Entsorgung von FCKW-haltigen, umweltschädlichen Kühlgeräten: Entsorgungsanlagen Teil 1

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20. Wahlperiode                                                                        Drucksache 20/2154 HESSISCHER LANDTAG                                                                                24. 03. 2020 Kleine Anfrage Torsten Felstehausen (DIE LINKE) vom 31.01.2020 Entsorgung von FCKW-haltigen, umweltschädlichen Kühlgeräten: Entsorgungsanlagen – Teil 1 und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: Kühlgeräte mit Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) als Kälte- und Treibmittel müssen umweltgerecht ent- sorgt werden. FCKW zerstören die Ozonschicht und haben eine Klimawirksamkeit, die bis 10.200-mal größer ist, als die von CO2. Daher muss die Entsorgung in speziellen Anlagen stattfinden. Aber nicht alle Anlagen verfügen über die erforderliche technische Ausstattung oder über Spezialistinnen und Spezialisten mit entspre- chendem Fachwissen. Oft verhindern auch ökonomische Erwägungen eine fachgerechte und umweltschonende Entsorgung. Diese Vorbemerkung vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Welche Entsorgungs-Anlagen wurden in Hessen im Zeitraum zwischen 2014 bis 2019 betrieben, die bei der Entsorgung von alten Kühlgeräten in der Lage sind, a) Kältemittel aus dem Kühlsystem; b) Treibmittel aus dem Isolierschaum entfernen zu können? Antwort für a) und b) bitte nach Jahren gegliedert. Im genannten Zeitraum wurden in Hessen folgende Entsorgungsanlagen für Alt-Kühlgeräte be- trieben:  Remondis Elektrorecycling GmbH in Buseck,  Urbanminers GmbH in Offenbach. Der Betrieb der Anlage der Fa. Urbanminers GmbH wurde zum 31.12.2018 eingestellt. In beiden Anlagen wurde bzw. wird sowohl das Kältemittel aus den Kühlmittelkreislaufen abge- saugt (sog. Stufe 1) als auch mittels Querstromzerspaner das Treibmittel aus den Isolierschäumen (sog. Stufe 2) entfernt. Frage 2.     In welche Entsorgungsanlagen – auch außerhalb von Hessen – wurden jeweils alte Kühlgeräte, die in Hessen gesammelt wurden, im o.g. Zeitraum verbracht? Kühlgeräte fallen in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Elekt- roG) und insofern unter die gesetzlich geregelte Rücknahmepflicht im Rahmen der Produktver- antwortung, wonach die Hersteller die Verantwortung für die Entsorgung ihrer Produkte zu über- nehmen haben, wenn diese als Abfall anfallen. Demnach werden Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten durch die öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträger gesammelt, die Verwertung der Elektroaltgeräte erfolgt durch die Hersteller von Elektrogeräten. Die Organisation der Verwertung erfolgt durch die von den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten entsprechend der Vorgaben des ElektroG eingerichteten Gemein- samen Stelle – der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear), die vom Umweltbundesamt mit den Aufgaben nach den §§ 37 bis 39 ElektroG beliehen wurde und der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes untersteht. Die Wahl der Erstbehandlungsanlage obliegt den Herstellern. Dabei steht es ihnen frei, ob sie in Hessen gesammelte Altgeräte in hessische oder in andere Anlagen verbringen, sofern es sich um zertifizierte Erstbehandlungsanlagen handelt. Eingegangen am 24. März 2020 · Bearbeitet am 24. März 2020 · Ausgegeben am 27. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                               Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2154 Die Hersteller haben der Stiftung ear gegenüber umfassende Mitteilungspflichten sowohl über die in Verkehr gebrachten Mengen an Elektrogeräten, die bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungs- trägern abgeholten sowie die selbst zurückgenommenen Altgeräte und letztlich auch die verwer- teten Mengen. Ebenso sind die übrigen an der Rücknahme und Verwertung der Altgeräte betei- ligten Akteure, insbesondere die Erstbehandlungsanlagen zu entsprechenden Meldungen an die ear verpflichtet. Die Daten werden im Rahmen des Monitorings für Deutschland zusammenge- stellt, von der Bundesregierung an die EU-Kommission berichtet und auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums veröffentlicht (die aktuellsten Daten sind unter dem folgenden Link zu finden:  https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/elektronikger aetedaten _2017_bf.pdf Diese Angaben erfolgen nicht bundeslandspezifisch, so dass sie zwar ein umfassendes Bild über die Entsorgung der Elektroaltgeräte in Deutschland darstellen, aber Rückschlüsse auf die einzel- nen Entsorgungswege der in Hessen angefallenen Elektroaltgeräte nicht möglich sind. Vor diesem Hintergrund liegen der Landesregierung keine Informationen vor, in welchen Anla- gen die in Hessen gesammelten Altkühlgeräte entsorgt wurden. Wiesbaden, 13. März 2020 Priska Hinz
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