Plastikmüllexporte aus NRW

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                        Drucksache      17/16891 17. Wahlperiode 28.03.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6453 vom 25. Februar 2022 der Abgeordneten Berivan Aymaz und Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/16654 Plastikmüllexporte aus NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Menge des in Deutschland anfallenden Verpackungsabfalls steigt stetig an. Nach Angaben des Umweltbundesamtes verursachten die Deutschen im Jahr 2019 rund 227 Kilogramm Ver- 1 packungsabfall pro Kopf und liegen damit deutlich über dem europäischen Durchschnitt. Die inländischen Recyclingkapazitäten können diesem Trend angesichts der Menge und auch des weiterhin hohen Anteils nicht-recyclingfähiger Verpackungen kaum folgen und so werden er- hebliche Teile des Müllaufkommens verbrannt oder exportiert. Dies ist insbesondere bei Ver- packungen aus Kunststoffen bzw. Plastik der Fall, aber auch andere Plastikabfälle werden zur Entsorgung exportiert, z. T. auch auf illegalen Wegen. China hatte als eines der Hauptabnehmerländer für Plastikmüll aus aller Welt angesichts der steigenden Mengen und des schlechten Zustandes der häufig unsortierten und stark verdreck- ten Müllberge schon 2018 die Reißleine gezogen und die Importe von Plastikabfällen fast gänzlich gestoppt. Dadurch verlagerte sich das Problem jedoch unverzüglich in andere Län- der, die ebenfalls nicht über ausreichende Recycling- oder teilweise auch nicht über andere fachgerechte Entsorgungsstrukturen verfügen. So sorgt der deutsche Müll vielerorts für Um- weltprobleme, z. B. durch die Ablagerung auf wilden Müllkippen oder schlecht gesicherten De- ponien, oder wird bestenfalls anstelle des Recyclings zur Energiegewinnung verbrannt, bei- 2 spielsweise in klimaschädlichen Zementwerken. 3 Eine Nachschärfung der EU-Verordnung zur Verbringung von Abfällen soll dafür sorgen, dass nur noch ausreichend gesäuberte und vorsortierte Kunststoffabfälle exportiert werden, um eine fachgerechte Entsorgung auch im Ausland zu gewährleisten und zu verhindern, dass sich die Ursprungsländer ihres Müllproblems durch den Export nicht einfach „entledigen“. Dass trotz- dem noch Plastikmüll von schlechter Qualität seinen Weg ins Ausland findet, zeigt der Fall von mehr als 100 in der Türkei gestrandeten Containern voller Kunststoffabfälle, die aufgrund des mangelhaften Zustandes womöglich überhaupt nicht in das Land hätten exportiert werden dür- fen. Trotz Bemühungen der türkischen Behörden ist es bislang nicht gelungen, die Container 1 https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/verpackungsmuell-111.html 2 https://www.quarks.de/umwelt/muell/so-wirkt-sich-chinas-einfuhrverbot-auf-unseren-plastikmuell-aus/ 3 Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 Datum des Originals: 25.03.2022/Ausgegeben: 01.04.2022
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                                    Drucksache 17/16891 in die dafür zuständigen Bundesländer zurück zu überführen. Einige der Container befinden 4 sich längst in Drittstaaten. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 6453 mit Schreiben vom 25. März 2022 namens der Landesregierung im Einverneh- men mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Minister der Justiz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Verbringung von Abfällen sowohl innerhalb der EU, als auch deren Einfuhr, Ausfuhr in und aus der EU sowie der Transit durch die Europäische Union unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Ver- bringung von Abfällen (VVA). Dabei unterscheidet die VVA grundsätzlich zwischen sogenann- ten „grün gelisteten“ Abfällen und notifizierungspflichtigen Abfällen. Sofern keine ergänzenden Regelungen, bspw. in Bezug auf den Empfangsstaat, in der VVA existieren, werden Abfälle der „Grünen Liste“ ohne behördliche Vorab-Genehmigung grenzüberschreitend transportiert, wobei die Verbringung mit dem Formular „Versandinformationen“ dokumentiert werden muss und dieses Versandformular beim Transport mitzuführen ist. Für notifizierungspflichtige Abfälle bestehen umfangreiche behördliche Kontrollpflichten. Bei dem mengenmäßig größten Anteil an exportierten Kunststoffabfällen handelt es sich um solche, die der „Grünen Liste“ zuzuord- nen sind und somit i.d.R. ohne vorherige behördliche Genehmigung verbracht werden können. Diese nicht gefährlichen Kunststoffabfälle mit dem Basel Code EU3011 bzw. B3011 müssen verschiedene Kriterien erfüllen, u.a. im Hinblick auf Reinheit und Störstoffanteil. In Ergänzung zur VVA sind von der EU-Kommission die Anlaufstellen Leitlinien Nr. 12 zur Einstufung von Kunststoffabfällen veröffentlicht worden und gelten seit dem 3. Dezember 2021. Diese geben die gemeinsame Auffassung aller Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Aus- legung der VVA für die Klassifizierung von Kunststoffabfällen wieder und geben Handlungs- empfehlungen zur Einstufung und Verbringung dieser Abfälle. Die EU-Kommission hat außer- 5 dem am 17. November 2021 einen Entwurf zur Novellierung der VVA vorgelegt , mit dem Ziel, dass zukünftig Umweltrisiken insbesondere für Drittstaaten außerhalb der EU weiter minimiert und Abfallexporte aus der EU stärker überwacht und eingeschränkt werden. 1.     Wie viel Plastikmüll wurde seit 2019 jährlich aus NRW exportiert? (Bitte aufschlüs- seln nach den zehn wichtigsten Zielländern.) Bei den aus Nordrhein-Westfalen exportierten Kunststoffabfällen handelt es sich hauptsäch- lich um solche Abfälle, die der „Grünen Liste“ zuzuordnen sind. Da diese „grün gelisteten“ Abfälle keiner vorherigen Notifizierung und Zustimmung gemäß VVA bedürfen, liegen bei den für die Abfallverbringung zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen keine Daten über diese Exportmengen vor. Eine Abfrage beim Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) zu den in der Außenhandelsstatistik unter der Warengruppe WA3915 „Abfälle, Schnitzel, Bruch von Kunststoffen“ erfassten Kunststoffexporten aus Nordrhein-Westfalen in andere Staaten für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ergab die in der Tabelle 1 dargestellten Ergebnisse. 4 https://plus.tagesspiegel.de/plus/das-dreckige-geschaft-mit-dem-mull-wie-tonnen-von-deutschem- plastik-in-der-turkei-strandeten-338821.html 5 https://ec.europa.eu/environment/publications/proposal-new-regulation-waste-shipments_de 2
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                                Drucksache 17/16891 Tabelle 1: Exporte der Warengruppe WA 3915 „Abfälle, Schnitzel, Bruch von Kunststoffen“ 2019, 2020 und 2021 (für 2021 vorläufige Daten), aufgeschlüsselt nach den jeweils 13 wich- tigsten Zielländern, Angabe in Tonnen [t] Land                2019 [t]            2020 [t]             2021 [t] Niederlande         58.196              63.941               57.689 Malaysia            32.303              33.862               39.675 Österreich          21.998              25.445               23.858 Dänemark            10.280              16.543               7.968 Irland              14.737              9.789                8.924 Polen               9.775               11.210               11.147 Türkei              7.706               18.862               5.187 Hongkong            13.895              5.907                33 Frankreich          4.712               6.968                8.030 Belgien             6.525               2.994                4.956 Vereinigtes Kö- 6.766               4.654                1.892 nigreich Bulgarien           3.708               3.429                3.642 Vietnam             1.054               4.871                3.508 Sonstige            33.635              27.224               17.982 