Digital First oder NRW Second – Wie ist die schwarz-gelbe Digitalisierungsbilanz?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 Gaming GmbH (bis 2019 Turtle Entertainment GmbH) bereits im Jahr 2000 gegründet worden und im Bereich des elektronischen Sports tätig. Sie betreibt unter anderem die Electronic Sports League (ESL), die größte Liga für Computerspielerinnen und -spieler in Europa. Mit Produkten wie der Electronic Sports League ist das Unternehmen weltweit in mehr als 30 Län- dern aktiv und kann mehrere Millionen Nutzende verzeichnen. Innerhalb kürzester Zeit hat sich die ESL Gaming GmbH respektive Turtle Entertainment zum europäischen Marktführer im Bereich des elektronischen Sports entwickelt. Die E-Sport-Turniere des Kölner Unterneh- mens werden online und in großen Veranstaltungshallen weltweit durchgeführt. Neben diesen Unternehmen ist unter anderem die E-Sport-Organisation SK Gaming in Köln tätig, deren Teams weltweit erfolgreich an Turnieren teilnehmen. Eine Reihe von traditionellen Sportverei- nen hat mittlerweile auch eigene E-Sport-Mannschaften, die in verschiedenen Ligen aktiv sind. Außerdem hat E-Sport als gewichtiger Teil der Jugendkultur eine breite Basis in viele kleineren Organisationen und Vereinen in ganz Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Kinder, Fami- lie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes NRW mit rund 440.000 Euro das bundesweit erste Projekt „E-Sport als Angebot der außerschulischen Jugendarbeit im Sportverein NRW“. Das Projekt der Sport- jugend NRW umfasst insbesondere die technische Ausstattung von 12 Modellstandorten, me- dienpädagogische Qualifizierungsangebote und eine wissenschaftliche Begleitung. Mit dem Modellprojekt soll die digitale Bildung und Medienkompetenz in der Jugendarbeit der Sport- vereine gestärkt und verankert werden. Darüber hinaus wurde die esports player foundation im Jahr 2019 in Köln gegründet und im Januar 2020 eröffnet. Sie erhielt in den Jahren 2019 und 2020 eine Anschubfinanzierung durch die Landesregierung. Seit ihrer Gründung hat sich die esports player foundation zu einer zent- ralen Nachwuchsförderung im deutschen E-Sport etabliert. Mit dieser Unterstützung hat die Landesregierung einen großen Beitrag zur Förderung junger E-Sport-Talente in Nordrhein- Westfalen geleistet. Im Rahmen des Ruhr-Konferenz-Projektes Ideencluster Sport ist für August 2021 die Grün- dung eines Innovationsnetzwerkes Sport vorgesehen. Dies soll unter anderem identifizieren, wie sich Sport und E-Sport, etwa durch neue Technologien im Bereich augmentierte und vir- tuelle Realitäten, perspektivisch entwickeln werden und welche Potenziale damit verbunden sind. 377. Mit welchen Maßnahmen unterstützte die Landesregierung darüber hinaus E- Sports seit 2017? Für die Beantwortung der Frage 377 wird auf die Antwort der Frage 376 verwiesen. 378. Welche Gesetze wurden mit welchem Ergebnis und mit welcher konkreten Schlussfolgerung auf Hindernisse für die Entstehung neuer digitaler Geschäfts- modelle im Bereich der Sharing Economy, der Künstlichen Intelligenz oder auto- nomer Mobilität untersucht? Das bedeutendste Legislativvorhaben der letzten Jahre hinsichtlich digitaler Geschäftsmodelle ist das „Digital Services Act package“, dass seitens der Europäischen Kommission in 2020 initiiert wurde. Konkret legte die Europäische Kommission Vorschläge für zwei Rechtsakte vor, den Digital Services Act sowie den Digital Markets Act. 271
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 Die Landesregierung hat sich bereits im Entstehungsprozess der Rechtsakte eingebracht. So hat die Landesregierung an der allgemeinen Konsultation „Legislativpaket über digitale Dienste: öffentliche Konsultation“ der Europäischen Kommission teilgenommen. Das Ministe- rium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat zudem an der Roadmap-Konsultation „Digital Services Act package: Ex ante regulatory instrument for large online platforms with significant network effects acting as gate-keepers in the European Union’s internal market“ teilgenommen. Ebenfalls wurde die Position der Lan- desregierung in die entsprechenden Bundesrats-Verfahren eingebracht. Bei den vorgenannten Initiativen hat die Landesregierung stets das Ziel