Aufgabenkritik in der Landesverwaltung - wo können und müssen Niedersachsens Behörden schlanker, stärker und effizienter werden?

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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                          Drucksache 18/9992 b)  Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 4,75 VZE. c)  Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d)  Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. e)  In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f)  Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Referat 21 ist neben seiner Zuständigkeit für allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Abtei- lung 2 für die Grundsatzangelegenheiten der Hochschulen zuständig, wozu organisatorisch u. a. (einschließlich Terminvorbereitungen für die Hausleitung mit Fertigung von Grußworten und Reden sowie bei Bedarf Begleitung) Angelegenheiten der Landeshochschulkonferenz gehören. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt ist das gesamte Hochschulrecht, einschließlich Anwendungs- und Ausle- gungsfragen sowie der Vorbereitung und Begleitung von Gesetzgebungsverfahren. Des Weiteren liegt im Referat 21 die Zuständigkeit für die Grundsatzfragen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Außerdem liegt in Referat 21 die Zuständigkeit für Studienqualitätsmittel, Beiträge und Gebühren, das besondere öffentliche Dienstrecht des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Hochschulen sowie der Mitglieder der Präsidien, einschließlich Vergütungs- und Ne- bentätigkeitsrecht, die Anerkennung nichtstaatlicher Universitäten und gleichgestellter Hochschulen. Und schließlich betreut Referat 21 noch die Stiftungsuniversitäten Göttingen (ohne Universitätsme- dizin), Hildesheim und Lüneburg. g)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,5 VZE. h)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 1 VZE. k)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 1,2 VZE. 411
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                        Drucksache 18/9992 l)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 2,5 VZE. n)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,5 VZE. o)    In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xii)   Referat 22: Universitäten, künstlerische Hochschulen, Gleichstellung (U OL, U OS, U VEC, HBK, HMTMH, LUH, TU BS, TU CI) a)    Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 6,55 VZE. b)    Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 6,55 VZE. c)    Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d)    Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. e)    In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f)    Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? In Referat 22 wird hauptsächlich die Fach- und Rechtsaufsicht über die Universitäten in staatlicher Trägerschaft sowie die Kunst- und Musikhochschulen wahrgenommen. Weitere Aufgabengebiete umfassen die Gleichstellungsförderung an Hochschulen sowie die Ausschreibung und Auswahlpro- zesse für den Wissenschaftspreis Niedersachsen. g)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,5 VZE. h)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. 412
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                    Drucksache 18/9992 i)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0,25 VZE. k)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 5 VZE. l)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0,5 VZE. n)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,25 VZE. o)    In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xiii)  Referat 23: Medizin (MHH, UMG, St TiHo, EMS) a)    Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 9 VZE. b)    Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 8 VZE. c)    Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d)    Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. e)    In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f)    Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Im Referat 23 für Hochschul-Medizin gibt es drei Schwerpunkte. 413
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                       Drucksache 18/9992 Zum einen wird die Fach-und Rechtsaufsicht über die Universitätsmedizinen in Hannover (MMH), Göttingen (UMG) und Oldenburg sowie über die Tierärztliche Hochschule Hannover ausgeübt. Bei der Hochschul-Medizin in Oldenburg liegt dabei der Fokus auf dem Auf- und Ausbau dieser Medizin. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sicherstellung und Begleitung einer geordneten Finanzierung und Wirtschaftsführung dieser Medizinischen Hochschulen, wobei insbesondere Steuerung, Controlling, Berichtswesen im Fokus stehen, zudem die Krankenhausplanung sowie nicht zuletzt die überaus wichtige Mitgestaltung der Gesundheitspolitik im Bund und Land. Als dritter Schwerpunkt ist die Betreuung und Abwicklung des Sondervermögens für den Neubau der Krankenversorgung der MHH und UMG zu nennen. Diese erfolgt im Rahmen des dafür entwickelten Systems der Zentralen Steuerung durch die Dach- gesellschaft des Landes (DBHN) sowie je einer an der MHH und UMG verorteten Baugesellschaft mit Bauherrenverantwortung für die operative Umsetzung des Neubaus. Im Zusammenhang damit steht auch die spezielle Aufgabe, der MHH bzw. der dort verorteten Bau- gesellschaft die Bauherrenverantwortung auch für die Bestandsgebäude der MHH zu übertragen. Diese werden bis zur Fertigstellung der Neubauten für die Krankenversorgung und zum Teil darüber hinaus weiter betrieben werden müssen. Bisher liegt die Bauzuständigkeit noch beim Staatlichen Baumanagement Niedersachsen. g)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,5 VZE. h)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 2,93 VZE. k)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 4,38 VZE. l)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0,42 VZE. n)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,77 VZE. 414
