Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 in Mecklenburg-Vorpommern

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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN                                                     Drucksache 7/6299 7. Wahlperiode                                                                     16.08.2021 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karsten Kolbe und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Der Bund und die Länder haben sich auf die Finanzierung des Hochschul- paktes 2020 und damit verbunden auf die Bereitstellung von bundesweit 760 033 zusätzlichen Studienplätzen gegenüber dem Jahr 2005 verständigt. Über die Gesamtlaufzeit bis Ende 2023 wollten der Bund dafür insgesamt 20,2 Milliarden Euro und die Länder 18,3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Ab 2016 sollten zehn Prozent der Mittel von Bund und Ländern eingesetzt werden, um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Studienabschluss zu führen. 1. Welchen Wortlaut hat die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt gemäß Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Länder vom 11. Dezember 2014? Die Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 ist auf der Internetseite des Büros der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) veröffentlicht: https://www.gwk-bonn.de/themen/foerderung-von-hochschulen/hochschulpakt-zukunftsver- trag/hochschulpakt-2020 Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. August 2021 beantwortet.
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Drucksache 7/6299                                                Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Welche Nebenabreden oder Zusatzvereinbarungen gab es? Nebenabreden oder Zusatzvereinbarungen des Landes mit dem Bund gab es nicht. 3. Wie hat sich die Studierendenzahl an den öffentlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2021 jährlich entwickelt? Anzahl Studierende an Jahr                   Anzahl Studierende               Hochschulen in Trägerschaft des Landes 2005                            35 031                                34 987 2006                            35 083                                34 941 2007                            36 288                                36 026 2008                            37 252                                36 874 2009                            38 907                                38 614 2010                            39 562                                39 315 2011                            40 471                                40 273 2012                            39 906                                39 737 2013                            39 274                                39 256 2014                            38 935                                38 935 2015                            38 541                                38 541 2016                            38 143                                38 143 2017                            39 220                                37 851 2018                            38 347                                36 993 2019                            38 393                                36 936 2020*                            39 131                                37 343 * Vorläufige Daten 4. Wie hätte sich die Studierendenzahl an den öffentlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020 entwickeln müssen, um die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen, wonach von allen Bundes- ländern bis zum Jahr 2020 Studienangebote für bis zu 760 033 zusätz- liche Studienanfänger bereitzustellen waren? Die Zahl der Studierenden ist für die Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung keine relevante Mess- und Zielgröße. 2
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/6299 5. Wie viele zusätzliche Studienangebote hätte das Land Mecklenburg- Vorpommern bezogen auf welche der drei Programmphasen bereit- stellen müssen, um die jeweils hälftige Förderung des Bundes in Anspruch nehmen zu können? In allen drei Programmphasen hat sich das Land nicht dazu verpflichtet, seine Studien- kapazitäten auszuweiten, sondern aufrechtzuerhalten und hat dafür vom Bund Mittel in Form von Pauschalen erhalten. Zudem erhält das Land weitere Mittel basierend auf dem tatsächlichen Aufwuchs der Studienanfängerzahlen. 6. In welcher Höhe hat der Bund dem Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Hochschulpaktes seit dem Jahr 2007 jährlich finanzielle Mittel zur Förderung von wie vielen zusätzlichen Studienangeboten bereitgestellt? a) In welcher Höhe hat die Landesregierung Mittel des Bundes bisher nicht ausgegeben? b) In welcher Höhe hat das Land im Rahmen des Hochschulpaktes seit dem Jahr 2007 jährlich finanzielle Mittel zur Förderung von wie vielen zusätzlichen Studienangeboten bereitgestellt? c) In welchem Einzelplan, Kapitel, in welcher Maßnahmegruppe und in welchem Haushaltstitel wurden die Einnahmen des Bundes sowie der Haushaltsansatz zur Komplementärfinanzierung durch das Land sowie das Ausgaben-Ist im Haushaltsplan des Landes verbucht? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Das Land hat bisher folgende Beträge aus dem Hochschulpakt 2020 erhalten: Jahr                                             Betrag in Euro 2007                                                    680 270 2008                                                  1 982 820 2009                                                  3 412 930 2010                                                  4 856 570 2011                                                  9 887 359 2012                                                 18 429 635 2013                                                 31 609 333 2014                                                 25 209 864 2015                                                 23 482 766 2016                                                 28 427 341 2017                                                 33 114 292 2018                                                 21 472 214 2019                                                 21 678 966 2020                                                 21 186 930 3
