Zuständigkeiten der Polizei auf und in Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/16185 17. Wahlperiode 29.12.2021 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6156 vom 1. Dezember 2021 des Abgeordneten Markus Wagner AfD Drucksache 17/15796 Zuständigkeiten der Polizei auf und in Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zu den ersten drei Bahnhöfen mit den bundesweit höchsten Zahlen an ermittelten Drogende- 1 likten zählen die Hauptbahnhöfe Köln, Essen und Düsseldorf. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz sieht es deutschlandweit kaum anders aus. Hier rangiert Köln ebenfalls vor 2 Essen. Zu viele Bürger fühlen sich in unseren Bahnhöfen beziehungsweise in deren umliegenden Bereichen nicht mehr sicher. Es sind Angsträume geworden, die bei den Reisenden zu einem 3 latenten Gefühl der Bedrohung beitragen. Der Bewältigung dieser schwierigen Aufgabe muss auch mit einer hohen Polizeipräsenz begegnet werden. Dadurch wird nicht nur die Anzahl der Straftaten reduziert, sondern auch das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt. Um unsere Bahnhöfe sicherer zu machen, müssen sich die Polizei Nordrhein-Westfalen und die Bundespolizei systematisch besser verzahnen, um gemeinsam konsequent Straftaten ver- folgen zu können. Die Komplexität liegt darin, dass für Kontrollen auf dem Bahnhofsvorplatz die Polizei Nord- rhein-Westfalen zuständig ist, während die Bundespolizei als Bahnpolizei nur auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes tätig sein darf. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6156 mit Schreiben vom 29. Dezember 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet. 1 Drs. 19/32018 Kriminalitätsfelder in Bezug auf Bahnhöfe und Züge im ersten Halbjahr 2021 2 Drs. 19/32018 Kriminalitätsfelder in Bezug auf Bahnhöfe und Züge im ersten Halbjahr 2021 3 https://www.soester-anzeiger.de/lokales/soest/angstraum-soester-bahnhof-kriminalitaet-letzten-wochen- gestiegen-13370942.html Datum des Originals: 29.12.2021/Ausgegeben: 05.01.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/16185 Vorbemerkung der Landesregierung Eine landesweite Erhebung in allen Kreispolizeibehörden zur Erstellung einer belastungsbe- zogenen Rangfolge aller Bahnhöfe und zur detaillierten Beantwortung der weiteren Fragestel- lung ist mit einem vertretbaren Aufwand und binnen der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage vorgegebenen Frist nicht möglich. Insofern wurde die Erhebung auf die fünf größten Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf, Köln, Essen, Dortmund und Duisburg) beschränkt. Da die Begrifflichkeit Bahnhofsumfeld nicht legaldefiniert ist, wurden bei der Erhebung der Einsatz- zahlen neben dem Hauptbahnhof auch Bahnhofsvorplätze und angrenzende Straßenzüge be- rücksichtigt. 1. Welches sind die zehn nordrhein-westfälischen Bahnhöfe mit den meisten Polizei- einsätzen im Bahnhofsumfeld im Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis heute? Bei den nachfolgenden Zahlen handelt es sich ausschließlich um Zahlen der Landespolizei, die sich auf den Auswertezeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. November 2021 beziehen: · Hauptbahnhof Düsseldorf: 1422 Einsätze · Hauptbahnhof Köln: 1047 Einsätze · Hauptbahnhof Essen: 811 Einsätze · Hauptbahnhof Dortmund: 781 Einsätze · Hauptbahnhof Duisburg: 523 Einsätze 2. Welche Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten wurden im Zuständigkeitsbe- reich der Polizei Nordrhein-Westfalen an diesen Bahnhöfen begangen? (Bitte Tat- verdächtige, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaf- ten der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige poli- zeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen) Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage nach den Straftatbeständen dient die Polizei- liche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Regeln erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Auswertung bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. November 