Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Hessen

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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537                   11 Frage 55. Welche Unterstützung gewährt die Landesregierung kommunalen Projekten und Initiativen, die sich der Beendigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit widmen? Frage 56. Betrachtet sie diese Unterstützung als ausreichend? Wenn nein, wie und wann will die Landesre- gierung ihr Engagement verstärken? Die Fragen 55 und 56 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Es handelt sich um kommunale Projekte, für deren Unterstützung keine Landesmittel bereitstehen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 79 und 80 verwiesen. Frage 57. Wie viele wohnungslose Personen leben derzeit in Hessen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 58. Wie hat sich die Zahl der wohnungslosen Menschen in Hessen, die in öffentlich-rechtlicher Unter- bringung leben, in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 59. Wie lange leben wohnungslose Menschen im Durchschnitt in einer öffentlich-rechtlichen Unter- bringung, bis sie in ein reguläres Mietverhältnis zurückkehren können? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 60. Wie hat sich diese Aufenthaltsdauer in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren verändert? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 61. Wie viele wohnungslose Personen leben aktuell länger als ein, zwei, drei, vier, fünf, zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre in einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung? (bitte nach Kreisen und kreis- freien Städten aufschlüsseln) Frage 62. Wie haben sich die Plätze zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von wohnungslosen Menschen in Hessen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 63. Welche hessischen Kommunen planen nach Kenntnis der Landesregierung einen Ausbau von ent- sprechenden Unterbringungsmöglichkeiten? Frage 64. Wie viele der Plätze zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hessen sind barrierefrei? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 65. Wie verteilten sich die öffentlich-rechtlichen Unterbringungen auf a)       Notunterkünfte, a) sogenannte Übergangswohnungen, b) öffentliche Wohnungsgeber, c) private Wohnungsgeber, d) Hotels oder Pensionen, e) Stationäre oder teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, f) stationäre medizinische oder psychiatrische Einrichtungen und g) Pflegeeinrichtungen? (bitte jeweils nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 66. Wie viele Notschlafplätze werden in Hessen derzeit vorgehalten? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 67. Wie hat sich die Zahl der Notschlafplätze in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren ent- wickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 68. Wie hoch war die durchschnittliche Belegungsquote von Notschlafplätzen in Hessen im vergange- nen Winter? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 69. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung der bauliche Zustand von Notunterkünften für wohnungs- und obdachlose Menschen in Hessen? Frage 70. Gibt es rechtliche Mindeststandards zur baulichen Voraussetzung, zur Wiederherstellung vor einem Nutzerwechsel oder zur Möblierung? Frage 71. Welche Unterbringungsformen bieten hessische Kommunen im Rahmen von Notunterkünften an (Wohnungen für Familien, Wohnungen für Alleinstehende, sogenannte WGs, gemeinsam genutzte Zimmer für Alleinstehende, Container usw.)? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüs- seln) Die Fragen 57 bis 71 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 72. Plant die Landesregierung ein Investitionsprogramm zur baulichen Sanierung und ggf. Erweiterung von Notunterkünften für wohnungs- und obdachlose Menschen in Hessen aufzulegen? Wenn ja, wann und in welchem finanziellen Umfang? Wenn nein, warum nicht? Ein entsprechendes Investitionsprogramm ist derzeit nicht geplant.
