LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/17087 17. Wahlperiode 28.04.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6523 vom 31. März 2022 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/16963 Wie steht es um die Erprobung der möglichen Weiterentwicklung von Berufskollegs zu regionalen Bildungszentren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Berufskollegs in NRW haben eine Schlüsselfunktion an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf. Als Fachschulen der Sekundarstufe II sind sie Säule der beruflichen Qualifizie- rung und dualen Ausbildung, bieten die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen, fördern die berufliche Orientierung und leisten darüber hinaus wertvolle Arbeit bei Integration und Inklusion. Deshalb gilt es diese bestmöglich zu unterstützen. Die regierungstragenden Fraktionen haben im Oktober 2018 ihren Antrag „Die berufliche Bildung fit für die Zukunft machen – Berufskollegs regional weiterentwickeln“ (Drucksache 17/3806) eingebracht. Mit der Verabschiedung am 14.11.2018 hat der Landtag die Landesregierung dazu aufge- fordert, Prüfungen vorzunehmen. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 6523 mit Schreiben vom 27. April 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen sowie dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Wie weit ist die im ersten Punkt aufgetragene Erprobung der Weiterentwicklung der Berufskollegs zu Regionalen Berufsbildungszentren im Rahmen eines auf mehrere Gebietskörperschaften begrenzten Schulversuches nach § 25 SchulG fortgeschritten? Der am 07.11.2018 fraktionsübergreifend einstimmig angenommene Antrag „Die berufliche Bildung fit für die Zukunft machen – Berufskollegs regional weiterentwickeln“ (LT-Drucksache 17/3806) formuliert das Ziel, vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen des Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund Instrumente für die Weiterentwicklung der Berufskollegs zu Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) in mehreren Gebietskörperschaften zu erproben und bei erfolgreichem Abschluss schrittweise zu ermöglichen, dass diese flächendeckend in Nordrhein-Westfalen übernommen und etabliert werden können. Datum des Originals: 27.04.2022/Ausgegeben: 04.05.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/17087 Im Herbst 2019 wurde daher der Schulversuch „Regionale Bildungszentren der Berufskollegs“ landesweit ausgeschrieben. Seit August 2020 erproben die Berufskollegs in Düsseldorf und Krefeld gemeinsam mit ihrer Stadt als Schulträger im Rahmen des Schulversuchs neue Wege für eine zeitgemäße Berufliche Bildung. Zum Februar 2021 wurde der Schulversuch erneut um vier weitere Standorte, nämlich Bochum, Hochsauerlandkreis, Kreis Höxter und Kreis Recklin- ghausen, ausgeweitet. 2. Von welchen Erfahrungen kann die Landesregierung berichten? Zur Begleitung des landesweiten Schulversuchs „Regionale Bildungszentren der Berufskol- legs“ ist wegen dessen besonderer Bedeutung ein landesweiter Beirat mit Vertreterinnen und -vertretern aus der Landespolitik, der Wirtschaft, Gewerkschaften, der öffentlichen Verwaltung und der wissenschaftlichen Begleitung gegründet worden. Von Seiten der Schulaufsicht ste- hen die Bezirksregierungen den Regionalen Bildungszentren beratend zur Seite. Der Schul- versuch wird zudem wissenschaftlich begleitet. Laut Bericht der wissenschaftlichen Begleitung über die Aktivitäten im Jahr 2021 sind die Start- und Rahmenbedingungen aller Standorte auch durch die Bewältigung der Corona-Pandemie im Alltagsgeschäft der Berufskollegs geprägt. So war es für die Schulleitungen und die Kolle- gien eine große Herausforderung, in dieser Zeit sowohl den immensen Anforderungen durch die Pandemie als auch den Impulsen für und aus dem Schulversuch gerecht zu werden. Die Ziele der Anträge der Schulträger beziehen sich auf zwei durch die wissenschaftliche Be- gleitung identifizierte Projektlinien, nämlich die möglichen Organisations- und Leitungsstruktu- ren (Projektlinie A) und die bildungsgangbezogenen Aktivitäten (Projektlinie B) an den einzel- nen Standorten. Im Rückblick auf die Vielfalt der Aktivitäten kann nach Einschätzung der wissenschaftlichen Begleitung konstatiert werden, dass es in den Standorten trotz der erschwerten Rahmenbe- dingungen gelungen ist, sowohl Maßgaben zu den Genehmigungen der Schulversuchsan- träge aufzunehmen, als auch die Umsetzung der Maßnahmen in konstruktiven Prozessen funktionstüchtiger Arbeitsgruppen in den und zwischen den Berufskollegs voranzubringen. 3. Zu welchen Ergebnissen hat die Prüfung hinsichtlich der auch im ersten Punkt formulierten Frage, „inwieweit für diese Zielsetzung die vorhandenen Ressourcen effizienter und effektiver bereitgestellt werden können“, geführt? 4. Zu welchen Ergebnissen ist die Landesregierung bei der ihr durch den zweiten Punkt aufgetragenen Prüfung bezüglich der Frage, „ob die im Rahmen dieses Schulversuches erprobten schulrechtlichen Anpassungen sinnvoll sind, um regi- onal den zukünftigen Anforderungen an eine qualitativ starke berufliche Bildung nach Ablauf des Versuchszeitraums gerecht zu werden“, gekommen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Schulversuch ist auf fünf Jahre angelegt. Bezogen auf die Projektlinien A und B lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt aus den Planungen und Erprobungen noch keine Strukturen und Veränderungen von Bildungsgängen identifizieren, die eine Übertragung in das Regelsystem geboten erscheinen lassen könnten. Gleichwohl können im weiteren Verlauf des Schulver- suchszeitraumes erfolgreich erprobte Maßnahmen bei der Änderung von Bildungsgängen ggf. landesweit ermöglicht werden. Nach Abschluss des Schulversuchs wird abschließend zu 2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/17087 prüfen sein, für welche erfolgreich erprobten Maßnahmen und Leitungsstrukturen eine flächen- deckende Übernahme in Nordrhein-Westfalen ermöglicht werden kann. 3