Straftaten mit legalen und illegalen Waffen: Auf welcher Grundlage wird das Waffenrecht verschärft?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/9883 elektronische Auswertung die Sachverhalte ermittelt werden können, in denen ein Abhandenkommen gemeldet wurde. Gesamtzahl NRW Jahr Jahr Jahr Jahr Art des Abhandenkommens 2016 2017 2018 2019 Straftat gemeldet 259 226 256 192 Verlust gemeldet 674 655 735 1555 Die Auswertungen der 47 Kreispolizeibehörden sind der tabellarischen Darstellung in Anlage I.3.a. zu entnehmen. Die Angaben für das Jahr 2016 resultieren aus der Summe der Erlaubnisse der Jahre ab 1970. Die angegebenen Werte bauen aufeinander auf und stellen nicht die Anzahl der abhandengekommenen Waffen im jeweiligen Jahr dar. Eine automatisierte und computergestützte Auswertung des NWR bei Aufschlüsselung auf die einzelnen Kreispolizeibehörden ist lediglich für die vergangenen vier Jahre möglich. Eine händische Auswertung der Jahre 2014 und 2015 in Bezug auf die einzelnen Kreispolizeibehörden wäre ein nicht zumutbarer Aufwand. Es müsste ein manueller Datenabgleich vorgenommen werden. Dieser manuelle Datenabgleich würde vorliegend in der Form erfolgen, dass alle aktuell noch im NWR gespeicherten Datensätze durch hierfür abzustellendes Personal gesichtet und überprüft werden müssten, in wie weit eine Waffe abhandengekommen ist und um welche Waffenart es sich handelt. Insgesamt wären, ausgehend von einem aktuellen Datenbestand von den Daten aus dem Jahr 2019, rund 507.000 Datensätze zu sichten und auszuwerten. Bei einem Ansatz von 30 Minuten pro Datensatz ergäbe sich ein Personaleinsatz von rund 253.500 Stunden bzw. 15.210.000 Minuten, was, entsprechend der Ausführungen zu I.1.a. einer Bearbeitungsdauer von etwa 18,21 Monaten entspräche. Über diesen Zeitraum hinweg könnten andere Dienstgeschäfte durch die abgestellten zwei Bediensteten je Kreispolizeibehörde nicht wahrgenommen werden. Zudem muss Berücksichtigung finden, dass, wie dargelegt wurde und noch darzulegen ist, auch die Beantwortung der weiteren Fragen einen erheblichen Bearbeitungsaufwand darstellt, wobei die Summe des zu betreibenden Bearbeitungsaufwandes insgesamt zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung der Polizei- und Waffenbehörden führt (vgl. tabellarische Gesamtschau auf S. 55). b. Landkreis und Regierungsbezirk Die unter Punkt a. erfolgte Darstellung bildet die Zuordnung zu den einzelnen Waffenbehörden ab. c. Art der Waffe Die durch die datenbankgestützte Auswertung ausgegebenen Sachverhalte sind in den 47 Kreispolizeibehörden händisch ausgewertet worden. Die Auswertungen der 47 Kreispolizeibehörden bzgl. des Abhandenkommens durch Straftat und bzgl. des Abhandenkommens durch Verlust ist der Anlage I.3.c. zu entnehmen. 11
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/9883 Bezüglich der Auswertungen für die Jahre 2014 bis 2015 wird auf die Anlage I.3.a. verwiesen. 4. In welchem Umfang werden die gesetzlich vorgesehenen Kontrollen der Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Feuerwaffen und Munition im Land Nordrhein- Westfalen in den Jahren 2014 - 2019 durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie auf nach: a. Kalenderjahr, b. Landkreis und Regierungsbezirk, c. Zahl der durchgeführten Kontrollen, d. Zahl der bei Kontrollen festgestellten Verstöße, e. Art der jeweils festgestellten Verstöße a. Kalenderjahr Das jeweilige Kalenderjahr ergibt sich aus den nachfolgenden Übersichten zu Punkt c. bis d. b. Landkreis