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12                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537 Frage 73. Welche medizinischen Angebote gibt es in Hessen, die sich konkret an wohnungs- und obdachlose Menschen richten? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten, sowie der Möglichkeit stationärer bzw. ambulanter Behandlung aufschlüsseln) Frage 74. Welche dieser Angebote können von Menschen genutzt werden, die keinen Krankenversicherungs- schutz haben? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 75. Welche dieser Angebote können anonym genutzt werden? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städ- ten aufschlüsseln) Frage 76. Welche Hilfsangebote gibt es in Hessen, die sich speziell an wohnungs- und obdachlose Menschen mit psychischen Erkrankungen richten? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten, sowie statio- när/ambulant aufschlüsseln) Frage 77. Wie viele Kältebusse oder vergleichbare Hilfsmaßnahmen gibt es in welchen hessischen Kommu- nen? Frage 78. Wie viele obdachlose Menschen konnten in den vergangenen zehn Jahren mit Kältebussen oder vergleichbaren Angeboten erreicht werden (bitte je nach Angebot und einzelnen Wintern aufschlüs- seln) Die Fragen 73 bis 78 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 79. Wie steht die Landesregierung zu dem Hilfeansatz Housing first? Aus sozialrechtlicher Sicht ist der Gedanke der gezielten Vergabe von Mietverträgen an obdach- lose Menschen zu begrüßen, weil dadurch der sich aus § 67 SGB XII ergebende Leistungsan- spruch und die in § 68 SGB XII konkretisierte Maßnahme auf Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung sozialverträglich umgesetzt wird. Frage 80. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung entsprechende Angebote in Hessen? Wenn ja, wird dieses durch die Landesregierung unterstützt? Wenn nein, beabsichtigt die Landesregierung ein entsprechendes (Modell-)Projekt aufzulegen oder zu unterstützen? Förderfähige Projekte werden durch die Landesregierung wohlwollend und mit dem Ziel einer finanziellen Unterstützung geprüft. Frage 81. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit der Neuen Wohnraumhilfe gGmbH in Darmstadt? Frage 82. Wie schätzt sie insbesondere die Projekte „Wir brauchen dein Vitamin B“ und das Passivhaus SozialPlus ein? Die Fragen 81 und 82 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung bewertet die Maßnahmen positiv, sie werden prinzipiell begrüßt. III. Wohnungslosigkeit und Einkommenssituation Frage 83. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Einkommenssituation von Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit in Hessen betroffen sind? Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 84. Wie viele Menschen in Hessen sind nach Kenntnis der Landesregierung trotz eigener Erwerbstä- tigkeit obdachlos, wohnungslos oder von ungesichertem bzw. ungenügendem Wohnraum betroffen? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 85. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 86. Wie viele der Betroffenen sind vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt oder arbeiten in prekären Beschäf- tigungsverhältnissen? Die Fragen 84 bis 86 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 87. Welche wesentlichen Ursachen sieht die Landesregierung für Obdach- und Wohnungslosigkeit von Menschen mit eigenem Erwerbseinkommen? Wesentliche Ursachen sind das zu geringe Angebot an bezahlbarem Wohnraum insbesondere in den Ballungsgebieten und eine bundesweite Verminderung des Sozialwohnungsbestandes. Es fehlt
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537           13 insbesondere an bezahlbarem Wohnraum für Menschen im Niedrigeinkommensbereich. Alleiner- ziehende und junge Erwachsene sind dabei besonders vulnerable Personengruppen, aber auch die Gruppe der Billigjobber und -jobberinnen, der Soloselbstständigen und anderer prekär beschäf- tigten Menschen birgt im Zusammenhang mit zu wenig bezahlbarem Wohnraum für diese Perso- nengruppen die Gefahr von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit. Frage 88. Welche Lösungsansätze sieht und verfolgt die Landesregierung, um Menschen, die trotz Erwerbs- tätigkeit als Wohnungsnotfälle einzustufen sind, abzusichern? Die Hessische Landesregierung vertritt die Auffassung, dass – wenn trotz aller Bemühungen ein Wohnungsverlust nicht verhindert werden kann – in ausreichender Zahl menschenwürdige ord- nungsrechtliche Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen müssen, verbunden mit Be- ratungs- und Unterstützungsangeboten zur schnellstmöglichen Wiedererlangung einer eigenen Wohnung. Die ordnungsrechtliche Unterbringung soll unabhängig von sozialhilferechtlichen An- sprüchen erfolgen. Frage 89. Wie viele Menschen in Hessen sind nach Kenntnis der Landesregierung trotz des Bezugs von So- zialleistungen obdachlos, wohnungslos oder von ungesichertem bzw. ungenügendem Wohnraum betroffen? