Aufgabenkritik in der Landesverwaltung - wo können und müssen Niedersachsens Behörden schlanker, stärker und effizienter werden?

/ 461
PDF herunterladen
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                      Drucksache 18/9992 f)   Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat nimmt allgemein folgende Aufgaben wahr: Beauftragter für den Haushalt, Haushaltspla- nung und -aufstellung, Haushaltsbewirtschaftung, Jahresabschluss, Beteiligung an Prüfungen des LRH. g)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,2 VZE. h)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 4,8 VZE. j)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0 VZE. l)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0 VEZ. n)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0 VEZ. o)   In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xxvi) Referat 404: Digitalisierung, IuK Die Bezeichnung des Referates war nicht korrekt im Organigramm des ML dargestellt. Der Bereich IuK ist dem Referat 402 zugeordnet und wurde dort bei der Beantwortung der Fragen berücksichtigt. Die Bezeichnung des Referates lautet nur „Digitalisierung“. a)   Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 14,63 VZE. b)   Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 13,63 VZE. 201
201

Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                    Drucksache 18/9992 c)   Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. d)   Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. e)   In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Es gibt eine Abweichung im Beamtenbereich aufgrund fehlender Planstellen. f)   Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat nimmt allgemein folgende Aufgaben wahr: Grundsatzangelegenheiten der Digitalisie- rung der Verwaltung, Koordinierung ausgewählter Projekte aus dem Handlungsplan DVN, eAKte im ML, Bibliotheksdienste, Informationssicherheit. g)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,2 VZE. h)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 8,35 VZE. j)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0 VZE. l)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0 VZE. n)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0 VZE. 202
202

Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                    Drucksache 18/9992 o)  In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xxviii) Referat 405: Öffentliche Forstwirtschaft, Ausbildung a)  Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 7 VZE. b)  Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 7 VZE. c)  Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. d)  Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. e)  In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Es gibt eine Abweichung im Beamtenbereich aufgrund fehlender Planstellen. f)  Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat nimmt allgemein folgende Aufgaben wahr: Aufsicht über NLF, NW-FVA, Ausbildungs- behörde für den Forstdienst, biologische und technische Produktion, waldbezogene Umweltbildung, Liegenschaften. g)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,2 VZE. h)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0,07 VZE. i)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 1,33 VZE. j)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 1,65 VZE. k)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 2,15 VZE. l)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? 203
203

Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                        Drucksache 18/9992 m)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0,9 VZE. n)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,31 VZE. o)  In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xxix) Referat 406: Forstpolitik, Jagd, Holzwirtschaft a)  Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 9 VZE. b)  Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 9 VZE. c)  Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. d)  Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. e)  In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Es gibt drei Abweichungen im Beamtenbereich aufgrund fehlender Planstellen. f)  Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat nimmt allgemein folgende Aufgaben wahr: Forstpolitik, Forstförderung, Forstliches Ver- mehrungsgut, Jagd und Holzwirtschaft. g)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,15 VZE. h)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 204
204

Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                       Drucksache 18/9992 2 VZE. k)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 1,85 VZE. l)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 1,96 VZE. n)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,91 VZE. o)    In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xxx)   Referat 407: Moor- und Domänenverwaltung, Justiziariat a)    Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 4,7 VZE. b)    Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 4,7 VZE. c)    Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. d)    Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des ML zu Frage 18. e)    In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Es gibt zwei Abweichungen im Beamtenbereich, eine aufgrund fehlender Planstellen und eine auf- grund des Nichtvorliegens der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die jeweilige Beförderung. f)    Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat nimmt allgemein folgende Aufgaben wahr: Organisation und Haushalt der Domänenver- waltung - Kapitel 09 30 - und der Staatlichen Moorverwaltung - Kapitel 09 31 - sowie Fachaufsicht über das landwirtschaftliche Vermögen der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz; Aufsicht über die NLG sowie im Justiziariat. g)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,1 VZE. 205
205

Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                  Drucksache 18/9992 h)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0,1 VZE. j)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 1 VZE. k)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0,4 VZE. l)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 1,3 VZE. n)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0 VZE. o)   In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. VII. Ministerium für Inneres und Sport 1.   Wie viele der den Stellenplänen des aktuellen Haushaltsjahrs im Einzelplan 03 zuzuord- nenden Stellen sind derzeit tatsächlich besetzt? 19 893 Planstellen. 2.   Auf wie viele Personen sind diese besetzten Stellen aufgeteilt? 20 912 Personen. 3.   In welchem Umfang wird das dem Einzelplan 03 zugeordnete Beschäftigungsvolumen (in VZE) derzeit tatsächlich genutzt? 97,65 %. 4.   Auf wie viele Personen ist dieses genutzte Volumen aufgeteilt? 28 658 Personen. 206
206

Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                         Drucksache 18/9992 5.     Wie hoch ist der Anteil der Stellen und Beschäftigungsverhältnisse im Geschäftsbereich des Innenministeriums, die in Teilzeit geleistet werden? 15,59 %. 6.     Wie hoch ist der Anteil der Stellen und Beschäftigungsverhältnisse im Geschäftsbereich des Innenministeriums, die befristet oder in anderer Weise auflösend bedingt sind? 1,64 %. 7.     Wie viele Beschäftigte des Ministeriums verfügen über einen Arbeitsvertrag mit einer sachgrundlosen Befristung? Acht Beschäftigte. 8.     Aus welchen Gründen erfolgen diese sachgrundlosen Befristungen jeweils? Die sachgrundlosen Befristungen erfolgten aufgrund der Zuweisung zu einer temporären Bund-Län- der-übergreifenden Einrichtung sowie nach Absolvierung von Auswahlverfahren der Nachwuchsfüh- rungskräfte, deren Eignung zur Verbeamtung nicht vollständig festgestellt werden konnte, die jedoch eine positive Prognose haben. 9.     Verfügen das Ministerium oder der Geschäftsbereich des Innenministeriums über ein- heitliche oder individuelle aktuell gültige Regelungen zum mobilen Arbeiten und, wenn ja, für welche organisatorischen Einheiten? Beim MI (ohne Abteilung 5) wird das mobile Arbeiten durch die Dienstvereinbarung zur Gewährung eines mobilen Arbeitsplatzes mit Datum vom 22.12.2011 geregelt. Bedingt durch die gegenwärtige Pandemielage wurde diese Dienstvereinbarung dahin gehend angepasst, dass mobiles Arbeiten un- ter Anrechnung der Arbeitszeit ohne das Vorliegen eines persönlichen Grundes bis zur individuellen Monatsarbeitszeit möglich ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MI sind dazu angehalten, weitestgehend die Möglichkeit von Mobile Working zu nutzen, soweit es die Aufgabenerledigung zu- lässt. Vereinzelt werden die Regelungen des MI in den Behörden des Geschäftsbereiches für anwendbar erklärt. Mehrheitlich weisen diese aber eigene Regelungen zum mobilen Arbeiten auf. Diese gelten dann für alle organisatorischen Einheiten, bei denen mobiles Arbeiten mit der dienstlichen Tätigkeit vereinbar ist. Ausgenommen sind regelmäßig der Haus- und Reinigungsdienst sowie Arbeits- plätze/Dienstposten, die einer besonderen Schutzbedarfskategorie unterliegen. Entsprechend gibt es bei der Verfassungsschutzabteilung des MI keine Regelungen zum mobilen Arbeiten. 10. Wie viele Personen nehmen solche Regelungen gegebenenfalls regelmäßig oder spora- disch in Anspruch? 12 086 Personen. 11. Wie hoch ist insgesamt der Anteil an Beamten und Tarifbeschäftigten? 60,82 % Beamtinnen und Beamte und 39,18 % Tarifbeschäftigte. 207
207

Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                           Drucksache 18/9992 12. Wie viele Mitarbeiter können parallel in Homeoffice oder Telearbeit arbeiten? 8 280 Personen. 13. Wie viele Telearbeitsplätze gibt es? 623 Telearbeitsplätze. 14. Sind die technischen Kapazitäten für die Wahrnehmung von Homeoffice oder Telearbeit beschränkt und, wenn ja, inwiefern? Bei den folgenden Behörden im Geschäftsbereich MI wird der NiedersachsenClient (NiC) eingesetzt: MI (ohne Abteilung 5), NABK, LSN, SiN, LGLN, LAB NI und IT.N. Alle NiC-Arbeitsplätze/Dienstposten verfügen über ein mobiles Endgerät (Notebook), einen VPN-Zugang zum Landesnetz und die erfor- derliche Ausstattung für Videokonferenzen (Kamera, Mikro und Videokonferenzsoftware). Hier sind die technischen Kapazitäten für die Wahrnehmung von Homeoffice nicht beschränkt. Im Geschäftsbereich MI gibt es insgesamt 19 901 mit IT ausgestattete Arbeitsplätze/Dienstposten, bei denen nicht der NiC eingesetzt wird. Diese verteilen sich auf folgende Behörden: Polizei, LZN, Verfassungsschutz. Hier sind die technischen Kapazitäten dahin gehend beschränkt, dass 14 017 Arbeitsplätze/Dienstposten über keine mobile Arbeitsplatzausstattung (z. B. Notebooks) verfügen und alle 19 901 Arbeitsplätze/Dienstposten keinen VPN-Zugang zum Landesnetz sowie keine Aus- stattung für Videokonferenzen besitzen. Allerdings sind auch alle 19 901 Arbeitsplätze/Dienstposten aufgrund ihrer Fachlichkeit nicht für die Ausübung von Homeoffice geeignet. 15. Besteht für alle Mitarbeiter gleichzeitig die Möglichkeit zur Teilnahme an Videokonferen- zen bei einer Arbeit aus Homeoffice oder Telearbeit? Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem NiC ausgestattet sind, haben gleichzeitig die Mög- lichkeit, bei der Arbeit aus dem Homeoffice an einer Videokonferenz teilzunehmen. Dies trifft auf alle mit IT ausgestatteten Arbeitsplätze/Dienstposten der folgenden Behörden im Geschäftsbereich MI zu: MI (ohne Abteilung 5), NABK, LSN, SiN, LGLN, LAB NI und IT.N. Bei Polizei, LZN und Verfassungsschutz haben insgesamt 19 901 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den unter Nummer 14 dargelegten Gründen keine Möglichkeit, beim Arbeiten aus dem Home- office gleichzeitig an einer Videokonferenz teilzunehmen. 16. Verfügen das Ministerium oder der Geschäftsbereich des Innenministeriums über ein- heitliche oder individuelle aktuell gültige Regelungen zur häuslichen Telearbeit und, wenn ja, für welche organisatorischen Einheiten? Beim MI (ohne Abteilung 5) wird die alternierende Telearbeit nach Maßgabe der Vereinbarung ge- mäß § 81 NPersVG über Telearbeit in der Landesverwaltung geregelt. Diese Vereinbarung gilt für alle Beschäftigen der unmittelbaren Landesverwaltung mit Ausnahme der Landtagsverwaltung und des Landesrechnungshofs. Allgemeine Regelungen nach § 81 NPersVG gehen Dienstvereinbarun- gen nach § 78 NPersVG vor, soweit in der allgemeinen Regelung nichts anderes vereinbart worden ist. Von diesem eingeschränkten Handlungsspielraum haben vereinzelte Behörden des Geschäfts- bereiches MI Gebrauch gemacht. Diese individuellen Regelungen gelten dann für alle organisatori- schen Einheiten, bei denen Telearbeit mit der dienstlichen Tätigkeit vereinbar ist. Ausgenommen sind regelmäßig Arbeitsplätze/Dienstposten, die einer besonderen Schutzbedarfskategorie unterlie- gen. Entsprechend wird in der Verfassungsschutzabteilung des MI keine Telearbeit angeboten. 208
208

Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                     Drucksache 18/9992 17. Wie viele Personen nehmen solche Regelungen gegebenenfalls regelmäßig oder spora- disch in Anspruch? 623 Personen. 18. Referatsspezifische Fragen (bitte a) bis o) jeweils für alle unten genannten Referate ein- zeln aufschlüsseln) i)     Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei a)   Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 4,3 VZE. b)   Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 4,3 VZE. c)   Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Fehlanzeige. d)   Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Fehlanzeige. e)   In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f)   Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Aufgabe ist die Bearbeitung von Beschwerden, Anregungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern sowie aus der Polizei (betreffend den gesamten Geschäfts- und Tätigkeitsbereich des In- nenministeriums). g)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,9 VZE. h)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0,1 VZE. i)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 2,6 VZE. k)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0 VZE. 209
209

Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                        Drucksache 18/9992 l)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0 VZE. n)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,4 VZE. o)   In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. ii)    Stabstelle CIO und IT-Bevollmächtigter der Landesregierung Hier handelt es sich nicht um ein Referat, sondern um den CIO selbst und dessen Assistenzkraft mit insgesamt 1,75 VZE. Aufgabe des CIO ist es, die strategische Ausrichtung bzw. die strategischen Ziele des IT-Einsatzes der Landesverwaltung, und hier derzeit insbesondere die Digitalisierung der Landesverwaltung, weiterzuentwickeln, umzusetzen und zu überwachen. Der CIO leitet die Stabs- stelle CIO mit den drei Referaten IT1 bis IT3. iii)   Referat IT1 Verwaltungsmodernisierung, IT-Strategie, E-Government a)   Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 22,3 VZE. b)   Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 18,3 VZE. c)   Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Fehlanzeige. d)   Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? 1 x Sachbearbeitung IT-Planungsrat, 1 x Sachbearbeitung eGovernment. e)   In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f)   Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Angelegenheiten der Verwaltungsmodernisierung und der Zentralen Stelle für Organisationsangele- genheiten, des Niedersächsischen Planungsrates, der IT-Gesamtstrategie und IT-Architektur der Landesverwaltung, der Netzpolitik, des E-Government sowie des Programms Digitale Verwaltung Niedersachsen. 210
210

Zur nächsten Seite