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                      Drucksache 18/9992 o)   In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xiv)    Referat 24: Fachhochschulen, Berufsakademien a)   Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 4,34 VZE. b)   Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 4,34 VZE. c)   Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d)   Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. e)   In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f)   Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Referat 24 betreut die sechs staatlichen Fachhochschulen (Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, Hochschule Hannover, Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Hochschule Wilhelms- haven/Oldenburg/Elsfleth, Hochschule Emden/Leer, Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege) so- wie eine Hochschule in Trägerschaft einer Stiftung (Stiftung Hochschule Osnabrück). Zudem betreut das Referat acht Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft in Niedersachsen. Hierzu gehört insbesondere die staatliche Anerkennung als Hochschule, die Genehmigung neuer oder wesentlicher Änderungen von Studiengängen einschließlich der Bestimmung der Akkreditie- rungsagentur, Beantragung und Begleitung von Verfahren zur Konzeptprüfung und Institutionellen Akkreditierung, die Gewährung von Zuwendungen einschließlich der Prüfung der Verwendungsnach- weise sowie die Bearbeitung der Anfragen, Beschwerden, Petitionen und Terminvorbereitungen der Hausleitung zu den privaten Hochschulen. Des Weiteren ist das Referat zuständig für die Betreuung der sieben Berufsakademien in Nieder- sachsen, insbesondere für die Genehmigung von Einrichtungen und Studiengängen und die Bestel- lung der Mitglieder des Landeskuratoriums sowie alle Anfragen und Termine in diesem Bereich. g)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,5 VZE. h)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i)   In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. 415
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                      Drucksache 18/9992 j)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0,8 VZE. k)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 2,4 VZE. l)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0,2 VZE. n)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,2 VZE. o)    In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xv)    Referat 25: Ausbildungsförderung, Studentische Angelegenheiten, Studenten- werke a)    Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 5 VZE. b)    Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 5 VZE. c)    Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d)    Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? 1 x Sachbearbeitung Ausbildungsförderung. e)    In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f)    Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Referat 25 nimmt die dem MWK als oberster Landesbehörde obliegende Aufgabe der Ausführung des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG) im Auftrag des Bundes gemäß § 39 BAföG i. V. m. Artikel 104 a und 85 GG wahr. Dazu zählt die Förderung von Auszubil- denden in Niedersachsen sowie bundesweit, sofern Auszubildende eine Ausbildungsstätte in Groß- britannien oder Irland besuchen. Zu den Aufgaben des Referats in diesem Bereich gehören u. a. die 416
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                          Drucksache 18/9992 Fachaufsicht über die im Land für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sowie an fünf Hochschulen errichteten Ämter für Ausbildungsförderung einschließlich der von den Hochschulen zur Bearbeitung herangezogenen Förderungsabteilungen der Studentenwerke, die Bearbeitung von Eingaben bei Bund und Land sowie der Anfragen der Ämter und Studentenwerke, die Koordination des Einsatzes von EDV-Verfahren im BAföG-Vollzug sowie die Vertretung des Landes gegenüber Bund und Län- dern. Im Rahmen der Bearbeitung studentischer Angelegenheiten erfolgt im Referat neben der Bearbei- tung von Angelegenheiten u. a. der Studierendenschaften und des Niedersächsischen Studienkol- legs insbesondere die landesweite Sicherstellung der gesetzeskonformen Ausführung des Bundes- gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms bei der Vergabe von Deutschland- stipendien durch die Hochschulen in Niedersachsen. Darüber hinaus übt das Referat die Rechtsaufsicht über die Studentenwerke aus einschließlich der Genehmigung von deren Satzungen. Die Angelegenheiten der Studentenwerke werden umfänglich betreut, u. a. von der Wirtschaftlichkeit über die Studierendenwohnraumförderung bis hin zur Gewäh- rung der gesetzlichen Finanzhilfe des Landes. g)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,5 VZE. h)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 2,75 VZE. k)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0,75 VZE. l)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 0,5 VZE. n)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,5 VZE. o)    In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 417
