Digital First oder NRW Second – Wie ist die schwarz-gelbe Digitalisierungsbilanz?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 Rolle, personenbezogene und weitere sensible Daten adäquat zu schützen und ihre digitale Souveränität zu erhalten. Konkret bedeutet dies hier, eine vertrauenswürdige Dateninfrastruk- tur nutzen und selbstbestimmt entscheiden zu können, welche Daten mit wem geteilt werden. GAIA-X als infrastrukturelle Grundlage für digitale Geschäftsmodelle soll genau das ermögli- chen. Die Themen Digitale Souveränität und die Entwicklungen zur Plattformökonomie waren bereits 2019 auf dem Digital-Gipfel 2019 in Dortmund bestimmendes Thema. Auf dem Digital-Gipfel in Dortmund fiel auch der „Startschuss“ zur GAIA-X-Initiative des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Energie. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sieht die Initiative GAIA-X als bedeutende Chance für die Wahrung der digitalen Souveränität nordrhein-westfälischer Un- ternehmen, Institutionen und der öffentlichen Verwaltung. Insofern begrüßt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die GAIA-X-Initiative der Bundes- regierung und die damit verbundene Chance für nordrhein-westfälische Unternehmen, eine Infrastruktur nutzen zu können, die es ermöglicht, die eigene digitale Souveränität zu wahren. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will dazu beitragen, die digitale Souveränität Deutschlands und Europas zu erhalten und auszubauen. Auch die Informationstechnik der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen wird zukünftig auf digital souveräne Lösungen setzen und erhofft sich durch GAIA-X das Heben von Synergien und gezielte Ergänzungen der verwaltungsinternen Informationstechnik zu spezifischen The- men der digitalen Zusammenarbeit auch über die Verwaltung hinaus. 417. Durch welche Maßnahmen treibt die Landesregierung die Entwicklung von GAIA- X mit voran? Um GAIA-X in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, wurde die Allianz GAIA-X.NRW mit den nordrhein-westfälischen GAIA-X-Gründungsmitgliedern initiiert. Aufgabe von GAIA-X.NRW ist es, über die Entwicklung von GAIA-X zu informieren sowie Anwendungsfelder zu identifizie- ren. 418. Welche nordrhein-westfälischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Behör- den, Unternehmen und Einzelpersonen sind an Einzelprojekten für GAIA-X betei- ligt? Zahlreiche nordrhein-westfälische Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind seit der Gründungsphase von GAIA-X beteiligt. Zu den 22 Gründungsmitgliedern der GAIA-X AISBL (association internationale sans but lucratif, belgische Rechtsform ohne Gewinnerzielungsab- sicht) gehören fünf Institutionen mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen: Beckhoff Automation GmbH & Co. KG, Deutsche Telekom AG, International Data Spaces Association e. V., DE-CIX Management GmbH und PlusServer GmbH. Weiterhin nehmen mehrere Fraunhofer-Institute aus Nordrhein-Westfalen in diesem Themenfeld eine tragende Rolle ein. Hervorzuheben ist hier insbesondere das Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik ISST in Dort- mund, dass über den International Data Space (IDS) den technologischen Nukleus für GAIA- X gelegt hat. Inzwischen hat die GAIA-X AISBL über 270 Mitglieder (Quelle: https://www.GAIA- x.eu/news/GAIA-x-update-june-2021 Homepage der GAIA-X AISBL, Abruf 30.07.2021) . Um 321
