Familien und Lebensgemeinschaften in Mecklenburg-Vorpommern

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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                        Drucksache 7/4694 Für die Jahre 2009 bis 2018 - Natürliche Bevölkerungsbewegung in Mecklenburg-Vorpommern - 2018 Kennziffer A 213 J 2018 00 - Tabellenblatt 1.11 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikatio- nen/A II Natürliche Bevölkerungsbewegung/A 213 J/A213J 2018 00.pdf 9. Wie viele der Eltern von kinderreichen Familien leben jeweils als Ehepaare, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende (bitte nach absoluten und relativen Zahlen gegliedert und jeweils im Vergleich zu allen Familien in Mecklenburg-Vorpommern mit minderjährigen Kindern)? Unter „kinderreich“ werden Familien mit mindestens drei Kindern verstanden. Hinsichtlich der oben erfragten Daten wird auf folgenden Statistischen Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern verwiesen: Bevölkerung, Haushalte und Familien in Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2018 - Kennziffer 153/22; Tabellenblatt 1.2 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/- Publikationen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/A153-22/A153%202018%2022.pdf 10. Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung hinsichtlich des höchsten Bildungsabschlusses aller Eltern mit Kindern unter 18 Jahren und Eltern mit drei oder mehr Kindern unter 18 Jahren in Mecklenburg- Vorpommern? Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. Eine entsprechende Datenerhebung im Statistischen Amt erfolgt diesbezüglich nicht. 11
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Drucksache 7/4694                                                 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 11. Wie viele Ehepaare haben in Mecklenburg-Vorpommern seit Inkraft- treten der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen“ 2013 von der Möglichkeit einer assistierten Reproduktion Gebrauch gemacht (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Alter der Mütter sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Wie viele Kinder wurden im Zeitraum von 2013 bis jetzt nach einer erfolgreichen Kinderwunschbehandlung geboren? Angaben zu den im Zeitraum seit 2013 geborenen Kindern nach erfolgreicher Kinderwunsch- behandlung liegen nicht vor. Für das Jahr 2019 sind die Daten per 30. Juni 2019 erfasst. Folgende Bewilligungen für Kinderwunschbehandlungen wurden erteilt: Landkreise/Jahre               2013      2014      2015     2016      2017      2018     2019 gesamt Ludwigslust -Parchim                     8       25        19       23        22        25        22 Mecklenburgische                       31        48        31       35        21        46        40 Seenplatte Nordwestmecklenburg                    28        27        11       10        20        27        23 Landkreis Rostock                      56        70        55       46        42        63        43 Vorpommern-Greifswald                  20        32        20       21        23        43        46 Vorpommern- Rügen                      31        63        50       35        47        43        40 Hansestadt Rostock                     44        85        55       52        51       103        62 Landeshauptstadt Schwerin              17        15        10         9       15          7         7 235        365       251      231      241        357      283       1.963 Das Durchschnittsalter der geförderten Frauen und Männer beträgt: Landkreise/Jahre            2013         2014       2015       2016        2017        2018        2019 Durchschnittsalter Frauen         33           33         32         33         33          34          33 12. Wie viele Kinder in Mecklenburg-Vorpommern leben nicht bei ihren leiblichen Eltern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Der Landesregierung sind Kinder und Jugendliche bekannt, die einerseits nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) im Rahmen von Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) und § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) und andererseits durch einen Beschluss des Vormundschaftsgerichtes zur Adoptionsentscheidung nicht bei ihren leiblichen Eltern untergebracht sind. Andere Kinder und Jugendliche, die bei Verwandten oder sozialen Elternteilen (zum Beispiel Stiefeltern, Großeltern oder Paten) leben, sind der Landesregierung nicht bekannt und werden auch statistisch nicht erfasst. 12