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 90. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen Arbeitslosengeld I? Frage 91. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen Arbeitslosengeld II? Frage 92. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen ergänzende Leistungen (sog. Aufstockerinnen und Aufstocker)? Frage 93. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen eine Rente bzw. Pension? Die Fragen 90 bis 93 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 94. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen Sozialhilfe (§ 67 SGB XII)? Frage 95. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII)? Die Fragen 94 und 95 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen führt dazu aus, dass in dessen Zuständigkeitsbe- reich nur in wenigen Einzelfällen für wohnungs- bzw. obdachlose Menschen Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII geleistet wird. Die Leistungen des § 67 SGB XII sind nachrangig gegenüber den Leistungen nach § 53 SGB XII. Der LWV Hessen erfasst im Rahmen der Leistungen der Eingliederungshilfe nicht, ob diese Per- sonen zuvor dem Personenkreis der Wohnungslosen zugehörig waren. Menschen, die in Ange- boten nach § 67 SGB XII betreut werden und psychisch krank oder abhängigkeitserkrankt sind, nehmen die vorrangige Hilfe häufig (noch) nicht in Anspruch und erhalten deshalb Hilfen nach § 67 SGB XII. Aus den genannten Gründen wird deutlich, dass nur eine geringe Anzahl von Menschen bereits in Einrichtungen nach § 67 SGB XII übergangsweise Eingliederungshilfe erhält. Eine statistische Erhebung existiert hierzu nicht. Frage 96. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen Kindergeld? Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 97. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen Leistungen nach dem Asyl- bewerberleistungsgesetz? Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden grundsätzlich in entsprechenden Unterkünften un- tergebracht und sind in der Regel von Obdachlosigkeit nicht betroffen. Frage 98. Wie haben sich die Zahlen von obdach- und wohnungslosen Menschen mit Sozialleistungsbezug in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? Frage 99. Welche wesentlichen Ursachen sieht die Landesregierung für Obdach- und Wohnungslosigkeit von Menschen mit Anspruch auf bzw. Bezug von Sozialleistungen? Frage 100. Welche weiteren Einkommensquellen spielen nach Kenntnis der Landesregierung eine Rolle bei der Existenzsicherung von wohnungs- und obdachlosen Menschen?
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14                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537 Frage 101. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Zusammenhang von Wohnungs-/Obdachlosig- keit in Hessen und b) dem Verkauf von Straßenzeitungen, c) Flaschensammeln, d) Straßenmusik, e) Betteln oder f) Prostitution g) zur Existenzsicherung? Die Fragen 98 bis 101 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich Frage 99 wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. IV. Wohnungslosigkeit und Zwangsräumungen Frage 102. Wie viele Räumungsklagen wurden in Hessen in den vergangenen zehn Jahren eingereicht? (bitte nach Jahren und Kreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 103. Wie viele Zwangsräumungen wurden in Hessen in den vergangenen zehn Jahren vollzogen? (bitte nach Jahren und Kreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln) Die Fragen 102 und 103 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 104. Wie viele Zwangsräumungen waren durch Mietschulden begründet? Frage 105. Wie viele Zwangsräumungen waren durch sogenanntes „mietwidriges Verhalten“ begründet? Frage 106. In wie vielen Fällen betrafen die Zwangsräumungen a) alleinstehende Personen (bitte getrennt ausweisen nach männlich/weiblich/divers), b) Paare, c) Alleinerziehende mit Kind(ern), d) Familien, e) Personen, die eine Rente oder eine Pension erhalten, f) Migrantinnen und Migranten, g) Menschen mit Behinderungen, h) Menschen mit psychischen Erkrankungen