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 ein Einzelprojekt oder eine Einzelmaßnahme mit GAIA-X-Bezug durchzuführen, ist es nicht notwendig, Mitglied der GAIA-X AISBL zu sein, jedes Unternehmen bzw. jede Institution kann GAIA-X-konforme Dienste nutzen. Eine Übersicht liegt dementsprechend nicht vor. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen steht über eine Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates (AG Cloud Computing und Di- gitale Souveränität) im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von GAIA-X. 419. Welche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Behörden und Unternehmen sind an GAIA-X.NRW beteiligt? Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen hat GAIA-X.NRW zusammen mit den in Frage 418 benannten nordrhein-westfäli- schen Gründungsmitgliedern der GAIA-X AISBL initiiert. 420. Welche konkreten Akteure plant die Landesregierung noch an GAIA-X.NRW zu be- teiligen? GAIA-X.NRW adressiert nordrhein-westfälische Unternehmen und weitere Institutionen, für die GAIA-X relevant ist. Ziel von GAIA-X.NRW ist es, ein passendes Informationsangebot zu den Entwicklungen und Möglichkeiten von GAIA-X in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten. Sofern sinnvoll und notwendig, wird die Beteiligung an GAIA-X.NRW diesem Ziel entspre- chend erweitert. 421. Bei welchen Förderprojekten des Landes soll GAIA-X künftig inwiefern berück- sichtigt werden? GAIA-X wird bei dem Fördergegenstand „Digitale Geschäftsmodelle: Blockchain und GAIA-X“ im Projektaufruf „REVIER.GESTALTEN“ im Rahmen der Förderkulisse „Rheinisches Revier“ zur ersten Einreichfrist zum 30. Juni 2021 explizit berücksichtigt. 422. Wie will die Landesregierung dafür sorgen, dass nach der Fertigstellung GAIA-X von Akteuren in NRW schnellstmöglich anstelle nicht-europäischer Cloud- und Dateninfrastrukturen genutzt wird? Das Land Nordrhein-Westfalen wird über GAIA-X.NRW weiter zu GAIA-X und den mit GAIA- X verbundenen Chancen informieren. Die Entscheidung über eine Nutzung von GAIA-X-kon- formen Diensten verbleibt im privatwirtschaftlichen Sektor bei den Unternehmen. Um die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltungen des Landes zu wahren und zu stär- ken, unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Ideen von GAIA-X ausdrücklich und wird zukünftig auch entsprechende Technologien und Standards innerhalb der Informati- onstechnik der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen aufgreifen. In interministeriellen Ar- beitsgruppen wird regelmäßig über Entwicklungen bei GAIA-X berichtet. Zudem ist GAIA-X ebenso wie die Deutsche Verwaltungscloud Bestandteil eines Leitfadens zur Nutzung von Cloudtechnologie durch Behörden und Einrichtungen des Landes. 322
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 Durch die zunehmende informationstechnische Zusammenarbeit von Land und Kommunen auf unterschiedlichen Ebenen, insbesondere auch im Kontext des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz OZG), ergeben sich auch Impulse für die Nutzung von GAIA-X durch und zwischen den nordrhein-westfälischen Kommunen. IX Digitalisierung und Klimaschutz 423. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Energieverbrauch, der der Nutzung di- gitaler Technologien oder Infrastrukturen in NRW zugerechnet werden kann? Der Landesregierung liegen keine Erhebungen für das Land Nordrhein-Westfalen über den Energieverbrauch, der der Nutzung digitaler Technologien oder Infrastrukturen in Nordrhein- Westfalen zugerechnet werden kann, vor. Auf Bundesebene betrug der Energieverbrauch im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) im Jahr 2019 ausweislich der von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) veröffentlichten sogenannten Anwendungsbi- lanz 215,9 Petajoule (entspricht rund 60 Terawattstunden). Gemessen am gesamten End- energieverbrauch in Deutschland bewegt sich der Anteil des Informations- und Kommunikati- onstechnik (IKT)-Bereichs im Zeitraum 2008 bis 2019 laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilan- zen zwischen 2,3 Prozent und 2,4 Prozent. Es wird davon ausgegangen, dass der Anteil des IKT-Bereichs am gesamten Endenergieverbrauch Nordrhein-Westfalens in einer ver- gleichbaren Größenordnung liegt. 