Wie unterstützt der Pflanzenschutzdienst in Nordrhein-Westfalen die Aufklärung von Verdachtsfällen unzulässiger Pflanzenschutzmittelanwendung und von Abdriftschäden Betroffene?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/14824 17. Wahlperiode 12.08.2021 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5730 vom 19. Juli 2021 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14553 Wie unterstützt der Pflanzenschutzdienst in Nordrhein-Westfalen die Aufklärung von Verdachtsfällen unzulässiger Pflanzenschutzmittelanwendung und von Abdriftschäden Betroffene? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Durchführung und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Pflanzenschutz- gesetzes (PflSchG) obliegt in Nordrhein-Westfalen (NRW) dem Pflanzenschutzdienst, welcher bei der Landwirtschaftskammer NRW angesiedelt ist. Die Aufgaben des Pflanzenschutzdiens- tes umfassen unter anderem die Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes, insbesondere der guten fachlichen Praxis einschließlich des integrierten Pflanzenschutzes, die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und Verfahren des Pflanzenschut- zes sowie die Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (§ 59 PflSchG). Ein konkreter Verdacht zu einem Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann dem Pflan- zenschutzdienst mitgeteilt werden. Ein entsprechendes Formular „Vordruck Anzeige wegen Verdachts unzulässiger Pflanzenschutzmittelanwendungen“ ist auf der Homepage der Land- 1 wirtschaftskammer abrufbar. Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige Fachrechtsbehörde entscheidet über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens 2 nach pflichtgemäßem Ermessen. Auch ein Verdacht auf Bienenvergiftung durch Pflanzen- 3 schutzmittel kann dem Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. Bienenproben werden vom 4 5 Julius-Kühn-Institut untersucht. Entsprechende Formulare sind ebenfalls online abrufbar. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5730 mit Schreiben vom 11. August 2021 namens der Landesregierung beantwortet. 1 https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/genehmigungen/pdf/anzeige-ordnungswid- rigkeit.pdf. 2 https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/genehmigungen/index.htm#kontrollen. 3 Ebd. 4 https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/obstbau/bienenvergiftungen.htm. 5 Ebd. Datum des Originals: 11.08.2021/Ausgegeben: 18.08.2021
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14824 Vorbemerkung der Landesregierung Fallbezogene Unterlagen von Anzeigen wegen Verdachts unzulässiger Pflanzenschutzmittel- anwendungen werden vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen nach Abschluss der Bearbeitung für drei Kalenderjahre aufbewahrt und anschlie- ßend vernichtet. Eine Auswertung erfolgt daher für die letzten drei Jahre. 1. Wie viele Verdachtsfälle eines Verstoßes gegen das Pflanzenschutzgesetz wurden dem Pflanzenschutzdienst NRW in den vergangenen zehn Jahren übermittelt? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzeige wegen Verdachts unzulässiger Pflanzenschutzmittelanwendungen und Meldung eines Verdachts auf Bienenver- giftung durch Pflanzenschutzmittel) 2. Wie viele anlassbezogene Kontrollen wurden in den unter Frage 1 genannten Fäl- len durchgeführt? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kontrolle aufgrund ei- ner „Anzeige wegen Verdachts unzulässiger Pflanzenschutzmittelanwendungen“, Kontrolle aufgrund der Meldung eines Verdachts auf Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel) 3. In wie vielen der unter Frage 1 genannten Fälle konnte der gemeldete Verdacht durch die Ermittlungen des Pflanzenschutzdienstes beziehungsweise durch Un- tersuchungen des Julius-Kühn-Instituts in den vergangenen zehn Jahren bestätigt werden? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Jahr) Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (PSD NRW) nimmt gemäß § 59 Absatz 2 Nr. 8 des Pflanzenschutzgesetzes Aufgaben im Rahmen der Fachrechtskontrolle im Auftrag des Direktors der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfa- len als Landesbeauftragter (LB) bzw. als zuständige Fachbehörde wahr. Auf dieser rechtlichen Grundlage werden alle eingereichten Anzeigen für eine effiziente Aufklärung auf Spezifität und rechtliche relevante Hinweise vom Pflanzenschutzdienst gesichtet, gefiltert und bewertet. Im dargestellten Zeitraum von 2018-2020 erfolgte bei etwa 40 % der Anzeigen eine zusätzli- che, vertiefende, anlassbezogene Vor-Ort-Kontrolle. Von den Bürgeranzeigen wurden etwa dreiviertel der Verfahren anschließend eingestellt. Davon etwa 40 % wegen zu geringer Aus- sicht auf Aufklärung und etwa 60 % der Fälle, weil der Verdacht einer unzulässigen Pflanzen- schutzmittelanwendung entkräftet werden konnte. In etwa einem Viertel der Fälle kam es zu einer ordnungsrechtlichen Maßnahme (siehe Tabelle 1). Besteht bei angezeigten Verdachts- fällen, trotz intensiven Bemühens um Aufklärung, keine Aussicht auf erfolgreiche Ahndung oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, werden diese Fälle depriorisiert. Anzeigen, bei