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/4694 Hinsichtlich der oben erfragten Daten wird auf folgende Statistische Berichte des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern verwiesen: Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 2018 Teil 2 - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige sowie Ausgaben und Einnahmen - Kennziffer K5132 2018 00, Tabellen- blatt 1.1 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20V%20- Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K5132/K5132%202018%2000.pdf Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 2018 Teil 1 - Sonstige Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe - Kennziffer K5131 2018 00, Tabellenblatt 1.2 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20- V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K5131/K5131%202018%2000.pdf 13. Wie viele Kinder wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 1995 bis 2018 zur Adoption freigegeben? Wie viele Kinder wurden adoptiert (bitte jährlich aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Zuständigkeit für Adoptionen in Mecklenburg-Vorpommern liegt mit den Adoptions- vermittlungsstellen der Jugendämter und dem Kommunalen Sozialverband/Landesjugendamt als Zentrale Adoptionsstelle auf kommunaler Ebene. So wurden die Aufgaben der Zentralen Adoptionsstelle nach § 2 Absatz 1 des Adoptions- vermittlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2001 (BGBl. I 2002 S. 354), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Adoptionsübereinkommens- Ausführungsgesetzes vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3171) geändert worden ist, auf das Landesjugendamt beim Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern über- tragen [vergleiche Aufgabenzuordnungsgesetz vom 12. Juli 2010 (GVOB. M-V 2010, S.383)]. Die zuständigen Stellen sind im Zuge der Beantwortung der Großen Anfrage um Zuarbeit gebeten worden. Es gab und gibt keine einheitliche statistische Erhebung für die vorliegenden Fragestellungen, da die Erfassung dieser Merkmale nicht gesetzlich vorgeschrieben ist; somit sind die von den zuständigen Stellen übersandten Daten nicht vergleichbar. Darüber hinaus haben die Adoptionsvermittlungsstellen verschiedene Ansätze bezüglich der Beantwortung gewählt. Im Weiteren hat die im Jahr 2011 erfolgte Kreisgebietsreform die Ermittlung der abgefragten Zahlen erschwert, da die Adoptionsvermittlungsstellen für die vorangegangenen Zeiträume unterschiedlich organisiert waren. Seit 2009 existiert zudem eine sogenannte „Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock“. 13
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Drucksache 7/4694                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Eine Aufteilung nach Hansestadt Rostock und Landkreis Rostock ist erst ab 2019 möglich. Für die Zeiträume zuvor gelten die bei der Hansestadt Rostock eingetragenen Zahlen für beide Kommunen. Die Landeshauptstadt Schwerin kann erst ab 2007 Angaben machen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg kann für die Jahre 1995 bis 2002 auf keine belastbaren Zahlen zurückgreifen und erst ab 2003 vollständige Angaben machen. Diese Erläuterungen vorangestellt, sind die Antworten im Zuge dieser Befassung, soweit die Landkreise und kreisfreien Städte geantwortet haben, in Anlage 2 dargestellt. Dabei sind die für die jetzigen Gebietskörperschaften für 1995 bis 2011 (vor Kreisgebietsreform) ausge- wiesenen Daten bei den zuständigen Stellen abgefragt und sodann von den jetzigen Landkreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst worden. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass sich in den zahlenmäßigen Angaben zu Buch- stabe B (Zahl der adoptierten Kinder) auch Adoptionsverfahren befinden, die aus vertraulichen Geburten, Babyklappen- sowie Findelkindern hervorgegangen sind - wobei es sich in diesen Fallkonstellationen um Kinder handelt, die nicht explizit zur Adoption freigegeben worden sind, da die Einwilligung der leiblichen Eltern, die gesetzlich normiert ist, nicht vorliegt. Im Übrigen wird für den in den Fragen aufgeführten Zeitraum von 2014 bis 2018 auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3092 verwiesen. 14. Wie viele adoptierte Kinder lebten von 1990 bis zum 30. Juni 2017 und ab dem 30. Juni 2017 bis heute in sogenannten Regenbogenfamilien? Für Begriffserklärungen wird auf die Ziffer 1 des Vorwortes der Landesregierung verwiesen. Hinsichtlich der Zuständigkeiten für Adoptionen in Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Antwort zu Frage I.13 verwiesen. Die zuständigen Stellen sind im Zuge der Beantwortung der Großen Anfrage um Zuarbeit gebeten worden. In Ermangelung gesetzlicher Vorgaben für die entsprechende Erfassung und statistische Aufbereitung wurden folgende Angaben gemacht: Die Landeshauptstadt Schwerin kann zur Fragestellung erst ab 2007 Aussagen machen; im Ergebnis fanden ab 2007 keine Vermittlungen statt. In den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim fanden keine Vermittlungen statt. Im Landkreis Vorpommern- Greifswald erfolgt keine dahingehende differenzierte Erfassung. *) Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurden <3 Fälle erfasst. _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 14
