Einsatz von Familienhebammen 2019 und 2020 in Mecklenburg-Vorpommern

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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN                                                      Drucksache 7/6344 7. Wahlperiode                                                                      16.09.2021 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Einsatz von Familienhebammen 2019 und 2020 in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Familienhebammen (FHB) und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP) waren in den Jahren 2019 und 2020 in Mecklenburg-Vorpommern mit welchem Stundenumfang im Einsatz? Grundlage für die Beantwortung dieser Frage sind die Daten aus den Förderverfahren 2019 und 2020. Der Umfang des tatsächlichen Einsatzes ergibt sich erst nach dem Abschluss der noch laufenden Verwendungsnachweisprüfung (VNP) in 2020 und 2021. Im Jahr 2019 - waren in einem Landkreis jeweils eine fest angestellte Familienhebamme (FHB) und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) mit je 30 Wochenarbeits- stunden tätig. - war in einer kreisfreien Stadt eine fest angestellte FGKiKP mit 30 Wochenarbeitsstunden tätig. - war in einem Landkreis eine FHB bei einem freien Träger für das Landesprogramm tätig, wobei eine stundenweise Abrechnung gegenüber dem Landkreis auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Träger und Landkreis erfolgt. In den anderen Landkreisen und der kreisfreien Stadt sind 25 FHB sowie acht FGKiKP für Familien im Einsatz. Diese Fachkräfte haben mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt eine Leistungsverein- barung abgeschlossen, die die Grundlage für ihren Einsatz bildet. Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. September 2021 beantwortet.
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Drucksache 7/6344                                            Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Im Jahr 2020 wurden die beschriebenen Arbeitsverhältnisse aus dem Jahr 2019 übernommen und weitergeführt. In den anderen Landkreisen und der kreisfreien Stadt sind 27 FHB sowie sechs FGKiKP für Familien im Einsatz. Diese Fachkräfte haben mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, die die Grundlage für ihren Einsatz bildet. Der geplante Umfang des Einsatzes wird in den Leistungsvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt und mit den Förderanträgen mitgeteilt; im Regelfall bis zu sechs Stunden in der Woche. 2. Wie stellen sich die insgesamt zur Unterstützung der Familien geleis- teten Stunden in den Jahren 2019 und 2020 in Mecklenburg- Vorpommern dar? Die Entwicklung der zur mittelbaren und unmittelbaren Unterstützung der Familien der durch das Land geförderten Stunden stellt sich wie folgt dar: Jahr      Gesamtförderung             Vergütung je Stunde                   Anzahl der in Euro                      in Euro                abgerechneten Stunden 2019          224 551,90                       42,00                            5 347 2020          267 627,76                       42,00                            6 372 Den tätigen Fachkräften werden in Umsetzung des Landesprogrammes FHB/FGKiKP Leistungen zur Unterstützung der Familien, für die notwendige Fahrzeit zur Familie, für die Netzwerkarbeit sowie für die Inanspruchnahme von Supervisionen vergütet. Aufgrund der besonderen epidemiologischen Situation sowie den umzusetzenden Hygiene- und Schutzvorschriften während der COVID-19-Pandemie wurde zusätzlich zur Vergütung der Arbeitszeit für die im Landesprogramm tätigen Fachkräfte eine sogenannte Pandemie- Pauschale eingeführt. Die Fachkräfte hatten 2020 die Möglichkeit, Aufwendungen für Mund- Nase-Schutzmasken sowie Desinfektionsmittel in Höhe von 50 Euro je Fachkraft geltend zu machen. Gemäß der vorläufigen Verwendungsnachweisprüfung wurden 1 100 Euro ausgezahlt. 2
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                        Drucksache 7/6344 3. Wie viele Familien wurden in den Jahren 2019 und 2020 durch wie viele Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinder- krankenpflegerinnen betreut (bitte nach Familienform sowie einzeln für die Landkreise und kreisfreien Städte auflisten)? Im Rahmen des durch das Land geförderten Einsatzes von FHB/FGKiKP ergibt sich folgender Betreuungsumfang: kreisfreie Stadt             Anzahl              Anzahl            Anzahl betreuter            Anzahl Landkreis                   betreuter        FHB/FGKiKP             Familien in 2020       FHB/FGKiKP Familien in 2019 Landeshauptstadt                 43                  6                     34                       5 Schwerin Hanse- und Uni-                  24                  4                     60                       6 versitätsstadt Rostock Ludwigslust-                     12                  4                     21                       4 Parchim Mecklenburgische                 15                  2                     21                       2 Seenplatte Nordwest-                        46                  2                     47                       2 mecklenburg Rostock                          33                  5                     21                       5 Vorpommern-                      52                  6                     29                       5 Greifswald Vorpommern-                      33                  9                     28                       9 Rügen insgesamt                      258                 38*                    261                    38* * Es gibt eine FGKiKP, die in zwei Kreisen gleichzeitig tätig war; diese wird in der Tabelle doppelt erfasst. Hinsichtlich der Frage nach den Familienformen liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. 3