und Regierungsbezirk Die nachfolgend unter Punkt c. bis d. erfolgte Darstellung bildet die Zuordnung zu den einzelnen Waffenbehörden ab. c. Zahl der durchgeführten Kontrollen Zur Beantwortung der Frage I.4.c. wurden die vom Bundesverwaltungsamt zur Verfügung gestellten Statistiken durch die 47 Kreispolizeibehörden händisch ausgewertet. Die Auswertungen der 47 Kreispolizeibehörden sind der tabellarischen Darstellung in Anlage I.4.c. zu entnehmen. Eine computergestützte Auswertung des NWR bei Aufschlüsselung auf die einzelnen Kreispolizeibehörden ist lediglich für die vergangenen vier Jahre möglich. Eine händische Auswertung der Jahre 2014 und 2015 in Bezug auf die einzelnen Kreispolizeibehörden ist unzumutbar. Im Hinblick auf die Zumutbarkeit wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Die Daten für die Jahre 2014 und 2015 müssten bei einer händischen Auswertung in der Form gewonnen werden, dass sämtliche waffenrechtliche Akten gesichtet werden, ob und mit welchem Ergebnis Vorortkontrollen durchgeführt wurden. Auf die insoweit ebenfalls zutreffenden Ausführungen und Annahmen zum erforderlichen Arbeitsaufwand, sowie Personal- und Zeiteinsatz unter I.1.a. wird verwiesen. d. Zahl der bei Kontrollen festgestellten Verstöße Zur Beantwortung der Frage I.4.d. wurden die vom Bundesverwaltungsamt zur Verfügung gestellten Statistiken durch die 47 Kreispolizeibehörden händisch ausgewertet. Die Auswertungen der 47 Kreispolizeibehörden sind der tabellarischen Darstellung in Anlage I.4.d. zu entnehmen. Eine computergestützte Auswertung des NWR bei Aufschlüsselung auf die einzelnen Kreispolizeibehörden ist lediglich für die vergangenen vier Jahre möglich. Eine händische Auswertung der Jahre 2014 und 2015 in Bezug auf die einzelnen Kreispolizeibehörden ist unzumutbar. Im Hinblick auf die Zumutbarkeit wird auf die insoweit ebenfalls zutreffenden 12
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/9883 Ausführungen und Annahmen zum erforderlichen Arbeitsaufwand, sowie Personal- und Zeiteinsatz unter zu I.4.c. und I.1.a. verwiesen. e. Art der jeweils festgestellten Verstöße Die durch die datenbankgestützte Auswertung ausgegebenen Sachverhalte sind in den 47 Kreispolizeibehörden händisch ausgewertet worden. Die Auswertungen der 47 Kreispolizeibehörden sind der tabellarischen Darstellung in Anlage I.4.e. zu entnehmen. Unter Bezugnahme auf die unter I.4.c. und I.4.d. dargelegten Gründe (erforderlicher Arbeitsaufwand, sowie Personal- und Zeiteinsatz) erfolgt eine Auswertung für die Jahre 2016 bis 2019, nicht hingegen für die Jahre 2014 und 2015. 5. Für wie viele funktionsfähige Schusswaffen liegt in Nordrhein-Westfalen derzeit eine waffenrechtliche Erlaubnis vor? Bitte schlüsseln Sie auf nach: a. Art der Schusswaffe, b. Art der waffenrechtlichen Erlaubnis, c. Kaliber, d. Hersteller, e. Landkreis und Regierungsbezirk a. Art der Schusswaffe Zur Beantwortung der Frage I.5.a. wurden die vom Bundesverwaltungsamt zur Verfügung gestellten Statistiken durch die 47 Kreispolizeibehörden händisch ausgewertet. Gesamtzahl NRW Art der Schusswaffe 31.12.2019 Maschinengewehr 9 Maschinenpistole 29 vollautomatische Langwaffe 12 halbautomatische Langwaffe 66 Granatpistole 3 vollautomatische Kurzwaffe 6 sonstige vollautomatische Schusswaffe 1 getarnte Schusswaffe 8 sonstige verbotene Schusswaffe 19 halbautomatische Pistole 167.639 kurze halbautomatische Büchse 19 kurze halbautomatische Flinte 5 Revolver 98.082 Perkussions-Revolver 11.270 Zündnadel-Revolver 38 Repetier-Pistole 585 kurze Repetierbüchse 214 13