424. Wie wird sich der Energieverbrauch durch die Nutzung digitaler Technologien o- der Infrastrukturen in NRW bis 2030 nach Einschätzung der Landesregierung ent- wickeln? Der Landesregierung liegen keine Prognosen über den Energieverbrauch, der der Nutzung digitaler Technologien oder Infrastrukturen in Nordrhein-Westfalen zugerechnet werden kann, vor. 425. Welche Ansatzpunkte sieht die Landesregierung, um eine Entkopplung des An- stiegs der Verbreitung und Leistung digitaler Technologien und dem Energiever- brauch zu erreichen? Die Landesregierung sieht einen Ansatzpunkt in der Erhöhung der Energieeffizienz der ge- nutzten Hardware und in der Nutzung nicht vermeidbarer Abwärme zum Beispiel für die Hei- zung von Gebäuden. Ein weiterer Ansatzpunkt ist die direkte Nutzung erneuerbarer Energien zum Betrieb digitaler Technologien. Hier hat sich beispielsweise die lokale Kombination von Windenergieparks und Rechenzentren bewährt, bei der die erzeugte erneuerbare Energie di- rekt für digitale Prozesse genutzt wird. Aufgrund der Nähe kann Energie genutzt werden, die ansonsten abgeregelt werden müsste, weil sie das Stromnetz belastet. 323
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 426. Welche eigenen Rechenzentren betreiben die Landesregierung und der ihr nach- geordnete Bereich? Die Landesregierung und ihr nachgeordneter Bereich betreiben insgesamt zwölf Rechenzen- tren, wobei es sich zum Teil um Redundanzen handelt. Im Einzelnen werden folgende eigene Rechenzentren betrieben (geordnet nach E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen): Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW): fünf Rechenzentren an den Standorten Düsseldorf, Hagen und Münster Rechenzentrum der Finanzverwaltung (RZF): ein Rechenzentrum Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD): ein eigenes, zwei durch den Landesbe- trieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) betriebene Fachrechenzentren des Hochschulbibliothekszentrums (hbz) Justiz Nordrhein-Westfalen (Zentraler IT-Dienstleister der Justiz (ITD)): zwei Rechenzentren, Hauptstandort Münster, Redundanz in Düsseldorf 427. Wie viele dieser Rechenzentren verfügen über eine Abwärmenutzung? Zwei Rechenzentren im Bereich des Landesbetriebes IT.NRW, zwei im Bereich des Ministeri- ums des Innern und eines im Bereich des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz (ITD) verfügen über ein Abwärmenutzung. 428. Wie viele dieser Rechenzentren verfügen über eine effiziente Wasserkühlung? Acht Rechenzentren verfügen über eine Wasserkühlung in unterschiedlichen technischen Ausführungen. 429. Wie hoch ist der Anteil privater Rechenzentren, die von der Landesregierung und den ihr nachgeordneten Bereichen genutzt werden, im Verhältnis zu eigenen oder anderen genutzten öffentlichen Rechenzentren? Gemäß der Verordnung zur Regelung der Abnahme von Leistungen des Landesbetriebes In- formation und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) durch Dienststellen der Landesverwal- tung (LeistungsabnahmeVO IT.NRW), waren die Behörden der Landesregierung bis zum 31.12.2020 verpflichtet, grundsätzlich alle Dienste beim Landesbetrieb Information und Tech- nik Nordrhein-Westfalen oder einem der in § 24 Absatz 2 E-Government-Gesetz Nordrhein- Westfalen genannten Rechenzentren – soweit identisch mit denen in Frage 426 – zu betrei- ben. Seit dem 01.01.2021 sind nur noch solche Verfahren bei IT.NRW zu betreiben, die für den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung notwendig oder für die öffentliche Si- cherheit wesentlich sind und deshalb im Landesverwaltungsnetz betrieben werden müssen. Eine Überführung von Verfahren auf private Rechenzentren ist wegen der vielfach noch lau- fenden Vereinbarungen mit den Landes IT-Dienstleistern erst zukünftig zu erwarten. Lediglich das Ministerium für Schule und Bildung meldet, dass im Bereich Qualitäts- und Unterstüt- zungsagentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) - insgesamt 8 Verfahren extern betrieben werden. Der Betrieb einzelner Anwendungen in privaten Rechenzentren ist in der Beantwor- tung nicht enthalten. 324
