Förderprogramm progres.NRW: Auswertung der Förderung für das Jahr 2021
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/17123 17. Wahlperiode 18.05.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6536 vom 4. April 2022 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/16985 Förderprogramm progres.NRW: Auswertung der Förderung für das Jahr 2021 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Landesförderprogramm „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.NRW) ist mit seinen unterschiedlichen Programmbe- reichen das wichtigste Förderinstrument der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Un- terstützung der Energiewende in unserem Land. Es wird weiterhin kein Evaluationsbericht zu „progres.NRW“ veröffentlicht, daher fehlen Infor- mationen darüber, in welchen Baustein wie viele Fördergelder fließen oder wie viele Kommu- nen, Unternehmen und natürliche Personen gefördert werden. Besonders aber die Richtlinie zum Programmbereich Klimaschutztechnik bedarf der regelmäßigen Überprüfung, ob die ent- haltenen Fördergegenstände die jüngsten technologischen und rechtlichen Entwicklungen ab- bilden, dafür ist eine detaillierte Auswertung der Fördermittelnachfrage notwendig. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 6536 mit Schreiben vom 18. Mai 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel- lung beantwortet. 1. Wie hoch war die Fördersumme, die im Jahr 2021 über das Programm „pro- gres.NRW“ abgerufen wurde? (Bitte als Summe und getrennt nach Anteil einzelner Programmbereiche und jeweilige Aufteilung auf die Akteursgruppen (Kommunen und kommunale Betriebe, kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrich- tungen, Privatpersonen) angeben) Programmbereich Klimaschutztechnik: Akteursgruppe Fördersumme (Auszahlung) Privatpersonen 39.986.100 EUR KMU 6.981.220 EUR Kommunen und kommunale Betriebe 10.012.520 EUR Forschungseinrichtungen 138.500 EUR Gesamt 57.118.340 EUR Datum des Originals: 18.05.2022/Ausgegeben: 24.05.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/17123 Programmbereich Wärme- und Kältenetze: Akteursgruppe Fördersumme (Auszahlungen) Privatpersonen 0 EUR KMU 0 EUR Kommunen und kommunale Betriebe 5.507.174 EUR Forschungseinrichtungen 0 EUR Gesamt 5.507.174 EUR Programmbereich Innovation: Akteursgruppe Fördersumme (Auszahlungen) Privatpersonen 0 EUR KMU 3.388.626 EUR Großunternehmen 1.382.824 EUR Kommunen 18.012 EUR Forschungseinrichtungen/Hochschulen 15.526.971 EUR Gesamt 20.316.433 EUR Programmbereich Research: Akteursgruppe Fördersumme (Auszahlung) Privatpersonen 0 EUR KMU und weitere jur. Personen 0 EUR Kommunen und kommunale Betriebe 0 EUR Universitäten/Hochschulen und For- 1.239.500 EUR schungseinrichtungen Gesamt 1.239.500 EUR Programmbereich Emissionsarme Mobilität: Akteursgruppe Fördersumme (Auszahlung) Privatpersonen 24.745.670 EUR KMU und weitere jur. Personen 69.594.500 EUR Kommunen und kommunale Betriebe 10.025.410 EUR Forschungseinrichtungen 0 EUR Gesamt 104.365.580 EUR Programmbereich Kommunaler Klimaschutz: Akteursgruppe Fördersumme (Auszahlung) Privatpersonen 0 EUR KMU 0 EUR Kommunen und kommunale Betriebe 27.149.288 EUR Forschungseinrichtungen 0 EUR Gesamt 27.149.288 EUR 2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/17123 2. Wie hoch waren die Haushaltsmittel, die im Jahr 2021 für die unterschiedlichen Programmbereiche des Programms „progres.NRW“ zur Verfügung standen? (Bitte aufgeschlüsselt nach regulärem Landeshaushalt und Corona-Rettungs- schirm) Programme im Corona-Ret- Mittelverteilung Verausgabte Mittel in 2021 tungsschirm Emissionsarme Mobilität 65.000.000 EUR 17.850.000 EUR (progres.nrw) Klimaschutztechnik 162.000.000 EUR 39.700.000 EUR (progres.nrw) Kommunale Klimaschutz- 50.000.000 EUR 6.600.000 EUR projekte Gesamt: 277.000.000 EUR 64.150.000 EUR Zur Verfügung stehende Mittel für progres.nrw im regulären Landeshaushalt: Ansatz Kapitel 14 300 TG 63: 30.944.800 EUR Ansatz Kapitel 14 300 TG 69: 11.500.000 EUR Im Rahmen der flexiblen und effizienten Haushaltsmittelbewirtschaftung im Einzelplan 14 konnten weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden und Corona-Konjunkturmittel gezielt für das Jahr 2022 entsprechend der Programm-Bedarfe eingesetzt werden. 