oder i) suchterkrankte Menschen? Die Fragen 104 bis 106 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Anga- ben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 107. In wie vielen Fällen konnten in den vergangenen zehn Jahren Zwangsräumungen durch Mietschul- denübernahmen verhindert werden? (bitte nach Jahresscheiben und übernehmenden Kommunen aufschlüsseln) Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 108. Wie steht die Landesregierung zu einem gesetzlichen Verbot von Zwangsräumungen in die Woh- nungs- bzw. Obdachlosigkeit? Die Polizei wird bei Zwangsräumungen in der Regel im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe tätig, um die Räumung durchzusetzen. Die fachliche Bewertung der Räumung obliegt der zustän- digen Stelle. Ein gesetzliches Verbot von Zwangsräumungen ist nach Ansicht der Hessischen Landesregierung im Übrigen nicht zielführend. Um Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit zu vermeiden, sollte das Verfahren aber besonders sensibel umgesetzt werden. V. Geschlechtsspezifische Aspekte von Wohnungslosigkeit Frage 109. Wie viele Frauen, Trans*-Personen und inter* Menschen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Hessen obdachlos, wohnungslos oder leben in ungesichertem oder ungenügendem Wohnraum? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 110. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Die Fragen 109 und 110 werden gemeinsam beantwortet:
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537               15 Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 111. Welche strukturellen Unterschiede lassen sich nach Kenntnis der Landesregierung zwischen Woh- nungs- und Obdachlosigkeit von Frauen und cis-Männern, Trans*-Personen und inter* Menschen und den daraus jeweils resultierenden Unterstützungs- und Hilfebedarfen feststellen? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 112. In welchen Kommunen gibt es spezifische Hilfs- und Unterstützungsangebote für wohnungs- und obdachlose alleinstehende Frauen, alleinerziehende Frauen, Schwangere, Trans*-Personen und/o- der inter* Menschen? Die Hessische Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe hat folgende Angaben gemacht: - Heilsarmee Kassel, Übergangseinrichtung für Frauen, Am Donarbrunnen Kassel - Diakonisches Werk Darmstadt- Dieburg, Dezentrales Wohnen für Frauen, Benzweg 6 Darm- stadt - Mission Leben, OASE, Hilfeeinrichtung für Frauen in sozialen Notlagen, Dammstraße, Gie- ßen - Diakonisches Werk Frankfurt-Offenbach, Wohnheim Lilith - Wohnen für Frauen, Alfred- Brehm-Platz, Frankfurt - Diakonisches Werk Frankfurt-Offenbach, Wohnheim Hannah - Wohnen für Frauen, Kurt- Schumacher-Straße, Frankfurt - Soziale Hilfe Kassel, 4-Wände Wohnen für Frauen, Lüderitzstraße, Kassel - Horizont e.V., Frauenprojekt Notwände - Übergangswohnheim für Frauen, Spitalstraße, Die- burg - AKTION - Perspektiven für junge Menschen und Familien, Wohnheim für Frauen in bes. soz. Schwierigkeiten, Roonstraße, Gießen Frage 113. In welchen Kommunen gibt es Einrichtungen, die sich explizit an obdach- und wohnungslose al- leinstehende Frauen, alleinerziehende Frauen, Schwangere, Trans*-Personen und/oder inter* Men- schen richten? Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 114. In welchen hessischen Unterkünften für wohnungslose und obdachlose Menschen kann zu diesem Zeitpunkt keine geschlechtergetrennte Unterbringung garantiert werden? Wie beurteilt die Landes- regierung dies? Frage 115. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu verdeckter Wohnungslosigkeit von Frauen* in Hessen? Die Fragen 114 und 115 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 116. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu (sexualisierter) Gewalt gegen und (Zwangs-)Pros- titution von obdach- und wohnungslosen Frauen, Trans*-Frauen und inter* Menschen? Lesbische, bisexuelle, trans* oder queere Frauen sind generell in besonderem Maß von (sexuali- sierter) Gewalt wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Selbstbeschreibung betroffen. Nach einer Studie der Europäischen Menschenrechtsagentur von 2012 haben 51 % der Lesben, 30 % der bisexuellen Frauen und 58 % der Trans* in Deutschland körperliche oder se- xuelle Übergriffe in den vergangenen zwölf Monaten erlebt. Auch eine Umfrage des online Por- tals „buzz feed“ aus 2018, in der 653 Fragbogen ausgewertet werden konnten, haben 64 % der Teilnehmenden Übergriffe wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität er- lebt. 