verfolgt, dass mit den neuen Rechtsakten keine Hindernisse für die Entstehung neuer Geschäftsmodelle entstehen. Generell berücksichtigt die Landesregierung dieses Ziel bei der Bewertung neuer und der Eva- luierung bestehender Gesetze. Die Landesregierung hat zudem das „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes“ (Gesetz zum autonomen Fahren) der Bundesregierung im Rahmen des Bundesratsverfahrens konstruktiv unterstützt. Das Gesetz, das am 28.07.2021 in Kraft getreten ist, wird von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt, da hiermit insbeson- dere die Technologien des führerlosen Fahrens in festgelegten Betriebsbereichen auf öffentli- chen Straßen eingehend erprobt, weiterentwickelt und in den Realbetrieb gebracht werden können. 379. Wie oft hat der Beirat Digitale Wirtschaft seit 2017 getagt? Der Beirat Digitale Wirtschaft tagt zweimal jährlich, jeweils zur Jahresmitte und zum Jahres- ende. Somit hat der Beirat in der aktuellen Legislaturperiode sieben Mal getagt (Stichtag: 30. Juni 2022). 380. Welche Themen wurden in den einzelnen Sitzungen jeweils behandelt? Die folgenden Themen wurden bislang vom Beirat Digitale Wirtschaft in der laufenden Legis- laturperiode behandelt: • Digitalstrategie: alle Sitzungen • Digitalisierung der Wirtschaft: alle Sitzungen • Blockchain: 3. Sitzung • Corona-Pandemie: 5. Sitzung • Cybersecurity: 1. Sitzung, 4. Sitzung • Data Science/Künstliche Intelligenz: 6. Sitzung, 7. Sitzung • Digital-Gipfel 2019 in Dortmund: 4. Sitzung • Digitale Business-to-Business(B2B)-Plattformen: 4. Sitzung, 6. Sitzung • Digitale Bildung: 1. Sitzung, 6. Sitzung, 7. Sitzung • Förderprogramm Mittelstand.Innovativ & Digital: 4. Sitzung, 5. Sitzung • GAIA-X: 4. Sitzung • Marketing: Nordrhein-Westfalen als digitaler Standort (Leuchttürme und Stärken): 1. Sitzung, 2. Sitzung, 5. Sitzung • Programm DWNRW-Hubs: 2. Sitzung • Programm Scale-up.NRW: 6. Sitzung • Venture Capital / Finanzierung: 1. Sitzung, 4. Sitzung 272
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 381. Welche Delegationsreisen zu Fragen der Digitalisierung haben der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Staatssekretär seit 2017 unternommen? (Bitte aufführen nach Datum, Ziel, Delegationsstärke und - zusammensetzung, Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern) Aufgeführt werden hier ausschließlich Dienstreisen mit einem expliziten Schwerpunkt auf The- men der Digitalisierung. Die Digitalisierung als ein zentrales Querschnittsfeld war und ist Be- standteil nahezu jeder Dienstreise. Auch bei den Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern muss eine Auswahl vorgenom- men werden, da im Rahmen einer Dienstreise eine Vielzahl von Treffen und Gesprächen zu Stande kommen (zum Beispiel am Rande von Veranstaltungen oder in Round-Table-Gesprä- chen). Datum Ziel Delegation Gesprächspartnerinnen und Ge- sprächspartnern (Auswahl) 12.10.2017 Estland, Minister für Wirtschaft, Innovation, • Margus Püüa, Senior Expert bis Tallinn Digitalisierung und Energie des E-Governance Academy 13.10.2017 Landes Nordrhein-Westfalen, Be- • Anna Piperal, Leiterin gleitung aus dem Ministerium und e-Showroom der beiden Außenwirtschaftsge- • Siim Sikkut, Staatssekretär für IT sellschaften, externe Delegation • Sandra Särav, Beraterin der estni- schen Regierung für Digitalisierung • Martin Goroško, Leiter Startup-Inku- bator • Maria Alajõe, Leiterin Innovations- zentrum Mektory • Christoph Eichhorn, Deutscher Bot- schafter • Verschiedene Unternehmensvertre- tende 19.10.2018 Nieder- Minister für Wirtschaft, Innovation, • Raymond Knops, Staatssekretär im bis lande, Digitalisierung und Energie des Innenministerium 20.04.2018 Den Haag Landes Nordrhein-Westfalen, Be- • Eric Wiebes, Minister für Wirtschaft gleitung aus dem Ministerium • Dirk Brengelmann, Deutscher Bot- schafter • Verschiedene Unternehmensvertre- tende 12.09.2018 USA, San Minister für Wirtschaft, Innovation, • Karin Immergluck und Dr. Burton bis Francisco Digitalisierung und Energie des Lee, Stanford University 16.09.2018 und Chi- Landes Nordrhein-Westfalen, Be- • Andreas von cago gleitung aus dem Ministerium und Bechtholsheim den Außenwirtschaftsgesellschaf- • Verschiedene Unternehmensvertre- ten, externe Delegation tende 19.04.2018 Nieder- Staatssekretär des Ministeriums • Prinz Constantijn van Oranje lande, für Wirtschaft, Innovation, Digitali- • Herr Gedeputeerde Dr. Scheffer Arnhem sierung und Energie (Provinz Gelderland) des Landes Nordrhein-Westfalen, Begleitung aus dem Ministerium 16.10.2018 bis Tokyo, Minister für Wirtschaft, Innovation, • Toshiyuki Hata, Vize Gouverneur 20.10.2018 Osaka, Digitalisierung und Energie des • Unternehmensvertreter Japan Landes Nordrhein-Westfalen, Be- • Jun Arai Vice Gouverneur Präfektur gleitung aus dem Ministerium und Osaka 273
