Straftaten mit legalen und illegalen Waffen: Auf welcher Grundlage wird das Waffenrecht verschärft?

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                                Drucksache 17/9883 elektronische Auswertung die Sachverhalte ermittelt werden können, in denen ein Abhandenkommen gemeldet wurde. Gesamtzahl NRW Jahr         Jahr     Jahr      Jahr Art des Abhandenkommens 2016         2017     2018      2019 Straftat gemeldet                     259          226      256       192 Verlust gemeldet                      674          655      735       1555 Die Auswertungen der 47 Kreispolizeibehörden sind der tabellarischen Darstellung in Anlage I.3.a. zu entnehmen. Die Angaben für das Jahr 2016 resultieren aus der Summe der Erlaubnisse der Jahre ab 1970. Die angegebenen Werte bauen aufeinander auf und stellen nicht die Anzahl der abhandengekommenen Waffen im jeweiligen Jahr dar. Eine automatisierte und computergestützte Auswertung des NWR bei Aufschlüsselung auf die einzelnen Kreispolizeibehörden ist lediglich für die vergangenen vier Jahre möglich. Eine händische Auswertung der Jahre 2014 und 2015 in Bezug auf die einzelnen Kreispolizeibehörden wäre ein nicht zumutbarer Aufwand. Es müsste ein manueller Datenabgleich vorgenommen werden. Dieser manuelle Datenabgleich würde vorliegend in der Form erfolgen, dass alle aktuell noch im NWR gespeicherten Datensätze durch hierfür abzustellendes Personal gesichtet und überprüft werden müssten, in wie weit eine Waffe abhandengekommen ist und um welche Waffenart es sich handelt. Insgesamt wären, ausgehend von einem aktuellen Datenbestand von den Daten aus dem Jahr 2019, rund 507.000 Datensätze zu sichten und auszuwerten. Bei einem Ansatz von 30 Minuten pro Datensatz ergäbe sich ein Personaleinsatz von rund 253.500 Stunden bzw. 15.210.000 Minuten, was, entsprechend der Ausführungen zu I.1.a. einer Bearbeitungsdauer von etwa 18,21 Monaten entspräche. Über diesen Zeitraum hinweg könnten andere Dienstgeschäfte durch die abgestellten zwei Bediensteten je Kreispolizeibehörde nicht wahrgenommen werden. Zudem muss Berücksichtigung finden, dass, wie dargelegt wurde und noch darzulegen ist, auch die Beantwortung der weiteren Fragen einen erheblichen Bearbeitungsaufwand darstellt, wobei die Summe des zu betreibenden Bearbeitungsaufwandes insgesamt zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung der Polizei- und Waffenbehörden führt (vgl. tabellarische Gesamtschau auf S. 55). b.     Landkreis und Regierungsbezirk Die unter Punkt a. erfolgte Darstellung bildet die Zuordnung zu den einzelnen Waffenbehörden ab. c.     Art der Waffe Die durch die datenbankgestützte Auswertung ausgegebenen Sachverhalte sind in den 47 Kreispolizeibehörden händisch ausgewertet worden. Die Auswertungen der 47 Kreispolizeibehörden bzgl. des Abhandenkommens durch Straftat und bzgl. des Abhandenkommens durch Verlust ist der Anlage I.3.c. zu entnehmen. 11
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                             Drucksache 17/9883 Bezüglich der Auswertungen für die Jahre 2014 bis 2015 wird auf die Anlage I.3.a. verwiesen. 4.     In welchem Umfang werden die gesetzlich vorgesehenen Kontrollen der Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Feuerwaffen und Munition im Land Nordrhein- Westfalen in den Jahren 2014 - 2019 durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie auf nach: a.  Kalenderjahr, b.  Landkreis und Regierungsbezirk, c.  Zahl der durchgeführten Kontrollen, d.  Zahl der bei Kontrollen festgestellten Verstöße, e.  Art der jeweils festgestellten Verstöße a.     Kalenderjahr Das jeweilige Kalenderjahr ergibt sich aus den nachfolgenden Übersichten zu Punkt c. bis d. b.     Landkreis und Regierungsbezirk Die nachfolgend unter Punkt c. bis d. erfolgte Darstellung bildet die Zuordnung zu den einzelnen Waffenbehörden ab. c.     Zahl der durchgeführten Kontrollen Zur Beantwortung der Frage I.4.c. wurden die vom Bundesverwaltungsamt zur Verfügung gestellten Statistiken durch die 47 Kreispolizeibehörden händisch ausgewertet. Die Auswertungen der 47 Kreispolizeibehörden sind der tabellarischen Darstellung in Anlage I.4.c. zu entnehmen. Eine computergestützte Auswertung des NWR bei Aufschlüsselung auf die einzelnen Kreispolizeibehörden ist lediglich für die vergangenen vier Jahre möglich. Eine händische Auswertung der Jahre 2014 und 2015 in Bezug auf die einzelnen Kreispolizeibehörden ist unzumutbar. Im Hinblick auf die Zumutbarkeit wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Die Daten für die Jahre 2014 und 2015 müssten bei einer händischen Auswertung in der Form gewonnen werden, dass sämtliche waffenrechtliche Akten gesichtet werden, ob und mit welchem Ergebnis Vorortkontrollen durchgeführt wurden. Auf die insoweit ebenfalls zutreffenden Ausführungen und Annahmen zum erforderlichen Arbeitsaufwand, sowie Personal- und Zeiteinsatz unter I.1.a. wird verwiesen. d.     