derzeit befinden sich 8 Projektbereiche mit zusammen ca. 47.600 Hektar Ge- samtfläche in Umsetzung, zwei weitere Projektbereiche sind in Vorbereitung. Frage 9. Wie sieht der Zielwert eines in Hessen als angemessen zu bezeichnenden Wegerandnetzes nach ökologischen Kriterien in Fläche und Länge aus? Da die Bedeutung der Wegeränder als Landschaftsstrukturen, Verbindungs- und Vernetzungsele- mente stark von den übrigen Nutzungen im Offenland abhängt, ist eine Generalisierung zumindest in relativ kleinflächig strukturierten Regionen wie in Hessen nicht zielführend. In den hessischen Ackerbauschwerpunkten wie z.B. Goldener Grund, Limburger Becken, Waberner Senke, Schwalm, Wetterau oder Rhein-Main-Tiefland haben Wegeränder eine höhere Bedeutung als in stärker von Grünland dominierten Regionen wie z.B. Odenwald, Taunus, Westerwald, Vogels- berg, Rhön oder Odenwald. Frage 10: Geht die Landesregierung, nach welchen Maßgaben, von einer turnusmäßig notwendigen Erneue- rung der entsprechenden Wegränder aus? Naturnahe Wegeränder benötigen keine Erneuerung. Es ist jedoch sicherzustellen, dass sie nicht durch die Düngung oder den Pflanzenschutzmitteleinsatz auf benachbarten Flächen beeinträchtigt werden. Wiesbaden, 12. September 2020 Priska Hinz