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 den Außenwirtschaftsgesellschaf- ten, externe Delegation 27.02.2019 bis Tel Aviv, Minister für Wirtschaft, Innovation, • Dr. Anna Janus, Wirtschaftsabtei- 01.03.2019 Israel Digitalisierung und Energie des lung Deutsche Botschaft Landes Nordrhein-Westfalen, Be- • Georg Enzweiler, Gesandter er BRD gleitung aus dem Ministerium und in Israel den Außenwirtschaftsgesellschaf- • Unternehmensvertreter ten, externe Delegation 05.03.2019 London, Minister für Wirtschaft, Innovation, • Robin Walker, Parliamentary Under GB Digitalisierung und Energie des Secretary of State Department for Landes Nordrhein-Westfalen, Be- Exiting the European Union gleitung aus dem Ministerium • Peter Wittig, Botschafter 02.04.2019 bis St. Pe- Minister für Wirtschaft, Innovation, • Dr. Eltje Aderhold, Generalkonsulin 04.04.2019 tersburg, Digitalisierung und Energie des • Alexander Beglov, Gouverneur St. Russland Landes Nordrhein-Westfalen, Be- Petersburg gleitung aus dem Ministerium und • Unternehmensvertreter den Außenwirtschafts-gesell- schaften, externe Delegation 03.09.2019 Japan, Staatssekretär des Ministeriums • Prinz Constantijn van Oranje bis 08.09.2019 Tokyo für Wirtschaft, Innovation, Digitali- • Herr Dr. Scheffer (Regionalminister sierung und Energie Provinz Gelderland) des Landes Nordrhein-Westfalen, • Frau Ina Lepel Begleitung aus dem Ministerium, (Deutsche Botschafterin) Delegation der Außenwirtschafts- • Vertreter diverser japanischer Unter- gesellschaften nehmen • Vertreter diverser japanischer und deutscher Medien • Vertreter der Japan Bank for Inter- national Cooperation • Herr Takatoshi Die (Vize-Gouverneur) 22.03.2021 Virtuell: Minister für Wirtschaft, Innovation, • Andy Burnham, Mayor, Greater Manches- Digitalisierung und Energie des Manchester Region ter Landes Nordrhein-Westfalen, Be- gleitung aus dem Ministerium VIII Verbraucherschutz, Datenschutz und IT-Sicherheit 382. Durch welche konkreten Maßnahmen stärkt die Landesregierung den Verbrau- cherschutz in der digitalen Welt? Die Digitalisierung in den verschiedenen Marktsegmenten hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung im Verbraucheralltag gewonnen. Daher beschäftigt sich die nordrhein- westfälische Landesregierung intensiv mit digitalen Fragestellungen. Ein zeitgemäßer Ver- braucherschutz in der digitalen Welt benötigt neue Regeln und Instrumente, um die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken. Es bedarf dabei verbindlicher Qualitätsan- forderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz. Dabei reicht die verbraucherpolitische The- menpalette beispielsweise von Kennzeichnung und Transparenzanforderungen an algorith- menbasierte Entscheidungssysteme über einen europaweiten risikobasierten Regulierungs- und Aufsichtsrahmen für Anwendungen Künstlicher Intelligenz bis hin zu innovativem Daten- schutz durch Technikgestaltung wie zum Beispiel die Stärkung der Datensouveränität durch Automatisierung oder die Entwicklung verbraucherzentrierter Datenmanagement-Portale. Die 274