80 % gaben an, im vergangenen Jahr verbal beleidigt oder diskriminiert worden zu sein, und 24,8 % der Teilnehmenden LSBTIQ berichten von teilweise sehr schwerwiegenden körper- lichen Attacken, z.B. getreten oder zu Boden geworfen oder gewürgt worden zu sein. 5 % der Befragten berichten von sexualisierter Gewalt. Auch obdach- und wohnungslose Frauen, trans*-Frauen oder queere Frauen sind dementspre- chend stark gefährdet, sexualisierte Gewalt zu erleben. Aufgrund dessen hat die Fachberatungs- stelle gewaltfreileben in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Frankfurt in der Beratungs- stelle des Zentrums Frauen in Frankfurt eine Beratung für wohnsitzlose Lesben, Trans* und queere Frauen eingerichtet. Das Beratungsangebot ist offen für Themen, die mit Wohnungslosig- keit verknüpft sind, aber auch die psychischen Belastungen der Nutzer*innen anspricht. Die Fachberatungsstelle gewaltfreileben thematisierte „LSBTIQ und Wohnungslosigkeit“ im letzten Jahr in verschiedenen Arbeitskreisen der Wohnungslosenhilfe, um die Vernetzung zu stärken. Es
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16                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537 wurde deutlich, dass es derzeit keine Kooperationen zwischen Einrichtungen der LSBTIQ Commu- nity und Angeboten der Wohnungslosenhilfe gibt. Ungeachtet dessen befinden sich Lesben, Schwule und Trans* in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Insbesondere Trans*frauen sind in den Ein- richtungen häufig von Gewalt oder Diskriminierung betroffen. Lesben und Schwule äußern sich häufig nur gegenüber den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Da Transidentität wiederum nicht verborgen bleibt, sind insbesondere Trans*frauen hier vulnerabel. Hinzu kommt, dass bei vielen Trans*frauen keine Personenstandsänderungen vorliegen, sodass sie gemäß ihrem Ausweis dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind und daher nicht immer Zugang zu Unterkünften für Frauen haben. Einige frauenspezifische Einrichtungen haben inzwi- schen ihre Haltung geändert und nehmen auch Trans*frauen auf, sprechen sie auch mit ihrem weiblichen Namen an und führen sie in ihren Dokumenten als Frau. Das ist jedoch nicht in allen Einrichtungen der Fall. Die Fachberatungsstelle gewaltfreileben plant daher, die Vernetzung zu intensivieren und Schutzräume für Menschen, die von der Heteronorm abweichen, zu schaffen. Frage 117. In welchen hessischen Kommunen gibt es welche Unterstützungsangebote für Frauen, die aus Frau- enhäusern oder Frauenschutzwohnungen ausziehen wollen? Welche hessischen Kommunen halten für diesen Personenkreis spezielle Wohnungskontingente vor? Die kontinuierliche Aufstockung der kommunalisierten Landesmittel ermöglicht es den einzelnen Gebietskörperschaften bzw. Frauenhausträgern, weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung zu stellen. So konnte beispielsweise 2017 in Kassel eine Schutz- wohnung angemietet werden, um Frauen und Kinder – bei gleichbleibender Platzzahl – flexibler unterbringen zu können. Auch der Verein Frauen helfen Frauen Darmstadt-Dieburg konnte durch Mittel des Hessischen Sozialbudgets eine barrierearme Schutzwohnung einrichten. VI. Wohnungslosigkeit von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen Frage 118. Wie viele Menschen unter 14, 16, 18, 21 und 27 Jahren sind nach Kenntnis der Landesregierung in Hessen obdachlos, wohnungslos oder leben in ungesichertem oder ungenügendem Wohnraum? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 119. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 120. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über (nicht) abgeschlossene Schullaufbahnen und Ausbildungen bei wohnungs- und obdachlosen Kindern und Jugendlichen in Hessen? Frage 121. In welchen Kommunen gibt es spezifische Hilfs- und Unterstützungsangebote für wohnungs- und obdachlose alleinlebende Kinder, Jugendliche und junge Volljährige? Welche davon sind nied- rigschwellig? Frage 122. In welchen Kommunen gibt es Einrichtungen, die sich explizit an obdach- und wohnungslose al- leinlebende Kinder, Jugendliche und junge Volljährige richten? Frage 123. Wie gestaltet sich aus Sicht der Landesregierung die Zusammenarbeit der verschiedenen Hilfeträger (nach SGB VIII, II, III und XII) im Umgang mit wohnungs- und obdachlosen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in den hessischen Kommunen? Frage 124. In welchen hessischen Kommunen gibt es Verbundangebote der verschiedenen Hilfeträger? Frage 125. In den „Empfehlungen zur Durchsetzung des Anspruchs auf Hilfe für wohnungslose junge Voll- jährige nach § 41 SGB VIII“ der Hessischen Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe vom August 2010 wird u.a. die Einsetzung eines Koordinators für Hilfen für wohnungslose junge Volljährige in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt empfohlen. Welcher Kreis und welche kreisfreie Stadt sind dieser Empfehlung gefolgt? Die Fragen 118 bis 125 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 126. