20. Wahlperiode Drucksache 20/2437 HESSISCHER LANDTAG 08. 06. 2020 Kleine Anfrage Oliver Ulloth (SPD) und Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 18.02.2020 Aktivitäten der Landesregierung zur dauerhaften Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung im Altkreis Wolfhagen (Landkreis Kassel) und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Die GNH (Gesundheit Nordhessen Holding) hat im September 2019 beschlossen, die Kreisklinik Wolfhagen, in der jährlich ca. 5.000 Patientinnen und Patienten stationär behandelt werden, aus Gründen der Kosteneffizi- enz zum 30.06.2020 zu schließen. Vorbemerkung Minister für Soziales und Integration: Der Landkreis Kassel hat mitgeteilt, dass er sich mit der Stadt Kassel als Gesellschafterin der Gesundheit Nordhessen Holding darauf verständigt hat, dass die Kreiskliniken Wolfhagen und Hofgeismar in die Trägerschaft des Landkreises Kassel übergehen sollen. Nach Kenntnis des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration beabsichtigt der Landkreis Kassel, die Kreiskliniken weiterzuführen. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie definiert die Landesregierung eine gute stationäre Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum? Eine gute stationäre Gesundheitsversorgung im ländlichen wie im verdichteten Raum ist dadurch gekennzeichnet, dass die qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sichergestellt ist (Gleichheit der Lebensverhältnisse). Diese Versor- gung wird durch ein flächendeckendes gegliedertes System aus qualitativ leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäuser sichergestellt. (§ 1 Abs. 1HKHG). Dies er- fordert eine ausreichende Anzahl von Krankenhäusern, um die Notfallversorgung sicherzustellen sowie ausreichende intensivmedizinische Kapazitäten (§ 1 Abs. 2 HKHG). Frage 2. Was unternimmt die Landesregierung bzw. beabsichtigt sie zu unternehmen, um Klinikstandorte im ländlichen Raum zu erhalten? Die Landesregierung unterstützt Klinikstandorte im ländlichen Raum, indem sie im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben Anträge auf Gewährung des Sicherstellungszuschlages gemäß § 136c Absatz 3 SGB V prüft und entscheidet. Darüber hinaus unterstützt sie Klinikstandorte im ländli- chen Raum durch die Einbindung in Konzepte wie z.B. das Onkologie-Konzept. Diese Konzepte ermöglichen es den Krankenhäusern, im ländlichen Raum mit einem größeren Krankenhaus zu kooperieren und so auch dort eine qualitativ hochwertige spezialisierte Versorgung anzubieten. Frage 3. Was konkret unternimmt die Landesregierung bzw. beabsichtigt sie kurzfristig zu unternehmen, um den Klinikstandort Wolfhagen vor einer Schließung zu bewahren? Nach Kenntnis des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration beabsichtigt der Land- kreis Kassel, neben dem Krankenhaustandort Hofgeismar auch den Standort Wolfhagen weiter- zuführen. Eingegangen am 8. Juni 2020 · Bearbeitet am 8. Juni 2020 · Ausgegeben am 10. Juni 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2437 Frage 4. Beabsichtigt die Landesregierung, zusammen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten einen integrierten Planungsprozess für die stationäre und ambulante medizinische Versorgung in Hessen zu starten, um so insbesondere eine nachhaltige und bedarfsgemäße Versorgung im ländlichen Raum zu gewährleisten? Die Landesregierung setzt die Arbeit an der sektorenübergreifenden Versorgung fort. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versor- gung Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ist, hingegen ist die Planung der statio- nären Versorgung nach § 17 HKHG Aufgabe des Hessischen Ministeriums für Soziales und In- tegration. Dies setzt einem integrierten Planungsprozess enge Grenzen. Frage 5. Welche Initiativen beabsichtigt die Landesregierung auf Bundesebene, um die falschen Anreize abzuschaffen, die die Fallpauschalen (DRGs) für die stationäre Grund- und Regelversorgung setzen? Die Hessische Landesregierung beobachtet die Auswirkungen des DRG-Systems auf die stationäre Grund- und Regelversorgung intensiv und versucht, Fehlanreize zu verhindern. Insbesondere wird sie prüfen, ob es nicht eine Konsequenz der COVID-19-Pandemie ist, dass die Vorhalteleis- tung von Krankenhäusern stärker in der Vergütung berücksichtigt werden muss. Frage 6. Welche Initiativen beabsichtigt die Landesregierung, um die Krankenhäuser in Hessen bei der Su- che nach Fachkräften für pflegerisches und medizinisches Personal zu unterstützen? Die Hessische Landesregierung unterstützt die Krankenhäuser unter anderem durch die Tätigkeit der Stabstelle Fachkräftesicherung intensiv bei der Suche nach Fachkräften und steht dazu in stetigem Kontakt mit den Akteuren im Gesundheitswesen. Frage 7. Wie will die Landesregierung zukünftig Mittel für die stationäre Gesundheitsversorgung zur Ver- fügung stellen, damit Defizite wie bspw. der Kreisklinik Wolfhagen nicht weiter zugespitzt bzw. verstärkt werden? Die Landesregierung beabsichtigt nicht, die duale Struktur der Krankenhausfinanzierung zu durchbrechen und in die Betriebskostenfinanzierung einzusteigen Frage 8. Wie gedenkt die Landesregierung das Kapazitätsdefizit auszugleichen, das sich im Falle einer Schließung der Kreisklinik Wolfhagen ergäbe, weil die Klinik Bad Arolsen laut Aussagen der GNH nur rund 2.000 der aktuell in Wolfhagen versorgten 5.000 Patientinnen und Patienten zusätzlich stationär behandeln kann und die Kasseler Kliniken für einen Großteil der Patientinnen und Patien- ten aus dem Wolfhager Land nicht innerhalb einer Fahrzeit von 30 Minuten erreichbar sind? Da die Schließung abgewendet worden ist, stellt sich diese Frage nicht mehr. Frage 9. Welchen Anteil wird die Landesregierung aus originären Landesmitteln an den Gesamtkosten tra- gen, die sich für den Aufbau der bei einer Schließung der Kreisklinik Wolfhagen erforderlich wer- denden zusätzlichen Rettungskapazitäten (nach Schätzung der örtlichen Rettungskräfte u.a. mindes- tens 3 NEF inklusive der zusätzlichen Besatzungen) ergeben werden? Da die Schließung abgewendet worden ist, stellt sich diese Frage nicht mehr. Der Vollständigkeit halber ist zu bemerken, dass Wolfhagen als Standort des Rettungsdienstes auch im Falle der Schließung erhalten worden wäre Frage 10. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um im Wolfhagener Land den mit einer Schließung der Kreisklinik Wolfhagen verbundenen massiven Arbeitsplatzabbau in der Gesundheitsversorgung vor Ort und den damit einhergehenden Kaufkraftverlust abzuwenden? Es wird auf die Antwort zu der Frage Nr. 3 verwiesen. Wiesbaden, 2. Juni 2020 Kai Klose