Zahl der bei Kontrollen festgestellten Verstöße Zur Beantwortung der Frage I.4.d. wurden die vom Bundesverwaltungsamt zur Verfügung gestellten Statistiken durch die 47 Kreispolizeibehörden händisch ausgewertet. Die Auswertungen der 47 Kreispolizeibehörden sind der tabellarischen Darstellung in Anlage I.4.d. zu entnehmen. Eine computergestützte Auswertung des NWR bei Aufschlüsselung auf die einzelnen Kreispolizeibehörden ist lediglich für die vergangenen vier Jahre möglich. Eine händische Auswertung der Jahre 2014 und 2015 in Bezug auf die einzelnen Kreispolizeibehörden ist unzumutbar. Im Hinblick auf die Zumutbarkeit wird auf die insoweit ebenfalls zutreffenden 12
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                             Drucksache 17/9883 Ausführungen und Annahmen zum erforderlichen Arbeitsaufwand, sowie Personal- und Zeiteinsatz unter zu I.4.c. und I.1.a. verwiesen. e.     Art der jeweils festgestellten Verstöße Die durch die datenbankgestützte Auswertung ausgegebenen Sachverhalte sind in den 47 Kreispolizeibehörden händisch ausgewertet worden. Die Auswertungen der 47 Kreispolizeibehörden sind der tabellarischen Darstellung in Anlage I.4.e. zu entnehmen. Unter Bezugnahme auf die unter I.4.c. und I.4.d. dargelegten Gründe (erforderlicher Arbeitsaufwand, sowie Personal- und Zeiteinsatz) erfolgt eine Auswertung für die Jahre 2016 bis 2019, nicht hingegen für die Jahre 2014 und 2015. 5.     Für wie viele funktionsfähige Schusswaffen liegt in Nordrhein-Westfalen derzeit eine waffenrechtliche Erlaubnis vor? Bitte schlüsseln Sie auf nach: a.  Art der Schusswaffe, b.  Art der waffenrechtlichen Erlaubnis, c.  Kaliber, d.  Hersteller, e.  Landkreis und Regierungsbezirk a.     Art der Schusswaffe Zur Beantwortung der Frage I.5.a. wurden die vom Bundesverwaltungsamt zur Verfügung gestellten Statistiken durch die 47 Kreispolizeibehörden händisch ausgewertet. Gesamtzahl NRW Art der Schusswaffe                                        31.12.2019 Maschinengewehr                                            9 Maschinenpistole                                           29 vollautomatische Langwaffe                                 12 halbautomatische Langwaffe                                 66 Granatpistole                                              3 vollautomatische Kurzwaffe                                 6 sonstige vollautomatische Schusswaffe                      1 getarnte Schusswaffe                                       8 sonstige verbotene Schusswaffe                             19 halbautomatische Pistole                                   167.639 kurze halbautomatische Büchse                              19 kurze halbautomatische Flinte                              5 Revolver                                                   98.082 Perkussions-Revolver                                       11.270 Zündnadel-Revolver                                         38 Repetier-Pistole                                           585 kurze Repetierbüchse                                       214 13
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                      Drucksache 17/9883 Revolverbüchse                                            155 kurze Repetierflinte                                      2 Revolverflinte                                            9 Repetier-Bockbüchsflinte                                  1.930 Einzellader-Pistole                                       2.286 Signalpistole                                             5.076 kurze Einzellader-Büchse                                  158 kurze Einzellader-Flinte                                  14 kurze kombinierte Waffe                                   3 sonstige Einzelladerwaffe für Zentralfeuermunition        11 kurze Einzellader Pistole                                 501 sonstige Einzelladerwaffe für Randfeuermunition           118 halbautomatische Büchse                                   31.028 Repetierbüchse                                            263.889 Vorderschaftrepetierbüchse                                273 Unterhebelrepetierbüchse                                  8.755 Repetierflinte                                            5.102 Vorderschaftrepetierflinte                                3.619 Unterhebelrepetierflinte                                  