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/9883 Revolverbüchse 155 kurze Repetierflinte 2 Revolverflinte 9 Repetier-Bockbüchsflinte 1.930 Einzellader-Pistole 2.286 Signalpistole 5.076 kurze Einzellader-Büchse 158 kurze Einzellader-Flinte 14 kurze kombinierte Waffe 3 sonstige Einzelladerwaffe für Zentralfeuermunition 11 kurze Einzellader Pistole 501 sonstige Einzelladerwaffe für Randfeuermunition 118 halbautomatische Büchse 31.028 Repetierbüchse 263.889 Vorderschaftrepetierbüchse 273 Unterhebelrepetierbüchse 8.755 Repetierflinte 5.102 Vorderschaftrepetierflinte 3.619 Unterhebelrepetierflinte 92 halbautomatische Flinte 8.323 halbautomatische Pistole, Aussehen wie KWKG-Waffe 53 halbautomatische Büchse, Aussehen wie KWKG-Waffe 212 halbautomatische Flinte, Aussehen wie KWKG-Waffe 37 Bockbüchsflinte 30.726 Drilling 32.158 Vierling 138 Zündnadel-Büchse 16 Perkussions-Büchse 367 Perkussions-Doppelbüchse 46 Perkussions-Bockdoppelbüchse 1 Perkussions-Büchsflinte 4 Perkussions-Bockbüchsflinte 7 Perkussions-Drilling 4 Stein-/ Radschloss-Büchse 11 Stein-/ Radschloss-Doppelbüchse 1 Stein-/ Radschloss-Bockdoppelbüchse 1 Luntenschloss-Büchse (gezogener Lauf) 1 Druckluft-/CO2-Gewehr (erlaubnispflichtig) 6.925 Druckluft-/CO2-Gewehr mit "F im Fünfeck" (erlaubnisfrei) 419 Druckluft-/CO2-Gewehr ohne "F im Fünfeck" 193 (erlaubnisfrei) halbautomatische Büchse (fest eingebautes Magazin <= 2 1.768 Patronen) halbautomatische Flinte (fest eingebautes Magazin <= 2 2.379 Patronen und Lauflänge > 60cm) Einzellader Büchse 81.993 14
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/9883 Doppelbüchse 2.426 Bockdoppelbüchse 4.609 Einzellader Flinte 15.896 Doppelflinte 56.284 Bockdoppelflinte 87.700 Schrotdrilling 19 Zündnadel-Flinte 5 Zündnadel-Doppelflinte 10 Perkussions-Flinte 117 Perkussions-Doppelflinte 250 Perkussions-Bockdoppelflinte 5 Stein-/ Radschloss-Flinte 8 Luntenschloss-Büchse (glatter Lauf) 0 Druckluft-/ Federdruck-/ CO2-Kurzwaffe 1 (erlaubnispflichtig) Druckluft-/ Federdruck-/ CO2-Kurzwaffe mit "F im Fünfeck" 938 (erlaubnisfrei) Druckluft-/ Federdruck-/ CO2-Kurzwaffe ohne "F im 83 Fünfeck" (erlaubnisfrei) Zündnadel-Pistole 43 Perkussions-Pistole 22 Steinschloss-Pistole 342 Steinschloss-Revolver 20 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe mit "PTB im 5 Kreis" Salutgewehr mit "Zulassungszeichen in der Raute" 452 Modellkanone 6 sonstige erlaubnispflichtige Waffe 5 sonstige erlaubnisfreie Waffe 2.365 Büchsflinte 92 mehrläufige Repetierbüchse 2.441 halbautomatische Bockbüchsflinte 2 Signalgewehr 2 Erstanlieferung und Teilanlieferung 299 Gesamtzahl NRW Waffen 941.256 Die Auswertung der 47 Kreispolizeibehörden kann der Anlage I.5.a. entnommen werden. b. Art der waffenrechtlichen Erlaubnis Die Anzahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse zum 31.12.2019 wurde unter I.1.a. bereits angegeben. c. Kaliber Die Beantwortung der Frage ist ausschließlich über eine Abfrage beim Bundesverwaltungsamt möglich. Eine Auswertung kann dort jedoch nur für das ganze Land Nordrhein-Westfalen und 15