2021. Daten des laufenden Jahres sind in der PKS nicht qualitätsgesichert. Durch Nacherfassungen und fachliche Korrekturen können sich Veränderungen ergeben. Verfahren in der Zuständig- keit der Bundespolizei wurden in der Auswertung nicht aufgenommen. Örtlich berücksichtigt wurden die Hauptbahnhöfe der Städte Köln, Essen, Düsseldorf, Duis- burg und Dortmund, deren Vorplätze sowie angrenzende Straßenbereiche, soweit dort Fälle mit einem Bahnhofsbezug festgestellt wurden. Die Anlagen 1 bis 5 weisen getrennt nach den Städten die Anzahl der erfassten Straftaten aufgeschlüsselt nach Delikten, die Anzahl der Tatverdächtigen aufgeschlüsselt nach Delikten, die Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen und die Vornamen der deutschen Tatverdäch- tigen aus. Daten zu Ordnungswidrigkeiten, zu Vorstrafen von Tatverdächtigen sowie zu sonstigen poli- zeilichen Erkenntnissen werden in der PKS nicht erfasst. 2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/16185 3. An welchen dieser oder anderer Bahnhöfe ist der Bundespolizei entsprechend § 65 Absatz 1 BPolG kooperationsrechtlich eine Zuständigkeit nach § 3 BPolG auf Area- len eingeräumt, die rechtlich nicht zum Gebiet der Eisenbahnen des Bundes gehö- ren? Außerhalb der originären gefahrenabwehrenden Zuständigkeit erfolgt ein Einschreiten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Polizei Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des § 65 Abs. 1 Gesetz über die Bundespolizei (BPolG) i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Orga- nisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen (POG NRW). Dar- über hinaus besteht zwischen der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin und dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen eine „Zusammenarbeitsvereinbarung zur Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass“. Diese enthält Regelungen zur Füh- rung und Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Bewältigung von Ein- sätzen aus besonde- rem Anlass. Deliktsfelder der „Straßenkriminalität“ werden von dieser Zusammenarbeitsver- einbarung nicht berücksichtigt. 4. Übernimmt die Polizei Nordrhein-Westfalen auf Gebieten, die rechtlich zu Flächen der Eisenbahnen des Bundes gehören, anstelle der Bundespolizei, die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Sinne von § 3 BPolG? Ja. 5. Wenn Frage 4 mit „ja“ beantwortet wird: In welchen Bahnhöfen aus welchem Grund? (bitte rechtliche Grundlage angeben) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Landes Nordrhein-Westfalen kön- nen grundsätzlich auf Rechtsgrundlage des § 64 BPolG i. V. m. § 8 POG NRW auf Gebieten, die rechtlich zu Flächen der Eisenbahn des Bundes gehören, tätig werden. Eine Differenzie- rung der Bahnhöfe erfolgt hier nicht. In der Kreispolizeibehörde Köln wurden darüber hinaus die Zuständigkeitsgrenzen für den Bereich der Bahnhofsvorplätze des Kölner Hauptbahnhofes im Rahmen einer Zuständigkeitsvereinbarung klar festgelegt. Eine Zuständigkeitsübernahme im Sinne der Anfrage geht damit nicht einher. Darüber hinaus wird auf Gebieten, die rechtlich zu Flächen der Eisenbahnen des Bundes gehören, die Polizei Nordrhein-Westfalen in folgen- den Fällen tätig, wenn die zuständige Bundespolizeibehörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann: • zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr • zur Verfolgung von Straftaten im Sinne des § 12 Abs. 1 BPolG auf frischer Tat • zur Verfolgung und Wiederergreifung von aus dem Gewahrsam der Bundespolizei Ent- wichenen. Abschließend ist festzuhalten, dass auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2018, 413-60.10.04 in den Kreispolizeibehörden Dortmund, Düsseldorf, Essen und Köln quartalsmäßig gemeinsame Schwerpunkteinsätze in den Zuständigkeitsbereichen der Bundespolizei und der Polizei des Landes Nordrhein-West- falen stattfinden. Die Zielrichtung der gemeinsamen Schwerpunkteinsätze ist die Stärkung des Sicherheitsgefühls von Nutzern des öffentlichen Personenverkehrs sowie die Vereitelung und Verfolgung von Straftaten. Darüber hinaus haben alle Kreispolizeibehörden die Möglichkeit, eigenständig Einsätze und Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei zu planen und durchzuführen. Eine Kontrolle dieser Einsätze erfolgt nicht. 3