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                     Drucksache 7/4694 Im Landkreis Vorpommern-Rügen fanden im Zeitraum 1990 bis 30. Juni 2017 zwei *) Vermittlungen beziehungsweise Stiefkindadoptionen statt und seitdem fünf weitere, (...) . Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock übermittelte folgende Angaben: - Von 1990 bis 2000, 2001 sowie 2003 bis einschließlich 2008 gab es keine Vermittlungen im Sinne der Fragestellung. *) - In den Jahren 2002, 2009, 2010, 2013, 2016 gab es jeweils (...) Vermittlung(en) im Sinne der Fragestellung. - Im Jahr 2012 gab es vier Vermittlungen, 2014 drei Vermittlungen, 2018 fünf Vermittlungen und per 23. Mai 2019 vier Vermittlungen im Sinne der Fragestellung. *) - Bis zum 30. Juni 2017 gab es (...) und ab 1. Juli 2017 drei Vermittlungen im Sinne der Fragestellung. _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 15. Wie viele Anträge auf Adoption wurden seit der „Ehe für alle“ von Homosexuellen gestellt (bitte aufschlüsseln nach gleichgeschlecht- lichen Partnerschaften, Sukzessivadoptionen, Landkreisen und kreis- freien Städten)? Hinsichtlich der Zuständigkeiten für Adoptionen in Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Antwort zu Frage I.13 verwiesen. Das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ ermöglicht seit dem 1. Oktober 2017 Personen gleichen Geschlechts, eine zivilrechtliche Ehe einzugehen. Eingetragene Lebenspartnerschaften können ab Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr begründet werden. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben aber bestehen, wenn die Betroffenen keine Umwandlung in eine Ehe beantragen. Die zuständigen Stellen sind im Zuge der Beantwortung der Großen Anfrage mit den Fragen befasst worden. Das statistische Merkmal einer Unterscheidung bei den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nach Ehe beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaften ist gesetzlich nicht normiert; somit kann dazu keine Aussage getroffen werden. 15
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Drucksache 7/4694                                                Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Nachfolgend wurden folgende Daten übermittelt: kreisfreie Städte/Landkreise                Gleichgeschlechtliche            Sukzessivadoptionen Partnerschaften *)                               *) Landeshauptstadt Schwerin                              <3                                 <3 *) Hansestadt Rostock                                    F<3                                  - S 10 Ludwigslust-Parchim                                       4                                - *) Mecklenburgische Seenplatte                            <3                                  - Nordwestmecklenburg                                       -                                - Rostock                                                 F0                                 - S3 Vorpommern-Greifswald                                     -                                - *)                               *) Vorpommern-Rügen                                       <3                                 <3 Legende: F = Fremdadoption S = Stiefkindadoption _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personen- bezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 16. Wie viele Ehen wurden in den vergangenen zehn Jahren jeweils geschlossen und geschieden (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Land- kreisen und kreisfreien Städten)? Eheschließungen Die Anzahl von Eheschließungen in den Jahren 2008 bis 2011 befindet sich im statistischen Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern - Natürliche Bevölkerungs- bewegung in Mecklenburg-Vorpommern A213J 2016 Tabellenblatt 2.2. www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A II Natürliche Bevölkerungs- bewegung/A 213 J/A213J 2016 00.pdf Zur angefragten Anzahl der Eheschließungen in den Jahren 2012 bis 2017 wird auf die Antwort der Landesregierung zu der Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3165 verwiesen. Zur angefragten Anzahl der Eheschließungen nach Kreisen für das Jahr 2018 wird auf den statistischen Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern - Natürliche Bevölke- rungsbewegung A213J 2018 Tabellenblatt 2.2 verwiesen. https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A%20II%20Nat%C3%- BCrliche%20Bev%C3%B6lkerungsbewegung/A%20213%20J/A213J%202018%2000.pdf 16