denen zu wenig oder nicht nachvollziehbare Informationen vorliegen, werden in der Regel nicht wei- terverfolgt. Diese wurden auch nicht statistisch erfasst. Die Darstellung in Tabelle 1 beschränkt sich folglich auf die erfassten Anzeigen. Bei Bürgeranzeigen ist die Quote der Verdachtsfälle, die sich entkräften, mit ca. 40-45 % verhältnismäßig hoch. 2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14824 Tabelle1: Anzahl dokumentierter Anzeigen auf Verdacht unzulässiger Pflanzenschutz- mittel-Anwendungen nach Jahr und Ergebnis Jahr Anzahl Anzeigen Dezentrale Einstel- Abschluss mit auf Verdacht un- Nach-Ermittlun- lung des ordnungsrechtli- zulässiger PSM- gen (Vor-Ort- Verfahrens cher Maßnahme Anwendungen Kontrolle) (OWiG / Anord- nung) 2020 140 58 (41 %) 98 (70 %) 27* (19 %) 2019 106 44 (41 %) 80 (75 %) 26 (25 %) 2018 69 28 (41 %) 51 (74 %) 18 (26 %) * Weitere 15 Fälle sind noch nicht abgeschlossen. Meldungen eines Verdachts auf Bienenvergiftung Im Rahmen des Pflanzenschutzkontroll-Programms des Bundes und der Länder wurde in den Jahren 2014-2016 ein bundesweiter Kontrollschwerpunkt zum Bienenschutz festgelegt, sowie eine begleitende Informationskampagne durchgeführt. Seitdem besteht bis heute eine hohe Sensibilität der Anwender von Pflanzenschutzmitteln für den Bienenschutz und die Vermei- dung von Anwendungsfehlern. So wurden zuletzt 2017 bei zwei Anlasskontrollen Verstöße festgestellt und geahndet. In den Jahren 2018 bis 2020 wurden dem Pflanzenschutzdienst 34 Bienenschäden gemeldet. In jedem Fall wurden die Proben von der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen des Ju- lius Kühn-Instituts (JKI) untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung hat in den meisten Fällen ergeben, dass es keinen Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gab. Es verblieben in diesem Zeitraum nur wenige Fälle, die sich nicht aufklären ließen. Wo der Kontakt der Bienen mit den analytisch gefundenen Wirkstoffen stattgefunden hat, konnte in diesen Fällen nicht mehr festgestellt werden. Im Jahr 2018 war ein Fall nicht aufklärbar, weil der in bienentoxischer Konzentration nachge- wiesene insektizide Wirkstoff (Dinotefuran) in Deutschland und der EU nicht als Pflanzen- schutzmittel-Wirkstoff zugelassen und somit auch nicht käuflich erwerblich ist, wohl aber als Wirkstoff in Tierarzneimitteln zur Bekämpfung von Parasiten bei Katzen und Hunden enthalten ist. Im Jahr 2019 waren vier Fälle nicht aufklärbar. Ursachen hierfür waren die Probenmengen (Bienen), die seitens der betroffenen Imker/Bienensachverständigen geliefert wurden, die deutlich zu gering für eine Bearbeitung bei der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen des JKI waren. Im Jahr 2020 waren drei Fälle nicht aufklärbar. In diesen Fällen wurden insektizide Wirkstoffe gefunden, die als Ursache für die Bienenvergiftung vom JKI nicht völlig ausgeschlossen wer- den konnten. Die gemessene Wirkstoffmenge lag jedoch deutlich unter der jeweils akut bie- nentoxischen Konzentration. Tabelle 2: Anzahl gemeldeter Bienenschäden nach Jahr und Ergebnis Jahr Anzahl gemeldete Ahndung Nicht aufklär- Entkräftet Bienenschäden bar 2020 14 keine 3 11 2019 12 keine 4 8 2018 8 keine 1 7 3
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14824 4. Welche niedrigschwelligeren Angebote als die Einreichung einer „Anzeige wegen Verdachts unzulässiger Pflanzenschutzmittelanwendungen“ macht die Landwirt- schaftskammer NRW Bürgerinnen und Bürgern, die eine entsprechende verdäch- tige Pflanzenschutzmittelanwendung bemerken? Sowohl die Dienststellen der Landwirtschaftskammer NRW als auch des LB sind per Mail, per Telefon und per Fax auch für Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Konkrete Hinweise auf mög- liche Rechtsverletzungen werden hausintern zeitnah an den zuständigen Sachbereich weiter- geleitet. Das veröffentlichte Formular zu Anzeige eines Verdachts auf unzulässige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird gut angenommen und hilft den Sachverhalt frühzeitig zu kon- kretisieren und zu bearbeiten. 5. Wie unterstützt die Landwirtschaftskammer NRW Landwirtinnen und Landwirte, deren landwirtschaftliche Nutzflächen von Pflanzenschutzmittelabdrift betroffen sind? Der Pflanzenschutzdienst ist, neben den ordnungsrechtlichen Maßnahmen, in starkem Maße präventiv zur Vermeidung von Abdriftschäden engagiert. Im Rahmen der Pflichtfortbildung zur Pflanzenschutzsachkunde, auf Feldtagen und mittels Infofaxen wird vermittelt, wie das Risiko einer Abdrift auch unter Berücksichtigung von Anwendungs- und Anbautechnik reduziert wer- den kann. Auch die Landwirtschaftskammer ist im besonderen Maße über die Beratung und durch die Organisation und Durchführung von Sachkundefortbildungen im Pflanzenschutz ak- tiv, um für das Thema der Abdrift zu sensibilisieren. Im Rahmen einer Broschüre zur Abdrift- vermeidung hat die Landwirtschaftskammer Informationen zu diesem Thema erarbeitet und zur Verfügung gestellt: Abdrift auf landwirtschaftlichen Flächen erkennen und vermeiden – Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (www.pflanzenschutzdienst.de/ackerbau/abdrift-vermeiden.htm). 4