Kosten und Nutzen der kommunalen "Klimaschutzmaßnahmen" in den Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/13566 17. Wahlperiode 27.04.2021 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 30 der Fraktion der AfD Drucksache 17/11619 Kosten und Nutzen der kommunalen „Klimaschutzmaßnahmen“ in den Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens Vorbemerkung der Großen Anfrage I. Vorbemerkungen Selbst der IPCC (sogenannter „Weltklimarat“) stimmt der Aussage zu, dass 95 Prozent der CO2-Emissionen auf der Welt natürlichen Ursprungs sind und lediglich 5 Prozent der CO 2- 1 Emissionen auf einen menschlichen Beitrag zurückgehen. Die Hauptquellen der 95 Prozent natürlicher CO2-Emissionen sind Ozeane, Mikroben, 2 Insekten aber auch Vulkane sowie Waldbrände. Die Hauptemissionsquellen der 5 Prozent des von Menschen erzeugten CO2 bilden China, die USA, Indien und Russland mit einem Anteil von zusammen deutlich mehr als 50 Prozent dieser 3 Emissionen. Diese vier Länder sind allerdings alle nicht vom Pariser Klimaabkommen betroffen. Sei es, weil China und Indien trotz ihrer starken wirtschaftlichen Entwicklung weiterhin als „Entwicklungsländer“ eingestuft werden und ihre Emissionsquellen daher bis zum Jahre 2030 ohne Begrenzung erweitern bzw. vergrößern können. Sei es, weil die USA sich an diesem Abkommen schlichtweg nicht beteiligen. Sei es, weil Russland dem Klimaabkommen erst Ende des Jahres 2019 beigetreten ist , die „Ziele“ einer Senkung seiner CO2 Emissionen um 4 30 Prozent (1,661,899,300 t) bezogen auf das Jahr 1990 (2,379,432,800 t), bereits im Jahre 2016 erreicht hat. Dieses Ergebnis ist aber nicht auf „Klimaschutzmaßnahmen“ 1 Vgl. https://www.eike-klima-energie.eu/2019/07/12/menschliche-co2-emissionen-haben-kaum- auswirkungen-auf-den-atmosphaerischen-co2-gehalt/abgerufen am 23.07.2020 um 16:45 Uhr. 2 Vgl. https://www.eike-klima-energie.eu/2013/08/25/wer-hat-macht-ueber-das-klima-die- verschwiegenen-co2-quellen/, abgerufen am 23.07.2020 um 16:50 Uhr. 3 Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/179260/umfrage/die-zehn-groessten-c02- emittenten-weltweit/, abgerufen am 24.07.2020 um 10:15 Uhr. 4 Vgl. https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/russland-tritt-klimaabkommen-paris-bei- 100.html, abgerufen am 22.09.2020 um 9:30 Uhr. Datum des Originals: 27.04.2021/Ausgegeben: 30.04.2021
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/13566 zurückzuführen, sondern vorrangig der Tatsache geschuldet, dass die russische Industrie im 5 Zuge der Auflösung der Sowjetunion stark zurückgegangen ist. Der deutsche Anteil an den durch menschliches Wirken verursachten CO2-Emissionen beträgt gegenwärtig rund 2 Prozent, derjenige an allen Emissionen (natürlichen und menschengemachten) mithin rund 0,1 Prozent. Selbst eine deutsche Großstadt mit einer Million Einwohner dürfte zu den CO2-Emissionen nur etwa 0,025 Prozent (der von Menschen verursachten Emissionen) bzw. etwa 0,00125 Prozent (der weltweiten Emissionen inkl. natürlicher Quellen) beitragen. Kleinere Gemeinden und Städte erwirken dementsprechend einen noch viel geringeren Anteil. 6 Die Erzeugung von Strom ist innerhalb der EU an CO2-Emissionenzertifikate gekoppelt. Diese Zertifikatemenge ist durch eine Obergrenze gedeckelt. Eine Reduktion von CO2 bei der Stromerzeugung in Deutschland führt nicht etwa zu einer Verminderung der Zertifikate insgesamt, sondern dazu, dass andere Staaten – wie beispielsweise Polen – die so freiwerdenden Zertifikate nutzen können, um ihrerseits mehr CO2 zu emittieren. Auf diesem Wege wird in der EU immer die Gesamtmenge an erlaubten CO2-Emissionen erreicht. Deshalb ist es nicht möglich, auf dem Wege einer Änderung der Stromerzeugung eine Veränderung der CO2-Emissionen herbeizuführen. Lokal