Kosten und Nutzen der kommunalen "Klimaschutzmaßnahmen" in den Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                              Drucksache 17/13566 Im Übrigen, siehe Antwort zu Frage 11. 19.    Wie bewertet die Landesregierung die Größenordnung des Potentials zur Einsparung von Treibhausgasemissionen, welche durch die kommunalen Klimaschutzmanager ermittelt wurde? Siehe Antworten zu den Fragen 11., 14., 17. und 18. 20.    Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse der Treibhausgasemissions- Einsparungen, die durch die kommunalen Klimaschutzmanager durchgeführt wurden, hinsichtlich der Kosten und des Nutzens? Siehe Antworten zu den Fragen 11., 14., 17. und 18. 21.    Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass Gemeinden und Kreise in NRW, die gemäß der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) auf Grund ihrer angespannten finanziellen Lage Haushaltssicherungskonzepte aufstellen müssen und gezwungen sind, Stellensperrungen für alltägliche laufende Aufgaben vorzunehmen, auf der anderen Seite Klimaschutzmanager einstellen? Das Haushaltsicherungskonzept dient gemäß § 76 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen. Hierzu hat die Gemeinde in einem bis zu zehn Jahre umfassenden Zeitraum darzulegen, wie sie den Haushaltsausgleich nach § 75 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW wieder erreicht. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen bzw. Konsolidierungen obliegen als konkrete Ausprägung der kommunalen Selbstverwaltung der jeweiligen Gemeinde, wozu auch Stelleneinsparungen gehören können. Die Einsparung von nicht (mehr) unbedingt benötigten konkreten Stellen kann durchaus Folge eines durch Aufgabenkritik veränderten kommunalen Leistungsangebots sein und steht der Einstellung von Personal für neue kommunale Aufgaben nicht entgegen. Jedoch hat die Gemeinde hierbei die strukturellen Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes zu beachten. 22.    Auf welche Art und Weise und durch welche konkreten Stellen werden die Maßnahmen, die durch die Klimaschutzmanager initiiert wurden, evaluiert? Welche Kriterien werden hierzu herangezogen? Eine Evaluierung der Maßnahmen, welche durch die Klimaschutzmanager                        und Klimaschutzmanagerinnen initiiert wurden, obliegt der jeweiligen Kommune. Sofern eine Kommune für eine Klimaschutzmanager- bzw. Klimaschutzmanagerinnen-Stelle über die nationale Klimaschutzinitiative eine Förderung erhält, wird im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Evaluierung durchgeführt.         Folgende         Evaluierungskriterien    werden        herangezogen: Treibhausgasminderung, Machbarkeit, Sichtbarkeit, Transferfähigkeit, Breitenwirkung, Verstetigung und Ökonomische Effekte. Siehe auch: „Evaluierung der Nationalen Klimaschutzinitiative für die Jahre 2015-2017“. 16 16 https://www.klimaschutz.de/zahlen-und-fakten 11
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                         Drucksache 17/13566 23.  Auf welche Weise und in welchem Umfang werden die Klimaschutz-Maßnahmen, welche auf die Tätigkeit der Klimaschutzmanager zurückzuführen sind, hinsichtlich ihrer Vermeidung von CO2-Emissionen bezüglich des Kosten- Nutzenfaktors der Maßnahmen gegenüber marktüblichen Maßnahmen mit gleicher Absicht und/oder gesetzlicher Vorschriften evaluiert (z.B. Beispiel 1: Wärmedämmmaßnahmen nach dem Schema: Marktüblich: x cm Wärmedämmung = X Euro Kosten ggü. Kommunaler Klimaschutzmaßnahme x+y cm = Z Euro Kosten; Beispiel 2: Kauf und Löschung von CO2-Zertifikaten)? Siehe Antworten zu den Fragen 11. und 14. 24.  Welche Verhältnisquote von Zusatzkosten bestand jeweils in den Jahren von 2015 bis 2020 für Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes, welche auf die Tätigkeit der Klimaschutzmanager zurückzuführen sind, gegenüber den Marktpreisen? (Bitte absolut und jahresscharf in allen Gemeinden und Kreisen NRWs aufschlüsseln) Siehe Antworten zu den Fragen 11. und 14. 