Neustrukturierung der Schulsozialarbeit
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/16277 17. Wahlperiode 18.01.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6243 vom 16. Dezember 2021 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/16078 Neustrukturierung der Schulsozialarbeit Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Plenarsitzung vom 26. August 2020 erklärte die Landesregierung überraschend, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommenen Stellen der Schulsozialarbeit dauerhaft fi- nanzieren zu wollen. Mit Pressemitteilung vom 24.09.2021 teilte die Landesregierung mit, hierfür nun ein Konzept erarbeitet zu haben und die Schulsozialarbeit in NRW neu aufzustellen. Eine mehrfach ange- setzte Aussprache dazu im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags konnte bis jetzt nicht stattfinden. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 6243 mit Schreiben vom 18. Januar 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Landesregierung hat die Schulsozialarbeit einen sehr hohen Stellenwert. Es ist ihr ein großes Anliegen, möglichst allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Herkunft ih- rer Eltern sozialen Aufstieg, gleichwertige Bildungschancen sowie mehr Teilhabe zu ermögli- chen. Unter der Vorgängerregierung unterlagen die Mittel für diese Stellen für Schulsozialarbeit, die zunächst von der Bundesebene bereitgestellt, aber nicht langfristig geleistet wurden, einer un- gewissen Finanzierungsperspektive. Deren Finanzierung war somit bislang über das Pro- gramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein- Westfalen“ seit 2012 lediglich befristet. Die jetzige Landesregierung hat hingegen die Grund- lage für die im Interesse der Schülerinnen und Schüler, der Familien, aber auch der Lehrkräfte an den Schulen notwendige, dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit mit Landesmitteln durch einen Kabinettbeschluss vom 4. September 2020 geschaffen. Datum des Originals: 18.01.2022/Ausgegeben: 24.01.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/16277 Um der Neuausrichtung des Programms und der damit verbundenen Stärkung der Schulsozi- alarbeit gerecht zu werden, wurden die jährlichen Landesmittel mit der Entscheidung über den Haushalt 2022 um 10 Millionen Euro auf 57,7 Millionen Euro erhöht. Aufgrund dessen kann die kommunale Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen gesichert fortgeführt und gleichzeitig über diese Sicherung hinaus gestärkt werden. Durch die Initiative der Landesregierung wurden somit Beschäftigungsverhältnisse für die Schulsozialarbeit im Rahmen von mindestens rd. 900 Vollzeitäquivalenten in kommunaler Verantwortung gesichert. Auf Initiative der Landesregierung steht der Bericht zum Thema Schulsozialarbeit seit dem 29. September 2021 auf der Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Bildung. Der Tages- ordnungspunkt konnte aufgrund der Dringlichkeit anderer Themen bislang nicht aufgerufen werden. 1. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 4254, Landtags-Drucksache 17/11180, führt die Landesregierung am 29.09.2020 aus, das bisherige System neustruktu- rieren zu wollen. Ferner ist in der bereits erwähnten Presseinformation vom 24.09.2021 wie auch in der erwähnten Vorlage vom 28.09.2021 die Rede davon, dass an „der Fortführung der Konzeption … aller drei Säulen … intensiv weiterge- arbeitet“ werde. Gleichzeitig ist aber die Rede davon, dass die bestehenden Prob- leme nun dauerhaft gelöst seien. Ist die Neustrukturierung mit Veröffentlichung der Landtags-Vorlage 17/5796 angehängten Richtlinie abgeschlossen? Nein. 2. Falls nein: In welcher Form soll die Konzeption der Schulsozialarbeit in Zukunft angepasst werden? Mit der genannten Richtlinie hat das Land einen wichtigen weiteren Schritt in der Neuausrich- tung der Schulsozialarbeit vollzogen. Dieser folgt hierbei den zentralen Entscheidungen der Landesregierung, die lange Jahre bestehende Unsicherheit bei der Weiterfinanzierung der 47,7 Mio. Euro für Schulsozialarbeit zu beenden sowie gleichzeitig diese Mittel mit dem Haus- halt 2022 um zusätzliche 10 Mio. Euro zu erhöhen. An der Fortführung der Konzeption für Aufgaben und Zuständigkeiten der Schulsozialarbeit wird gleichwohl in gemeinsamer Verant- wortung des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mit den Beteiligten in Schule, Jugendhilfe, Schulaufsicht, Kommu- nen und Fachverbänden selbstverständlich intensiv weitergearbeitet. 3. Kann eine solche Anpassung Auswirkungen auf die Förderrichtlinie haben? Dies ist den weiteren Beratungen vorbehalten. 4. Welche Institutionen und Verbände waren an der Neufassung des Konzepts betei- ligt? 5. Wurden darüber hinaus Stellungnahmen von Akteuren eingeholt, die nicht am Be- ratungsprozess beteiligt waren? Zu den Fragen 4 und 5 wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die bisherig beteiligten Akteure werden selbstverständlich in das weitere Verfahren eingebunden. 2