Bodenversiegelung und Grundwasser
20. Wahlperiode Drucksache 20/1746 HESSISCHER LANDTAG 10. 02. 2020 Kleine Anfrage Volker Richter (AfD) und Klaus Gagel (AfD) vom 19.12.2019 Bodenversiegelung und Grundwasser und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Hessen hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 die Bodenversiegelung von 3 ha/Tag auf 2,5 ha/Tag zu verringern. Quelle: https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/boden/vorsorgender-bodenschutz/flaecheninanspruchnahme. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Die Landesregierung strebt im Rahmen der im September 2018 in Kraft getretenen 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 an, dass bis zum Jahr 2020 entsprechend der Nach- haltigkeitsstrategie des Landes Hessen die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrs- flächen landesweit auf 2,5 ha/Tag zu reduzieren sind. Zur Siedlungs- und Verkehrsfläche zählen u.a. auch Freiflächen um Gebäude, sowie Erholungs- und Friedhofsflächen. Daher ist Siedlungs- und Verkehrsfläche nicht gleichzusetzen mit versie- gelter Fläche. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass bundesweit etwa 46 % der Siedlungs- und Verkehrsflächen versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder ander- weitig befestigt sind (2018). Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Erreicht Hessen sein Ziel, bis 2020 die Bodenversiegelung von 3 ha/Tag auf 2,5 ha/Tag zu verrin- gern? Frage 2. Falls Nein, bis wann wird das Ziel von höchstens 2,5ha/Tag voraussichtlich erreicht? Frage 3. Falls Nein, welche weiteren Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um das Ziel von höchstens 2,5ha/Tag zu erreichen? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Wie in der Vorbemerkung dargelegt, hat die Landesregierung das Ziel, die Flächeninanspruch- nahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 2,5 ha/Tag zu reduzieren. Bereits heute liegt die tatsächliche Bodenversiegelung durchschnittlich unter 2,5 ha/Tag, da ein erheblicher Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche nicht versiegelt ist. Frage 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Bodenversiegelung abzüglich Bodenentsie- gelung auf unter null zu reduzieren? Die Maßnahmen der Landesregierung beziehen sich auf die Reduzierung der Flächeninanspruch- nahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen insgesamt, nicht nur auf reine Bodenversiegelungen. Um die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf durch- schnittlich 2,5 ha/Tag zu erreichen, enthält der Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (3. Ände- rung) ein Bündel an Vorgaben (Planziffern), die von den Trägern der Regionalplanung sowie den Kommunen zu beachten (Ziele) bzw. zu berücksichtigen (Grundsätze) sind. Wesentlich sind ins- besondere folgende Vorgaben: Eingegangen am 10. Februar 2020 · Ausgegeben am 14. Februar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1746 Eine weitere Ausdehnung der Siedlungsflächeninanspruchnahme ist so weit wie möglich zu minimieren (3.1-2 (Z)). Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung. D.h., vor der Festlegung zu- sätzlicher Siedlungsflächen im Außenbereich sind vorrangig die vorhandenen Innenentwick- lungspotenziale zu nutzen. Dies gilt auch für die Eigenentwicklung. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine weitere Innenentwicklung nicht möglich ist (3.1-4 (Z)). In den Regionalplänen ist für jede Gemeinde der voraussichtliche maximale Wohnsiedlungs- flächenbedarf zu ermitteln und tabellarisch darzustellen (3.2-2 (Z)). Zur Berechnung des voraussichtlichen Bedarfs an Wohnsiedlungsflächen sollen nach Struk- turraum und Region differenziert regionalplanerische Mindestdichtewerte in Wohneinheiten je ha zu Grunde gelegt werden (3.2-3 (G)). Diese regionalplanerischen Mindestdichtewerte wurden durch die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 für mehrere Struk- turräume angehoben. Die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 ist in Kraft. Dessen Vorgaben wer- den insbesondere durch die Träger der Regionalplanung konkretisiert und umgesetzt. Die Regio- nalversammlungen Nord-, Mittel- und Südhessen haben Beschlüsse zur Neuaufstellung der Regi- onalpläne gefasst und werden diese offenlegen. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung, den ebenfalls im Rahmen der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 eingeführten, von den Kommunen zu erbringenden Flä- chennachweis zu konkretisieren. Der Flächennachweis soll dazu dienen, zur Umsetzung des Vor- rangs der Innenentwicklung die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale in den Siedlungsflä- chen Bestand im Rahmen von Flächennachweisen zu ermitteln und zu nutzen. Zudem sollen die Kommunen bei ihren Bemühungen um eine flächensparende Entwicklung und beim Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ mit der Bereitstellung eines computergestützten Tools zur Erfas- sung und Digitalisierung von Innenentwicklungsflächen als digitales Potentialflächenkataster un- terstützt werden. Frage 5. Wie wirkt sich die Versiegelung der Fläche auf die Höhe des Grundwasserspiegels im Bereich der versiegelten Flächen aus? Unversiegelte Flächen haben grundsätzlich einen positiven Einfluss auf die Grundwasserneubil- dung und somit auch auf den Grundwasserflurabstand. Nach § 28 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) darf die Grundwasserneubildung durch Versiegelung des Bodens oder andere Beeinträch- tigungen der Versickerung nicht wesentlich eingeschränkt werden. Eine generelle Aussage über den Einfluss der Versieglung auf den Grundwasserflurabstand ist nicht möglich. Die Höhe des Grundwasserspiegels hängt neben weiteren Einflussfaktoren unter anderen von den örtlichen hydrogeologischen Gegebenheiten, der lokal vorhandenen Landnut- zung, des Gebietsniederschlages sowie der Topographie ab. Frage 6. Welche Maßnahmen sind geplant, um der Verringerung des Grundwasserspiegels oder seiner Fol- gen gegenzusteuern, z.B. Regenwassernutzung, Brauchwasserverwertung oder wasserdurchlässige Oberflächen? Ein wesentlicher Baustein des Leitbildes des Landes für ein Integriertes Wasserressourcen-Ma- nagement Rhein-Main ist die rationelle Wasserverwendung. Hierzu gehört auch die Brauchwas- serverwertung und Regenwassernutzung. Deren Potenziale sollen im Rahmen der Umsetzung des Leitbildes geprüft und dokumentiert und die Ergebnisse in wasserwirtschaftlichen oder landwirt- schaftlichen Fachplänen planerisch abgesichert werden. Bereits heute schon wird z.B. die dezentrale Nutzung, das Versickern oder der Rückhalt und die Sammlung von Niederschlagswasser über die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten gefördert. Auch haben die Kommunen nach § 37 Abs. 4 HWG die Möglichkeit, durch Satzung festzulegen, dass Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser oder zum Verwenden von Grauwasser einzurichten sind. Wiesbaden, 3. Februar 2020 Tarek Al-Wazir