25.  In welcher Form werden Vergleiche der Treibhausgas-Vermeidungskosten für Maßnahmen des Kommunalen Klimaschutzes, welche auf die Tätigkeit der Klimaschutzmanager zurückzuführen sind, mit den Marktpreisen von marktüblichen Maßnahmen als Grundlage für die Entscheidungen hinsichtlich der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen getroffen? Siehe Antworten zu den Fragen 11. und 14. 26.  Wie hoch ist die Effizienz der kommunalen Klimaschutz-Maßnahmen, welche auf die Tätigkeit der Klimaschutzmanager zurückzuführen sind, hinsichtlich ihrer Vermeidung         von       Treibhausgasemission    gegenüber      marktüblichen Maßnahmenkosten? Siehe Antworten zu den Fragen 11. und 14. II.  Kommunale Klimaschutzkonzepte 27.    Welche Gemeinden und Kreise in NRW haben ein eigenes Klimaschutzkonzept aufgestellt? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage II: Tabelle II.27- 28 Zudem hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über den Projektträger Jülich (PtJ) der Landesregierung Daten zur Beantwortung dieser Frage zur Verfügung gestellt. Siehe Anlage II: Tabelle II.27 (a) 12
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                           Drucksache 17/13566 28.   Welchen Überarbeitungsstand weisen die bestehenden Klimaschutzkonzepte der Gemeinden und Kreise in NRW auf? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage II: Tabelle II.27- 28 29.   Bestehen einheitliche Vorgaben bzw. besteht ein einheitliches Vorgehen der Gemeinden       und       Kreise   bei    der    Erstellung     von    kommunalen Klimaschutzkonzepten? Bei kommunalen Klimaschutzkonzepten handelt es sich um nichtstandardisierte Fachgutachten, deren Inhalt der Klimaschutzstrategie der jeweiligen Kommune obliegt. Sofern eine Kommune für ihr Klimaschutzkonzept eine Bundesförderung erhält, haben sich einheitliche Vorgaben mit den Förderbedingungen des Bundes stetig weiterentwickelt. Derzeit gelten bei Beantragung einer Förderung die Vorgaben aus Artikel 2.7 „Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement“ der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ vom 22. Juli 2020 des Bundesministeriums für 17 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. 30.   Welches Einsparpotential von Treibhausgasen besteht laut der kommunalen Klimaschutzkonzepte (insgesamt in NRW und aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW) in den öffentlichen Gebäuden? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage II: Tabelle II.30-34 31.   Welches Einsparpotential von Treibhausgasen besteht laut der kommunalen Klimaschutzkonzepte (insgesamt in NRW und aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW) in den privaten Haushalten? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage II: Tabelle II.30-34 17 www.klimaschutz.de/sites/default/files/BMU/_Foerderung_Kommunalrichtlinie_14082020.pdf (16.03.2021). 13
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                              Drucksache 17/13566 32.    Welches Einsparpotential von Treibhausgasen besteht laut der kommunalen Klimaschutzkonzepte (insgesamt in NRW und aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW) im Gewerbe, Handel und den Dienstleistungssektoren? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage II: Tabelle II.30-34 33.    Welches Einsparpotential von Treibhausgasen besteht laut der kommunalen Klimaschutzkonzepte (insgesamt in NRW und aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW) im industriellen Sektor? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage II: Tabelle II.30-34 34.    