Warum werden im Kraftwerk Scholven immer noch Ölpellets verbrannt, obwohl sie gefährliche Abfalle sind und nicht verbrannt werden dürften?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/16195 17. Wahlperiode 03.01.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6157 vom 1. Dezember 2021 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/15797 Warum werden im Kraftwerk Scholven immer noch Ölpellets verbrannt, obwohl sie ge- fährliche Abfalle sind und nicht verbrannt werden dürften? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Umgang mit den Rückständen „Ölpellets“ aus Raffinerien steht bereits länger in der öf- fentlichen Debatte. Dabei geht es im Kern um den Umgang mit Rückständen aus Schweröl- vergasung, die in den Raffinerien der Ruhr Oel GmbH (BP) in Gelsenkirchen und in der Shell Rheinland Raffinerie in Köln-Wesseling bei der Produktion von Treibstoff anfallen. Der Bericht der Landesregierung vom 04.02.2019 an den Umweltausschuss im Landtag (Vor- lage 17/1649) besagt, dass die Firma UNIPER plane, schrittweise von steinkohlebefeuerten Anlagen auf gasbefeuerte Anlagen umzusteigen. Dies bedeute, dass die Pellets künftig nicht mehr verbrannt werden könnten. Die Umstellung solle bis zum Jahr 2022 erfolgen, dann sei die Verbrennung im Kraftwerk beendet. Zudem kommt die seitens der Ministerien (MULNV und MAGS) vorgenommene Prüfung der Rechts- und Genehmigungssituation laut Bericht zu 1 dem Ergebnis, dass der Einsatz der Ölpellets der geltenden Rechtslage entspreche. Im Gegensatz dazu sagte die derzeitige NRW-Umweltministerin in einem Fernsehinterview des WDR (Westpol) knapp ein Jahr später am 12.01.2020, dass die Ölpellets aufgrund ihrer Zusammensetzung (Vanadium und Nickelsulfit) gefährliche Abfälle seien. Auch die Bezirksre- gierung Münster stufte die Pellets bereits in einem Schreiben vom 01.12.2014 an die Rechts- anwälte Köhler & Klett - zu Händen des Bevollmächtigten der Ruhr Oel GmbH - als gefährli- chen Abfall ein. Die Bezirksregierung Münster hält in eben diesem Schreiben die Abfallschlüs- selnummer 130899* für richtig. Im Kraftwerk Scholven werden dennoch weiterhin Ölpellets verbrannt, obwohl dort eigentlich keine Abfälle verbrannt werden dürften, insbesondere keine gefährlichen. Dies gibt weder die Rechts- noch die Genehmigungslage her. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 6157 mit Schreiben vom 3. Januar namens der Landesregierung im Einvernehmen dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1649.pdf Datum des Originals: 03.01.2022/Ausgegeben: 07.01.2021
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/16195 Vorbemerkung der Landesregierung Der Sachverhalt wurde im Wesentlichen im Landtagsbericht „Einsatz von Ölpellets als Brenn- stoff im Kraftwerk Scholven“ [Vorlage 17/1649] vom 04.02.2019 dargestellt. In diesem Land- tagsbericht werden die Rechts- und Genehmigungslage zum Einsatz von Ölpellets aus der Raffinerie der Ruhr Oel GmbH (ROG) im Kraftwerk der Uniper Kraftwerke GmbH (Uniper) in Gelsenkirchen-Scholven erläutert. Ölpellets aus der dem Kraftwerk benachbarten Raffinerie der ROG können im Kraftwerk Scholven als Nebenprodukt eingesetzt werden, wenn diese Ölpellets die Anforderungen der Genehmigung der Bezirksregierung Münster vom 20.12.2016 einhalten. 1. Warum wird trotz der oben genannten Interview-Aussagen der NRW-Umweltminis- terin am 12.01.2020 die Verbrennung der Pellets im Kraftwerk Scholven nicht ge- stoppt? 