92 halbautomatische Flinte                                   8.323 halbautomatische Pistole, Aussehen wie KWKG-Waffe         53 halbautomatische Büchse, Aussehen wie KWKG-Waffe          212 halbautomatische Flinte, Aussehen wie KWKG-Waffe          37 Bockbüchsflinte                                           30.726 Drilling                                                  32.158 Vierling                                                  138 Zündnadel-Büchse                                          16 Perkussions-Büchse                                        367 Perkussions-Doppelbüchse                                  46 Perkussions-Bockdoppelbüchse                              1 Perkussions-Büchsflinte                                   4 Perkussions-Bockbüchsflinte                               7 Perkussions-Drilling                                      4 Stein-/ Radschloss-Büchse                                 11 Stein-/ Radschloss-Doppelbüchse                           1 Stein-/ Radschloss-Bockdoppelbüchse                       1 Luntenschloss-Büchse (gezogener Lauf)                     1 Druckluft-/CO2-Gewehr (erlaubnispflichtig)                6.925 Druckluft-/CO2-Gewehr mit "F im Fünfeck" (erlaubnisfrei)  419 Druckluft-/CO2-Gewehr       ohne     "F    im    Fünfeck" 193 (erlaubnisfrei) halbautomatische Büchse (fest eingebautes Magazin <= 2 1.768 Patronen) halbautomatische Flinte (fest eingebautes Magazin <= 2 2.379 Patronen und Lauflänge > 60cm) Einzellader Büchse                                        81.993 14
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                            Drucksache 17/9883 Doppelbüchse                                               2.426 Bockdoppelbüchse                                           4.609 Einzellader Flinte                                         15.896 Doppelflinte                                               56.284 Bockdoppelflinte                                           87.700 Schrotdrilling                                             19 Zündnadel-Flinte                                           5 Zündnadel-Doppelflinte                                     10 Perkussions-Flinte                                         117 Perkussions-Doppelflinte                                   250 Perkussions-Bockdoppelflinte                               5 Stein-/ Radschloss-Flinte                                  8 Luntenschloss-Büchse (glatter Lauf)                        0 Druckluft-/          Federdruck-/         CO2-Kurzwaffe 1 (erlaubnispflichtig) Druckluft-/ Federdruck-/ CO2-Kurzwaffe mit "F im Fünfeck" 938 (erlaubnisfrei) Druckluft-/ Federdruck-/ CO2-Kurzwaffe ohne "F im 83 Fünfeck" (erlaubnisfrei) Zündnadel-Pistole                                          43 Perkussions-Pistole                                        22 Steinschloss-Pistole                                       342 Steinschloss-Revolver                                      20 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe mit "PTB im 5 Kreis" Salutgewehr mit "Zulassungszeichen in der Raute"           452 Modellkanone                                               6 sonstige erlaubnispflichtige Waffe                         5 sonstige erlaubnisfreie Waffe                              2.365 Büchsflinte                                                92 mehrläufige Repetierbüchse                                 2.441 halbautomatische Bockbüchsflinte                           2 Signalgewehr                                               2 Erstanlieferung und Teilanlieferung                        299 Gesamtzahl NRW Waffen                                      941.256 Die Auswertung der 47 Kreispolizeibehörden kann der Anlage I.5.a. entnommen werden. b.    Art der waffenrechtlichen Erlaubnis Die Anzahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse zum 31.12.2019 wurde unter I.1.a. bereits angegeben. c.    Kaliber Die Beantwortung der Frage ist ausschließlich über eine Abfrage beim Bundesverwaltungsamt möglich. Eine Auswertung kann dort jedoch nur für das ganze Land Nordrhein-Westfalen und 15