Kleine Anfrage 6156 Anlage 1 Anzahl der Fälle aufgeschlüsselt nach Delikten am Hbf Köln im Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 30.11.2021 Schl.-Zahl Straftat Anzahl Fälle ...... Straftaten insgesamt 2 069 111710 Vergewaltigung § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 StGB (ohne Schl. 111730) 1 Sex. Übergriff an Widerstandsunfähigen im bes. schw. Fall § 177 Abs.2 Nr.1, Abs.4 i.V.m. 111830 1 Abs.6 Nr.2, Abs.7,8 Nr.2 StGB 114000 Sexuelle Belästigung § 184i StGB 5 132020 Erregung öffentlichen Ärgernisses § 183a StGB 1 143010 Sonstige Verbreitung pornografischer Schriften (Erzeugnisse) gemäß § 184 StGB 1 145000 Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen §184k StGB 1 210010 Sonstiger Raub § 249 StGB 1 210040 Räuberischer Diebstahl § 252 StGB 3 210050 Sonstige räuberische Erpressung § 255 StGB 1 212050 Räuberische Erpressung gegen sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 255 StGB 1 216010 Handtaschenraub gemäß § 249 StGB 1 217010 Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB 8 217020 Sonstiger schwerer Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 250 StGB 1 222010 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB 11 222110 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen 28 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung 64 225000 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 1 231279 Entziehung Minderjähriger § 235 StGB 1 232279 Sonstige Nötigung 1 232300 Bedrohung § 241 StGB 10 300010 Sonstiger "Einfacher" Diebstahl 41 300210 "Einfacher" Diebstahl von Mopeds und Krafträdern 1 300310 "Einfacher" Diebstahl von Fahrrädern 4 300500 "Einfacher" Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln 11 Sonstiges - "einfacher" Diebstahl in/aus Gaststätten und Kantinen von unbaren 318500 3 Zahlungsmitteln 326000 Sonstiges - (einfacher) Ladendiebstahl 3 350000 Sonstiges - "einfacher" Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen von sonstigem Gut 2 390000 Sonstiger "Einfacher" Taschendiebstahl 21 390500 Sonstiger "Einfacher"Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln 30 400010 Sonstiger besonders schwerer Fall des Diebstahls 7 400310 Diebstahl von Fahrrädern - besonders schwerer Fall 33 400320 "Schwerer" Diebstahl von Fahrrädern gem. §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB 2 Diebstahl in/aus Hotels (ohne Fälle des "klassischen Hoteldiebstahls") - besonders 417010 1 schwerer Fall 450010 Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen - besonders schwerer Fall 1 490010 Taschendiebstahl - besonders schwerer Fall 1 490510 Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln - besonders schwerer Fall 1 511300 Warenbetrug 1 515001 Beförderungserschleichung 26 515079 Sonstiges Erschleichen von Leistungen 4 516200 Betrug mittels rechtswidrig erlangter Zahlungskarten ohne PIN (Lastschriftverfahren) 12 516300 Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Zahlungskarten mit PIN §263a StGB 2 516510 Betrug mittels rechtwidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263 StGB 1 Quelle: PKS NRW
Kleine Anfrage 6156 Anlage 1 Anzahl der Fälle aufgeschlüsselt nach Delikten am Hbf Köln im Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 30.11.2021 Schl.