Wiederaufbauhilfen – das rein digitale Antragsverfahren.

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                          Drucksache   17/16496 17. Wahlperiode 09.02.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6295 vom 12. Januar 2022 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/16239 Wiederaufbauhilfen – das rein digitale Antragsverfahren. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im September 2021 wurde ein Online-Portal zur digitalen Beantragung von Wiederaufbauhilfe für Privatpersonen freigeschaltet. Eine andere Möglichkeit der Antragstellung, als den digitalen Weg, gibt es nicht. Eine Kommu- nikationsmöglichkeit mit der Bezirksregierung nach Antragstellung gibt es für Antragstellerin- nen und Antragsteller nicht. Sie können nur warten, bis sich die Bezirksregierung irgendwann bei ihnen auf elektronischem Weg meldet. Vermehrt kommt es zu langen Wartezeiten, Rückfragen oder der Nachforderung von Doku- menten durch die Bezirksregierung. Die Landesregierung habe für den Wiederaufbau insge- samt 284 Stellen eingerichtet – vor allem zur Unterstützung der besonders betroffenen Be- 1 zirksregierung Köln, heißt es. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 6295 mit Schreiben vom 9. Februar 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1.     Werden Anträge von Privatpersonen auf Wiederaufbauhilfe rein digital bearbeitet? Die Bearbeitung der Anträge von Privathaushalten erfolgt im Förderportal rein digital. 2.     Ist für die Bearbeitung eines Antrags auf Wiederaufbauhilfe innerhalb des Bear- beitungsprozesses der Bezirksregierung ein Ausdrucken eingereichter Unterla- gen erforderlich? 3.     Wie viele Seiten Papier werden pro eingereichtem Antrag ausgedruckt? 1 https://www.ksta.de/region/euskirchen-eifel/wiederaufbauhilfen--im-grossen-und-ganzen-kommen- die-antraege-von-weissen-schafen--39328166 (aufgerufen am 23.12.2021) Datum des Originals: 09.02.2022/Ausgegeben: 15.02.2022
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                            Drucksache 17/16496 Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Ein Ausdrucken eingereichter Unterlagen ist für die Bearbeitung des Antrags auf Wiederauf- bauhilfe nicht erforderlich. 4.    Wie viele Personalstellen wurden im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau bei der Bezirksregierung Köln tatsächlich besetzt? Diesbezüglich wird auf den Bericht zum aktuellen Sachstand zu den Auswirkungen der Hoch- wasserkatastrophe auf nordrhein-westfälische Kommunen im Ausschusses für Heimat, Kom- munales, Bauen und Wohnen verwiesen (Vorlage 17/6217). 5.    In den Kommunen wurde Personal zur Beratung bei Antragstellung bereitgestellt. Wie viele Personalstellen wurden für die Antragsberatung in den Kommunen tat- sächlich besetzt? (Bitte je Kreis oder kreisfreier Stadt angeben) Stellenbesetzungen berühren die Personalhoheit der kommunalen Gebietskörperschaften. Diesbezüglich liegen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen keine Zahlen vor. Das Angebot des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, die betroffenen Kommunen bei der Antragsberatung durch Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte der rheinischen Sparkassen zu unterstützen, konnte über den 30. November 2021 hinaus bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Arbeitskräfte aus nicht vom Hochwasser betroffenen Kommunen leisten weiter Unterstüt- zungsarbeit. Insoweit wird auf die Berichte bezüglich des aktuellen Sachstands zu den Aus- wirkungen der Hochwasserkatastrophe auf nordrhein-westfälische Kommunen verwiesen. 2
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