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                              Drucksache 17/9883 nicht noch weiter nach den einzelnen Waffenbehörden bzw. Landkreisen oder Regierungsbezirken aufgeschlüsselt vorgenommen werden. Die folgende Aufstellung führt die Anzahl der im NWR gespeicherten kompletten, inländischen Schusswaffen in Nordrhein-Westfalen, die einer Privatperson zugeordnet sind, aufgelistet nach den zehn häufigsten Munitionsbezeichnungen (Kaliber) auf. Waffen, für die eine nicht standardisiert zuordenbare Munitionsbezeichnung im NWR registriert wurde, konnten bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden. Einer Waffe können im NWR auch mehrere Munitionsbezeichnungen zugeordnet werden, so dass die nachstehenden Werte keinen Rückschluss auf die Gesamtzahl von Schusswaffen zulassen. Die Auswertung erfolgte mit dem Stichtag 29.05.2020. Munitionsbezeichnung             Anzahl .22lr                            124.464 12/70                            97.739 16/70                            55.577 9mmLuger                         45.410 .357Mag                          37.849 .30-06Spring                     34.734 12/76                            28.298 8x57JS                           26.126 .308Win                          21.656 7x64                             18.071 Das Bundesverwaltungsamt lieferte lediglich die häufigsten zehn Kaliber. Eine weitergehende händische Auswertung ist nicht mit einem zumutbaren Arbeits-, Personal- und Zeitaufwand durchzuführen. Um eine weitere Aufschlüsselung der verschiedenen Kaliber auf die einzelnen Waffenbehörden bzw. Landkreise vornehmen zu können, müssten alle rund 941.000 bestehenden Datensätze händisch ausgewertet werden und die Zuordnung zu einem der rund 4.000 verschiedenen Kalibern erfolgen. Die Zuordnung müsste dabei in der Form erfolgen, dass die Bearbeiter die aus den Akten entnommenen Angaben zu den einzelnen Kalibern in einer Tabelle erfassen. Diese Tabelle würde bei rund 4.000 Kalibern ebenso viele Spalten haben und es wäre für den menschlichen Sachbearbeiter in Ansehung der Datenmasse nahezu unmöglich, die Datenerfassung übersichtlich und zur Fehlervermeidung und - behebung nachvollziehbar zu gestalten. Bei einer unterstellten Bearbeitungsdauer von nur fünf Minuten pro Akte ergäbe sich bei zwei Sachbearbeitern je Behörde und bei Annahme der dargelegten Grundsätze eine Bearbeitungsdauer von 4.705.000 Minuten, mithin 5,61 Monaten. d.     Hersteller Die Beantwortung der Frage ist ausschließlich über eine Abfrage beim Bundesverwaltungsamt möglich. Eine Auswertung kann dort jedoch nur für das ganze Land Nordrhein-Westfalen und nicht noch weiter nach den einzelnen Waffenbehörden bzw. Landkreisen oder Regierungsbezirken aufgeschlüsselt vorgenommen werden. Die folgende Tabelle führt die Anzahl der im NWR gespeicherten kompletten, inländischen Schusswaffen in Nordrhein-Westfalen, die einer Privatperson zugeordnet sind, aufgelistet nach den zehn häufigsten Herstellern. Waffen, für die eine nicht standardisiert zuordenbare 16
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                                Drucksache 17/9883 Herstellerbezeichnung im NWR angegeben wurde, konnten bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden. Die Auswertung erfolgte mit dem Stichtag 29.05.2020. Herstellerbezeichnung              Anzahl Anschütz                           53.574 Smith & Wesson                     42.183 Walther                            37.350 Mauser                             35.930 Sauer & Sohn                       30.376 Blaser                             26.025 Voere                              16.484 FN                                 15.720 Winchester                         15.434 Colt                               14.601 Das Bundesverwaltungsamt lieferte lediglich die häufigsten zehn Hersteller. Eine weitergehende händische Auswertung ist nicht mit einem zumutbaren Arbeits-, Personal- und Zeitaufwand durchzuführen. Um eine weitere Aufschlüsselung der verschiedenen Hersteller auf die einzelnen Waffenbehörden bzw. Landkreise vornehmen zu können, müssten alle rund 941.000 Datensätze händisch ausgewertet werden und die Zuordnung zu einem der rund 4.000 verschiedenen Hersteller erfolgen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu I.5.c verwiesen. Auch bei Berücksichtigung des Umstandes, dass eine kumulierte Erfassung der Daten zu Frage I.5.b und I.5.c erfolgen kann, bedingen der Bearbeitungsaufwand und die Bearbeitungsdauer von 5,61 Monaten bei einem Einsatz von 94 Bediensteten der Polizei die Unzumutbarkeit der Bearbeitung. e.     Landkreis und Regierungsbezirk Eine Abfrage nach den einzelnen Waffenbehörden bzw. Regierungsbezirken und Landkreisen ist, wie unter I.5.c. und I.5.d. dargelegt, nicht mit einem zumutbaren Arbeits-, Personal- und Zeitaufwand durchführbar. II.    Verstöße gegen das Waffenrecht und illegale Waffen 1.     Wie hoch schätzt die Landesregierung die Zahl der illegalen Waffen in Nordrhein- Westfalen? Es erfolgen keine Schätzungen. 2.     Wie viele Verstöße gegen das Waffenrecht wurden in den Jahren 2014 bis 2019 in Nordrhein-Westfalen festgestellt? Bitte schlüsseln Sie die Angaben auf nach: a.  Art der Waffe (Schuss-/Stichwaffe, Kaliber, etc.) b.  Nationalität des Täters c.  Ggf. Aufenthaltsstatus des Täters d.  Art des Verstoßes e.  Kalenderjahr 17