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Drucksache 7/6299                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Zu a) Bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2020 wurden von den Hochschulen Reste im Umfang von 63 735 314,89 Euro nicht verausgabt. Zu b) Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu c) Einnahmen Bundesmittel: Einzelplan 07 Kapitel 0770 Titel 231.06 Ausgaben Bundesmittel: Einzelplan 07 Kapitel 0770 Maßnahmegruppe 09 Die Landesmittel zur Kofinanzierung sind in den Aufwüchsen der Globalhaushalte der Hoch- schulen gegenüber dem Jahr 2005 enthalten: Einzelplan 07 Kapitel 0771, 0773, 0775, 0776, 0777, 0778 jeweils Titel 685.01 7. Mit welcher Begründung hat die Landesregierung Mittel des Bundes bisher nicht ausgegeben? a) In welcher Höhe, einschließlich der nicht freigegebenen Gelder für 2021, würden dem Land bis zum Programmende 2023 entsprechend der Vereinbarung noch Bundesmittel zufließen? b) Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen oder geplant, um die bisher nicht verbrauchten Mittel im Sinne des Ver- wendungszweckes einzusetzen und den vollständigen Mittelabfluss der Bundesförderung sicherzustellen? Die Bundesmittel konnten aus einer Vielzahl an Gründen nicht durch die Hochschulen veraus- gabt werden. Dies ist in erster Linie in der Konstruktion des Hochschulpakts 2020 selbst begründet, die zu stark schwankenden Einnahmen und damit zu einer erheblichen Planungs- unsicherheit führte. Die landespolitische Reaktion auf dieses Risiko war ein Verteilungsmodus, der einen systematischen Resteaufbau vorsah (siehe unten). Weiterhin ergaben sich aus der Befristung des Hochschulpakts 2020 personalrechtliche und personalwirtschaftliche Probleme für die Hochschulen, die zu Vakanzen und damit zu Minderausgaben geführt haben. Die Länder erhalten im Hochschulpakt 2020 in einem ersten Schritt Zahlungen für die einzelnen Jahrgänge, die auf einer von der Kultusministerkonferenz erstellten Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen basieren. Nachgelagert erfolgt dann eine Verrechnung anhand der tatsächlichen Studienanfängerzahlen. Die Vorausberechnung ist für Mecklenburg- Vorpommern jedoch erkennbar zu hoch. Dadurch erhielt das Land zunächst Beträge, die es in späteren Jahren wieder zurückzahlen muss. 4
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/6299 In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Mecklenburg-Vorpommern eine gleichmäßige Verausgabung der Bundesmittel bis zum Jahr 2023 vorsieht, um maximale Planungssicherheit für die Anstellung von Personal zu gewährleisten. Da ab 2021 vereinbarungsgemäß die jährlichen Zuweisungen des Bundes abschmelzen, hat das Land mit den Hochschulen ein System vereinbart, in dem bis 2020 Beträge angespart werden, die dann nach 2020 verausgabt werden. Erschwert wurde die Finanzplanung dadurch, dass das Land seit 2017 unerwarteterweise Profiteur einer Umstellung in der amtlichen Hochschul- statistik ist. In der Folge hat das Land Mehreinnahmen in Höhe von etwa 14 000 000 Euro gegenüber der ursprünglichen internen Prognose verzeichnet. In der Endabrechnung ergeben sich weiterhin deutliche Mindereinnahmen gegenüber der Vorausberechnung des Hochschul- pakts, sodass das landesinterne Verteilungssystem grundsätzlich bestätigt wurde; dennoch waren erhebliche Nachsteuerungen notwendig. Unter anderem diese Nachsteuerungen haben zu einer verzögerten Verausgabung geführt. Zu a) Nach aktuellem Berechnungsstand ergäben sich, einschließlich der nicht freigegebenen Anteile, folgende Beträge (in Euro): 2021                                 2022                            2023 13 395 582                            8 775 309                       4 180 959 Zu b) In Reaktion auf die Bestrebungen des Deutschen Bundestages, dem Land Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 vorzuenthalten, hat die Landesregierung bereits im Herbst des vergan- genen Jahres die Hochschulen mit einer Überarbeitung ihrer Finanzplanungen beauftragt. Diese Planungen stellen den vollständigen Mittelabfluss bis 2023 sicher. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit den Hochschulen einen intensiven Umsetzungs- prozess vereinbart, um die Aufhebung der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Sperre zum Ende dieses Jahres zu erreichen. Als konkretes Beispiel für Maßnahmen, die zu ver- stärktem Mittelabfluss im Rahmen der Hochschulpaktmittel führen, wird auf die zusätzlichen Angebote im Rahmen des Lehramtsstudiums verwiesen. 8. Durch welche Maßnahmen wurde sichergestellt, dass ab dem Jahr 2016 zehn Prozent der Bundes- und Landesmittel für einen qualitäts- gesicherten Studienabschluss eingesetzt werden konnten? Die Zielvorgabe ist als Teil der Zielvereinbarungen 2016 bis 2020 an die Hochschulen weitergegeben worden und wird im Rahmen der jährlichen Berichterstattung geprüft. 5
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Drucksache 7/6299                                     Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Wesentliches Mittel zur Absicherung eines qualitätsgesicherten Studienabschlusses ist die Verbesserung der oder - im Falle Mecklenburg-Vorpommerns - die Aufrechterhaltung der bereits sehr guten Betreuungsrelationen zwischen Studierenden und Lehrpersonal. Die Ziel- erreichung kann anhand der personalstatistischen Daten des Landes nachvollzogen werden. 6
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