-Zahl Straftat Anzahl Fälle 516520 Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten §263a StGB 1 516910 Betrug mittels rechtwidrig erlangter sonstiger unbaren Zahlungsmitteln § 263 StGB 2 517100 Leistungsbetrug 1 517220 Leistungskreditbetrug § 263a StGB 1 517510 Computerbetrug (sonstiger) § 263a Abs. 1 und 2 StGB 2 518310 Kontoeröffnungsbetrug 1 518400 Zechbetrug 1 518910 Sonstige weitere Betrugsarten § 263 5 530079 Unterschlagung sonstiger Güter/Sachen gem. §§ 246, 247, 248a StGB -ohne von Kfz 19 531000 Unterschlagung von Kfz 1 540001 Sonstige Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB 9 540006 Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen 1 540007 Fälschung von Gesundheitszeugnissen 2 540010 Missbrauch von Ausweispapieren 2 Geldfälschung (einschl. Vorbereitungshandlung) §§ 146 außer Abs. 1 Nr. 3, 151, 152 551010 3 StGB 552010 Inverkehrbringen von Falschgeld gemäß §§ 146 Abs. 1 Nr. 3, 151, 152 StGB StGB 3 610079 Sonstige Erpressung 1 620006 Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen, Abzeichen 1 620014 Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht 4 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen gem. §§ 113, 115 621110 7 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen gem. §§ 114, 621120 3 115 StGB 622100 Hausfriedensbruch § 123 StGB 13 624079 Vortäuschen einer sonstigen Straftat 2 632079 Sonstige Hehlerei § 259 StGB 2 633000 Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte § 261 StGB 2 655100 Körperverletzung im Amt § 340 StGB 4 673010 Beleidigung ohne sexuelle Grundlage 33 673110 Beleidigung auf sexueller Grundlage 4 674119 Sonstige Sachbeschädigung an Kfz 3 674311 Sonstige Sachbeschädigung durch Graffiti auf Straßen, Wegen oder Plätzen 3 674319 Sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 3 674321 Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Graffiti auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 715040 Straftat nach dem Kunsturheberrechtsgesetz 1 Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneim., ill. Handel o. Abgabe von verschr-pfl. 716433 3 Arzneim. gem. §§ 96 5, 95 (1) 4 716460 Straftaten nach dem AMG gemäß § 95 (1) 2, 3, 5, 5a 1 720002 Versammlungsgesetz 2 720011 Straftaten gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz 3 725110 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz 47 Unerlaubte Wiedereinreise nach Ausweisung/Abschiebung gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 1a 725120 6 Aufenthaltsgesetz 725520 Straftaten gegen § 85 Asylgesetz 1 Quelle: PKS NRW
Kleine Anfrage 6156 Anlage 1 Anzahl der Fälle aufgeschlüsselt nach Delikten am Hbf Köln im Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 30.11.2021 Schl.-Zahl Straftat Anzahl Fälle 725711 Unerlaubter Aufenthalt ohne unerlaubte Einreise 86 Unerlaubter Aufenthalt n. unerlaubter/ungekl. Einreise (hinreichende Konkretisierung d. 725712 764 Grenzübertritts nicht möglich) Unerlaubter Aufenthalt nach Ausweisung/Abschiebung gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 1b 725720 5 Aufenthaltsgesetz Einreise oder Aufenthalt trotz Versagung des Freizügigkeitsrechts gemäß Par. 9 725800 10 Freizügigkeitsgesetz/EU 725900 Sonstige Verstöße nach dem Aufenthaltsgesetz 4 726200 Straftat nach dem Waffengesetz 17 726300 Straftat nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz 1 731100 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Heroin 27 731202 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - Kokain 14 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder 731601 129 flüssiger Form Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin und seinen Derivaten in Tabletten- 731602 14 bzw. Kapselform (Ecstasy) 731701 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - Methamphetamin in Pulver- oder flüssiger Form 5 731702 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 1 731800 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 414 731900 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 5 732110 Illegaler Handel (§ 29 BtMG) - mit Heroin 1 732810 Illegaler Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 5 732820 Schmuggel (§ 29 BtMG) - von Cannabis und Zubereitungen 1 733100 Illegale Einfuhr in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) - von Heroin 1 Unerlaubte Einfuhr in nicht geringer Menge (§ 30 BtMG) - von Amphetamin und seinen 733601 1 Derivaten in Pulver-/flüssiger Form Illegale Einfuhr in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) - von Methamphetamin 733702 1 in kristalliner Form (Crystal) 734210 Verstöße gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1 734220 Verstöße gemäß § 30a BtMG 1 Illegale(r) Abgabe und Besitz in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 734811 1 von Heroin Illegale(r) Abgabe und Besitz in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 734812 1 von Kokain einschl. Crack Unerlaubte Abg. u. Besitz in n. ger. Menge (§ 29a BtMG) v. Amphetamin/Methamph. u. s. 734816 1 Deriv. in Pulver- /flüssiger Form Illeg.