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen Wohnungs- und Obdachlosigkeit von jungen Volljährigen und dem Sondersanktionsrecht für Menschen unter 25 Jahren im Hartz-IV- Bezug (§ 31a Abs. 2 SGB II)? Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall ein Zusammenhang zwischen dem voll- ständigen Entfallen des Arbeitslosengeldes II, das auch die Leistungen für Unterkunft und Hei- zung umfasst, und dem Phänomen der Obdachlosigkeit besteht. Eine solche Sanktionierung stellt die absolute Ausnahme mit nur wenigen Fallzahlen dar. Nähere Erkenntnisse liegen der Landes- regierung nicht vor.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537              17 VII. Wohnungslosigkeit von Familien Frage 127. Wie viele Familien sind nach Kenntnis der Landesregierung in Hessen obdachlos, wohnungslos oder leben in ungesichertem oder ungenügendem Wohnraum? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 128. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Die Fragen 127 und 128 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 129. Welche besonderen Unterstützungs- und Hilfebedarfe ergeben sich für wohnungs- und obdachlose Familien aus Sicht der Landesregierung? Ehe und Familie stehen nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Die Landesregierung begrüßt es daher, wenn wohnungs- und obdachlose Personen ge- meinsam untergebracht werden können und familiengerechte Unterstützung erhalten. Frage 130. In welchen Kommunen gibt es spezifische Hilfs- und Unterstützungsangebote für wohnungs- und obdachlose Familien? Frage 131. In welchen Kommunen gibt es Einrichtungen, die sich explizit an obdach- und wohnungslose Fa- milien richten? Frage 132. In welchen hessischen Kommunen kann eine gemeinsame Notunterbringung von Familien aufgrund baulicher Beschränkungen nicht gewährleistet werden? VIII. Wohnungslosigkeit von Migrantinnen und Migranten Frage 133. Wie viele Migrantinnen und Migranten sind nach Kenntnis der Landesregierung in Hessen obdach- los, wohnungslos oder leben in ungesichertem oder ungenügendem Wohnraum? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 134. Wie viele dieser Personen kommen aus einem EU-Mitgliedstaat, wie viele aus einem sogenannten Drittstaat? Frage 135. Wie viele dieser Personen sind Asylbewerberinnen und -bewerber oder haben ein erfolgreich ab- geschlossenes Asylverfahren? Frage 136. Wie viele dieser Personen haben einen ungeklärten oder ungültigen Aufenthaltstitel? Frage 137. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 138. Welche besonderen Unterstützungs- und Hilfebedarfe für Migrantinnen und Migranten ergeben sich aufgrund doppelter Diskriminierung? Frage 139. In welchen Kommunen gibt es spezifische Hilfs- und Unterstützungsangebote für wohnungs- und obdachlose Migrantinnen und Migranten? Frage 140. In welchen Kommunen gibt es Einrichtungen, die sich explizit an obdach- und wohnungslose Mig- rantinnen und Migranten richten? Die Fragen 130 bis 140 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 141. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Unterbringung von Arbeitsmigrantin- nen und -migranten in ungesichertem oder ungenügendem Wohnraum (bspw. in Firmen- oder Be- helfsunterkünften) in Hessen? Frage 142. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu polizeilichen Ermittlungen und juristischen Ver- fahren in Hessen bezüglich Mietwucher und Überbelegung von Wohnräumen in Verbindung mit der Unterbringung von Arbeitsmigrantinnen und -migranten? Frage 143. Sind der Landesregierung Maßnahmen der Kommunen, ggf. in Zusammenarbeit mit den Jobcen- tern, in diesem Zusammenhang bekannt? Frage 144. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Landesregierung die Einschränkungen für Auslän- derinnen und Ausländer nach §23 SGB XII auf die soziale Lage der Betroffenen und die Zunahme von Wohnungs- und Obdachlosigkeit dieses Personenkreises? Die Fragen 141 bis 144 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor.