Welches Einsparpotential von Treibhausgasen besteht laut der kommunalen Klimaschutzkonzepte (insgesamt in NRW und aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW) im Bereich Verkehr? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage II: Tabelle II.30-34 Frageblock III: Awards und Auszeichnungen (MWIDE) 35.    Welche Fördersummen wurden von der Landesregierung NRW für Wettbewerbe, Auszeichnungen, Awards, Ehrungen, Preise o.ä. in den Jahren von 2015 bis 2020 an welche Gemeinden und Kreise in welcher Höhe für welche Projekte ausgezahlt? (Bitte absolut und jahresscharf nach allen Gemeinden und Kreisen NRWs aufschlüsseln) In den Jahren von 2015 bis 2020 wurden keine Fördersummen von der Landesregierung NRW für Wettbewerbe, Auszeichnungen, Awards, Ehrungen, Preise o.ä. an Gemeinden und Kreise ausgezahlt, die dem Bereich Klimaschutz zuzurechnen sind. European Energy Award Die Auszeichnung von Projekten in Gemeinden und Kreisen im Rahmen des European Energy Award wird nicht gefördert. Die Erreichung eines Zielerreichungsgrades (Silber min. 50%, Gold min. 75%), der zur entsprechenden Auszeichnung berechtigt, wird durch das Land NRW nicht vergütet. Laut Zuwendungsbescheid steht den Gemeinden und Kreisen des European Energy Award eine einmalige Unterstützung während der Projektlaufzeit für die externe Auditierung zu, d.h. für die Ermittlung des Zielerreichungsgrades durch unabhängige Auditoren. Diese ist jedoch unabhängig von einer Auszeichnung. 14
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                        Drucksache 17/13566 Siehe auch Antwort zu Frage 40 und 45. 36.   Wie hoch waren die Kosten für die Durchführung der Veranstaltungen zu Auszeichnungen im Bereich Klimaschutz durch das Land NRW? (Bitte aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Kreisen, Anmietung von Räumlichkeiten, Personalkosten, Catering und sonstigen Kosten die im Zusammenhang stehen) Die Kosten für zwei Auszeichnungsveranstaltungen „Energieeffiziente Nichtwohngebäude“ betrugen insgesamt 3.917,60 € (brutto). 37.   Wie hoch waren die Fördersummen der Tochtergesellschaften des Landes NRW und der Tochtergesellschaften der einzelnen Gemeinden und Kreise für die Auszeichnungen, Awards, Ehrungen, Preise o.ä. zum Thema „Klimaschutz“? (Bitte aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Kreisen und der jeweiligen Kostenübernahme durch die jeweilige Tochtergesellschaft.) Das Land NRW hat keine Tochtergesellschaften, die dem kommunalen Klimaschutz zuzuordnen sind. 38.   Welche Auszeichnungen für den Bereich „Klimaschutz“                   plant    die Landesregierung im Jahr 2021 und darüber hinaus? -   Der 15. Schülerwettbewerb FUELCELLBOX 2020/21 ist parallel zum entsprechenden Schuljahr geplant. -   Eine Auszeichnung von Kindertagesstätten zu KlimaKitas.NRW (soweit möglich) ist geplant. 39.   Welche Fördersummen für Auszeichnungen von Projekten in den Gemeinden und Kreisen sind für das Jahr 2021 insgesamt geplant? (Bitte aufgeschlüsselt nach geplanten Förderauszeichnungen) Keine. 40.   In welchen Bereichen, wurden in den Jahren von 2015 bis 2020 Auszeichnungen durch das Land NRW vergeben (z.B. Radverkehr, Elektromobilität, Wärmedämmung, Bürgerberatung, Müllentsorgung, illegales Müllentsorgen, Recycling     von      Wertstoffen,    Kraftstoffreduzierung, Wassereinsparung, Aufforstungsmaßnahmen, Starkregen- und Hochwasservorsorge)? -   Auszeichnung Modellregion Wasserstoff-Mobilität NRW an die Region Düssel.Rhein.Wupper (ohne Preisgeld und pandemiebedingt ohne weitere Kosten). -   In den Jahren 2015-2020 wurden durch das Land NRW für Gebäudeeigentümer auf eigenen Wunsch Auszeichnungen für den Einsatz erneuerbarer Energien oder die Errichtung besonders effizienter Neubauten oder die Sanierung von Bestandsgebäuden in Form von Plaketten aus dem Projekt „Energiesparer.NRW“ vergeben. -   2015-2020: jährlich ein Schülerwettbewerb FUELCELLBOX 15
