Aufgabenkritik in der Landesverwaltung - wo können und müssen Niedersachsens Behörden schlanker, stärker und effizienter werden?
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0,6 VZE. n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,2 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. iv) Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission des Landes Niedersachsen a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 7,75 VZE. b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 7,4 VZE. c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? 2 x Wissenschaftliche Referentin / Wissenschaftlicher Referent, 1 x Verwaltungssachbearbeitung. e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? In diesem Bereich liegt die Zuständigkeit für die Organisation und Unterstützung der Arbeit der Wis- senschaftlichen Kommission Niedersachsen. g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,3 VZE. h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0,5 VZE. 401
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0 VZE. l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0,1 VZE. n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,1 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. v) Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 11 VZE. b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 10,6 VZE. c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. 402
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Die Niedersächsische Landeszentrale für Politische Bildung dient als zentrale Anlaufstelle für die politische Bildungsarbeit in Niedersachsen. Sie koordiniert, vernetzt und setzt neue Impulse. Sie stärkt die Demokratie und fördert das Verständnis für politische Sachverhalte. g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 1 VZE. h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 1 VZE. i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 1 VZE. k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0 VZE. l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0 VZE. n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,5 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. vi) Referat 11: Grundsatzangelegenheiten von Forschung und Innovation, Nachhal- tige Entwicklung a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 6,75 VZE. b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 6,75 VZE. 403
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? 1 x Sachbearbeitung Forschungsförderung. e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Referat 11 ist das Grundsatzreferat der Abteilung 1 für den Bereich Forschung und Innovation. Neben allgemeinen Angelegenheiten der Abteilung umfassen die Aufgaben übergreifende Angelegenheiten der Forschungsreferate sowie Grundsatzangelegenheiten der Forschungspolitik, der forschungspo- litischen Strategie sowie Grundsatzfragen der Forschung an Fachhochschulen. Die übergreifenden Angelegenheiten umfassen insbesondere Haushaltsangelegenheiten der Abteilung sowie der insti- tutionellen Forschungsförderung, die Koordination von Abfragen, das Berichtswesen sowie die Ver- fahrenskoordination/Antragsbegleitung der Forschungsbauten nach Artikel 91 b GG. Weiterer Auf- gabenschwerpunkt des Referats ist die Forschungsförderung. Diese umfasst die Programmentwick- lung, Berufungsangelegenheiten, Initiierung und Begleitung der Forschungsverbünde, Begleitung der Sonderforschungsbereiche, institutionelle Startförderungen, Koordination mit Bund und anderen Län- dern sowie anderen Ressorts, Projektförderungen des Landes und das Deutsche Institut für Lebens- mitteltechnik e. V. Darüber hinaus obliegt dem Referat die Grundsatzzuständigkeit für die Institutio- nelle Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, des Deutsche Zentrum für Luft und Raum- fahrt und der Max-Planck-Gesellschaft. Koordination und Begleitung Norddeutscher Wissenschafts- preis. g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,35 VZE. h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0,03 VZE. 404
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 3,25 VZE. n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,25 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. vii) Referat 12: Naturwissenschaften, Forschungsethik a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 8 VZE. b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 8 VZE. c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? 2 x Sachbearbeitung Forschungsförderung. e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Referat 12 ist das Referat der Abteilung 1 für den Bereich Naturwissenschaften und Forschungsethik. Die Aufgaben umfassen die fachliche Betreuung der Forschungsfelder Biologie, Chemie, Physik, Geowissenschaften sowie die Forschungsförderung nach Fachzuständigkeit, die Programmentwick- lung, Berufungs- und Bleibeangelegenheiten, die Initiierung und Begleitung von Forschungsverbün- den, die Begleitung von Sonderforschungsbereichen, institutionellen Startförderungen sowie die Ko- ordination mit Bund und anderen Ländern und anderen Ressorts. Weitere Aufgabenschwerpunkte des Referats sind die Bund-Länder-Beziehungen bei außeruniver- sitären Einrichtungen, hier die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) einschließlich des Aus- schusses GWK und des Fachausschusses der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leib- niz (Leibniz-Gemeinschaft - WGL). g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,35 VZE. 405
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0,25 VZE. l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 3 VZE. n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,25 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. viii) Referat 13: Ingenieurwissenschaften, Informatik, Wissenstransfer a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 7,16 VZE. b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 6,53 VZE. c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? 1 x Sachbearbeitung Forschungsförderung. 406