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 Ehescheidungen Zur angefragten Anzahl von Ehescheidungen in den Jahren 2008 bis 2011 wird auf die statistischen Berichte des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern - Gerichtliche Ehe- lösungen in Mecklenburg-Vorpommern A223 verwiesen. Jahr     Tabelle                                               Link 2008          7         www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- B VI Rechtspflege/A 223/A223 2008 00.pdf 2009          7         www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- B VI Rechtspflege/A 223/A223 2009 00.pdf 2010          7         www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- B VI Rechtspflege/A 223/A223 2010 00.pdf 2011          7         www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- B VI Rechtspflege/A 223/A223 2011 00.pdf Zur angefragten Anzahl von Ehescheidungen in den Jahren 2012 bis 2017 wird die Antwort der Landesregierung zu der Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3165 verwiesen. Zur angefragten Anzahl von Ehescheidungen des Jahres 2018 wird auf den statistischen Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern - Gerichtliche Ehelösungen in Mecklenburg-Vorpommern A223 verwiesen. https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/B%20VI%20Rechtspfle- ge/A%20223/A223%202018%2000.pdf 17. In wie vielen Fällen von Ehescheidungen ist es zu Sorgerechts- streitigkeiten gekommen? Wie wurde jeweils entschieden (bitte aufschlüsseln nach Erhalt des Sorgerechts, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Zu dieser Frage werden im Justizministerium zwar Statistiken zu der Anzahl der Scheidungs- verfahren und zu der Anzahl der Sorgerechtsverfahren geführt. Es kann jedoch keine Aussage dazu getroffen werden, bei wie vielen Ehescheidungen es zu Sorgerechtsverfahren gekommen ist. Die elterliche Sorge umfasst mehrere Teilaspekte, nämlich die Personensorge, die Vermögens- sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Über jeden Teilaspekt kann getrennt eine Ent- scheidung getroffen werden, § 1671 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Frage- stellung verhält sich insofern nicht dazu, ob nur Entscheidungen über die elterliche Sorge als Ganzes gemeint sind oder ob auch Entscheidungen zu Teilaspekten von Belang sind. 17
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Drucksache 7/4694                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Bei einer Entscheidung über das Sorgerecht kann die Entscheidung lauten: -  das gemeinsame Sorgerecht bleibt bestehen -  Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil -  Aufteilung der Teilaspekte auf beide Eltern -  Entzug der elterlichen Sorge als Ganzes und Übertragung auf den Staat -  Entzug von Teilaspekten der elterlichen Sorge und Übertragung auf den Staat Der Inhalt einer Entscheidung wird nicht statistisch erfasst. Es müsste insofern jede einzelne Akte der vergangenen zehn Jahre angeschaut werden, der ganz überwiegende Teil befindet sich bereits in den Archiven der Gerichte. Dabei ist zu bedenken, dass für Akten vor der elektro- nischen Erfassung keine Möglichkeit besteht, die Akten herauszufiltern, die Gegenstand der Anfrage sind, da es für die reine Papiererfassung an der notwendigen Verlinkung zwischen der Statistik der Eheverfahren und der der Sorgerechtsstreitigkeiten fehlt. Insofern müsste für die Zeit vor der Einführung der Fachanwendung „forumSTAR“ im Jahr 2018 jede Akte aus beiden Verfahrensarten im Archiv identifiziert, in die Hand genommen und ermittelt werden, ob in dem betreffenden Verfahren tatsächlich die Ehescheidung einschließlich Sorgerechtsverfahren behandelt wurden. Das Ergebnis müsste sodann erfasst und geordnet werden. Für das Jahr 2018 sind 3.098 Scheidungsverfahren und im Jahr 2017 sind 3.097 Scheidungsverfahren bei den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern anhängig gewesen. Für die acht Jahre davor ist von ähnlichen Fallzahlen auszugehen, sodass für die letzten zehn Jahre mehr als 30.000 Verfahren händisch auszuwerten wären. Die seit der elektronischen Erfassung der Akte mögliche Verlinkung der Statistiken der Eheverfahren mit den Sorgerechtsstreitigkeiten limitiert zwar den Aufwand der Identifizierung dieser in Rede stehenden Verfahren. Gleichwohl ist auch hier eine händische Auswertung der Akten - wie oben dargestellt - unabdingbar. Im Ergebnis wird eingeschätzt, dass für die notwendigen Erhebungen zur Beantwortung dieser Frage über die Dauer von einem bis zwei Jahren pro Amtsgericht eine Arbeitskraft abgestellt werden müsste, bei den größeren Gerichten in Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg sogar mindestens zwei Arbeitskräfte, die sich ausschließlich mit der Ermitt- lung der Verfahren, deren Sichtung und der Erfassung der Ergebnisse beschäftigen. Dieser Umfang ist mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund können die erfragten Informationen auch unter Berücksichtigung des Informationsanliegens einerseits und des mit der Informationsbeschaffung verbundenen Arbeitsaufwandes anderseits nicht mit einem zumutbaren Aufwand in Erfahrung gebracht werden. 18. Wie viele Kinder verblieben jeweils bei der Mutter und beim Vater (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Angaben oder Statistiken vor, da die Inhalte der Entscheidungen nicht erfasst werden, sondern lediglich die Art des Verfahrensabschlusses und auch keine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt. 18