verbleiben somit nur sehr geringe Möglichkeiten, CO2-Emissionen wirksam zu reduzieren. Dennoch werden genau zu diesem Zweck von den Gemeinden und Kreisen sogenannte „Klimaschutzmanager“ eingestellt. Die Kosten dieser Maßnahme trägt die Allgemeinheit. Es stellt sich nun jedoch für die Bürger die Frage, welchen Nutzen die von der Allgemeinheit bezahlten „Klimaschutzmanager“ für den „Klimaschutz“ (und damit letztlich für uns alle) letzten Endes erbringen. Bekannt ist, dass vom Jahre 2008 bis Ende 2019 im Rahmen der sogenannten Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) deutschlandweit Kommunen mit rund 715 Millionen Euro 7 unterstützt wurden. Die Art und Zielrichtung der Verteilung dieser Gelder auf einzelne Kommunen ist dem Landtag bisher aber nicht bekannt. Nicht nur national werden entsprechend Steuergelder zur Verfügung gestellt. Auch das Land NRW fördert die Qualifizierung von sogenannten kommunalen „Klimaschutzmanagern“. 8 Nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 17.10.2012 “ können in Gemeinden und Kreisen Projektstellen 9 gefördert werden – insbesondere solche für sogenannte „Klimaschutzmanager“. Dabei ist insgesamt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. 5 Vgl. https://www.bpb.de/internationales/europa/russland/analysen/300620/analyse-russland-ueber- den-klimawandel-sprechen, abgerufen am 22.09.2020 um 9:45 Uhr. 6 Vgl. https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel#teilnehmer- prinzip-und-umsetzung-des-europaischen-emissionshandels, abgerufen am 23.07.2020 um 17:35 Uhr. 7 Vgl. https://www.klimaschutz.de/zahlen-und-fakten, abgerufen am 21.07.2020 um 10:30 Uhr. 8 Vgl. https://www.klimaschutz.nrw.de/fileadmin/Dateien/Download- Dokumente/Broschueren/klimaschutzbericht_nrw_151201.pdf, S.17, abgerufen am 21.07.2020 um 10:45 Uhr. 9 Vgl. https://www.bmu.de/fileadmin/bmu- import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/kommunalrichtlinie_2013_bf.pdf, abgerufen am 21.07.2020 um 11:30 Uhr. 2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/13566 Zu diesen Ausgaben zählen: • Sach- und Personalausgaben der Projektstellen, • Reise- sowie Teilnahmekosten zur Wahrnehmung von zusätzlichen Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten, • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, • Personalausgaben für Dienstleistungen, welche die Tätigkeit der Projektstellen unterstützen, … Um eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse durchführen zu können, ist es wichtig, in diesem Zusammenhang eine transparente Datenbasis zu erhalten. 10 Die Landesregierung bringt Starkregen und Hochwasser sowie Trockenphasen, welche sich 11 negativ auf Wälder auswirken , ursächlich mit dem Klimawandel in Verbindung, sodass ihre „Klimapolitik“ nicht nur auf die Vermeidung von Treibhausgasen hin ausgelegt werden kann, sondern auch auf die von ihnen verursachten Folgen. Das Deutsche Institut für Urbanistik betreut daher das Projekt „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“. 12 Zu den Fördermöglichkeiten zählen beispielsweise „Entsiegelung von Flächen zur ökologischen Aufwertung“, das „Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche“ sowie die „Schaffung größerer Blühflächen“ aber auch „kleinere“ Einzelmaßnahmen wie das Anpflanzen von Bäumen“ . Außerdem werden etwa 13 14 Maßnahmen zur Hitze- oder zur Überflutungsvorsorge gefördert. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Große Anfrage 30 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts - eine globale Aufgabe, die die Weltgemeinschaft geeint in dem Ziel angehen muss, die Folgen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten. Die Landesregierung gründet ihre Haltung zum Klimawandel auf den naturwissenschaftlichen Konsens, dass die anthropogenen Treibhausgas-Emissionen die Hauptursache für diese Entwicklung darstellen, und bekennt sich zu den auf der Weltklimakonferenz 2015 in Paris formulierten Zielen, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf „deutlich unter 2 Grad Celsius“ und „möglichst auf nicht mehr als 1,5 Grad Celsius“ zu begrenzen. 