(r) Abg. u. Bes. in n. geringer Menge (§ 29a BtMG) v. Amphetamin/Methamph.u. d. 734817 2 Deriv. in Tabl./Kapself.(Ecstasy) Illegale(r) Abgabe und Besitz in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 734818 1 von Cannabis und Zubereitungen Unerlaubter Handel in nicht geringer Menge von Amphetamin/Methamphetamin u. 734826 1 Derivate in Pulver- oder flüssiger Form Quelle: PKS NRW
Kleine Anfrage 6156 Anlage 1 Anzahl der Tatverdächtigen aufgeschlüsselt nach Delikten am Hbf Köln im Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 30.11.2021 Schl.-Zahl Straftat Anzahl Tatverdächtiger ...... Straftaten insgesamt 1 721 Sex. Übergriff an Widerstandsunfähigen im bes. schw. Fall § 177 Abs.2 111830 1 Nr.1, Abs.4 i.V.m. Abs.6 Nr.2, Abs.7,8 Nr.2 StGB 114000 Sexuelle Belästigung § 184i StGB 4 132020 Erregung öffentlichen Ärgernisses § 183a StGB 2 210040 Räuberischer Diebstahl § 252 StGB 3 210050 Sonstige räuberische Erpressung § 255 StGB 1 216010 Handtaschenraub gemäß § 249 StGB 1 217010 Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB 2 217020 Sonstiger schwerer Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 250 StGB 1 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 222010 15 StGB Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen 222110 34 oder Plätzen 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung 56 225000 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 1 231279 Entziehung Minderjähriger § 235 StGB 2 232300 Bedrohung § 241 StGB 9 300010 Sonstiger "Einfacher" Diebstahl 5 300310 "Einfacher" Diebstahl von Fahrrädern 1 300500 "Einfacher" Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln 2 326000 Sonstiges - (einfacher) Ladendiebstahl 3 390000 Sonstiger "Einfacher" Taschendiebstahl 8 390500 Sonstiger "Einfacher"Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln 1 400310 Diebstahl von Fahrrädern - besonders schwerer Fall 2 "Schwerer" Diebstahl von Fahrrädern gem. §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 400320 1 244a StGB 490010 Taschendiebstahl - besonders schwerer Fall 1 490510 Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln - besonders schwerer Fall 1 515001 Beförderungserschleichung 25 515079 Sonstiges Erschleichen von Leistungen 4 Betrug mittels rechtswidrig erlangter Zahlungskarten ohne PIN 516200 2 (Lastschriftverfahren) 518310 Kontoeröffnungsbetrug 1 518400 Zechbetrug 1 518910 Sonstige weitere Betrugsarten § 263 5 Unterschlagung sonstiger Güter/Sachen gem. §§ 246, 247, 248a StGB - 530079 5 ohne von Kfz 531000 Unterschlagung von Kfz 1 540001 Sonstige Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB 9 540006 Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen 1 540007 Fälschung von Gesundheitszeugnissen 2 540010 Missbrauch von Ausweispapieren 2 Geldfälschung (einschl. Vorbereitungshandlung) §§ 146 außer Abs. 1 Nr. 551010 3 3, 151, 152 StGB Inverkehrbringen von Falschgeld gemäß §§ 146 Abs. 1 Nr. 3, 151, 152 552010 3 StGB StGB 610079 Sonstige Erpressung 1 Quelle: PKS NRW