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                          Drucksache 17/9883 f.   Landkreis und Regierungsbezirk g.   Vorliegen einer waffenrechtlichen Erlaubnis Die Verstöße gegen das Waffenrecht werden im Folgenden unterschieden nach Ordnungswidrigkeiten gemäß § 53 WaffG und § 34 der Allgemeinen Waffengesetz- Verordnung (AWaffV) sowie strafrechtlich sanktionierten Verstöße gegen das Waffen- bzw. Kriegswaffengesetz. Ordnungswidrigkeiten 2014    2015     2016    2017    2018    2019 Aachen                   188     186      169     222     92      166 Bielefeld                59      29       71      198     114     109 Bochum                   247     235      337     395     386     372 Bonn                     87      94       136     109     218     74 Dortmund                 ./.     ./.      ./.     516      478    525 Duisburg                 176     181      214     198     198     172 Düsseldorf               341     412      511     576     401     336 Essen                    78      75       268     256     216     268 Gelsenkirchen            74      124      149     161     98      119 Hagen                    54      44       63      51      49      74 Hamm                     80      104      115     100     82      124 Köln                     849     567      1016    947      911    990 Krefeld                  57      85       38      109     56      58 kein zentrales, automatisiertes Abrufsystem Mönchengladbach verfügbar Münster                  107     84       66      85      62      80 Oberhausen               47      57       45      62      76      78 Recklinghausen           161     133      282     285     277     269 Wuppertal                208     131      226     73       133    149 Borken                   37      52       53      20      103     63 Coesfeld                 3       0        1       2       16      57 Düren                    29      36       97      72       84     85 Ennepe-Ruhr-Kreis        38      21       39      46       50     45 Euskirchen               14      27       21      28      19      41 Gütersloh                78      64       123     126     88      77 Heinsberg                38      33       52      44      35      43 Herford                  30      18       12      23       43     0 Hochsauerlandkreis       56      49       63      52      78      79 Höxter                   11      13       9       6       10      15 Kleve                    155     99       85      100      73     90 Lippe                    67      62       100     94      98      50 Märkischer Kreis         47      27       47      72      86      61 Mettmann                 104     139      165     143      148    107 Minden-Lübbecke          27      39       40      53      52      68 Oberbergischer Kreis     52      56       56      65       81     66 Olpe                     13      14       15      19       12     29 Paderborn                61      68       68      67       72     74 Rhein-Erft-Kreis         124     146      164     215     159     130 Rheinisch-Bergischer 62      52       34      94       75     64 Kreis 18
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                              Drucksache 17/9883 779 (eine Auswertung in Jahre ist technisch nicht Rhein-Kreis Neuss möglich) Rhein-Sieg-Kreis          77       15      34      71        34       43 Siegen-Wittgenstein       39       53      82      77        98       67 Soest                     76       76      93      120       96       120 Steinfurt                 41       88      69      92        80       102 Unna                      k. A.    121     82      79        104      98 Viersen                   89       36      69      83        80       71 Warendorf                 52       67      103     105       83       102 Wesel                     143      155     194     183       117      159 Für den Bereich der Ordnungswidrigkeiten ist eine weitere Aufschlüsselung und Auswertung nicht mit einem zumutbaren Arbeits-, Personal- und Zeitaufwand durchzuführen. Da neben den angegebenen Daten kein elektronisches Datenmaterial vorgehalten wird, wäre zur weitergehenden Beantwortung der Frage eine händische Auswertung der einzelnen waffenrechtlichen Akten in den Kreispolizeibehörden erforderlich. Es müsste ein manueller Datenabgleich vorgenommen werden. Dieser manuelle