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 Landesregierung Nordrhein-Westfalen bringt sich stets mit verbraucherpolitischen Initiativen und Positionierungen zu wichtige Vorhaben in Bundesratsverfahren ein, wie zum Beispiel im Rahmen der europäischen Datenstrategie, dem Weißbuch Künstliche Intelligenz oder dem Gesetzespaket zum Digital Services Act, dass den Rechtsrahmen für digitale Dienstleistungen zeitgemäß erneuert. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Verlagerung von Alltagstätigkeiten in den digitalen Konsumalltag noch weiter beschleunigt. Umso wichtiger ist, dass mit der Verbraucherzent- rale Nordrhein-Westfalen der Landesregierung eine kompetente Ansprechpartnerin landes- weit zur Seite steht. Bei Fragen zum digitalen Verbraucheralltag der Bevölkerung bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine zuverlässige, anbieterunabhängige Beratung und schnelle Hilfe. Nicht nur mit ihrem landesweiten Netz an 62 Beratungsstellen, sondern auch mit ihren zunehmend digital aufgestellten Beratungsangeboten (wie zum Beispiel Vide- ochat-Beratung oder Online-Seminare) können die gestiegenen Informationsbedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgefangen werden. Im Jahr 2020 verzeichnete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum Beispiel über 40 Mio. Besucherinnen und Besucher auf der Internetseite. In dem landesweiten Beratungs- stellennetz konnten – trotz der Corona-Pandemie – über 350.000 Verbraucheranliegen erle- digt werden, es wurden über 300 Online-Seminare angeboten und mehr als 100.000 Verbrau- cherinnen und Verbraucher nahmen an den digitalen und analogen Veranstaltungen der Ver- braucherzentrale Nordrhein-Westfalen teil. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgt für die kommenden Jahre das Ziel, das hohe Niveau des Verbraucherschutzes nicht nur zu erhalten, sondern die Förderung insbe- sondere zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen adäquat auszubauen. Die neue Vereinbarung zwischen Landesregierung und Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2021 bis 2025 sieht eine institutionelle Förderung in Höhe von rund 21 Mio. Euro – und damit eine ganz erhebliche Aufstockung der Förderung – vor. Damit schafft die Landes- regierung die Grundlage für den zukunftsfähigen Ausbau von analogen und digitalen Bera- tungsinstrumenten und stärkt unter anderem auch den Verbraucherschutz in der digitalen Welt. Neben dem verstärkten Einsatz von digitalen Instrumenten zur Durchsetzung von Verbrau- cherrechten (zum Beispiel Selbsthilfe-Tool „Flugärger-App“) setzt die Landesregierung Nord- rhein-Westfalen auf die zielgruppenspezifische Vermittlung von Digitalkompetenzen im Be- reich der Verbraucherbildung. Hierzu wird zum Beispiel auf die diversen Aktivitäten zur Stär- kung von Digital- und Medienkompetenzen älterer Menschen verwiesen (siehe Beantwortung zu Fragen 99, 100 und 385). Darüber hinaus sucht das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen seit 2018 intensiv den Dialog mit Expertinnen und Experten aus Verbraucherforschung, Digitalgesellschaft, Digitalwirtschaft sowie haupt- und ehrenamtlichen Verbraucherschützerinnen und -schützern zu Chancen und Risiken der zunehmenden Digitalisierung des Verbraucheralltags im Rahmen der Tagungs- reihe „Verbraucherschutz digital“ (siehe Beantwortung zu Fragen 385 und 506). 383. Durch welche Projekte fördert die Landesregierung die Forschung zum Verbrau- cherschutz in der digitalen Welt? Die informationelle Selbstbestimmung von personenbezogenen Daten ist zentral für die Ge- staltung des digitalen Verbraucheralltags. Um das Potenzial einer gezielten Unterstützung von 275
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der informationellen Selbstbestimmung durch Daten- treuhänderschaftsmodelle besser einschätzen zu können, veranstaltet das Kompetenznetz- werk Verbraucherforschung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem Institut für Verbraucherinformatik der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg 2021 eine digitale Veranstaltungsreihe zum Thema Datentreuhänderschaft. Die Projektförderung durch das Mi- nisterium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen verfolgt dabei den Ansatz, mit einem Call for Papers sowie monatlichen digitalen Vortragsveranstaltungen den wissenschaftlichen Diskurs anzuregen und Expertise für ver- braucherpolitische Akteurinnen und Akteure und die interessierte Öffentlichkeit zu erlangen. Auch die Praxistauglichkeit von technischen Lösungen aus dem Bereich der Verbraucherin- formatik zur individuellen Verwaltung des „digitalen Fußabdrucks“ wird genauer in den Blick genommen. Gemeinsam mit dem bayerischen Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen 2019 eine repräsentative „Verbraucherstudie 2019: Wie erreicht man Verbraucher im Zeitalter digitaler Informationsangebote?