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 430. Wie viele und welche Rechenzentren betreiben die Kommunen und kommunalen IT-Dienstleister in NRW? Die Fragen 430 bis 432 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine strukturierte Datenerhebung zu den Rechenzentren der Kommunen und ihrer techni- schen Ausrüstung wird von der Landesregierung nicht vorgenommen. Sie hat daher den KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister – um Unterstützung bei der Beantwortung der Fragen gebeten. Im Dachverband kommunaler IT-Dienstleister sind 28 Kommunale IT-Dienstleister aus Nord- rhein-Westfalen zusammengeschlossen: GKD Paderborn, GKD Recklinghausen, ITK Rhein- land, ivl GmbH, KAAW, kdvz Rhein-Erft-Rur, krz Minden-Ravensberg/Lippe, Kommunales Re- chenzentrum Niederrhein, LVR-InfoKom, LWL, regio iT GmbH, Südwestfalen-IT und die Städte Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Ha-gen, Herne, Köln, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Ratingen, Remscheid und Wuppertal. Da- mit deckt die Mitgliedschaft des Dachverbands kommunaler IT-Dienstleister über 90 Prozent der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens ab und repräsentiert damit einen großen Teil der kom- munalen IT-Infrastruktur. Über eine abschließende Übersicht darüber hinaus, wie viele und welche Rechenzentren die Kommunen und kommunalen IT-Dienstleister betreiben, verfügt weder das Land, noch der Dachverband kommunaler IT-Dienstleister. Von den 28 kommunalen IT-Dienstleistern aus Nordrhein-Westfalen, die im Dachverband kommunaler IT-Dienstleister zusammengeschlossen sind, haben sich 21 an der freiwilligen Abfrage beteiligt und auf alle oder einzelne Fragen geantwortet. Von diesen betreiben a) vier kein eigenes Rechenzentrum, b) neun ein eigenes Rechenzentrum und c) acht ein gemeinsames Rechenzentrum. Die Mehrzahl der Rechenzentren, für die Angaben hierzu gemacht wurden, werden an zwei oder mehr Standorten betrieben (11 von 15) und stellen ihre Rechenleistung auch für Dritte zur Verfügung (7 von 12). Von den Rechenzentren, für die Angaben zu den Fragen 431 und 432 gemacht wurden, a) verfügen drei über eine Abwärmenutzung und b) verfügen sechs über eine effiziente Wasserkühlung. 431. Wie viele dieser Rechenzentren verfügen über eine Abwärmenutzung? Für die Beantwortung der Frage 431 wird auf die Antwort der Frage 430 verwiesen. 432. Wie viele dieser Rechenzentren verfügen über eine effiziente Wasserkühlung? Für die Beantwortung der Frage 432 wird auf die Antwort der Frage 430 verwiesen. 325
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 433. Wie haben sich Leistung und Energieverbrauch der Rechenzentren von Land und Kommunen seit 2010 entwickelt? Die Leistung der Rechenzentren hat sich seit 2010 erheblich gesteigert, während der Energie- verbrauch im Mittel nahezu konstant geblieben ist, da vermehrt auf virtuelle statt auf physische Server gesetzt wird. Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW): Allgemein betrachtet ist der jährliche Energieverbrauch der Rechenzentren nahezu konstant geblieben, wobei durch den Einsatz effizienterer Hardware die Anzahl der Verbraucher tendenziell zugenommen hat. Durch- schnitts- ver- Energiever- brauchs- brauch werte in kWh in kWh Tages- durch- Monats- schnitt durchschnitt Mo- Mauer- Völklinger (ohne RZ (ohne RZ nat/Jahr Roßstraße straße Münster Straße MS) MS) 304.504,200 62.315,440 119.921,00 Jan 19 521.007,00 30.497,81 315.144,07 229.867,000 58.503,401 115.634,00 Feb 19 466.091,00 27.985,93 270.530,67 294.767,750 65.100,687 127.835,00 Mrz 19 495.133,00 29.604,38 305.911,92 273.570,600 65.176,290 140.073,00 Apr 19 488.866,00 30.083,65 300.836,53 281.703,600 67.126,281 134.743,00 