3. Wie hoch war die Fördersumme, die über die Förderrichtlinie „progres.NRW – In- novation“ für die unterschiedlichen Themenbereiche abgerufen wurde in 2021? (Bitte einzelne Summen je Bereich unter 2.1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für rationelle Energieverwendung, rege- nerative Energien und Energiesparen - progres.nrw - Programmbereich Innova- tion“ getrennt angeben) Programmbereich Innovation – Themenbereiche Themenbereich Fördersumme (Auszahlung) 2.1 a) Abwärme, Abwasserwärme, Umweltwärme 244.654 EUR 2.1 b) Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Einspeisungen 1.119.569 EUR in die Energienetze 2.1 c) Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität 0 EUR 2.1 d) Power to X Technologien 117.474 EUR 2.1 e) IT-Technologien zur Digitalisierung im Energiebereich 611.746 EUR 2.1 f) Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien 2.498.811 EUR 2.1 g) Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs 448.991 EUR 2.1 h) Netztechnologien im Energiebereich 2.223.228 EUR 2.1 i) Ausbau und Steigerung der Nutzung Erneuerbarer 7.761.448 EUR Energien 2.1 j) Energieeffizienz Gebäude 508.857 EUR 2.1 k) klimagerechte Kraftstoffe und Antriebe der Zukunft 954.858 EUR 2.1 l) Kraft-Wärme-Kopplung, Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung 385.835 EUR 2.1 m) Kraftwerkstechnologien und Energiebereitstellung 750.008 EUR 2.1 n) Speichertechnologien 1.791.938 EUR 2.1 o) Transformation der Energiesysteme 12.045 EUR 3
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/17123 2.1 p) Klimaneutrale Industrie 376.644 EUR 2.1 q) Forschungsinfrastrukturen im Energiebereich 0 EUR 2.2 innovative Vorhaben in anderen Themenfeldern 510.327 EUR Gesamt 20.316.433 EUR 4. Wie hoch war die Fördersumme, die über die Förderrichtlinie „progres.NRW – Markteinführung bzw. „progres.NRW - Klimaschutztechnik“ für die unterschiedli- chen Fördergegenstände abgerufen wurde in 2021? (Bitte Summen je Förderge- genstand getrennt angeben) Fördergegenstände Fördersumme (Auszahlung) Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen 695.410 EUR Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen 144.100 EUR Maßnahmen von besonderem Landesinteresse 138.300 EUR Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung 3.516.200 EUR Gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme 54.210 EUR Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung 2.272.530 EUR Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage 31.810.250 EUR Wasserkraftanlagen 477.200 EUR Wärmeübergabestationen 891.730 EUR Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie 2.252.250 EUR Wärme- und Kältespeicher 298.200 EUR Wärme- und Kältenetze 214.430 EUR Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe 3.274.210 EUR Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung* 3.610 EUR Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden* 0 EUR KlimaGebäude.NRW* 0 EUR Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammenmit einem Batteriespeicher* 8.457.000 EUR Photovoltaikanlagen außerhalb des Erneuerbare-Energien- Gesetzes* 609.250 EUR Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau* 1.832.080 EUR Nahwärme- und Nahkältenetze* 0 EUR Thermische Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme* 0 EUR Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen in Verbindungmit der Installation einer Erneuerbaren-Energien- Heizungsanlage* 2.600 EUR Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage* 6.710 EUR Wärmepumpen in Verbindung mit einem kalten Wärmenetz* 6.000 EUR Stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage* 162.070 EUR Gesamt 57.118.340 EUR * Diese Fördergegenstände sind seit August 2021 Bestandteil der Förderrichtlinie Klimaschutz- technik. 4
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/17123 5. Wie hoch war die Fördersumme, die über die Förderrichtlinie „progres.NRW – Emissionsarme Mobilität“ im Jahr 2021 abgerufen wurde? (Bitte Summen je För- dergegenstand aufgeteilt auf die unterschiedlichen Akteursgruppen „Kommunen und kommunale Betriebe“, „Juristische Personen“ und „natürliche Personen“ an- geben) Fördergegenstände Akteursgruppen Fördersumme (Bewilligung) Ladeinfrastruktur Natürliche Personen 24.740.720 EUR Juristische Personen 61.564.330 EUR Kommunen und kommunale Betriebe 2.773.230 EUR Elektrofahrzeuge Natürliche Personen 0 EUR Juristische Personen 4.287.330 EUR Kommunen und kommunale Betriebe 6.565.960 EUR Konzepte Natürliche Personen 0 EUR Juristische Personen 0 EUR Kommunen und kommunale Betriebe 0 EUR Umsetzungsberatung Natürliche Personen 0 EUR Juristische Personen 579.550 EUR Kommunen und kommunale Betriebe 316.980,00 € elektrische Lastenfahrrä- Natürliche Personen 4.950 EUR der Juristische Personen 3.163.290 EUR Kommunen und kommunale Betriebe 369.240 EUR Gesamt 104.365.580 EUR 5