Aufgabenkritik in der Landesverwaltung - wo können und müssen Niedersachsens Behörden schlanker, stärker und effizienter werden?

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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                           Drucksache 18/9992 f)   Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Organisation, Planung, Kalkulation und Durchführung von Veranstaltungen des Landes sowie Eigen- und Fremdveranstaltungen. Strategische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (analog und digital), protokollarische Aufgaben und allgemeine Wirtschaftsdienste. g)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,5 VZE. h)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0 VZE. l)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0 VZE. n)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 1,5 VZE. o)   In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xvi)   Referat 302: Personal und Verwaltung a)   Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 15,38 VZE. b)   Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 14,38 VZE. 161
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                          Drucksache 18/9992 c)    Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweis des MB zu Frage 18. d)    Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Es liegen für drei Arbeitsplätze im Botendienst und der Registratur Tätigkeitsbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind. e)    In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f)    Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Im Referat 302 werden Personal- und Verwaltungsaufgaben wahrgenommen, die Organisation des Geschäftsganges und des inneren Dienstbetriebes inkl. Haushalt und Gebäudemanagement. g)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,5 VZE. h)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 2 VZE. i)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 12,88 VZE. j)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0 VZE. l)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0 VZE. n)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0 VZE. 162
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                    Drucksache 18/9992 o)    In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xvii)  Referat 303: Recht, Bundesrat, Vermittlungsausschuss, Verteidigung, Auswärtige Angelegenheiten, Innere Angelegenheiten a)    Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 3,9 VZE. b)    Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 3,9 VZE. c)    Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweis des MB zu Frage 18. d)    Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Fehlanzeige. e)    In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f)    Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Im Referat 303 werden die politische Koordinierung für den Bundesrat und den Vermittlungsaus- schuss sowie die Ausschussvertretungen im Bundestag und Bundesrat für die Bereiche Recht, In- neres, Verteidigung und Auswärtige Angelegenheiten wahrgenommen. g)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,1 VZE. h)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0 VZE. 163
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                       Drucksache 18/9992 l)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 2,9 VZE. n)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0 VZE. o)   In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xviii) Referat 304: Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Verbraucherschutz, Wirt- schaft und Verkehr, Umwelt, Naturschutz und Energie, Bauwesen und Städtebau, Raumordnung, Europa und Regionale Entwicklung a)   Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 3 VZE. b)   Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 3 VZE. c)   Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweis des MB zu Frage 18. d)   Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Fehlanzeige. e)   In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f)   Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Im Referat 304 wird die politische Koordinierung für den Bundesrat und den Vermittlungsausschuss sowie die Ausschussvertretungen im Bundestag und Bundesrat für die Bereiche Ernährung, Land- wirtschaft und Forsten, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Verkehr, Umwelt, Naturschutz und Ener- gie, Bauwesen und Städtebau, Raumordnung, Europa und Regionalentwicklung wahrgenommen. Dies umfasst die Vertretung des Landes Niedersachsen in den jeweiligen Fachausschüssen sowie im Plenum des Bundesrates, die Vertretung des Landes Niedersachsen in den Ausschüssen des Bundestages in den jeweiligen Fachgebieten, die Erarbeitung von Stellungnahmen und Informati- onspapieren zur Bundesratsarbeit sowie zu bundespolitischen Fragestellungen, die Fertigung von Berichten für die Landtagsverwaltung und Dokumentation des Stimmverhaltens Niedersachsens im Bundesrat, die Kontaktpflege zu den Fraktionen des Deutschen Bundestages, den Bundesministe- rien, der Bundesratsverwaltung, Verbänden sowie weiteren gesellschaftlichen Akteuren sowie die inhaltliche Betreuung von Praktikanten sowie Besuchergruppen. 164