Kleine Anfrage 6156 Anlage 1 Anzahl der Tatverdächtigen aufgeschlüsselt nach Delikten am Hbf Köln im Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 30.11.2021 Schl.-Zahl Straftat Anzahl Tatverdächtiger 620006 Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen, Abzeichen 1 620014 Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht 4 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen 621110 7 gem. §§ 113, 115 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen 621120 3 gem. §§ 114, 115 StGB 622100 Hausfriedensbruch § 123 StGB 10 624079 Vortäuschen einer sonstigen Straftat 3 632079 Sonstige Hehlerei § 259 StGB 2 Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte § 633000 3 261 StGB 655100 Körperverletzung im Amt § 340 StGB 3 673010 Beleidigung ohne sexuelle Grundlage 26 673110 Beleidigung auf sexueller Grundlage 3 674119 Sonstige Sachbeschädigung an Kfz 2 Sonstige Sachbeschädigung durch Graffiti auf Straßen, Wegen oder 674311 1 Plätzen 674319 Sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 715040 Straftat nach dem Kunsturheberrechtsgesetz 1 Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneim., ill. Handel o. Abgabe von 716433 1 verschr-pfl. Arzneim. gem. §§ 96 5, 95 (1) 4 716460 Straftaten nach dem AMG gemäß § 95 (1) 2, 3, 5, 5a 1 720002 Versammlungsgesetz 2 720011 Straftaten gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz 1 725110 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz 47 Unerlaubte Wiedereinreise nach Ausweisung/Abschiebung gemäß § 95 725120 6 Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz 725520 Straftaten gegen § 85 Asylgesetz 1 725711 Unerlaubter Aufenthalt ohne unerlaubte Einreise 84 Unerlaubter Aufenthalt n. unerlaubter/ungekl. Einreise (hinreichende 725712 757 Konkretisierung d. Grenzübertritts nicht möglich) Unerlaubter Aufenthalt nach Ausweisung/Abschiebung gemäß § 95 Abs. 2 725720 5 Nr. 1b Aufenthaltsgesetz Einreise oder Aufenthalt trotz Versagung des Freizügigkeitsrechts gemäß 725800 9 Par. 9 Freizügigkeitsgesetz/EU 725900 Sonstige Verstöße nach dem Aufenthaltsgesetz 4 726200 Straftat nach dem Waffengesetz 17 726300 Straftat nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz 1 731100 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Heroin 26 731202 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - Kokain 14 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin und seinen Derivaten 731601 118 in Pulver- oder flüssiger Form Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin und seinen Derivaten 731602 15 in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - Methamphetamin in Pulver- oder 731701 5 flüssiger Form Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - Methamphetamin in kristalliner Form 731702 1 (Crystal) 731800 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 398 Quelle: PKS NRW
Kleine Anfrage 6156 Anlage 1 Anzahl der Tatverdächtigen aufgeschlüsselt nach Delikten am Hbf Köln im Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 30.11.2021 Schl.-Zahl Straftat Anzahl Tatverdächtiger 731900 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 5 732110 Illegaler Handel (§ 29 BtMG) - mit Heroin 1 732810 Illegaler Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 5 732820 Schmuggel (§ 29 BtMG) - von Cannabis und Zubereitungen 2 Illegale Einfuhr in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) - von 733100 1 Heroin Unerlaubte Einfuhr in nicht geringer Menge (§ 30 BtMG) - von 733601 2 Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver-/flüssiger Form Illegale Einfuhr in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) - von 733702 1 Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 734210 Verstöße gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1 734220 Verstöße gemäß § 30a BtMG 1 Illegale(r) Abgabe und Besitz in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 734811 1 Nr. 2 BtMG von Heroin Illegale(r) Abgabe und Besitz in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 734812 1 Nr. 2 BtMG von Kokain einschl. Crack Unerlaubte Abg. u. Besitz in n. ger. Menge (§ 29a BtMG) v. 734816 1 Amphetamin/Methamph. u. s. Deriv. in Pulver- /flüssiger Form Illeg.(r) Abg. u. Bes. in n. geringer Menge (§ 29a BtMG) v. 734817 2 Amphetamin/Methamph.u. d. Deriv. in Tabl./Kapself.(Ecstasy) Illegale(r) Abgabe und Besitz in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 734818 1 Nr. 2 BtMG von Cannabis und Zubereitungen Unerlaubter Handel in nicht geringer Menge von 734826 2 Amphetamin/Methamphetamin u. Derivate in Pulver- oder flüssiger Form Quelle: PKS NRW