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                         Drucksache 7/4694 Auch für die Beantwortung dieser Frage müsste jede einzelne Akte aus dem Archiv geholt und - wie in der Stellungnahme zu Frage I.17 dargestellt - behandelt werden, wobei die Verfahren auszuscheiden wären, bei denen das Sorgerecht entzogen und auf den Staat übertragen wurde. Auch der Aufwand zur Beantwortung dieser Frage ist von seinem Umfang her mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewältigen, sodass auch hier die erfragten Informationen nicht mit einem zumutbaren Aufwand in Erfahrung gebracht werden können. 19. Wie viele Familien haben in Mecklenburg-Vorpommern einen Migrationshintergrund (bitte für den Zeitraum seit 1990 aufschlüsseln nach Elternteil, Herkunftsland, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 20. Wie viele der Familien mit drei oder mehr Kindern haben in Mecklenburg-Vorpommern einen Migrationshintergrund (bitte für den Zeitraum seit 1990 aufschlüsseln nach Herkunftsland, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Zu I.19 und I.20 Das Land verfügt über keine eigenen Daten zur Beantwortung der Fragen 19 und 20. Das Statistische Bundesamt hat aus den Ergebnissen des Mikrozensus für die Jahre 2011 bis 2017 die Daten in folgender Tabelle bereitgestellt. Dabei ist zu beachten, dass ein Prozent der Bevölkerung als Stichprobe befragt wird, die daraus ermittelten Werte auf die Gesamt- bevölkerung hochgerechnet und dann auf Tausend gerundet ausgewiesen werden, um nicht den Anschein von Scheingenauigkeit zu erwecken. Ebenso werden Zahlenwerte unter 5.000 nicht ausgewiesen, weil diese Werte statistisch nicht valide wären. Familien in Privathaushalten mit Migrationshintergrund und ledigen Kindern (ohne Altersbegrenzung) in Mecklenburg-Vorpommern* zusammen              1 Kind           2 Kinder                3 und mehr Kinder 2011           13.000              7.000                /                              / 2012           11.000              6.000                /                              / 2013           13.000              6.000                /                              / 2014           12.000              7.000                /                              / 2015           14.000              7.000             5.000                             / 2016           17.000              9.000             5.000                             / 2017           18.000              8.000             6.000                             / * Eine Familie/Lebensform hat einen Migrationshintergrund, wenn mindestens eine Person der Familie/Lebensform (nicht jedoch die ledigen Kinder) einen Migrationshintergrund besitzt. Sie hat einen Migrationshintergrund, wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staats- angehörigkeit durch Einbürgerung erhielt oder Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler ist, unabhängig davon, ob die Person zugewandert ist oder in Deutschland geboren wurde. Im Übrigen wird auf die Berichte zum Integrationsmonitoring der Länder verwiesen (http://www.integrationsmonitoring-laender.de/berichte). 19
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Drucksache 7/4694                                                Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode II. Wirtschaftliche und soziale Situation der Familien 1. In wie vielen Familien sind beide Elternteile erwerbstätig (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Anzahl der Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, können den nach- folgenden statistischen Berichten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern entnommen werden. Die Aufstellung umfasst die Jahre ab 2013 bis 2018, entsprechend der Verfügbarkeit von Kreisdaten. Jahr    Tabelle                                                Link 2013       8.6        www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- A I Bevölkerungsstand/153-22/A153 2013 22.pdf 2014       8.6        www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- A I Bevölkerungsstand/153-22/A153 2014 22.pdf 2015       8.6        www.laiv-mv.de/static/LAIV/Abt4.Statistisches Amt/Dateien/Publika- tionen/A I Bevölkerungsstand/A153-22/A153 2015 22.pdf 2016       8.6        www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A I Bevöl- kerungsstand/A153-22/A153 2016 22.pdf 2017       8.6        www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A I Bevöl- kerungsstand/A153-22/A153 2017 22.pdf 2018       8.6        https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/- A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/A153-22/A153%202018%- 2022.pdf 2. Wie gliedert sich die Erwerbsbeteiligung von Eltern mit zwei oder mehr Kindern im Vergleich zu kinderlosen Ehen und Eltern mit einem Kind (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Daten sind den nachfolgend genannten Tabellen der Statistischen Berichte des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern „Bevölkerung, Haushalte und Familien in Mecklenburg- Vorpommern (Mikrozensus)“ zu entnehmen und unter den genannten Links online abrufbar. Weitere Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. 20
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