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18                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537 IX. Wohnungslosigkeit von älteren Menschen Frage 145. Wie viele ältere Menschen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Hessen obdachlos, woh- nungslos oder leben in ungesichertem oder ungenügendem Wohnraum? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 146. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Die Fragen 145 und 146 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 147. Welche besonderen Hilfe- und Unterstützungsbedarfe älterer wohnungs- und obdachloser Men- schen gibt es aus Sicht der Landesregierung? In § 2 der Verordnung nach § 69 SGB XII werden Art und Umfang der Maßnahmen, die sich nach dem Ziel richten, die Hilfesuchenden zur Selbsthilfe zu befähigen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu sichern, beschrieben. Nach Abs. 2 Satz 3 sind bei der Hilfe geschlechts- und altersbedingte Besonderheiten sowie besondere Fähigkeiten und Neigungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus können alte Menschen noch eine andere Art der Hilfe erhalten, nämlich Alten- hilfe. Sie soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern, und alten Menschen die Möglichkeit erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Maßnahmen der Altenhilfe sind vor allem: - Hilfe bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht, - Hilfe, die alten Menschen die Verbindung mit ihnen nahestehenden Personen ermöglicht, - Hilfe in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste und, sofern erforderlich, - Hilfe in allen Fragen der Aufnahme in ein Heim, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes. Frage 148. In welchen Kommunen gibt es spezifische Hilfs- und Unterstützungsangebote für wohnungs- und obdachlose ältere Menschen? Frage 149. In welchen Kommunen gibt es Einrichtungen, die sich explizit an obdach- und wohnungslose ältere Menschen richten? Die Fragen 148 und 149 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 150. Welche Notwendigkeiten und Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die gesundheitliche Ver- sorgung sowie ggf. pflegerische und palliative Versorgung älterer wohnungs- und obdachloser Menschen zu verbessern? Im Moment gibt es kein Instrument, diese Personengruppe zu erfassen. Hierzu zählen u.a. auch Arbeitsmigrantinnen und -migranten z.B. aus Rumänien und Bulgarien (Einreise für 3 Monate ohne Visum möglich), die behördlich in Deutschland oft nicht erfasst sind. In der Praxis ist diese Personengruppe nicht gesetzlich krankenversichert. Bei einem akuten Fall wie der Einweisung in eine Klinik, ggf. danach Überweisung in ein Pflegeheim, greifen die In- strumente der Sozialhilfe der örtlich zuständigen Stellen. Darüber hinaus werden derzeit im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration Maßnah- men zur Förderung einer sog. anonymen Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversi- cherungsschutz vorbereitet. Mit dieser Maßnahme können Menschen ohne Krankenversicherungs- schutz ärztlich behandelt werden, ohne dass ihre Personendaten im Sozialleistungssystem erfasst werden. Für den Personenkreis Wohnung- und Obdachloser stellt häufig die Erfassung ihrer per- sönlichen Daten eine zusätzliche Hürde im Hinblick auf ihre gesundheitliche Versorgung dar. Mit der Einführung und Förderung der sog. anonymen Krankenhandlung durch die Landesregierung wird dieses Problem beseitigt. Frage 151. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Dauer der Wohnungs- oder Obdachlosigkeit von älteren wohnungs- und obdachlosen Menschen in Hessen? Frage 152. Wie hat sich diese in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? Frage 153. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über eine Zunahme von älteren Menschen in Hessen, die aufgrund von Altersarmut von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bedroht sind oder deshalb in den vergangenen Jahren wohnungs- oder obdachlos geworden sind?