Datenabgleich würde vorliegend in der Form erfolgen, dass alle betroffenen waffenrechtlichen Akten durch hierfür abzustellendes Personal gesichtet und überprüft werden müssten. Bei insgesamt 33.382 einschlägigen Ordnungswidrigkeiten-Verstößen und einem Ansatz von 30 Minuten pro Datensatz ergäbe sich ein Personaleinsatz von rund 1.001.460 Minuten bzw. 16.691 Stunden, was, entsprechend der Ausführungen zu I.1.a., einer Bearbeitungsdauer von etwa 1,19 Monaten entspräche. Über diesen Zeitraum hinweg könnten andere Dienstgeschäfte durch die abgestellten zwei Bediensteten je Kreispolizeibehörde nicht wahrgenommen werden. Zudem muss Berücksichtigung finden, dass, wie dargelegt wurde und noch darzulegen ist, auch die Beantwortung der weiteren Fragen einen erheblichen Bearbeitungsaufwand darstellt, wobei die Summe des zu betreibenden Bearbeitungsaufwandes insgesamt zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung der Polizei- und Waffenbehörden führt (vgl. tabellarische Gesamtschau auf S. 55). Straftaten a.    Art der Waffe Die Angaben zu der Art der verwendeten Waffe können nicht getätigt werden. Eine weitere Aufschlüsselung und Auswertung ist nicht mit einem zumutbaren Arbeits-, Personal- und Zeitaufwand durchzuführen. Da kein entsprechendes elektronisches Datenmaterial vorgehalten wird, wäre zur weitergehenden Beantwortung der Frage eine händische Auswertung der einzelnen Verfahrensakten in den einzelnen Kreispolizeibehörden vorzunehmen. Diese Erfassung würde in der Form erfolgen, dass alle betroffenen Verfahrensakten durch hierfür abzustellendes Personal gesichtet und überprüft werden müssten. Bei 34.071 Verstößen (PKS) und einem Ansatz von 30 Minuten pro Datensatz ergäbe sich ein Personaleinsatz von rund 1.022.130 Minuten bzw. 17.036 Stunden, was, entsprechend der Ausführungen zu I.1.a. einer Bearbeitungsdauer von etwa 1,22 Monaten entspräche. Über diesen Zeitraum hinweg könnten andere Dienstgeschäfte durch die abgestellten zwei Bediensteten je Kreispolizeibehörde nicht wahrgenommen werden. 19
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                               Drucksache 17/9883 Zudem muss Berücksichtigung finden, dass, wie dargelegt wurde und noch darzulegen ist, auch die Beantwortung der weiteren Fragen zu einem erheblichen Bearbeitungsaufwand führt und die Summe des Bearbeitungsaufwandes insgesamt zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung der Polizei- und Waffenbehörden führt (vgl. tabellarische Gesamtschau auf S. 55). b. Nationalität des Täters Die Angaben stellen auf die Tatverdächtigen nach der jeweiligen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ab. Diese ist Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung. Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. 2019 nicht- gesamt     deutsch deutsch Land          Nordrhein- Westfalen                 5 761      4 438     1 323 BR Arnsberg               1 175       930       245 BR Detmold                 540        458       82 BR Düsseldorf             1 707      1 254      453 BR Köln                   1 537      1 144      393 BR Münster                 784        638       146 Städteregion Aachen        191        138       53 Stadt Bielefeld            98         79        19 Stadt Bochum               105        76        29 Stadt Bonn                 81         61        20 Stadt Bottrop              31         26        5 Stadt Dortmund             261        183       78 Stadt Duisburg             161        119       42 Stadt Düsseldorf           286        168       118 Stadt Essen                131        101      30 Stadt Gelsenkirchen        86        63        23 Stadt Hagen                62         49        13 Stadt Hamm                 73         62        11 Stadt Herne                70         51        19 Stadt Köln                 588        378       210 Stadt Krefeld              61         52        9 Stadt Leverkusen           58         44        14 Stadt Mönchengladbach      51         39        12 Stadt Mülheim              38         29        9 Stadt Münster              70         53        17 Stadt Oberhausen           53         38        15 Stadt Remscheid            53         42        11 Stadt Solingen             78         59        19 Stadt Wuppertal            175        142       33 Kreis Borken               122        96        26 Kreis Coesfeld             52         48        4 Kreis Düren                95         76        19 Ennepe-Ruhr-Kreis          80         72        8 Kreis Euskirchen           92         82        10 20
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