10 Vgl. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt- Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, Konzept Starkregen NRW, 2016. 11 Vgl. https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wald/wald-und-klima, abgerufen am 08.10.2020 um 9:25 Uhr. 12 Vgl. https://difu.de/projekte/2019/kommunalberatung-klimafolgenanpassung-nrw, abgerufen am 08.10.2020 um 9:40 Uhr. 13 Vgl. https://kommunalberatung-klimaanpassung-nrw.de/, abgerufen am 08.10.2020 um 9:40 Uhr. 14 Vgl. https://kommunalberatung-klimaanpassung-nrw.de/foerderprogramme/, abgerufen am 08.10.2020 um 9:40 Uhr. 3
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/13566 Nordrhein-Westfalen wird seinen Beitrag leisten und die Entwicklung hin zu einem weitgehend treibhausgasneutralen Leben und Wirtschaften bis zum Jahr 2050 konsequent vorantreiben. Dabei ist der kommunale Klimaschutz ein wichtiges Handlungsfeld zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen und unerlässlich für das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zur Mitte dieses Jahrhunderts. Klimaschutz wird vor Ort konkret. Die Kommunen und Kreise haben als Eigentümerinnen von Gebäuden, insbesondere Verwaltungsgebäuden, Schulen oder Sportstätten (z.B. über die Steuerung von Energieverbrauch (Strom, Wärme, Kälte, Beleuchtung)), als Planungsträgerinnen u.a. für die Ansiedlung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien, über ihre Einflussmöglichkeiten auf Stadtwerke als Versorgerinnen mit Strom und Wärme oder als Gestalterinnen von Verkehrsnetzen und von nachhaltigem ÖPNV vielfältige Verantwortungsbereiche, in denen Treibhausgase gemindert werden können. Als Verwaltungsebene mit der größten Bürgernähe sind sie zudem Vorbilder und wichtige Multiplikatoren für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die lokale Wirtschaft. Klimaschutz auf kommunaler Ebene wirkt dabei nicht nur durch die Einsparung von Treibhausgas-Emissionen, sondern verankert Klimaschutzbewusstsein gesellschaftlich. Viele klimaschonende Innovationen, vor allem in den Bereichen Mobilität und Gebäude, können auf kommunaler Ebene zum Einsatz gelangen und dort nicht nur zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen beitragen, sondern auch für einen Mehrwert an Lebensqualität sorgen. Die Große Anfrage 30 „Kosten und Nutzen der kommunalen „Klimaschutzmaßnahmen“ in den Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens“ der Fraktion der AfD umfasst insgesamt 16 Themenbereiche zum kommunalen Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Dabei werden unter anderem umfangreiche und differenzierte kommunale Statistiken für jede nordrhein- westfälische Gemeinde und jeden Gemeindeverband jeweils für die Kalenderjahre 2015 bis 2020 abgefragt. Für die Beantwortung der Fragen, die maßgeblich Informationen betreffen, die nur den jeweiligen Gebietskörperschaften vorliegen, erfolgte eine onlinebasierte Befragung der 396 Kommunen und 31 Kreise in NRW. Für die Beantwortung wurde eine elektronische Plattform eingerichtet, auf der die jeweiligen Gebietskörperschaften ihre Eintragungen vornehmen konnten. Ziel war es, eine auswertbare und tabellarisch darstellbare Beantwortung zu ermöglichen. Der elektronische Fragebogen umfasste insgesamt 64 Fragen aus den Fragenblöcken I. Kommunale Klimaschutzmanager (Fragen 1-12, 15, 16), IV. Förderung durch Tochtergesellschaften (Frage 44), VI. Bereiche des Kommunalen Klimaschutzes (Fragen 49, 50), VI.A