Wie hat sich die Besetzung der Schulleiterstellen in den letzten fünf Jahren in NRW entwickelt?

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                       Drucksache     17/16308 17. Wahlperiode 19.01.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6244 vom 16. Dezember 2021 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/16079 Wie hat sich die Besetzung der Schulleiterstellen in den letzten fünf Jahren in NRW entwickelt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Belastungen der Schulleiterinnen und -leiter sind in den letzten Jahren kontinuierlich ge- stiegen. Dabei sind sie bereits jetzt für zahlreiche Bereiche an den Schulen verantwortlich. Sie haben die Rolle der/des Vorgesetzten gegenüber den Lehrkräften, sind verantwortlich für die Verwaltung und Administration der Schule, die Umsetzung der Weiterentwicklung der Schule und viele weitere Aufgaben. Die Kernaufgabenbereiche liegen sowohl in der päda- gogischen Führung und Gestaltung einerseits und dem Management und der Verwaltung andererseits. Neben diesem Alltagsgeschäft von Schulleitungen hat die Corona-Krise sie vor enorme Herausforderungen gestellt. Das Arbeitsvolumen ist massiv angestiegen und bringt viele Schulleitungen an die Belastungsgrenzen. Mit Sorge beobachten wir daher die zunehmende Belastung der SchulleiterInnen. Denn gute Schulen brauchen gute und ge- sunde Schulleitungen. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 6244 mit Schreiben vom 19. Januar 2022 namens der Landesregierung beantwortet. 1.     Wie viele Schulleiter sind im Zeitraum von 2016 bis 2021 in NRW im Rahmen ihrer laufbahnrechtlichen Probezeit zurückgetreten? (soweit möglich, bitte nach Jahren und Schulformen getrennt auflisten). Die angefragten Daten werden statistisch nicht erhoben. Sie können auch in der für die Be- antwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden. Zu dieser Problematik liegen dem Ministerium für Schule und Bildung zudem keine Probleman- zeigen vor. 2.     Wie viele Schulleiterstellen sind im Zeitraum von 2016 bis 2021 in NRW unbesetzt geblieben? (soweit möglich, bitte nach Jahren und Schulformen getrennt auflis- ten). Datum des Originals: 19.01.2022/Ausgegeben: 25.01.2022
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                                Drucksache 17/16308 Insgesamt hat sich die Besetzung der Schulleiterstellen im Jahr 2021 im Vergleich zu Mitte 2017 um gut 6 Prozentpunkte verbessert. Die Besetzungslage für die Schulleiterstellen, getrennt nach Jahren und Schulformen, ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Grundlage dieses Zahlenmaterials sind Abfragen in der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“, die in den vergangenen Jahren erfolgten. Besetzung                  der                 Schulleitungen                  in               % Stichtag      Stichtag    Stichtag    Stichtag      Stichtag     Stichtag Schulform             12.07.2021    03.07.2020  16.07.2019  31.07.2018    25.08.2017   09.08.2016 Grundschule           90,34         90,31       90,80       90,19         85,68        86,59 Hauptschule           73,99         83,07       78,39       78,32         62,38        55,67 Förderschule          88,36         90,38       92,14       92,29         87,38        89,49 Realschule            89,16         86,47       84,00       87,41         78,60        78,66 PRIMUS                80,00         80,00       100,00      100,00        40,00        80,00 Sekundarschule        89,72         86,67       91,43       93,27         86,54        91,59 Gesamtschule          95,60         94,23       93,49       96,35         93,36        93,58 Gemeinschafts- schule                100,00        85,71       100,00      75,00         62,50        100,00 Gymnasium             94,25         94,27       97,04       96,25         87,97        94,67 Weiterbildungskol- leg                   80,49         78,57       76,74       83,72         77,27        84,44 Berufskolleg          96,71         95,47       96,31       97,54         91,80        93,47 Summe                 90,64         90,48       90,80       90,73         84,65        85,38 Zudem hat die Landesregierung durch die durchgeführten Qualifizierungsverfahren (Schullei- tungsqualifizierung, Eignungsfeststellungsverfahren) auch einen Fokus auf die Nachwuchs- führungskräfte gesetzt. So ist allein im Jahr 2021 500 potentiellen Schulleiterinnen und Schul- leitern die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren ermöglicht worden. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass sich die Besetzungslage der Schulleiterstellen schon im Jahr 2022 weiter verbessern wird. 3.     Wie viele Schulleiter sind im Zeitraum von 2016 bis 2021 in NRW vorzeitig aus dem Amt ausgeschieden? (soweit möglich, bitte nach Jahren und Schulformen ge- trennt auflisten). Die angefragten Daten werden statistisch nicht erhoben. Sie können auch in der für die Be- antwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden. Zu dieser Problematik liegen dem Ministerium für Schule und Bildung außerdem keine Problem- anzeigen vor. 4.     Sind Erhebungen zur Erfassung der Mehrarbeitsbelastung von Schulleitungen ge- plant? 2
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                              Drucksache 17/16308 Für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Leitung einer Schule wird die Leitungszeit ge- währt. Es handelt sich dabei um eine pauschale Regelung, die einer individuellen Arbeitszeit- messung nicht zugänglich ist. Die Bezirksregierungen haben in der aktuellen COPSOQ-Befragung die Möglichkeit, Zusatz- fragen zu den besonderen Belastungen hinzuzunehmen. Im Rahmen einer Zusatzauswertung der COPSOQ-Befragung ist geplant, die psychosozialen Belastungen u.a. von Schulleitungen zu erheben. Damit sollen Einblicke in die Belastungen der Leitungskräfte der Schulen gewon- nen werden, um daraus bei Bedarf passende Maßnahmen abzuleiten. 5.     Ist es vorgesehen, zukünftig für Mehrarbeit, die aus der Arbeit im Leitungsamt re- sultiert, eine Entlastung zu schaffen? Die Landesregierung hat den Unterstützungsbedarf schon früh erkannt und entsprechende Maßnahmen erfolgreich umgesetzt: Der Masterplan Grundschule legt den Fokus auch auf die Unterstützung der Schulleitungen an Grundschulen. Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Grundschule wird auch an kleinen Grundschulen mit weniger als 180 Schülerinnen und Schülern eine Konrektorenstelle (A13 mit Amtszulage) eingerichtet. Damit erhält nun jede Grundschule eine Stelle für die Ver- tretung der Schulleitung. Diese Stellen stehen seit dem 01.08.2021 zur Verfügung und die Stellenbesetzungsverfahren sind bereits zu einem großen Teil abgeschlossen. Für das Jahr 2021 sind außerdem neue Stellen für die Schulverwaltungsassistenz bewilligt und den Bezirksregierungen zur Bewirtschaftung zugewiesen worden: 400 Stellen für die Schulform Grundschule (Masterplan Grundschule) und 169 Stellen für die Schulform Berufs- kolleg. Das zusätzliche Personal soll die Schulleitung und Lehrkräfte von Verwaltungsaufga- ben entlasten. Des Weiteren wurden in den letzten Jahren Maßnahmen zur Erhöhung der Leitungszeit an allen Schulformen umgesetzt. So wurde der Sockelbetrag für alle Schulformen auf 9 Wochen- stunden erhöht und der Zuschlag je weiterer Stelle angehoben. Grundschulen bekommen zu- sätzlich pauschal 2 Wochenstunden Leitungszeit. Die Schulleitungsentlastung Fortbildung soll dazu beitragen, dass sich Schulleitungen auf neue Aufgaben und veränderte Anforderungen für die Leitung einer eigenverantwortlichen Schule vorbereiten können. Hierfür werden den Schulleitungen pauschal eine Anrechnungsstunde zugewiesen (Nummer 10.2 AVO-Richtli- nien). Im Haushalt 2021 sind außerdem für den generellen Ausbau der Leitungszeit und der Gewährung von zusätzlichen Stellen für die Leitungszeit an Teilstandorten weitere Stellen aus- gewiesen. Die Schulleitung kann – unbeschadet ihrer Gesamtverantwortung – zu ihrer Unterstützung einzelnen Lehrkräften besondere Koordinierungsaufgaben im pädagogischen, fachlichen, or- ganisatorischen und verwaltungsmäßigen Bereich übertragen (§ 33 Abs. 1 ADO). Die Grundschulen erhielten bisher pro Lehrkraft 0,2 Entlastungsstunden für die Bearbeitung besonderer Aufgaben. Mit dem Masterplan Grundschule werden die Anrechnungsstunden auf 0,5 Entlastungsstunden pro Lehrkraft angehoben. 3
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