Antiziganistische Straftaten in NRW im Jahr 2021

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                      Drucksache     17/16667 17. Wahlperiode 01.03.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6384 vom 1. Februar 2022 der Abgeordneten Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/16430 Antiziganistische Straftaten in NRW im Jahr 2021 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 19. Juni 2021 ist ein Angehöriger der Minderheit der Roma in Tschechien bei einem Poli- zeieinsatz verstorben. Ein Polizist kniete minutenlang auf seinem Hals. Daher wird der Fall häufig mit dem Tod des George Floyd in den USA verglichen. Dennoch gab es vergleichsweise geringe öffentliche Aufmerksamkeit für diesen erschütternden Fall. Gewalt gegen Romnja und Roma sowie Sintize und Sinti findet auch in Deutschland und Nordrhein-Westfalen statt. Unter den Opfern des rassistischen Anschlags am 19. Februar 2020 in Hanau waren auch eine Romni und ein Rom. Seit dem 1. Januar 2017 werden antiziganistische Straftaten gesondert in der Statistik des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität erfasst. Die für Nordrhein- Westfalen erfassten Fallzahlen bewegen sich bisher zwar im zweistelligen Bereich. Die Ver- doppelung der antiziganistischen Straftaten von 11 Fällen im Jahr 2019 auf 23 Fälle im Jahr 2020 ist jedoch besorgniserregend. Bundesweit wurde sogar ein Anstieg um 64 Prozent zwi- schen 2019 und 2020 erfasst. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6384 mit Schreiben vom 1. März 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheit- lich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“. Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie •    den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Ent- scheidungen richten. Datum des Originals: 01.03.2022/Ausgegeben: 07.03.2022
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                                Drucksache 17/16667 •    sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerk- male, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben. •    durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswär- tige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. •    gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Er- scheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaft- lichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105- 108e, 109-109h, 129a, 129b, 192a, 130, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet. Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK). Der Fallzahlenabgleich mit dem Bundeskriminalamt (BKA) ist für das Jahr 2021 zwar abge- schlossen, die endgültige Bestätigung des Abschlusses seitens des BKA steht aber noch aus. Die in diesem Bericht angegebenen Fallzahlen sind trotzdem als vorläufige Zahlen zu betrach- ten, wenngleich Veränderungen nicht zu erwarten sind. 1. Wie viele Straftaten mit antiziganistischem Hintergrund wurden im Jahr 2021 verübt? (Bitte getrennt nach Halbjahren angeben und nach Datum der Tat, Ort, Deliktsart und Strafrechtsparagraph auflisten.) Im Jahr 2021 wurden im KPMD-PMK in Nordrhein-Westfalen bislang 25 Straftaten mit anti- ziganistischem Hintergrund erfasst, davon 10 im ersten und 15 im zweiten Halbjahr. Weitergehende Daten bitte ich der Anlage zu entnehmen. 2.   In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten? (Bitte getrennt nach Halbjahren angeben.) Im Jahr 2021 wurden zu dem Unterbegriff „antiziganistisch“ folgende Phänomenbereiche er- fasst: Phänomenbereich                     Gesamt     1. Halbjahr  2. Halbjahr PMK- Rechts                         24         10           14 PMK- nicht zuzuordnen               0          0            0 PMK- Links                          0          0            0 PMK- religiöse Ideologie            0          0            0 PMK- ausländische Ideologie         1          0            1 Gesamt                              25         10           15 2
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                            Drucksache 17/16667 3.   Wie viele Tatverdächtige wurden wegen antiziganistischen Straftaten im Jahr 2021 festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter und Geschlecht auflisten.) Im KPMD-PMK werden Tatorte und keine Festnahmeorte erfasst. Als Festnahme werden hier statistisch alle bekanntgewordenen polizeilichen Maßnahmen gemäß §§ 127, 127b StPO er- fasst (keine Ingewahrsamnahmen nach dem Polizeigesetz NRW). Im Jahr 2021 wurde in Nordrhein-Westfalen kein Tatverdächtiger wegen einer antiziganisti- schen Straftat festgenommen. 4.   Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2021 wegen antiziganistischer Straf- taten eingeleitet? (Bitte getrennt nach Halbjahren angeben.) 5.   In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2021 zur Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? (Bitte getrennt nach Halbjahren angeben die Gründe für die Einstellung der Verfahren angeben.) Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in allen in der Antwort zu Frage 1 aufgezählten Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die zur Beantwortung erforderlichen Zahlen liegen dem Ministerium der Justiz nicht vor und können mit einem für die Strafrechtspflege vertretbaren Aufwand nicht beschafft werden. Er- mittlungsverfahren wegen antiziganistischer Straftaten werden in den Statistiken und Daten- banken der Justiz nicht gesondert erfasst. Eine Erhebung der Daten würde daher eine Einzel- auswertung der Akten aller in Betracht kommenden Verfahren erfordern. 3
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Kleine Anfrage 6384                             Politisch motivierte Kriminalität Anlage                                      antiziganistische Straftaten NRW 2021 Laufende                                                         Strafrechts- Nummer Tathalbjahr  Tatort       Deliktsart                      paragraph        Phänomenbereich 1          1  Bochum       Körperverletzungsdelikt         § 224 StGB       PMK-rechts 2          1  Duisburg     Nötigungs-/Bedrohungsdelikt § 241 StGB           PMK-rechts 3          1  Eschweiler   Volksverhetzungsdelikt          § 130 StGB       PMK-rechts 4          1  Essen        Volksverhetzungsdelikt          § 130 StGB       PMK-rechts 5          1  Herzogenrath Volksverhetzungsdelikt          § 130 StGB       PMK-rechts 6          1  Köln         Sachbeschädigungsdelikt         § 303 StGB       PMK-rechts 7          1  Krefeld      Volksverhetzungsdelikt          § 130 StGB       PMK-rechts 8          1  Lohmar       Beleidigungsdelikt              § 185 StGB       PMK-rechts 9          1  Meckenheim Volksverhetzungsdelikt            § 130 StGB       PMK-rechts 10          1  Solingen     Beleidigungsdelikt              § 185 StGB       PMK-rechts 11          2  Aachen       Beleidigungsdelikt              § 185 StGB       PMK-rechts 12          2  Bergheim     Beleidigungsdelikt              § 185 StGB       PMK-rechts 13          2  Beverungen Beleidigungsdelikt                § 185 StGB       PMK-rechts 14          2  Dortmund     Volksverhetzungsdelikt          § 130 StGB       PMK-rechts 15          2  Duisburg     Nötigungs-/Bedrohungsdelikt § 241 StGB           PMK-rechts 16          2  Düsseldorf   Beleidigungsdelikt              § 185 StGB       PMK-rechts 17          2  Düsseldorf   Beleidigungsdelikt              § 185 StGB       PMK-rechts 18          2  Hagen        Beleidigungsdelikt              § 185 StGB       PMK-rechts 19          2  Köln         Beleidigungsdelikt              § 185 StGB       PMK-rechts 20          2  Minden       Volksverhetzungsdelikt          § 130 StGB       PMK-rechts 21          2  Mülheim      Volksverhetzungsdelikt          § 130 StGB       PMK-rechts 22          2  Münster      Volksverhetzungsdelikt          § 130 StGB       PMK-rechts 23          2  Neuss        Volksverhetzungsdelikt          § 130 StGB       PMK-rechts 24          2  Stolberg     Beleidigungsdelikt              § 185 StGB       PMK-rechts 25          2  Wuppertal    Volksverhetzungsdelikt          § 130 StGB       PMK-ausländische Ideologie 1
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