“ beauftragt. Die Studie geht der Frage nach, wel- che aktuellen Suchstrategien und Nutzungsgewohnheiten Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet haben und welche Konfliktlösungsstrategien sie im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes verfolgen. Im Ergebnis werden unter anderem eine Weiterentwicklung und Verbesserung der digitalen Informations- und Beratungsangebote der Verbraucherorga- nisationen beispielsweise durch Chatbots oder Podcasts empfohlen. 384. Welche Gefährdungsanalyse liegt den verbraucherpolitischen Aktivitäten der Lan- desregierung hierbei zu Grunde, insbesondere mit Blick auf die jeweils spezifi- schen Anforderungen von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen? Die institutionell geförderte Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und ihre 62 Beratungs- stellen in den Kommunen sind zentrale Anlaufstelle für die Bevölkerung bei Problemen im ana- logen und digitalen Verbraucheralltag. Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg der Arbeit der Verbraucherzentrale besteht darin, Verbraucherinnen und Verbraucher über aktuelle Gefah- ren zu informieren und ein einfaches und niederschwelliges Informations- und Beratungsan- gebot zur Verfügung zu stellen. Durch eine quantitative und qualitative (anonymisierte) Vor- gangserfassung sämtlicher Anfragen und Beschwerden können strukturelle Verbraucherprob- leme frühzeitig aufgedeckt und gezielte Maßnahmen eingeleitet werden, um die Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher zu lösen. Somit obliegt der Verbraucherzentrale im Rah- men einer Gefährdungsanalyse eine „Seismographen-Funktion“. Die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht wird darüber hinaus in Deutschland seit dem 01.01.2020 als institutionalisierte Aufgabe beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) wahrgenommen. Der neue Geschäftsbereich Marktbeobachtung hat Teams zu den Bereichen Digitales, Energie und Finanzen eingerichtet. Diese spezialisierten Teams werten dafür bundesweit Meldungen zu Auffälligkeiten und Verbraucherbeschwerden aus – im Jahr 2020 erreichten den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. knapp 380.000 Anfragen und fast 237.000 Beschwerden zu Produkten und Anbietenden. Damit hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. die wichtige Funktion eines Frühwarnnetzwerks verstetigt und berichtet regelmäßig über die Ergebnisse der Marktbeobachtung. Die so gewonnenen Erkenntnisse ge- ben Hinweise auf aktuelle Bedarfsfelder und fördern die verbraucherpolitische Diskussion nach dem Motto „erkennen, informieren, handeln“. 276
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 In Bezug auf die spezifischen Arbeiten zum Kinder- und Jugendmedienschutz wird auf die Antwort zur Frage 101 verwiesen. 385. Welche konkreten Informations- und Bildungsmaßnahmen zu Fragen des Verbrau- cherschutzes und der Verbrauchersicherheit im digitalen Raum förderte die Lan- desregierung seit 2017 bzw. führte sie durch? (Bitte einzeln aufführen) Die Internet- und Informationssicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der digi- talen Welt zu steigern, ihnen beim Umgang mit Missbrauch zur Seite zu stehen und Internets- abotage wirksam zu bekämpfen, ist für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen von zentra- ler Bedeutung. Maßnahmen zum Verbraucherschutz orientieren sich daher an den Zielen Schutz der Gesundheit, Sicherheit und Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Zur Steigerung der Informationssicherheit der Bevölkerung haben die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, um durch gemeinsame Aktionen präventiv gegen mögliche Verstöße im Bereich des Verbraucherschutzes vorzugehen. Mit Angeboten wie dem „Phishing-Radar“, „Post-Ärger“, „IGEL-Ärger“ und aktuellen Informationen auf der Webseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stehen zahlreiche Informationen, Bildungs- und Selbsthilfetools zu Problemen im analogen und digitalen Verbraucheralltag zur Verfügung. Er- gänzend bieten ausgewählte Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (derzeit 21) Verbraucherberatung zum Datenschutz in der digitalen Welt an. Ziel polizeilicher kriminalpräventiver Maßnahmen ist es, die Bevölkerung, Wirtschaft, Ver- bände, öffentliche