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                             Drucksache 17/13566 -   In 2020: 11 Auszeichnung von Kindertagesstätten zu KlimaKitas.NRW -   Mit dem Effizienz-Preis NRW und dem Nachwuchspreis MehrWert NRW werden nachhaltige und innovative Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die zur Ressourcen- und Umweltschonung beitragen. Neben den Preisgebern Effizienz- Agentur NRW und Verbraucherzentrale NRW ist auch die NRW.Bank als Kooperationspartner beteiligt. -   Zehn NRW-Kommunen (namentlich die Städte Aachen, Bocholt, Bottrop, Greven, Hürth, Ibbenbüren, Neuss, Oberhausen, Rietberg und Siegen) haben im Rahmen des Modellversuches "eea-Plus" (Laufzeit 2014-2017) erfolgreich individuelle und integrierte Maßnahmen der Klimaanpassung entwickelt und dafür im Jahr 2018 eine Auszeichnung erhalten. Die Ergebnisse des Modellversuchs dienten der Entwicklung des European Climate Adaptation Award (eca), der das Pendant zum EEA (European Energy Award) darstellt und es Kommunen ermöglicht, die Erarbeitung von lokal notwendigen Klimaanpassungsmaßnahmen auf Grundlage einer Klimaanalyse vorzunehmen. 41.   Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Preisträger, welche eine Auszeichnung für Projekte erhalten haben, die nicht durch die kommunale Selbstverwaltung oder eine ihrer Tochtergesellschaften initiiert wurden? Auf diese Frage kann nicht geantwortet werden, da nicht deutlich wird auf welche Preisträger insgesamt Bezug genommen werden soll. 42.   Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Fördergeldpreise für diejenigen Preisträger, welche eine Auszeichnung für Projekte erhalten haben, die nicht durch die kommunale Selbstverwaltung oder eine ihrer Tochtergesellschaften initiiert wurden? Das Land vergibt keine Fördergeldpreise für Auszeichnungen, die dem Bereich Klimaschutz zuzuordnen sind. Frageblock IV: Förderung durch Tochtergesellschaften 43.   Wie hoch waren die Fördersummen durch die Tochtergesellschaften des Landes für Projekte, die dem kommunalen Klimaschutz zugeordnet werden, in den Gemeinden und Kreisen? (Bitte aufgeschlüsselt nach begünstigter Kommune, den Kosten und der jeweiligen Tochtergesellschaft) Das Land NRW hat keine Tochtergesellschaften, die dem kommunalen Klimaschutz zugeordnet sind. 44.   Wie hoch waren die Fördersummen durch Tochtergesellschaften der einzelnen Gemeinden und Kreise für Projekte, die dem kommunalen Klimaschutz zugeordnet werden, in den Gemeinden und Kreisen? (Bitte aufgeschlüsselt nach begünstigter Kommune, den Kosten und der jeweiligen Tochtergesellschaft) Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anhang IV.: Tabelle IV.44 16
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                               Drucksache 17/13566 Frageblock V: Förderung durch das Land (MWIDE) 45.    Welche Förderprogramme zum kommunalen Klimaschutz stellte die Landesregierung mit welchen Fördersummen den Gemeinden und Kreisen in den Jahren von 2015 bis 2020 zur Verfügung? (Bitte absolut und jahresscharf für alle Gemeinden und Kreise NRWs aufschlüsseln.) 46.    Welche Fördersummen wurden in den Jahren von 2015 bis 2020 von den bereitgestellten Geldern (laut Frage 45.) an die Gemeinden und Kreise aus dem Landeshaushalt ausgezahlt? Die Fragen 45 und 46 werden gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung der Fragen sieht die Aufstellung der Fördersummen getrennt nach Auszahlungen und Bewilligungen vor. Dieses Schema lässt sich für die Massenförderprogramme Markteinführung und Emissionsarme Mobilität nicht in dieser Stringenz durchführen. Dies liegt daran, dass die Bewilligung der Mittel in vielen Fällen auch die Auszahlung der Mittel im gleichen Jahr nach sich zieht. Es wurde deshalb die Betrachtung gewählt, dass die Bewilligungen in einem Jahr, gemäß dem aktuellen Abrechnungsverfahren, auch als Auszahlung gelten. Siehe Anhang IV.: Tabelle VI.45 a) bis d) 47.    