Jahresmenge         225.290             235.699              194.490 [Quelle: Auswertung des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) im Auftrag des Minis- teriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Stand: 01.03.2022] Die im Vergleich zu den „grün gelisteten“ Abfällen mengenmäßig signifikant niedriger ausfal- lenden notifizierungspflichtigen Kunststoffabfallexporte zeigt die Tabelle 2. Zu diesen Kunst- stoffabfällen zählen u.a. Gemische aus Altkunststoffen oder verunreinigte Kunststoffabfälle. Insgesamt ist für den Export dieser Kunststoffabfälle ein stark rückläufiger Trend erkennbar. Tabelle 2: Exportmengen notifizierungspflichtiger Kunststoffabfälle, Abfallschlüssel 19 12 04 „Kunststoff und Gummi“, Angabe in Tonnen [t] Land                2019 [t]            2020 [t]             2021 [t] Österreich          505,38              46,26                - Niederlande         45,67               -                    20 Jahresmenge         551,05              46,26                20 [Quelle: Landesamt     für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Bezirksregierungen NRW] 2.     Welche Genehmigungen wurden seit dem Inkrafttreten der verschärften EU-Ab- fallverbringungsverordnung zum 01.01.2021 von Seiten der in NRW dafür zustän- digen Bezirksregierungen zum Export unsortierter bzw. schlecht recyclebarer Plastikabfälle in OSZE-Mitgliedsstaaten erteilt? (Bitte nach Bezirksregierung, Ziel- land und Exportmenge aufschlüsseln.) Am 01.01.2021 sind mit dem Ziel einer verstärkten Kontrolle von Kunststoffabfallexporten neue Einträge sowohl für Abfälle der Grünen Liste, als auch für notifizierungspflichtige Kunststoff- abfälle ohne gefährliche Bestandteile eingeführt worden. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass „grün gelistete“ Kunststoffabfälle sortenrein, bzw. im Fall von Mischungen nahezu störstofffrei sein müssen. Zur Auslegung der VAA und Einstufung von Kunststoffabfällen sind 3
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                                    Drucksache 17/16891 seit dem 03. Dezember 2021 außerdem die Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 12 wirksam (siehe Vor- bemerkung). Eine Abfrage bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen zu den Genehmigungen zum Export unsortierter bzw. schlecht recyclebarer Plastikabfälle hat ergeben, dass seit dem 01.01.2021 keine Genehmigungen für Verbringungen in OSZE-Mitgliedsstaaten außerhalb der EU erteilt worden sind. 3.      Welche Maßnahmen unternehmen das Land und die Bezirksregierungen – ggf. in Kooperation mit Bundesbehörden – gemäß der EU-Abfallverbringungsverordnung zur Qualitätskontrolle des zu exportierenden Plastikmülls? Die Bezirksregierungen führen im Rahmen der Anlagenüberwachung auch regelmäßig Kon- trollen in Recyclingbetrieben durch. In diesem Zusammenhang wird auch die Einhaltung der Vorschriften zur Abfallverbringung überprüft. In konkreten Fällen des Verdachts auf illegale Abfallverbringungen werden je nach Fallgestaltung zusätzliche Kontrollen durchgeführt. Dar- über hinaus führen die Bezirksregierungen regelmäßig Abfalltransportkontrollen durch, bei de- nen auch die mitzuführenden Dokumente geprüft werden. Weitere Informationen sind in dem 6 veröffentlichten Kontrollplan nach Art. 50 Abs. 2a EU-Abfall-Verbringungsverordnung auf der Website des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nord- rhein-Westfalen zu finden. Im Fall grenzüberschreitender Verbringungen werden die einschlä- gigen Pflichten, die die Kunststoffabfälle adressieren, wie u.a. Sortenreinheit und Verunreini- gungsgrad, geprüft. Die Anlaufstellen-Leitlinie Nr. 12 dient hier als Vollzugshilfe. 4.      