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/9883 nicht noch weiter nach den einzelnen Waffenbehörden bzw. Landkreisen oder Regierungsbezirken aufgeschlüsselt vorgenommen werden. Die folgende Aufstellung führt die Anzahl der im NWR gespeicherten kompletten, inländischen Schusswaffen in Nordrhein-Westfalen, die einer Privatperson zugeordnet sind, aufgelistet nach den zehn häufigsten Munitionsbezeichnungen (Kaliber) auf. Waffen, für die eine nicht standardisiert zuordenbare Munitionsbezeichnung im NWR registriert wurde, konnten bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden. Einer Waffe können im NWR auch mehrere Munitionsbezeichnungen zugeordnet werden, so dass die nachstehenden Werte keinen Rückschluss auf die Gesamtzahl von Schusswaffen zulassen. Die Auswertung erfolgte mit dem Stichtag 29.05.2020. Munitionsbezeichnung Anzahl .22lr 124.464 12/70 97.739 16/70 55.577 9mmLuger 45.410 .357Mag 37.849 .30-06Spring 34.734 12/76 28.298 8x57JS 26.126 .308Win 21.656 7x64 18.071 Das Bundesverwaltungsamt lieferte lediglich die häufigsten zehn Kaliber. Eine weitergehende händische Auswertung ist nicht mit einem zumutbaren Arbeits-, Personal- und Zeitaufwand durchzuführen. Um eine weitere Aufschlüsselung der verschiedenen Kaliber auf die einzelnen Waffenbehörden bzw. Landkreise vornehmen zu können, müssten alle rund 941.000 bestehenden Datensätze händisch ausgewertet werden und die Zuordnung zu einem der rund 4.000 verschiedenen Kalibern erfolgen. Die Zuordnung müsste dabei in der Form erfolgen, dass die Bearbeiter die aus den Akten entnommenen Angaben zu den einzelnen Kalibern in einer Tabelle erfassen. Diese Tabelle würde bei rund 4.000 Kalibern ebenso viele Spalten haben und es wäre für den menschlichen Sachbearbeiter in Ansehung der Datenmasse nahezu unmöglich, die Datenerfassung übersichtlich und zur Fehlervermeidung und - behebung nachvollziehbar zu gestalten. Bei einer unterstellten Bearbeitungsdauer von nur fünf Minuten pro Akte ergäbe sich bei zwei Sachbearbeitern je Behörde und bei Annahme der dargelegten Grundsätze eine Bearbeitungsdauer von 4.705.000 Minuten, mithin 5,61 Monaten. d. Hersteller Die Beantwortung der Frage ist ausschließlich über eine Abfrage beim Bundesverwaltungsamt möglich. Eine Auswertung kann dort jedoch nur für das ganze Land Nordrhein-Westfalen und nicht noch weiter nach den einzelnen Waffenbehörden bzw. Landkreisen oder Regierungsbezirken aufgeschlüsselt vorgenommen werden. Die folgende Tabelle führt die Anzahl der im NWR gespeicherten kompletten, inländischen Schusswaffen in Nordrhein-Westfalen, die einer Privatperson zugeordnet sind, aufgelistet nach den zehn häufigsten Herstellern. Waffen, für die eine nicht standardisiert zuordenbare 16
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/9883 Herstellerbezeichnung im NWR angegeben wurde, konnten bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden. Die Auswertung erfolgte mit dem Stichtag 29.05.2020. Herstellerbezeichnung Anzahl Anschütz 53.574 Smith & Wesson 42.183 Walther 37.350 Mauser 35.930 Sauer & Sohn 30.376 Blaser 26.025 Voere 16.484 FN 15.720 Winchester 15.434 Colt 14.601 Das Bundesverwaltungsamt lieferte lediglich die häufigsten zehn Hersteller. Eine weitergehende händische Auswertung ist nicht mit einem zumutbaren Arbeits-, Personal- und Zeitaufwand durchzuführen. Um eine weitere Aufschlüsselung der verschiedenen Hersteller auf die einzelnen Waffenbehörden bzw. Landkreise vornehmen zu können, müssten alle rund 941.000 Datensätze händisch ausgewertet werden und die Zuordnung zu einem der rund 4.000 verschiedenen Hersteller erfolgen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu I.5.c verwiesen. Auch bei Berücksichtigung des Umstandes, dass eine kumulierte Erfassung der Daten zu Frage I.5.b und I.5.c erfolgen kann, bedingen der Bearbeitungsaufwand und die Bearbeitungsdauer von 5,61 Monaten bei einem Einsatz von 94 Bediensteten der Polizei die Unzumutbarkeit der Bearbeitung. e. Landkreis und Regierungsbezirk Eine Abfrage nach den einzelnen Waffenbehörden bzw. Regierungsbezirken und Landkreisen ist, wie unter I.5.c. und I.5.d. dargelegt, nicht mit einem zumutbaren Arbeits-, Personal- und Zeitaufwand durchführbar. II. Verstöße gegen das Waffenrecht und illegale Waffen 1. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Zahl der illegalen Waffen in Nordrhein- Westfalen? Es erfolgen keine Schätzungen. 2. Wie viele Verstöße gegen das Waffenrecht wurden in den Jahren 2014 bis 2019 in Nordrhein-Westfalen festgestellt? Bitte schlüsseln Sie die Angaben auf nach: a. Art der Waffe (Schuss-/Stichwaffe, Kaliber, etc.) b. Nationalität des Täters c. Ggf. Aufenthaltsstatus des Täters d. Art des Verstoßes e. Kalenderjahr 17
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/9883 f. Landkreis und Regierungsbezirk g. Vorliegen einer waffenrechtlichen Erlaubnis Die Verstöße gegen das Waffenrecht werden im Folgenden unterschieden nach Ordnungswidrigkeiten gemäß § 53 WaffG und § 34 der Allgemeinen Waffengesetz- Verordnung (AWaffV) sowie strafrechtlich sanktionierten Verstöße gegen das Waffen- bzw. Kriegswaffengesetz. Ordnungswidrigkeiten 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Aachen 188 186 169 222 92 166 Bielefeld 59 29 71 198 114 109 Bochum 247 235 337 395 386 372 Bonn 87 94 136 109 218 74 Dortmund ./. ./. ./. 516 478 525 Duisburg 176 181 214 198 198 172 Düsseldorf 341 412 511 576 401 336 Essen 78 75 268 256 216 268 Gelsenkirchen 74 124 149 161 98 119 Hagen 54 44 63 51 49 74 Hamm 80 104 115 100 82 124 Köln 849 567 1016 947 911 990 Krefeld 57 85 38 109 56 58 kein zentrales, automatisiertes Abrufsystem Mönchengladbach verfügbar Münster 107 84 66 85 62 80 Oberhausen 47 57 45 62 76 78 Recklinghausen 161 133 282 285 277 269 Wuppertal 208 131 226 73 133 149 Borken 37 52 53 20 103 63 Coesfeld 3 0 1 2 16 57 Düren 29 36 97 72 84 85 Ennepe-Ruhr-Kreis 38 21 39 46 50 45 Euskirchen 14 27 21 28 19 41 Gütersloh 78 64 123 126 88 77 Heinsberg 38 33 52 44 35 43 Herford 30 18 12 23 43 0 Hochsauerlandkreis 56 49 63 52 78 79 Höxter 11 13 9 6 10 15 Kleve 155 99 85 100 73 90 Lippe 67 62 100 94 98 50 Märkischer Kreis 47 27 47 72 86 61 Mettmann 104 139 165 143 148 107 Minden-Lübbecke 27 39 40 53 52 68 Oberbergischer Kreis 52 56 56 65 81 66 Olpe 13 14 15 19 12 29 Paderborn 61 68 68 67 72 74 Rhein-Erft-Kreis 124 146 164 215 159 130 Rheinisch-Bergischer 62 52 34 94 75 64 Kreis 18
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/9883 779 (eine Auswertung in Jahre ist technisch nicht Rhein-Kreis Neuss möglich) Rhein-Sieg-Kreis 77 15 34 71 34 43 Siegen-Wittgenstein 39 53 82 77 98 67 Soest 76 76 93 120 96 120 Steinfurt 41 88 69 92 80 102 Unna k. A. 121 82 79 104 98 Viersen 89 36 69 83 80 71 Warendorf 52 67 103 105 83 102 Wesel 143 155 194 183 117 159 Für den Bereich der Ordnungswidrigkeiten ist eine weitere Aufschlüsselung und Auswertung nicht mit einem zumutbaren Arbeits-, Personal- und Zeitaufwand durchzuführen. Da neben den angegebenen Daten kein elektronisches Datenmaterial vorgehalten wird, wäre zur weitergehenden Beantwortung der Frage eine händische Auswertung der einzelnen waffenrechtlichen Akten in den Kreispolizeibehörden erforderlich. Es müsste ein manueller Datenabgleich vorgenommen werden. Dieser manuelle Datenabgleich würde vorliegend in der Form erfolgen, dass alle betroffenen waffenrechtlichen Akten durch hierfür abzustellendes