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537          19 Die Fragen 151 bis 153 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Laut aktueller Wohnungsnotfallstatistik der Liga Hessen entfällt von den 3.901 erfassten Personen auf die Gruppe der über 50-Jährigen ein Anteil von 38 %. Nach Angabe der Liga der Freien Wohlfahrtspflege e.V. wenden sich immer mehr ältere Personen mit ihren Hilfebedarfen an die Einrichtungen und Dienste. Als Gründe für diesen Anstieg wird vermutet, dass sich die gesamt- wirtschaftliche Lage für diese Altersgruppe in den letzten Jahren verschlechtert hat und somit auch wohnungslose Erwerbsfähige zunehmend kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Außerdem legt der Anstieg nahe, dass es viele Menschen gibt, die in den Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe verbleiben. So war 2018 rund ein Fünftel der wohnungslosen Menschen über 50 Jahren in stationären Einrichtungen untergebracht. Frage 154. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um zunehmende Wohnungs- oder Obdachlosigkeit älterer Menschen aufgrund von Altersarmut zu verhindern? Aufgrund der demografischen Entwicklung steigen gesamtgesellschaftlich auch Risikofaktoren im Hinblick auf Altersarmut und Wohnungslosigkeit. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland derzeit weder zuverlässige Angaben über den allgemeinen Umfang von Wohnungslosigkeit noch eine empirische Studie, die das Ausmaß der beeinträchtigenden Lebensbedingungen älterer Men- schen mit Wohnungslosigkeit ausweist. Die Landesregierung wird sich auch hier verstärkt dafür einsetzen, dass entsprechende Erkenntnisse gewonnen werden, auf deren Grundlage zielgenaue Maßnahmen dann möglich werden. X. Ausgrenzung, Übergriffe und Gewalt gegen wohnungslose Personen Frage 155. Welche Formen von Diskriminierungen und Ausgrenzungen in welchen gesellschaftlichen Berei- chen betreffen insbesondere wohnungs- und obdachlose Menschen? Die vorherrschende Form der Diskriminierung und Ausgrenzung von wohnungs- und obdachlosen Menschen erfolgt durch Zuschreibung problematischer Eigenschaften. Sie betreffen Menschen mit Behinderungen, psychisch Erkrankte, Kriminelle, Migranten, Personen mit anderer sexueller Identität und auch obdachlose Menschen. Insbesondere bei Menschen ohne festen Wohnsitz werden in der Bevölkerung vielfach die diskri- minierenden Bezeichnungen faul, arbeitsscheu, lästig und ungepflegt zugeordnet. Aus Petitionsverfahren im Petitionsausschuss des Hessischen Landtages sind Fälle bekannt, in denen Obdachlose nicht in öffentliche Gebäude gelassen wurden, weil sie unangemessene Gerüche verbreiteten. So ist bekannt, dass obdachlose Personen offizielle Anlaufstellen mit Duschmög- lichkeiten oftmals meiden, weil dort Gewalt, Diebstahl u.Ä. vorherrschen sollen. Ferner existie- ren Fälle, in denen Obdachlose auch aus Scham nicht ungewaschen auf Ämter, zu Ärzten oder in Einrichtungen gehen, um nicht diskriminiert zu werden. Frage 156. Inwieweit handelt es sich bei der Diskriminierung und Ausgrenzung wohnungs- und obdachloser Menschen aus Sicht der Landesregierung um Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit? Laut dem Bielefelder Desintegrationsansatz zielt „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ da- rauf ab, feindselige Einstellungen zu Menschen unterschiedlicher sozialer, religiöser und ethni- scher Herkunft sowie mit verschiedenen Lebensstilen in einer Gesellschaft mittels eines Begriffes von großer Spannweite zu erfassen und zu systematisieren. Als gemeinsamer Kern der diesem Begriff zugeordneten Phänomene wird eine Ideologie der Ungleichwertigkeit angenommen – die Gleichwertigkeit und Unversehrtheit von spezifischen Gruppen der Gesellschaft wird infrage ge- stellt. In die empirische Forschung werden offene und verdeckte Menschenfeindlichkeit einbezo- gen. Die federführende Forschergruppe spricht nicht von einem Phänomen, sondern von einem „Syndrom“. Die Bezeichnung „Syndrom“ für den Diskriminierungskomplex ist der Medizin ent- lehnt und bringt zum Ausdruck, dass die verschiedenen Symptome oft gleichzeitig oder korreliert auftreten. Wesentliches Kennzeichen des Forschungsprogramms „Gruppenbezogene Menschenfeindlich- keit“ des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) der Universität Biele- feld war die Arbeit auf der Basis empirischer Sozialforschung, die mittels repräsentativer Lang- zeituntersuchungen die typischen Korrelationen der Teilphänomene herausarbeitete. Neben Frem- denfeindlichkeit und Rassismus wurde auch die Abwertung des Religiösen betrachtet, d.h. An- tijudaismus und Islamfeindlichkeit. Einbezogen wurden darüber hinaus die Herabsetzung sexuel- len oder sozialen Andersseins, d.h. die Abwertung von Obdachlosen, Migranten, Homosexuellen und Behinderten sowie die Demonstration von Sexismus und Etabliertenvorrechten. Jährlich wurde in einer repräsentativen Befragung von 3.000 Personen, die in Form von Telefoninterviews vorgenommen wurde, die Verbreitung dieser Einstellungen in der Bevölkerung Deutschlands er- hoben. Ein Teil der Personen ist in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren befragt worden, um
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