Elektromobilität und Kraftstoffreduzierung (Fragen 51-55), VI.B Wärmedämmung (Fragen 56-60), VI.C Bürgerberatung (Fragen 61-64), VI.D Energieeinsparung (Fragen 65-69), VI.E Aufforstungsmaßnahmen (Fragen 70-74), VII.A Starkregen und Hochwasservorsorge (Fragen 77-80), VII.B Entsiegelung von Flächen (Fragen 81-84), VII.C Hitzevorsorge (Fragen 85-88) und VII.D Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche (Fragen 89-92). Einige Fragen wurden zur Vereinfachung in Teilfragen aufgeteilt oder zum Zwecke der besseren Übersichtlichkeit in einer Tabelle gestaffelt. Diese Fragen sind in den Anlagen I - VII dargestellt. Die onlinebasierte Befragung aller Kreise und Kommunen aus Nordrhein-Westfalen zur Beantwortung der Fragen mit Kommunalbezug wurde von der Landesregierung in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis 1. März 2021 durchgeführt. Insgesamt nahmen an der Befragung rund ein Drittel der Gebietskörperschaften (119 Gebietskörperschaften) teil. Hierzu ist anzumerken, dass die Kommunen keiner Pflicht zur Erhebung der erbetenen Daten unterliegen, und die Teilnahme an der Befragung auf freiwilliger Basis erfolgte. Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass viele Gebietskörperschaften die abgefragten Daten nicht erheben oder beispielsweise keine Klimaschutzmanager bzw. Klimaschutzmanagerinnen beschäftigen. 4
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/13566 Ein großer Teil der Kommunen sah sich zudem aufgrund von Personalengpässen, der Breite der abgefragten Themengebiete, die sich insbesondere im Bereich des Querschnittsthemas Klimaschutz nicht immer vollständig differenzierbar darstellen lassen, nicht in der Lage, die Fragen vollumfänglich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit zu beantworten - insbesondere, da auch im kommunalen Bereich der Fokus derzeit auf der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie liegt. Der über den elektronischen Fragebogen abgefragte Datensatz wurde seitens der Landesregierung nicht verändert, die gelieferten Daten wurden 1:1 in die beigefügten Tabellen übernommen. Eine Überprüfung der durch die Gebietskörperschaften übermittelten Daten auf Vollständigkeit und Inhalt ist seitens der Landesregierung nicht möglich. Zudem haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über den Projektträger Jülich (PtJ), die Verbraucherzentrale NRW, das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) und die EnergieAgentur.NRW der Landesregierung Daten zur Beantwortung der GA30 zur Verfügung gestellt. Anmerkung Aufgrund der Datenmenge zur Beantwortung wird teilweise auf die Tabellen im Anhang (Anlage I. – VII.) verwiesen. I. Kommunale Klimaschutzmanager 1. Wie hoch war die Zahl der „Klimaschutzbeauftragten“ bzw. der „Klimaschutzmanager“ jeweils in den Jahren von 2015 bis 2020? (Bitte absolut und jahresscharf für alle Gemeinden und Kreise NRWs aufschlüsseln) Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage I: Tabelle I.1 Zudem hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über den Projektträger Jülich (PtJ) der Landesregierung Daten zur Beantwortung dieser Frage zur Verfügung gestellt. Siehe Anlage I: Tabelle I.1 (a) Die Landesregierung hat von vielen Kommunen den Hinweis erhalten, dass es sich bei den jeweiligen Angaben nicht um Personen, sondern um Stellen handelt. In einigen Kommunen nehmen etwa Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in verschiedenen Dezernaten das Aufgabenfeld Klimaschutz im Rahmen eines geringen Anteils ihrer Arbeitszeit wahr. Auch wenn eine Stelle nacheinander von verschiedenen Personen besetzt worden ist, wurde von vielen Kommunen nur eine Person angegeben. 2. Wie hoch waren für „Klimaschutzbeauftragte“/ “Klimaschutzmanager“ die jährlichen Gesamtpersonalkosten in den Jahren von 2015 bis 2020, aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW? Siehe Anlage I: Tabelle I.2 5