Mai 19 485.289,00 29.088,25 300.578,53 275.045,300 69.460,123 135.702,00 Jun 19 488.794,00 29.984,71 299.847,10 264.365,300 75.591,525 151.035,00 Jul 19 480.119,00 28.887,72 298.506,43 281.314,050 75.730,894 135.251,00 Aug 19 500.865,00 29.594,52 305.810,02 272.239,100 75.279,732 130.888,00 Sep 19 484.720,00 29.594,90 295.949,03 281.314,100 76.677,830 135.251,00 Okt 19 500.877,00 29.594,91 305.814,03 280.953,900 76.469,953 129.852,00 Nov 19 475.988,00 29.559,80 295.597,97 282.120,650 77.790,513 135.155,00 Dez 19 501.147,00 29.626,54 306.140,88 135.964,15 Jan 20 522.064,97 421.921,00 89.432,14 34.837,10 359.983,37 326
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 102.661,77 139.517,80 Feb 20 475.719,01 467.522,08 38.669,96 360.919,63 111.280,97 163.196,73 Mrz 20 505.144,90 549.898,12 39.298,06 406.079,92 112.379,52 111.431,67 Apr 20 474.326,33 575.539,27 38.709,91 387.099,09 122.821,38 149.271,70 Mai 20 494.619,83 465.190,48 35.776,84 369.694,00 115.910,52 146.734,47 Jun 20 507.559,34 574.185,57 40.949,31 409.493,13 109.220,29 198.317,65 Jul 20 530.207,60 495.870,10 39.496,62 408.131,78 107.449,47 158.140,54 Aug 20 597.233,84 493.198,78 40.276,55 416.191,05 105.254,27 179.370,91 Sep 20 446.187,06 480.917,53 36.882,52 368.825,17 111.283,92 174.059,24 Okt 20 530.711,38 496.831,84 38.761,37 400.534,15 110.469,46 157.217,09 Nov 20 520.624,15 483.565,78 38.713,57 387.135,67 113.337,38 165.635,86 Dez 20 534.586,67 512.939,21 39.134,25 404.387,25 115.013,21 166.033,23 Jan 21 539.416,53 514.997,31 39.369,26 406.815,69 108.650,16 146.786,94 Feb 21 476.618,57 461.679,98 38.753,05 361.695,16 123.844,21 164.598,69 Mrz 21 506.496,91 502.915,73 37.871,33 391.337,11 119.644,02 159.160,26 Apr 21 497.949,43 487.514,37 38.154,14 381.541,35 Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF): Seit 2010 hat sich die Anzahl der Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen jährlich um etwa 20 Prozent erhöht, bei gleichzeitiger Steigerung der Leistungsfähigkeit der Einzelgeräte. Insgesamt ist von einer Verfünffachung der Leistung aus- zugehen. Dies hat jedoch nicht in gleichem Maße zu einer Erhöhung des Energiebedarfs ge- führt, da in diesem Zeitraum vermehrt virtuelle Server statt physischer Server in Betrieb ge- nommen wurden. Seit 2016 ist der Energiebedarf des Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen von 3,3 auf 4,2 Mio. kWh pro Jahr gestiegen. Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD): - Rechenzentrumsfläche 1 - seit 2010 ist der Leistungsbedarf nahezu konstant, 155 Kilowatt - Rechenzentrumsfläche 2 - der durchschnittliche Leistungsbedarf ist von 150 Kilowatt (2011) auf 280 Kilowatt (2021) gestiegen - Rechenzentrumsfläche 3 - eine Auswertung für die Polizei NRW liegt noch nicht vor. Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz): Der Stromverbrauch ist um ein gutes Drittel zurückgegangen (vom Jahr 2010 mit 738.382 Ki- lowattstunden auf 489.973 Kilowattstunden im Jahr 2020), obwohl eine signifikante Leistungs- steigerung zu beobachten war. 327
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 ITD: Für das Rechenzentrum in Münster werden die Energieverbrauchsdaten seit Dezember 2019 dauerhaft erfasst. Der Gesamtverbrauch lag 2020 bei 618.311,30 Kilowattstunden. Zu der Entwicklung von Leistung und Energieverbrauch der kommunalen Rechenzentren hat Landesregierung hat den KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister – um Unterstüt- zung bei der Beantwortung gebeten (s. Fragen 430 bis 432). Im Rahmen der durch den Dachverband kommunaler IT-Dienstleister vorgenommenen Ab- frage wurden freiwillig Angaben zu zwölf kommunalen Rechenzentren gemacht, die die Ent- wicklung des Energiebedarfs der vergangenen Jahre wiedergeben. Die getätigten Angaben lassen sich der Tabelle zu Frage 433 KRZ entnehmen Anlage Tabelle zu Frage 433 KRZ 434. Welchen Bedarf an