Welche Fördermöglichkeiten des kommunalen Klimaschutzes mit welcher Fördersumme plant die Landesregierung den Gemeinden und Kreisen für das Jahr 2021 und darüber hinaus zur Verfügung zu stellen? Im Rahmen des „Nordrhein-Westfalen-Programms I zur Bewältigung der Folgen der Corona- Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes“ wird die Landesregierung in den Jahren 2021 und 2022 kommunale Investitionen in Klimaschutzprojekte in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro fördern. Das operationelle Programm Nordrhein-Westfalen für die kommende Förderperiode des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021 – 2027 befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Voraussichtlich werden in diesem Rahmen auch kommunale Antragssteller wieder die Möglichkeit haben, Förderungen im Bereich des Klimaschutzes zu beantragen. Aktuelle Planungen der Landesregierung für die Jahre 2021 und 2022 sehen vor, über das Förderprogramm „progres.nrw - Emissionsarme Mobilität“ elektrische Ladeinfrastruktur, batterieelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge mit jeweils 9 Millionen Euro zu fördern. Ferner ist eine Fortschreibung der Richtlinie progres.nrw Markteinführung in Abhängigkeit von der technischen Entwicklung sowie der weiterhin geltenden energiewirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen auch zukünftig vorgesehen. Diese Richtlinie ist grundsätzlich auch für Kommunen als Antragsteller zugelassen. 48.    Wie schätzt die Landesregierung hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Faktors den Nutzen der kommunalen Klimaschutz-maßnahmen im Verhältnis zu den bundes- und landesweiten Instrumenten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen ein? Siehe Antworten zu den Fragen 11. und 14. 17
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                         Drucksache 17/13566 Frageblock VI: Bereiche des Kommunalen Klimaschutzes 49.   Wie hoch ist die jeweilige Förderquote der Projekte zum kommunalen Klimaschutz in den Gemeinden und Kreisen in den Jahren von 2015 bis 2020 bezogen auf die Bereiche      Radverkehr,       Elektromobilität    und    Kraftstoffreduzierung, Wärmedämmung, Bürgerberatung, Wasserschutz und Wassereinsparung, Energieeinsparung sowie Aufforstungsmaßnahmen? (Bitte absolut und jahresscharf in allen Gemeinden und Kreisen NRWs aufschlüsseln) Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage VI.: Tabelle VI.49a – Tabelle VI.49g 50.   Welche Gesamtkosten sind den Gemeinden und Kreisen durch die Ist- Bestandsaufnahme der jeweiligen Klimasituation entstanden? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen sowie den jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln) Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage VI.: Tabelle VI.50 VI.A Elektromobilität und Kraftstoffreduzierung 51.   Welche Maßnahmen im Bereich Elektromobilität und Kraftstoffreduzierung wurden in den Gemeinden und Kreisen NRWs mit welchen jeweiligen voraussichtlichen Gesamtkosten geplant? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen sowie den jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln) Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage VI.A: Tabelle VI.A.51-54 52.   Welche dieser Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2015 bis Juni 2020 umgesetzt, und wie hoch waren die Gesamtkosten? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage VI.A: Tabelle VI.A.51-54 53.   Welche der geplanten Maßnahmen werden durch die Gemeinden und Kreise voraussichtlich noch bis Dezember 2021 umgesetzt? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. 18