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/13566 Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf ein Rückschluss auf die Gehälter einzelner Personen nicht möglich sein. Daher wurden die Namen der Gemeinden und Kreise gelöscht und auch die Reihenfolge der Auflistung in Anlage 2 erfolgte zufällig. 3. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtausgaben für weitere, dem Tätigkeitsbereich „Klimaschutz“ zugeordnete Mitarbeiter in den Jahren von 2015 bis 2020, aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage I: Tabelle I.3 Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf ein Rückschluss auf die Ge-hälter einzelner Personen nicht möglich sein. Daher wurden die Namen der Gemeinden und Kreise gelöscht und auch die Reihenfolge der Auflistung in Anlage 2 erfolgte zufällig. 4. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtsachkosten, die dem "Klimaschutzbereich" zuzuordnen waren/sind, in den Jahren von 2015 bis 2020, aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage I: Tabelle I.4 In den meisten Kommunen gibt es keinen eigenen „Tätigkeitsbereich Klimaschutz“. Vielmehr ist Klimaschutz als Querschnittsthema in verschiedenen Fachbereichen der Kommunen verankert und oft nicht klar von weiteren kommunalen Aufgaben abzugrenzen oder auf einzelne Maßnahmen zu beziehen. Daher handelt es sich bei den vorliegenden Daten nach Rückmeldung vieler Kommunen lediglich um grob geschätzte Größenangaben. 5. Wie hoch war der Anteil öffentlicher Fördermittel an den jährlichen Gesamtausgaben für Personalkosten für „Klimaschutzbeauftragte“/“Klimaschutzmanager“ in den Jahren von 2015 bis 2020, aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW? (Bitte absolute Zahlen, aufgeschlüsselt nach den Fördergeldern, angeben und nach EU-, Bundes- und Landesfördermitteln aufschlüsseln) Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage I: Tabelle I.5 a) für die Jahre 2015 bis 2017und b) für die Jahre 2018 bis 2020 6
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/13566 6. Wie hoch war der Anteil öffentlicher Fördermittel an den jährlichen Gesamtausgaben für weitere, dem Tätigkeitsbereich „Klimaschutz“ zugeordnete Mitarbeiter, in den Jahren von 2015 bis 2020, aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW? (Bitte absolute Zahlen, aufgeschlüsselt nach den Fördergeldern, angeben und nach EU-, Bundes- und Landesfördermitteln aufschlüsseln) Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage I: Tabelle I.6 Siehe auch Antwort auf Frage 4. 7. Wie hoch war der Anteil öffentlicher Fördermittel an den jährlichen Gesamtausgaben für Sachkosten, die dem "Klimaschutzbereich" zuzuordnen waren/sind, in den Jahren von 2015 bis 2020, aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW? (Bitte absolute Zahlen, aufgeschlüsselt nach den Fördergeldern, angeben und nach EU-, Bundes- und Landesfördermitteln aufschlüsseln) Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage I: Tabelle I.7 a) für die Jahre 2015 bis 2017 und b) für die Jahre 2018 bis 2020 Siehe auch Antwort auf Frage 4. 8. Wie hoch ist der Eigenanteil der Gemeinden und Kreise an den Kosten der Stellen der Klimaschutzmanager? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage I: Tabelle I.8-10 Grundsätzlich fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über die sogenannte Kommunalrichtlinie die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen regelmäßig mit 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Die restlichen Ausgaben werden in der Regel über den Eigenanteil der Gemeinden und Kreise finanziert. 9. Wie hoch ist der Eigenanteil der Gemeinden und Kreise an den Kosten der weiteren Mitarbeiter, die dem Tätigkeitsbereich „Klimaschutz“ zugeordnet waren/sind? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. 7