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                  Drucksache 18/9992 g)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,1 VZE. h)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0 VZE. l)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 2,9 VZE. n)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0 VZE. o)   In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xix)  Referat 305: Gesundheit, Kultur, Medien, Bildung, Wissenschaft, Forschung, Arbeit und Sozialpolitik, Familie und Senioren, Frauen und Jugend, Finanzen a)   Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 5,05 VZE. b)   Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 5,05 VZE. c)   Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweis des MB zu Frage 18. 165
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                         Drucksache 18/9992 d)   Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Fehlanzeige. e)   In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f)   Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Im Referat 305 wird die politische Koordinierung für den Bundesrat in den Bereichen Gesundheit, Kultur, Medien, Bildung, Wissenschaft, Forschung, Arbeit und Sozialpolitik, Familie und Senioren, Frauen und Jugend, Finanzen wahrgenommen. Dies umfasst die Vertretung des Landes Nieder- sachsen in den jeweiligen Fachausschüssen sowie im Plenum des Bundesrates, die Vertretung des Landes Niedersachsen in den Ausschüssen des Bundestages in den jeweiligen Fachgebieten, die Erarbeitung von Stellungnahmen und Informationspapieren zur Bundesratsarbeit sowie zu bundes- politischen Fragestellungen, die Fertigung von Berichten für die Landtagsverwaltung und Dokumen- tation des Stimmverhaltens Niedersachsens im Bundesrat, die Kontaktpflege zu den Fraktionen des Deutschen Bundestages, den Bundesministerien, der Bundesratsverwaltung, Verbänden sowie wei- teren gesellschaftlichen Akteuren sowie die inhaltliche Betreuung von Praktikanten sowie Besucher- gruppen. g)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,1 VZE. h)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0 VZE. l)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 3,9 VZE. 166
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                  Drucksache 18/9992 n)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0 VZE. o)   In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. VI.  Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 1.   Wie viele der den Stellenplänen des aktuellen Haushaltsjahrs im Einzelplan 09 zuzuord- nenden Stellen sind derzeit tatsächlich besetzt? 779,75 Planstellen. 2.   Auf wie viele Personen sind diese besetzten Stellen aufgeteilt? 809 Personen. 3.   In welchem Umfang wird das dem Einzelplan 09 zugeordnete Beschäftigungsvolumen (in VZE) derzeit tatsächlich genutzt? 99,07 %. 4.   Auf wie viele Personen ist dieses genutzte Volumen aufgeteilt? 2 153 Personen. 5.   Wie hoch ist der Anteil der Stellen und Beschäftigungsverhältnisse im Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums, die in Teilzeit geleistet werden? 28,52 %. 6.   Wie hoch ist der Anteil der Stellen und Beschäftigungsverhältnisse im Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums, die befristet oder in anderer Weise auflösend bedingt sind? 6,98 %. 7.   Wie viele Beschäftigte des Ministeriums verfügen über einen Arbeitsvertrag mit einer sachgrundlosen Befristung? Fehlanzeige. 8.   Aus welchen Gründen erfolgen diese sachgrundlosen Befristungen jeweils? Entfällt. 167
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                      Drucksache 18/9992 9.    Verfügen das Ministerium oder der Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums über einheitliche oder individuelle aktuell gültige Regelungen zum mobilen Arbeiten und wenn ja für welche organisatorischen Einheiten? Die überwiegende Anzahl der Behörden des Geschäftsbereiches verfügt über individuelle Regelun- gen, meistens in Form von Dienstvereinbarungen zum mobilen Arbeiten. Die Regelungen gelten für alle Organisationseinheiten der jeweiligen Behörde und stellen für eine Inanspruchnahme auf die Eignung der jeweils wahrzunehmenden Aufgaben ab, d. h. es wird geprüft, ob bzw. in welchem Um- fang diese mobil ausgeübt werden können. 10. Wie viele Personen nehmen solche Regelungen gegebenenfalls regelmäßig oder spora- disch in Anspruch? 1 063 Personen. 11. Wie hoch ist insgesamt der Anteil an Beamten und Tarifbeschäftigten? 43 % Beamtinnen und Beamte und 57 % Tarifbeschäftigte. 12. Wie viele Mitarbeiter können parallel in Homeoffice oder Telearbeit arbeiten? Die Regelungen zum parallelen Arbeiten außerhalb der Dienststelle sind behördenspezifisch und weichen aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsabläufe/Aufgaben auch innerhalb der Behörde stark ab. Eine absolute Zahl kann daher nicht genannt werden. 13. Wie viele Telearbeitsplätze gibt es? 243 Telearbeitsplätze. 14. Sind die technischen Kapazitäten für die Wahrnehmung von Homeoffice oder Telearbeit beschränkt und, wenn ja, inwiefern? Bezogen auf das Ministerium sind die technischen Kapazitäten für die Wahrnehmung von Homeoffice oder Telearbeit nicht beschränkt. In den nachgeordneten Behörden sind teilweise Beschränkungen vorhanden, weil nicht ausreichend mobile Endgeräte zur Verfügung stehen. 