Verwaltung und andere Aufgabentragende zu sicherheitsbewusstem Ver- halten zu veranlassen, sowie potenzielle Täterinnen und Täter von der Begehung von Strafta- ten abzuhalten und so die Anzahl von Straftaten und Opfern zu verringern. Die Grundlage des kriminalpräventiven Handelns ist der Runderlass „Polizeiliche Kriminalprävention“ des Minis- teriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2019. Im Rahmen dieses Er- lasses führt die Polizei Nordrhein-Westfalen Maßnahmen der allgemeinen Prävention und auch Maßnahmen der Prävention im digitalen Raum durch. In jeder Kreispolizeibehörde neh- men besonders geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Aufgaben der Prävention in den Kriminalkommissariaten, Kriminalprävention und Opferschutz und den für Kriminalpräven- tion und Opferschutz zuständigen Organisationseinheiten wahr. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen unterstützt die Polizeibehörden bei der polizeili- chen Kriminalprävention gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 des Polizeiorganisationsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, indem es insbesondere zentrale Aufgaben der Erstellung von Fachkonzepten und Kampagnen wahrnimmt und deren Umsetzung koordiniert. In diesem Zusammenhang stellt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen den 47 Kreispolizeibehör- den für präventive Aktivitäten im Zusammenhang mit Verbraucherschutz und -sicherheit aktu- elle Informationen zur Verfügung. Beispielhaft werden die nachstehenden Projekte und Kampagnen benannt: 1. Das Fachkonzept zum Thema „Fakeshops“ wird im Rahmen der landesweiten Präven- tionskampagne „Achtung! Täuschend echt!“ betrieben. Hierzu weiteten die Verbraucher- zentrale Nordrhein-Westfalen und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ihre be- reits bestehende Kooperation aus und entwickelten spezifische Präventionsmaßnahmen zur Thematik „Fakeshops“, die auf den Webseiten der vorher genannten Institutionen ver- öffentlicht wurden. Weiterhin kooperiert das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen mit 277
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 dem eco - Verband der Internetwirtschaft e. V. und hat in diesem Zusammenhang die In- ternetpräsenz https://www.susii.nrw (Abruf am 08.07.2021, 15:44 Uhr) initiiert. Der Bevöl- kerung werden hier anschaulich Hinweise und Verhaltensregeln im Umgang mit digitalen Endgeräten zur Verfügung gestellt. 2. Die landesweite Präventionskampagne „Mach dein Passwort stark“ des Landeskrimi- nalamts Nordrhein-Westfalen, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem eco-Verband der Internetwirtschaft hat zum Ziel, die Bevölkerung (Online-Nutzerin- nen und Online-Nutzer aller Altersschichten) dafür zu sensibilisieren, persönliche Daten im Netz besser gegen Missbrauch zu sichern. Im Rahmen der Kampagne sensibilisieren die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit den jeweiligen Kreis- polizeibehörden im Ergänzungsangebot „Datenschutz in der digitalen Welt“ Verbrauche- rinnen und Verbraucher dafür, ihre Online- Accounts (Bankkonto, E-Mail-Account, etc.) mit starken Passwörtern zu schützen, um so Datendiebstahl auf Abstand zu halten und Iden- titätsmissbrauch vorzubeugen. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen führt im Rah- men der Kampagne und in Zusammenarbeit mit der Verbraucher Initiative e.V. zudem re- gelmäßige themenbezogene digitale Stammtische für Seniorinnen und Senioren durch. Diese Vorträge werden aufgezeichnet und sind auf der Webseite der Kampagne, neben anderen Videos und Podcasts, jederzeit abrufbar. 3. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ist Mitglied der bundesweiten Projekt- gruppe „Mediensicherheit“ der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention. Diese Projekt- gruppe hat zum Thema Sicherheit im Medienalltag die Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer „Schule fragt. Polizei antwortet“ erarbeitet. Auf der Internetseite des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes werden insbesondere für Kin- der und Jugendliche unter https://www.polizeifürdich.de (Abruf am 08.07.2021, 15:44 Uhr) weiterführende Informationen zur Thematik „Prävention im digitalen Raum“ einge- stellt. 