Maßnahmen, um erneutes Hochwasser in Roetgen, Stolberg und Eschweiler zu verhindern, müssen schneller umgesetzt werden!
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/16724 17. Wahlperiode 10.03.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6418 vom 15. Februar 2022 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/16558 Maßnahmen, um erneutes Hochwasser in Roetgen, Stolberg und Eschweiler zu verhindern, müssen schneller umgesetzt werden! Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Starkregenereignis und in dessen Folge die Flutkatastrophe, die sich Mitte Juli 2021 ereignet haben, hatten ein bis dato unvorstellbares Ausmaß und sind auch heute – sieben Monate später – nicht in Worte zu fassen. Es muss Aufgabe aller handelnden Akteure sein, schnell alle Maßnahmen zu treffen, ein Ausmaß, wie wir es im Juli 2021 erlebt haben, bei vergleichbaren Naturereignissen zu verhindern. Insbesondere die Einschätzung, dass sich in Folge des Klimawandels ein Starkregenereignis dieser Art nicht erst in 100 Jahren wiederholen könnte, erfordert schnelles und entschlossenes Handeln, damit sich vergleichbare Zerstörung und vergleichbares Leid, wie im Juli 2021, nicht wiederholen kann. Um dies zu erreichen, sind eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen erforderlich! Als sich am 6. und 7. Februar 2022 erneut lang anhaltende und starke Regenfälle über Eschweiler, Stolberg und der Nordeifel ereigneten, wuchs umgehend die Sorge vor einer Wiederholung bei Betroffenen. Die Flüsse und Bachläufe – insbesondere die Vicht und die Inde – stiegen erneut rasant an. Erneut wurde am Pegel „Mulartshütte“ der Vicht der Pegelstand, ab dem per Definition ein Hochwasser vorliegt, am 06.02.2022 gegen 17:00 Uhr überschritten, bevor gegen 18:00 Uhr mit einem Pegelstand von etwa 122 cm ein Scheitelpunkt erreicht war. Erneut wurde am Pegel „Eschweiler“ der Inde ein Pegelstand von 1 etwa 190 cm, ab dem per Definition ein Hochwasser vorliegt, am 07.02.2022 gegen 02:00 Uhr 2 nachts erreicht. 1 https://luadb.lds.nrw.de/LUA/hygon/pegel.php?stationsname=Mulartshuette&yAchse=Standard&nach Suche=&hoehe=468&breite=724&datum=2022-02- 07&progn=&voriges=%3C&meindatum=07.02.2022&yAchse=Standard&meifocus=&neuname (aufgerufen am 10.02.2022, 17:05 Uhr) 2 https://luadb.lds.nrw.de/LUA/hygon/pegel.php?stationsname=Eschweiler&yAchse=Standard&nachSuc he=&hoehe=468&breite=724&datum=2022-02- Datum des Originals: 09.03.2022/Ausgegeben: 16.03.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/16724 Foto- und Videoaufnahmen des erneuten Hochwassers aus Eschweiler und Stolberg dokumentierten, dass schon wieder ein über die Ufer treten beider Gewässer dramatisch knapp bevorstand. Wenige Stunden weiter steigender Zuflüsse oder erneut überlaufende Talsperren, hätten die Situation schnell kippen lassen können. Betroffene, die sich nachvollziehbar noch im Schock und der Überwindung des Hochwassers vom Juli 2021 befinden und voller Tatendrang den Wiederaufbau bestreiten, sahen sich teilweise wieder einer enormen Verzweiflung und Machtlosigkeit ausgesetzt, die sich im Nachgang durchaus auch zu Frust und Unverständnis entwickelt haben. Als eine Maßnahme müssen dringend die seit Jahren geplanten Regenrückhaltebecken in Rott und Mulartshütte gebaut werden. Ein weiteres Verschleppen dieses Baus ist nicht länger hinnehmbar. Außerdem muss diese Maßnahme ergänzt werden durch die Schaffung von Retentionsflächen und Rückhalteräumen, beispielsweise oberhalb der Dreilägerbachtalsperre. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 5767 antwortete die Landesregierung mit Datum vom 23.07.2021 unter anderem, Ergebnis einer Vorstudie zu den Regenrückhaltebecken auf dem Gebiet der Gemeinde Roetgen sei gewesen, dass nur eine Kombination aus zwei Hochwasserrückhaltebecken sowie ergänzende Hochwasserschutzmaßnahmen einen angestrebten Schutzgrad (ausgehend von einem HQ100) erreichen könnten. Weiter antwortete die Landesregierung, die Feindimensionierung der Becken sei im 1. Quartal 2021 abgeschlossen worden. Die Entwurfsplanung (HOAI-Leistungsphase 3) beider Becken sei im Mai 2021 abgeschlossen worden. Die darauf aufbauende Genehmigungsplanung (HOAI- Leistungsphase 4) würde noch im 4. Quartal 2021 fertiggestellt werden. Schließlich heißt es von Seiten der Landesregierung, die Antragsunterlagen für den Bau der Hochwasserrückhaltebecken in Rott und Mulartshütte und die ergänzenden Hochwasserschutzmaßnahmen würde bis Ende 2021 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden und im ersten Quartal 2022 werde ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Innerhalb dieses Planfeststellungsverfahrens würden neben der Vorzugsvariante auch Alternativvarianten – wie beispielsweise die Schaffung von Rückhalteräumen oberhalb 3 der Dreilägerbachtalsperre oder natürlicher Retentionsflächen geprüft. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 6418 mit Schreiben vom 9. März 2022 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie ist die Planung für den Bau zweier Regenrückhaltebecken auf dem Gebiet der Gemeinde Roetgen in Rott bzw. Mulartshütte ganz konkret fortgeschritten? Der Wasserverband Eifel‐Rur (WVER) hat den Planfeststellungsantrag am 25.01.2022 zur Vorprüfung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Sobald die Vorprüfung, bei der insbesondere die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft wird, erfolgt ist, wird der WVER die Planunterlagen offiziell einreichen. 2. Das erneute Ansteigen der Pegel am 07.02.2022 hat vor Augen geführt, dass der Bau der Regenrückhaltebecken in Rott und Mulartshütte dringend schneller erfolgen muss. Wie wird die Landesregierung sich dafür einsetzen, Planung bzw. Bau der Regenrückhaltebecken in Rott bzw. Mulartshütte zu beschleunigen? 06&progn=&naechstes=%3E&meindatum=06.02.2022&yAchse=Standard&meifocus=&neuname= (aufgerufen am 10.02.2022, 17:07 Uhr) 3 Antwort der Landesregierung, Drucksache 17/15103 2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/16724 Der WVER und die Bezirksregierung Köln haben bzgl. des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vereinbart, diesen gemeinsam im Rahmen der Möglichkeiten zu forcieren und mit den verfahrensrechtlichen Optionen zu synchronisieren. Bis zum Erörterungstermin im Zuge des Planfeststellungsverfahrens ist jedoch die Zulassung von vorgezogenen Baumaßnahmen nicht opportun, da mögliche Einwendungen und deren Bedeutung für das Planvorhaben in dieser frühen Phase des Verfahrens noch nicht bekannt sind. Nach Aussage des WVER werden die weiteren Planungsschritte ‐ hier vor allem die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) ‐ unabhängig des Standes des Genehmigungsverfahrens vorangetrieben. Sofern im Zuge des Planfeststellungsverfahrens Änderungen bzw. Ergänzungen erforderlich sein sollten, können diese ohne gravierenden Zeitverzug auch nachträglich berücksichtigt werden. 3. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 5767 antwortete die Landesregierung, innerhalb des Planfeststellungsverfahrens der beiden Regenrückhaltebecken in Rott und Mulartshütte würden auch Alternativvarianten, wie beispielsweise die Schaffung eines Rückhalteraums oberhalb der Dreilägerbachtalsperre geprüft. Was ist seither hinsichtlich der Schaffung eines Rückhalteraums oberhalb der Dreilägerbachtalsperre konkret geschehen? Der WVER hat im Rahmen des mit Landesmitteln geförderten Projektes „Hochwasserresiliente Stadtentwicklung – Stolberg und Eschweiler“ (HWRSE) unter Beteiligung von Fachexperten und Wissensträgern aus der Region insgesamt 196 Ideen zur Erhöhung der Hochwasserresilienz im Inde/Vicht‐Einzugsgebiet entwickelt. Diese Ideen wurden bereits zu insgesamt 62 potenziellen Projekten gebündelt. Darunter befinden sich 17 mögliche Projekte mit Renaturierungsbezug an insgesamt 23 potenziellen Standorten. Die Wirksamkeit und 4 Effizienz ausgewählter Maßnahmen wird nun im Rahmen des sog. BMBF ‐Projektes KAHR (Klimaanpassung, Hochwasser und Resilienz; Verbundprojekt „Wissenschaftliche Begleitung der Wiederaufbauprozesse nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein- Westfalen: Impulse für Resilienz und Klimaanpassung“) anhand hydrologischer und hydraulischer Berechnungen gemeinsam mit der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen und weiteren überregionalen Projektpartnern geprüft. Dazu gehört auch der potenzielle Standort einer Hochwasserrückhaltung oberhalb der 5 Dreilägerbachtalsperre. Die Laufzeit des F+E -Projektes KAHR beträgt insgesamt drei Jahre. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Schaffung eines Regenrückhalteraums oberhalb der Dreilägerbachtalsperre? Die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens oberhalb der Dreilägerbachtalsperre bietet grundsätzlich die Möglichkeit technischen Wasserrückhalteraum zu schaffen und somit Abflussspitzen zu dämpfen und zu verzögern. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass mit der Schaffung eines solchen technischen Rückhalteraums nur ein kleiner Teil des Einzugsgebiets der Vicht erfasst werden kann und somit – singulär betrachtet – die hochwasserreduzierende Wirkung begrenzt ist. Für belastbare Aussagen sind jedoch Detailbetrachtungen erforderlich, die im Rahmen des KAHR‐Projektes (siehe Frage 3) vom WVER ausgeführt werden. 5. Die Erkenntnisse aus dem Juli-Hochwasser 2021 haben gezeigt, dass auch über den Bau der zwei Regenrückhaltebecken in Rott und Mulartshütte hinausgehende Maßnahmen erforderlich sind. Wie wird die Landesregierung sich dafür einsetzen, 4 Bundesministerium für Bildung und Forschung 5 Forschung- und Entwicklung 3
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/16724 die Prüfung bzw. Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen – wie beispielsweise der Schaffung eines Rückhalteraums oberhalb der Dreilägerbachtalsperre – zu beschleunigen? Die Hochwasserereignisse und die Niederschläge im Juli 2021 übertrafen alle bisherigen Erfahrungen und führten zu verheerenden Personen- und Sachschäden. Die Landesregierung versteht die Sorgen der von der Katastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie das Bedürfnis nach verbesserten Hochwasserschutzeinrichtungen. Die Landesregierung unterstützt die Arbeit der Kommunen, Wasser- und Deichverbände für einen nachhaltigen und vorsorgenden Hochwasserschutz und beteiligt sich an den Kosten. Sie setzt selbst keine technischen Hochwasserschutzmaßnahmen um. Über die Förderung von wasserbaulichen Hochwasserschutzmaßnahmen mit einer Förderquote von bis zu 80 % werden Anreize für die Maßnahmenumsetzung durch die Hochwasserschutzpflichtigen geschaffen. Ebenfalls kann über die Förderung das auszulegende Schutzniveau der jeweiligen Anlage beeinflusst werden. Im Haushaltsjahr 2022 stehen für den Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen zusätzliche 35 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen die anlaufenden Arbeiten und Projekte finanziert werden können. 4