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                     Drucksache 17/13566 Siehe Anlage VI.A: Tabelle VI.A.51-54 54.  Welche der geplanten Maßnahmen werden voraussichtlich nicht umgesetzt und aus welchen Gründen? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage VI.A: Tabelle VI.A.51-54 55.  Wieviel Tonnen CO2-Äquivalente werden durch die umgesetzten Maßnahmen eingespart? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage VI.A: Tabelle VI.A.55 VI.B Wärmedämmung 56.  Welche Maßnahmen im Bereich Wärmedämmung wurden in den Gemeinden und Kreisen NRWs mit welchen jeweiligen voraussichtlichen Gesamtkosten geplant? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen sowie den jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln) Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage VI.B: Tabelle VI.B.56-59 57.  Welche dieser Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2015 bis Juni 2020 umgesetzt, und wie hoch waren die Gesamtkosten? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage VI.B: Tabelle VI.B.56-59 58.  Welche der geplanten Maßnahmen werden durch die Gemeinden und Kreise voraussichtlich noch bis Dezember 2021 umgesetzt? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage VI.B: Tabelle VI.B.56-59 19
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                            Drucksache 17/13566 59.   Welche der geplanten Maßnahmen werden voraussichtlich nicht umgesetzt und aus welchen Gründen? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage VI.B: Tabelle VI.B.56-59 60.   Wieviel Tonnen CO2-Äquivalente werden mit den umgesetzten Maßnahmen eingespart? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Zu Frage 60 erfolgte keine Eingabe. Siehe auch Antwort zu Frage 11. VI.C Bürgerberatung 61.   Welche Maßnahmen im Bereich Bürgerberatung – speziell Klimaschutz – wurden in den Gemeinden und Kreisen NRWs mit welchen jeweiligen voraussichtlichen Gesamtkosten geplant? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen sowie den jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln) Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der oben genannten Befragung der Gebietskörperschaften. Siehe Anlage VI.C: Tabelle VI.C.61-64 Zur Beantwortung des Fragenbereiches VI.C Bürgerberatung wird auf die Aktivitäten der Verbraucherzentrale NRW mit kommunaler Beteiligung hingewiesen. Die Verbraucherzentrale NRW richtet sich zum Klimaschutz insbesondere im Themenfeld Energie an die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen und informiert, motiviert und berät zu den Themen Energiesparen, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Ziel ist es, dass die Bürgerinnen und Bürgern dadurch Energiekosten sparen und gleichsam einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Im betreffenden Zeitraum hat die Verbraucherzentrale NRW drei EFRE-Projekte durchgeführt: ENeRWin (2015-2017), Energie2020 (2018-2020) und Energie2020plus (aktuell). Die beiden Projekte ENeRWin und Energie2020 erfolgten durch die Einbeziehung 28 dezentraler festangestellter Energieberaterinnen und -berater mit kommunaler Beteiligung (kommunaler Gesamtanteil bei ENeRWin: 4.178.333 Euro und bei Energie2020: 4.165.875 Euro). Diese Energieberatungsstellen wurden zwischenzeitlich in die institutionelle Förderung überführt. Eine finanzielle Zuordnung auf einzelne Kommunen und einzelne Aktivitäten ist gemäß der Verbraucherzentrale NRW nicht möglich. Die Kommunen, die an der Online-Abfrage teilgenommen haben, haben bei ihren Beiträgen teilweise Aktivitäten der Verbraucherzentrale NRW mitaufgeführt, siehe Tabelle VI.C.61-64. Die Tätigkeiten der 28 Energieberatungsstellen in den kofinanzierenden Kommunen sind sehr vielseitig, da sowohl persönliche Energieberatung vor Ort oder auf Messe- und Infoständen durchgeführt wird als auch Vorträge, Bildungsveranstaltungen sowie Aktivitäten in lokalen 20
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