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Drucksache 7/6344                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4. Wie viele Anträge bzw. Anfragen auf Unterstützung durch Familien- hebammen sind den jeweiligen Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte in den Jahren 2019 und 2020 zugegangen? a) In wie vielen Fällen (absolut und prozentual) konnten Familien- hebammen vermittelt werden? b) Wie vielen Anfragen und Anträgen konnte aus welchen Gründen nicht entsprochen werden? 5. Wie viele Familien, die in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der „Frühen Hilfen“ Unterstützung benötigen bzw. anfragen, konnten zeit- nah und umfassend durch Familienhebammen unterstützt werden (bitte in prozentualen und absoluten Zahlen darstellen)? 6. Wie viele Familien mussten wie lange auf Unterstützung warten bzw. haben aus welchen Gründen (noch) keine Unterstützung erhalten? Die Fragen 4, a), b) sowie 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. In den nachfolgenden Tabellen wird die an das Gesundheitsamt gemeldete Anzahl von Familien mit Kleinstkindern in den Jahren 2019 und 2020, die einer niedrigschwelligen Betreuung und Begleitung bedürfen, sowie die Vermittlung von Hilfsangeboten dargestellt. Vorangestellt sei, dass es sich bei dem Landesprogramm FHB/FGKiKP um ein freiwilliges und niedrigschwelliges Angebot im Rahmen der Frühen Hilfen handelt, bei dem als Zugangs- voraussetzungen kein Antragsverfahren der Familie und keine Dokumentationspflicht zu Anfragen auf Unterstützung seitens des Gesundheitsamtes besteht. 2019 kreisfreie Stadt                  Fälle gesamt            Vermittlung            Vermittlung Landkreis                            2019                  absolut              in Prozent Landeshauptstadt Schwerin                       43                     43                     100 Hanse- und Universitätsstadt                    51                     24                       47 Rostock Ludwigslust-Parchim                             14                     12                       86 Mecklenburgische Seenplatte                     15                     15                     100 Nordwestmecklenburg                             46                     46                     100 Rostock                                         39                     33                       85 Vorpommern-Greifswald                           39                     39                     100 Vorpommern-Rügen                                33                     33                     100 4
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                     Drucksache 7/6344 2020 kreisfreie Stadt                   Fälle gesamt            Vermittlung         Vermittlung Landkreis                           2020                  absolut            in Prozent Landeshauptstadt Schwerin                        34                       34                100 Hanse- und Universitätsstadt                     60                       60                100 Rostock Ludwigslust-Parchim                              25                       21                 84 Mecklenburgische Seenplatte                      21                       21                100 Nordwestmecklenburg                              47                       47                100 Rostock                                          26                       21                 81 Vorpommern-Greifswald                            22                       22                100 Vorpommern-Rügen                                 28                       28                100 Die Gründe, die die Arbeit im Landesprogramm beeinflussen und in der Folge für Wartezeiten auf Unterstützungsangebote aus dem Landesprogramm FHB/FGKiKP beziehungsweise die Verweisung auf andere Hilfesysteme führen, sind sehr vielfältig. Im Übrigen wird auf die Ant- wort der Landesregierung zu den Fragen 4, 5 und 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2704 verwiesen. 7. Wie viele Personen mit welchen Berufen bzw. Qualifikationen wurden in den Jahren 2019 und 2020 für den Einsatz als Familienhebammen in Mecklenburg-Vorpommern weitergebildet? Die Landesregierung hat von Januar 2020 bis Januar 2021 eine Fortbildung nach den Kompetenzprofilen „Familienhebammen“ und „Familien-Gesundheits- und Kinderkranken- pflegerinnen“ des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) durchgeführt. An der Fort- bildungsreihe nahmen 13 Fachkräfte aus Mecklenburg-Vorpommern und zwei Fachkräfte aus Brandenburg teil. Diese 15 Fachkräfte schlossen den Kurs erfolgreich ab, sodass vier neue Familienhebammen und acht Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Kinderkrankenpfleger für eine Arbeit im Landesprogramm Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen. Erstmalig konnte, entsprechend einer analogen Anwendung der Übergangs- regelung der Bundesstiftung Frühe Hilfen für die Berufsgruppe der Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger als förderfähige Berufsgruppe (Beschluss vom 6. Dezember 2018), eine Krankenpflegerin aus unserem Land in die Qualifizierung aufgenommen werden. Diese trägt nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung die Bezeichnung „Fachkraft Frühe Hilfen“. 5
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