4. Darüber hinaus ist seit dem 15. April 2021 das Onlineportal cybersicherheit.nrw.de der Koordinierungsstelle Cybersicherheit Nordrhein-Westfalen verfügbar. Das Onlineportal stellt für Bevölkerung, Unternehmen und Kritische Infrastrukturen (KRITIS)-Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen Information zum Thema Cybersicherheit zur Verfügung und liefert zielgruppenspezifische Handlungsempfehlungen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht die Möglichkeit, sich zu Passwortsicherheit, Identitätsdiebstahl, persönlichen Schutzmaßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit sowie weiteren Themen zu infor- mieren. Ergänzend werden externe Hilfsangebote aufgeführt. Für einen sicheren und souveränen Umgang mit den vielfältigen digitalen Möglichkeiten ist aus Perspektive des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher- schutz des Landes Nordrhein-Westfalen darüber hinaus eine zielgruppenorientierte Informati- onsvermittlung wichtig. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich daher an der Über- arbeitung der digitalen Lernhilfe zum Thema Internet für die Generation 50plus beteiligt. Unter dem Titel „Smart Surfer – Fit im digitalen Alltag“ können sich Interessierte in neun Modulen zu Chancen und Risiken im Netz informieren und werden praxisorientiert durch die digitale Welt begleitet. Das Material kann kostenlos auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen herunterge- laden werden. 278
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 Das langjährig etablierte Veranstaltungsformat „Forum 60plus“, mit dem das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in örtlichen Seniorenvertretungen den Dialog zu aktuellen Verbraucherthemen anstoßen möchte, erfährt im Jahr 2021 eine digitale Weiterentwicklung. Auf einer zentralen Website werden die Inhalte der vergangenen Veranstaltungen anschaulich und zielgruppenorientiert zugänglich gemacht. Ergänzend wird mit einem digitalen „Wegweiser“ die Verlinkung zu weiteren Infor- mationsangeboten hergestellt, aber auch auf thematisch passende Projekte und analoge wie digitale Veranstaltungsangebote hingewiesen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat Ende 2019 unter dem Titel „Train the Trainer – Qualifizierung digitaler Themenchampions für ältere Menschen in Nordrhein-Westfalen“ ein Pilotprojekt initiiert, um älteren Menschen im Rahmen von „Seniorenstammtischen“ Digital- kompetenz zu vermitteln. Durch die Corona-Pandemie wurde das eigentlich hybrid geplante Projekt fast ausschließlich digital durchgeführt – mit großem Erfolg. 2021 und 2022 erfolgt die Ausweitung des Projekts auf ganz Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nord- rhein-Westfalen hat darüber hinaus den inhaltlichen Fokus der Verbraucherpolitischen Kon- gresse der letzten Jahre auf digitale Verbraucherschutzthemen gelegt. 2018 ging es um „Home. Smart Home – Schönes Wohnen oder Gefahrenzone“, 2019 stand die Veranstaltung unter dem Titel „Faire Spielregeln für Künstliche Intelligenz“ und 2020 wurde zum Thema „Da- tensouveränität im Fokus“ diskutiert. 2019 fand außerdem in der Vertretung des Landes Nord- rhein-Westfalen bei der EU in Kooperation vom Verbraucherzentralen Bundesverband, der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine moderierte Abendveran- staltung zum Thema „Algorithmenkontrolle und Verbraucherrechte“ statt. 386. Wie schätzt die Landesregierung das Risiko für Verbraucherinnen und Verbrau- cher ein, Opfer sogenannter Abofallen zu werden? Als „Abofalle“ werden in der Regel Verträge über Dienstleistungen in Form von Dauerschuld- verhältnissen bezeichnet, die Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund von intransparen- ten Vertragsgestaltungen bzw. -anbahnungen unbewusst oder unter falschen bzw. unbekann- ten Vorzeichen abschließen, entweder, weil sie gar keinen Vertrag abschließen wollten, oder weil sie davon ausgingen, die Leistung würde günstiger oder gar kostenfrei angeboten. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen schätzt die statistische Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Abofalle zu werden, als gering ein. Kriminalpräventive Empfehlungen der Polizei Nord- rhein-Westfalen sollen dazu beitragen, dieses Risiko weiter zu senken. Dies deckt sich mit den Erkenntnissen aus der Beratungsarbeit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei Vertragsschlüssen im E-Commerce ist die Gefahr, in derartige Abofallen zu tappen, seit Ein- führung der so genannten „Button-Lösung“ (§ 312j Bürgerliches Gesetzbuch) im Jahr 2012 erheblich gesunken. Gab es zuvor unzählige Internetseiten mit Abofallen, treten diese heute nur noch selten und vereinzelt auf. Auch die Fälle so genannter „App-Zocke“, bei der Vertrags- schlüsse nach Tippen auf ein Werbebanner in Smartphone-Apps behauptet und die Beträge automatisiert über die Mobilfunkrechnung der Betroffenen abgerechnet wurden, haben sich seit Einführung des sogenannten „Redirect-Verfahrens“ erheblich reduziert. Bei (vermeintlichen) Vertragsschlüssen am Telefon besteht nach wie vor eine hohe Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher, Opfer von Abofallen zu werden. Insbesondere, wenn der 279
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 Vertrag nur aufgrund von mündlichen Aussagen des Unternehmenden getroffen wird und die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Laufzeit und bzw. oder Preis sehr schnell vorgetragen werden, kommt es häufig zu Missverständnissen entweder über den Preis oder gar über die Frage, ob überhaupt ein Vertrag abgeschlossen wurde. Da Vertragsschlüsse in den meisten Fällen mündlich wirksam erfolgen können, besteht im Streitfall eine für Verbraucherinnen und Verbraucher nur schwer auflösbare Aussage-gegen-Aussage-Situation. Auch das in vielen Fällen bestehende Widerrufsrecht hilft hier nur bedingt, da der Irrtum häufig erst mehr als 14 Tage nach Vertragsschluss und somit nach Ablauf der Widerrufsfrist zutage tritt, zum Beispiel mit der ersten Rechnung. Daher setzt sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die sogenannte Bestätigungslösung ein, nach der telefonisch geschlossene Verträge generell erst nach Bestätigung durch den Verbrauchenden in Textform wirksam werden. 387. Wie viele Fälle von Phishing und Identitätsdiebstahl in Nordrhein-Westfalen sind den Behörden des Landes seit 2017 bekannt geworden? (Bitte nach Jahren auf- führen, mit Zahlenangaben zu Betroffenen, Anzeigen, Ermittlungsverfahren und Verurteilungen sowie begründeten Schätzungen zum Dunkelfeld) Es gibt keinen gesonderten Tatbestand, der allein Phishing und Identitätsdiebstahl unter Strafe stellt. Vielmehr können sich Straffällige durch den Versuch, das Opfer zu einer Herausgabe persönlicher Daten und Passwörter zubringen, wegen verschiedener Straftatbestände schul- dig machen, die gleichzeitig auch andere Tathandlungen unter Strafe stellen. Da sowohl Sondererhebungen als auch Justizstatistiken hinsichtlich der einzelnen Straftatbe- stände des Strafgesetzbuchs und der strafrechtlichen Nebengesetze nur Auskunft über die Anzahl der Fälle geben, in denen Verfahren wegen einer bestimmten Strafnorm eingeleitet oder Angeklagte rechtskräftig abgeurteilt und verurteilt wurden, kann die Anzahl der Fälle von Phishing und Identitätsdiebstahl in Nordrhein-Westfalen diesen nicht entnommen werden. Ob einem Verfahren Phishing und Identitätsdiebstahl zugrunde liegt, könnte justizseitig nur durch eine aufwändig von Hand durchzuführende Aktenanalyse ausfindig gemacht werden. Dies ist aufgrund der Vielzahl der zu überprüfenden Verfahren in der zur Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand für die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen nicht möglich. Zum Stichtag 01.01.2019 wurde Identitätsdiebstahl in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) als deliktsbezogenes Phänomen eingeführt. Insoweit kann zu Straftaten in Verbindung mit Identitätsdiebstahl für die Jahre zuvor keine Aussage zu entsprechenden Fallzahlen getätigt werden. Phishing wird weder explizit deliktisch noch deliktsbezogen phänomenologisch in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Folglich können keine Fallzahlen ausgewiesen wer- den. Die Fallzahlen auf Basis der nach bundeseinheitlich festgelegten Regeln erstellten Polizeili- chen Kriminalstatistik sind der Anlage zu entnehmen. Erkenntnisse aus der kriminalistisch-kriminologischen Forschung liegen zum Dunkelfeld nicht vor. Anlage: Tabelle zu Frage 387 280