Leistungssteigerung der Rechenzentren prognostiziert die Landesregierung für den Zeitraum bis 2030? Eine Prognose unterliegt hier vielen Unsicherheiten, die aktuell noch nicht abgeschätzt werden können. Aufgrund des digitalen Transformationsprozesses ist eine Leistungssteigerung zu er- warten. Gleichzeitig nimmt der Anteil der innovativen Technologien zu, die hier zu einer posi- tiven Bilanz führen dürften. Zudem werden durch die Initiativen des Onlinezugangsgesetzes viele Verfahren neu organisiert und perspektivisch zentraler geführt. Dies dürfte zu einer Ver- lagerung von Leistungen führen. 435. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Leistungskapazitäten der Rechenzentren dem prognostizierten Bedarf entsprechend auszubauen (aufge- schlüsselt nach Betreibern)? Wie bereits zu Frage 434 ausgeführt, kann die Leistungssteigerung nur mit großen Unsicher- heiten prognostiziert werden. Soweit erforderlich, werden die Maßnahmen durch Einsparun- gen beim Einsatz effizienterer Technologien ausgeglichen. So berücksichtigt der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) beim Neu- oder Umbau von Rechenzentren Aspekte des Umweltschutzes, der Ein- sparung von Ressourcen und der Nachhaltigkeit. Beispielsweise sind hier die Nutzung freier Kühlung zu nennen oder der Einsatz von Wärmerückgewinnungsanlagen. Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF) wird nach dem aktuellen Planungsstand ab dem Jahr 2025 ein neues Gebäude beziehen, in dem mo- derne und hocheffiziente Technologien zum Einsatz kommen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der eingesetzten IT-Komponenten (zum Beispiel Server, Storage und Netzwerk) als auch in Bezug auf die Rechenzentrumsinfrastruktur (zum Beispiel Kühlung). Die Gebäudereserven sind für den erwarteten Leistungszuwachs nach aktueller Einschätzung ausreichend. Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD) plant für die Po- lizei die Bereitstellung einer zusätzlichen Rechenzentrumsfläche. Die Größe der Rechenzent- rumsfläche orientiert sich an den Zuwächsen seit 2011 auf den Rechenzentrumsflächen. Eine Rechenzentrumsfläche soll anschließend aufgegeben werden. 328
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 Die Leistungskapazitäten des Hochschulbibliothekszentrums des Landes Nordrhein-Westfa- len (hbz NRW) werden über Maßnahmen ausgebaut, die von der Bedarfsermittlung im Hoch- schulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen mit Hilfe von Entwicklungsprogno- sen bis hin zu Zuwendungen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nord- rhein-Westfalen reichen. Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive des Landes Nordrhein- Westfalen wird das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen darüber hinaus durch Förderungen über die Digitale Hochschule Nordrhein-Westfalen beim Aufbau der benötigten Leistungskapazitäten unterstützt. Die enge Abstimmung mit den Hochschulre- chenzentren hebt weitere Synergien. Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass das Leis- tungsvolumen wenigstens für die nächsten 5 Jahre ausreichend ist und plant zunächst keinen weiteren Ausbau. Sollte ein Ausbau in den kommenden Jahren notwendig werden, wird darauf geachtet, effiziente Hardware zu erwerben. 436. Inwiefern verfolgt die Landesregierung konzeptionell und finanziell die Klimaneut- ralität der Rechenzentren von Land und Kommunen in NRW? Die Landesregierung, vertreten durch die Abteilung des Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik, ist maßgeblich bei den Vorhaben der „Green IT“ im IT-Planungsrat invol- viert. Zudem werden die Initiativen des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein- Westfalen (IT.NRW) zur Verbesserung der Klimaneutralität im Rahmen eines dort initiierten Forschungs- und Entwicklungsprojektes vorangetrieben. Neubauten erfolgen grundsätzlich nach den gängigen