15. Besteht für alle Mitarbeiter gleichzeitig die Möglichkeit zur Teilnahme an Videokonferen- zen bei einer Arbeit aus Homeoffice oder Telearbeit? Bezogen auf das Ministerium besteht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilnahme an Videokonferenzen. In den nachgeordneten Behörden besteht die Möglichkeit nur teilweise, da die notwendige Ausstattung zur Teilnahme an Videokonferenzen (Microfon, Kamera etc.) nur begrenzt zur Verfügung steht. 16. Verfügen das Ministerium oder der Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums über einheitliche oder individuelle aktuell gültige Regelungen zur häuslichen Telearbeit und, wenn ja, für welche organisatorischen Einheiten? Die aktuell gültige Regelung zur Telearbeit ist die Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG über Telear- beit in der Landesverwaltung vom 01.01.2005. In den ÄrL, dem Servicezentrum Landwicklung und Agrarförderung (SLA) und dem LAVES sind zusätzlich individuelle Dienstvereinbarungen für die ge- samten Behörden getroffen worden. 168
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                              Drucksache 18/9992 17. Wie viele Personen nehmen solche Regelungen gegebenenfalls regelmäßig oder spora- disch in Anspruch? 239 Personen. 18. Referatsspezifische Fragen (bitte a) bis o) jeweils für alle unten genannten Referate ein- zeln aufschlüsseln) Hinweise des ML zu den Fragen 18 a) und b): In den Organisationseinheiten werden die jeweiligen Aufgaben für die Wahrnehmung durch eine Per- son dauerhaft zu Arbeitsplätzen bzw. Dienstposten zusammengefasst. Eine deckungsgleiche Aus- stattung mit Personalressourcen erfolgt dabei aufgrund der haushälterischen Beschränkungen durch Vollzeiteinheiten und Budget nicht. Das heißt, den jeweiligen Organisationseinheiten werden keine Stellen bzw. Beschäftigungsvolumina (BV) fest zugewiesen. Maßgeblich ist vielmehr, welche Perso- nen für die jeweilige Aufgabenerledigung eingesetzt werden. Ihr Status sowie ihre Arbeitszeitgestal- tung bestimmen die Ausstattung der Organisationseinheiten mit Stellen und BV. Hinweise zu den Fragen 18 c), d) und e): Für die Tarifbeschäftigten gilt die Tarifautomatik. Es liegen entweder für alle Arbeitsplätze Tätigkeits- beschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind, oder die Bewertung ergibt sich aus der Funktion, wie z. B. in den Bereichen der Referatsleitungen, die grundsätzlich nach B 2 NBesG (außertariflich) bewertet sind, oder der stellvertretenden Abteilungsleitungen, die nach B 3 NBesG (außertariflich) bewertet sind. Auch gibt es bei Tarifbeschäftigten keine Abweichungen zwischen Ar- beitsplatzbewertung und Entgelt. Für den Bereich der Beamtinnen und Beamten gilt - sofern nicht die vorstehenden Funktionen betroffen sind - die gebündelte Dienstpostenbewertung. Es existieren daher keine Dienstpostenbeschreibungen in Vordruckform. Die Zuschnitte und die Inhalte der jewei- ligen Dienstposten ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, der stets aktuell gehalten wird. Die Dienstposten des 1. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 sind den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 NBesO zugeordnet, die Dienstposten im Bereich des 2. Einstiegsamtes der Laufbahn- gruppe 2 den Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 NBesO. Die Dienstposten im Bereich des 2. Ein- stiegsamtes der Laufbahngruppe 1 sind grundsätzlich der Besoldungsgruppe A 9 zugeordnet. Da im Stellenplan des Ministeriums nicht genügend Planstellen nach A 13 NBesO (bezogen auf das 1. Ein- stiegsamt der Laufbahngruppe 2) bzw. A 15 NBesO (bezogen auf das 2. Einstiegsamt der Laufbahn- gruppe 2) ausgewiesen sind, kommt es hier zu Abweichungen. Darüber hinaus kommt es des Wei- teren zu Abweichungen, weil noch nicht alle Beamtinnen und Beamten die laufbahnrechtlichen Vo- raussetzungen für die entsprechenden Beförderungen erfüllen. i)      Büro der Ministerin a)   Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 4 VZE. b)   Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 4 VZE. c)   Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. d)   Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. 169
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                         Drucksache 18/9992 e)    In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f)    Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat nimmt allgemein folgende Aufgaben wahr: Koordination und Vor- sowie Nachbereitung der Termine der Ministerin, Koordinierung der politischen Schwerpunkte, Schnittstelle zwischen Ver- waltung und Politik. g)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,3 VZE. h)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 2 VZE. i)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0,1 VZE. j)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0 VZE. l)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 1,6 VZE. n)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0 VZE. o)    In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. ii)    Pressestelle a)    Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 5,57 VZE. 170
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