Aufgabenkritik in der Landesverwaltung - wo können und müssen Niedersachsens Behörden schlanker, stärker und effizienter werden?
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat nimmt allgemein folgende Aufgaben wahr: Rechtsangelegenheiten der Abteilung 2, Rechtsaufsicht über die Tierärztekammer und ihr Versorgungswerk, Ausbildung und Organisation der Prüfung für den amtstierärztlichen Dienst, Wirtschaftspolitische Angelegenheiten des Verbrau- cherschutzes und der Verbraucherberatung, Verbraucherschutzangelegenheiten im Finanzwesen und im Bereich Internet, Medien, Netzpolitik, Telekommunikation u. ä., Mittelbewirtschaftung im Be- reich der Zuwendung an Verbraucherorganisationen, Öffentlichkeitsarbeit für den Bereich des Ver- braucherschutzes. g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,2 VZE. h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0,1 VZE. l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0,2 VZE. n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xix) Referat 303: Raumordnung - Programme, Verfahren a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 12,01 VZE. 191
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 12,01 VZE. c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Es gibt eine Abweichung im Beamtenbereich aufgrund fehlender Planstellen. f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat nimmt allgemein folgende Aufgaben wahr: Oberste Landesplanungsbehörde, Erarbei- tung der raumordnerischen Gesamtkonzeption für das Land (Landes-Raumordnungsprogramm) und der landesplanerischen Abstimmung und Koordinierung von Planungen und Maßnahmen in allen raumrelevanten Themenbereichen, Abstimmung und Stellungnahmen zu raumbezogenen Plänen des Bundes, der Bundesländer und der Niederlande sowie die Bereitstellung von Rauminformations- systemen. g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,3 VZE. h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 1 VZE. k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0,2 VZE. l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 3 VZE. 192
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xx) Referat 304: EU-Grundsatzfragen, Steuerwesen a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 5,85 VZE. b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 5,85 VZE. c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat nimmt allgemein folgende Aufgaben wahr: EU-Grundsatzangelegenheiten, EU-Informa- tionsdienst, EU Wettbewerbs- und Beihilferecht, Notifizierung staatlicher Beihilfen. Agrarforschungs- informationssystem FISA, Umsetzung der EIP Agri in Niedersachsen, Agrarstatistik und Wirtschafts- beobachtung, Fragestellungen zu (Agrar)Transport und Verkehr, Aufgaben nach dem Ernährungssi- cherstellungs- und -vorsorgegesetz - ESVG, Katastrophenschutz, Kritische Infrastruktur Ernährung, Zivile Alarmplanung, Steuerliche Fragstellungen im Ressortbereich, Prüfbehörde für den EU-Fische- reifonds. g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,3 VZE. h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. 193
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0,5 VZE. k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0,95 VZE. l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 2,5 VZE. n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,15 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xxi) Referat 305: Förderung des ländlichen Raums, ELER-Verwaltungsbehörde a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 5 VZE. b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 5 VZE. c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Es gibt zwei Abweichungen im Beamtenbereich aufgrund des Nichtvorliegens der beamtenrechtli- chen Voraussetzungen für die jeweilige Beförderung. f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat nimmt allgemein folgende Aufgaben wahr: ELER-Verwaltungsbehörde für Niedersach- sen und Bremen in den Geschäftsbereichen des ML und des MU, Konzeption, Umsetzung, Bericht- erstattung und Evaluierung, Konzeption und finanzielle Umsetzung der Fördermaßnahme LEADER, inhaltlich-fachliche Koordinierung der Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes in Niedersachsen. 194
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,2 VZE. h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 1 VZE. k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0,4 VZE. l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 2,65 VZE. n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,75 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xxii) Referat 306: Landesentwicklung und ländliche Bodenordnung a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 16,03 VZE. b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 15,03 VZE c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. 195
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Es gibt zwei Abweichungen im Beamtenbereich aufgrund des Nichtvorliegens der beamtenrechtli- chen Voraussetzungen für die jeweilige Beförderung. f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat nimmt allgemein folgende Aufgaben wahr: Landentwicklung und ländlichen Bodenord- nung, Steuerung der EU- und GAK- sowie der Landesfördermittel, Landwirtschaftlicher Bodenmarkt, Flurbereinigungen, Ländliche Bodenordnung, Integrierte ländliche Entwicklung, Dienst- und Fachauf- sicht über die Niedersächsische Verwaltung für Landentwicklung in den Ämtern für regionale Lan- desentwicklung. g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,3 VZE. h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 1,65 VZE. l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0 VZE. n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,35 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 196
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 xxiii) Referat 307: Agrarförderung, Cross Compliance a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 9,45 VZE. b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 9,45 VZE. c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Es gibt vier Abweichungen im Beamtenbereich aufgrund fehlender Planstellen. f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat nimmt allgemein folgende Aufgaben wahr: Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem, Umsetzung der EU- Direktzahlungen und Cross Compliance. g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,3 VZE. h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0,03 VZE. j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 1,05 VZE. l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0,4 VZE. 197
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,06 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xxiv) Referat 301: EU-Zahlstelle, EU-Prüfdienste a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 43,31 VZE. b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 41,31VZE. c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Es gibt 22 Abweichungen im Beamtenbereich, 15 aufgrund fehlender Planstellen und 7 aufgrund des Nichtvorliegens der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die jeweilige Beförderung. f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat nimmt allgemein folgende Aufgaben wahr: EU-Zahlstelle für die Umsetzung der Gemein- samen Agrarpolitik (GAP) in Niedersachsen und Bremen, Leitung und Grundsatzangelegenheiten, Auszahlung EU-Fördergelder, Rechnungsabschluss EGFL und ELER, EU-Prüfdienste für EGFL, ELER und EFF. g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 1,5 VZE. h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0,3 VZE. 198
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 1,5 VZE. l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0 VZE. n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xxv) Referat 402: Personal, Organisation, Innere Dienste a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 19,24 VZE. b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 19,24 VZE. c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Es gibt fünf Abweichungen im Beamtenbereich aufgrund fehlender Planstellen. f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat nimmt allgemein folgende Aufgaben wahr: Personal, Organisation, Innerer Dienst, IuK. g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,5 VZE. h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0,3 VZE. 199
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 17,74 VZE. j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0,7 VZE. l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0 VZE. n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0 VEZ. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xxvi) Referat 403: Haushalt, Finanzplanung a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 5 VZE. b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 5 VZE. c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Es gibt zwei Abweichungen im Beamtenbereich, eine aufgrund fehlender Planstellen und eine auf- grund des Nichtvorliegens der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die jeweilige Beförderung. 200