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Dem Referat 13 obliegt die fachliche Betreuung der Forschungsfelder Informatik/KI, Wissenstransfer inklusive Forschungsförderung, Programmentwicklung, Berufungsangelegenheiten, Begleitung von Forschungsverbünden und Sonderforschungsbereichen, Koordination mit Bund und Ländern sowie anderer Ressorts. Zudem wird die institutionelle und fachliche Begleitung der Forschungseinrichtun- gen in Niedersachsen der Fraunhofer Gesellschaft; institutionelle und teilweise fachliche Betreuung der Regionalen Forschungseinrichtungen wahrgenommen. Weiterhin erfolgt in Referat 13 die Beglei- tung des Transfers aus Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen, Verwertung von Forschungsergebnissen, Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft, Transferstellen der nie- dersächsischen Hochschulen und Transferprojekte. g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,3 VZE. h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0,4 VZE. l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 2,9 VZE. n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,25 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 407
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 ix) Referat 14: Lebens-, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Wissenschaftli- che Bibliotheken a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 7,88 VZE. b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 7,88 VZE. c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Das Referat 14 ist zuständig für die Lebens-, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, die Wis- senschaftlichen Bibliotheken sowie das Forschungsdatenmanagement und das Hochleistungsrech- nen. Ebenso gehören die Genderforschung, die Zukunftsdiskurse und die Kreativwirtschaft in dieses Referat. Es besteht eine übergeordnete Zuständigkeit für die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und für drei Helmholtz-Zentren, die dem Referat 14 zugeordnet sind. Gemeinsam mit Bund und Ländern werden die NAKO Gesundheitsstudie und die Deutschen Zentren der Ge- sundheitsforschung institutionell und fachlich begleitet, an denen Niedersachsen beteiligt ist. Bei den Wissenschaftlichen Bibliotheken ist vom Referat 14 die Dienst- und Fachaufsicht über die niedersächsischen Landesbibliotheken Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek, Herzog August Biblio- thek, Landesbibliothek Oldenburg einschließlich übergreifende Kooperationen wahrzunehmen. Fachliche Grundsatzangelegenheiten der Landes- und Hochschulbibliotheken (inkl. Technische In- formationsbibliothek TIB) ergänzen den Aufgabenbereich ebenso wie die Betreuung des Gemeinsa- men Bibliotheksverbundes (GBV, Sitzland) mit Dienst- und Fachaufsicht über die Verbundzentrale des GBV. g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,35 VZE. h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. 408
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0,52 VZE. l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0,25 VZE. n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,25 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. x) Referat 15: Europa, Internationales a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 4,75. b) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 2,75. c) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d) Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. e) In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f) Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Referat 15 ist zuständig für den Bereich Europa und Internationales. Indem die europäische Per- spektive der niedersächsischen Wissenschafts- und Kultureinrichtungen geschärft wird, wird ein Bei- trag zur Bildung einer europäischen Identität geleistet. Das Referat bearbeitet sowohl Grundsatzfra- gen der europäischen und internationalen Zusammenarbeit als auch übergreifende Angelegenheiten des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, die sich auf diesen Themenbereich beziehen. Die Betreuung Europäischer Netzwerke und Programme gehört ebenfalls zum Aufgabenspektrum. Hierunter fallen insbesondere EU-Förderungen, zwischenregionale und grenzüberschreitende Ko- operationen sowie die Koordination der EU-Hochschulbüros. 409
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9992 Darüber hinaus werden Netzwerke zu regionalen und nationalen Partnern aufgebaut und gepflegt. Auch die Beziehungen der niedersächsischen Hochschulen ins Ausland sowie die Vorbereitung und Begleitung von Reisen und Delegationen der Landesregierung fallen hierunter. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Hochschulen und regionale Forschungseinrichtun- gen werden beim Ausbau europäischer und internationaler Kooperationen und bei der Beteiligung an EU-Programmen unterstützt. Im Einzelnen beinhalten die Aufgaben des Referates die Entwick- lung von Förderprogrammen, die Bewertung von Förderanträgen, die Erstellung von Voten, generelle Terminvorbereitungen sowie insbesondere auch die Vorbereitung von Auslandsreisen. g) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,3 VZE. h) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0 VZE. l) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 2 VZE. n) In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,2 VZE. o) In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xi) Referat 21: Grundsatzangelegenheiten der Hochschulen, Hochschulrecht, Stif- tungsuniversitäten (St U Gö, ST U Lb, St U Hi) a) Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 5,75 VZE. 410