Klimastandards, insbesondere den An- forderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz. Soweit Anmietungen erfolgen, wie zum Bei- spiel beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD), wird der Beitrag der Rechenzentrumsbetreiber zu Klimaschutz und Klimaneutralität bei der Bewer- tung und Auswahl berücksichtigt. Bei Umbauten, wie beim Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz NRW) oder dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), wird aus der Kombination von baulichen Verbesserungen, ver- bunden mit der Inbetriebnahme neuester Klimatechnologie, der Energieverbrauch effizienter. Sofern möglich soll dann auch die Abwärme genutzt oder Photovoltaik eingesetzt werden. 437. Inwiefern wird die digitale Infrastruktur bei der Verfolgung des Ziels der Landes- regierung, bis 2030 eine klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen, berück- sichtigt? Die Bilanzierung der CO2-Emissionen der Landesverwaltung mittels digitaler Tools wird der- zeit vorbereitet. 438. Welche Rolle spielen Standards von Green-IT beim Ausbau der IT-Infrastruktur des Landes und der Kommunen? (Bitte aufschlüsseln nach Modernisierungsvor- haben und geplanten Projekten) Unter Green IT werden im Folgenden umweltverträgliche Produkte und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zur Umweltschonung verstanden. Dies umfasst die 329
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15002 Berücksichtigung des gesamten Lebenswegs von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)-Produkten sowie deren Auswirkungen auf das Klima und andere Umweltwirkungen, wie zum Beispiel die Inanspruchnahme kritischer Rohstoffe. Die Modernisierungsvorhaben beinhalten Modernisierungen des Bestands gegenüber geplan- ten, neuen Projekten beim Ausbau der IT-Infrastruktur. Sie werden zum überwiegenden Teil durch Hardware-Beschaffungen aus Lead-Buyer-Verträgen und Rahmenverträgen des Lan- des, denen ökologische Vorgaben zugrunde liegen, vorgenommen. Kriterien wie Energiever- brauch und Langlebigkeit sind von zentraler Bedeutung für ein Vorhaben und stellen wesent- liche Entscheidungskriterien für eine Modernisierung und die Entscheidung für ein neues Pro- dukt dar. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung wer- den Ansätze der Green IT, wie Reduzierung des Stromverbrauches, grundsätzlich immer be- rücksichtigt. Darüber hinaus werden bei allen Neubeschaffungen vorgeschriebene Standards mit einbezogen. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass aus technischer Sicht benötigte Funktionen und Leistungsmerkmale vollumfänglich gegeben sind. Beispiele für Modernisierungsvorhaben und geplante Projekte sind: Modernisierungsvorhaben Geplantes Rolle von Standards Projekt Neubau Mit dem geplanten Neubau des Rechenzent- Rechen- rum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfa- zentrum len (RZF) werden die gängigen Klimastan- dards – insbesondere die Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz – einge- halten. Neues Bei der Beschaffung von IT Komponenten Backup sind Kriterien wie Energieverbrauch und System Langlebigkeit von zentraler Bedeutung für das Vorhaben und stellen wesentliche Ent- scheidungskriterien für eine Modernisierung und die Entscheidung für ein neues Produkt dar. Umbau Modernisierung Klimaanlage mit umwelt- Server- freundlicher Funktionsweise räume Erneuerung Server Virtualisierung von Servern und Ablösung energieintensiver Systeme Arbeitsplatzausstattung Bei der Beschaffung von IT-Ausstattung wer- den Umwelteigenschaften als Bewertungskri- terien definiert und gewertet. Arbeitsplatzausstattung Bei der Modernisierung der Arbeitsplätze sind Kriterien wie Energieverbrauch und Langle- bigkeit von zentraler Bedeutung für das Vor- haben und stellen wesentliche Entschei- dungskriterien für eine Modernisierung und die Entscheidung für ein neues Produkt dar. 330