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                          Drucksache 18/9992 xvi)   Referat 26: Hochschulentwicklung, Qualitätssicherung, Lehrerbildung a)    Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 6,93 VZE. b)    Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 6,93 VZE. c)    Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d)    Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? 1 x Referentin/Referent Hochschulentwicklung. e)    In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f)    Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? Im Referat 26 werden alle Abstimmungen zu den Studiengangplanungen der Hochschulen durchge- führt. Ebenfalls befasst sich das Referat mit der Umsetzung grundlegend neuer Angebote im Bereich von Studium und Lehre, so z. B. aktuell mit den (Teil-)Akademisierenden in den nicht-ärztlichen Ge- sundheitsberufen oder mit Modellvorhaben, und mit entsprechenden Projekten, die z. B. mit einschlä- gigen Bund-Länder-Programmen oder landesseitiger Förderung unterstützt werden. Zudem werden alle fachlichen Fragen zur wissenschaftlichen Weiterbildung behandelt. Hinzu treten der Abschluss von Zielvereinbarungen gemäß NHG, hierzu zählt auch der Hochschulentwicklungsvertrag als Rah- menzielvereinbarung. Ein weiteres Arbeitsfeld ist durch die Qualitätssicherung bestimmt. Diese fo- kussiert auf die Programm- und Systemakkreditierung, aber auch auf Evaluationsverfahren insbe- sondere der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen. Schließlich kümmert sich das Referat 26 um alle Aspekte der ersten (hochschulischen) Phase der Lehrkräftebildung und führt die Abstim- mungen mit dem Kultusministerium herbei, u. a. hinsichtlich der Lehrkräftebedarfsprognose. g)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,5 VZE. h)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j)    In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. 418
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                    Drucksache 18/9992 k)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0,68 VZE. l)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 5 VZE. n)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 0,75 VZE. o)  In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xvii)   Referat 27: Hochschulcontrolling, Bildungsökonomie a)  Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 7,13 VZE. b)  Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 7,13 VZE. c)  Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d)  Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. e)  In welchen Fällen weichen bei den im Referat eingesetzten Beamten bzw. Be- schäftigten Besoldung bzw. Vergütung von der jeweiligen Stellenbewertung ab? Fehlanzeige. f)  Welche Aufgaben werden im Referat allgemein erledigt? In Referat 27 werden die Aufgaben Hochschulcontrolling und Hochschulstatistik und Hochschulzu- gang bearbeitet. Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bilden Fragen des Hochschulzugangs und der Hochschulzulassung. Im Portfolio des Referats befindet sich darüber hinaus das Themenfeld der staatlich reglementierten Berufe. g)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft durch die Übernahme von Führungsaufgaben gebunden? 0,5 VZE. 419
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                  Drucksache 18/9992 h)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat Arbeits- kraft für eine referatsinterne Assistenz gebunden? 0 VZE. i)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben zur inneren Verwaltung des Ministeriums (z. B. Personal, Haushalt, in- nerer Dienst) wahrgenommen? 0 VZE. j)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit unmittelbarer Verwaltungszuständigkeit zur Ausführung von Bun- des- oder Landesrecht wahrgenommen? 0 VZE. k)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil wird im Referat die Dienst- oder Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden wahrgenommen? 0,5 VZE. l)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit allgemeinpolitischem Bezug (z. B. politische Planung und Abstim- mung, aber auch Konferenzen usw.) wahrgenommen? m)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat fach- politische Aufgaben ohne unmittelbare Verwaltungszuständigkeit wahrge- nommen und welche genau? 4,58 VZE. n)  In welchem Umfang bzw. mit welchem Stellenanteil werden im Referat Auf- gaben mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Kommunikation wahrge- nommen? 1 VZE. o)  In welchem Umfang haben sich diese Zuständigkeiten im Referat seit der Ab- schaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen verändert? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. xviii) Referat 31: Grundsatzangelegenheiten der Kultur, SBK, Klosterkammer a)  Wie viele Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte stehen dem Referat zur Verfügung? 4,2 VZE. b)  Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt? 4,2 VZE. c)  Für welche Tätigkeiten im Referat liegen keine Dienstposten- bzw. Stellenbe- schreibungen vor? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. d)  Für welche Tätigkeiten im Referat liegen lediglich Dienstposten- bzw. Stel- lenbeschreibungen vor, die nicht jünger als zehn Jahre sind? Siehe Hinweise des MWK zu Frage 18. 420
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