Personal gesichtet und überprüft werden müssten. Bei insgesamt 33.382 einschlägigen Ordnungswidrigkeiten-Verstößen und einem Ansatz von 30 Minuten pro Datensatz ergäbe sich ein Personaleinsatz von rund 1.001.460 Minuten bzw. 16.691 Stunden, was, entsprechend der Ausführungen zu I.1.a., einer Bearbeitungsdauer von etwa 1,19 Monaten entspräche. Über diesen Zeitraum hinweg könnten andere Dienstgeschäfte durch die abgestellten zwei Bediensteten je Kreispolizeibehörde nicht wahrgenommen werden. Zudem muss Berücksichtigung finden, dass, wie dargelegt wurde und noch darzulegen ist, auch die Beantwortung der weiteren Fragen einen erheblichen Bearbeitungsaufwand darstellt, wobei die Summe des zu betreibenden Bearbeitungsaufwandes insgesamt zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung der Polizei- und Waffenbehörden führt (vgl. tabellarische Gesamtschau auf S. 55). Straftaten a. Art der Waffe Die Angaben zu der Art der verwendeten Waffe können nicht getätigt werden. Eine weitere Aufschlüsselung und Auswertung ist nicht mit einem zumutbaren Arbeits-, Personal- und Zeitaufwand durchzuführen. Da kein entsprechendes elektronisches Datenmaterial vorgehalten wird, wäre zur weitergehenden Beantwortung der Frage eine händische Auswertung der einzelnen Verfahrensakten in den einzelnen Kreispolizeibehörden vorzunehmen. Diese Erfassung würde in der Form erfolgen, dass alle betroffenen Verfahrensakten durch hierfür abzustellendes Personal gesichtet und überprüft werden müssten. Bei 34.071 Verstößen (PKS) und einem Ansatz von 30 Minuten pro Datensatz ergäbe sich ein Personaleinsatz von rund 1.022.130 Minuten bzw. 17.036 Stunden, was, entsprechend der Ausführungen zu I.1.a. einer Bearbeitungsdauer von etwa 1,22 Monaten entspräche. Über diesen Zeitraum hinweg könnten andere Dienstgeschäfte durch die abgestellten zwei Bediensteten je Kreispolizeibehörde nicht wahrgenommen werden. 19
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/9883 Zudem muss Berücksichtigung finden, dass, wie dargelegt wurde und noch darzulegen ist, auch die Beantwortung der weiteren Fragen zu einem erheblichen Bearbeitungsaufwand führt und die Summe des Bearbeitungsaufwandes insgesamt zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung der Polizei- und Waffenbehörden führt (vgl. tabellarische Gesamtschau auf S. 55). b. Nationalität des Täters Die Angaben stellen auf die Tatverdächtigen nach der jeweiligen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ab. Diese ist Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung. Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. 2019 nicht- gesamt deutsch deutsch Land Nordrhein- Westfalen 5 761 4 438 1 323 BR Arnsberg 1 175 930 245 BR Detmold 540 458 82 BR Düsseldorf 1 707 1 254 453 BR Köln 1 537 1 144 393 BR Münster 784 638 146 Städteregion Aachen 191 138 53 Stadt Bielefeld 98 79 19 Stadt Bochum 105 76 29 Stadt Bonn 81 61 20 Stadt Bottrop 31 26 5 Stadt Dortmund 261 183 78 Stadt Duisburg 161 119 42 Stadt Düsseldorf 286 168 118 Stadt Essen 131 101 30 Stadt Gelsenkirchen 86 63 23 Stadt Hagen 62 49 13 Stadt Hamm 73 62 11 Stadt Herne 70 51 19 Stadt Köln 588 378 210 Stadt Krefeld 61 52 9 Stadt Leverkusen 58 44 14 Stadt Mönchengladbach 51 39 12 Stadt Mülheim 38 29 9 Stadt Münster 70 53 17 Stadt Oberhausen 53 38 15 Stadt Remscheid 53 42 11 Stadt Solingen 78 59 19 Stadt Wuppertal 175 142 33 Kreis Borken 122 96 26 Kreis Coesfeld 52 48 4 Kreis Düren 95 76 19 Ennepe-Ruhr-Kreis 80 72 8 Kreis Euskirchen 92 82 10 20