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/13566 Siehe Anlage I: Tabelle I.8-10 Siehe auch Antwort zu Frage 4. 10. Wie hoch ist der Eigenanteil der Gemeinden und Kreise an den Sachkosten, die dem "Klimaschutzbereich" zugeordnet sind? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage I: Tabelle I.8-10 Siehe auch Antwort zu Frage 4. 11. Wie hoch sind die Einsparungen an CO2-Äquivalenten (in Tonnen), welche durch die Maßnahmen der „Klimaschutzbeauftragten“/“Klimaschutzmanager“ in den Jahren von 2015 bis 2020 bewirkt wurden, aufgeschlüsselt nach den Gemeinden und Kreisen in NRW? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Grundsätzlich zielt die Einsetzung der Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen nicht darauf ab, eine ursächliche und auf sie rückführbare Minderung der Emissionen zu erwirken. Sie dienen vielmehr als Schnittstelle innerhalb der Kommune, zwischen den Bürgerinnen und Bürgern sowie den ansässigen Unternehmen und weiteren gesellschaftlichen Akteuren. Sie bündeln die Ressourcen der Kommune, um diese zielgerichtet für den Klimaschutz zu nutzen. Es ist nicht möglich, CO2-Einsparungen einzelnen Personen zuzuordnen, da die Maßnahmen zur Minderung von CO2 meist von vielen Akteuren gemeinsam und fachbereichsübergreifend umgesetzt werden. Ferner sind nicht alle Maßnahmen, die zwar nur indirekt, aber nicht unwesentlich zum Klimaschutz beitragen, bilanzierbar oder eine Bilanzierung erfolgt nicht, da hierzu keine Verpflichtung besteht beziehungsweise der Aufwand einer Bilanzierung zu groß wäre. Daher konnten in vielen Fällen, wenn überhaupt lediglich Teilergebnisse angegeben werden, die nicht die gesamte Wirksamkeit der Klimaschutzmaßnahmen abbilden. Auch wenn die Ermittlung von THG-Vermeidungs- bzw. Förderkosten rechnerisch möglich ist, stellen sich komplexe methodische Fragen. Ein pauschaler Rückschluss auf die Kosteneffizienz der Klimaschutzmaßnahmen der Gebietskörperschaften ist daher nicht möglich und mit schlichten Rechnungen gewonnene Ergebnisse bergen die Gefahr von Fehlinterpretationen. Aus diesen Gründen sahen sich viele Kommunen auch nicht in der Lage, die Fragen 11. und 12. adäquat zu beantworten. Siehe Anlage I: Tabelle I.11 8
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/13566 12. Wie hoch waren die Kosten für die Maßnahmen, die zur Treibhausgas-Einsparung gem. Frage Nummer 11 geführt haben, in den Jahren von 2015 bis 2020? (Bitte absolute Zahlen, aufgeschlüsselt nach den Gemeinden und Kreisen in NRW, angeben sowie nach EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalfördermitteln aufschlüsseln) Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage I: Tabelle I.12 a) für die Jahre 2015 bis 2017 und b) für die Jahre 2018 bis 2020 Siehe auch Antworten zu den Fragen 11. und 14. 13. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Einsparung an CO2-Äquivalenten (in Tonnen) ein, welche durch die Maßnahmen der „Klimaschutzbeauftragen“/ „Klimaschutzmanager“ entstehen, deren Wirkung sich ab 2021 auswirken wird? (Bitte aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Kreisen in NRW). Zu Schätzungen einzelner Gebietskörperschaften für einzelne Maßnahmen auf Basis der oben genannten Befragung siehe Anlage I.: Tabelle I.13 Siehe auch Antwort zu Frage 11. 14. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Folgekosten – z.B. nötige Ergänzungsmaßnahmen, Wartung von Anlagen, Energiekosten usw. – für die Maßnahmen ein, die zur Treibhausgas-Einsparung führen sollen? (Bitte absolute Zahlen, aufgeschlüsselt nach den Gemeinden und Kreisen in NRW, angeben sowie nach EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalfördermitteln aufschlüsseln). Siehe Antwort zu Frage 11. Klimaschutz ist ein Querschnittsthema, das in verschiedenen Fachbereichen der Kommunen verankert und nicht auf einzelne Maßnahmen beschränkt ist. Aufgaben und damit auch etwaige Folgekosten, welche der Minderung von Treibhausgasen zuzurechnen sind, sind oft nicht klar von weiteren kommunalen „sowieso-Aufgaben“ abzugrenzen (beispielsweise erfolgen energetische Sanierungen in der Regel im Zusammenhang mit ohnehin erforderlichen Sanierungen). Klimaschutzmaßnahmen erfordern Investitionen, gleichzeitig können aber auch Kosteneinsparungen erzielt werden. Dies zeigen exemplarisch die aktuellen Projektkennzahlen einer energetischen Schwimmbadsanierung der Stadt Korschenbroich, die sich ausschließlich über eingesparte Energiekosten refinanziert: • Investition der Maßnahmen: ca. 900.000 Euro • Einsparungen in Euro pro Jahr: ca. 120.000 Euro • Einsparungen in CO2 pro Jahr: ca. 420 t CO2-Äquivalente. Ein systematisches Klimaschutzmanagement entfaltet positive ökonomische Effekte. Durch Energieeinsparungs- und Energieeffizienzmaßnahmen, etwa in den Bereichen „Gebäude“, „Personenverkehr“ oder „Straßenbeleuchtung“, lassen sich Energiekosten sparen; sie wirken 9
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/13566 sich damit positiv auf die kommunalen Haushalte aus. Darüber hinaus profitieren auch lokale Wirtschaftsakteure von Investitionen in den Klimaschutz, was wiederum zu lokalen Unternehmensgewinnen und damit zu Steuereinnahmen für die Kommunen sowie zum Erhalt 15 bzw. der Substitution von Arbeitsplätzen beitragen kann. 15. Wie hoch waren die Gesamtkosten der umgesetzten Maßnahmen, welche auf die Tätigkeit der Klimaschutzmanager zurückzuführen sind, jeweils in den Jahren von 2015 bis 2020? (Bitte absolut und jahresscharf für alle Gemeinden und Kreise NRWs aufschlüsseln) Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage I: Tabelle I.15 Siehe auch Antworten zu den Fragen 11. und 14. 16. Wie hoch sind die Förderquoten der umgesetzten Maßnahmen, welche auf die Tätigkeit der Klimaschutzmanager zurückzuführen sind? (Aufgeschlüsselt nach den Gemeinden und Kreisen in NRW, der Anzahl der Maßnahmen und der jeweiligen Förderquote durch EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalfördermittel) D ie Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage I.: Tabelle I.16 17. Um wieviel ppm CO2-Äquivalente verringert sich der globale Luftanteil jährlich durch die Maßnahmen? 18. Wie groß ist die vermiedene Erwärmung in Kelvin durch die Maßnahmen? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet, weil beide Fragen in einem sachlichen Zusammenhang mit Frage 11 „Wie hoch sind die Einsparungen an CO2-Äquivalenten (in Tonnen), welche durch die Maßnahmen der „Klimaschutzbeauftragten“/ “Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen“ in den Jahren von 2015 bis 2020 bewirkt wurden, aufgeschlüsselt nach den Gemeinden und Kreisen in NRW?“ stehen. Zunächst ist festzustellen, dass CO2 –Äquivalente keinerlei Einfluss auf den globalen Luftanteilhaben. Vermutlich sollte die Frage lauten: „Um wie viele ppm CO2-Äquivalente verringert sich die globale Treibhausgaskonzentration (in ppm CO2-Äquivalenten gemessen) jährlich durch die Maßnahmen.“ Hätte man konkrete Daten über die möglichen Einsparungen an CO2-Äquivalenten, könnte man mit einfachen 3-Satz-Berechnungen eine mögliche vermiedene globale Erderwärmung in Kelvin berechnen, um Frage 18 zu beantworten. Dafür empfiehlt es sich, den von (Matthews et al. 2020) vorgeschlagenen linearen Temperaturanstieg von 0,53 K/1.000 Gt CO2 zu verwenden. 15 Vgl. Deutsches Institut für Urbanistik: Klimaschutz und Finanzen, S. 38, TH_Finanzen_online_110620.pdf (difu.de)/ 08.03.2021. 10