3. Wenn die Ministerin in dem WDR-Interview davon ausgeht, dass die Pellets ein gefährlicher Abfall sind, wie kann dann die gegenteilige Einschätzung (Status des Produkts) in dem Bericht vom 04.02.2019 an den Umweltausschuss richtig sein? Die Fragen 1 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Ölpellets aus der ROG Raffinerie, die die Anforderungen der Genehmigung vom 20.12.2016 der Bezirksregierung Münster erfüllen, werden im Uniper Kraftwerk nicht als Abfall, sondern als Nebenprodukt eingesetzt. Sie erfüllen die Definition für Nebenprodukte im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Diese Ölpellets sind ein „ähnlicher brennbarer Stoff“ im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen – 17. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (17. BImSchV) und unterlie- gen daher den Anforderungen der 17. BImSchV. Ölpellets, für die eine Verbrennung als Nebenprodukt im Uniper Kraftwerk nicht in Betracht kommt, müssen als gefährlicher Abfall unter der Abfallschlüsselnummer 07 01 08* in dafür zugelassenen Anlagen entsorgt werden. Im Uniper Kraftwerk in Gelsenkirchen–Scholven selbst dürfen keine gefährlichen Abfälle angenommen und verbrannt werden. Die nicht im Kraftwerk eingesetzten Ölpellets wurden in der Vergangenheit teilweise falsch deklariert (Vorlage 17/1284 vom 29.10.2018). Gemäß Urteil des Landgerichts Bochum (LG Bochum, Urteil vom 02. Oktober 2018 – 2 KLs – 35 Js 232/14 - 1/17-, juris) wurden sie u.a. als nicht gefährlicher Abfall oder Nebenprodukt abgesteuert. Das Uniper Kraftwerk, das bisher als Kohlekraftwerk betrieben wird, soll zu einem Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk (GuD-Kraftwerk) umgebaut werden. Ein Einsatz von Ölpellets ist dann nicht mehr möglich. Uniper hat hierzu eine entsprechende Verzichtserklärung für die beiden betroffenen Blöcke B (ab dem 1.4.2022) und C (ab dem 1.1.2022) bei der Bezirksre- gierung Münster eingereicht. Infolgedessen wird die Verbrennung der Ölpellets im Kraftwerk der Uniper bis zum 1.4.2022 vollständig eingestellt. 2. Mit welcher Begründung dürfen Pellets, obwohl sie von der Bezirksregierung Münster als gefährlicher Abfall deklariert sind, unter der Abfallschlüsselnummer 070108* entsorgt werden? 2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/16195 Gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung werden mit der Abfallschlüsselnummer 07 01 08* ge- fährliche Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung organischer Grund- chemikalien, speziell „andere Reaktions- und Destillationsrückstände“ bezeichnet. Diese Ab- fallschlüsselnummer gilt für Ölpellets, die als Abfall entsorgt werden. 4. Die Pellets binden den hochgiftigen mit Schwermetallen belasteten Ruß, der zwangsweise im Raffinerieprozess, so wie auch bei Shell, anfällt. Inwieweit stimmt die Landesregierung zu, dass auch dieser giftige Ruß ein gefährlicher Abfall ist, für den es keine Form der Verwendung gibt? In den Schwerölvergasungen der Raffinerien in Gelsenkirchen und Wesseling fällt prozessbe- dingt schwermetallhaltiges Rußwasser an. Das anfallende Rußwasser ist zunächst kein Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, da es in dieser Form nicht abgesteuert, sondern innerhalb der Raffinerien weiterverarbeitet wird. Nur Rückstände, die endgültig abgesteuert werden (wie bspw. die Ölpellets aus der ROG Raffinerie in Gelsenkirchen, die nicht im Uniper Kraftwerk eingesetzt werden), sind Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. 5. Die Kanzlei Plan A aus Düsseldorf gibt auf ihrer Homepage an, dass sie ein um- 2 weltstrafrechtliches Gutachten für ein Umweltministerium erstellt habe. Betraf dieses Gutachten das NRW-Ministerium und den Einsatz der Pellets? Nach vorliegenden Erkenntnissen wurde die Kanzlei Plan A vom Umweltministerium Nord- rhein-Westfalen nicht mit der Erstellung eines Gutachtens zum „Einsatz von Ölpellets“ beauf- tragt. 2 https://kanzlei-plan-a.de/kompetenzen/umweltstrafrecht 3