Wie viele Verstöße gegen deutsches und europäisches Recht sind seit 2019 im Bereich der außereuropäischen Abfallverbringung bei Plastikabfällen aufgedeckt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Zielland, Exportmenge und Art des Verstoßes.) Folgende Informationen sind durch die zuständigen Bezirksregierungen übermittelt worden, wobei die Vorgänge sich entweder noch in der Prüfung befinden oder bereits abgeschlossen sind: Tabelle 3: Verstöße im Bereich der außereuropäischen Abfallverbringung bei Kunststoffabfäl- len zwischen 2019-2022, offene und abgeschlossene Vorgänge, Angabe in Tonnen [t] Zielland / Menge [t] Art des Verstoßes                                Status Jahr 2019 China          19             Mangelhafte Dokumentation               abgeschl. Südkorea       22             Verbringung ohne Notifizierung          abgeschl. 2020 Thailand       26             Verbringung ohne Notifizierung          abgeschl. Türkei         30             Verbringung ohne Notifizierung          abgeschl. Türkei                                                                abgeschl. 400            Verbringung ohne Notifizierung Türkei                                                                abgeschl. 2021 Türkei         1.250          Verbringung ohne Notifizierung          offen Türkei         23             Verbringung ohne Notifizierung          abgeschl. Türkei         238            Rückholersuchen der Türkei              offen 6 https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/abfall/abfallimporte/200109_ev._Kon- trollplan_NRW.pdf 4
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                              Drucksache 17/16891 Zielland / Menge [t]        Art des Verstoßes                     Status Jahr Türkei         49           Rückholersuchen der Türkei            offen Türkei                                                            abgeschl. Türkei                      Bestehendes Importverbot durch abgeschl. 700 Türkei                      den Empfangsstaat                     abgeschl. Türkei                                                            abgeschl. Malaysia       27           Verbringung ohne Notifizierung        abgeschl. Malaysia       22           Verbringung ohne Notifizierung        abgeschl. Malaysia       120          Exportverbot Nicht-OECD Staaten       abgeschl. Malaysia       125          Verbringung ohne Notifizierung        abgeschl. Hongkong       27           Verbringung ohne Notifizierung        abgeschl. Russland       24           Verbringung ohne Notifizierung        abgeschl. 2022 Türkei         23           kein Anhang VII Dokument vorhan- offen den Russland       14           Verbringung ohne Notifizierung        offen Malaysia       21           Mangelhafte Dokumentation             offen 5.    Wie stellt die Landesregierung sicher, dass nordrhein-westfälischer Plastikmüll nicht zu schweren Umweltproblemen in Drittstaaten führt? Durch die zum 01.01.2021 eingeführten Änderungen der VVA in Bezug auf die Einstufung von Kunststoffabfällen, insbesondere solcher der „Grünen Liste“, soll sichergestellt werden, dass nur sortenreine nicht verunreinigte Kunststoffe auf diese Weise verbracht werden können. Für Verbringungen in außereuropäische Staaten sind über die Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 12 zur Einstufung von Kunststoffabfällen im Vergleich zur innereuropäischen Verbringung niedrigere Grenzwerte für Fremdstoffe und Verunreinigungen (z.B. durch Fremdkunststoffe oder andere Abfallarten) eingeführt worden. Die Einhaltung dieser Störstoff- und Verunreinigungsgrenzen kann auf Grund des Verfahrens der „grün gelisteten“ Abfälle gemäß VVA nicht standardmäßig vorab sichergestellt werden, wird aber stichprobenartig überprüft. Der Entwurf der EU-Kom- mission vom 17.11.2021 für eine novellierte VVA sieht eine vollständige Digitalisierung des Verfahrens vor, so dass zukünftig eine intensivere Prüfung der Dokumente in Kombination mit stichprobenartigen Vor-Ort-Kontrollen ermöglicht wird. 5
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